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In fünf Kantonalparteien der GLP gab es 2024 Änderungen im Parteipräsidium:

In Basel-Stadt hatte Katja Christ ihren Rückzug von der Parteispitze erklärt; in ihre achtjährige Amtszeit als Kantonalparteipräsidentin waren unter anderem der erstmalige Gewinn eines Nationalrats- und eines Regierungsratsmandats durch die Basler Grünliberalen gefallen. Zu Christs Nachfolger wählte die Partei Ende Januar Serge Meyer. Der IT-Unternehmer hatte bis dahin nie ein politisches Amt ausgeübt und bezeichnete sich selbst in der Presse als «bis jetzt ein politisch unbeschriebenes Blatt». Bevor er 2020 zur GLP übertrat, war Meyer Mitglied der FDP gewesen.

Als Präsident der GLP St. Gallen folgte im Mai Fabian Giuliani auf Ramon Waser, der nach vierjähriger Amtszeit zurücktrat.

Bei den Zürcher Grünliberalen war Corina Gredig im November 2023 vom Co-Präsidium zurückgetreten, kurz bevor sie den Vorsitz der Bundeshausfraktion übernahm. Ihr Co-Präsident Nicola Forster leitete die Partei daraufhin einige Monate alleine, bevor auch er seinen Rücktritt bekanntgab. Gredig und Forster waren 2018 gemeinsam an die Spitze der Kantonalpartei gewählt worden. Im Mai 2024 wählte die Partei mit der Winterthurer Gemeindeparlamentarierin Nora Ernst und dem Dietiker Bezirksparteipräsident Beat Rüfenacht wiederum ein Co-Präsidium.

In Uri gab im Juni 2024 Denis Aschwanden den Vorsitz der Kantonalpartei ab, den er seit der Gründung der Urner GLP 2022 zunächst im Co-Präsidium mit Charlotte Germann und danach alleine innegehabt hatte. Seine Nachfolge trat Landrätin Luzia Gisler an. Gleichzeitig führte die GLP Uri eine neue Vorstandsstruktur mit einer dreiköpfigen Geschäftsleitung und weiteren vier Mitgliedern eines «erweiterten Vorstands» ein.

Die Waadtländer Kantonalpartei war die einzige, bei der es im Berichtsjahr zu einer Kampfwahl um die Parteispitze kam. Der bisherige Vizepräsident Olivier Bolomey setzte sich letztlich äusserst knapp gegen den GLP-Fraktionschef im Grossen Rat, Jerome de Benedictis, durch. Bolomey ist auch Co-Präsident des Netzwerks queerGLP auf nationaler Ebene. Noch vor seinem Beitritt zur GLP 2019 war er Gemeindeparlamentarier in Étoy VD gewesen, seither hatte er kein öffentliches Amt mehr inne. Vor Bolomey hatte Claire Richard die Partei vier Jahre lang geführt.

Kantonale Parteipräsidien bei der GLP 2024
Dossier: Spitzenämter in Kantonalparteien der GLP
Dossier: Spitzenämter in Zürcher Kantonalparteien

Mitte Dezember 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur AVEG-Revision, durch welche einem GAV unterstellte Arbeitnehmende und Arbeitgebende künftig die Beiträge an die Vollzugskosten des GAV in den Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen einsehen können. Die Vorlage entsprang einer überwiesenen Motion der WAK-NR, welche unter anderem verlangte, dass die paritätischen Kommissionen ihre Jahresberichte publizieren. Bei der Umsetzung der Motion entschied sich der Bundesrat für ein Einsichtsrecht der Betroffenen anstelle der geforderten Veröffentlichung der Jahresberichte, da Letztere die Wirtschaftsfreiheit der paritätischen Kommissionen und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzen könnte.

Die Vernehmlassung hatte von Ende Januar bis Anfang Mai 2024 gedauert und war gemeinsam mit einer anderen AVEG-Revision zur Umsetzung einer überwiesenen Motion Ettlin (mitte, OW; Mo. 20.4738) durchgeführt worden. Auf den Entwurf zur Umsetzung der Kommissionsmotion hatten sich 58 Stellungnahmen bezogen. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden – darunter 18 Kantone, die Grünen, die SP und der Grossteil der Dachverbände der Wirtschaft – hatte die Vorlage unterstützt, da sie dem «legitime[n] Bedürfnis der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu erfahren, wie ihre Beiträge verwendet werden», nachkomme, ohne zu stark in die Tätigkeit der paritätischen Kommissionen einzugreifen. Der Kanton Genf hatte die Vorlage abgelehnt, da Betroffene bereits nach geltendem Recht Einsicht nehmen könnten. Der Kanton Luzern hatte sich ablehnend zur Revision geäussert, da er einen «administrative[n] Mehraufwand» befürchtete. Die SVP hatte zwar die Stossrichtung der Revision begrüsst, sah jedoch «über die Vorlage hinaus weitere[n] Handlungsbedarf» und forderte analog zur Motion die Offenlegung der Jahresrechnung. Zehn Vernehmlassungsteilnehmende hatten schliesslich den Umstand kritisiert, dass die beiden Motionen, obschon sie im Parlament unabhängig voneinander überwiesen worden waren, nun gemeinsam beraten würden, und forderten deren Trennung. Diesem Anliegen war der Bundesrat im Anschluss an die Vernehmlassung nachgekommen.

Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Einsicht in die Jahresrechnung der für die gemeinsame Durchführung verantwortlichen Organe. Änderung (BRG 24.097)

Mitte Oktober 2024 veröffentlichte die WBK-SR den Ergebnisbericht zur Vernehmlassung zum von ihr erarbeiteten Alternativmodell zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Im Unterschied zum ersten, von der WBK-NR in Erfüllung einer eigenen parlamentarischen Initiative ausgearbeiteten Entwurf, der vom Bund eine Kostenbeteiligung an den familienexternen Kinderbetreuungskosten der Eltern forderte, sah das Alternativmodell die Einführung einer Betreuungszulage im Rahmen des Familienzulagengesetzes vor. Die Betreuungszulage würde somit über Beiträge der Arbeitgebenden und allenfalls auch der Arbeitnehmenden finanziert. Mit Ausnahme der Förderbeiträge für die Programmvereinbarungen wären die Ausgaben für den Bund somit haushaltsneutral. Im Unterschied zum Entwurf der WBK-NR verzichtete die WBK-SR in ihrem Entwurf zudem darauf, Massnahmen zur Verbesserung der Qualität der externen Kinderbetreuung in die Programmvereinbarungen aufzunehmen, da solche Massnahmen vorderhand in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden fielen.
In der Vernehmlassung zum Alternativmodell äusserten sich neben 25 Kantonen und elf Parteien auch 20 Wirtschaftsverbände, über 50 Organisationen im Bereich der Kinderbetreuung und weitere interessierte Kreise, darunter insbesondere Frauen-, Kinder- und Familienorganisationen sowie Organisationen für Menschen mit Behinderungen. Der Ergebnisbericht zeigte ein deutlich gemischteres Bild der Reaktionen im Vergleich zum ersten, von der WBK-NR erarbeiteten Vernehmlassungsentwurf, welcher auf überwiegende Zustimmung gestossen war.

Von den Parteien stellten sich die EVP, die GLP sowie die Mitte (inklusive Mitte Frauen und Junge Mitte) im Grunde hinter den Entwurf, lehnten teilweise aber die vorgeschlagene Finanzierung ab. Die FDP und die SVP lehnten die Erarbeitung einer Vorlage zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Grundsatz ab – so auch den neuen Entwurf – während sich die FDP-Frauen, die Grünen, die SP und die SP Frauen explizit gegen das nun präsentierte Modell stellten, dem ursprünglichen Modell jedoch positiv gegenüberstanden. Trotz ihrer Unterstützung der Vorlage forderten die GLP und die Mitte Frauen ebenfalls eine Rückkehr zu einer Finanzierung durch den Bund. Während die GLP eine reine Bundesfinanzierung bevorzugte, sprach sich die Mitte für eine gemischte Finanzierung durch Arbeitnehmende, Arbeitgebende und die Kantone aus, während sich die SP und die SP Frauen gegenüber einer paritätischen Finanzierung durch Arbeitgebende und den Bund offen zeigten. Nicht zuletzt forderten die Grünen, die SP (inklusive Frauen) sowie die Mitte Frauen, den Geltungsbereich nicht auf Kinder bis zum Ende des 7. Lebensjahres zu beschränken, sondern bis zur Vollendung des 12. Jahres auszudehnen, da auch im Primarschulalter noch Betreuungsbedarf für die Kinder bestehe. Diese Forderung wurde auch von einem Grossteil der Interessenorganisationen eingebracht. Die Beschränkung der Betreuungszulage auf die institutionelle Betreuung hingegen wurde abgesehen von der SVP von den Parteien entweder nicht kommentiert oder gar explizit begrüsst.

Von den 25 Kantonen stellten sich deren 12 im Grunde hinter den von der zuständigen Kommission der Kantonskammer ausgearbeiteten Entwurf. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden stand der Vorlage als dreizehnter Kanton zwar ebenfalls positiv gegenüber, betonte jedoch, dass demjenigen Modell Vorrang gegeben werden sollte, das politisch mehrheitsfähiger sei und dem Sinne der zugrunde liegenden parlamentarischen Initiative besser entspreche. Die verbleibenden 12 stellungnehmenden Kantone stellten sich gegen den neuen Entwurf, teilweise da sie das erste Modell bevorzugten. Das Modell mit Bundesbeteiligung hatten in der ersten Vernehmlassung zum Geschäft 23 von 26 stellungnehmende Kantonen unterstützt. Auch unter denjenigen Kantonen, die sich explizit zur Finanzierungsfrage äusserten, stellte sich lediglich eine Minderheit hinter die vorgeschlagene Finanzierung über die Arbeitgebendenbeiträge (BS, GL, NW, SH und ZH). Weitere sieben Kantone präferierten eine Mischfinanzierung durch zusätzliche Bundesbeteiligung und forderten in einzelnen Fällen auch dazu auf, die Arbeitnehmenden in die Pflicht zu nehmen. Sechs weitere Kantone sahen ausschliesslich den Bund in der Finanzierungspflicht (AG, GE, NE, SO, TI und VD). Mehrheitlich positiv äusserten sich die Kantone hingegen zur Möglichkeit, die Betreuungszulage über die Familienausgleichskassen zu entrichten; der mutmassliche administrative Aufwand wurde als vertretbar eingeschätzt.

Unter den Wirtschaftsverbänden fand sich kaum Unterstützung für das vorgelegte Alternativmodell, das in erster Linie durch deren Mitglieder finanziert würde. Eine solche Finanzierung wurde von Arbeitgebendenverbänden klar abgelehnt, so auch vom Schweizerischen Arbeitgeberverband, der die Vorlage ansonsten im Grunde unterstützte. Zehn Wirtschaftsverbände, darunter economiesuisse, lehnten die Vorlage grundsätzlich ab. Nicht zuletzt brachten einige dieser Akteure vor, dass sie die Kantone und Gemeinden in der Finanzierungspflicht sehen. Acht weitere Verbände, unter anderem der SGV, SGB, Travail.Suisse und Gastro.Suisse, betonten, dass sie einem anderen Modell als dem nun vorgelegten zustimmen würden, wobei sie sich teilweise auf die nationalrätliche Vorlage bezogen.

Obwohl auch die Mehrheit der Organisationen und interessierten Kreise die Vorlage grundsätzlich unterstützte, zeigten sich nur wenige mit der vorgeschlagenen Finanzierung einverstanden. Während sich etwa Alliance Enfance, Kinderschutz Schweiz und Pro Juventute für eine alleinige Finanzierung durch den Bund aussprachen, befürworteten unter anderem kibesuisse und verschiedene eidgenössische Kommissionen (EKFF, EKF, EKKJ) eine geteilte Finanzierung zwischen Arbeitgebenden und Bund. Die EKFF stellte sich zudem explizit gegen eine Mitfinanzierung durch die Arbeitnehmenden. Auch erachteten viele Interessenorganisationen, aber auch die SP, die Mitte Frauen und der SGB, die vorgeschlagene Höhe der Zulage als zu tief – der Entwurf der WBK-SR sah einen Mindestbetrag der monatlichen Zulage von CHF 100 pro Kind und Betreuungstag vor. Zudem forderten weitgehend dieselben Kreise eine starke Erhöhung der Betreuungszulage für Kinder mit Behinderungen, wobei nicht selten auch eine einkommensabhängige und an den tatsächlichen Betreuungskosten orientierte finanzielle Unterstützung gefordert wurde.

Die Interessenorganisationen begrüssten ebenso wie die Mehrheit der restlichen Vernehmlassungsteilnehmenden die drei mit Programmvereinbarungen unterstützten Förderbereiche, wovon diejenigen zur frühen Förderung von Kindern und zur Schaffung zusätzlicher institutioneller Betreuungsplätze bereits bestehen und derjenige zur Schaffung von Plätzen für Kinder mit Behinderungen neu eingeführt werden soll. Darüber hinaus forderten sie, ebenso wie elf Kantone und verschiedene Parteien (Grüne, SP, EVP, Mitte Frauen), die Wiederaufnahme des Förderbereichs Qualität. Dabei vertraten die Interessenorganisationen die Position, dass nur qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsangebote in Anspruch genommen würden und sich somit nur diese positiv auf die Erwerbstätigkeit von Eltern auswirken können. Nicht zuletzt forderte die Mehrheit der Organisationen und interessierten Kreise zusätzliche Mittel für die Programmvereinbarungen, wobei sie Sukkurs erhielten von der SP, den Mitte Frauen, den Grünen, dem SGB und einigen Kantonen (AR, BL, BS, FR, OW, SO, TI, VD).

