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Dès le printemps 2024, la crise traversée par l'industrie de l'acier et de l'aluminium en Suisse a fait couler beaucoup d'encre, tant dans les médias qu'au sein de la classe politique. En effet, l'annonce par l'aciérie Stahl Gerlafingen dans le canton de Soleure de la suppression de 95 emplois, suivie de près par les difficultés financières de la filiale lucernoise de Swiss Steel, ont provoqué de vives réactions et des alliances inhabituelles. Afin de survivre aux mesures protectionnistes mises en places par l'Union européenne (UE) pour contrer la concurrence américaine et chinoise, couplées à une hausse importante du prix de l'électricité en 2023, le secteur a demandé dès l'été 2023 de l'aide à l'Administration fédérale, sans succès, selon La Liberté du 6.4.24.
Tandis qu'une motion du député soleurois Roberto Zanetti (ps, SO) avait déjà été acceptée par le Parlement en septembre 2023, d'autres parlementaires issus des cantons particulièrement concernés (Lucerne et Soleure) ont fait pression sur les chambres au printemps. Malgré leur opposition sur l'échiquier politique, la députée Franziska Roth (ps, SO) et le député Christian Imark (udc, SO) se sont alliés et ont déposé deux motions parallèles (24.3159 et 24.3146) pour tenter de sauver l'entreprise Stahl Gerlafingen, implantée dans le canton de Soleure. Dans le même élan, le lucernois Damian Müller (plr, LU) a, lui aussi, demandé au Conseil fédéral d'agir en accordant un financement transitoire à l'industrie sidérurgique, permettant à l'industrie de verdir la production et de conserver les activités de production en Suisse.
Ces propositions se sont heurtées à un net refus du Gouvernement, par l'intermédiaire du ministre de l'économie Guy Parmelin, catégoriquement opposé au soutien étatique d'une branche économique, d'autant plus que le secteur de l'industrie sidérurgique n'est pas considéré comme d'importance systémique pour l'économie suisse. Les partis de l'UDC et du PLR se sont aussi positionnés contre des aides, attribuant les difficultés économiques de l'industrie à la politique climatique et énergétique «de la gauche rose-verte» pour l'UDC, tandis que le PLR a critiqué l'«hypocrisie d'Imark et de la gauche» et a appelé à rendre l'énergie «disponible et bon marché».
Toutefois, quelques semaines avant la session d'hiver 2024, tandis que les ouvriers de Stahl Gerlafingen manifestaient sur la place fédérale pour demander le maintien des emplois dans les aciéries, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil national (CEATE-CN), présidée par Christian Imark (udc, SO), a déclaré par communiqué de presse qu'elle étudiait les mesures à prendre. Le 19 novembre, la même commission annonçait finalement avoir décidé par 13 voix contre 11 et 1 abstention d’accorder aux grandes entreprises de l’industrie de l’acier et de l’aluminium un allègement des taxes d’utilisation du réseau, à la condition expresse que leurs sites de production soient maintenus en Suisse. Dans les médias, contre l'avis du parti, Nicolas Kolly (udc, FR) s'est rallié à la cause de son collègue de parti et a soutenu les mesures proposées par la CEATE-CN, estimant que les conditions fixées contenaient suffisamment de garde-fous (La Liberté du 11.12.24).
Finalement, la CEATE-CN a choisi d'intégrer ces aides dans le projet de révision de la Loi sur l'approvisionnement en électricité (LApEI), sous la forme d'une loi urgente. Les mesures adoptées par les deux chambres devraient permettre aux grandes entreprises du secteur de sortir la tête de l'eau durant 4 ans, en étant exonéré de 50 pour cent des taxes d'utilisation du réseau pour 2025, 37.5 pour cent la deuxième année, 25 pour cent la troisième année et finalement 12.5 pour cent la quatrième année. Au niveau du financement, le coût de la réduction est couvert par Swissgrid et ainsi, «de manière solidaire, par l’ensemble des consommatrices et des consommateurs d’électricité du pays» selon le communiqué de presse de la CEATE-CN du 19 novembre 2024. Malgré ce sauvetage par le Parlement, le dossier reste sensible en début d'année 2025, car les aciéries de Lucerne et de Soleure n'ont pas encore pu assurer le maintien des emplois.

Unterstützung für die Stahlindustrie
Dossier: Unterstützungsmassnahmen für die Stahlindustrie

Mitte Dezember 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur AVEG-Revision, durch welche einem GAV unterstellte Arbeitnehmende und Arbeitgebende künftig die Beiträge an die Vollzugskosten des GAV in den Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen einsehen können. Die Vorlage entsprang einer überwiesenen Motion der WAK-NR, welche unter anderem verlangte, dass die paritätischen Kommissionen ihre Jahresberichte publizieren. Bei der Umsetzung der Motion entschied sich der Bundesrat für ein Einsichtsrecht der Betroffenen anstelle der geforderten Veröffentlichung der Jahresberichte, da Letztere die Wirtschaftsfreiheit der paritätischen Kommissionen und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzen könnte.

Die Vernehmlassung hatte von Ende Januar bis Anfang Mai 2024 gedauert und war gemeinsam mit einer anderen AVEG-Revision zur Umsetzung einer überwiesenen Motion Ettlin (mitte, OW; Mo. 20.4738) durchgeführt worden. Auf den Entwurf zur Umsetzung der Kommissionsmotion hatten sich 58 Stellungnahmen bezogen. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden – darunter 18 Kantone, die Grünen, die SP und der Grossteil der Dachverbände der Wirtschaft – hatte die Vorlage unterstützt, da sie dem «legitime[n] Bedürfnis der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu erfahren, wie ihre Beiträge verwendet werden», nachkomme, ohne zu stark in die Tätigkeit der paritätischen Kommissionen einzugreifen. Der Kanton Genf hatte die Vorlage abgelehnt, da Betroffene bereits nach geltendem Recht Einsicht nehmen könnten. Der Kanton Luzern hatte sich ablehnend zur Revision geäussert, da er einen «administrative[n] Mehraufwand» befürchtete. Die SVP hatte zwar die Stossrichtung der Revision begrüsst, sah jedoch «über die Vorlage hinaus weitere[n] Handlungsbedarf» und forderte analog zur Motion die Offenlegung der Jahresrechnung. Zehn Vernehmlassungsteilnehmende hatten schliesslich den Umstand kritisiert, dass die beiden Motionen, obschon sie im Parlament unabhängig voneinander überwiesen worden waren, nun gemeinsam beraten würden, und forderten deren Trennung. Diesem Anliegen war der Bundesrat im Anschluss an die Vernehmlassung nachgekommen.

Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Einsicht in die Jahresrechnung der für die gemeinsame Durchführung verantwortlichen Organe. Änderung (BRG 24.097)

Im Oktober 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente. Die Volksinitiative war im März 2024 von Volk und Ständen angenommen worden, wobei der Initiativtext keine konkreten Angaben zur Kostendeckung der Zusatzrente enthielt. Der Bundesrat schrieb in seiner Botschaft, «dass die 13. Altersrente nicht über längere Zeit durch die bisherigen Mittel der AHV finanziert werden kann», weswegen er vier Finanzierungsvorschläge ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt habe. Alle Varianten sahen eine Erhöhung der Beitragssätze vor, die teilweise mit einer zusätzlichen Erhöhung der Mehrwertsteuer kombiniert würden. Zudem soll der Bundesbeitrag an die AHV reduziert werden, damit die Bundesfinanzen durch die Finanzierung nicht noch mehr in Schieflage gerieten. Dieser Ausfall des Bundesbeitrags werde je nach Variante unterschiedlich über die Lohnbeiträge, die Mehrwertsteuer oder das AHV-Vermögen kompensiert. Weiter soll die 13. AHV-Rente – analog zur Forderung der überwiesenen Motion Stark (svp, TG; Mo. 24.3221) – erstmals im Dezember 2026 und anschliessend jährlich in toto ausbezahlt und bei der Berechnung der EL nicht berücksichtigt werden.

Die Vernehmlassung fand von Ende Mai 2024 bis Anfang Juli 2024 statt, wobei insgesamt 100 Stellungnahmen (26 Kantone, 7 Parteien, 67 Organisationen und Weitere) eingereicht wurden. Die Vernehmlassungsteilnehmenden waren damit einverstanden, dass die 13. AHV-Rente bei der Berechnung der EL unberücksichtigt bleiben soll. Den angedachten Fahrplan, wonach die 13. AHV-Rente fristgerecht im Jahr 2026 zum ersten Mal ausbezahlt werden soll, beurteilten sechzehn Kantonen (AR, BL, FR, GE, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TI, VS, ZG, ZH) «als äusserst knapp». Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden sprach sich für eine jährliche Auszahlung aus; drei Kantone (FR, SG, SZ), die SP60+, der SGV sowie sieben weitere Organisationen und Interessierte befürworteten jedoch eine monatliche Auszahlung, da diese administrativ einfacher zu handhaben sei oder «weil Rentnerinnen und Rentner mit finanziellen Schwierigkeiten dadurch stärker entlastet würden», so beispielsweise die Stellungnahme des Kantons St. Gallen. Für viel Diskussionsstoff sorgten die verschiedenen Finanzierungsvarianten, denn obschon «[d]er Bedarf an zusätzlichen Einnahmen zur Finanzierung der 13. Altersrente [ ... ] grundsätzlich anerkannt» wurde, gingen hier die Meinungen teils weit auseinander. Während die Mitte und die SP betonten, dass möglichst schnell eine Finanzierungsmöglichkeit für die 13. AHV-Rente gefunden werden müsse, verlangten FDP, GLP und SVP sowie zwei Dachverbände der Wirtschaft (SGV und KFMV), dass die Finanzierung «im Rahmen der nächsten AHV-Reform» erfolgen müsse. Aus diesem Grund forderten einige Vernehmlassungsteilnehmende – darunter zwei Kantone (TG, OW), die FDP und einige Verbände – die vorliegende Finanzierungsvorlage vollständig abzulehnen und einen gänzlich neuen Weg einzuschlagen. Viel Kritik erntete in der Vernehmlassung die Senkung des Bundesbeitrags an die AHV: Die Kosten würden so zu stark auf die Bevölkerung abgewälzt und der Bund entziehe sich seiner Verantwortung. Die Vernehmlassungsteilnehmenden, bei denen der Vorschlag auf offene Ohren stiess, begründeten ihre Unterstützung mit dem wachsenden Defizit der Bundesfinanzen. Die Finanzierung über eine reine Erhöhung der Lohnbeiträge fand einzig im linken Lager Anklang, wurde aber von sämtlichen Kantonen und von der Grossmehrheit der weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden abgelehnt, «weil dabei ausschliesslich die erwerbstätige Bevölkerung zur Kasse gebeten» würde. Die Finanzierungsvariante, welche eine Erhöhung der AHV-Beitragssätze und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorsah, erhielt hingegen viel Zuspruch: Dabei würde die 13. AHV-Rente generationenübergreifend finanziert und die Arbeitnehmenden nicht überproportional finanziell belastet. Ein Grossteil der teilnehmenden Wirtschaftsverbände zeigte sich mit allen vorgeschlagenen Finanzierungsvarianten unzufrieden und forderte «eine ausschliessliche Erhöhung der Mehrwertsteuer». Dies schone die Wirtschaft und verteile die Kosten auf die gesamte Gesellschaft. Einige Parteien wollten bei der Finanzierung alternative Wege gehen. So machten sich beispielsweise die Mitte, die EVP und die Grünen für eine Finanztransaktionssteuer stark.

Der Bundesrat entschied sich schliesslich in seiner Botschaft dazu, keinen der unterbreiteten Finanzierungsvorschläge weiterzuverfolgen und wählte stattdessen eine alleinige Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Konkret wolle «der Bundesrat den Normalsatz um 0.7 Prozentpunkte, den reduzierten Satz um 0.2 Prozentpunkte und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0.4 Prozentpunkte» erhöhen. Da für eine Änderung der Mehrwertsteuer die BV angepasst werden müsse, werde die Stimmbevölkerung über die Erhöhung in einer Volksabstimmung entscheiden. An der Senkung der Bundesbeiträge an die AHV, die in der Vernehmlassung auf viel Kritik gestossen war, hielt der Bundesrat fest. Diese sollen aber nur von 20.2 Prozent auf 19.5 Prozent und nicht wie ursprünglich vorgesehen auf 18.7 Prozent gesenkt werden. Bei den Modalitäten bezüglich der Auszahlung der 13. AHV-Rente gab es keine Überraschungen: Die Rente soll wie geplant im Dezember 2026 das erste mal und danach jährlich ausbezahlt und bei der Berechnung der EL nicht berücksichtigt werden.

Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente (BRG 24.073)

Wie zuvor ihre Schwesterkommission beantragte auch die WAK-NR einstimmig, den drei Standesinitiativen zur «Einführung der Individualbesteuerung auf Bundes- und auf Kantonsebene» (Kt.Iv. LU 23.300; Kt.Iv. GR 23.305; Kt.Iv. BL 23.313) keine Folge zu geben. Die Kommission verwies auf die laufende Debatte sowohl zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» als auch auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates, wodurch das Anliegen der Standesinitiativen ihrer Ansicht nach bereits erfüllt werde. In der Herbstsession folgte der Nationalrat diesem Antrag stillschweigend, womit die Standesinitiativen erledigt waren.

Drei Standesinitiativen zur Einführung der Individualbesteuerung (Kt. Iv. LU 23.300; Kt. Iv. GR 23.305; Kt. Iv. BL 23.313)

In Erfüllung einer Motion Bulliard-Marbach (mitte, FR) präsentierte der Bundesrat im September 2024 seine Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuches zur Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung. Darin griff er den bereits zwei Jahre zuvor in Erfüllung eines Postulats Bulliard-Marbach skizzierten Weg auf und schlug vor, im ZGB den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung als programmatische Norm festzuschreiben. Diese Norm soll Leitbildcharakter haben, aber keinen neuen Rechtsanspruch des Kindes auf gewaltfreie Erziehung begründen. Konkret sollen die Bestimmungen zur elterlichen Erziehung im Artikel 302 ZGB durch ein Verbot von Körperstrafen und die Ausübung anderer erniedrigender Handlungen erweitert werden. Zudem sollen niederschwellige Hilfs- und Beratungsangebote für Eltern und Kinder ausgebaut werden.

Im Rahmen der Vernehmlassung zum Vorentwurf waren 77 Stellungnahmen (26 Kantone, 7 Parteien, 44 Organisationen und Weitere) eingegangen, die den Entwurf mehrheitlich begrüssten. Als einzige Vernehmlassungsteilnehmende lehnte die SVP den Entwurf vollumfänglich ab, da sie die Schaffung einer Norm mit Leitbildcharakter als nicht notwendig erachtete. Auf der anderen Seite begrüssten die Parteien die Mitte, FDP, GLP und die Grünen sowie 11 Kantone und 2 Organisationen den Entwurf vollumfänglich. Auch wenn sie die grundsätzliche Stossrichtung unterstützten, hatten viele Vernehmlassungsteilnehmende Änderungen am Entwurf gefordert. So verlangten unter anderem die SP, die EVP, sechs Kantone (BL, GE, OW, SO, TI, VD), die EKKJ, die SODK, die Vereinigung der Kinderärzt:innen (pädiatrie schweiz) und diverse Kinderrechts- und -schutzorganisationen die explizite Verankerung eines Rechts des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung oder zumindest dessen Erwähnung in der Botschaft zur Gesetzesvorlage. Besagte Organisationen sowie etwa die SODK, die EKFF, die EKKJ und zwei Kantone (FR, JU) bemängelten zudem die im Vorentwurf enthaltene Formulierung von «anderen Formen entwürdigender Gewalt» – gewisse Gewaltformen würden so nicht als entwürdigend und somit vermeintlich als erlaubt angesehen. Um Klarheit zu schaffen, sei der Bundesrat angehalten, in seiner Botschaft auszuführen, was genau unter gewaltfreier Erziehung gemeint sei. Diese Forderung wurde neben den genannten Organisationen auch von der SP, sechs Kantonen (BS, GR, LU, SH, VD, ZH) und den Universitäten Lausanne und Genf sowie von pädiatrie schweiz unterstützt. Auch psychische (SP; BS, GR, SH, VD, ZH sowie 20 Organisationen/Interessierte) und sexuelle Gewalt (12 Organisationen) oder das Miterleben von Gewalt (insieme Schweiz; pädiatrie schweiz) sollten nach deren Willen namentlich aufgeführt werden.

Als Reaktion auf die Vernehmlassungsergebnisse ersetzte der Bundesrat in seiner Botschaft den Begriff «entwürdigende Gewalt» durch «andere Formen erniedrigender Behandlung», um einen Auffangtatbestand zu schaffen. Auf die explizite Nennung des Verbots von psychischer Gewalt verzichtete der Bundesrat nach wie vor, stellte in seiner Botschaft jedoch klar, dass diese sowohl unter das generelle Gewaltverbot als auch unter die anderen Formen erniedrigender Behandlung fallen könne. Einer expliziten Verankerung des Rechts des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung stand der Bundesrat ablehnend gegenüber und verwies auf seine Ausführungen im eingangs erwähnten Postulatsbericht. Auch bezüglich der Beratungsangebote blieb der Bundesrat bei seiner ursprünglichen Fassung. Er stellte in seiner Botschaft jedoch klar, dass diese Formulierung umfassend zu verstehen und somit eine breite Form von fachgerechter Unterstützung mitgemeint sei. In der Vernehmlassung hatten verschiedene Teilnehmende gefordert, dass die entsprechende Formulierung zu den Hilfs- und Beratungsangeboten ausgeweitet werden sollte.

Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung; BRG 24.077)
Dossier: Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch

Mitte September 2024 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des UVG vor, mit der die Suva künftig die EFA mitfinanzieren kann. Die EFA – Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer – leistet finanzielle Unterstützung für Personen, die durch den Kontakt mit Asbest erkrankt sind und bei denen die Asbestexposition nicht beruflich bedingt war, sodass die Berufsunfallversicherung nicht für die erlittenen Schäden aufkommt. Am Runden Tisch Asbest, aus dem die EFA hervorgegangen war, war 2016 vereinbart worden, dass der Fonds durch freiwillige Zahlungen aus der Wirtschaft geäufnet werden soll. Diese finanzielle Unterstützung sei aber zunehmend in Gefahr, da «[s]eit dem Jahr 2020 [...] keine namhaften Zahlungen mehr registriert werden [konnten]». Die Suva sei obligatorischer Unfallversicherer für viele Branchen, die mit Asbest hantieren, dürfe aber heute aus rechtlichen Gründen keine finanziellen Beiträge an die EFA leisten, erklärte der Bundesrat. Dies wolle er nun ändern. Für künftige Zahlungen solle die Suva lediglich Ertragsüberschüsse der obligatorischen Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten verwenden dürfen, wobei dem Suva-Rat die vollständige Kompetenz zur Verwaltung dieser Zuschüsse obliege.

Die Vernehmlassung dauerte von Ende November 2023 bis Anfang März 2024, wobei 43 Stellungnahmen (24 Kantone, 3 Parteien, 16 Organisationen und Weitere) eingereicht wurden. Mit Ausnahme der SVP sprachen sich sämtliche Vernehmlassungsteilnehmenden für den bundesrätlichen Entwurf aus. Einige Vernehmlassungsteilnehmende – darunter zwei Kantone (AG, SG), die SP und Travail.Suisse – bedauerten jedoch, dass die Gesetzesänderung aufgrund mangelnder Zuwendungen aus der Wirtschaft überhaupt nötig sei. Auch die SVP monierte «die fehlende Bereitschaft der problemverursachenden Branchen, zusätzliche Zahlungen zu leisten». Ihre Ablehnung der vorgeschlagenen Gesetzesänderung begründete sie damit, dass sich bei einer Umsetzung auch Unternehmen beteiligten müssten, die sich nichts hätten zuschulden kommen lassen. Der SGV stimmte der Finanzierung zwar zu, warf aber die Frage auf, «ob die Suva und deren Versicherte nicht überdurchschnittlich stark zur Kasse gebeten würden». Zudem forderte der Verband die Prüfung einer Mischfinanzierung aus Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung, da es ja um die nicht-berufliche Asbestexposition gehe. Der Verein für Asbestopfer und Angehörige (VAO) und der Verein «Lunge Zürich» hielten dem entgegen, dass eine Finanzierung über die NBUV «dem Verursacherprinzip entgegenstehen würde».

UVG (Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer). Änderung (BRG 24.074)

Ende August 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des IVG hinsichtlich der Kostenbeteiligung der IV an der intensiven Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen. Die intensive Frühintervention (IFI) ist eine wissenschaftlich breit anerkannte und äusserst effektive Behandlungsmethode für frühkindlichen Autismus, die sich durch einen hohen zeitlichen Aufwand und eine interdisziplinäre Arbeitsweise ihrer Expertinnen und Experten aus Medizin und Pädagogik auszeichnet, erklärte der Bundesrat in seiner Botschaft. Diese interdisziplinäre Arbeitsweise in den Bereichen Medizin und Pädagogik führte jedoch in der Vergangenheit dazu, dass die Zuständigkeiten bei der Finanzierung einer Intervention nicht eindeutig geregelt waren, da innerhalb eines Therapieblocks medizinische und pädagogische Massnahmen schwer zu differenzieren sind, deren Kosten aber von unterschiedlichen Akteuren finanziert werden – Pädagogik von den Kantonen und Medizin von der IV. Deswegen war 2019 vom BSV ein Pilotversuch mit dem Ziel ins Leben gerufen worden, «ein Modell für die IFI und ein Konzept für die Evaluation und Finanzierung der Interventionen zu entwickeln und zu konkretisieren». Der noch bis Ende 2026 laufende Pilotversuch hatte gezeigt, dass eine Mischfinanzierung zwischen Bund und Kantonen besonders effektiv sei, bei der die IV den Kantonen regelmässig Fallpauschalen entrichtet. Dieses Vorgehen soll nun mit der vorliegenden IVG-Revision gesetzlich verankert werden. Insgesamt werden Kosten von ungefähr CHF 60 Mio. pro Jahr erwartet, von denen die IV maximal 30 Prozent – also ca. CHF 18 Mio. pro Jahr – übernehmen soll. Die restlichen Kosten werden von den Kantonen getragen. Die Kantone sind verantwortlich für die Zusammenarbeit und die Bezahlung der Leistungserbringer der IFI.

Die Vernehmlassung hatte von Ende September bis Ende Dezember 2023 stattgefunden und es waren insgesamt 70 Stellungnahmen eingereicht worden. Der Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden – darunter 24 Kantone sowie drei Parteien (Mitte, SP und Grüne) – hatte sich mehrheitlich damit einverstanden gezeigt, dass sich die IV durch regelmässige Fallpauschalen an die Kantone an den IFI-Kosten beteiligt. Gegen die Revision hatten sich die Kantone Aargau und Appenzell Innerrhoden ausgesprochen, die unter anderem die «eng umgrenzte Zielgruppe» oder den grossen Aufwand für kleinere Kantone bemängelt hatten, sowie der SGV, der die IV nicht noch mehr in Bedrängnis bringen wollte, da diese bereits finanziell angeschlagen sei. Einige Vernehmlassungsteilnehmende hatten die Befürchtung geäussert, dass es zu einer «Ungleichbehandlung» kommen könnte, wenn die betroffenen Kinder in einem Kanton wohnten, der keine Vereinbarung mit dem BSV abschliesse, wodurch sich das Therapieangebot verkleinere. Auf viel Kritik war die Kostenobergrenze der IV gestossen, die entweder zu tief sei oder grundsätzlich zwischen den Kantonen und dem Bund ausgehandelt werden müsse.

