Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice (Pa.Iv. 16.484)

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Le PLR Thierry Burkart, par le biais d'une initiative parlementaire, demande l'assouplissement des conditions encadrant le télétravail. Il propose d'adapter la loi sur le travail (LTr), afin que les personnes effectuant leur travail sous forme de télétravail puissent réellement aménager leurs horaires. Premièrement, il propose d'étendre la durée du travail de jour et du soir de 14 à 17 heures, afin de faciliter la conciliation entre vie professionnelle et vie familiale. Deuxièmement, il voudrait que les dérogations à l'interdiction de travailler le dimanche ne soient pas soumises à autorisation lorsqu'elles concernent le travail dominical effectué à la maison dans le cadre du télétravail. Finalement, il faudrait, selon lui, indiquer qu'une prestation professionnelle de courte durée et fournie occasionnellement ne constitue pas une interruption de la durée du repos. Par 19 voix contre 6, la CER-CN donne suite à son initiative. Elle estime, au regard de l'évolution de l'environnement professionnel, qu'il faut donner davantage de latitude aux travailleurs dans l'aménagement de leurs horaires, pour tenir compte de l'actuelle mobilité croissante et faciliter la conciliation entre vie professionnelle et vie familiale. La commission de l'autre chambre va dès lors statuer sur l'initiative.

Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Par 9 voix contre 3 et 1 abstention, la CER-CE a confirmé la décision de son homologue du Conseil national de donner suite à l’initiative parlementaire pour un assouplissement des conditions encadrant le télétravail. La CER-CN peut donc élaborer le projet de révision de la loi sur le travail (LTr).

Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

La CER-CN a demandé, à l'unanimité, de prolonger de deux ans le traitement de l'initiative parlementaire visant l'assouplissement des conditions encadrant le télétravail. Comme l'initiative présente des similitudes avec l'initiative parlementaire Graber (Iv.pa 16.414), la commission souhaite voir comment cette dernière sera mise en œuvre, avant d'élaborer un projet relatif au droit du travail.

Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Im Rahmen der Frühlingsession 2021 beschäftigte sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative von Thierry Burkart (fdp, AG), die eine Lockerung der Rahmenbedingungen für Telearbeit forderte. Wie die WAK-NR einstimmig beantragt hatte, wurde die Behandlungsfrist der Initiative stillschweigend um zwei Jahre verlängert.

Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Im Rahmen der Frühlingsession 2023 beschäftigte sich der Nationalrat erneut mit der parlamentarischen Initiative von Thierry Burkart (fdp, AG), die eine Lockerung der Rahmenbedingungen für Telearbeit forderte. Wie die WAK-NR mit 13 zu 8 Stimmen beantragt hatte, wurde die Behandlungsfrist der Initiative stillschweigend um weitere zwei Jahre verlängert. Diese Verlängerung sollte es erlauben, die Anliegen der parlamentarischen Initiative Burkart zusammen mit der ähnlichen parlamentarischen Initiative Graber (cvp, LU; Pa.Iv. 16.414), für welche die WAK-SR zuständig ist, in einen Entwurf zu integrieren, hatte die Kommission den Antrag auf Verlängerung begründet.

Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Après avoir repris, en février 2024, ses travaux relatifs à l’initiative parlementaire Burkart (plr, AG), la CER-CN a adopté par 18 voix contre 7 un avant-projet lors de sa séance du 20 août 2024. Le projet prévoit d’assouplir les conditions encadrant le télétravail, dans la LTr ainsi que dans le CO, permettant aux travailleurs et travailleuses de personnaliser leurs horaires de travail. La commission a souhaité notamment étendre la durée de l’intervalle dans lequel la journée de travail doit être effectuée de 14 à 17 heures et réduire la durée minimale du repos de 11 à 9 heures. En outre, elle souhaite autoriser le travail du dimanche occasionnel, uniquement si l’initiative provient du travailleur ou de la travailleuse. Une minorité de la commission s’est opposée à la possibilité de travail dominical. C’est pourquoi, il a été inclus dans le projet le droit de ne pas être joignable. Une autre minorité de la commission propose de ne pas entrer en matière car le projet va, selon elle, à l’encontre de la protection de la santé et détériore les conditions de travail. Une troisième minorité a demandé que le matériel et les frais liés au télétravail soient pris en charge par l’employeur ou l’employeuse. Dans son communiqué de presse du 10 septembre 2024, la CER-CN a ouvert la procédure de consultation.

Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Von Mitte September bis Mitte Dezember 2024 fand die Vernehmlassung zum Vorentwurf der WAK-NR zur überwiesenen parlamentarischen Initiative Burkart (fdp, AG) statt, welche die rechtlichen Grundlagen für die Telearbeit verbessern wollte. Insgesamt wurden 71 Stellungnahmen eingereicht, wobei die Meinungen zum Vorentwurf gemischt ausfielen. Während der Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden die Revision mehr oder weniger begrüsste, wurde sie von der SP, den Grünen und dem SGB vollends abgelehnt.
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende – darunter vierzehn Kantone (AG, BL, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, SG, TG, UR, VD und ZH) sowie die Mitte und die EVP – sprachen sich für eine gesetzliche Regelung der Telearbeit aus, äusserten aber die Befürchtung, dass dies mit einem «erhöhte[n] Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten» verbunden sein könnte. Auch die Grünen und die SP wiesen auf diese Gefahr hin und stellten in ihren Schreiben die Notwendigkeit der Vorlage grundsätzlich infrage, da die heutigen Regelungen zur Telearbeit schon genügend flexibel seien. SVP und GLP begrüssten hingegen den Entwurf, da er dem Zeitgeist entspreche und Chancen für Arbeitnehmende und Arbeitgebende biete. Diesem Votum schloss sich auch die FDP an, kritisierte aber, dass die Revision «unnötig kompliziert ausgestaltet» sei.
Auch bei den Detailfragen gingen die Meinungen der Vernehmlassungsteilnehmenden teils stark auseinander: Einige Vernehmlassungsteilnehmende bemängelten, dass der Geltungsbereich der Vorlage mit der Formulierung «Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren» zu wenig konkret sei und dass die teilweise weit gefassten Definitionen der Kriterien für die Gewährung von Telearbeit in der Praxis viel Interpretationsspielraum liessen. Während die Gewerkschaften noch zusätzliche Kriterien für die Gewährung von Telearbeit forderten, wie beispielsweise eine minimale Lohnhöhe, verlangten einige Arbeitgeberverbände die Streichung der vorgeschlagenen Kriterien, da diese bestimmten Arbeitnehmenden den Zugang zu Telearbeit verwehrten. Auch bei der Regelung der Telearbeit an Sonntagen gingen die Meinungen auseinander: Während einige Vernehmlassungsteilnehmende – beispielsweise die FDP – die maximale Anzahl von neun Sonntagen pro Jahr, an denen Telearbeit verrichtet werden dürfte, als «zu restriktiv» empfanden, forderten andere deutlich strengere Regeln für Telearbeit an Sonntagen bis hin zu einem vollständigen Verbot. Auf einige Kritik stiess die Ausweitung der Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit von 14 auf 17 Stunden, da dies im Widerspruch zu den täglichen Ruhezeiten stehen und die Gesundheit der Arbeitnehmenden gefährden könnte. Mit dem gleichen Argument monierten einige Vernehmlassungsteilnehmende die Verkürzung der Ruhezeiten, wobei gleich fünfzehn Kantone (BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, NW, OW, SG, SO, TG, UR, ZG und ZH) kritisierten, dass die Möglichkeit von einem «Unterbruch der Ruhezeit für dringende Tätigkeiten» das Recht auf Nichterreichbarkeit beschneide. Schliesslich gingen auch die Meinungen darüber auseinander, ob sich die Revision auf das ArG beschränken oder ob auch das OR geändert werden sollte.

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Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

In der Herbstsession 2025 beriet der Nationalrat den Entwurf seiner WAK-NR zur Umsetzung einer parlamentarischen Initiative Burkart (fdp, AG), welche die Homeoffice-Bestimmungen im ArG modernisieren wollte. Philipp Matthias Bregy (mitte, VS) und Olivier Feller (fdp, VD) fiel in der grossen Kammer die Aufgabe zu, im Namen der Kommissionsmehrheit für Eintreten auf den Entwurf zu plädieren. Die Arbeitszeitregelungen im Arbeitsgesetz orientierten sich an den «Ideen eines Industriebetriebs» und nicht an der Realität der modernen Arbeitswelt, in der zunehmend von zu Hause aus gearbeitet werde, so Bregy. Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, herrsche für die Kommissionsmehrheit dringender Anpassungsbedarf, weswegen sie mit 17 zu 7 Stimmen auf den Entwurf eingetreten sei. Eine Minderheit Amoos (sp, VS) lehnte Eintreten hingegen ab. Der vorgeschlagene Gesetzentwurf gefährde das Sozialleben und die Gesundheit von Millionen von Arbeitnehmenden, die neu von 6 bis 23 Uhr erreichbar sein und an bis zu sechs Sonntagen pro Jahr arbeiten müssten. Auch sei der Geltungsbereich hinsichtlich der betroffenen Arbeitnehmenden im Entwurf massiv ausgeweitet worden, sodass die Gesetzesänderung längst nicht nur Personen betreffen würde, die Telearbeit verrichteten. Die grosse Kammer trat schliesslich mit 125 zu 64 Stimmen auf den Gesetzesentwurf ein, wobei die SP- und die Grüne Fraktion geschlossen dagegen stimmten.