Nach Vorliegen der Vernehmlassungsergebnisse machte sich die WBK-SR daran, ihren Entwurf zu finalisieren, um ihn daraufhin ihrem Rat zur Beratung vorzulegen.

Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (Pa.Iv. 21.403)

Im Oktober 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente. Die Volksinitiative war im März 2024 von Volk und Ständen angenommen worden, wobei der Initiativtext keine konkreten Angaben zur Kostendeckung der Zusatzrente enthielt. Der Bundesrat schrieb in seiner Botschaft, «dass die 13. Altersrente nicht über längere Zeit durch die bisherigen Mittel der AHV finanziert werden kann», weswegen er vier Finanzierungsvorschläge ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt habe. Alle Varianten sahen eine Erhöhung der Beitragssätze vor, die teilweise mit einer zusätzlichen Erhöhung der Mehrwertsteuer kombiniert würden. Zudem soll der Bundesbeitrag an die AHV reduziert werden, damit die Bundesfinanzen durch die Finanzierung nicht noch mehr in Schieflage gerieten. Dieser Ausfall des Bundesbeitrags werde je nach Variante unterschiedlich über die Lohnbeiträge, die Mehrwertsteuer oder das AHV-Vermögen kompensiert. Weiter soll die 13. AHV-Rente – analog zur Forderung der überwiesenen Motion Stark (svp, TG; Mo. 24.3221) – erstmals im Dezember 2026 und anschliessend jährlich in toto ausbezahlt und bei der Berechnung der EL nicht berücksichtigt werden.

Die Vernehmlassung fand von Ende Mai 2024 bis Anfang Juli 2024 statt, wobei insgesamt 100 Stellungnahmen (26 Kantone, 7 Parteien, 67 Organisationen und Weitere) eingereicht wurden. Die Vernehmlassungsteilnehmenden waren damit einverstanden, dass die 13. AHV-Rente bei der Berechnung der EL unberücksichtigt bleiben soll. Den angedachten Fahrplan, wonach die 13. AHV-Rente fristgerecht im Jahr 2026 zum ersten Mal ausbezahlt werden soll, beurteilten sechzehn Kantonen (AR, BL, FR, GE, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TI, VS, ZG, ZH) «als äusserst knapp». Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden sprach sich für eine jährliche Auszahlung aus; drei Kantone (FR, SG, SZ), die SP60+, der SGV sowie sieben weitere Organisationen und Interessierte befürworteten jedoch eine monatliche Auszahlung, da diese administrativ einfacher zu handhaben sei oder «weil Rentnerinnen und Rentner mit finanziellen Schwierigkeiten dadurch stärker entlastet würden», so beispielsweise die Stellungnahme des Kantons St. Gallen. Für viel Diskussionsstoff sorgten die verschiedenen Finanzierungsvarianten, denn obschon «[d]er Bedarf an zusätzlichen Einnahmen zur Finanzierung der 13. Altersrente [ ... ] grundsätzlich anerkannt» wurde, gingen hier die Meinungen teils weit auseinander. Während die Mitte und die SP betonten, dass möglichst schnell eine Finanzierungsmöglichkeit für die 13. AHV-Rente gefunden werden müsse, verlangten FDP, GLP und SVP sowie zwei Dachverbände der Wirtschaft (SGV und KFMV), dass die Finanzierung «im Rahmen der nächsten AHV-Reform» erfolgen müsse. Aus diesem Grund forderten einige Vernehmlassungsteilnehmende – darunter zwei Kantone (TG, OW), die FDP und einige Verbände – die vorliegende Finanzierungsvorlage vollständig abzulehnen und einen gänzlich neuen Weg einzuschlagen. Viel Kritik erntete in der Vernehmlassung die Senkung des Bundesbeitrags an die AHV: Die Kosten würden so zu stark auf die Bevölkerung abgewälzt und der Bund entziehe sich seiner Verantwortung. Die Vernehmlassungsteilnehmenden, bei denen der Vorschlag auf offene Ohren stiess, begründeten ihre Unterstützung mit dem wachsenden Defizit der Bundesfinanzen. Die Finanzierung über eine reine Erhöhung der Lohnbeiträge fand einzig im linken Lager Anklang, wurde aber von sämtlichen Kantonen und von der Grossmehrheit der weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden abgelehnt, «weil dabei ausschliesslich die erwerbstätige Bevölkerung zur Kasse gebeten» würde. Die Finanzierungsvariante, welche eine Erhöhung der AHV-Beitragssätze und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorsah, erhielt hingegen viel Zuspruch: Dabei würde die 13. AHV-Rente generationenübergreifend finanziert und die Arbeitnehmenden nicht überproportional finanziell belastet. Ein Grossteil der teilnehmenden Wirtschaftsverbände zeigte sich mit allen vorgeschlagenen Finanzierungsvarianten unzufrieden und forderte «eine ausschliessliche Erhöhung der Mehrwertsteuer». Dies schone die Wirtschaft und verteile die Kosten auf die gesamte Gesellschaft. Einige Parteien wollten bei der Finanzierung alternative Wege gehen. So machten sich beispielsweise die Mitte, die EVP und die Grünen für eine Finanztransaktionssteuer stark.

Der Bundesrat entschied sich schliesslich in seiner Botschaft dazu, keinen der unterbreiteten Finanzierungsvorschläge weiterzuverfolgen und wählte stattdessen eine alleinige Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Konkret wolle «der Bundesrat den Normalsatz um 0.7 Prozentpunkte, den reduzierten Satz um 0.2 Prozentpunkte und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0.4 Prozentpunkte» erhöhen. Da für eine Änderung der Mehrwertsteuer die BV angepasst werden müsse, werde die Stimmbevölkerung über die Erhöhung in einer Volksabstimmung entscheiden. An der Senkung der Bundesbeiträge an die AHV, die in der Vernehmlassung auf viel Kritik gestossen war, hielt der Bundesrat fest. Diese sollen aber nur von 20.2 Prozent auf 19.5 Prozent und nicht wie ursprünglich vorgesehen auf 18.7 Prozent gesenkt werden. Bei den Modalitäten bezüglich der Auszahlung der 13. AHV-Rente gab es keine Überraschungen: Die Rente soll wie geplant im Dezember 2026 das erste mal und danach jährlich ausbezahlt und bei der Berechnung der EL nicht berücksichtigt werden.

Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente (BRG 24.073)

Les 10 et 18 septembre 2024, les deux Chambres fédérales se sont prononcées sur la garantie fédérale aux Constitutions de quatre cantons après que celles-ci aient été révisées. Le Conseil des États a décidé de séparer l'arrêté fédéral en deux projets distincts. Les deux Chambres ont ainsi accordé la garantie fédérale au premier projet concernant les modifications constitutionnelles des cantons de Berne, de Vaud, du Jura et de Genève sans la modification concernant l'assurance parentalité.
L'assurance parentalité du canton de Genève a été traitée séparément dans un deuxième projet. Pour cette dernière, le Conseil des États a décidé tacitement de suspendre l'examen de la garantie des dispositions de la Constitution genevoise relatives à l'assurance de parentalité, en attendant que l'Assemblée fédérale se prononce sur le projet de modification de la LAPG visant à harmoniser les prestations du régime des allocations pour perte de gain. La CIP-CN a recommandé à sa chambre, par 14 voix contre 10 et 1 abstention, de suivre la décision du Conseil des États. La minorité de la commission partageait l'avis que la conformité des dispositions genevoises avec le droit fédéral devrait déjà être examinée sur la base légale fédérale en vigueur.
Le Conseil national s'est finalement prononcé en faveur de la décision de son homologue par 120 voix contre 50 et 1 abstention. Seuls le groupe PLR (26 voix) et une majorité du groupe du Centre (24 voix) s'y sont opposés, ce qui n'a pas suffi à faire pencher la balance.

Garantie des constitutions cantonales (BE, VD, GE, JU) (MCF 24.052)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

In Erfüllung einer Motion Bulliard-Marbach (mitte, FR) präsentierte der Bundesrat im September 2024 seine Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuches zur Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung. Darin griff er den bereits zwei Jahre zuvor in Erfüllung eines Postulats Bulliard-Marbach skizzierten Weg auf und schlug vor, im ZGB den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung als programmatische Norm festzuschreiben. Diese Norm soll Leitbildcharakter haben, aber keinen neuen Rechtsanspruch des Kindes auf gewaltfreie Erziehung begründen. Konkret sollen die Bestimmungen zur elterlichen Erziehung im Artikel 302 ZGB durch ein Verbot von Körperstrafen und die Ausübung anderer erniedrigender Handlungen erweitert werden. Zudem sollen niederschwellige Hilfs- und Beratungsangebote für Eltern und Kinder ausgebaut werden.

Im Rahmen der Vernehmlassung zum Vorentwurf waren 77 Stellungnahmen (26 Kantone, 7 Parteien, 44 Organisationen und Weitere) eingegangen, die den Entwurf mehrheitlich begrüssten. Als einzige Vernehmlassungsteilnehmende lehnte die SVP den Entwurf vollumfänglich ab, da sie die Schaffung einer Norm mit Leitbildcharakter als nicht notwendig erachtete. Auf der anderen Seite begrüssten die Parteien die Mitte, FDP, GLP und die Grünen sowie 11 Kantone und 2 Organisationen den Entwurf vollumfänglich. Auch wenn sie die grundsätzliche Stossrichtung unterstützten, hatten viele Vernehmlassungsteilnehmende Änderungen am Entwurf gefordert. So verlangten unter anderem die SP, die EVP, sechs Kantone (BL, GE, OW, SO, TI, VD), die EKKJ, die SODK, die Vereinigung der Kinderärzt:innen (pädiatrie schweiz) und diverse Kinderrechts- und -schutzorganisationen die explizite Verankerung eines Rechts des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung oder zumindest dessen Erwähnung in der Botschaft zur Gesetzesvorlage. Besagte Organisationen sowie etwa die SODK, die EKFF, die EKKJ und zwei Kantone (FR, JU) bemängelten zudem die im Vorentwurf enthaltene Formulierung von «anderen Formen entwürdigender Gewalt» – gewisse Gewaltformen würden so nicht als entwürdigend und somit vermeintlich als erlaubt angesehen. Um Klarheit zu schaffen, sei der Bundesrat angehalten, in seiner Botschaft auszuführen, was genau unter gewaltfreier Erziehung gemeint sei. Diese Forderung wurde neben den genannten Organisationen auch von der SP, sechs Kantonen (BS, GR, LU, SH, VD, ZH) und den Universitäten Lausanne und Genf sowie von pädiatrie schweiz unterstützt. Auch psychische (SP; BS, GR, SH, VD, ZH sowie 20 Organisationen/Interessierte) und sexuelle Gewalt (12 Organisationen) oder das Miterleben von Gewalt (insieme Schweiz; pädiatrie schweiz) sollten nach deren Willen namentlich aufgeführt werden.

Als Reaktion auf die Vernehmlassungsergebnisse ersetzte der Bundesrat in seiner Botschaft den Begriff «entwürdigende Gewalt» durch «andere Formen erniedrigender Behandlung», um einen Auffangtatbestand zu schaffen. Auf die explizite Nennung des Verbots von psychischer Gewalt verzichtete der Bundesrat nach wie vor, stellte in seiner Botschaft jedoch klar, dass diese sowohl unter das generelle Gewaltverbot als auch unter die anderen Formen erniedrigender Behandlung fallen könne. Einer expliziten Verankerung des Rechts des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung stand der Bundesrat ablehnend gegenüber und verwies auf seine Ausführungen im eingangs erwähnten Postulatsbericht. Auch bezüglich der Beratungsangebote blieb der Bundesrat bei seiner ursprünglichen Fassung. Er stellte in seiner Botschaft jedoch klar, dass diese Formulierung umfassend zu verstehen und somit eine breite Form von fachgerechter Unterstützung mitgemeint sei. In der Vernehmlassung hatten verschiedene Teilnehmende gefordert, dass die entsprechende Formulierung zu den Hilfs- und Beratungsangeboten ausgeweitet werden sollte.

Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung; BRG 24.077)
Dossier: Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch

Mitte September 2024 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des UVG vor, mit der die Suva künftig die EFA mitfinanzieren kann. Die EFA – Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer – leistet finanzielle Unterstützung für Personen, die durch den Kontakt mit Asbest erkrankt sind und bei denen die Asbestexposition nicht beruflich bedingt war, sodass die Berufsunfallversicherung nicht für die erlittenen Schäden aufkommt. Am Runden Tisch Asbest, aus dem die EFA hervorgegangen war, war 2016 vereinbart worden, dass der Fonds durch freiwillige Zahlungen aus der Wirtschaft geäufnet werden soll. Diese finanzielle Unterstützung sei aber zunehmend in Gefahr, da «[s]eit dem Jahr 2020 [...] keine namhaften Zahlungen mehr registriert werden [konnten]». Die Suva sei obligatorischer Unfallversicherer für viele Branchen, die mit Asbest hantieren, dürfe aber heute aus rechtlichen Gründen keine finanziellen Beiträge an die EFA leisten, erklärte der Bundesrat. Dies wolle er nun ändern. Für künftige Zahlungen solle die Suva lediglich Ertragsüberschüsse der obligatorischen Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten verwenden dürfen, wobei dem Suva-Rat die vollständige Kompetenz zur Verwaltung dieser Zuschüsse obliege.

Die Vernehmlassung dauerte von Ende November 2023 bis Anfang März 2024, wobei 43 Stellungnahmen (24 Kantone, 3 Parteien, 16 Organisationen und Weitere) eingereicht wurden. Mit Ausnahme der SVP sprachen sich sämtliche Vernehmlassungsteilnehmenden für den bundesrätlichen Entwurf aus. Einige Vernehmlassungsteilnehmende – darunter zwei Kantone (AG, SG), die SP und Travail.Suisse – bedauerten jedoch, dass die Gesetzesänderung aufgrund mangelnder Zuwendungen aus der Wirtschaft überhaupt nötig sei. Auch die SVP monierte «die fehlende Bereitschaft der problemverursachenden Branchen, zusätzliche Zahlungen zu leisten». Ihre Ablehnung der vorgeschlagenen Gesetzesänderung begründete sie damit, dass sich bei einer Umsetzung auch Unternehmen beteiligten müssten, die sich nichts hätten zuschulden kommen lassen. Der SGV stimmte der Finanzierung zwar zu, warf aber die Frage auf, «ob die Suva und deren Versicherte nicht überdurchschnittlich stark zur Kasse gebeten würden». Zudem forderte der Verband die Prüfung einer Mischfinanzierung aus Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung, da es ja um die nicht-berufliche Asbestexposition gehe. Der Verein für Asbestopfer und Angehörige (VAO) und der Verein «Lunge Zürich» hielten dem entgegen, dass eine Finanzierung über die NBUV «dem Verursacherprinzip entgegenstehen würde».

UVG (Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer). Änderung (BRG 24.074)

Ende August 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des IVG hinsichtlich der Kostenbeteiligung der IV an der intensiven Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen. Die intensive Frühintervention (IFI) ist eine wissenschaftlich breit anerkannte und äusserst effektive Behandlungsmethode für frühkindlichen Autismus, die sich durch einen hohen zeitlichen Aufwand und eine interdisziplinäre Arbeitsweise ihrer Expertinnen und Experten aus Medizin und Pädagogik auszeichnet, erklärte der Bundesrat in seiner Botschaft. Diese interdisziplinäre Arbeitsweise in den Bereichen Medizin und Pädagogik führte jedoch in der Vergangenheit dazu, dass die Zuständigkeiten bei der Finanzierung einer Intervention nicht eindeutig geregelt waren, da innerhalb eines Therapieblocks medizinische und pädagogische Massnahmen schwer zu differenzieren sind, deren Kosten aber von unterschiedlichen Akteuren finanziert werden – Pädagogik von den Kantonen und Medizin von der IV. Deswegen war 2019 vom BSV ein Pilotversuch mit dem Ziel ins Leben gerufen worden, «ein Modell für die IFI und ein Konzept für die Evaluation und Finanzierung der Interventionen zu entwickeln und zu konkretisieren». Der noch bis Ende 2026 laufende Pilotversuch hatte gezeigt, dass eine Mischfinanzierung zwischen Bund und Kantonen besonders effektiv sei, bei der die IV den Kantonen regelmässig Fallpauschalen entrichtet. Dieses Vorgehen soll nun mit der vorliegenden IVG-Revision gesetzlich verankert werden. Insgesamt werden Kosten von ungefähr CHF 60 Mio. pro Jahr erwartet, von denen die IV maximal 30 Prozent – also ca. CHF 18 Mio. pro Jahr – übernehmen soll. Die restlichen Kosten werden von den Kantonen getragen. Die Kantone sind verantwortlich für die Zusammenarbeit und die Bezahlung der Leistungserbringer der IFI.

Die Vernehmlassung hatte von Ende September bis Ende Dezember 2023 stattgefunden und es waren insgesamt 70 Stellungnahmen eingereicht worden. Der Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden – darunter 24 Kantone sowie drei Parteien (Mitte, SP und Grüne) – hatte sich mehrheitlich damit einverstanden gezeigt, dass sich die IV durch regelmässige Fallpauschalen an die Kantone an den IFI-Kosten beteiligt. Gegen die Revision hatten sich die Kantone Aargau und Appenzell Innerrhoden ausgesprochen, die unter anderem die «eng umgrenzte Zielgruppe» oder den grossen Aufwand für kleinere Kantone bemängelt hatten, sowie der SGV, der die IV nicht noch mehr in Bedrängnis bringen wollte, da diese bereits finanziell angeschlagen sei. Einige Vernehmlassungsteilnehmende hatten die Befürchtung geäussert, dass es zu einer «Ungleichbehandlung» kommen könnte, wenn die betroffenen Kinder in einem Kanton wohnten, der keine Vereinbarung mit dem BSV abschliesse, wodurch sich das Therapieangebot verkleinere. Auf viel Kritik war die Kostenobergrenze der IV gestossen, die entweder zu tief sei oder grundsätzlich zwischen den Kantonen und dem Bund ausgehandelt werden müsse.

IVG-Revision zur Kofinanzierung der intensiven Frühintervention bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen (IFI; BRG 24.066)

Im November 2023 schickte die WAK-NR eine aus ihrer eigenen Kommissionsinitiative entstandene Vorlage zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften in die Vernehmlassung. Bis zum Fristende im März 2024 waren insgesamt 54 Stellungnahmen zur Vorlage eingegangen. Der Entwurf stiess in der Vernehmlassung auf erhebliche Kritik: Über zwei Drittel der Stellungnehmenden gaben ihre grundsätzliche Ablehnung zu den vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen bekannt. Insgesamt positionierten sich 19 Kantone (AI, AR, BE, BS, FR, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS) und 19 Verbände, so unter anderem die Allianz Zweitwohnungen Schweiz, der SBV, der Schweizerische Gemeindeverband und Organisationen aus der Bau- und Immobilienbranche, gegen die Vorlage. Einige Stellungnehmende (AI, BS, FR, GL, GR, JU, SG, UR, VD, VS; RKGK, SBV) sprachen sich grundsätzlich gegen eine Änderung des geltenden Systems der Wohneigentumsbesteuerung aus und andere (GR, OW, SH, TG, TI, VS; FDK, RKGK, SAB) zeigten sich unsicher darüber, ob eine Objektsteuer bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts tatsächlich die Steuereinbussen der Berg- und Tourismuskantone zu kompensieren vermöge. Weiter befürchteten einige Stellungnehmende (AI, FR, JU, NE, SZ, TG, TI, VS; SSK) einen administrativen Mehraufwand statt der vorgesehenen Vereinfachung der Wohneigentumsbesteuerung. Zudem wurde die Vorlage etwa von Dachverbänden der Wirtschaft als «rechtsstaatlich problematisch» (Economiesuisse) und «inakzeptabel» (SGV) betitelt.
16 Stellungnehmende zeigten sich vom Entwurf grundsätzlich überzeugt, darunter sieben Kantone (AG, BL, GE, LU, SO, ZG, ZH), die drei stellungnehmenden Parteien (Grüne, SP, SVP) und sechs Organisationen und Verbände (u.a. HEV, SGB, SVIT). Die Grünen sahen in der Vorlage insbesondere eine Möglichkeit, «kalte Betten» in Tourismusgebieten zu reduzieren, da durch die Steuer neue Anreize zur Vermietung von Zweitliegenschaften gesetzt werden würden. Einige Stellungnehmende (ZH; SP, SVP) erkannten im Entwurf eine geeignete Massnahme, um kantonale Einnahmeausfälle im Falle einer Abschaffung des Eigenmietwerts auszugleichen. Der HEV Schweiz machte seine Unterstützung an zweierlei Voraussetzungen fest: Erstens müsse der Eigenmietwert auf alle selbstgenutzten Liegenschaften abgeschafft werden. Zweitens müsse die Steuer in der Bundesverfassung begrenzt werden. Letztere Voraussetzung unterstützten auch der Kanton Zürich und der SVIT Schweiz. Der SGB dagegen betonte, dass sich der Verband gegen einen Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung stemme, aber insbesondere die offen gehaltene Formulierung der Verfassungsbestimmung auf Zustimmung stosse. Der Kanton Zürich befürwortete, dass durch die Objektsteuer der administrative Aufwand der Behörden signifikant reduziert werden könne.

Die WAK-NR nahm die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beschloss mit 25 zu 0 Stimmen und der eingegangenen Kritik zum Trotz, am Entwurf festzuhalten. Dieser wird als nächstes dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.

Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften (Pa.Iv. 22.454)

La Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil national (CEATE-CN) s'est penchée sur l'initiative cantonale du canton de Vaud. L'objectif de l'initiative est de garantir une rémunération juste, donc au minimum un tarif de 85 pour cent du prix de vente de l'électricité, pour l'électricité autoproduite et réinjectée dans le réseau. Par 19 voix contre 5, la CEATE-CN préconise de ne pas donner suite à l'initiative cantonale. Dans son rapport, elle indique que la nouvelle loi fédérale relative à un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables (21.047) prévoit non seulement une harmonisation nationale du tarif de rétribution, basée sur le prix moyen du marché, mais également une rétribution minimale. D'après la CEATE-CN, ces mesures, validées par les deux chambres, offrent une incitation suffisante à l'autoproduction d'électricité.
Sur les conseils de sa commission, le Conseil national a tacitement refusé de donner suite à l'initiative cantonale.

En faveur d'une juste rémunération pour l'énergie injectée dans le réseau (Iv. ct. 22.302)
Dossier: Das Potenzial von Sonnenenergie nutzen

Anfang Juni 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des KVAG, mit der er die Kantone stärker in das Prämiengenehmigungsverfahren einbeziehen und bei der Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen besser vergüten will. Die Änderung geht auf eine überwiesene Motion Lombardi (ehemals cvp, TI; Mo. 19.4180) mit der gleichen Forderung zurück, welche nun abgeschrieben werden soll. Dieselbe Forderung hatten auch sechs lateinischsprachige Kantone gestellt. Bislang haben die Kantone das Recht, vor der Genehmigung der Prämientarife Stellung zur Kostenschätzung in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu nehmen. Dafür erhielten sie vom Bund und den Versicherungen die entsprechenden Unterlagen. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen die Kantone zukünftig zusätzlich Stellung zu den Prämieneingaben der Versicherungen in ihrem Hoheitsgebiet nehmen können, wofür sie von den Versicherungen sämtliche zusätzlich relevanten Informationen erhielten – namentlich die entsprechenden Prämieneingaben, welche die Versicherer beim BAG einreichen. Neu sollen die Kantone ihre Stellungnahme zur Kostenschätzung und zu den Prämieneingaben nicht wie bisher direkt bei den Versicherungen, sondern bei der Aufsichtsbehörde des Bundes deponieren. Gleichzeitig soll überdies auch der Umgang mit zu hohen Prämieneinnahmen angepasst werden. Konkret sollen Rückvergütungen neu an die Kantone statt an die versicherte Person ausbezahlt werden, wenn die Kantone die Prämien der versicherten Person vollständig über Prämienverbilligungen finanziert haben.

Die Vernehmlassung hatte von Ende Mai bis Mitte September 2023 stattgefunden, wobei insgesamt 38 Stellungnahmen eingegangen waren. Beide Teile der Botschaft – der verstärkte Einbezug der Kantone in das Prämiengenehmigungsverfahren und der Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen – waren in der Vernehmlassung insgesamt auf breite Zustimmung gestossen. Jedoch hatten die Mehrheit der Kantone und die GDK gefordert, dass die Liste der von den Versicherungen einzureichenden Unterlagen um einige Positionen erweitert werden soll. Zudem war die Streichung der Möglichkeit, bei den Versicherungen eine Stellungnahme einzureichen, unter anderem von der SP, den Grünen und dem SGB kritisiert worden. Die FDP, Curafutura und Groupe Mutuel hatten den verstärkten Einbezug der Kantone in das Prämiengenehmigungsverfahren als einzige Vernehmlassungsteilnehmende abgelehnt, da dies das Verfahren zusätzlich verkomplizieren und keinen grossen Mehrwert bringen würde.
Auch den Ausgleich der zu hohen Prämieneinnahmen hatten Curafutura und Groupe Mutuel abgelehnt. Zusammen mit fast allen Kantonen hatten sie sich daran gestört, dass die Rückerstattung nur bei vollständiger Kostenübernahme den Kantonen zugutekommen sollten. Dies würde zu einer Ungleichbehandlung der Versicherten und derjenigen Kantone führen, die lediglich Teilverbilligungen gewähren und somit keine Rückerstattungen erhielten. Die sich dazu äussernden Kantone hatten als Alternative vorgeschlagen, dass die Kantone die «Rückerstattung bis maximal zur Höhe der gewährten Prämienverbilligung» erhalten sollten. Zudem sollten nicht nur die Prämienverbilligungen, sondern auch die Ergänzungsleistungen in die Regelung einbezogen werden. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hatte der Bundesrat in der Folge entschieden, die Ergänzungsleistungen in die Rückerstattung einzubeziehen. Jedoch hatte er daran festgehalten, dass die Kantone nur bei einer vollständigen Prämienübernahme eine Rückvergütung erhalten sollten. Und auch auf die Wiederaufnahme der Möglichkeit, als Kanton bei den Versicherungen eine Stellungnahme einzureichen, hatte er verzichtet.