IVG-Revision zur Kofinanzierung der intensiven Frühintervention bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen (IFI; BRG 24.066)

Im November 2023 schickte die WAK-NR eine aus ihrer eigenen Kommissionsinitiative entstandene Vorlage zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften in die Vernehmlassung. Bis zum Fristende im März 2024 waren insgesamt 54 Stellungnahmen zur Vorlage eingegangen. Der Entwurf stiess in der Vernehmlassung auf erhebliche Kritik: Über zwei Drittel der Stellungnehmenden gaben ihre grundsätzliche Ablehnung zu den vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen bekannt. Insgesamt positionierten sich 19 Kantone (AI, AR, BE, BS, FR, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS) und 19 Verbände, so unter anderem die Allianz Zweitwohnungen Schweiz, der SBV, der Schweizerische Gemeindeverband und Organisationen aus der Bau- und Immobilienbranche, gegen die Vorlage. Einige Stellungnehmende (AI, BS, FR, GL, GR, JU, SG, UR, VD, VS; RKGK, SBV) sprachen sich grundsätzlich gegen eine Änderung des geltenden Systems der Wohneigentumsbesteuerung aus und andere (GR, OW, SH, TG, TI, VS; FDK, RKGK, SAB) zeigten sich unsicher darüber, ob eine Objektsteuer bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts tatsächlich die Steuereinbussen der Berg- und Tourismuskantone zu kompensieren vermöge. Weiter befürchteten einige Stellungnehmende (AI, FR, JU, NE, SZ, TG, TI, VS; SSK) einen administrativen Mehraufwand statt der vorgesehenen Vereinfachung der Wohneigentumsbesteuerung. Zudem wurde die Vorlage etwa von Dachverbänden der Wirtschaft als «rechtsstaatlich problematisch» (Economiesuisse) und «inakzeptabel» (SGV) betitelt.
16 Stellungnehmende zeigten sich vom Entwurf grundsätzlich überzeugt, darunter sieben Kantone (AG, BL, GE, LU, SO, ZG, ZH), die drei stellungnehmenden Parteien (Grüne, SP, SVP) und sechs Organisationen und Verbände (u.a. HEV, SGB, SVIT). Die Grünen sahen in der Vorlage insbesondere eine Möglichkeit, «kalte Betten» in Tourismusgebieten zu reduzieren, da durch die Steuer neue Anreize zur Vermietung von Zweitliegenschaften gesetzt werden würden. Einige Stellungnehmende (ZH; SP, SVP) erkannten im Entwurf eine geeignete Massnahme, um kantonale Einnahmeausfälle im Falle einer Abschaffung des Eigenmietwerts auszugleichen. Der HEV Schweiz machte seine Unterstützung an zweierlei Voraussetzungen fest: Erstens müsse der Eigenmietwert auf alle selbstgenutzten Liegenschaften abgeschafft werden. Zweitens müsse die Steuer in der Bundesverfassung begrenzt werden. Letztere Voraussetzung unterstützten auch der Kanton Zürich und der SVIT Schweiz. Der SGB dagegen betonte, dass sich der Verband gegen einen Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung stemme, aber insbesondere die offen gehaltene Formulierung der Verfassungsbestimmung auf Zustimmung stosse. Der Kanton Zürich befürwortete, dass durch die Objektsteuer der administrative Aufwand der Behörden signifikant reduziert werden könne.

Die WAK-NR nahm die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beschloss mit 25 zu 0 Stimmen und der eingegangenen Kritik zum Trotz, am Entwurf festzuhalten. Dieser wird als nächstes dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.

Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften (Pa.Iv. 22.454)

Le rapport de la Commission de la politique de sécurité du Conseil national (CPS-CN), publié le 9 avril 2024, recommande aux parlementaires de rejeter l'initiative du canton de Lucerne, qui préconisait l’exonération de la taxe d’exemption pour les personnes atteintes d'hémophilie ou de diabète mais désireuses d'effectuer leur service militaire. En effet, cette mesure ne permettrait pas à toutes les personnes touchées par des infirmités congénitales d'être exonérées de la taxe militaire et surtout, elle pourrait inciter des individus jugés inaptes au service militaire à faire semblant de vouloir servir pour ne pas avoir à payer la taxe d'exemption. Le Conseil national a suivi la recommandation de sa commission et a refusé de donner suite à ce texte sans procéder à un vote.

Pour l'exonération de la taxe d'exemption de l'obligation de servir des personnes désireuses d'effectuer le service militaire et souffrant d'infirmités congénitales telles que l'hémophilie ou le diabète (Iv. ct. 23.307)

Anfang Juni 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des KVAG, mit der er die Kantone stärker in das Prämiengenehmigungsverfahren einbeziehen und bei der Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen besser vergüten will. Die Änderung geht auf eine überwiesene Motion Lombardi (ehemals cvp, TI; Mo. 19.4180) mit der gleichen Forderung zurück, welche nun abgeschrieben werden soll. Dieselbe Forderung hatten auch sechs lateinischsprachige Kantone gestellt. Bislang haben die Kantone das Recht, vor der Genehmigung der Prämientarife Stellung zur Kostenschätzung in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu nehmen. Dafür erhielten sie vom Bund und den Versicherungen die entsprechenden Unterlagen. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen die Kantone zukünftig zusätzlich Stellung zu den Prämieneingaben der Versicherungen in ihrem Hoheitsgebiet nehmen können, wofür sie von den Versicherungen sämtliche zusätzlich relevanten Informationen erhielten – namentlich die entsprechenden Prämieneingaben, welche die Versicherer beim BAG einreichen. Neu sollen die Kantone ihre Stellungnahme zur Kostenschätzung und zu den Prämieneingaben nicht wie bisher direkt bei den Versicherungen, sondern bei der Aufsichtsbehörde des Bundes deponieren. Gleichzeitig soll überdies auch der Umgang mit zu hohen Prämieneinnahmen angepasst werden. Konkret sollen Rückvergütungen neu an die Kantone statt an die versicherte Person ausbezahlt werden, wenn die Kantone die Prämien der versicherten Person vollständig über Prämienverbilligungen finanziert haben.

Die Vernehmlassung hatte von Ende Mai bis Mitte September 2023 stattgefunden, wobei insgesamt 38 Stellungnahmen eingegangen waren. Beide Teile der Botschaft – der verstärkte Einbezug der Kantone in das Prämiengenehmigungsverfahren und der Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen – waren in der Vernehmlassung insgesamt auf breite Zustimmung gestossen. Jedoch hatten die Mehrheit der Kantone und die GDK gefordert, dass die Liste der von den Versicherungen einzureichenden Unterlagen um einige Positionen erweitert werden soll. Zudem war die Streichung der Möglichkeit, bei den Versicherungen eine Stellungnahme einzureichen, unter anderem von der SP, den Grünen und dem SGB kritisiert worden. Die FDP, Curafutura und Groupe Mutuel hatten den verstärkten Einbezug der Kantone in das Prämiengenehmigungsverfahren als einzige Vernehmlassungsteilnehmende abgelehnt, da dies das Verfahren zusätzlich verkomplizieren und keinen grossen Mehrwert bringen würde.
Auch den Ausgleich der zu hohen Prämieneinnahmen hatten Curafutura und Groupe Mutuel abgelehnt. Zusammen mit fast allen Kantonen hatten sie sich daran gestört, dass die Rückerstattung nur bei vollständiger Kostenübernahme den Kantonen zugutekommen sollten. Dies würde zu einer Ungleichbehandlung der Versicherten und derjenigen Kantone führen, die lediglich Teilverbilligungen gewähren und somit keine Rückerstattungen erhielten. Die sich dazu äussernden Kantone hatten als Alternative vorgeschlagen, dass die Kantone die «Rückerstattung bis maximal zur Höhe der gewährten Prämienverbilligung» erhalten sollten. Zudem sollten nicht nur die Prämienverbilligungen, sondern auch die Ergänzungsleistungen in die Regelung einbezogen werden. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hatte der Bundesrat in der Folge entschieden, die Ergänzungsleistungen in die Rückerstattung einzubeziehen. Jedoch hatte er daran festgehalten, dass die Kantone nur bei einer vollständigen Prämienübernahme eine Rückvergütung erhalten sollten. Und auch auf die Wiederaufnahme der Möglichkeit, als Kanton bei den Versicherungen eine Stellungnahme einzureichen, hatte er verzichtet.

Änderung des KVAG zur Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren und zum Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen (BRG 24.055)

Après avoir procédé à l'examen de l'initiative cantonale déposée par le canton de Lucerne afin d'exonérer de la taxe militaire les personnes atteintes dans leur intégrité physique mais qui souhaitent effectuer leur service militaire, la commission de la politique de sécurité du Conseil national (CPS-CN) a recommandé par 19 voix et 3 abstentions au Conseil national de s'y opposer. Pour la majorité de la commission, cette initiative est inopportune, puisque certaines personnes qui souffrent d'infirmités congénitales peuvent déjà effectuer un service militaire adapté à leur pathologie. Par ailleurs, les membres de la CPS-CN ont estimé que le texte proposé par le canton de Lucerne pourrait créer de nouvelles discriminations, dans la mesure où il ne permet par exemple pas aux personnes souffrant d'épilepsie d'effectuer leur service militaire. Or il existe des traitements qui leur donneraient les moyens de s'engager activement au sein de l'armée.

Pour l'exonération de la taxe d'exemption de l'obligation de servir des personnes désireuses d'effectuer le service militaire et souffrant d'infirmités congénitales telles que l'hémophilie ou le diabète (Iv. ct. 23.307)

Lors de l’examen par le Conseil des Etats de l’initiative cantonale déposée par le canton de Lucerne pour exonérer les personnes inaptes au service militaire de la taxe d’exemption, les membres de la chambre haute ont refusé de donner suite à cet objet. S’exprimant au nom de la Commission de la politique de sécurité du Conseil des Etats (CPS-CE), Werner Salzmann (udc, BE) a affirmé que le système actuel «suffit à garantir l'égalité de traitement» puisqu’il permet aux personnes dont l'intégrité physique est atteinte à plus de 40 pour cent par un handicap – et dont les revenus soumis à la taxe d’exemption ne correspondent pas à plus de 100 pour cent du minimum vital – de demander aux autorités de ne pas payer la taxe d’exemption. Le conseiller aux Etats bernois a également soutenu la thèse selon laquelle, si toutes les personnes inaptes au service militaire – mais qui auraient souhaité l’effectuer – n’étaient pas dans l’obligation de payer la taxe d'exemption, «cela reviendrait à vider de sa substance la taxe d'exemption de l'obligation de servir».
Le conseiller aux Etats Baptiste Hurni a quant à lui défendu l'initiative cantonale déposée par Lucerne en plaidant la cause des personnes qui ont moins de 40 pour cent d'invalidité et qui ont déposé une demande pour une nouvelle analyse de leur dossier afin de pouvoir effectuer leur service militaire. Bien que l'élu neuchâtelois ait rappelé que le système actuel constituait une «atteinte directe et très nette aux règles de la Cour européenne des droits de l'homme» et n'était pas «conforme à la Convention européenne des droits de l'homme (CEDH)», cette initiative parlementaire cantonale n’a pas convaincu les membres du Conseil des Etats.

Pour l'exonération de la taxe d'exemption de l'obligation de servir des personnes désireuses d'effectuer le service militaire et souffrant d'infirmités congénitales telles que l'hémophilie ou le diabète (Iv. ct. 23.307)

Im Januar 2023 trat die SGK-NR mit 16 zu 7 Stimmen auf den Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Silberschmidt (fdp, ZH; Pa.Iv. 20.406) ein. Diese forderte, dass Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung besser gegen Arbeitslosigkeit versichert werden sollen, wenn sie ALV-Beiträge bezahlen.
Sechs Monate später stimmte die SGK-NR mit 18 zu 6 Stimmen (1 Enthaltung) für ihren Vorentwurf: Dieser ermögliche – analog zum Initiativtext – Betroffenen «einfacher und rascher ALE» zu beziehen, wobei Kurzeitentschädigungen davon ausgeschlossen sein sollen. Nach einer Frist von 20 Tagen entstehe neu ein Anspruch auf ALE unter den Bedingungen, dass bereits zwei Jahre im Betrieb gearbeitet wurde und kein engeres Verhältnis zur Unternehmung, beispielsweise in Form einer Anstellung oder eines Verwaltungsratsmandats, mehr bestehe. Dabei bemängelte eine Minderheit die zu lasche Restriktion der Kriterien, während eine zweite Minderheit forderte, dass Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Anspruch auf ALE neu keine ALV-Beiträge mehr verrichten müssen. Die Kommission entschied in der Folge, zwei Varianten in die Vernehmlassung zu geben. Die Minderheitsvariante, die von Thomas Aeschi (svp, ZG) initiiert wurde, enthielt die Befreiung der Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung von den ALV-Beiträgen, während die Mehrheitsvariante diese beibehielt.