In einem ersten Teil wurden die Minderheitsanträge im Arbeitsgesetz behandelt. Gleich mehrere Minderheitsanträge betrafen den Artikel 8a, der ein Recht auf Nichterreichbarkeit zu den gesetzlichen Ruhezeiten für Telearbeit verrichtende Arbeitnehmende verankern sollte. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme darum gebeten, dieses Recht auf sämtliche Arbeitnehmende auszuweiten, was von der Kommissionsmehrheit begrüsst worden war. Eine Minderheit Roth (sp, LU) forderte, dass das Recht auf Nichterreichbarkeit auf die Pausen ausgeweitet werde und die Arbeitgebenden bei Bedarf Schutzmassnahmen zur Sicherstellung dieses Rechts durchsetzen müssten. Eine Minderheit Dobler (fdp, SG) ging in die entgegengesetzte Richtung: Ein generelles Recht auf Nichterreichbarkeit sei «ein massiver Eingriff in die betriebliche Freiheit und Krisenfestigkeit», weswegen sie die Streichung des Artikels forderte. Die Minderheitsanträge wurden mit 138 zu 51 Stimmen beziehungsweise mit 102 zu 86 Stimmen (1 Enthaltung) von der grossen Kammer abgelehnt.
Beim Geltungsbereich des Gesetzesentwurfes hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme ergänzt, dass dieser nur für Arbeitnehmende gelten soll, die «ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selbst festsetzen können». Hingegen hatte er die Schriftlichkeit als Kriterium für eine Vereinbarung über Telearbeit gestrichen. Auch diese Änderungen hatte die Kommissionsmehrheit begrüsst. Eine Minderheit Amoos wollte den Geltungsbereich noch enger fassen und forderte, dass der Gesetzesentwurf nur auf Arbeitnehmende mit viel Autonomie über ihre Tätigkeit angewendet werden soll. Auch soll, analog zum Kommissionsentwurf, für eine Telearbeit-Vereinbarung die Schriftlichkeit erforderlich sein. Dieses Anliegen teilte eine Minderheit Roth, die sich dem Geltungsbereich aus der Stellungnahme des Bundesrates anschloss, aber die Schriftlichkeit beibehalten wollte. Beide Minderheiten blieben jedoch chancenlos. Dasselbe Schicksal ereilte eine weitere Minderheit Roth, die verhindern wollte, dass die täglichen Ruhezeiten von elf auf neun Stunden reduziert werden. Hitzig wurde des Weiteren über Artikel 28e diskutiert, der die Telearbeit an Sonntagen regelt. Eine Minderheit Dobler wollte die Anzahl der Sonntage pro Jahr, an denen ohne Bewilligung im Homeoffice gearbeitet werden kann, von sechs auf neun erhöhen und den Lohnzuschlag von 50 Prozent streichen. Eine Minderheit Amoos forderte indessen, dass Telearbeit an Sonntagen gänzlich untersagt sein soll. Die grosse Kammer folgte hier schliesslich der Minderheit Dobler.

In einem zweiten Teil wurden allfällige Anpassungen im Obligationenrecht diskutiert. Hier stellte sich primär die Frage, ob dem Anhang des OR ein separater Titel hinzugefügt werden soll, um die Bestimmungen zur Telearbeit festzulegen, wie eine Minderheit Bregy forderte, oder ob nur das Arbeitsgesetz angepasst werden soll. Einige Bestimmungen zur Telearbeit seien sowohl im ArG als auch im OR geregelt, so dass es zu Rechtsunklarheiten kommen könne, wenn nur das ArG angepasst würde, argumentierte Leo Müller (mitte, LU) für die Minderheit Bregy. Die Kommissionsmehrheit und der Bundesrat vertraten hingegen die Ansicht, die Gesetzesänderung solle sich auf das ArG beschränken. Sie befürchteten Doppelspurigkeit und zusätzlichen administrativen Aufwand durch einen neuen Titel im OR. Mit 104 zu 83 Stimmen entschied der Nationalrat schliesslich zugunsten der Minderheit Bregy. Dagegen stimmten die FDP-Fraktion und die grosse Mehrheit der SVP-Fraktion.

In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 119 zu 63 Stimmen (5 Enthaltungen) angenommen. Erneut stimmten die SP- und die Grüne Fraktion geschlossen dagegen.

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