Änderung des KVAG zur Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren und zum Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen (BRG 24.055)

Dans un message du Conseil fédéral, le gouvernement propose au Parlement d'accorder la garantie fédérale aux Constitutions de quatre cantons après que celles-ci aient été révisées.
Dans le canton de Berne, la modification constitutionnelle concerne les freins à l'endettement. Adoptés en votation populaire le 18 juin 2023, les articles modifiés (art. 101a et art. 101b al. 2 à 5, cst. BE) permettent au canton d'attribuer les montants des excédents dégagés au cours des années précédentes au financement des investissements.
De son côté, la constitution du canton du Jura a été dotée d'un article concernant la destitution des membres des autorités cantonales et communales (art. 66a cst. JU). Cette disposition permet la destitution des membres du Gouvernement, des autorités judiciaires et des conseils communaux en cas de faute grave ou d’incapacité durable à exercer la fonction.
Dans le canton de Vaud, la protection du climat et de la biodiversité a fait l'objet de modifications constitutionnelles. L'ajout de différents articles (art. 6 al.1 et al.2, art.179b, art. 179c, cst. VD) a pour objectif de lutter contre le réchauffement climatique, comme demandé par l'État. Ces dispositions obligent le canton et les communes à atteindre la neutralité carbone d'ici 2050 au plus tard.
Enfin, plusieurs modifications ont eu lieu dans le canton de Genève. Les changements concernent l'ajout du droit à l'alimentation (art. 38a, cst. GE) et l'ajout du droit à l'intégrité numérique (art. 21a, cst. GE), qui protège de l'emploi abusif des données. De plus, l'instauration d'une assurance de parentalité (art. 205 al. 3 et 4, cst. GE) a été acceptée en votation populaire le 18 juin 2023. Cette assurance parentale prévoit sous la forme d'allocation, en complément des seize semaines au moins en cas de maternité prévues par le canton (14 semaines dans la législation fédérale), huit semaines au moins pour l'autre parent.
Après vérification par les instances fédérales, ces modifications, à l'exception de la modification de la constitution du canton de Genève concernant l’assurance de parentalité, sont conformes au droit fédéral. Le Conseil fédéral recommande ainsi leur adoption. Pour sa part, la modification concernant l’assurance de parentalité ne peut être que partiellement garantie. En effet, les modalités de financement prévues – des cotisations paritaires des employeurs et des employés – ne sont pas compatibles avec le droit fédéral. Toutefois, une révision de la LAPG a été soumise à consultation par le Conseil fédéral, ce qui pourrait aligner la disposition constitutionnelle genevoise sur le droit fédéral.

Garantie des constitutions cantonales (BE, VD, GE, JU) (MCF 24.052)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Über das Jahr 2023 verteilt reichten vier Kantone je eine Standesinitiative ein, in welcher sie die Wiederassoziierung der Schweiz an das EU-Forschungsprogramm «Horizon Europe» forderten (Kt.Iv. FR 23.306; Kt.Iv. JU 23.316; Kt.Iv. VD 23.323; Kt.Iv. TI 23.324). Sie knüpften damit an die Forderungen der Standesinitiativen der beiden Basel und Genf an.
Die vier Kantonsinitiativen riefen die aktuelle Situation in Erinnerung, in welcher die Schweiz als nicht assoziiertes Drittland gilt und daher Forschende von Schweizer Hochschulen nur beschränkt an den Ausschreibungen für europäische Verbundprojekte teilnehmen können und diese auch nicht mehr koordinieren dürfen. Problematisch sei etwa auch der Umstand, dass Schweizer Start-ups und KMU keine Mittel mehr vom Europäischen Innovationsrat erhalten. Die Nichtassoziierung schade den Schweizer Hochschulen, den Forschenden sowie auch privaten Einrichtungen und isoliere das Schweizer Forschungsnetz. Diese Sorgen würden alle Akteurinnen und Akteure der Schweizer Wissenschaft teilen, so etwa der Kanton Waadt in seiner Begründung.
Die WBK-SR befasste sich im April 2024 mit den vier Initiativen und stellte erfreut fest, dass sich mit der Verabschiedung des Verhandlungsmandats mit der EU in Form des Paketansatzes Fortschritte eingestellt hätten. So sei es für Schweizer Forschende möglich, an den Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrates für das Jahr 2024 und an der Ausschreibung des ERC Advanced Grant teilzunehmen. Nichtsdestotrotz beantragte sie mit 11 zu 0 Stimmen und 1 Enthaltung, den Initiativen Folge zu geben, um damit ihre Unterstützung für die Schweizer Forschung auszudrücken.

Vier Standesinitiativen zur Wiederassoziierung der Schweiz an das Forschungsprogramm «Horizon Europe» (Kt.Iv. FR 23.306; Kt.Iv. JU 23.316; Kt.Iv. VD 23.323; Kt.Iv. TI 23.324)
Dossier: Erasmus und Horizon

In der Frühjahrssession 2024 beugte sich der Nationalrat über die Standesinitiative des Kantons Waadt, die forderte, dass die Kantone mehr Autonomie bei den Krankenversicherungen erhalten und kantonale Einheitskassen errichten dürfen. Im Vorfeld der Session hatte die SGK-NR beantragt, der Initiative keine Folge zu geben, da sie einen grossen Eingriff ins System darstelle und angesichts der heutigen Rechtslage nicht nötig sei.
In der Ratsdebatte forderte eine Minderheit Crottaz (sp, VD) dazu auf, der Initiative Folge zu geben: Der Markt habe es nicht geschafft, den massiven Anstieg der Prämien zu dämpfen und die Initiative biete den Kantonen eine gute Möglichkeit, die finanzielle Lage ihrer Wohnbevölkerung durch einheitliche Prämien zu verbessern. Weiter erwähnte die Westschweizer Nationalrätin die verschiedenen nationalen Vorstösse zur Revision der OKP, wie die Volksinitiativen «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» oder «Für eine öffentliche Krankenkasse», welche von der Stimmbevölkerung zwar abgelehnt wurden, in der Romandie jedoch Anklang gefunden hätten. Offensichtlich sei ein gewisses Interesse an einem alternativen System da, zumal die von der Initiative gewünschte Änderung für die Kantone fakultativ sei. Für die Kommissionsmehrheit präsentierten Céline Amaudruz (svp, GE) und Thomas Rechsteiner (mitte, AI) den Antrag, der Initiative keine Folge zu geben: Die Einführung einer Einheitskasse pro Kanton stelle ein unnötiges Risiko für die Beschäftigung dar, da sich die Anzahl der Arbeitgebenden verringere, zumal bereits heute Kantone Kassen gründen könnten, die dann im freien Markt mit anderen konkurrierten. Des Weiteren sei die Aufsicht solcher Institutionen schwierig zu handhaben und der Grundsatz der Wahlfreiheit im KVG würde eingeschränkt. Ausserdem hätten viele ähnliche Vorstösse weder bei Parlament noch Stimmbevölkerung eine Mehrheit hinter sich versammeln können, beispielsweise eine gleichlautende Standesinitiative des Kantons Neuenburg (Kt.Iv. 20.315).
Auch der Nationalrat beschloss, der Initiative keine Folge zu geben (61 zu 123 Stimmen), wobei nur die geschlossen stimmenden Fraktionen von SP und Grünen und vereinzelte Mitglieder der SVP die Initiative begrüssten.

KVG soll den Kantonen mehr Flexibilität zur Schaffung kantonaler Einrichtungen bieten (Kt.Iv. 21.322)

Nachdem sich der Ständerat in der Sommersession 2023 bereits für die Motion seiner SGK-SR ausgesprochen hatte, die eine angemessene Berücksichtigung eines längeren Spitalaufenthalts der Mutter nach der Geburt beim Mutterschaftsurlaub verlangte, stimmte der Nationalrat in der Frühjahrssession 2024 diesem Anliegen ebenfalls zu. Er folgte dabei mit 136 zu 50 Stimmen (3 Enthaltungen) dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit. Die Kommissionsminderheit, die die Ablehnung der Motion beantragte, stiess nur bei einem Grossteil der SVP-Fraktion auf Zuspruch. Zeitgleich beschloss der Nationalrat, der Standesinitiative des Kantons Waadt mit demselben Anliegen keine Folge zu geben, womit diese erledigt war. Somit entschloss sich das Parlament, dem Bundesrat mittels Motion den Auftrag zur Erarbeitung einer entsprechenden Gesetzesanpassung zu geben. So kann diese kohärent mit bereits überwiesenen und die Mutterschaftsentschädigung betreffenden Vorstössen in einen Gesetzesentwurf gegossen werden (siehe Mo. 19.4270; Mo. 19.4110; Mo. 22.4019).

Längerer Spitalaufenthalt der Mutter kurz nach der Geburt beim Mutterschaftsurlaub und der Mutterschaftsentschädigung angemessen berücksichtigen (Mo. 23.3015)

Im November 2023 empfahl auch die SGK-NR einer Standesinitiative des Kantons Waadt, die die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei einem längeren Spitalaufenthalt der Mutter nach der Geburt verlangte, keine Folge zu geben. Dabei nannte sie ähnliche Gründe wie zuvor ihre Schwesterkommission: Die Kommissionsmehrheit präferiere eine allgemeinere Fassung des Anliegens in Form einer Motion der SGK-SR, die es als Motion zudem ermögliche, dass sich der Bundesrat im Rahmen von anderen laufenden Arbeiten zur Anpassung der Mutterschaftsentschädigung um das Anliegen kümmern könne. In der Frühjahrssession 2024 bestätigte der Nationalrat diese Haltung und erledigte die Standesinitiative somit. Zeitgleich überwies die grosse Kammer besagte Kommissionsmotion an den Bundesrat.

Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei schweren Komplikationen nach der Geburt um die Dauer des Spitalaufenthalts. Entsprechende Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Kt.Iv. 22.301)

Im Januar 2023 trat die SGK-NR mit 16 zu 7 Stimmen auf den Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Silberschmidt (fdp, ZH; Pa.Iv. 20.406) ein. Diese forderte, dass Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung besser gegen Arbeitslosigkeit versichert werden sollen, wenn sie ALV-Beiträge bezahlen.
Sechs Monate später stimmte die SGK-NR mit 18 zu 6 Stimmen (1 Enthaltung) für ihren Vorentwurf: Dieser ermögliche – analog zum Initiativtext – Betroffenen «einfacher und rascher ALE» zu beziehen, wobei Kurzeitentschädigungen davon ausgeschlossen sein sollen. Nach einer Frist von 20 Tagen entstehe neu ein Anspruch auf ALE unter den Bedingungen, dass bereits zwei Jahre im Betrieb gearbeitet wurde und kein engeres Verhältnis zur Unternehmung, beispielsweise in Form einer Anstellung oder eines Verwaltungsratsmandats, mehr bestehe. Dabei bemängelte eine Minderheit die zu lasche Restriktion der Kriterien, während eine zweite Minderheit forderte, dass Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Anspruch auf ALE neu keine ALV-Beiträge mehr verrichten müssen. Die Kommission entschied in der Folge, zwei Varianten in die Vernehmlassung zu geben. Die Minderheitsvariante, die von Thomas Aeschi (svp, ZG) initiiert wurde, enthielt die Befreiung der Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung von den ALV-Beiträgen, während die Mehrheitsvariante diese beibehielt.