Von Mitte August 2023 bis Ende November 2023 lief das Vernehmlassungsverfahren. Von den 61 angeschriebenen Akteuren trafen insgesamt 58 Stellungsnahmen ein, wobei 28 der Mehrheitsvariante, 4 der Minderheitsvariante und 26 keiner der beiden Varianten zustimmten. Die grosse Mehrheit der Kantone (AG, AI, AR, BL, BE, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) lehnte die Vorlage gänzlich ab und präferierte «die Beibehaltung des Status Quo», da die heute geltende Regelung ausreiche. Drei Kantone (JU, NE, SH) unterstützten die Mehrheitsvariante, jedoch mit Änderungsvorschlägen. Einzig der Kanton Genf stand ohne weitere Ergänzungen hinter der Mehrheitsvariante. Die Minderheitsvariante wurde von allen Kantonen abgelehnt, da sie den Versicherungsschutz mindere und «wenig praktikabel» sei. Mehr Anklang fand die Vorlage bei den Parteien: Von den insgesamt vier eingegangenen Stellungsnahmen der Parteien, unterstützten drei (FDP, Grüne, SP) die Mehrheitsvariante. Einzig die SVP lehnte die Variante der Kommissionsmehrheit ab und begrüsste die Minderheitsvariante, da diese die Diskriminierung von Unternehmerinnen und Unternehmern mindere. Bei den Dachverbänden, den weiteren interessierten Kreisen und den spontan eingereichten Stellungnahmen sprach sich der Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden für die Mehrheitsvariante und gegen die Minderheitsvariante aus. Ähnlich wie bei den Kantonen lehnten ein paar Stakeholder (UNIA, VDK, VAK, SGB, Travail.Suisse) beide Varianten ab und befürworteten den Status Quo. Von den Kantonen und den Dachverbänden, welche die Mehrheitsvariante ablehnten, wurde zudem öfters gefordert, eine «vertiefte Kosten-Nutzen-Analyse» durchzuführen, sollte die Variante dennoch weiterverfolgt werden.
Aufgrund der Ergebnisse aus der Vernehmlassung nahm die Kommission zwei Änderungen am Entwurf vor: Erstens sollen Personen mit häufig wechselnden oder befristeten Arbeitsverhältnissen von der zweijährigen Frist und der Rückzahlungspflicht ausgenommen werden. Zweitens solle der Bundesrat fünf Jahre nach der Gesetzesänderung Bericht erstatten und etwaige Gesetzesanpassungen unterbreiten.
Ende Februar 2024 verabschiedete die SGK-NR mit 13 zu 12 Stimmen ihren Entwurf zuhanden des Rates.

Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein (Pa.Iv. 20.406)

Im Februar 2024 behandelte die WAK-SR zeitgleich drei Standesinitiativen (LU Kt.Iv. 23.300, GR Kt.Iv. 23.305 und BL Kt.Iv. 23.313), die alle die «Einführung der Individualbesteuerung auf Bundes- und auf Kantonsebene» forderten. Alle drei Standesinitiativen betonten die Dringlichkeit, angesichts der aktuellen Debatte über Gleichstellung und traditionelle Familienbilder steuerliche Ungerechtigkeiten zu korrigieren und das Steuerrecht voranzubringen. Der Kanton Luzern argumentierte, dass das aktuelle Steuersystem verheiratete Frauen aufgrund ihres Zivilstands benachteilige, was zu einem Rückzug vom Arbeitsmarkt, finanzieller Abhängigkeit und Altersarmut führen könne. Der Kanton Graubünden unterstrich, dass eine steuerliche Bindung an den Zivilstand angesichts der wachsenden Vielfalt von Lebensmodellen nicht mehr zeitgemäss sei und dass die Individualbesteuerung dazu beitragen könne, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu fördern und bestehende Ungleichheiten zu lösen. Der Kanton Basel-Landschaft betonte zudem die Notwendigkeit, dass die Einführung der Individualbesteuerung mit einer Vereinfachung des Steuersystems einhergehen müsse, um den zusätzlichen Aufwand für Steuerpflichtige und Verwaltung zu kompensieren. Angesichts dessen, dass der Bundesrat in Bezug auf die Einführung der Individualbesteuerung bereits aktiv wurde, beschloss die Kommission einstimmig, den Standesinitiativen keine Folge zu geben, da kein paralleler Gesetzgebungsprozess erforderlich sei.

Drei Standesinitiativen zur Einführung der Individualbesteuerung (Kt. Iv. LU 23.300; Kt. Iv. GR 23.305; Kt. Iv. BL 23.313)

Anfang 2024 wurde mit Pro Wind Schweiz ein neuer Verband ins Leben gerufen. Dessen erklärtes Ziel ist die Unterstützung der Entwicklung aller einheimischen erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie, als Beitrag zur schweizerischen Energieversorgung. Durch Informationsarbeit will er gemäss einer Medienmitteilung Vorurteile gegenüber Windkraftanlagen abbauen und deren Akzeptanz in der Bevölkerung verbessern. Mit dem bereits seit 1998 bestehenden Branchenverband Suisse Eole (der Vereinigung zur Förderung der Windenergie in der Schweiz), der ähnliche Ziele verfolgt, wolle man eng zusammenarbeiten. Der neue nationale Verein soll dabei namentlich auch ein Dach zur Koordination der Aktivitäten der kantonalen Pro-Wind-Vereine bilden. Solche waren bereits ab Mitte 2022 in insgesamt zehn Kantonen entstanden (in chronologischer Reihenfolge: Neuenburg, Thurgau, Bern, Waadt, Zürich, St. Gallen und beide Appenzell, Solothurn sowie Luzern), im Lauf des Jahres 2024 folgten mit Freiburg und Schaffhausen zwei weitere. Letztlich möchten die Pro-Wind-Aktivistinnen und -Aktivisten verhindern, dass man in der öffentlichen Auseinandersetzung um Windkraftprojekte «nur [deren] gut vernetzt[en], laut[en] und stark mobilisieren[den] Gegner hört», wie die NZZ eine der Vereinsgründerinnen zitierte.

Gründung von Pro Wind Schweiz

Le Grand Conseil de Lucerne a demandé à l'Assemblée fédérale de modifier la loi fédérale sur la taxation des personnes inaptes au service militaire souffrant d'infirmités congénitales (LTEO). En détail, le canton de Lucerne a proposé que les personnes souhaitant effectuer un service militaire mais qui sont atteintes de maladies comme l'hémophilie ou le diabète soient exonérées de la taxe d'exemption de l'obligation de servir. Le canton a qualifié d'injuste que des personnes prêtes à servir dans le cadre de leurs capacités se retrouvent sujettes à cette taxe. De plus, le canton a précisé qu'en raison de la législation, les cantons seraient en capacité de modifier les lois cantonales uniquement à la suite d'une modification de la loi fédérale.
La CPS-CE a estimé à l'unanimité (1 abstention) qu'il ne faut pas donner suite cette initiative cantonale comprenant l'initiative comme une suppression de la taxe, ce qu'elle ne souhaite pas. Dans son argumentaire, elle a aussi mis en avant l'égalité de traitement face aux obligations militaires pour justifier sa position. Le même résonnement a été suivi par la CPS-CN lors du traitement d'une initiative parlementaire visant à supprimer la taxe d'exemption pour les personnes déclarées inaptes au service militaire.

Pour l'exonération de la taxe d'exemption de l'obligation de servir des personnes désireuses d'effectuer le service militaire et souffrant d'infirmités congénitales telles que l'hémophilie ou le diabète (Iv. ct. 23.307)

En 2023, le Conseil fédéral a annoncé ne pas souhaiter se prononcer sur son soutien financier pour une nouvelle exposition nationale avant 2028, empiétant sur les délais prévus des divers projets en cours. En effet, les plus ambitieux prévoyaient une exposition pour 2027 ou même 2032. Le Conseil fédéral s'est justifié en avançant que la situation financière était tendue. De plus, suite à l'échec financier d'Expo.02 – la dernière exposition nationale en date – les Sept sages misent sur une préparation réfléchie. Citant comme exemple le budget d'Expo.02 qui avait été multiplié par dix pour atteindre finalement près d'CHF 1 million.
Toutefois, suite à l'engouement populaire de 2002, avec près de 10 millions d'entrées, 4 idées sont en lice pour retenter l'expérience: Svizra27, NEXPO, X27 et Muntagna. Svizra27 mise sur 5 cantons du nord-ouest helvétique – les deux Bâle, Argovie, Soleure et le Jura. Avec un projet qui relie les sites symboliquement par les cours d'eaux, le Svizra27 vise à mettre en avant ces régions peu connues pour leur tourisme et qui pourraient se sentir parfois «négligées», comme souligné par Doris Leuthard lors de la présentation des lignes directrices devant trente entrepreneurs conviés par la Chambre de commerce et d'industrie du Jura (CCIJ) et par FER-Arcju en avril 2023.
Les médias ont surtout évoqué NEXPO qui a présenté sa vision d'une future exposition en mai 2023. Le projet se veut novateur et inédit avec une proposition durable, orientée vers l'avenir et surtout décentralisée. Concrètement, les sites seraient répartis dans toute la Suisse, entre ville, campagne et montagne. Au moment de la présentation, 18 cantons et 26 villes étaient comptés dans le programme. Suite à la pandémie, les initiant.e.s ont souhaité mettre l'accent sur l'échange s'opposant au message alors répandu qui demandait de «rester à la maison». Ainsi, pour promouvoir les discussions entre les habitant.e.s, en plus des divers sites prévus, 3'000 bancs seraient répartis dans toute la Suisse pour que les passant.e.s s'y arrêtent et y partagent une discussion. NEXPO vise à réduire les fossés et à renforcer la cohésion nationale, suivant la devise: «comment vivre ensemble dans le futur». «On constate en effet dans le monde entier que la cohésion sociale telle que nous la connaissons ne va pas de soi et qu'elle nécessite d'être constamment entretenue» a souligné Corine Mauch – maire de ZH et présidente de NEXPO. De plus, NEXPO souhaite minimiser son impact sur l’environnement et le climat en utilisant des bâtiments existants non-utilisés plutôt que d'en construire des nouveaux et de les détruire après les festivités. Enfin, relativement aux nombreuses idées en discussion, NEXPO a annoncé avoir signé une coopération avec X27, une des autres initiatives, axée sur l'innovation et constituée d'environ 50 groupes. Du côté de Muntagna, dernier projet en lice qui souhaite placer l'événement dans les Alpes pour promouvoir les régions de montagne, une collaboration avec d'autres projets serait accueillie positivement. Seul Svizra27, en raison d'une ligne de mire très différente, n'a pas officiellement envisagé de collaboration en 2023.
Finalement, bien que le Conseil fédéral se positionne contre la motion de la CSEC-CE, si celle-ci est acceptée par la deuxième chambre parlementaire en 2024, les discussions autour de la prochaine exposition nationale pourraient se dérouler plus vite que proposé par le Conseil fédéral.

Expo 2027 – évolution des divers projets en lice
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Insgesamt vier Kantonalparteien der Mitte bestimmten im Lauf des Jahres 2023 ein neues Parteipräsidium, wobei es nirgends zu einer Kampfwahl kam. Vielmehr musste ein Teil der Wechsel hinausgezögert werden, weil keine Nachfolgelösung zu finden war.
An der Spitze der Mitte Glarnerland folgte mit Landrat Hans Schubiger ein früherer BDP-Politiker auf den vormaligen CVP-ler Ruedi Tschudi, der die Mitte seit der Parteifusion im Mai 2021 geführt hatte. Gegenüber der Presse gab Schubiger bei seinem Amtsantritt indessen an, er spüre zwei Jahre nach der Fusion nichts mehr davon, dass seine Partei aus zwei verschiedenen Formationen entstanden sei.
Die Zuger Kantonalpartei wählte Kantonsrat Peter Rust als neuen Präsidenten. Er trat die Nachfolge von Laura Dittli an, die ihr Parteiamt wegen ihrer Wahl in den Regierungsrat abgegeben hatte.
Bei der Mitte Appenzell Innerrhoden stellte sich der bisherige Co-Präsident Dominik Ebneter nunmehr als alleiniger Präsident zur Verfügung. Sein bisheriger Partner im Co-Präsidium, Stefan Ledergerber, konnte damit seinen Rücktritt vollziehen, den er eigentlich schon für 2022 angekündigt hatte. Als Hauptaufgabe, die er mit dem Vorstand anpacken wolle, nannte Ebneter den Einsatz dafür, dass die auf 105 Personen gesunkene Mitgliederzahl seiner Kantonalpartei wieder steige.
Bei der Mitte Jura trat Pascal Eschmann nach fünfjähriger Amtszeit gemäss Presseberichten mit einem Gefühl der «Verbitterung» als Präsident zurück, nachdem seine Partei bei den eidgenössischen Wahlen ihren Sitz im Nationalrat eingebüsst hatte. Interimsweise übernahm Marcel Meyer die Parteileitung, eine langfristige Lösung soll im Jahr 2024 gefunden werden.
Derweil fand die CVP/Mitte Obwalden im Berichtsjahr weiterhin keine Nachfolge für ihre Spitze. Bruno von Rotz, der eigentlich bereits auf Frühling 2022 als Parteipräsident hatte zurücktreten wollen, blieb somit noch bis ins Jahr 2024 hinein im Amt.
Zwei weitere Kantonalpräsidenten der Mitte gaben 2023 ihren Rücktritt für das Folgejahr bekannt: Christian Ineichen wird 2024 nach sieben Jahren die Führung der Mitte Luzern abgeben, Joachim Rausis nach vierjähriger Amtszeit jene des Centre Valais romand.

Kantonale Parteipräsidien bei der Mitte 2023
Dossier: Spitzenämter in Walliser Kantonalparteien
Dossier: Spitzenämter in Innerrhoder Kantonalparteien
Dossier: Spitzenämter in den Kantonalparteien des Kantons Jura
Dossier: Spitzenämter in Zuger Kantonalparteien
Dossier: Spitzenämter in Luzerner Kantonalparteien
Spitzenämter in Obwaldner Kantonalparteien
Spitzenämter in Kantonalparteien der Mitte
Dossier: Spitzenämter in Glarner Kantonalparteien

Im Jahr 2023 wählte die Stimmbevölkerung von sieben Kantonen (ZH, LU, BL, AR, AI, TI und GE) ihr Parlament. Als Gewinnerin der kantonalen Parlamentswahlen 2023 erwies sich die SVP, die ein Plus von 13 Sitzen verbuchen konnte. Diesen Zuwachs verdankte sie den guten Ergebnissen in den Kantonen Luzern (+ 5 Sitze), Genf (+ 4 Sitze), Tessin (+ 3 Sitze) und Zürich (+ 1 Sitz). Nachdem die Grünen im Jahr zuvor noch Sitze hatten dazugewinnen können, erlitten sie 2023 in den Kantonen Zürich (-3 Sitze), Luzern (-3 Sitze), Basel-Landschaft (-2 Sitze) und Tessin (-1 Sitz) Verluste. Weiterhin auf der grünen Welle ritten hingegen die Grünliberalen, die 2023 insgesamt 8 Sitze (BL: +3; AR: +2; TI: +2; ZH: +1) dazugewinnen konnten. In Appenzell Ausserrhoden schafften sie bei ihrem ersten Antreten auf Anhieb den Sprung in den Kantonsrat. Im Gegenzug erlitten die Freisinnigen 2023 geradezu eine Talfahrt – sie verloren 11 Sitze. Dieses Minus hatten sie vor allem dem Kanton Genf zuzuschreiben, wo sie im Vergleich zu den Wahlen 2018 6 Sitze verloren. Die übrigen 5 Sitze verloren sie in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden (-3 Sitze) und Tessin (-2 Sitze). Die FDP sah sich damit als grösste Verliererin bei den kantonalen Parlamentswahlen im Jahr 2023. Die SP, welche im Kanton Basel-Landschaft einen Verlust von zwei und im Tessin von einem Sitz hinnehmen musste, machte diese mit jeweils einem zusätzlichen Parlamentssitz in den Kantonen Zürich, Appenzell Ausserrhoden und Genf wieder wett. Bei der Mitte, welche in den sieben Kantonen nach der Fusion der CVP mit der BDP zum ersten Mal unter neuem Banner auftrat, liess sich das Fazit des vorherigen Jahres wiederholen, denn es zeigte sich in den Kantonen weiterhin ein geteiltes Bild. Während die Mitte in den Kantonen Zürich (+ 3 Sitze) und Basel-Landschaft (+ 2 Sitze) zulegen konnte, stagnierte sie in Appenzell Ausserrhoden und im Tessin (+ 0 Sitze) und musste in den Kantonen Genf (- 3 Sitze) und Luzern (- 2 Sitze) Sitzverluste verbuchen.

Beim Frauenanteil im Parlament zeigte sich ebenfalls ein geteiltes Bild, denn dieser konnte in vier von sieben Kantonen – namentlich in den Kantonen Luzern (+ 5.8 Prozentpunkte), Genf (+ 4.0 Prozentpunkte), Zürich (+ 3.3 Prozentpunkte) und Appenzell Ausserrhoden (+ 1.6 Prozentpunkte) – erhöht werden. Auf der anderen Seite reduzierte sich der Frauenanteil in den Kantonen Appenzell Innerrhoden (- 2 Prozentpunkte), Basel-Landschaft (- 2.2 Prozentpunkte) und im Tessin (- 2.2 Prozentpunkte). Der Anteil der Frauen über alle Schweizer Kantonsparlamente hinweg betrug Ende 2023 rund 32 Prozent und nahm im Vergleich zum Vorjahr leicht zu (Ende 2022: 29.7%). Bei der Wahlbeteiligung überschritt einzig der Kanton Tessin mit 56 Prozent die 50-Prozent-Marke. Die tiefste Mobilisierung wies 2023 der Kanton Appenzell Ausserrhoden mit 31.4 Prozent Wahlbeteiligung auf. Eine leichte Steigerung der Wahlbeteiligung im Vergleich zu den vorhergehenden Wahlen schaffte 2023 einzig der Kanton Zürich (2023: 34.9%; 2019: 33.5%). Die übrigen Kantone sahen sich mit einer niedrigeren Wahlbeteiligung im Vergleich zu den vorhergehenden Wahlen konfrontiert.

Neben ihren Legislativen wählten die sieben Kantone 2023 auch ihre Exekutiven neu. Anders als bei den Parlamentswahlen änderte sich an der Regierungszusammensetzung in den meisten Kantonen allerdings relativ wenig. Parteipolitische Verschiebungen erfolgten lediglich in drei von sieben Kantonen. Im Kanton Luzern konnte die SP mit der Wahl von Ylfete Fanaj (LU, sp) den Sitz des zurücktretenden parteilosen Marcel Schwerzmann (LU, parteilos) übernehmen. Im Kanton Basel-Landschaft musste die SVP nach dem Rücktritt von Thomas Weber (BL, svp) ihren Regierungsratssitz an Thomi Jourdan (BL, evp) und die EVP abgeben, womit letztere ihren ersten kantonalen Regierungssitz erobern konnte. Eine Sitzverschiebung auf Kosten der Grünen gab es 2023 im Kanton Genf, wo sich die FDP mit der Wahl von Nathalie Fontanet (GE, fdp) und der Nichtwiederwahl von Fabienne Fischer (GE, gp) einen Platz in der kantonalen Regierung sichern konnte. Ohne parteipolitischen Neuerungen gingen die Regierungswahlen in den Kantonen Zürich, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Tessin aus.

Der Frauenanteil in den kantonalen Regierungen wurde in vier von sieben Kantonen erhöht. Die grösste Veränderung findet sich im Kanton Luzern, der seit 2015 rein männlich regiert wurde: Zwei der drei vakanten Sitze wurden mit Frauen besetzt. Auch in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Tessin und Genf führten die Wahlen zu einer Erhöhung des Frauenanteils in der Regierung, nicht aber in den Kantonen Zürich, Basel-Landschaft und Appenzell Innerrhoden; dort blieb der Frauenanteil konstant. Mit einem Total von 48 Frauen in den kantonalen Regierungen der Schweiz betrug der Frauenanteil 2023 31.2 Prozent, womit dieser im Vergleich zum Vorjahr um 2.6 Prozentpunkte gesteigert werden konnte.

Kantonale Ersatzwahlen fielen mit dem Rücktritt von Laurent Kurth (NE, sp) schliesslich im Kanton Neuenburg an, wo die SP ihren Sitz mit der Wahl von Frédéric Mairy (NE, sp) jedoch erfolgreich zu verteidigen wusste.

In den zehn grössten Schweizer Städten fanden 2023 keine kommunalen Wahlen statt.

Übersicht über die kantonalen und kommunalen Wahlen 2023
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2023
Dossier: Kantonale Regierungsratswahlen 2023

Nachdem die Grünen im Vorjahr bereits Parteiaustritte mehrerer Kantonsparlamentarierinnen und -parlamentarier in den Kantonen Wallis und Glarus hatten hinnehmen müssen, setzte sich der Aderlass 2023 in vier weiteren Kantonen fort. Die Gründe unterschieden sich dabei von Fall zu Fall:

In Bern verliess im Februar der Grossrat Bruno Martin die Partei und die Fraktion. Als Beweggrund nannte der Biowinzer einen «persönlichen Werteentscheid», konkretere Angaben macht er öffentlich nicht. Martin trat vorerst keiner anderen Partei bei, im Berner Grossen Rat schloss er sich der EDU-Fraktion an.

In der Waadt begründete Grossrat und Biobauer Andreas Wüthrich seinen Parteiaustritt im August damit, dass für ihn in seinem Engagement stets ökologische Fragen an erster und soziale Fragen an zweiter Stelle gestanden hätten; bei den Grünen habe er hingegen eine zunehmende Umkehrung dieser Prioritätenordnung wahrgenommen. Zudem bedauere er die wachsende Polarisierung des Politikbetriebs und hoffe, als Parteiunabhängiger künftig auch ausserhalb des linken Lagers mehr Gehör für seine Argumente zu erhalten. Im Grossen Rat blieb Wüthrich in der Folge fraktionslos. Er schloss sich «Les Libres» an, die sich als Vereinigung für parteiunabhängige Bewegungen und Personen im Kanton Waadt verstehen und bereits zwei andere Grossratsmitglieder in ihren Reihen hatten. Wüthrich liess sich auch auf die Liste der «Libres» für die Nationalratswahlen 2023 setzen.

In Luzern gab im September Kantonsrat Urban Frye seinen Parteiaustritt bekannt. In der Luzerner Zeitung erklärte er, er könne die Positionierung der Grünen im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht mit seinen Werten vereinbaren: Anders als etwa die Grünen in Deutschland habe die Schweizer Partei die Zeichen der Zeit nicht erkannt und bleibe «in einer ideologischen pazifistischen Blase gefangen». Mit der strikten Ablehnung von Waffenlieferungen an die Ukraine spreche die Partei dem angegriffenen Land «faktisch das Recht zur Selbstverteidigung ab» und mache sich mitschuldig an Deportationen, Vergewaltigungen und Tötungen. Enttäuscht zeigte sich Frye auch über die parteiinterne Streitkultur: Er sei mit seinen Anliegen sowohl auf nationaler als auch auf kantonaler Ebene weitherum auf Desinteresse gestossen und der «angebliche Konsens» in der Partei scheine ihm «eher hierarchisch von oben nach unten durchgedrückt zu werden». Auch losgelöst von der Ukraine-Politik scheine ihm die links-grüne Politik manchmal realitätsfern, und sie stilisiere etwa Vermietende oder Polizeikräfte blindlings zu Feindbildern.
In einer Medienmitteilung verwahrten sich die Luzerner Grünen gegen den «Rundumschlag» ihres ehemaligen Mitglieds: Die Grünen seien eine Partei, in der Differenzen benannt und mit Respekt ausdiskutiert würden, um eine gemeinsame Haltung zu finden. Als einzige nationale Partei hätten die Grünen ihre Mitglieder das ganze Wahlprogramm «mitgestalten» lassen, bevor es schliesslich von der Delegiertenversammlung verabschiedet wurde; dies gelte auch für die darin enthaltenen Positionen zur Sicherheits-, Friedens- und Aussenpolitik. Im Übrigen setzten sich die Grünen «auf allen politischen Ebenen für die ukrainischen Geflüchteten und für ein Ende der Finanzierung der russischen Kriegsmaschinerie aus der Schweiz» ein.
Frye politisierte im Luzerner Kantonsrat zunächst als Partei- und Fraktionsloser weiter, nachdem Gespräche mit der GLP über einen Beitritt zu deren Fraktion zu keinem Ergebnis geführt hatten. Nach einem halben Jahr trat er dann aus dem Kantonsrat zurück, sodass sein Sitz wieder von den Grünen mit einer Nachrückerin besetzt werden konnte.