Von Mitte August 2023 bis Ende November 2023 lief das Vernehmlassungsverfahren. Von den 61 angeschriebenen Akteuren trafen insgesamt 58 Stellungsnahmen ein, wobei 28 der Mehrheitsvariante, 4 der Minderheitsvariante und 26 keiner der beiden Varianten zustimmten. Die grosse Mehrheit der Kantone (AG, AI, AR, BL, BE, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) lehnte die Vorlage gänzlich ab und präferierte «die Beibehaltung des Status Quo», da die heute geltende Regelung ausreiche. Drei Kantone (JU, NE, SH) unterstützten die Mehrheitsvariante, jedoch mit Änderungsvorschlägen. Einzig der Kanton Genf stand ohne weitere Ergänzungen hinter der Mehrheitsvariante. Die Minderheitsvariante wurde von allen Kantonen abgelehnt, da sie den Versicherungsschutz mindere und «wenig praktikabel» sei. Mehr Anklang fand die Vorlage bei den Parteien: Von den insgesamt vier eingegangenen Stellungsnahmen der Parteien, unterstützten drei (FDP, Grüne, SP) die Mehrheitsvariante. Einzig die SVP lehnte die Variante der Kommissionsmehrheit ab und begrüsste die Minderheitsvariante, da diese die Diskriminierung von Unternehmerinnen und Unternehmern mindere. Bei den Dachverbänden, den weiteren interessierten Kreisen und den spontan eingereichten Stellungnahmen sprach sich der Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden für die Mehrheitsvariante und gegen die Minderheitsvariante aus. Ähnlich wie bei den Kantonen lehnten ein paar Stakeholder (UNIA, VDK, VAK, SGB, Travail.Suisse) beide Varianten ab und befürworteten den Status Quo. Von den Kantonen und den Dachverbänden, welche die Mehrheitsvariante ablehnten, wurde zudem öfters gefordert, eine «vertiefte Kosten-Nutzen-Analyse» durchzuführen, sollte die Variante dennoch weiterverfolgt werden.
Aufgrund der Ergebnisse aus der Vernehmlassung nahm die Kommission zwei Änderungen am Entwurf vor: Erstens sollen Personen mit häufig wechselnden oder befristeten Arbeitsverhältnissen von der zweijährigen Frist und der Rückzahlungspflicht ausgenommen werden. Zweitens solle der Bundesrat fünf Jahre nach der Gesetzesänderung Bericht erstatten und etwaige Gesetzesanpassungen unterbreiten.
Ende Februar 2024 verabschiedete die SGK-NR mit 13 zu 12 Stimmen ihren Entwurf zuhanden des Rates.

Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein (Pa.Iv. 20.406)

Anfang 2024 wurde mit Pro Wind Schweiz ein neuer Verband ins Leben gerufen. Dessen erklärtes Ziel ist die Unterstützung der Entwicklung aller einheimischen erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie, als Beitrag zur schweizerischen Energieversorgung. Durch Informationsarbeit will er gemäss einer Medienmitteilung Vorurteile gegenüber Windkraftanlagen abbauen und deren Akzeptanz in der Bevölkerung verbessern. Mit dem bereits seit 1998 bestehenden Branchenverband Suisse Eole (der Vereinigung zur Förderung der Windenergie in der Schweiz), der ähnliche Ziele verfolgt, wolle man eng zusammenarbeiten. Der neue nationale Verein soll dabei namentlich auch ein Dach zur Koordination der Aktivitäten der kantonalen Pro-Wind-Vereine bilden. Solche waren bereits ab Mitte 2022 in insgesamt zehn Kantonen entstanden (in chronologischer Reihenfolge: Neuenburg, Thurgau, Bern, Waadt, Zürich, St. Gallen und beide Appenzell, Solothurn sowie Luzern), im Lauf des Jahres 2024 folgten mit Freiburg und Schaffhausen zwei weitere. Letztlich möchten die Pro-Wind-Aktivistinnen und -Aktivisten verhindern, dass man in der öffentlichen Auseinandersetzung um Windkraftprojekte «nur [deren] gut vernetzt[en], laut[en] und stark mobilisieren[den] Gegner hört», wie die NZZ eine der Vereinsgründerinnen zitierte.

Gründung von Pro Wind Schweiz

En 2023, le Conseil fédéral a annoncé ne pas souhaiter se prononcer sur son soutien financier pour une nouvelle exposition nationale avant 2028, empiétant sur les délais prévus des divers projets en cours. En effet, les plus ambitieux prévoyaient une exposition pour 2027 ou même 2032. Le Conseil fédéral s'est justifié en avançant que la situation financière était tendue. De plus, suite à l'échec financier d'Expo.02 – la dernière exposition nationale en date – les Sept sages misent sur une préparation réfléchie. Citant comme exemple le budget d'Expo.02 qui avait été multiplié par dix pour atteindre finalement près d'CHF 1 million.
Toutefois, suite à l'engouement populaire de 2002, avec près de 10 millions d'entrées, 4 idées sont en lice pour retenter l'expérience: Svizra27, NEXPO, X27 et Muntagna. Svizra27 mise sur 5 cantons du nord-ouest helvétique – les deux Bâle, Argovie, Soleure et le Jura. Avec un projet qui relie les sites symboliquement par les cours d'eaux, le Svizra27 vise à mettre en avant ces régions peu connues pour leur tourisme et qui pourraient se sentir parfois «négligées», comme souligné par Doris Leuthard lors de la présentation des lignes directrices devant trente entrepreneurs conviés par la Chambre de commerce et d'industrie du Jura (CCIJ) et par FER-Arcju en avril 2023.
Les médias ont surtout évoqué NEXPO qui a présenté sa vision d'une future exposition en mai 2023. Le projet se veut novateur et inédit avec une proposition durable, orientée vers l'avenir et surtout décentralisée. Concrètement, les sites seraient répartis dans toute la Suisse, entre ville, campagne et montagne. Au moment de la présentation, 18 cantons et 26 villes étaient comptés dans le programme. Suite à la pandémie, les initiant.e.s ont souhaité mettre l'accent sur l'échange s'opposant au message alors répandu qui demandait de «rester à la maison». Ainsi, pour promouvoir les discussions entre les habitant.e.s, en plus des divers sites prévus, 3'000 bancs seraient répartis dans toute la Suisse pour que les passant.e.s s'y arrêtent et y partagent une discussion. NEXPO vise à réduire les fossés et à renforcer la cohésion nationale, suivant la devise: «comment vivre ensemble dans le futur». «On constate en effet dans le monde entier que la cohésion sociale telle que nous la connaissons ne va pas de soi et qu'elle nécessite d'être constamment entretenue» a souligné Corine Mauch – maire de ZH et présidente de NEXPO. De plus, NEXPO souhaite minimiser son impact sur l’environnement et le climat en utilisant des bâtiments existants non-utilisés plutôt que d'en construire des nouveaux et de les détruire après les festivités. Enfin, relativement aux nombreuses idées en discussion, NEXPO a annoncé avoir signé une coopération avec X27, une des autres initiatives, axée sur l'innovation et constituée d'environ 50 groupes. Du côté de Muntagna, dernier projet en lice qui souhaite placer l'événement dans les Alpes pour promouvoir les régions de montagne, une collaboration avec d'autres projets serait accueillie positivement. Seul Svizra27, en raison d'une ligne de mire très différente, n'a pas officiellement envisagé de collaboration en 2023.
Finalement, bien que le Conseil fédéral se positionne contre la motion de la CSEC-CE, si celle-ci est acceptée par la deuxième chambre parlementaire en 2024, les discussions autour de la prochaine exposition nationale pourraient se dérouler plus vite que proposé par le Conseil fédéral.

Expo 2027 – évolution des divers projets en lice
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Nachdem die Grünen im Vorjahr bereits Parteiaustritte mehrerer Kantonsparlamentarierinnen und -parlamentarier in den Kantonen Wallis und Glarus hatten hinnehmen müssen, setzte sich der Aderlass 2023 in vier weiteren Kantonen fort. Die Gründe unterschieden sich dabei von Fall zu Fall:

In Bern verliess im Februar der Grossrat Bruno Martin die Partei und die Fraktion. Als Beweggrund nannte der Biowinzer einen «persönlichen Werteentscheid», konkretere Angaben macht er öffentlich nicht. Martin trat vorerst keiner anderen Partei bei, im Berner Grossen Rat schloss er sich der EDU-Fraktion an.

In der Waadt begründete Grossrat und Biobauer Andreas Wüthrich seinen Parteiaustritt im August damit, dass für ihn in seinem Engagement stets ökologische Fragen an erster und soziale Fragen an zweiter Stelle gestanden hätten; bei den Grünen habe er hingegen eine zunehmende Umkehrung dieser Prioritätenordnung wahrgenommen. Zudem bedauere er die wachsende Polarisierung des Politikbetriebs und hoffe, als Parteiunabhängiger künftig auch ausserhalb des linken Lagers mehr Gehör für seine Argumente zu erhalten. Im Grossen Rat blieb Wüthrich in der Folge fraktionslos. Er schloss sich «Les Libres» an, die sich als Vereinigung für parteiunabhängige Bewegungen und Personen im Kanton Waadt verstehen und bereits zwei andere Grossratsmitglieder in ihren Reihen hatten. Wüthrich liess sich auch auf die Liste der «Libres» für die Nationalratswahlen 2023 setzen.

In Luzern gab im September Kantonsrat Urban Frye seinen Parteiaustritt bekannt. In der Luzerner Zeitung erklärte er, er könne die Positionierung der Grünen im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht mit seinen Werten vereinbaren: Anders als etwa die Grünen in Deutschland habe die Schweizer Partei die Zeichen der Zeit nicht erkannt und bleibe «in einer ideologischen pazifistischen Blase gefangen». Mit der strikten Ablehnung von Waffenlieferungen an die Ukraine spreche die Partei dem angegriffenen Land «faktisch das Recht zur Selbstverteidigung ab» und mache sich mitschuldig an Deportationen, Vergewaltigungen und Tötungen. Enttäuscht zeigte sich Frye auch über die parteiinterne Streitkultur: Er sei mit seinen Anliegen sowohl auf nationaler als auch auf kantonaler Ebene weitherum auf Desinteresse gestossen und der «angebliche Konsens» in der Partei scheine ihm «eher hierarchisch von oben nach unten durchgedrückt zu werden». Auch losgelöst von der Ukraine-Politik scheine ihm die links-grüne Politik manchmal realitätsfern, und sie stilisiere etwa Vermietende oder Polizeikräfte blindlings zu Feindbildern.
In einer Medienmitteilung verwahrten sich die Luzerner Grünen gegen den «Rundumschlag» ihres ehemaligen Mitglieds: Die Grünen seien eine Partei, in der Differenzen benannt und mit Respekt ausdiskutiert würden, um eine gemeinsame Haltung zu finden. Als einzige nationale Partei hätten die Grünen ihre Mitglieder das ganze Wahlprogramm «mitgestalten» lassen, bevor es schliesslich von der Delegiertenversammlung verabschiedet wurde; dies gelte auch für die darin enthaltenen Positionen zur Sicherheits-, Friedens- und Aussenpolitik. Im Übrigen setzten sich die Grünen «auf allen politischen Ebenen für die ukrainischen Geflüchteten und für ein Ende der Finanzierung der russischen Kriegsmaschinerie aus der Schweiz» ein.
Frye politisierte im Luzerner Kantonsrat zunächst als Partei- und Fraktionsloser weiter, nachdem Gespräche mit der GLP über einen Beitritt zu deren Fraktion zu keinem Ergebnis geführt hatten. Nach einem halben Jahr trat er dann aus dem Kantonsrat zurück, sodass sein Sitz wieder von den Grünen mit einer Nachrückerin besetzt werden konnte.

In Basel-Landschaft schliesslich verliess Landrätin Laura Grazioli die Grünen im Oktober. Sie war Vizepräsidentin der Kantonalpartei, Präsidentin der landrätlichen Finanzkommission und gemäss BLZ «lange [eine] grosse Hoffnungsträgerin der Baselbieter Grünen» gewesen, die auch als künftige Regierungs-, National- oder Ständerätin gehandelt worden sei. Als Grund für ihren Parteiaustritt nannte Grazioli in der BLZ, dass sie «über die letzten Jahre in wesentlichen Themengebieten von der Mehrheit der Fraktion und der Partei abgewichen» sei. Damit dürfte insbesondere ihre Ablehnung von Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie gemeint gewesen sein, hatte sie doch entgegen der Parteilinie etwa das Covid-19-Gesetz, die Einführung eines Impfzertifikats oder obligatorische Covid-Tests an Schulen abgelehnt. Im Frühling 2023 hatten die Grünen darauf verzichtet, Grazioli als Nationalratskandidatin aufzustellen, weil sie im Initiativkomitee der «Souveränitäts-Initiative» sass, die vor allem von massnahmenkritischen Organisationen wie Mass-voll und den Freunden der Verfassung getragen wird und verlangt, dass die Schweiz keine völkerrechtlichen Verpflichtungen eingehen darf, die in die Grundrechte eingreifen.
Anders als ihre ehemaligen Parteikollegen in Bern, Waadt und Luzern trat Grazioli gleichzeitig mit dem Parteiaustritt auch aus dem Kantonsparlament zurück, womit ihr Sitz bei der Grünen-Fraktion verblieb: Er ging an die Nächstplatzierte auf der Liste der Grünen, Dominique Zbinden vom «jungen grünen Bündnis Nordwest».