In Basel-Landschaft schliesslich verliess Landrätin Laura Grazioli die Grünen im Oktober. Sie war Vizepräsidentin der Kantonalpartei, Präsidentin der landrätlichen Finanzkommission und gemäss BLZ «lange [eine] grosse Hoffnungsträgerin der Baselbieter Grünen» gewesen, die auch als künftige Regierungs-, National- oder Ständerätin gehandelt worden sei. Als Grund für ihren Parteiaustritt nannte Grazioli in der BLZ, dass sie «über die letzten Jahre in wesentlichen Themengebieten von der Mehrheit der Fraktion und der Partei abgewichen» sei. Damit dürfte insbesondere ihre Ablehnung von Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie gemeint gewesen sein, hatte sie doch entgegen der Parteilinie etwa das Covid-19-Gesetz, die Einführung eines Impfzertifikats oder obligatorische Covid-Tests an Schulen abgelehnt. Im Frühling 2023 hatten die Grünen darauf verzichtet, Grazioli als Nationalratskandidatin aufzustellen, weil sie im Initiativkomitee der «Souveränitäts-Initiative» sass, die vor allem von massnahmenkritischen Organisationen wie Mass-voll und den Freunden der Verfassung getragen wird und verlangt, dass die Schweiz keine völkerrechtlichen Verpflichtungen eingehen darf, die in die Grundrechte eingreifen.
Anders als ihre ehemaligen Parteikollegen in Bern, Waadt und Luzern trat Grazioli gleichzeitig mit dem Parteiaustritt auch aus dem Kantonsparlament zurück, womit ihr Sitz bei der Grünen-Fraktion verblieb: Er ging an die Nächstplatzierte auf der Liste der Grünen, Dominique Zbinden vom «jungen grünen Bündnis Nordwest».

Parteiaustritte bei den Grünen

Sowohl in den Parteien als auch in den Medien gaben die Listenverbindungen für die Nationalratswahlen 2023 viel zu reden. Aus wahlarithmetischer Sicht sind diese ein Mittel, um Verzerrungen durch die meist kleinen Nationalratswahlkreise entgegenzuwirken: Zwar gilt bei den Nationalratswahlen in allen 20 Kantonen mit mehr als zwei Mandaten das Proporzsystem, doch die meist kleine Wahlkreisgrösse – nur in 6 Kantonen sind mehr als 10 Mandate zu vergeben – bedeutet, dass kleinere Parteien in den meisten Kantonen praktisch keine Aussichten auf einen Sitz haben, wenn sie alleine antreten; ihre Stimmen gehen in der Konsequenz verloren. Mit Listenverbindungen können sie teilweise Abhilfe schaffen, weil dadurch für die Sitzverteilung die Stimmen aller Partnerlisten zusammengezählt werden. Doch auch für grössere Parteien sind Listenverbindungen angesichts der kleinen Wahlkreise beziehungsweise der vielen resultierenden Reststimmen ein «probate[s] Mittel, um für die eigene Partei Restmandate zu holen oder doch mindestens dafür zu sorgen, dass sie einer nahestehenden Partei zugutekommen», wie die NZZ festhielt. Rein arithmetisch sind somit breite Verbindungen aus mehreren Parteien in der Regel vorteilhaft, Alleingänge hingegen nachteilig. Eine Auswertung des Tages-Anzeigers kam zum Schluss, dass die Listenverbindungen 2019 für die Sitzverteilung eine erhebliche Rolle spielten: Die GLP habe dank geschickten Listenverbindungen landesweit fünf zusätzliche Sitze geholt, während die vielerorts isolierte SVP insgesamt sieben Sitze mehr erhalten hätte, wenn auch alle anderen Parteien überall alleine angetreten wären.

Entsprechend verbreitet war das Instrument der Listenverbindungen auch bei den Nationalratswahlen 2023. Eine Übersicht des Bundesamts für Statistik zeigt, welche Parteien ihre Listen am häufigsten miteinander verbanden. Zu beachten ist dabei, dass nur in jenen 20 Kantonen, denen mehr als ein Nationalratssitz zusteht, Listenverbindungen überhaupt in Frage kamen. In diesen wurden insgesamt 80 parteiübergreifende Listenverbindungen geschlossen, 2019 waren es 81 gewesen. Unter Ausklammerung von Verbindungen mit (Unter-)Listen der eigenen Partei ergeben sich für die acht wählendenstärksten Parteien 2023 folgende Allianzmuster: SP und Grüne verbanden ihre Listen ohne Ausnahme in all diesen 20 Kantonen. In 5 Kantonen nahmen diese beiden Parteien auch die GLP an Bord, in 4 Kantonen die PdA, in 3 Kantonen SolidaritéS und in je einem Kanton die EVP, die CSP, die AL oder andere Parteien. – Häufigste Listenverbindungspartnerin der GLP war derweil die Mitte (in 10 Kantonen), gefolgt von EVP (8), SP und Grünen (je 5) sowie FDP und anderen (je 1). – Die EVP verband ihre Listen am meisten mit der Mitte (in 13 Kantonen), gefolgt von der GLP (8), der FDP (2) sowie der SP, Grünen und anderen (je 1). – Für die Mitte war ihrerseits die EVP die häufigste Partnerin (in 13 Kantonen), gefolgt von der GLP (10), der FDP (5) sowie der SVP, dem MCG und anderen (je 1). – Die FDP spannte am häufigsten mit der SVP zusammen (in 9 Kantonen), vor der Mitte (5), der EVP und der EDU (je 2) sowie der GLP und dem MCG (je 1). – Für die SVP war umgekehrt ebenfalls die FDP die häufigste Listenverbindungspartnerin (in 9 Kantonen), gefolgt von der EDU (7), Mass-voll (2), der Mitte, der Lega, dem MCG und anderen (je 1). – Die EDU schliesslich setzte am häufigsten auf eine Allianz mit der SVP (in 7 Kantonen), vor der FDP und den SD (je 2) sowie anderen Parteien (1).

Für die heftigsten Diskussionen und Kontroversen in den Medien sowie innerhalb der betroffenen Parteien sorgten dabei nicht die am häufigsten vorkommenden Allianzen, sondern jene zwischen FDP und SVP sowie jene zwischen SVP und Mass-voll. Diese Kontroversen sind Ausdruck davon, dass Listenverbindungen für eine Partei auch einen Preis haben können: Eine Partei signalisiert damit, welche andere Partei(en) sie als nahestehend betrachtet und im Zweifelsfall mit ihren Reststimmen begünstigen will. Dies kann eine eigenständige Profilierung erschweren und Teile der eigenen potenziellen Wählerschaft abschrecken, wenn diese mit den Listenverbindungspartnern so wenig anfangen können, dass sie diesen keinesfalls ihre Stimme zugutekommen lassen möchten. In genau diesem Spannungsfeld bewegten sich denn auch die Diskussionen im Wahlkampf 2023: Während jeweils von der einen Seite die entsprechenden Partnerschaften als Ausverkauf der eigenen politischen Werte kritisiert und die inhaltliche Kompatibilität der Partnerparteien in Zweifel gezogen wurden, verteidigte die andere Seite sie jeweils als rein arithmetische Zweckbündnisse, die bloss der Stimmenaggregation dienten und nicht inhaltlich interpretiert werden sollten.

Für die Kooperationen zwischen FDP und SVP gab SVP-Präsident Marco Chiesa an einer Delegiertenversammlung im Januar 2023 das Ziel aus, «flächendeckende Listenverbindungen» seiner Kantonalparteien mit den Freisinnigen anzustreben; es gehe darum, einen Vormarsch der Linken zu verhindern. Noch bis 2007 waren Allianzen zwischen FDP und SVP bei den Nationalratswahlen auch recht verbreitet gewesen, zwischen 2011 und 2019 war es aber nie in mehr als drei Kantonen dazu gekommen – gemäss NZZ nicht nur weil von einer Listenverbindung grundsätzlich häufiger der grössere Partner – also die SVP – profitiert, sondern auch weil die meisten freisinnigen Kantonalparteien ihr eigenständiges Profil schärfen und sich von der SVP abgrenzen wollten. FDP-Präsident Thierry Burkart verwies denn auch diesmal auf die Autonomie der Kantonalparteien in dieser Frage. Dabei sagte er gegenüber der NZZ, für ihn seien «Listenverbindungen vor allem unter dem Gesichtspunkt der Wahlarithmetik [zu] beurteilen und weniger mit Blick auf die inhaltliche Zusammenarbeit». In den Kantonen zeigte sich jedoch, dass es für viele Freisinnige um mehr ging als um nüchterne Arithmetik – die möglichen Liaisons mit der SVP waren gemäss einem NZZ-Bericht vom Juli innerhalb des Freisinns «überall» umstritten. Exemplarisch dafür war die Zürcher FDP, deren Delegierte sich nach einer intensiven Auseinandersetzung letztlich hauchdünn, mit 82 zu 81 Stimmen, erstmals seit 2007 wieder für eine Listenverbindung mit der SVP entschieden (während der SVP-Kantonalvorstand einstimmig Ja sagte). Auf der einen Seite warb der FDP-Kantonalparteipräsident für eine solche «Zweckgemeinschaft», auch wenn es für eine Zusammenarbeit «nicht hilfreich» sei, dass die SVP im Zusammenhang mit dem Credit-Suisse-Niedergang von FDP-Filz spreche und «dumme und haltlose Vorwürfe» gegen die FDP erhebe, wie er im Tages-Anzeiger sagte. Verzichte man auf eine Allianz, profitierten davon jedoch die Linken. Auf der anderen Seite wandten Gegnerinnen und Gegner laut NZZ ein, die SVP habe sich zuletzt «radikalisiert». Wenn die SVP einen rassistischen Wahlkampf gegen Asylsuchende führe, muslimische Schweizer Soldaten verunglimpfe oder Bundesratsmitglieder als «Saboteure» bezeichne, werde «ein Teil des Schmutzes» auch auf die FDP als Listenverbindungspartnerin abfallen. Die Wählenden würden die arithmetischen Überlegungen hinter einer Listenverbindung nicht verstehen. Das Risiko sei gross, Stimmen und die politische Glaubwürdigkeit zu verlieren sowie einen Imageschaden davonzutragen. Zudem erinnerten sie an frühere Angriffe und Beleidigungen der SVP auf FDP-Exponentinnen und -Exponenten. Mit ähnlichen Argumenten entschied sich etwa in St. Gallen oder Solothurn eine Mehrheit der FDP gegen eine Wahlallianz mit der SVP. Besonders war die Ausgangslage in Basel-Stadt, wo eine Listenverbindung nicht an der FDP scheiterte, sondern an der LDP – welche zwar ebenfalls Mitglied der FDP.Liberalen Schweiz ist, auf kantonaler Ebene aber unabhängig von der Basler FDP politisiert. Die LDP argumentierte gemäss Basler Zeitung, bei lokalen Themen könne man mit der SVP zwar durchaus zusammenarbeiten, aber auf nationaler Ebene vertrete die Volkspartei einen Stil und Werte, die «man als liberale Partei nicht teilen kann» – etwa mit dem Kampf für ein Verhüllungsverbot oder gegen die Personenfreizügigkeit und Immigration. Weil die LDP als Listenverbindungspartnerin der FDP in Basel gesetzt war, kam nach ihrem Veto auch für letztere eine Allianz mit der SVP nicht mehr in Frage. Derweil kam es nebst Zürich unter anderem auch in Bern, Aargau und der Waadt zu FDP-SVP-Listenverbindungen.
Die von den parteiinternen Kritikerinnen und Kritikern vorausgesagten Vorwürfe gegenüber der Allianzpolitik der FDP liessen nicht auf sich warten und wurden medial auch weit über die neun betroffenen Kantone hinaus aufgenommen (ähnlich gelagerte Kritik, dass sich die FDP zu sehr an die SVP anlehne und damit ihr moderates Profil verliere, wurde im Übrigen auch im Zusammenhang mit den Ständeratswahlen laut): Wer die FDP wähle, wähle nun die SVP mit, warnten Linke und Grünliberale. Mit Blick auf den Kanton Aargau schrieb auch Mitte-Präsident Gerhard Pfister, dass jede Stimme für die FDP somit eine Stimme für Andreas Glarner (svp, AG) sei. Und ein umstrittener Wahlkampf-Sticker der Kampagnenorganisation Campax etikettierte nebst der SVP auch die FDP als «Nazis». Doch auch die traditionell FDP-nahe NZZ konstatierte im Sommer, «die Nähe zur SVP» in der öffentlichen Wahrnehmung werde für die FDP «zunehmend zum Problem». FDP-Präsident Burkart verteidigte sich im Tages-Anzeiger und der Aargauer Zeitung, man sei aufgrund des Wahlsystems praktisch gezwungen, trotz inhaltlicher Unterschiede Verbindungen einzugehen. In mehreren Kantonen habe die FDP Verbindungen mit der Mitte eingehen wollen, habe von dieser jedoch einen Korb bekommen. Burkart vermutete dahinter ein Manöver von Mitte-Präsident Pfister: Indem er die FDP faktisch zu Kooperationen mit der SVP zwinge, könne sich stattdessen die Mitte als «die vernünftige Kraft der Mitte» positionieren. Dieses «Spiel» von Pfister scheine «aufgrund der linken Polemik und dank Mithilfe der Medien» aufzugehen. Im Übrigen sei die Kritik insbesondere von Seiten der GLP «scheinheilig»: Dass diese in mehreren Kantonen mit SP und Grünen zusammenspanne, sei ebenso kritikwürdig wie die Verbindungen von FDP und SVP; man könne Stimmen für die GLP mit gleichem Recht auch als «Stimmen für Juso und Klimakleber» bezeichnen, sagte Burkart.

Ganz ähnliche Argumentationsmuster waren auch in der SVP zu beobachten, allerdings in Bezug auf die Listenverbindungen mit Mass-voll. Zwar räumte die SVP überall dort, wo die FDP wollte, dieser Partnerschaft den Vorrang ein und hielt sich an die FDP-Bedingung, dass es für Mass-voll keinen Platz in den entsprechenden Verbindungen geben dürfe (wobei Mass-voll seinerseits verlauten liess, dass man «niemals» gemeinsam mit der FDP in die Wahlen gehen würde, weil diese eine «menschenverachtende Corona-Politik» unterstützt habe). In mehreren Kantonen, in denen sich die FDP gegen eine Listenverbindung mit der SVP entschieden hatte, prüfte die SVP in der Folge aber ein Zusammengehen mit den Covid-Massnahmengegnerinnen und -gegnern. In Solothurn und Luzern kamen entsprechende Listenverbindungen schliesslich zustande – wobei die jeweiligen SVP-Spitzen in der Presse betonten, es handle sich um reine «Zweckgemeinschaften». Es gehe schlicht darum, zu verhindern, dass die Stimmen der am rechten Rand zu verortenden Mass-voll-Bewegung einfach verloren gingen. Ganz ähnlich wie bei der FDP, wenn auch in geringerem Umfang, kursierten aber auch hier SVP-interne Stimmen in der Presse, die befürchteten, der Schuss könne selbst bei einer arithmetischen Betrachtungsweise nach hinten losgehen, weil eigene Wählende abgeschreckt werden. Auch wisse man «gar nicht so recht, auf wen man sich da jetzt einlässt. Diese Bewegung ist einigermassen unberechenbar, ihre Mitglieder sind in unserem Kanton ein unbeschriebenes Blatt», wie es ein anonymes Mitglied der Solothurner SVP-Parteileitung in der Solothurner Zeitung ausdrückte. Trotz solcher Bedenken und gemäss Solothurner Zeitung «lautstarker» interner Kritik entschied sich die Parteileitung der Solothurner SVP mit 17 zu 4 Stimmen letztlich aber deutlich zugunsten der Allianz. Laut Basler Zeitung jagte dieser Entscheid «Schockwellen durchs ganze Land». Die SVP-Präsidenten von Basel-Stadt und Basel-Landschaft äusserten in der Presse die Sorge, die Solothurner Allianz könnte auch in ihren Kantonen moderatere SVP-Wählende verschrecken. Die Juso wiederum forderte von der SVP in einer Medienmitteilung «mehr Verantwortung im Umgang mit demokratischen Werten»; Mass-voll könne nicht zum bürgerlichen Lager gezählt werden, sondern hege «rechtsextremes und antidemokratisches Gedankengut», wie sich etwa mit der Teilnahme von «Mass-voll»-Chef Nicolas Rimoldi an einer «Remigrations»-Demonstration der Identitären Bewegung in Wien gezeigt habe. Der Wahlkampfleiter der SVP Schweiz, Marcel Dettling (svp, SZ), erachtete die Allianz indessen als sinnvoll, um keine Stimmen an Mass-voll zu verlieren. In Luzern wiederum sprach die SVP-Kantonalpräsidentin selbst in der Presse von einem «Abwägen», ob eine Verbindung mit Mass-voll der SVP mehr schade als nütze. Letztlich sei man zum Schluss gekommen, aus arithmetischer Sicht sei in Luzern eine Listenverbindung nötig, damit die SVP ihr Ziel eines Sitzgewinns erreichen könne. Zudem argumentierte die Präsidentin, man wolle damit jene, «die sich in der Corona-Zeit von den etablierten Parteien nicht mehr verstanden gefühlt haben», abholen. Um eine «Liebesheirat» handle es sich bei der Verbindung aber nicht. In Schwyz wiederum schloss die SVP eine Verbindung mit Mass-voll dezidiert aus, ging jedoch eine Allianz mit der «Freien Liste» von Josef Ender ein, der sich ebenfalls im Rahmen der Bewegung gegen die Covid-19-Massnahmen einen Namen gemacht hatte. Hier war es Ender, der sich veranlasst sah in der Presse zu betonen, die Kooperation mit der SVP sei eine rein wahltaktische, punktuelle Angelegenheit ohne inhaltliches Gewicht, die ihm vom Wahlsystem quasi aufgezwungen werde. Die Äusserungen sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass Ender seine Unabhängigkeit und Distanz zu allen Parteien zu betonen pflegte, um Wählende aus «möglichst allen Lagern» anzusprechen, die ihre Stimme keiner etablierten Partei mehr geben wollten. Gemäss einer NZZ-Analyse nach den Wahlen kamen die Ender-Stimmen letztlich aber tatsächlich der SVP zugute, denn diese habe ihren zweiten Schwyzer Nationalratssitz dank der Verbindung mit der Freien Liste verteidigen können.

Überregionale mediale Aufmerksamkeit, wenn auch in deutlich geringerem Ausmass, erhielten auch einige weitere Allianzen. So gaben die nationalen Zentralen von Mitte, GLP und EVP im Frühling bekannt, grundsätzlich überall Listenverbindungen zwischen diesen drei Parteien anzustreben. Tatsächlich kam eine solche Zentrumsallianz in acht Kantonen zustande. Zu den Gegenbeispielen gehörten jene fünf Kantone, in denen sich die GLP stattdessen zu einer sogenannten Klimaallianz mit Grünen und SP verband. In Genf wiederum bildete sich eine ausserordentlich breite Verbindung, die das bürgerliche Lager von der Mitte über die FDP und die MCG bis zur SVP umfasste. Eine derart breite Kooperation hatten die Genfer Bürgerlichen letztmals 1987 zustande gebracht, wie es in der Tribune de Genève hiess. Sie erstreckte sich zudem auch auf die Ständeratswahlen, für die sich die vier Partnerparteien verpflichteten, nach dem ersten Wahlgang geschlossen die zwei stimmenstärksten Kandidaturen aus ihren Reihen zu unterstützen – eine Strategie, die die Wahl von MCG-Kandidat Mauro Poggia auf Kosten von Lisa Mazzone (GE, grüne) erst ermöglicht haben dürfte.

Insgesamt waren die unmittelbaren rechnerischen Auswirkungen der Listenverbindungen auf die Nationalratswahlergebnisse 2023 geringer als noch vier Jahre davor. Zu diesem Schluss kam jedenfalls eine Analyse des Tages-Anzeigers, die freilich die Annahme traf, dass in einem System ohne Listenverbindungen alle Wählenden ihre Stimmen an dieselben Parteien verteilt hätten, wie sie es im existierenden System taten; sie blendete also aus, dass potenzielle Wählende durch für sie unwählbare Listenverbindungspartner davon abgehalten werden können, ihre eigentlich bevorzugte Partei zu wählen. Unter besagter Annahme wären ohne jegliche Listenverbindungen insgesamt 12 Sitze in 11 Kantonen anders vergeben worden; unter dem Strich und über alle Kantone hinweg hätten die SVP und die Mitte in diesem Szenario je zwei Sitze mehr verbuchen können als in der Realität, die FDP einen. Weniger Mandate hätte es ohne Listenverbindungen für die Grünen (2), die SP, die GLP und die EDU (je 1) gegeben. Ausserdem ergab die Simulationsrechnung des Tages-Anzeigers, dass ein flächendeckendes Zusammenspannen von FDP und SVP in allen Kantonen quasi ein Nullsummenspiel gewesen wäre: Die SVP hätte dadurch schweizweit einen Sitz mehr gewinnen können, die FDP hingegen einen weniger.

Die mitunter heftige interne und externe Kritik, die insbesondere FDP und SVP an ihrer Allianzpolitik gewärtigen mussten, aber auch Bedenken wegen der schweren Überschaubarkeit der zahlreichen Listenverbindungen für die Wählenden, führten vor und nach den Wahlen zu Vorschlägen und parlamentarischen Vorstössen für eine Reform der institutionellen Spielregeln. Auf der einen Seite forderten FDP und SVP, Listenverbindungen künftig schlicht zu verbieten. Die beiden Parteien dürften – wie es auch die Simulationsrechnung des Tages-Anzeigers nahelegt – von einem solchen Schritt profitieren, da er die grösseren Parteien bevorteilen würde. Auf der anderen Seite propagierten insbesondere die GLP und die EVP einen Wechsel zum sogenannten Doppelten Pukelsheim (Doppelproporz): Dieses System, das neun Kantone für die kantonalen Wahlen kennen, macht Listenverbindungen obsolet, weil es das Problem der «verlorenen» Stimmen in kleinen Wahlkreisen anderweitig löst. Es würde gegenüber heute insbesondere die Aussichten kleinerer Parteien – wie der GLP und der EVP selbst – verbessern. Die NZZ schätzte die Mehrheitsfähigkeit beider Reformoptionen zurückhaltend ein; grössere Erfolgsaussichten schrieb sie aber dem Vorschlag für den Doppelten Pukelsheim zu. Versagten SVP und FDP diesem wie schon in der Vergangenheit ihre Unterstützung, würden diese beiden Parteien «in vier Jahren wieder schimpfen, wie mühsam das heutige System doch sei», prognostizierte die NZZ.

Listenverbindungen für die Nationalratswahlen 2023

Bei den Nationalratswahlen 2023 im Kanton Luzern kämpften fast 400 Kandidierende auf 48 Listen um die neun Luzerner Sitze in der Volkskammer – ein Rekord im Zentralschweizer Kanton. Dass die Luzerner Sitze so umkämpft waren wie noch nie, lag unter anderem an mehreren vakanten Sitzen. Denn im Vorfeld der Wahlen hatten gleich drei Luzerner Nationalrätinnen ihren Rücktritt verkündet: So trat die langjährige Mitte-Nationalrätin Ida Glanzmann, welche bereits seit fast 17 Jahren in Bundesbern politisiert hatte, nicht mehr zu den Wahlen an. Auch Yvette Estermann (svp) kündigte nach 16 Jahren ihren Abschied von der nationalen Politbühne an. Die dritte Abtretende im Bunde, Prisca Birrer-Heimo (sp), konnte immerhin auf 13 Jahre Bundesbern zurückschauen. Das Feld der potenziellen Nachfolgerinnen und Nachfolger auf die drei freigewordenen Sitze in der Volkskammer fiel durch einen Frauenanteil von 35.1 Prozent (-7.8 Prozentpunkte) klar männerdominierter als bei den letzten Wahlen aus. Der Frauenanteil unterschied sich deutlich zwischen den Parteien: Während beispielsweise über die Hälfte der Kandidierenden der SP weiblich waren, machten Frauen nur knapp einen Viertel der SVP-Kandidierenden aus.