Parteiaustritte bei den Grünen

Sowohl in den Parteien als auch in den Medien gaben die Listenverbindungen für die Nationalratswahlen 2023 viel zu reden. Aus wahlarithmetischer Sicht sind diese ein Mittel, um Verzerrungen durch die meist kleinen Nationalratswahlkreise entgegenzuwirken: Zwar gilt bei den Nationalratswahlen in allen 20 Kantonen mit mehr als zwei Mandaten das Proporzsystem, doch die meist kleine Wahlkreisgrösse – nur in 6 Kantonen sind mehr als 10 Mandate zu vergeben – bedeutet, dass kleinere Parteien in den meisten Kantonen praktisch keine Aussichten auf einen Sitz haben, wenn sie alleine antreten; ihre Stimmen gehen in der Konsequenz verloren. Mit Listenverbindungen können sie teilweise Abhilfe schaffen, weil dadurch für die Sitzverteilung die Stimmen aller Partnerlisten zusammengezählt werden. Doch auch für grössere Parteien sind Listenverbindungen angesichts der kleinen Wahlkreise beziehungsweise der vielen resultierenden Reststimmen ein «probate[s] Mittel, um für die eigene Partei Restmandate zu holen oder doch mindestens dafür zu sorgen, dass sie einer nahestehenden Partei zugutekommen», wie die NZZ festhielt. Rein arithmetisch sind somit breite Verbindungen aus mehreren Parteien in der Regel vorteilhaft, Alleingänge hingegen nachteilig. Eine Auswertung des Tages-Anzeigers kam zum Schluss, dass die Listenverbindungen 2019 für die Sitzverteilung eine erhebliche Rolle spielten: Die GLP habe dank geschickten Listenverbindungen landesweit fünf zusätzliche Sitze geholt, während die vielerorts isolierte SVP insgesamt sieben Sitze mehr erhalten hätte, wenn auch alle anderen Parteien überall alleine angetreten wären.

Entsprechend verbreitet war das Instrument der Listenverbindungen auch bei den Nationalratswahlen 2023. Eine Übersicht des Bundesamts für Statistik zeigt, welche Parteien ihre Listen am häufigsten miteinander verbanden. Zu beachten ist dabei, dass nur in jenen 20 Kantonen, denen mehr als ein Nationalratssitz zusteht, Listenverbindungen überhaupt in Frage kamen. In diesen wurden insgesamt 80 parteiübergreifende Listenverbindungen geschlossen, 2019 waren es 81 gewesen. Unter Ausklammerung von Verbindungen mit (Unter-)Listen der eigenen Partei ergeben sich für die acht wählendenstärksten Parteien 2023 folgende Allianzmuster: SP und Grüne verbanden ihre Listen ohne Ausnahme in all diesen 20 Kantonen. In 5 Kantonen nahmen diese beiden Parteien auch die GLP an Bord, in 4 Kantonen die PdA, in 3 Kantonen SolidaritéS und in je einem Kanton die EVP, die CSP, die AL oder andere Parteien. – Häufigste Listenverbindungspartnerin der GLP war derweil die Mitte (in 10 Kantonen), gefolgt von EVP (8), SP und Grünen (je 5) sowie FDP und anderen (je 1). – Die EVP verband ihre Listen am meisten mit der Mitte (in 13 Kantonen), gefolgt von der GLP (8), der FDP (2) sowie der SP, Grünen und anderen (je 1). – Für die Mitte war ihrerseits die EVP die häufigste Partnerin (in 13 Kantonen), gefolgt von der GLP (10), der FDP (5) sowie der SVP, dem MCG und anderen (je 1). – Die FDP spannte am häufigsten mit der SVP zusammen (in 9 Kantonen), vor der Mitte (5), der EVP und der EDU (je 2) sowie der GLP und dem MCG (je 1). – Für die SVP war umgekehrt ebenfalls die FDP die häufigste Listenverbindungspartnerin (in 9 Kantonen), gefolgt von der EDU (7), Mass-voll (2), der Mitte, der Lega, dem MCG und anderen (je 1). – Die EDU schliesslich setzte am häufigsten auf eine Allianz mit der SVP (in 7 Kantonen), vor der FDP und den SD (je 2) sowie anderen Parteien (1).

Für die heftigsten Diskussionen und Kontroversen in den Medien sowie innerhalb der betroffenen Parteien sorgten dabei nicht die am häufigsten vorkommenden Allianzen, sondern jene zwischen FDP und SVP sowie jene zwischen SVP und Mass-voll. Diese Kontroversen sind Ausdruck davon, dass Listenverbindungen für eine Partei auch einen Preis haben können: Eine Partei signalisiert damit, welche andere Partei(en) sie als nahestehend betrachtet und im Zweifelsfall mit ihren Reststimmen begünstigen will. Dies kann eine eigenständige Profilierung erschweren und Teile der eigenen potenziellen Wählerschaft abschrecken, wenn diese mit den Listenverbindungspartnern so wenig anfangen können, dass sie diesen keinesfalls ihre Stimme zugutekommen lassen möchten. In genau diesem Spannungsfeld bewegten sich denn auch die Diskussionen im Wahlkampf 2023: Während jeweils von der einen Seite die entsprechenden Partnerschaften als Ausverkauf der eigenen politischen Werte kritisiert und die inhaltliche Kompatibilität der Partnerparteien in Zweifel gezogen wurden, verteidigte die andere Seite sie jeweils als rein arithmetische Zweckbündnisse, die bloss der Stimmenaggregation dienten und nicht inhaltlich interpretiert werden sollten.

Für die Kooperationen zwischen FDP und SVP gab SVP-Präsident Marco Chiesa an einer Delegiertenversammlung im Januar 2023 das Ziel aus, «flächendeckende Listenverbindungen» seiner Kantonalparteien mit den Freisinnigen anzustreben; es gehe darum, einen Vormarsch der Linken zu verhindern. Noch bis 2007 waren Allianzen zwischen FDP und SVP bei den Nationalratswahlen auch recht verbreitet gewesen, zwischen 2011 und 2019 war es aber nie in mehr als drei Kantonen dazu gekommen – gemäss NZZ nicht nur weil von einer Listenverbindung grundsätzlich häufiger der grössere Partner – also die SVP – profitiert, sondern auch weil die meisten freisinnigen Kantonalparteien ihr eigenständiges Profil schärfen und sich von der SVP abgrenzen wollten. FDP-Präsident Thierry Burkart verwies denn auch diesmal auf die Autonomie der Kantonalparteien in dieser Frage. Dabei sagte er gegenüber der NZZ, für ihn seien «Listenverbindungen vor allem unter dem Gesichtspunkt der Wahlarithmetik [zu] beurteilen und weniger mit Blick auf die inhaltliche Zusammenarbeit». In den Kantonen zeigte sich jedoch, dass es für viele Freisinnige um mehr ging als um nüchterne Arithmetik – die möglichen Liaisons mit der SVP waren gemäss einem NZZ-Bericht vom Juli innerhalb des Freisinns «überall» umstritten. Exemplarisch dafür war die Zürcher FDP, deren Delegierte sich nach einer intensiven Auseinandersetzung letztlich hauchdünn, mit 82 zu 81 Stimmen, erstmals seit 2007 wieder für eine Listenverbindung mit der SVP entschieden (während der SVP-Kantonalvorstand einstimmig Ja sagte). Auf der einen Seite warb der FDP-Kantonalparteipräsident für eine solche «Zweckgemeinschaft», auch wenn es für eine Zusammenarbeit «nicht hilfreich» sei, dass die SVP im Zusammenhang mit dem Credit-Suisse-Niedergang von FDP-Filz spreche und «dumme und haltlose Vorwürfe» gegen die FDP erhebe, wie er im Tages-Anzeiger sagte. Verzichte man auf eine Allianz, profitierten davon jedoch die Linken. Auf der anderen Seite wandten Gegnerinnen und Gegner laut NZZ ein, die SVP habe sich zuletzt «radikalisiert». Wenn die SVP einen rassistischen Wahlkampf gegen Asylsuchende führe, muslimische Schweizer Soldaten verunglimpfe oder Bundesratsmitglieder als «Saboteure» bezeichne, werde «ein Teil des Schmutzes» auch auf die FDP als Listenverbindungspartnerin abfallen. Die Wählenden würden die arithmetischen Überlegungen hinter einer Listenverbindung nicht verstehen. Das Risiko sei gross, Stimmen und die politische Glaubwürdigkeit zu verlieren sowie einen Imageschaden davonzutragen. Zudem erinnerten sie an frühere Angriffe und Beleidigungen der SVP auf FDP-Exponentinnen und -Exponenten. Mit ähnlichen Argumenten entschied sich etwa in St. Gallen oder Solothurn eine Mehrheit der FDP gegen eine Wahlallianz mit der SVP. Besonders war die Ausgangslage in Basel-Stadt, wo eine Listenverbindung nicht an der FDP scheiterte, sondern an der LDP – welche zwar ebenfalls Mitglied der FDP.Liberalen Schweiz ist, auf kantonaler Ebene aber unabhängig von der Basler FDP politisiert. Die LDP argumentierte gemäss Basler Zeitung, bei lokalen Themen könne man mit der SVP zwar durchaus zusammenarbeiten, aber auf nationaler Ebene vertrete die Volkspartei einen Stil und Werte, die «man als liberale Partei nicht teilen kann» – etwa mit dem Kampf für ein Verhüllungsverbot oder gegen die Personenfreizügigkeit und Immigration. Weil die LDP als Listenverbindungspartnerin der FDP in Basel gesetzt war, kam nach ihrem Veto auch für letztere eine Allianz mit der SVP nicht mehr in Frage. Derweil kam es nebst Zürich unter anderem auch in Bern, Aargau und der Waadt zu FDP-SVP-Listenverbindungen.
Die von den parteiinternen Kritikerinnen und Kritikern vorausgesagten Vorwürfe gegenüber der Allianzpolitik der FDP liessen nicht auf sich warten und wurden medial auch weit über die neun betroffenen Kantone hinaus aufgenommen (ähnlich gelagerte Kritik, dass sich die FDP zu sehr an die SVP anlehne und damit ihr moderates Profil verliere, wurde im Übrigen auch im Zusammenhang mit den Ständeratswahlen laut): Wer die FDP wähle, wähle nun die SVP mit, warnten Linke und Grünliberale. Mit Blick auf den Kanton Aargau schrieb auch Mitte-Präsident Gerhard Pfister, dass jede Stimme für die FDP somit eine Stimme für Andreas Glarner (svp, AG) sei. Und ein umstrittener Wahlkampf-Sticker der Kampagnenorganisation Campax etikettierte nebst der SVP auch die FDP als «Nazis». Doch auch die traditionell FDP-nahe NZZ konstatierte im Sommer, «die Nähe zur SVP» in der öffentlichen Wahrnehmung werde für die FDP «zunehmend zum Problem». FDP-Präsident Burkart verteidigte sich im Tages-Anzeiger und der Aargauer Zeitung, man sei aufgrund des Wahlsystems praktisch gezwungen, trotz inhaltlicher Unterschiede Verbindungen einzugehen. In mehreren Kantonen habe die FDP Verbindungen mit der Mitte eingehen wollen, habe von dieser jedoch einen Korb bekommen. Burkart vermutete dahinter ein Manöver von Mitte-Präsident Pfister: Indem er die FDP faktisch zu Kooperationen mit der SVP zwinge, könne sich stattdessen die Mitte als «die vernünftige Kraft der Mitte» positionieren. Dieses «Spiel» von Pfister scheine «aufgrund der linken Polemik und dank Mithilfe der Medien» aufzugehen. Im Übrigen sei die Kritik insbesondere von Seiten der GLP «scheinheilig»: Dass diese in mehreren Kantonen mit SP und Grünen zusammenspanne, sei ebenso kritikwürdig wie die Verbindungen von FDP und SVP; man könne Stimmen für die GLP mit gleichem Recht auch als «Stimmen für Juso und Klimakleber» bezeichnen, sagte Burkart.

Ganz ähnliche Argumentationsmuster waren auch in der SVP zu beobachten, allerdings in Bezug auf die Listenverbindungen mit Mass-voll. Zwar räumte die SVP überall dort, wo die FDP wollte, dieser Partnerschaft den Vorrang ein und hielt sich an die FDP-Bedingung, dass es für Mass-voll keinen Platz in den entsprechenden Verbindungen geben dürfe (wobei Mass-voll seinerseits verlauten liess, dass man «niemals» gemeinsam mit der FDP in die Wahlen gehen würde, weil diese eine «menschenverachtende Corona-Politik» unterstützt habe). In mehreren Kantonen, in denen sich die FDP gegen eine Listenverbindung mit der SVP entschieden hatte, prüfte die SVP in der Folge aber ein Zusammengehen mit den Covid-Massnahmengegnerinnen und -gegnern. In Solothurn und Luzern kamen entsprechende Listenverbindungen schliesslich zustande – wobei die jeweiligen SVP-Spitzen in der Presse betonten, es handle sich um reine «Zweckgemeinschaften». Es gehe schlicht darum, zu verhindern, dass die Stimmen der am rechten Rand zu verortenden Mass-voll-Bewegung einfach verloren gingen. Ganz ähnlich wie bei der FDP, wenn auch in geringerem Umfang, kursierten aber auch hier SVP-interne Stimmen in der Presse, die befürchteten, der Schuss könne selbst bei einer arithmetischen Betrachtungsweise nach hinten losgehen, weil eigene Wählende abgeschreckt werden. Auch wisse man «gar nicht so recht, auf wen man sich da jetzt einlässt. Diese Bewegung ist einigermassen unberechenbar, ihre Mitglieder sind in unserem Kanton ein unbeschriebenes Blatt», wie es ein anonymes Mitglied der Solothurner SVP-Parteileitung in der Solothurner Zeitung ausdrückte. Trotz solcher Bedenken und gemäss Solothurner Zeitung «lautstarker» interner Kritik entschied sich die Parteileitung der Solothurner SVP mit 17 zu 4 Stimmen letztlich aber deutlich zugunsten der Allianz. Laut Basler Zeitung jagte dieser Entscheid «Schockwellen durchs ganze Land». Die SVP-Präsidenten von Basel-Stadt und Basel-Landschaft äusserten in der Presse die Sorge, die Solothurner Allianz könnte auch in ihren Kantonen moderatere SVP-Wählende verschrecken. Die Juso wiederum forderte von der SVP in einer Medienmitteilung «mehr Verantwortung im Umgang mit demokratischen Werten»; Mass-voll könne nicht zum bürgerlichen Lager gezählt werden, sondern hege «rechtsextremes und antidemokratisches Gedankengut», wie sich etwa mit der Teilnahme von «Mass-voll»-Chef Nicolas Rimoldi an einer «Remigrations»-Demonstration der Identitären Bewegung in Wien gezeigt habe. Der Wahlkampfleiter der SVP Schweiz, Marcel Dettling (svp, SZ), erachtete die Allianz indessen als sinnvoll, um keine Stimmen an Mass-voll zu verlieren. In Luzern wiederum sprach die SVP-Kantonalpräsidentin selbst in der Presse von einem «Abwägen», ob eine Verbindung mit Mass-voll der SVP mehr schade als nütze. Letztlich sei man zum Schluss gekommen, aus arithmetischer Sicht sei in Luzern eine Listenverbindung nötig, damit die SVP ihr Ziel eines Sitzgewinns erreichen könne. Zudem argumentierte die Präsidentin, man wolle damit jene, «die sich in der Corona-Zeit von den etablierten Parteien nicht mehr verstanden gefühlt haben», abholen. Um eine «Liebesheirat» handle es sich bei der Verbindung aber nicht. In Schwyz wiederum schloss die SVP eine Verbindung mit Mass-voll dezidiert aus, ging jedoch eine Allianz mit der «Freien Liste» von Josef Ender ein, der sich ebenfalls im Rahmen der Bewegung gegen die Covid-19-Massnahmen einen Namen gemacht hatte. Hier war es Ender, der sich veranlasst sah in der Presse zu betonen, die Kooperation mit der SVP sei eine rein wahltaktische, punktuelle Angelegenheit ohne inhaltliches Gewicht, die ihm vom Wahlsystem quasi aufgezwungen werde. Die Äusserungen sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass Ender seine Unabhängigkeit und Distanz zu allen Parteien zu betonen pflegte, um Wählende aus «möglichst allen Lagern» anzusprechen, die ihre Stimme keiner etablierten Partei mehr geben wollten. Gemäss einer NZZ-Analyse nach den Wahlen kamen die Ender-Stimmen letztlich aber tatsächlich der SVP zugute, denn diese habe ihren zweiten Schwyzer Nationalratssitz dank der Verbindung mit der Freien Liste verteidigen können.

Überregionale mediale Aufmerksamkeit, wenn auch in deutlich geringerem Ausmass, erhielten auch einige weitere Allianzen. So gaben die nationalen Zentralen von Mitte, GLP und EVP im Frühling bekannt, grundsätzlich überall Listenverbindungen zwischen diesen drei Parteien anzustreben. Tatsächlich kam eine solche Zentrumsallianz in acht Kantonen zustande. Zu den Gegenbeispielen gehörten jene fünf Kantone, in denen sich die GLP stattdessen zu einer sogenannten Klimaallianz mit Grünen und SP verband. In Genf wiederum bildete sich eine ausserordentlich breite Verbindung, die das bürgerliche Lager von der Mitte über die FDP und die MCG bis zur SVP umfasste. Eine derart breite Kooperation hatten die Genfer Bürgerlichen letztmals 1987 zustande gebracht, wie es in der Tribune de Genève hiess. Sie erstreckte sich zudem auch auf die Ständeratswahlen, für die sich die vier Partnerparteien verpflichteten, nach dem ersten Wahlgang geschlossen die zwei stimmenstärksten Kandidaturen aus ihren Reihen zu unterstützen – eine Strategie, die die Wahl von MCG-Kandidat Mauro Poggia auf Kosten von Lisa Mazzone (GE, grüne) erst ermöglicht haben dürfte.

Insgesamt waren die unmittelbaren rechnerischen Auswirkungen der Listenverbindungen auf die Nationalratswahlergebnisse 2023 geringer als noch vier Jahre davor. Zu diesem Schluss kam jedenfalls eine Analyse des Tages-Anzeigers, die freilich die Annahme traf, dass in einem System ohne Listenverbindungen alle Wählenden ihre Stimmen an dieselben Parteien verteilt hätten, wie sie es im existierenden System taten; sie blendete also aus, dass potenzielle Wählende durch für sie unwählbare Listenverbindungspartner davon abgehalten werden können, ihre eigentlich bevorzugte Partei zu wählen. Unter besagter Annahme wären ohne jegliche Listenverbindungen insgesamt 12 Sitze in 11 Kantonen anders vergeben worden; unter dem Strich und über alle Kantone hinweg hätten die SVP und die Mitte in diesem Szenario je zwei Sitze mehr verbuchen können als in der Realität, die FDP einen. Weniger Mandate hätte es ohne Listenverbindungen für die Grünen (2), die SP, die GLP und die EDU (je 1) gegeben. Ausserdem ergab die Simulationsrechnung des Tages-Anzeigers, dass ein flächendeckendes Zusammenspannen von FDP und SVP in allen Kantonen quasi ein Nullsummenspiel gewesen wäre: Die SVP hätte dadurch schweizweit einen Sitz mehr gewinnen können, die FDP hingegen einen weniger.

Die mitunter heftige interne und externe Kritik, die insbesondere FDP und SVP an ihrer Allianzpolitik gewärtigen mussten, aber auch Bedenken wegen der schweren Überschaubarkeit der zahlreichen Listenverbindungen für die Wählenden, führten vor und nach den Wahlen zu Vorschlägen und parlamentarischen Vorstössen für eine Reform der institutionellen Spielregeln. Auf der einen Seite forderten FDP und SVP, Listenverbindungen künftig schlicht zu verbieten. Die beiden Parteien dürften – wie es auch die Simulationsrechnung des Tages-Anzeigers nahelegt – von einem solchen Schritt profitieren, da er die grösseren Parteien bevorteilen würde. Auf der anderen Seite propagierten insbesondere die GLP und die EVP einen Wechsel zum sogenannten Doppelten Pukelsheim (Doppelproporz): Dieses System, das neun Kantone für die kantonalen Wahlen kennen, macht Listenverbindungen obsolet, weil es das Problem der «verlorenen» Stimmen in kleinen Wahlkreisen anderweitig löst. Es würde gegenüber heute insbesondere die Aussichten kleinerer Parteien – wie der GLP und der EVP selbst – verbessern. Die NZZ schätzte die Mehrheitsfähigkeit beider Reformoptionen zurückhaltend ein; grössere Erfolgsaussichten schrieb sie aber dem Vorschlag für den Doppelten Pukelsheim zu. Versagten SVP und FDP diesem wie schon in der Vergangenheit ihre Unterstützung, würden diese beiden Parteien «in vier Jahren wieder schimpfen, wie mühsam das heutige System doch sei», prognostizierte die NZZ.

Listenverbindungen für die Nationalratswahlen 2023

Les deux représentants vaudois à la chambre des cantons ayant annoncé leur départ peu avant les fédérales de 2023, les élections au Conseil des Etats promettaient une campagne animée. En effet, la sénatrice verte, Adèle Thorens Goumaz, élue depuis 2007 sous la coupole et depuis 2019 à la chambre haute, a décidé de ne pas renouveler son mandat. Quant au sénateur Olivier Français (plr), il a également annoncé son retrait, à l'âge de 67 ans, après quatre législatures au Palais fédéral, dont deux au Conseil des Etats. De plus, une nouveauté a été introduite: cette élection au système majoritaire à deux tours s'est déroulée pour la première fois dans le canton avec le système du bulletin unique. C'est-à-dire que tous les candidats pour le Conseil des États étaient inscrits sur le même bulletin de vote, remplaçant les listes partisanes. L’ordre des noms sur le bulletin a été défini par tirage.
Pour repourvoir les deux sièges vacants du canton de Vaud, 13 candidates et candidats ont été présentés au premier tour. Le parti socialiste, bien décidé à reconquérir son fauteuil sénatorial perdu en 2019 avec le départ de Géraldine Savary et regagné par la verte Adèle Thorens Goumaz, a d'abord dû faire face à un duel entre deux figures emblématiques du parti: Roger Nordmann et Pierre-Yves Maillard. C'est lors de son congrès en 2022, que le parti à la rose a départagé les deux conseillers nationaux et désigné Pierre-Yves Maillard comme candidat aux Etats et accordé à son concurrent une dérogation pour un cinquième mandat au national. Pour rejoindre le premier candidat sur le ticket de la gauche, les Vert.e.s vaudois ont préféré le conseiller national Raphaël Mahaim à Séverine Evéquoz, alors présidente du Grand Conseil vaudois. En réaction au ticket entièrement masculin de la gauche, les jeunes socialistes et les jeunes Vert.e.s ont lancé chacun une candidate dans la course à la chambre haute, à savoir Margarida Janeiro (js) et Angela Zimmermann (jv), choix pourtant critiqué en raison du risque de dispersion des voix de la gauche.
Pour reprendre le fauteuil du PLR, ce sont la conseillère nationale Jacqueline de Quattro et le conseiller d'Etat Pascal Broulis qui se sont confrontés. Face au ticket rose-vert, l'Alliance vaudoise a proposé un ticket PLR-UDC, composé finalement du PLR Pascal Broulis et de l'UDC Michaël Buffat.
Pour le reste des candidatures, les Vert'libéraux ont mis en avant la conseillère nationale Céline Weber, le mouvement centriste des Indépendants vaudois a pour sa part proposé François Meylan pour le représenter, Les Libres ont affiché Emmanuel Gétaz et le POP a misé sur Anaïs Timofte et Zakaria Dridi. La coalition Ensemble à gauche a complété le tableau avec ses trois candidat.e.s: Hadrien Buclin (Solidarités), Elodie Lopez (Décroissance alternative) et Ella-Mona Chevalley (Solidarités & Ecologie). Le Centre ne briguera pas de siège et a annoncé soutenir le ticket PLR-UDC.
Pour sa campagne, le duo vert-rose a misé d'une part sur l'amélioration des conditions de travail, le renforcement des rentes et le blocage du taux de référence pour les loyers, et d'autre part sur un plan climat national, une souveraineté alimentaire renforcée et une meilleure égalité entre hommes et femmes. De l'autre côté de l'échiquier politique, la droite a proposé une campagne centrée sur l'innovation, avec une priorité sur la défense du pouvoir d'achat face à la hausse de l'inflation et des taux d'intérêt. Le deuxième point de la campagne était la défense des sécurités, notamment la sécurité énergétique munie d'une production helvétique ou le renforcement de l'armée. Les deux candidats se sont dit prêts à défendre les intérêts de leur canton sur des thèmes comme l'agriculture, les infrastructures ferroviaires ou la formation. Deux semaines avant les élections, la campagne PLR-UDC a cependant été mise à mal avec un «scandale» paru dans les journaux, accusant Michaël Buffat de violences conjugales. Le principal intéressé a démenti les faits. Le président de l’alliance vaudoise a affirmé, selon Le Temps, que son alliance restait malgré tout soudée. Le candidat agrarien n'étant plus en mesure de se retirer après le dépôt des listes, selon la loi sur l’exercice des droits politiques du canton de Vaud, a dû rester dans la course aux Etats.
Au premier tour, Pierre-Yves Maillard a réussi l'exploit de se faire élire avec un score de 101'880 suffrages (52.3%) remportant ainsi la majorité absolue des voix fixée à 97'407. Le succès de sa campagne était lié aux thèmes abordés, tels que l'AVS, les revenus, les loyers, ou les caisses maladies, qui sont des préoccupations dépassant les frontières partisanes. Il disposait d'une avance confortable sur Pascal Broulis (85'171, 43.7%), qui a donc été ballotté vers le second tour. Comme rapporté par le 24heures, le libéral s'est dit «serein pour le second tour». Michaël Buffat et Raphaël Mahaim ont récolté respectivement 52'518 (27.0%) et 48'087 suffrages (24.7%). Le dégât d'image suite à «l'affaire Buffat» a donc été limité. L'alliance de droite a cependant vu son espoir s'envoler de récupérer les deux fauteuils à son avantage. Dernière candidate au-dessus des 10 pourcent, Céline Weber a été créditée de 26'243 voix (13.5%), alors que les autres candidat.e.s ont terminé plus loin. Comme une seule candidature a atteint la majorité absolue, un deuxième tour a été nécessaire pour compléter le tirage. La participation aux urnes a été de 43.3 pourcent des vaudois.e.s pour ce premier tour des élections fédérales. Selon 24heures, le nouveau système du bulletin unique a permis de réduire le nombre de bulletins nuls par trois en raison de sa simplicité.
Après les résultats du premier tour, l'UDC Michael Buffat a annoncé se retirer de la course pour laisser toutes ses chances à son allié. L'Alliance vaudoise a invité Raphaël Mahaim à faire de même pour éviter les frais que coûterait un deuxième tour au canton, estimés à CHF 700'000 francs. Le député vert a, malgré les recommandations du camp opposé, voulu poursuivre et a appelé à «une grande alliance écologiste et progressiste qui dans ce canton peut faire plus que l'Alliance de droite». Les socialistes ont décidé à l'unanimité de soutenir le candidat vert. L'enjeu du deuxième tour a donc été de savoir lequel des deux candidats les Vert'libéraux allait rallier , qui étaient en mesure de faire la différence parmi l'électorat. Le parti vert'libéral a finalement décidé de laisser la liberté de vote à ses membres.
Les résultats du deuxième tour ont révélé, sans grande surprise, que c'était le libéral Pascal Broulis qui allait rejoindre le socialiste Pierre-Yves Maillard à la Chambre haute. Parti favori sur le vert Raphaël Mahaim au premier tour, l'ancien conseiller d'Etat vaudois libéral a été élu avec 89'058 suffrages (53.6%) contre 74'648 voix (44.9%) pour son adversaire et a ainsi sauvé le siège de son parti. Pierre-Yves Maillard a mis en avant le fait que: «Le résultat est plus serré que ce que certains pronostiquaient». Raphaël Mahaim, perdant ainsi le fauteuil des Vert.e.s au Conseil des Etats, continuera à siéger au Conseil national. Le sénateur du PLR partant, Olivier Français, a salué son remplaçant dans 24heures: «Cela fait plaisir d’être remplacé par des gens de qualité. C’est un bon duo pour représenter le canton à Berne». En effet, le tandem d'anciens conseillers d'Etat, surnommé «Brouillard et Malice» est ainsi reformé.
Pour ce deuxième tour, ce n'est plus que 37.0 pourcent de la population vaudoise qui s'est rendue aux urnes. Du point de vue de leurs campagnes de communication, Pascal Broulis est le sénateur romand ayant bénéficié du financement le plus élevé, soit un montant de CHF 287'005 selon CH Media. Son principal concurrent, Pierre-Yves Maillard disposait lui d'un montant environ trois fois moins élevé, à savoir CHF 90’519.