Für die Wahlen 2023 hatte sich die FDP den Rückgewinn des 2019 verlorenen zweiten Nationalratssitzes als primäres Ziel gesetzt, doch Umfrageergebnisse im Vorfeld der Wahlen prognostizierten einen leichten Verlust an Wählerinnen und Wähler verglichen mit den letzten Wahlen. Vor diesem Hintergrund gingen die Liberalen zum dritten Mal eine Listenverbindung mit der Mitte ein. Diese hatte als traditionell stärkste Kraft im Zentralschweizer Kanton den Erhalt ihrer drei Nationalratssitze im Auge. Dies zu verhindern beabsichtigte die SVP, welche als grosse Gewinnerin aus den Luzerner Kantonsratswahlen galt, und deshalb plante, ihren bei den vergangenen eidgenössischen Wahlen verlorenen dritten Sitz zurückzugewinnen und die Mitte als stärkste Partei im Kanton abzulösen, wobei dies unter Konsultation der Umfragen laut der Luzerner Zeitung wahrscheinlich erschien. Um dies tatsächlich zu erreichen, setzte die Volkspartei auf eine Listenverbindung mit der erstmals zu den Wahlen antretenden Bewegung «Mass-Voll». Letztere trat unter anderem mit dem ehemaligen Stadtluzerner FDP-Präsidenten Daniel Wettstein an. Man habe zwar in erster Linie eine Zusammenarbeit mit der FDP angestrebt, diese sei aber stattdessen ein Bündnis mit der Mitte eingegangen, erklärte die Luzerner SVP-Präsidentin Angela Lüthold gegenüber der Luzerner Zeitung.
Im links-grünen Lager machte sich die SP aufgrund guter Umfragewerte Hoffnungen auf einen zweiten Nationalratssitz, den die Partei 2019 knapp verpasst hatte. Weniger optimistisch zeigte sich dagegen die GLP: Co-Präsidentin Riccarda Schaller bezeichnete – unter anderem in Angesicht von kantonalen Vorwahlbefragungen – die Sitzverteidigung gegenüber der Luzerner Zeitung als «kein[en] Spaziergang». Obschon auch den Grünen gemäss Umfragen ein starker Einbruch der Wähleranteile drohte, machte sich Co-Präsident Hannes Koch kaum Sorgen um den Nationalratssitz von Michael Töngi: Da der Klimawandel, ein grosses Wahlkampfthema der Partei, weiterhin den ersten Rang des Sorgenbarometers belege, rechne man weiterhin mit einem Mandat in Bern, äusserte sich Koch gegenüber der Luzerner Zeitung. Wie bereits 2019, gingen die SP, die Grünen und die GLP eine Listenverbindung ein. Das Dreiergespann hatte sich bei den letzten Wahlen bereits bewährt und vor allem die GLP sah laut Luzerner Zeitung von einem Alleingang ab.

Am Wahlsonntag konnte die SP ihren Erwartungen gerecht werden: Sie gewann wie erhofft ihren zweiten Nationalratssitz auf Kosten der GLP, obschon im Vergleich zu den letzten Wahlen kaum Wählerinnen- und Wähleranteile dazugewonnen werden konnten (13.6 Prozent; +0.1 Prozentpunkte). Roland Fischer (glp), einziger Luzerner GLP-Nationalrat, musste sich ein zweites Mal aus Bundesbern verabschieden, nachdem er bereits 2015 die Wiederwahl als Nationalrat nicht geschafft hatte, wobei er 2019 ein zweites Mal in den Nationalrat gewählt wurde. Lange Zeit habe es so ausgesehen, als ob die SVP einen Sitzgewinn verzeichnen könne, erklärte die Luzerner Zeitung, hatte die Volkspartei doch fast doppelt so viele Parteistimmen geholt wie die SP. Schliesslich gewann jedoch Hasan Candan (sp) aufgrund zahlreicher Stimmen aus dem Hauptort Luzern sowie dank den Listenverbindungen mit den Grünen und der GLP den Sitz der Grünliberalen. Keine Überraschungen gab es bei den übrigen Sitzen: Sämtliche Bisherige wurden wiedergewählt und David Roth (sp), Pius Kaufmann (mitte) und Vroni Thalmann-Bieri (svp) wurden ihren Favoritenrollen auf die freigewordenen Sitze ihrer Parteien gerecht und komplettierten also das Quartett der frisch gewählten Luzerner Volksvertreterinnen und Volksvertreter.
Die SVP konnte zwar bezüglich Wähleranteilen zulegen (25.8 Prozent; +1 Prozentpunkt), wurde aber trotzdem durch die Mitte (27.9 Prozent; +2.4 Prozentpunkte) ausgestochen, welche ihren Status als stärkste Kraft im Kanton unter Beweis stellte und im Besitz ihrer drei Nationalratssitze bleiben konnte. Die FDP konnte den 2019 verlorenen Nationalratssitz nicht zurückholen und verzeichnete eine leichte Einbusse bei den Wählerinnen- und Wähleranteilen (15.4 Prozent; -0.2 Prozentpunkte). Als grosse Verliererin entpuppte sich die Grüne Partei, welche noch grössere Verluste bei den Wählerinnen- und Wähleranteilen einfuhr (8.1 Prozent; -4.1 Prozentpunkte) als die GLP (6.5 Prozent; -0.6 Prozentpunkte). Da aber Michael Töngi seinen Nationalratssitz verteidigen konnte, zeigte sich Co-Präsident Koch gegenüber der Luzerner Zeitung zufrieden über den Wahlausgang. Die Luzerner Wahlbeteiligung fiel 2023 mit 50.3 Prozent leicht höher aus als 2019 (+1.9 Prozentpunkte).

Im Anschluss an die Wahlen kritisierten laut der Luzerner Zeitung Wählerinnen und Wähler unter anderem die Listenflut, wobei die Mitte und die FDP mit je zehn Unterlisten herausstachen. In diesem Zusammenhang lancierte GLP-Kantonsrat Mario Cozzio gleich drei Vorstösse, um die Anzahl Wahllisten pro Partei zu beschränken. Die Luzerner SVP-Fraktion setzte sich dafür ein, Listenverbindungen künftig gänzlich zu unterbinden. Rückerhalt erhielt er von Mitte-Präsident Christian Ineichen, welcher sich gegen Unterlisten aussprach und – trotz der erfolgreichen Listenverbindung der Mitte und FDP – Listenverbindungen kritisch beurteilte.

Nationalratswahlen 2023 – Luzern
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2023 - Überblick

Bei den Ständeratswahlen 2023 im Kanton Luzern versuchten die übrigen Parteien, die historische Dominanz der Mitte und der FDP zu sprengen. Im Gegensatz zu den Wahlen 2019 erwarteten die Medien aber kaum einen anderen Wahlausgang als üblich. Die Mitte und die FDP setzten auf das bisherige Zweiergespann bestehend aus Damian Müller (fdp) und Andrea Gmür (mitte), welches den Kanton Luzern seit den letzten Wahlen im Stöckli vertrat. Bereits im April 2022 gab Damian Müller seine Kandidatur für eine dritte Legislatur in der kleinen Kammer bekannt und wurde im darauffolgenden August auch von der Luzerner FDP nominiert. Auch die Zusammenarbeit mit seiner Ständeratskollegin Andrea Gmür funktioniere bestens, erklärte Damian Müller gegenüber der Luzerner Zeitung. Die Mitte-Ständerätin Andrea Gmür wurde im August 2022 ebenfalls von ihrer Partei für die Wahlen nominiert.

Die SVP tat sich hingegen schwer damit, eine geeignete Kandidatin oder einen geeigneten Kandidaten für den Ständerat zu finden, da weder ihre Nationalratskandidierenden noch das kantonale Präsidium der Volkspartei Interesse an einem Sitz im Stöckli bekundeten. Erst im Juli 2023 gab Dieter Haller, Präsident der Stadtluzerner SVP, seine gleichzeitige Kandidatur für den Stände- und den Nationalrat bekannt. Seine Bewerbung begründete er unter anderem damit, dass die SVP als landesweit stärkste Partei beabsichtige, in allen Kantonen zu den Ständeratswahlen antreten zu wollen. Ebenfalls für beide Kammern kandidierte David Roth von der SP. Der Luzerner Parteipräsident und Kantonsrat wollte es nach seiner verpassten Wahl 2019 ein zweites Mal versuchen und kündigte seine Kandidatur über ein Jahr vor den Wahlen an. Die GLP trat mit ihrem amtierenden Nationalrat, Roland Fischer, an, zumal die GLP endlich wieder in beiden Parlamentskammern mitwirken wolle – 2015 hatte die GLP ihren einzigen Ständeratssitz verloren, nachdem Verena Diener (glp, ZH) nicht mehr zur Wahl angetreten war. Die Luzerner Kantonsrätin Laura Spring kandidierte für die Grünen, wobei ihr besonders die «sehr einseitige Vertretung» im Ständerat Sorgen mache, wie sie gegenüber der Luzerner Zeitung erklärte. Mit Hanspeter Regli und Yannick Hagmann komplettierten zwei Parteilose das Feld der Kandidierenden für die zwei Luzerner Sitze im Stöckli.

Für Furore im Wahlkampf sorgte die Listenverbindung zwischen der Mitte und der FDP, welche mit einer Aufführung beider Kandidierenden in den jeweiligen Wahlempfehlungen der Parteien einherging. GLP-Kandidat Fischer empfand dieses Vorgehen laut der Luzernen Zeitung als «Unsitte», während sie David Roth als Mittel zur Wahrung des «Machtkartells» bezeichnete und als wettbewerbsverzerrend kritisierte.

Am Wahlsonntag konnten sich die beiden bisherigen Mitglieder des Ständerats freuen. Sowohl Damian Müller (72'978 Stimmen) als auch Andrea Gmür (69'578 Stimmen) erreichten das absolute Mehr (68'616 Stimmen) und wurden bereits im ersten Wahlgang gewählt – das erste Mal seit rund zwei Jahrzehnten, dass kein zweiter Wahlgang nötig war. Den dritten Platz belegte der SVP-Kandidat Dieter Haller (32'292 Stimmen). Dahinter reihte sich der Stadtluzerner SP-Präsident David Roth (30'359 Stimmen) ein, dicht gefolgt von Laura Spring (29'049 Stimmen) der Grünen. Sowohl der GLP-Kandidat Roland Fischer (9'875 Stimmen) als auch die beiden Parteilosen Peter Regli (2'531 Stimmen) und Yannick Hagmann (1'090 Stimmen) wurden von weniger als 10'000 Luzernerinnen und Luzernern gewählt. Nach der Niederlage kündigten die unterlegenen Parteien gegenüber der Luzerner Zeitung bereits an, die Mitte-FDP-Vertretung im Ständerat auch bei den nächsten eidgenössischen Wahlen angreifen zu wollen. Ein weiterer Kandidat konnte sich trotz einer Niederlage bei den Ständeratswahlen freuen: David Roth zog in den Nationalrat ein.

Ständeratswahlen 2023 – Luzern
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2023 - Überblick

Der Ständerat teilte die Ansicht seiner RK-SR und beschloss in der Herbstession 2023 stillschweigend, zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Luzern (Kt.Iv. 22.310) und Basel-Stadt (Kt.Iv. 22.311), die ein Verbot von Konversionstherapien forderten, aus prozeduralen Gründen keine Folge zu geben.

Standesinitiativen verlangen ein Verbot von Konversionstherapien (Kt.Iv. 22.310; Kt.Iv. 22.311)
Dossier: Verbot von Konversionstherapien

Im August 2023 plädierte die RK-SR dafür, zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Luzern (Kt.Iv. 22.310) und Basel-Stadt (Kt.Iv. 22.311) mit der Forderung nach einem Verbot von Konversionstherapien – also Therapien mit dem Zweck der Änderung der sexuellen Orientierung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen – keine Folge zu geben. Sie tat dies aus prozeduralen und nicht aus inhaltlichen Gründen: Die Kommission sprach sich nämlich deutlich gegen Konversionsmassnahmen aus, wollte aber zuerst den Bericht zu einem bereits überwiesenen Postulat (Po. 21.4474) abwarten und dann die Beratung einer entsprechenden Motion (Mo. 22.3889) fortführen, die im Nationalrat bereits auf grossmehrheitlichen Zuspruch gestossen war. Aus diesem Grund erachtete sie die beiden Standesinitiativen als unnötig.

Standesinitiativen verlangen ein Verbot von Konversionstherapien (Kt.Iv. 22.310; Kt.Iv. 22.311)
Dossier: Verbot von Konversionstherapien