Election Conseil des Etats 2023 – Vaud
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2023 - Überblick

Pour les élections fédérales 2023, 384 personnes réparties sur 22 listes briguaient un des 19 sièges vaudois au Conseil national, dépassant ainsi le record de 2019 (377 personnes). Parmi les candidatures, 141 étaient des femmes, soit 37%. La différence était plus marquées à droite où moins de 25% étaient des femmes, au centre ce chiffre s’élevait à 35%, tandis qu'à gauche, les listes étaient paritaires. La moyenne d'âge des profils était de 41 ans, chiffre stable par rapport à 2015 et 2019. Sur les 300 communes vaudoises, 125 étaient représentées par au moins un.e candidat.e.
Les partis politiques se sont lancés dans la course au national avec différents objectifs. Le Centre vaudois, ne disposant jusque-là que d'une faible visibilité à Berne, a souhaité bénéficier d'un nouvel élan et continuer sur sa lancée, après s'être recréé une présence en terre vaudoise avec l'élection inattendue de la centriste Valérie Dittli au Conseil d'Etat au printemps 2022. Pour cela, le parti a décidé de tourner le dos à l'Alliance vaudoise, préférant s'apparenter avec les petites formations centristes (Les Libres et le Parti évangélique). Ce choix a alimenté les tensions durant la campagne, puisque perçu comme une trahison par ses alliés (PLR-UDC). Le Centre a également refusé un quelconque apparentement avec les Vert'libéraux qui se sont donc lancés seuls dans la course.
Le Parti vert'libéral, qui avait progressé aux dernières élections fédérales et avait réussi à récupérer un siège supplémentaire, allait cette année devoir se battre pour maintenir son deuxième siège menacé notamment par l'UDC. En effet, l'UDC s'est donné comme objectif de reconquérir un quatrième siège à Berne, perdu lors des dernières élections fédérales. Pour mettre en œuvre cette volonté, la section cantonale a lancé une troisième liste, complétant la liste principale et la liste jeune, intitulée «UDC Liberté & Mobilité». Le but était ainsi de mobiliser le plus largement possible en menant une campagne de terrain. De plus, le quatrième parti du canton a misé sur son apparentement avec le PLR pour regagner des places dans le classement. Le défi du parti était également de trouver une personnalité pour remplacer le conseiller national Jean-Pierre Grin, quittant le Parlement après 16 ans de mandat. Ce sont 57 personnes qui défendaient les couleurs du PLR, premier parti de la majorité, sur trois listes différentes: une liste principale, une liste intitulée «Energie libérale» et enfin une liste jeune. Parmi les cinq conseillers nationaux sortants, ce sont Daniel Ruch et Alexandre Berthoud qui se trouvaient sur la sellette. En effet, dû à leur arrivée en fin de législature, leur réélection n'était pas assurée.
De l'autre côté de l'échiquier politique, le Parti socialiste était lui sorti la mine basse des élections cantonales de 2022 où il avait perdu cinq sièges au Grand Conseil et sa conseillère d'Etat Cesla Amarelle n'avait pas été réélue. Les socialistes voulaient assurer à tout prix leurs cinq sièges à la chambre du peuple. Pour cela, le parti présentait une liste paritaire de 19 candidat.e.s et misait sa campagne sur le pouvoir d'achat, jugé comme préoccupation centrale de la population suisse. Les socialistes espéraient pouvoir compter sur Pierre-Yves Maillard, président de l'USS, comme locomotive pour la campagne. Il a logiquement été placé en tête de liste au Conseil national. Du côté des Vert.e.s, le parti vaudois souhaitait continuer sur sa lancée de la «vague verte de 2019» qui leur avait permis une progression de deux à quatre sièges à la chambre basse ainsi que la conservation de leur fauteuil à la chambre haute. L'objectif de la section cantonale était de confirmer ses quatre sièges en réélisant les élu.e.s écologistes sortant.e.s. Pour cela, les Vert.e.s ont présenté une liste de 19 candidat.e.s et fait campagne sur les questions climatiques, mais également en faveur d'une économie circulaire et d'une agriculture durable. Finalement, les partis de la gauche radicale ont voulu retrouver le siège perdu à la chambre basse en 2011. C'était le cas notamment du POP Vaud qui a présenté sa liste paritaire de 19 personnes représentant «des professions de la société réelle afin de remettre au cœur de la politique suisse des préoccupations sociales fortes». Ensemble à Gauche, qui a également présenté sa liste, a toutefois regretté qu'une alliance plus large à gauche n'ait pas pu être trouvée pour contrer la montée de la droite.
Le dimanche 22 octobre, c'est une vague rose qui a déferlé sur le canton de Vaud. Après l'élection de Pierre-Yves Maillard aux Etats, les socialistes ont gagné un siège supplémentaire au Conseil national et se sont classés en première position avec 24.2% des voix (4.9 points de pourcentage de voix supplémentaires par rapport à 2019). Trois jeunes élu.e.s ont ainsi rejoint le groupe socialiste sous la coupole: Jean Tschopp, Jessica Jaccoud et Brenda Tuosto. Une d'entre eux repourvoyait le nouveau siège du parti, tandis que les deux autres remplaçaient Pierre-Yves Maillard, élu à la chambre haute, et Ada Marra, ayant atteint son nombre maximal de mandats. Ils ont rejoints les conseillères et conseillers sortants Roger Nordmann, Samuel Bendahan, et Brigitte Crottaz. Le score fut qualifié de «phénoménal» par le président vaudois du parti, les socialistes prenaient ainsi une belle revanche sur les élections cantonales 2022.
Autres grands gagnants de ces élections, l'UDC avec 15.1% des voix (+1.8pp) a récupéré un siège. La délégation se compose donc des élus sortants Jacques Nicolet et Michaël Buffat – également candidat pour l'élection au conseil des Etats – et est complétée par les nouveaux élus Yvan Pahud, chef de groupe au Grand Conseil, et l'inattendu Sylvain Freymond, agriculteur de 39 ans. Selon Floriane Gonet, secrétaire générale de l'UDC Vaud, cette montée est due aux inquiétudes grandissantes des Vaudois.e.s liées à l'immigration et à la hausse du coût de la vie qui ont renforcé la confiance envers le parti.
Le Centre (2.3%, +4.5pp) a fait son grand retour, regagnant le siège perdu par Claude Béglé en 2019 à la chambre basse. Sa représentante, alors presque inconnue de la politique vaudoise, est la futurologue Isabelle Chappuis. Le choix de tourner le dos à l'Alliance, qui avait subi les critiques, a été gagnant pour le parti. Son président l'a qualifié de résultat «au-delà des espérances» dans Le Temps.
De son côté, le PLR, traditionnellement premier parti du canton, a été recalé à la seconde place avec 20.3% des voix (-0.9pp). Les libéraux-radicaux ont perdu un de leur cinq sièges. C'est le conseiller national et vice-président cantonal Alexandre Berthoud qui s'est vu contraint de quitter le Parlement. Son collègue Daniel Ruch, qui était également menacé, a repris le siège qui était réservé à Pascal Broulis en cas de non-élection aux Etats et s'est placé aux côtés des autres élu.e.s sortant.e.s: Jacqueline de Quattro – arrivée en tête de liste –, Olivier Feller et Laurent Wehrli. Face à cette grosse déception, Florence Bettschart-Narbel, présidente du PLR Vaud, a expliqué que le parti «était peut-être [...] trop confiant, pensant trop vite que les cinq sièges étaient acquis». Lors du congrès qui a suivi les résultats, la présidente a insisté sur le fait que leur siège n'avait pas été volé par Le Centre ou l'UDC mais que: «nous avons perdu ce siège parce que nous n’avons pas assez fait de voix». L'avis qu'avec le Centre dans l'Alliance, le siège du PLR aurait été maintenu était donc controversé. Les analyses postérieures ont révélé que dans le cas d'un apparentement des listes PLR, UDC et Le Centre, la différence se serait jouée à 594 suffrages. C'est-à-dire que Le Centre aurait dû récolter 594 voix supplémentaires pour gagner un siège et que le «grand vieux parti vaudois» n'en aurait pas perdu. Au sujet du futur de l'Alliance vaudoise, qui avait été un succès lors de l'élection au Conseil d'Etat en 2022, le président de l'UDC Vaud, Kevin Germanier a déclaré qu'il n'y avait «aucune raison de renier une alliance qui permet au canton d’aller dans le bon sens, même si cela prend du temps». En effet, malgré le recul des libéraux-radicaux, les camps bourgeois et rose-vert ont gardé le même rapport: 10 sièges à droite contre 9 à gauche.
Déception également du côté des Vert.e.s qui ont perdu un siège et sont redevenus la quatrième force du canton (11.8%, -6.2pp). La climatologue Valentine Python ne retourne pas à Berne pour cette 52ème législature. La vague verte de 2019 n'a donc duré qu'une seule législature. Raphaël Mahaim, qui était également candidat à la chambre haute, a fini deuxième du second tour face à Pascal Broulis et reste donc siéger au national aux côtés des réélues écologistes Sophie Michaud Gigon et Léonore Porchet. Le troisième siège redistribué à un nouveau parti s'est fait en défaveur des Vert'libéraux (3.9%, -0.9pp). Céline Weber devra donc assurer seule la représentation de son parti à Berne, se voyant privée de son collègue le conseiller national François Pointet. Finalement, la gauche radicale n'a pas réussi à reconquérir son siège perdu en 2011 avec 2.7% de voix pour Ensemble à gauche et 1.6% pour le POP.
En résumé, la députation vaudoise pour la 52ème législature se compose de 6 PS (2019: 5), 4 PLR (2019: 5), 4 UDC (2019: 3), 3 Vert.e.s (2019: 4), 1 vert'libéral (2019: 2), et 1 Centre (2019: 0). 11 hommes et 8 femmes ont été élus par la population vaudoise avec un taux de participation qui s'est élevé à 40.2 pour cent, moyenne inférieure aux scrutins précédents (41.4% en 2019).

Election Conseil national 2023 – Vaud
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2023 - Überblick

Mit 15 zu 7 Stimmen (1 Enthaltung) beantragte auch die SGK-NR ihrem Rat, der Standesinitiative aus dem Kanton Waadt, die die Erstattung der Behandlungskosten bei Fehlgeburt, Windei oder Eileiterschwangerschaft verlangte, keine Folge zu geben, da das Anliegen bereits im Rahmen des Massnahmenpakets 2 zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen erfüllt werde. Daraufhin gab der Nationalrat der Initiative in der Herbstsession 2023 ebenfalls keine Folge. Das Geschäft war damit erledigt.

Erstattung der Behandlungskosten bei Fehlgeburt, Windei oder Eileiterschwangerschaft (Kt. Iv. 22.307)

Lors de la session d'automne 2023, les deux Chambres fédérales ont approuvé tacitement le projet d'arrêté fédéral du gouvernement concernant la garantie des Constitutions cantonales des cantons de Zurich, Berne, Appenzell Rhodes-Intérieures, Grisons, Argovie, Tessin, Vaud et Neuchâtel.

Gewährleistung von Änderungen in den Kantonsverfassungen Zürich, Bern, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Aargau, Tessin, Waadt und Neuenburg (BRG 23.046)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen