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  • Germann, Hannes (svp/udc, SH) SR/CE

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Ende 2023 reichte Hannes Germann (svp, SH) eine Motion ein, mit der er erreichen wollte, dass patentabgelaufene Medikamente, die in Ländern mit vergleichbar strengen Zulassungsverfahren und -behörden wie die Schweiz zugelassen sind, in der Schweiz ohne erneute Zulassungsprüfung und mit einfacher Registrierung importiert werden dürfen. Damit beabsichtigte der Motionär, die Versorgungssicherheit zu erhöhen, Bürokratie abzubauen und die Medikamentenpreise zu senken. Während der Frühjahrssession 2024 nahm der Ständerat einen Ordnungsantrag Wasserfallen (sp, BE) an, der eine Überweisung der Motion an die SGK-SR forderte. Die Bernerin begründete ihren Antrag mit der Komplexität der Versorgungslage und dem Bedürfnis nach einer vertieften fachlichen Prüfung möglicher Vereinfachungen im Zulassungsverfahren.
Gut ein Jahr später beugte sich der Ständerat im Rahmen der Frühjahrssession 2025 erneut über die Motion. Josef Dittli (fdp, UR) erklärte, dass die ständerätliche SGK den Vorstoss mit Stichentscheid des Präsidenten ablehne. Die Kommission anerkenne zwar den Handlungsbedarf, es existierten jedoch bereits vereinfachte Verfahren für eine Zulassung. Zudem würde die Motion dazu führen, dass umfassend geprüfte Generika mit Produkten konkurrierten, die nur einer vereinfachten Registrierung unterzogen worden seien, was potenziell die Patientensicherheit beeinträchtigen und zu Marktverzerrungen führen könnte. Eine Kommissionsminderheit rund um Motionär Germann sprach sich für das Anliegen aus. Dabei kritisierte der Minderheitensprecher, dass die bestehende Bürokratie bei akuten Engpässen hinderlich sei, und wies auf den Medikamentenmangel in zentralen Bereichen wie Psychopharmaka oder der Kinderheilkunde hin. Rückendeckung erhielt Germann von Baptiste Hurni (sp, NE), der die Sicherheitsbedenken als übertrieben bezeichnete, da es sich um bewährte Medikamente handle. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider beantragte im Namen des Bundesrats die Motion zur Ablehnung. Sie argumentierte mit bestehenden und geplanten Massnahmen zur Versorgungssicherheit und warnte vor einer Abhängigkeit von ausländischen Zulassungen. Der Ständerat nahm die Motion mit 27 zu 14 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an.

Erleichterte Zulassung für patentabgelaufene Medikamente (Mo. 23.4535)

En juillet 2024, le conseiller aux Etats Mathias Zopfi (vert-e-s, GL) a repris la présidence de l'Association des Communes Suisses (ACS). Il remplace ainsi Hannes Germann (udc, SH), à la tête de l'association depuis 16 ans. En tant que président, Mathias Zopfi souhaite mettre l'accent sur la politique climatique. Le sénateur glaronais a toutefois assuré que l'association n'allait pas pour autant prendre une orientation politique plus à gauche, puisqu'elle fonctionne comme un conseil communal et est composée de représentant.e.s de tous les partis (SGL, 19.9).
Pour le nouveau président, les conséquences du réchauffement climatique touchent directement les communes, en particulier celles de montagne, comme le rapporte le Tages-Anzeiger du 21 octobre. Il réclame un soutien plus important de la Confédération envers les communes victimes de catastrophes naturelles. En effet, ces événements ajoutent une charge de travail considérable aux communes, qui fonctionnent sur la base du système de milice. Dans l'Aargauer Zeitung du 18 septembre, il cite notamment les glissements de terrain survenus à Schwanden (GL) en août 2023. Lors de cette épreuve, le conseiller communal Markus Marti a effectué de nombreuses heures supplémentaires non rémunérées, ce qui l'a parfois empêché de se rendre à son travail.

Mathias Zopfi als neuer SGV-Präsident

In der Herbstsession 2024 fand auf Wunsch zahlreicher Mitglieder der SVP-Fraktion eine ausserordentliche Session zum Thema «Europäische Menschenrechtskonvention» und insbesondere zum Urteil des EGMR in Sachen Klimaseniorinnen vs. Schweiz statt. Dabei wurden im Ständerat unter anderem ein Postulat von Carlo Sommaruga (sp, GE; Po. 24.3508) zu den Folgen des EGMR-Urteils, eine Motion von Jakob Stark (svp, TG; Mo. 24.3513) zum Austritt aus der EMRK sowie eine Motion von Andrea Caroni (fdp, AR; Mo. 24.3485) betreffend die Kernaufgaben des EGMR diskutiert.
Während das Postulat Sommaruga zurückgezogen und die Motion Stark abgelehnt wurde, passierte die Motion Caroni den Ständerat. In dieser Motion forderte der FDP-Vertreter den Bundesrat dazu auf, in Zusammenarbeit mit den anderen Vertragsstaaten der EMRK zu erwirken, dass sich der EGMR wieder stärker auf seine Kernaufgabe, den Schutz der Menschenrechte, fokussiert und dass der EGMR «keine ideelle Verbandsbeschwerde zulassen» und «nicht mittels ausufernder Auslegung der Grundrechte den legitimen Ermessensspielraum der Staaten einschränken» soll. Caroni schlug als konkrete Massnahme die Erarbeitung eines Zusatzprotokolls zur EMRK vor, in welchem diese Punkte festgehalten werden sollen. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion Caroni.
In der Debatte forderten insbesondere Carlo Sommaruga, Franziska Roth (sp, SO) und Céline Vara (gp, NE) dazu auf, die Motion Caroni abzulehnen. Sommaruga wies darauf hin, dass der EGMR in den letzten Jahren und Jahrzehnten mit seiner Rechtsprechung erreicht habe, dass zahlreiche Minderheiten besser geschützt würden und die Grundrechte für Millionen von Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedsstaaten an die gesellschaftlichen und institutionellen Entwicklungen angepasst worden seien. Roth ergänzte, dass der Klimawandel zu diesen neuen Entwicklungen gehöre und der EGMR zu Recht entschieden habe, den Klimawandel respektive dessen Folgen mit dem Recht auf Leben und dem Recht auf Gesundheit in Verbindung zu bringen. Vara wiederum warnte davor, politischen Druck auf den Gerichtshof hinsichtlich seiner Rechtsprechung ausüben zu wollen, dadurch werde die Gewaltenteilung in Frage gestellt. Für Annahme der Motion Caroni plädierten unter anderem Daniel Jositsch (sp, ZH) sowie Hannes Germann (svp, SH). Sie forderten, dass dem EGMR aufgezeigt werden müsse, auf welche Themen seine Rechtsprechung abzielen dürfe und auf welche nicht, respektive dass er sich auf die Verletzung von Individualrechten konzentrieren solle und Gebiete, die nicht Bestandteil der EMRK sind, nicht berücksichtigen dürfe.
Justizminister Beat Jans pflichtete seitens des Bundesrates bei, dass die Rechtsprechung des EGMR «nicht zu einer dermassen grossen Ausweitung des Geltungsbereichs der EMRK führen» dürfe, da dieser in der Kompetenz der Vertragsstaaten liege. Entsprechend sei der Bundesrat bereit, das von Caroni vorgeschlagene Zusatzprotokoll zu fordern. Jans wies jedoch darauf hin, dass ein solches Zusatzprotokoll der Zustimmung aller Vertragsstaaten bedürfe und ein sehr langwieriger Prozess sei.
Anschliessend votierte die kleine Kammer mit 32 zu 12 Stimmen für die Annahme der Motion Caroni. Gegen die Motion stimmten insbesondere Mitglieder der SP und der Grünen.
Im Nationalrat wurde ebenfalls eine ausserordentliche Session zu diesem Thema abgehalten. Die SVP-Fraktion hatte dort einen identischen Vorstoss (Mo. 24.3503) zur Motion Stark eingereicht, diese Motion wurde in der grossen Kammer nach eingehender Debatte ebenfalls abgelehnt.

Der EGMR soll sich an seine Kernaufgabe erinnern (Mo. 24.3485)
Dossier: Urteil des EGMR zu den Klimaseniorinnen

Der Ständerat befasste sich in der Herbstsession 2024 als Zweitrat mit dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ). Nach einer kurzen Debatte trat die kleine Kammer mit 36 zu 5 Stimmen (3 Enthaltungen) auf den Entwurf ein. Gegen Eintreten stimmten die SVP-Exponenten des Stöcklis sowie der Grüne Matthias Zopfi (gp, GL). Minderheitensprecher Schwander (svp, SZ), in letzter Legislatur noch Nationalrat, führte die gleichen Bedenken wie schon in der nationalrätlichen Debatte an und kritisierte die geplante Ermöglichung verschiedener paralleler Kommunikationsplattformen sowie dass die Kantone solche Plattformen auch ohne Bundeshilfe erstellen könnten. Kritische Stimmen kamen auch von Stefan Engler (mitte, GR) und Beat Rieder (mitte, VS), welche die Haftung bei technischen Problemen und die tatsächlichen Einsparungen der neuen Plattform gegenüber dem heutigen Weg als ungeklärt bezeichneten.
In der anschliessenden Detailberatung gab es diverse Änderungsanträge. Unter anderem entschied der Ständerat auf Antrag seiner Kommission stillschweigend, dass im Falle einer Nichterreichbarkeit einer Plattform die Eingabe auch auf Papier vorgenommen werden kann. So soll verhindert werden, dass die Verantwortung für den Nachweis der Nichterreichbarkeit einer Plattform nicht bei den Parteien und Anwältinnen und Anwälten liegt, wie die RK-SR in ihrer Medienmitteilung schreibt. Ebenfalls auf Antrag seiner Kommission verblieb der Ständerat bei der Frage nach den Qualifikationen der Vertretungen der Kantone in der Körperschaft einstimmig beim bundesrätlichen Entwurf und schuf damit eine Differenz zum Nationalrat, welcher für mindestens ein Vorstandsmitglied pro Kanton zwingend qualifizierte Informatikkenntnisse vorschreiben wollte. Eine weitere Differenz zur Volkskammer schuf die Kantonskammer mit der Ergänzung, dass die neu gebildete Körperschaft weitere Dienstleistungen im Bezug zum elektronischen Rechtsverkehr anbieten können soll. Die weiteren Detailanträge der Rechtskommission, wie etwa die Ermöglichung der Kommunikation zwischen den Justizbehörden mit anderen Mitteln als der Plattform, waren in der kleinen Kammer unbestritten. Ebenfalls erfolgreich waren zwei Minderheitsanträge von Beat Rieder. Ersterer verlangte, dass statt der Nutzenden die Plattformen auf Antrag der Parteien Metadaten der überwiesenen Dokumente löschen oder verändern können. Erfolglos wehrte sich Justizminister Beat Jans mit dem Gegenargument, dass diese Verschiebung die Sicherung von forensisch relevanter Information unter Umständen erschwere und schlimmstenfalls die Plattform für das Verschwinden von Beweismitteln verantwortlich gemacht werden könnte. Der Ständerat folgte der Minderheit um Rieder mit 23 zu 21 Stimmen, wobei die Mehrheit mit den Stimmen von SVP, Mitte und Zopfi zustande kam. Der zweite Minderheitsantrag verlangte, dass die Registrierungspflicht für Anwältinnen und Anwälte, welche nicht forensisch sondern beratend tätig sind, aufgehoben wird. Wie Rieder erläuterte, stelle die Registration einen unnötigen Zusatzaufwand dar. Mit 33 zu 10 Stimmen folgte die kleine Kammer dem Mitte-Ständerat, Links-Grün wollte beim bundesrätlichen Entwurf und somit dem Obligatorium bleiben.
In der Gesamtabstimmung folgte der Ständerat der Empfehlung seiner Kommission und verabschiedete den veränderten Gesamtentwurf mit 37 zu 2 Stimmen (3 Enthaltungen). Die Gegenstimmen stammten von Schwander und Werner Salzmann (svp, BE), die Enthaltungen von Daniel Fässler (mitte, AI), Hannes Germann (svp, SH) und Matthias Zopfi. Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat.

Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BRG 23.022)
Dossier: Einführung der elektronischen Kommunikation in der Justiz

En mai 2024, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des États (CER-CE) a examiné le projet de révision de la loi sur les cartels (LCart). Par 10 voix contre 0 et 2 abstentions, elle a soutenu le projet global, notamment les points sur la modernisation du contrôle des concentrations, le renforcement du droit civil des cartels et l’amélioration de la procédure d’opposition. L’évaluation de l’impact notable d’un accord sur la concurrence, formulé dans l'article 5, al. 1bis et issu de la motion d'Olivier Français (plr, VD) 18.4282, a toutefois été au centre des débats. En effet, la majorité de la commission a préconisé une application plus étroite – c'est-à-dire avec davantage de critères – des articles 5, al. 1bis et de l'art. 7 sur l'évaluation des accords cartellaires illicites tandis que la minorité souhaitait supprimer ces dispositions et maintenir la pratique actuelle. En outre, la majorité s'est opposée à la limitation de l’infraction de l'entente horizontale sur les prix (art. 5, al. 3, let. a) et a refusé d'introduire une dérogation dans le domaine du sport professionnel. Finalement, la commission a proposé à l'unanimité d’accorder une plus grande marge de manœuvre au Conseil fédéral dans les cas urgents (art. 8).
Le Conseil des Etats a débattu sur le projet lors de la session d'été 2024. Si l'entrée en matière et l'article 4, al. 1bis se sont décidés sans opposition, la suite du texte a fait l'objet d'intenses débats. Concernant l'art. 5, al. 1bis, Hans Wicki (plr, NW) est intervenu au nom de la commission pour argumenter en faveur d'une application plus étroite de l'article, en introduisant des critères clairs pour juger de l'illégalité d'un accord de concurrence. Selon la majorité, il faudrait mieux encadrer la pratique de la Commission de la concurrence (COMCO), dont les enquêtes devraient, avec ce nouvel article, démontrer clairement les effets dommageables d'une restriction de la concurrence avant d'agir. Opposé à la mesure, Carlo Sommaruga (ps, GE) a dénoncé cet article, estimant qu'il s'agissait d'une pièce rapportée suite à la motion Français 18.4282 et qu'il affaiblirait la LCart. Selon lui, cet article va à l'encontre des recommandations de l'OCDE, il compliquerait la procédure de la COMCO, et nuirait aux consommateurs et aux PME. Hannes Germann (udc, SH) s'est également opposé à l'article, estimant qu'il est anticonstitutionnel et menacerait les relations de libre-échange avec l'Union européenne (UE). A l'issue du débat sur cet article, le ministre de l'économie Guy Parmelin s'est également exprimé contre cette mesure, estimant qu'elle pourrait entraîner des procédures inefficientes. Finalement, l'article 5 al. 1bis a été refusé par 24 voix contre 20. Le droit en vigueur devrait donc rester inchangé pour cet article.
Ensuite, le Conseil des Etats s'est penché sur l'article 5, al. 3 let. a), une proposition d'une minorité de la CER-CE, composée de Hannes Germann (udc, SH), Primin Bischof (centre, SO), Thierry Burkart (plr, AG), Fabio Regazzi (centre, TI), Erich Ettlin (centre, OW) et Martin Schmid (plr, GR). Cette proposition vise à ce que seuls les cas les plus flagrants de restrictions de la concurrence puissent être directement sanctionnés. Portant la voix de la minorité, Hannes Germann (udc, SH) est intervenu pour expliquer que la COMCO estime actuellement que pratiquement tous les accords qui influencent les prix, même indirectement, doivent être sanctionnés. La minorité souhaite que la COMCO agisse de manière plus ciblée. Hans Wicki (plr, NW), pour la majorité, a expliqué qu'une telle mesure irait trop loin et que des procédures judiciaires en cours sur la question rendent cette proposition inappropriée pour l'instant. Finalement, La proposition de la minorité a été adoptée par 28 voix contre 16.
La suite du débat s'est porté sur l'article 6, al. 4. La minorité, composée de Fabio Regazzi (centre, TI), Pirmin Bischof (centre, SO), Erich Ettlin (centre, OW), Peter Hegglin (centre, ZG) et Martin Schmid (plr, GR), a proposé de faire une exception pour les accords dans le domaine des ligues sportives professionnelle, notamment pour le hockey sur glace, afin de permettre aux clubs d'établir des plafonds salariaux. Cette mesure vise à freiner les augmentations salariales excessives. Les députés socialistes Carlo Sommaruga (ps, GE) et Pierre-Yves Maillard (ps, VD) ont affiché leur soutien à la mesure. Tous deux ont souligné que les clubs sportifs sont des acteurs économiques qui diffèrent des entreprises de production «classiques», et qu'il est plus judicieux d'introduire une règle de fair-play financier entre clubs sportifs dans la LCart plutôt que dans d'autres régulations pensées pour le reste de l'économie. Au nom de la majorité, Hans Wicki (plr, NW) a estimé que la création d'une telle réglementation posait plusieurs problèmes. Tout d'abord, elle constituerait une incohérence, car elle insère un cas spécifique dans une règle de droit générale et abstraite. De plus, la majorité a estimé que seul l'avis des clubs a été pris en compte dans cette proposition, en omettant de consulter les joueurs. Werner Salzmann (udc, BE) a plaidé pour que le législateur reste en dehors de la libre concurrence entre les clubs. Guy Parmelin est intervenu à la fin du débat en déplorant le manque de clarté de cette proposition et de ses conséquences. Il a expliqué également que les réglementations sectorielles sont étrangères au droit suisse des cartels et que la LCart actuelle est suffisante. Finalement, la proposition de la minorité a été acceptée par 31 voix contre 8 et 5 abstentions.
Ensuite, les députés se sont penchés sur l'article 7, al. 3 proposé par la majorité. Cet article concernait l'abus de position dominante sur le marché et, en substance, pose la même question que l'article 5, al. 1bis susmentionné. Bien que ces articles traitent différents domaines – les ententes illicites pour l'art 5, al. 1bis et les abus de positions dominantes pour le présent article – la majorité a estimé que la COMCO devrait démontrer la nocivité d'un abus de position dominante avant d'agir. En outre, Beat Rieder (centre, VS) a formulé une variante individuelle. Cette variante propose de reprendre la proposition majoritaire, à l'exception de la lettre «g» de l'art. 7 al. 3, afin que la COMCO n'ait pas à fournir des preuves dans le cas d'un comportement cartellaire compliquant ou rendant impossible les importations parallèles. Au nom de la minorité, Carlo Sommaruga (ps, GE) s'est opposé aux deux propositions, estimant que tant l'une que l'autre remettraient en cause le fonctionnement actuel de la LCart et fonctionnerait au détriment des PME et des consommateurs. Le Conseil fédéral s'est également opposé aux deux options. En premier lieu, c'est la variante Rieder qui a été acceptée par 23 voix contre 21. Toutefois, à la fin de la séance , Hannes Germann (udc, SH), soutenu par Primin Bischof (centre, SO), a proposé de revenir sur le vote de l'article 7, al.3, estimant que la variante Rieder constitue une totale contradiction avec le vote du Conseil sur l'article 5, al. 1bis. La majorité du Conseil des Etats a accepté de revenir sur le vote, malgré le mécontentement de Beat Rieder (centre, VS). Finalement, la proposition de la minorité a évincé la variante Rieder par 22 voix contre 17 et 6 absents lors du vote. C'est donc la version initiale du Conseil fédéral qui reste en vigueur.
La majorité a également proposé un amendement de l'article 49, al. 1. Dans cet article, la majorité souhaitait que les mesures préventives mises en place par une entreprise pour empêcher des pratiques illégales soient prises en considération lors de la détermination d'une sanction pour pratique cartellaire. En somme, si une entreprise prend des mesures pour éviter les infractions, la COMCO doit avoir une base légale pour en tenir compte dans sa décision. Selon le député Germann (udc, SH) cette mesure n'est pas nécessaire. Le Conseil fédéral s'est également opposé, estimant que les entreprises ne devraient pas être récompensées alors qu'elles ont enfreint la loi. Finalement, la proposition de la majorité a été acceptée par 30 voix contre 12.
A l'issue de ce long débat, comptant pas moins de septante prises de paroles, le Conseil des Etats a approuvé, au vote sur l'ensemble par 33 voix contre 4 et 1 abstention, ce projet de révision. Par ce vote, la chambre haute a par ailleurs accepté de classer les motions 16.4094, 18.4282 et 21.4189. Le texte est désormais entre les mains de la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) qui devra traiter les divergences.

Teilrevision des Kartellgesetzes (BRG 23.047)
Dossier: Kartellgesetz
Dossier: Revision Kartellrecht

In der Frühlingssession 2024 beugte sich der Ständerat als Erstrat über die Kulturbotschaft 2025–2028. Wie WBK-SR-Sprecherin Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) festhielt, begrüsse es die Kommission, dass die Kulturbotschaft mit den sechs Handlungsfeldern («Kultur als Arbeitswelt», «Aktualisierung der Kulturförderung», «Digitale Transformation der Kultur», «Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit», «Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis», «Gouvernanz im Kulturbereich») sowohl bisherige Leitlinien aufnehme als auch neue Herausforderungen im Kulturbereich adressiere. Crevoisier Crelier hob zudem hervor, dass die Covid-19-Pandemie zwar im Vergleich zur Diskussion der Kulturbotschaft 2021–2024 vorbei sei, deren Nachwirkungen im Kulturbereich aber noch heute spürbar seien. Daher begrüsse die WBK-SR, dass die Kulturbotschaft die entsprechenden Probleme, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen sowie die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden, angehe. Insgesamt umfasste die Kulturbotschaft vier Gesetzesänderungen und acht Finanzierungsbeschlüsse. Da Eintreten nicht überall unbestritten war, entschied der Ständerat für jedes Bundesgesetz einzeln über Eintreten und fügte jeweils auch gleich die Detailberatung an.

Beim ersten Entwurf, dem Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, war Eintreten unbestritten. Der Ständerat hiess die Vorlage diskussionslos und einstimmig gut. Es soll damit gesetzlich verankert werden, dass die Sprachen Rätoromanisch und Italienisch auch ausserhalb der Kantone Tessin und Graubünden gefördert werden.

Die Eintretensdebatte zum zweiten Entwurf, dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) fiel hingegen länger aus. Basierend auf einer Motion (Mo. 22.3892) wollte der Bundesrat die «hohe Baukultur» gesetzlich verankern. Wie die Kommissionssprecherin erklärte, wurden in der Kommission insbesondere drei Punkte diskutiert: die Frage der Kompetenzen zwischen Kantonen und Bund, die finanziellen Auswirkungen und die Befürchtung, dass administrative Hürden für Bauvorhaben zunehmen könnten. Um auf diese drei Vorbehalte zu reagieren und weil sich in der Vernehmlassung fast alle Kantone positiv zu dieser Gesetzesänderung geäussert hatten, schlug die Kommission einen Kompromiss vor. Damit wollte sie jegliche Aspekte, die dem Bund Interventionsspielraum geben könnten, sowie die Möglichkeit für Subventionen streichen. Wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider indessen betonte, handle es sich nicht um einen Paradigmenwechsel, sondern um die gesetzliche Verankerung des bisherigen Wegs. Daraus entstehe eine geteilte Verantwortung zwischen den Ebenen, ohne dass dabei Kompetenzen verschoben oder zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen nötig würden. Eine Minderheit um Benedikt Würth (mitte SG) wollte derweil nicht auf die Gesetzesänderung eintreten. Die Minderheit befürchtete trotz der Versicherungen seitens des Bundesrates einen Paradigmenwechsel, der zu mehr Kompetenzen beim Bund führen würde. Es sei anzunehmen, dass die hohe Baukultur letztlich nicht nur die Bauten des Bundes sondern auch private Bauten betreffen werde, was auch der Kompromiss der Kommissionsmehrheit nicht verhindern könne, so Würth. Der Ständerat folgte sodann mit 25 zu 19 Stimmen dem Antrag Würth und trat damit nicht auf die Revision des NHG ein. Dadurch erübrigte sich auch die Detailberatung.

Ohne Gegenantrag trat der Ständerat derweil auf den drittem Entwurf, das Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek, ein. Wie Crevoisier Crelier ausführte, wolle der Bundesrat mit dieser Gesetzesänderung die digitale Pflichthinterlegung einführen, welche es der Nationalbibliothek ermöglichen solle, ihren öffentlichen Auftrag auch für digitale Dokumente zu erfüllen. Die Kommission, welche hier der Version des Bundesrates folgen wollte, habe keine grossen Bedenken geäussert, da dies bereits in 140 Ländern erfolgreich praktiziert werde, wie die Kommissionssprecherin unter anderem darlegte. Mit 24 zu 16 Stimmen (2 Enthaltungen) lehnte der Ständerat sodann einen Minderheitsantrag von Hannes Germann (svp, SH) ab. Dieser hatte sich daran gestört, dass der Bundesrat zusätzlich einführen wollte, dass die Rechtsinhaberinnen und -inhaber der Inhalte keine Vergütung von der Nationalbibliothek verlangen dürfen. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 32 zu 7 Stimmen (3 Enthaltungen) gutgeheissen, die ablehnenden Stimmen stammten alle aus der SVP und der FDP.

Zuletzt befasste sich der Ständerat mit dem vierten Entwurf, dem Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer, und trat ohne Gegenantrag darauf ein. Basierend auf einer Motion der WBK-NR und einer Motion Pult (sp, GR) wurde eine unabhängige Kommission für «historisch belastetes Kulturerbe» – aus dem Kontext des Nationalsozialismus oder dem Kolonialismus – eingesetzt. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollte der gesetzliche Rahmen geschaffen und geklärt werden, wie die Kommission agieren soll. Mit 30 zu 15 Stimmen (0 Enthaltungen) und auf Antrag der Kommissionsmehrheit entschied der Ständerat, dass diese Kommission nur aktiv werden darf, wenn die beteiligten Parteien damit einverstanden sind. Benedikt Würth hatte seitens der Mehrheit damit argumentiert, dass die Anrufung der Kommission niederschwellig sei, was per se wünschenswert sein könne, aber auch die Türen für unerwünschten Aktivismus öffne. Eine Minderheit um Flavia Wasserfallen (sp, BE) wollte hier dem Bundesrat folgen, welcher vorgesehen hatte, dass eine einseitige Anrufung möglich sein soll. Wasserfallen hatte erfolglos argumentiert, dass die Hürden, um an die Kommission zu gelangen, bereits genug hoch seien, um Aktivismus zu verhindern. Zudem führe eine ähnliche Kommission in Deutschland gerade die einseitige Anrufung ein, weil in den ganzen 20 Jahren ihres Bestehens von 75'000 Meldungen nationalsozialistischer Raubkunst nur 23 an die Kommission gelangt seien. Innenministerin Baume-Schneider hatte vergeblich ergänzt, dass die Betroffenen oder Erben derzeitig «auf den Goodwill der gegenwärtigen Besitzer angewiesen» seien. Oft würden sich die Besitzenden gegen Gespräche wehren, wodurch die Schweiz auch regelmässig Negativschlagzeilen mache, was letztlich der Reputation des Landes und des Schweizer Kunstmarktes schade. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz einstimmig angenommen.

Damit war die Debatte über die vier Bundesgesetze abgeschlossen und der Ständerat musste sich noch mit den acht Finanzierungsbeschlüssen beschäftigen. Insgesamt sah der Bundesrat einen Zahlungsrahmen von CHF 987.9 Mio. für die vier Jahre vor. Wie Crevoisier Crelier erklärte, hatte der Bundesrat entsprechend der Haushaltskonsolidierung nach der Vernehmlassung eine lineare Kürzung von 2 Prozent vorgenommen. Dies entspreche theoretisch einer nominalen Erhöhung der Botschaft um 0.9 Prozent; mit der Teuerung bedeute dies jedoch eine reale Senkung von 0.1 Prozent im Vergleich zu 2021–2024. Dies sei sodann auch seitens zahlreicher Personen aus dem Kulturbereich ein grundsätzlicher Kritikpunkt in der sonst positiven Rückmeldung gewesen. Die Angst sei da, dass dies früher oder später zu einer Verzögerung oder Verhinderung neuer Projekte führe und es wurde hinterfragt, ob die neu vorgesehenen Aufgaben in der Kulturbotschaft mit einem kleineren Budget überhaupt umsetzbar seien, wie die WBK-SR-Sprecherin ausführte.

Sechs der acht Finanzierungsbeschlüsse hiess der Ständerat einstimmig und diskussionslos gut, aber beim Bundesbeschluss über Finanzhilfen für das BAK kam es zu zwei Änderungsanträgen. Der Bundesrat hatte hier einen Zahlungsrahmen von CHF 157 Mio. vorgesehen. Eine Kommissionsmehrheit wollte diesen auf CHF 159 Mio. erhöhen und explizit festhalten, dass in diesem Zahlungsrahmen CHF 57.5 Mio. für «Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter» vorgesehen seien. Wie Crevoisier Crelier ausführte, finanziere das BAK bisher sieben sogenannte «Netzwerke Dritter», wie etwa das Alpine Museum. Durch die Umsetzung einer Motion Streiff-Feller (evp, BE; Mo. 19.3627) und zwei identischer Motionen Jositsch (sp, ZH; Mo. 21.3172) und Heer (svp, ZH; Mo. 21.3181) werden diese nun durch zwei weitere Netzwerke ergänzt. Damit die bisherigen nicht weniger Gelder erhalten, wollte die Kommissionsmehrheit den Zahlungsrahmen um CHF 2 Mio. auf CHF 159 Mio. erhöhen, was der Ständerat mit 34 zu 11 Stimmen (0 Enthaltungen) guthiess. Damit lehnte er gleichzeitig einen Konzeptantrag einer Minderheit Stocker (sp, SH) ab. Dieser hatte gefordert, die lineare Kürzung um 2 Prozent rückgängig zu machen und das Budget entsprechend zu erhöhen.

Mit dem Nichteintreten auf das NHG wurde auch die gesetzliche Grundlage für eine Änderung im Finanzierungsbeschluss für die Filmbranche abgelehnt. Damit hätte die WBK-SR gefordert, dass ein Teil der Filmfinanzierung in einen Verpflichtungskredit umgewandelt wird, da dieser die Realisierung von Filmen einfacher mache. Kommissionssprecherin Crevoisier Crelier sowie Innenministerin Baume-Schneider appellierten beide an die nationalrätliche Schwesterkommission, dies in der Debatte wieder aufzunehmen. Mit dieser Bitte ging die Kulturbotschaft zur weiteren Behandlung an den Nationalrat.

Schliesslich schrieb der Ständerat noch sechs parlamentarische Vorstösse (Mo. 19.3627; Mo. 20.3930; Mo. 21.3172; Mo. 21.3181; Mo. 21.4403; Mo. 22.3023), welche allesamt Eingang in die Botschaft gefunden hatten, ab.

Kulturbotschaft 2025–2028 (BRG 24.027)

Im Oktober 2023 sprach sich die SGK-SR einstimmig mit 10 zu 0 Stimmen (2 Enthaltungen) für die Ablehnung der Motion Maitre (mitte, GE) aus, die forderte, dass die Krankenversicherer dem BAG kostenlos Daten zur Verfügung stellen.
In der Wintersession 2023 wurde die Motion in der kleinen Kammer behandelt, wo Hannes Germann (svp, SH) die Kommission vertrat: Mit der Einführung des Bundesgesetzes über die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankversicherung sei die Motion überflüssig geworden, da die Rechtsunsicherheit, die in ihr kritisiert wurde, nun geklärt worden sei. Auch die Rahmenbedingungen der Datenlieferungen durch die Krankenversicherer seien durch die Erfüllung der parlamentarischen Initiative Eder (fdp, ZG; Pa.Iv. 16.411) im selben Bundesgesetz geregelt worden. In Anbetracht dieser Gesetzesanpassungen erachte die Kommission den Vorstoss bereits als erfüllt. Der Ständerat folgte seiner Kommission und dem Bundesrat und lehnte die Motion einstimmig ab, womit das Anliegen erledigt war.

Die Krankenversicherer sollen dem BAG genau, vollständig und kostenlos Daten liefern (Mo. 21.3779)

In der Wintersession 2023 gingen die Beratungen über die Abschaffung des Eigenmietwerts in die nächste Runde. Der Nationalrat hatte in der Sommersession 2023 zwei Differenzen zum Entscheid des Ständerates geschaffen. Während die kleine Kammer die Abschaffung des Eigenmietwerts lediglich bei selbstbewohnten Liegenschaften geltend machen wollte, sprach sich der Nationalrat für einen vollständigen Systemwechsel einschliesslich Zweitwohnungen aus. Weiter gab es eine Differenz bezüglich der Schuldzinsabzüge: Beide Räte waren sich einig, dass Ausgaben, wenn eine Liegenschaft Vermögenserträge abwirft, in einem gewissen Umfang weiterhin abgezogen werden dürfen. Die ständerätliche Version sah einen Schuldzinsabzug von 70 Prozent vor, der Nationalrat entschied dagegen auf eine Abzugsfähigkeit von 40 Prozent.

Die Mehrheit der WAK-SR beschloss, an ihrem Entscheid aus der Herbstsession 2021 festzuhalten und weiterhin gegen einen vollkommenen Systemwechsel und für eine höhere Abzugsfähigkeit einzustehen. Eine Minderheit Sommaruga (sp, GE) beantragte, die Fassung des Bundesrates zu übernehmen und den Systemwechsel auf das gesamte Wohneigentum, einschliesslich Zweitwohnungen, anzuwenden. Lediglich Erstwohnungen vom Eigenmietwert zu befreien, sei zu wenig konsequent und ein zweispuriges Besteuerungssystem weise ein hohes Missbrauchspotenzial auf, legte auch Mitte-Nationalrat Erich Ettlin (mitte, OW) dar. Auch der zusätzliche Verwaltungsaufwand infolge dieser divergierenden Systeme dürfe nicht unterschätzt werden. Ein vollständiger Systemwechsel gehe mit massiven Steuereinbussen in Kantonen mit einer hohen Zweitwohnungsquote einher, lautete es hingegen seitens der Kommissionsmehrheit. Deshalb würde die Vorlage in dieser Form mit hoher Wahrscheinlichkeit von den betroffenen Kantonen bekämpft werden, äusserte Hannes Germann (svp, SH) die entsprechenden Bedenken. Falls die Differenz zum Nationalrat weiter bestehe, erhalte dieser die Möglichkeit eine Objektsteuer auszuarbeiten, um den erwähnten monetären Ausfällen entgegenzuwirken. Vorausgesetzt diese Objektsteuer stelle eine realistische Alternative zur Eigenmietwertbesteuerung dar, ergebe ein vollständiger Systemwechsel Sinn, so der Schaffhauser SVP-Ständerat.
Bezüglich des Schuldzinsabzuges setzte sich eine Minderheit Zanetti (sp, SO) in Anlehnung an den ersten Entwurf der WAK-SR im Sommer 2021 für eine gänzliche Abschaffung ein. Die Abzüge, ungeachtet ihres Ausmasses, würden primär den Reichsten des Landes zugutekommen, argumentierte Carlo Sommaruga, welcher den Minderheitenantrag seines ehemaligen Parteikollegen aufgegriffen hatte, in der Detailberatung. Kommissionssprecher Pirmin Bischoff (mitte, SO) betonte hingegen, dass die Kommissionsmehrheit es als inkonsequent erachte, wenn Personen Mietzinseinnahmen aufweisen würden, die damit verbundenen Kosten aber nicht zumindest teilweise abziehen könnten.
Beide Minderheiten wurden in der kleinen Kammer abgelehnt und das Geschäft ging mit den beiden nach wie vor bestehenden Differenzen zurück an den Nationalrat.

Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (Pa.Iv. 17.400)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2024)

Bei den Ständeratswahlen 2023 in Schaffhausen galten Hannes Germann (SVP) und Thomas Minder (parteilos) aufgrund ihres Bisherigenbonus als grosse Favoriten. 2019 waren die beiden im ersten Wahlgang und mit deutlichem Vorsprung auf die Herausforderer der SP und der FDP gewählt worden, doch beide hielten sich im Kalenderjahr 2022 lange Zeit hinsichtlich einer erneuten Kandidatur bedeckt. Erst im Dezember 2022 verkündete Hannes Germann, ein weiteres Mal für den Ständerat zu kandidieren. Als Mitglied der kleinen Kammer seit 2002 war er einer der amtsältesten Ständeräte. Parteiintern war Germann insgesamt unumstritten, wenngleich sein Alter einige Kritiker auf den Plan rief. Er versicherte anlässlich der Nominationsveranstaltung der SVP jedoch, für die volle Legislatur anzutreten und sich nicht vorzeitig zurückzuziehen. Bei einer erfolgreichen Wiederwahl würde es sich aber auch um seine letzte Legislatur in Bern handeln. Deutlich mehr Zeit liess sich der Bisherige Thomas Minder, der erst im April 2023 seine erneute Kandidatur bekräftigte.
Die SP Schaffhausen hingegen plante schon früh eine Kandidatur für den Ständerat und stiess damit parteiintern auf einigen Anklang. Das Feld potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten umfasste im Oktober 2022 noch drei Personen, von denen die SP Anfang November 2022 Simon Stocker, den ehemaligen Schaffhauser AL-Stadtrat, portierte. Das SP-Urgestein Urs Tanner, der 2019 auf der Nationalratsliste hinter der gewählten Martina Munz auf Platz zwei gelandet war, hatte dabei das Nachsehen.
Der Kantonalvorstand der FDP Schaffhausen liess sich mit der Wahl seiner Ständeratskandidatin deutlich mehr Zeit als die SP und schlug erst Ende Februar 2023 Nina Schärrer zur Wahl vor. Die junge Politikerin rechnete sich gegen «zwei alte Männer am rechten Flügel, die über 60 Jahre alt sind», gute Chancen aus, zumal sie sich als liberale und weibliche Alternative positionieren wollte. Die FDP attackierte den Sitz des parteilosen Ständerats Thomas Minder, wohl auch um die Listenverbindung mit der SVP im Rahmen der Nationalratswahlen nicht zu gefährden. Für die Jungen Grünen kandidierte Lisa Brühlmann und vervollständigte damit das Kandidierendenfeld.

Der Wahlkampf verlief – anders als noch 2019 mit der Diskussion um das polarisierende Wahlplakat der SVP – ohne grosse Aufreger. Aufmerksamkeit erregte SP-Kandidat Stocker als er gegenüber den Schaffhauser Nachrichten offenlegte, dass er mit einem Wahlkampfbudget von rund CHF 120'000 operiere, um gegen die bisherigen Ständeräte bestehen zu können. Thomas Minder gab bekannt, bis Anfang September 2023 rund CHF 100'000 ausgegeben zu haben. Die anderen Kandidierenden verfügten gemäss eigenen Aussagen über deutlich kleinere Budgets (Germann: CHF 70'000, Schärrer: CHF 40'000, Brühlmann: CHF 3'000).

Am 22. Oktober 2023 kam es zur grossen Überraschung: Hannes Germann schaffte zwar im ersten Wahlgang den Sprung ins Stöckli (15'490 Stimmen), die anderen Kandidaten und Kandidatinnen, darunter auch der Bisherige Thomas Minder, verpassten jedoch das absolute Mehr von 13'939 Stimmen und mussten daher in den zweiten Wahlgang. Am knappsten schrammte Simon Stocker (13'456 Stimmen) am Wahlerfolg vorbei, wobei er über tausend Stimmen vor Thomas Minder (12'045 Stimmen) lag. Ein Blick auf die Statistik zeigte, dass Stocker selbst in eher bürgerlichen Gemeinden beinahe gleich viele Stimmen erzielt hatte wie der parteilose Ständerat und vor allem in der Stadt Schaffhausen einen grossen Vorsprung an Stimmen aufwies. Thomas Minder zeigte sich angesichts des Resultats, nicht jedoch ob der Notwendigkeit eines zweiten Wahlgangs, überrascht. Er führte seinen Rückstand auf die Kandidatur der Jungen Grünen zurück, die ihn die «ökologischen Stimmen» gekostet hätten. Nina Schärrer von der FDP (6'152 Stimmen) gab unmittelbar nach der Wahl bekannt, auch für den zweiten Wahlgang anzutreten, während sich Lisa Brühlmann (5'093 Stimmen) über ihren Achtungserfolg freute, sich aber in Absprache mit der SP zurückzog.

Der Wahlkampf ging somit in die zweite Runde und obwohl die SVP mit Hannes Germann und Thomas Hurter im Nationalrat zwei erfolgreich gewählte Kandidaten vorweisen konnte, machte sie sich angesichts der bedrohten ungeteilten Standesstimme Sorgen. Hannes Germann rief die SVP-Wählerbasis daher auf, sich im zweiten Wahlgang für eine bürgerliche Lösung zu entscheiden und verwies auf sein Engagement mit Thomas Minder für den Kanton Schaffhausen. Dieser zeigte sich in der Öffentlichkeit trotz der verpassten Wahl derweil gelassen und empfahl FDP-Kandidatin Schärrer, sich zu seinen Gunsten zurückzuziehen, da sie ansonsten das bürgerliche Lager spalte. Die FDP wollte nach eigener Aussage einen linken Schaffhauser Ständeratssitz verhindern, schob den Entscheid aber vorerst auf. Nina Schärrer wollte sich zwar nach eigener Aussage noch einmal zur Wahl stellen, auch weil ihr Rückzug unter Umständen eher Simon Stocker begünstigt hätte. Auf Wunsch der Parteileitung zog sie sich aber einige Tage später aus dem Wahlkampf zurück, woraufhin die FDP die Kandidatur von Thomas Minder unterstützte. Schärrer fand jedoch scharfe Worte für Thomas Minder und kritisierte, dass er sich nicht zugunsten der ungeteilten Standesstimme zurückgezogen habe, zumal sie sich ob ihrer weniger radikalen Politik mehr Erfolg bei den linksliberalen Wählenden und somit bessere Wahlchancen ausgerechnet hatte. Dass diese Vermutung nicht unbegründet war, bewies die Reaktion der GLP auf den Rückzug Schärrers. Die Grünliberalen gaben nämlich bekannt, dass Schärrers Kandidatur in der GLP durchaus eine Mehrheit gefunden hätte, und sprachen sich in der Folge, wie auch die EVP, für Simon Stocker aus. Die Mitte gab derweil Stimmfreigabe bekannt. Eine Wahlempfehlung für Minder sprachen nebst der FDP somit nur die SVP und die Junge SVP aus.

Hatten Stocker und Minder am 22. Oktober noch 1'000 Stimmen getrennt, war der Unterschied im zweiten Wahlgang vom 19. November ungleich deutlicher: Simon Stocker (15'769 Stimmen) zog mit grossem Vorsprung vor Thomas Minder (13'504 Stimmen) für Schaffhausen in den Ständerat ein. Stocker sah sich als «richtige Person für den richtigen Moment», um Thomas Minder nach zwölf Jahren im Amt abzulösen. Der Wahlkampfleiter der Schaffhauser SVP erklärter Minders Niederlage damit, dass dieser nach drei Legislaturen als parteiloser Politiker seinen Zenit erreicht habe. Als weiteren Grund für die erfolgreiche Wahl des SP-Vertreters identifizierten die kantonalen Medien auch sein grosses Wahlkampfbudget, welches im Rahmen des zweiten Wahlgangs auf eine Viertelmillion Franken angewachsen war.

Ständeratswahlen 2023 – Schaffhausen
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2023 - Überblick

Aufgrund der gemäss Hannes Germann (svp, SH) zum gegebenen Zeitpunkt nicht vorhandenen freien Kapazitäten im Asylbereich beantragte der Schaffhauser Ständerat in einer Motion die Aussetzung des Resettlement-Programms 2024/25. Dieselbe Forderung lancierte die SVP-Fraktion mit einer identischen Motion im Nationalrat (Mo. 23.3072). Ende Mai 2019 hatte sich der Bundesrat bereit erklärt, sich stetig an den Resettlement-Aktivitäten des UNHCR zu beteiligen, in deren Rahmen die Schweiz alle zwei Jahre 1'500 bis 2'000 Personen anerkannter Flüchtlingsgruppen aufnimmt. Der Bundesrat sah keinen zusätzlichen Handlungsbedarf und empfahl die Ablehnung der Motionen. Das für das Resettlement-Programm zuständige EJPD beurteile die Situation laufend und könne auf Basis dessen das Programm temporär suspendieren, was Ende 2022 auf Empfehlung des Sonderstabs Asyl (SONAS) bereits geschehen sei. Auch der Bundesrat werde bei seinem Entscheid zum Antrag des EJPD über das Resettlement-Programm 2024/25 die aktuelle Situation im Asylbereich berücksichtigen, so der Bundesrat weiter. Der Ständerat behandelte die Motion im Rahmen der ausserordentlichen Session zur Migration im Juni 2023, wo er sie mit 26 zu 18 Stimmen befürwortete. Anders entschied am Tag zuvor der Nationalrat in seiner ausserordentlichen Session: Die grosse Kammer lehnte die Motion der SVP-Fraktion mit 112 zu 70 Stimmen (4 Enthaltungen) ab. In der grossen Kammer erhielt die Forderung neben der SVP-Fraktion lediglich Sukkurs von einer Grossmehrheit der FDP-Fraktion.
Einen Tag nach den parlamentarischen Debatten bewilligte der Bundesrat die Weiterführung des Resettlement-Programms 2024/25.

Aussetzung des Resettlement-Programms 2024/25 (Mo. 23.3096, Mo. 23.3072)

Mit 24 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung trat der Ständerat in der Sommersession 2023 nicht auf die Änderung der Bundesverfassung und des ParlG zur Einführung einer Regulierungsbremse gemäss der Motion 16.3360 ein. Während sich die SPK-SR im Vorfeld für Nichteintreten ausgesprochen hatte, hatte eine Minderheit Salzmann (svp, BE) Eintreten beantragt. Kommissionssprecher Hans Stöckli (sp, BE) erläuterte die vielen problematischen Aspekte der Vorlage aus Sicht der Kommissionsmehrheit. Erstens sei es aus staatspolitischer Sicht heikel, Unternehmen gegenüber anderen Akteursgruppen bevorzugt zu behandeln. Zweitens dürften die direkten Auswirkungen bei Annahme der Vorlage minim sein, da diese Regel gemäss Verwaltung bei höchstens 0.5 Prozent aller Abstimmungen Anwendung finden würde und ihr Nutzen nicht belegbar sei. Drittens fokussiere die Regel nur auf die Kosten, nicht aber auf den Nutzen, der eine neue Norm schaffe, was eine zu einseitige Betrachtung darstelle. Viertens sei es schwierig, Folgekosten von neuen Gesetzen abzuschätzen, was in der Folge Rechtsunsicherheit bezüglich der Frage schaffe, ob eine bestimmte Abstimmung dem qualifizierten Mehr zu unterstellen sei oder nicht. Schliesslich solle sich das Parlament «nicht ohne Not selbst binden». Dem Anliegen der ursprünglichen Motion der FDP-Fraktion könne im Rahmen des Unternehmensentlastungsgesetzes besser Rechnung getragen werden, schloss Stöckli. Werner Salzmann erkannte hingegen Handlungsbedarf und zeigte sich von dem vom Bundesrat präsentierten Umsetzungsvorschlag überzeugt. Der Wirtschaftsstandort Schweiz könne so gestärkt werden, da unnötige Regulierungen die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit hemmen würden. Auch wenn die Vorlage in der Vernehmlassung auf Widerstand gestossen sei, könne sie in Zukunft durch die zur Änderung der Verfassung nötige obligatorische Volksabstimmung legitimiert werden. Auch Hannes Germann (svp, SH) plädierte im Rat dafür, auf die Vorlage einzutreten, damit sich die Kommission erneut mit dem Anliegen auseinandersetzen könne. Diese könne die Regulierungskostenbremse gegebenenfalls auch auf Individuen ausweiten und damit die Chance eröffnen, «aus dem noch nicht Perfekten etwas Perfektes zu machen». Eine Mehrheit des Rates folgte schliesslich der bundesrätlichen Ansicht, wonach der vorliegende Entwurf nicht «le moyen approprié pour atteindre l'objectif visé» (Guy Parmelin) sei. Die befürwortenden Stimmen stammten von Ständerätinnen und Ständeräte der SVP- und der FDP-Fraktionen.

Einführung einer Regulierungsbremse (BRG); Umsetzung Mo. 16.3360
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung
Dossier: Unternehmensentlastungsgesetz und Regulierungsbremse: Umsetzung der Motionen 16.3388 und 16.3360

In der Sommersession 2023 beriet der Ständerat den bundesrätlichen Entwurf für ein neues Unternehmensentlastungsgesetz als Erstrat in einer eineinhalbstündigen Debatte. Nachdem die kleine Kammer stillschweigend auf die Detailberatung eingetreten war, folgte sie durchwegs den Anträgen ihrer Kommission.

Kommissionssprecher Stefan Engler (mitte, GR) erläuterte zu Beginn der Debatte, dass der Bundesrat mit der Vorlage einerseits die Regulierungsbelastung für Unternehmen reduzieren und andererseits die Digitalisierung von Behördenleistungen stärken möchte. Erstens sollten dazu Regulierungsgrundsätze festgelegt werden, die als Leitlinien für die Evaluation von bestehenden und neuen Normen herangezogen werden sollen. Zweitens sollten Prüfpflichten für Vereinfachungen bei der Erarbeitung neuer Erlasse definiert werden, drittens Vorgaben zur Schätzung der Regulierungskosten gemacht und viertens ein Monitoring für die Belastung erstellt werden. Des Weiteren sollen fünftens mit Studien und periodischen Berichten Entlastungsvorschläge vorgelegt werden. Schliesslich sollten als sechstes Element, im Sinne der Digitalisierung, Behördendienstleistungen – insbesondere über die Plattform EasyGov – vereinfacht werden. Wirtschaftsminister Guy Parmelin hob hervor, dass das Gesetz zentral sei, um attraktive wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen setzen zu können und sowohl bestehende als auch neue Gesetze auf ihr Entlastungspotential hin zu prüfen. Die Schweiz sei zwar international gesehen sehr innovativ, die Regulierungslast sei aber hoch und die Digitalisierung in diesem Bereich noch tief.

Der Ständerat befasste sich in der Folge mit je zwei Mehr- und Minderheitsanträgen aus der Kommission sowie einem Einzelantrag Minder (parteilos, SH). Letzterer verlangte eine Anpassung des Gesetzestitels zu «Regulierungsevaluationsgesetz», da er dieses nicht als Kostenentlastung für die Unternehmen, sondern als Aufblähung der Verwaltung erachtete. Das kleine «Regulierungsmonster», das gemäss Botschaft Kosten in der Höhe von CHF 1.5 Mio. bis CHF 4.3 Mio. verursache, zeige die paradoxe Situation auf, dass nicht einmal die Kosten für diese neue Verwaltungsaufgabe geschätzt werden könnten. Der Rat lehnte jedoch die Anpassung des Titels mit 28 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Während eine Kommissionsmehrheit forderte, dass bei der Ausarbeitung neuer Gesetze im Sinne von volkswirtschaftlichen Kosten auch die Folgen für Private einbezogen werden, sprach sich eine Minderheit Germann (svp, SH) gegen diesen Zusatz aus, da dadurch das Gesetz verwässert werde und der Arbeitsaufwand zunehmen würde. Pirmin Bischof (mitte, SO) betonte hingegen, dass Gesetze in erster Linie «für die Menschen in diesem Lande» geschrieben würden, weshalb diese Ergänzung angebracht sei. Mit 27 zu 17 Stimmen folgte die kleine Kammer der Kommissionsmehrheit und dehnte damit den Radius für Folgekostenschätzungen aus.
Schliesslich befasste sich der Rat mit einem Minderheitsantrag Wicki (fdp, NW) zur Schaffung einer verwaltungsunabhängigen Prüfstelle für die Plausibilität der Regulierungskostenschätzungen der Bundesverwaltung, da ein Vieraugenprinzip die Schätzungen verbessere. Ein solcher «Preisüberwacher für Regulierungen», wie Kommissionssprecher Engler die geforderte Behörde im Rat bezeichnete, erachtete die Kommissionsmehrheit nicht als nötig, da die Verwaltung jederzeit zusätzlich Expertinnen und Experten für adäquate Schätzungen beiziehen könne. Mit 14 zu 30 Stimmen folgte der Ständerat auch hier seiner Kommissionsmehrheit und lehnte das zusätzliche Kontrollorgan ab.

In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Gesetzespaket mit 28 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen an, wobei die ablehnenden Stimmen und Enthaltungen von Ständerätinnen und Ständeraten verschiedenster Fraktionen stammten. Gleichzeitig schrieb der Rat die dazugehörige Motion Sollberger (svp, BL; Mo. 16.3388) ab. Die modifizierte Vorlage mit dem Zusatz der erweiterten Prüfung für Private ging damit an den Nationalrat.

Unternehmen von Regulierungskosten entlasten – Unternehmensentlastungsgesetz UEG (BRG 22.082)
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung
Dossier: Unternehmensentlastungsgesetz und Regulierungsbremse: Umsetzung der Motionen 16.3388 und 16.3360

In der Sommersession 2023 lag das Schicksal des indirekten Gegenvorschlags des Bundesrates zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP in den Händen des Ständerats, denn bei einem erneuten Nichteintreten wäre der Gegenvorschlag vom Tisch. Wie bereits bei der ersten Behandlung beantragte die SGK-SR ihrem Rat, auf den Entwurf einzutreten, während erneut ein Minderheitsantrag auf Nichteintreten vorlag. Kommissionssprecher Ettlin (mitte, OW) begründete den Antrag auf Eintreten zum einen mit dem in den letzten Jahren deutlich gesunkenen Anteil der Kantone an den Prämienverbilligungen zulasten des Bundes – wobei die Kommission dem Ständerat in der Detailberatung bei den Kosten noch etwas entgegenkommen wolle – und zum anderen damit, dass man es für zu gewagt halte, «ohne Gegenvorschlag zur Initiative in eine Volksabstimmung zu gehen». Minderheitensprecher Germann (svp, SH) erachtete die von der Kommission vorgeschlagenen Korrekturen jedoch als ungenügend, da sie trotzdem sehr hohe Kosten für die Kantone mit sich bringen würden. Zudem lehnte er eine Vereinheitlichung bei den Prämienverbilligungen ab, da deren Voraussetzungen und Ausgestaltung in den Kantonen sehr unterschiedlich sei, und schliesslich störte er sich daran, dass ein höherer Anteil an Personen mit Prämienverbilligungen den individuellen Sparanreiz und den Reformdruck im Gesundheitswesen verringere. Im Unterschied zur Abstimmung ein halbes Jahr zuvor entschied sich der Ständerat dieses Mal jedoch mit 24 zu 16 Stimmen (bei 2 Enthaltungen), auf den Entwurf einzutreten. Mehrere Mitglieder der FDP- und der Mitte-Fraktion hatten ins Ja-Lager gewechselt, etwa aus Angst vor einer Abstimmung über die Initiative ohne Gegenvorschlag oder aufgrund der von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen Änderungen am Entwurf.

In der Detailberatung folgte der Ständerat seiner Kommission denn auch bei ihrem neuen Konzept. Der Nationalrat hatte zuvor die Personen mit Ergänzungsleistungen von der Berechnung des Anteils mit Prämienverbilligungen unterstützter Personen ausgenommen – stattdessen sollte sich der Bund zukünftig an der Finanzierung der Prämienverbilligungen von Personen mit EL beteiligen. Damit würden die Kantone zusätzlich mehr Personen ohne Ergänzungsleistungen unterstützen, wodurch sich die Gesamtkosten für Prämienverbilligungen (von Bund und Kantonen, für Personen mit EL und Personen ohne EL) von jährlich CHF 356 Mio. auf CHF 2.2 Mrd. erhöhen würden. Diese vom Nationalrat bevorzugte Änderung, im Ständerat eingebracht von einer Minderheit Stöckli (sp, BE), lehnte die kleine Kammer mit 32 zu 11 Stimmen ab und schuf so eine erste grosse Differenz zum Erstrat. Zustimmung fand im Ständerat hingegen die vom Nationalrat ergänzte Festschreibung eines Sozialziels – die Kantone müssen somit festlegen, wie hoch der Anteil der Prämien am verfügbaren Einkommen maximal sein darf. Zudem behielt der Ständerat entgegen einer Minderheit Hegglin (mitte, ZG) die Definition von steuerbarem Einkommen und bezahlten Prämien bei, um zu verhindern, dass die Kantone durch Definitionsfreiheit in diesen Bereichen das Sozialziel unterlaufen könnten. Schliesslich entschärfte der Ständerat auf Antrag seiner Kommissionsmehrheit und entgegen einer Minderheit Stöckli den von den Kantonen übernommenen Mindestanteil: Der Bundesrat hatte vorgesehen, dass die Kantone bei Personen, bei denen die Prämien weniger als 10 Prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen, 5 Prozent der Bruttokosten übernehmen müssen – der Ständerat erhöhte die Prämiengrenze auf 11 Prozent und senkte den zu übernehmenden Anteil auf 3.5 Prozent. Weiterhin sollen die Kantone jedoch bei Prämien von 18.5 Prozent des verfügbaren Einkommens 7.5 Prozent der Bruttokosten übernehmen – dazwischen würden die übernommenen Anteile abgestuft. Nachdem der Ständerat die Petition 17.2018 «für einkommensabhängige Krankenkassenprämien» zur Kenntnis genommen hatte, hiess er den indirekten Gegenentwurf in der Schlussabstimmung mit 26 zu 16 Stimmen (bei 1 Enthaltung) gut.

Eidgenössische Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag (BRG 21.063)
Dossier: Volksinitiativen zum Thema «Krankenkasse» (seit 2015)
Dossier: Anstieg der Krankenkassenprämien dämpfen (seit 2020)
Dossier: Prämienverbilligung

Anfang Sommersession 2023 nahm sich der Ständerat einer Motion Roduit (mitte, VS) mit dem Titel «Aromatisierte Zigaretten. Junge Menschen schützen» an. Für die Mehrheit der SGK-SR sprach sich Hannes Germann (svp, SH) gegen das Geschäft aus. Er begründete diese Haltung damit, dass einige Forderungen des Vorstosses mit dem neuen Tabakproduktegesetz bereits erfüllt und andere erst vor kurzem abgelehnt worden seien. Hans Stöckli (sp, BE) von der Kommissionsminderheit, welcher auf die schädliche Wirkung entsprechender Produkte hinwies, sah dies anders und beantragte Annahme der Motion. Gesundheitsminister Berset wiederum schloss sich der Argumentation Germanns an und empfahl die Ablehnung der Geschäfts. Anschliessend schickte der Ständerat die Motion mit 24 zu 11 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) bachab.

Aromatisierte Zigaretten. Junge Menschen schützen (Mo. 20.3634)

Alors que le Parlement a décidé d'augmenter le budget dédié à l'armée, que l'Ukraine est en guerre avec la Russie et que la Suède a rejoint l'OTAN, le GSsA a fêté en 2023 ses 40 ans. Dans ce contexte brûlant se pose une question essentielle pour l'organisation antimilitariste: est-ce que le pacifisme envisagé par le GSsA à ses débuts a encore lieu d'être en Suisse?

Au cœur du monde politique suisse, depuis février 2022, divers débats, qui évoquent des interrogations essentielles lévitant autour de ce courant de pensée, ont été menés. D'une part, il a été décidé de rehausser le budget de l'armée afin d'atteindre un pour cent du PIB. D'autre part, la réexportation d'armes a remis beaucoup de questions sur le devant de la scène, principalement concernant la neutralité suisse. En juin 2023, le président ukrainien Volodymyr Zelensky a tenu un discours par vidéo conférence pour le Parlement. Il a ainsi essayé de convaincre les helvètes d'accepter la réexportation d'armes tout en les remerciant pour leur soutien. Il a clamé: «rappelez-vous que nous demandons des armes pour redevenir une terre de paix». La fraction UDC, à l'exception de Franz Grüter (udc, LU) et Hannes Germann (udc, SH), a boycotté l'événement, au nom de la neutralité suisse. Cette action a été très critiquée par d'autres politicien.ne.s à l'image de Roger Nordmann (ps, VD): «cette absence était totalement indigne. Elle montre la vassalisation de ce parti par rapport à la Russie de Vladimir Poutine», pouvait-on lire dans Le Temps le 16 juin.

La population suisse, a par le passé questionné l'usage d'armes pour atteindre la paix. En effet, en 1989, les votant.e.s suisses s'accordaient même à 35,6 pour cent pour abolir l'institution militaire suisse, une révolution. Même le GSsA, qui était alors à l'origine de cette initiative, avait été surpris du pourcentage de la population favorable à un tel changement. Cette révélation a par la suite aussi permis quelques innovations importantes comme la mise en place du service civil et la validation par la population de tout achat d’importance de matériel militaire qui jusqu'alors n'était pas nécessaire. Dans les années 90, certains membres du mouvement ont cependant pris un tournant, avançant deux nouvelles initiatives considérées comme étant «une grave erreur politique» par Andreas Gross (ps, ZH) – un des membres fondateurs –, le poussant à se retirer, remettant en doute la pérennité du mouvement. Plus de 20 ans après ces événements, le groupement était toujours présent dans l'arène politique helvétique et réussissait presque une victoire historique. En effet, en s'opposant à l'enveloppe budgétaire prévue pour des nouveaux jets de combat, les pacifistes rataient de peu la majorité dans les urnes en 2020. De plus, jusqu'au 24 février 2022, les dépenses militaires tendaient à diminuer chaque année un peu plus. Mais, comme avançait Alexandre Vautravers – rédacteur en chef de la «Revue militaire suisse»– dans Le Temps en mai 2023, «on a sifflé la fin de la récréation en Europe, où il s’agit à nouveau d’assumer ses responsabilités et ses frontières». Cette position reste toutefois en opposition avec celle des membres du GSsA, qui ne perdent pas foi en la naissance d'une Suisse sans armée. «Nous restons utopistes mais nous sommes aussi réalistes», s'est exprimée Pauline Schneider – secrétaire politique du GSsA – pour le quotidien vaudois. Cette position a aussi été appuyée par les propos d'Andreas Gross qui a affirmé qu'une politique de paix est beaucoup plus qu'une négation de l'armée, évoquant aussi les divergences d'opinions, marquées par le Röstigraben, que ceci crée au sein même du mouvement, entre pacifistes et antimilitaristes. A la question «le pacifisme est-il mort dans les rues de Boutcha un jour de février 2022», Paolo Gilardi – membre historique du mouvement à Genève – a répondu: «non, la situation actuelle nous donne plus que jamais raison.» En effet, les pacifistes, bien que divisés entre en idéalisme et réalisme, semblent convaincu que la paix reste possible.

Guerre et paix
Dossier: Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA)

In der Frühjahrssession 2023 setzte sich der Ständerat erstmals mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative auseinander, wobei ihm ein Nichteintretensantrag von Hannes Germann (svp, SH) vorlag. Erich Ettlin (mitte, OW) erklärte für die SGK-SR, dass der Bundesrat zwar das Anliegen der Initiative, das Kostenwachstum zu bremsen, teile, jedoch eine Koppelung des Wachstums an die Lohnentwicklung ablehne. Stattdessen sollten mithilfe des indirekten Gegenvorschlags Zielvorgaben für ein maximales Kostenwachstum in der OKP formuliert werden, die bei Nichteinhalten Diskussionen über korrigierende Massnahmen nach sich ziehen sollten. Die SGK-SR habe den indirekten Gegenvorschlag mit 6 zu 0 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) angenommen und auch die Zielvorgaben gutgeheissen, schlage aber in Detailfragen Alternativen zum Nationalrat vor, erläuterte Ettlin. Hannes Germann begründete seinen Nichteintretensantrag damit, dass der Gegenvorschlag überladen sei, zumal er neben den ersten drei Kostendämpfungspaketen (Paket 1a, Paket 1b und Paket 2) quasi das vierte Paket und einen «planwirtschaftlichen Eingriff[..]» darstelle. Zudem käme es bei Annahme dieser Regelungen zu Rationierungen im Gesundheitswesen. Diesen Argumenten widersprach Gesundheitsminister Berset deutlich, es gehe lediglich um Transparenz und um eine Planung der Kosten, wie sie für Unternehmen völlig normal sei. Mit 23 zu 19 Stimmen trat der Ständerat in der Folge auf den Gegenvorschlag ein. Gegen Eintreten stimmten die SVP- und die FDP-Fraktion.
In der zentralen Frage der Vorlage, den Kostenzielen, zeigte sich die Kommissionsmehrheit mit dem nationalrätlichen Vorschlag einverstanden. Der Nationalrat hatte jährliche in vierjährliche Zielvorgaben für die maximale Kostenentwicklung der OKP abgeschwächt, die Schaffung von Kostenblöcken gestrichen und die Kostenziele um Qualitätsziele ergänzt. Vor allem hatte er den Auftrag an Bundesrat und Kantonsregierungen, bei Überschreitung der Kostenziele Massnahmen zu prüfen, gestrichen. Eine Überschreitung der Kostenziele hätte somit keine «direkten Konsequenzen», wie der Kommissionssprecher erläuterte. Eine Minderheit Damian Müller (fdp, LU) lehnte die abgeänderten Zielvorgaben dennoch ab und argumentierte, man solle zuerst die Umsetzung des Kostendämpfungspakets 1b abwarten. Mit 24 zu 16 Stimmen folgte der Ständerat seiner Kommissionsmehrheit und bereinigte diesen Punkt. Für den Minderheitsantrag sprachen sich die Mitglieder der SVP- und FDP-Fraktion aus.
In anderen Aspekten der Vorlage schuf der Ständerat hingegen einige Differenzen zum Erstrat, etwa bei den nationalen Tarifstrukturen. Wie Kommissionssprecher Ettlin erklärte, wollte der Bundesrat hier einerseits die Möglichkeit schaffen, dass die Genehmigungsbehörde, üblicherweise die Kantone, bei «nicht mehr sachgerechten oder wirtschaftlichen Tarifen» eine Anpassung verlangen kann. Kommissionssprecher Ettlin lehnte die Änderungen im Namen der Kommissionsmehrheit ab, da das «System [...] an sich gut [funktioniert]». Der Nationalrat hatte diesen Änderungsvorschlag des Bundesrates gutgeheissen und zusätzlich eine Regelung zur Schaffung unterschiedlich hoher Taxpunktwerte ergänzt, wie sie gemäss Minderheitssprecher Hegglin (mitte, ZG) auch von den Kantonen – wenn auch in anderer Formulierung – gewünscht werde. Mit 22 zu 18 Stimmen folgte der Ständerat seiner Kommissionsminderheit und lehnte die von Bundesrat und Nationalrat vorgeschlagenen Änderungen ab. Zudem strich er eine Befähigung für den Bundesrat im stationären Bereich, nicht mehr sachgemässe Tarifstrukturen anzupassen, wenn sich die Tarifpartner nicht einigen können. Kein Anklang fand im Ständerat schliesslich der nationalrätliche Vorschlag, wonach Tarifverträge innert eines Jahres beurteilt werden müssen und ansonsten automatisch in Kraft treten. Befürchtet wurde, dass eigentlich unterstützte Tarifverträge, bei denen nur noch kleine Anpassungen nötig wären, verworfen werden, wenn ihre Behandlung zu lange dauert – um zu verhindern, dass sie automatisch in Kraft treten.
Mit weiteren kleineren Differenzen reichte die kleine Kammer den Entwurf zurück an den Erstrat.

Eidgenössische Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen» (BRG 21.067)
Dossier: Volksinitiativen zum Thema «Krankenkasse» (seit 2015)
Dossier: Anstieg der Krankenkassenprämien dämpfen (seit 2020)

In der Frühjahrssession 2023 stand die Änderung des Tabaksteuergesetzes zur Besteuerung von E-Zigaretten auf der ständerätlichen Traktandenliste. Roberto Zanetti (sp, SO), Urheber des damaligen Vorstosses auf Steuerbefreiung der E-Zigaretten, nutzte die Chance, um auf seine «immerhin edle[n] Motive» hinzuweisen – er habe sich davon eine «Ausstiegshilfe» erhofft, es habe sich aber herausgestellt, dass es sich dabei eher um eine «Einstiegshilfe» handle. Die Mehrheit der SGK-SR hatte sich zuvor gänzlich mit dem bundesrätlichen Vorschlag einverstanden gezeigt, jedoch lag ein umfassender Minderheitsantrag von Carlo Sommaruga (sp, GE) für eine allgemeine Änderung des Tabakgesetzes vor. Revisionen des Tabakbesteuerungsgesetzes seien selten, deshalb müsse man diese Chance nutzen, um Ungereimtheiten im Gesetz zu beheben, begründete der Antragsteller sein Vorgehen. Heute gebe es neben Zigaretten und Feinschnitttabak eine weitere Kategorie mit Tabakprodukten zum Erhitzen – beispielsweise «Iqos» von Philip Morris – , welche um 88 Prozent tiefer besteuert würde als klassische Zigaretten. Die angeblich geringere Schädlichkeit dieser Produkte sei jedoch nicht erwiesen, argumentierte Sommaruga. Entsprechend sollen diese gleichbehandelt werden wie klassische Zigaretten, während Snus, das insbesondere bei der Jugend im Trend stünde, oder andere Tabakfabrikate zukünftig wie Feinschnitttabak besteuert werden sollten. Finanzministerin Keller-Sutter sprach sich gegen diese Änderung aus, da damit die Steuer auf einigen Produkten fünfmal höher ausfallen würde als bisher. Kommissionssprecher Kuprecht (svp, SZ) befürchtete davon überdies eine Zunahme des Einkaufstourismus und Schmuggels. Mit 31 zu 9 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) sprach sich der Ständerat gegen den Minderheitsantrag aus. Erfolglos blieb auch Sommarugas Antrag, dass neben Zigaretten und Feinschnitttabak auch alle anderen Tabakprodukte über eine Abgabe zur Finanzierung des Präventionsfonds herangezogen würden, um eine Gleichbehandlung aller Produkte herzustellen.
Stillschweigend hiess der Ständerat hingegen die neuen Regelungen zu den E-Zigaretten gut. Einzig bei der Höhe der neuen Steuer lag ebenfalls ein Minderheitsantrag vor: Eine Minderheit Germann (svp, SH) schlug vor, die neue Steuer für nikotinhaltige Flüssigkeiten von nachfüllbaren E-Zigaretten auf 11 statt 20 Rappen pro Milliliter festzulegen. Da deren Schädlichkeitspotenzial um 95 Prozent tiefer liege als dasjenige von Zigaretten, solle auch die Steuer entsprechend 95 Prozent niedriger sein. Zwar seien 20 Rappen «im Vergleich zum Risikoprofil eher hoch», pflichtete ihm die Finanzministerin bei, jedoch entstamme die 95 Prozent tiefere Schädlichkeit aus Schätzungen und sei daher nicht sehr genau. Mit 24 zu 16 Stimmen (bei 1 Enthaltung) folgte der Ständerat seiner Kommissionsmehrheit. Anschliessend nahm er den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 40 zu 1 Stimme – derjenigen von Hannes Germann – an.

Änderung des Tabaksteuergesetzes zur Besteuerung von E-Zigaretten (BRG 22.069)

Überraschend und entgegen der Meinung des Nationalrats und seiner vorberatenden Kommission machte der Ständerat in der Frühlingssession 2023 eine Kehrtwende und wollte nunmehr keine sogenannte Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung vorschreiben. «Bachelor für Berufsleute abgeschmettert», titelte daraufhin etwa der Tages-Anzeiger. Mit 19 zu 16 Stimmen bei 6 Enthaltungen lehnte die kleine Parlamentskammer eine entsprechende Motion Aebischer (sp, BE) ab und folgte damit dem ablehnenden Votum des Bundesrates. Die vorberatende WBK-SR war im Januar 2023 mit 12 Stimmen bei 1 Enthaltung noch klar für eine Annahme gewesen, hatte also eine Stärkung der Profile der Höheren Fachschulen durch die Titelbezeichnungen «Professional Bachelor» und «Professional Master» unterstützt. Während sich im Vorfeld eine Mehrheit der Verbundpartner der Berufsbildung (Höhere Fachschulen) für eine solche Anpassung ausgesprochen hatten, hatten Medienberichten zufolge Universitäten und Fachhochschulen den Entwurf torpediert.

Im Ständerat zeigte sich ein besonderes Bild: Mehrere Nicht-Kommissionsmitglieder äusserten sich ablehnend zur Motion, so etwa Olivier Français (fdp, VD), Mitglied der Schweizerischen Akademie der Technischen Wissenschaften, der eine Gefahr der Verwechslung mit Abschlüssen der Universitäten und der Fachhochschulen befürchtete und einen Einzelantrag auf Ablehnung stellte. Diesem Votum schlossen sich auch Daniel Fässler (mitte, AI) und Carlo Sommaruga (sp, GE) an. Auch Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU), die zwar Kommissionsmitglied war, jedoch nicht an der entsprechenden Sitzung hatte teilnehmen können, befürchtete eine Vermischung der verschiedenen Titel und hätte es bevorzugt, das Anliegen in Form eines Postulats im Sinne eines Prüfberichts zu behandeln. Die negativen Stellungnahmen der Nicht-Kommissionsmitglieder wechselten sich dabei wiederholt ab mit den Stellungnahmen verschiedener positiv gestimmter Kommissionsmitglieder. So argumentierte etwa Johanna Gapany (fdp, FR) für eine Annahme, da die Titelbezeichnungen die Qualität der Schweizer Berufsbildung auf nationalem und internationalem Parkett verdeutlichen könne. Auch Hannes Germann (svp, SH) wollte den «Sonntagsreden über den Wert unserer dualen Berufsbildung» Taten folgen lassen und den Jungen eine Perspektive geben, indem ihre Ausbildung eine entsprechende Bezeichnung erhalte. Uneinig war sich der Rat schliesslich auch in der Frage, ob die Motion überhaupt vorschreibe, dass eine Aufwertung durch die Titel «Professional Bachelor» und «Professional Master» zu erfolgen habe, da diese im Motionstext nur in Klammern genannt wurden. Matthias Michel (fdp, ZG) meinte schliesslich, dass sich die «Dissonanz» nur auf die Titelfrage beschränke, nicht jedoch auf den Grundsatz, dass die höhere Berufsbildung gestärkt werden sollte. Nach der «achterbahnmässigen» Debatte im Ständerat, wie Eva Herzog (sp, BS) das Geschehen im Rat pointiert zu resümieren wusste, zogen sich die Gräben bei der Abstimmung zwischen den knapp unterliegenden Befürwortenden und den siegreichen Gegnerinnen und Gegnern quer durch die Fraktionen hindurch. Bundesrat Guy Parmelin beruhigte die Gemüter zum Schluss mit der Information, dass der Bundesrat dem Parlament demnächst eine Botschaft für eine Gesetzesrevision betreffend die Titelbezeichnungen unterbreiten wolle, womit sich die Räte schon bald erneut zu dieser Frage würden äussern können.

Der Tages-Anzeiger erkannte hinter dem Nein aus dem Stöckli einen erfolgreichen Widerstand der Universitäten und der Fachhochschulen. In ebendieser Zeitung liess alt-Nationalrat und Bildungsexperte Rudolf Strahm kein gutes Wort an diesem Entscheid. Der Verzicht auf die Bezeichnungen werte die Berufe ab und verstärke den Fachkräftemangel. Auch der Gewerbeverbandsdirektor Ulrich Bigler bedauerte den Entscheid und erkannte darin eine verpasste Chance.

Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung (Mo. 20.3050)
Dossier: Höhere Fachschulen

In der Wintersession 2022 befasste sich der Ständerat mit dem Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zur Koordinierung der sozialen Sicherheit. Die Genehmigung des Bundesbeschlusses war in der SGK-SR unumstritten gewesen, dementsprechend begnügte sich Kommissionssprecher Hannes Germann (svp, SH) mit einer kurzen Zusammenfassung des Abkommensinhalts. Germann wies die Ratsmitglieder darauf hin, dass das Abkommen im gegenseitigen Einverständnis bereits seit dem 1. November 2021 vorläufig angewendet werde, da das bestehende Freizügigkeitsabkommen mit der EU seit dem Brexit nicht mehr auf das Vereinigte Königreich anwendbar sei. Das vorliegende Abkommen sei im Rahmen der Mind-the-Gap-Strategie des Bundes ausgearbeitet worden und umfasse die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge sowie die Kranken- und Unfallversicherung. Nebst einer weitgehenden Gleichbehandlung der Versicherten garantiere das Abkommen auch einen erleichterten Zugang zu den Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit. Dabei lehne es sich inhaltlich an das Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU an, wodurch die Einheitlichkeit der anzuwendenden Regeln gewährleistet werde. Germann wies darauf hin, dass es im Abkommen eine Versicherungslücke bezüglich der Invalidenversicherung gebe. Personen, die sich nach ihrem Arbeitsleben im jeweils anderen Staat niederlassen, könnten ihre IV-Renten nicht exportieren. Die Kommission schloss sich aber der Meinung der Verwaltung und des Bundesrats an, dass das vorliegende Abkommen die bessere Variante sei, als gar kein Abkommen zu haben. Der Ständerat nahm den Entwurf einstimmig an.
In der Schlussabstimmung nahmen sowohl der National- wie auch der Ständerat den Bundesbeschluss einstimmig an.

Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zur Koordinierung der sozialen Sicherheit (BRG 22.032)
Dossier: Mind the Gap-Strategie nach dem Brexit

Nachdem der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Grüter (svp, LU) in der Frühjahrssession 2022 Folge gegeben hatte, setzte sich in der Wintersession 2022 der Ständerat mit der Frage auseinander, ob Mineralölsteuern, der Mineralölsteuerzuschlag und Importabgaben auf Treibstoffe weiterhin für die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer auf Treibstoffen berücksichtigt werden sollen. Die WAK-SR hatte zuvor mit 10 zu 1 Stimmen (bei 1 Enthaltung) beantragt, der Initiative keine Folge zu geben, da eine Konsumsteuer «auf dem ganzen Betrag geschuldet [sei], der nötig ist, um ein Konsumgut zu erwerben». So seien auch im Preis anderer Konsumgüter durch staatliche Regulierung entstehende Kosten enthalten, zudem sei eine entsprechende Änderung kaum umsetzbar und würde zu grossem administrativem Aufwand und finanziellen Einbussen führen. Im Ständerat begründete Hannes Germann (svp, SH) den Minderheitsantrag Chiesa (svp, TI) auf Folgegeben: Es sei nicht in Ordnung, dass man «Steuern auf Steuern» bezahlen müsse, damit entstünden zusätzliche Steuereinnahmen in der Höhe von CHF 300 Mio. jährlich oder von 7 Rappen pro Liter Treibstoff – was überdies die Teuerung verstärke. Zudem sei die Mehrwertsteuerberechnung in allen Bereichen sehr kompliziert, nicht nur bei den Treibstoffen. Mit 28 zu 7 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) sprach sich der Ständerat gegen Folgegeben aus, womit der Vorstoss erledigt war.

Stopp der missbräuchlichen MWST-Belastung auf Steuern und Abgaben bei Treibstoffen

In der Wintersession 2022 stand im Ständerat eine Erhöhung der Abzüge für Krankenversicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien im DBG zur Debatte. Die Kommissionsmehrheit beantragte mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, nicht auf den auf eine Motion Grin (svp, VD; Mo. 17.3171) zurückgehenden Entwurf einzutreten. Als Grund gab sie an, dass die sich «verschlechternde[...] Situation des Bundesfinanzhaushalts» zusätzliche Senkungen der Steuereinnahmen in der Höhe von jährlich CHF 315 Mio. beim Bund und CHF 85 Mio. bei den Kantonen nicht zulasse, wie Kommissionssprecher Hegglin (mitte, ZG) erläuterte. Dies hatte zuvor auch die FK-SR in einem Mitbericht befunden. Zwar sei man sich der grossen Belastung durch die Krankenkassenprämien bewusst, das Problem müsse aber durch gesundheitspolitische Beschlüsse gelöst werden, nicht durch Steuerabzüge. Minderheitensprecher Germann (svp, SH) wollte mit dem Antrag auf Eintreten «einen Teil der Glaubwürdigkeit [des] Vorgehens im Rat» retten, nachdem man die Motion Grin zuvor überwiesen hatte. Mit Nichteintreten breche man ein Versprechen, kritisierte er. Trotz stark gestiegener Prämien seien die Krankenkassenabzüge bisher aufgrund der kalten Progression nur leicht angepasst worden. Die in der Vernehmlassung geäusserten Vorbehalte gegen die Vorlage könnten nach Eintreten angegangen werden, zum Beispiel könne man den Abzug gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag reduzieren. Verschiedene Sprechende hielten in der Folge dagegen und verwiesen auch auf den Nichteintretensentscheid des Ständerates auf den Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative, weshalb es nur konsequent sei, nun auch auf diesen Entwurf nicht einzutreten. Mit 32 zu 11 Stimmen sprach sich der Ständerat in der Folge gegen Eintreten aus.

Im März 2023 entschied sich der Ständerat überdies stillschweigend auf Antrag seiner Kommission, die dem Gesetzesentwurf zugrunde liegende Motion Grin abzuschreiben.

Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien im DBG (BRG 22.053)
Dossier: Abzug der Krankenkassenprämien von den direkten Bundessteuern (seit 2002)

Im Rahmen der Bundesratswahlen 2022 kam es auch zu ausführlichen Diskussionen um die Vertretung der Regionen, die sich vorab um die sehr unterschiedliche bisherige Zahl an Bundesratsmitgliedern aus den verschiedenen Kantonen drehte. Vor den Ersatzwahlen 2022 wurde die Rangliste vom Kanton Zürich mit bisher 20 Vertreterinnen und Vertretern in der Landesregierung angeführt, gefolgt vom Kanton Waadt mit 15 und dem Kanton Bern mit 14 Vertrenden. Noch nie im Bundesrat vertreten waren bis dahin die Kantone Jura, Nidwalden, Schaffhausen, Schwyz und Uri.
Seit der entsprechenden Abstimmung im Februar 1999 spielt die Kantonsklausel allerdings keine Rolle mehr. Bis damals war es nicht möglich gewesen, dass zwei Regierungsmitglieder aus dem gleichen Kanton stammten. Unklar war hingegen seit je her, wie die Kantonszugehörigkeit genau definiert wird: durch den Wohnkanton oder den Bürgerkanton; und aus welchem Kanton stamnen verheiratete Frauen, die über mehrere Heimatrechte verfügten? So war etwa Ruth Dreifuss im Kanton Aargau heimatberechtigt, hatte aber dem Berner Stadtrat angehört und ihre Papiere kurz vor ihrer Wahl nach Genf verlegt. Bei der Diskussion um die Kantonszugehörigkeit eines Bundesratsmitglieds stellt sich überdies die Frage, ob Mitglieder der Landesregierung effektiv für «ihren» Kanton lobbyieren, wenn sie im Bundesrat sitzen. Nichtsdestotrotz war die Kantonszugehörigkeit der verschiedenen Kandidierenden recht laute mediale Begleitmusik der Bundesratsersatzwahlen 2022. Ob bei den Diskussionen um eine mögliche Nichtvertretung des Kantons Zürich bei der Kandidierendensuche der SVP, um lange Zeit untervertretene Kantone bei der Bewerbung von Heinz Tännler (ZG, svp) oder Eva Herzog (sp, VS), um Kandidierende aus Kantonen, die gar noch nie im Bundesrat vertreten waren bei den Kandidaturen von Michèle Blöchliger (NW, svp) oder Elisabeth Baume-Schneider (sp, JU), um die sich verändernden Chancen der Berner-SVP-Kandidaturen nach dem Rücktritt der Berner Bundesrätin Simonetta Sommaruga: Stets wurde dem Herkunftskanton Relevanz zugesprochen.

Für Diskussionen sorgte freilich auch die Vertretung der Sprachregionen. Dass es nach 1917 zum zweiten Mal in der Geschichte zu einer Mehrheit von nicht-deutschsprachigen Magistratinnen und Magistraten kommen könnte bzw. kam, wurde vor und nach den Ersatzwahlen vor allem von der FDP kritisiert. Die Freisinnigen forderten, dass dies nur für «eine kurze Übergangszeit» so bleiben dürfe. Diese Entscheidung obliege der Bundesversammlung, erwiderte SP-Fraktionspräsident Roger Nordmann (sp, VD). Die Schweiz gehe nicht unter, nur weil es keine deutschsprachige Mehrheit im Bundesrat gebe.

Das am meisten und nach den Ersatzwahlen vor allem in den Deutschschweizer Medien mit einiger Heftigkeit diskutierte Thema war dann freilich die Untervertretung der «urbanen Schweiz». Der Tages-Anzeiger sprach in seiner Online-Ausgabe davon, dass «dieser Mittwoch kein guter Tag für die Schweiz» gewesen sei. 70 Prozent der Bevölkerung und die «Fortschrittsmotoren» Zürich und Basel seien nun untervertreten. Offen forderte die Zeitung den baldigen Rücktritt von Alain Berset und Guy Parmelin, damit das Parlament dies nach den eidgenössischen Wahlen 2023 wieder korrigieren könne. Darüber hinaus wurde kritisiert, dass hinsichtlich Finanzausgleich lediglich noch «Nehmerkantone» in der Regierung vertreten seien. Andrea Caroni (fdp, AR) gab dem St. Galler Tagblatt zu Protokoll, dass er Angst habe, dass die «erhebliche sprachliche und geographische Schlagseite» im Bundesrat die Bundesverfassung strapaziere. Die Aargauer Zeitung sprach von einer «Ballenberg-Schweiz», die jetzt dominiere, obwohl eine «urbane Sichtweise» nötig wäre. Die Millionen Menschen, die in städtischen Räumen lebten, seien nun ohne Stimme in der Landesregierung, die mehr «Zerrbild als Abbild» sei, kritisierte erneut der Tages-Anzeiger. In ebendieser Zeitung befürchtete Hannes Germann (svp, SH) schliesslich, dass das Parlament «ein Chaos angerichtet» habe, weil dieses «krasse Ungleichgewicht» unschweizerisch sei.
Für die WoZ stellte dies aber aus städtischer Sicht kein Problem dar, da wesentlich wichtiger sei, welche unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen vertreten seien. Noch pragmatischer urteilten die Westschweizer Medien. Mauro Poggia (mcg, GE) brachte diese Haltung in La Liberté auf den Punkt: Er habe Vertrauen in die Intelligenz der Personen in der Landesregierung: «Ce n'est pas parce qu'on est d'origine paysanne qu'on ne pense pas aux villes.» Die Erfahrung, selber einmal zur Minderheit zu gehören, könne der Deutschschweiz vielleicht auch guttun, zitierte der Blick den Chefredaktor seiner Romandie-Ausgabe. Auch Alain Berset meldete sich zu Wort: Er könne kein Problem erkennen, weil die Menschen heute so mobil seien, dass sie sich nicht mehr in Schablonen wie Stadt und Land pressen liessen. Die Vernetzung sei so gross, dass die regionale Herkunft kaum mehr eine Rolle spiele.

Diskussionen um die Vertretung der Regionen im Rahmen der Bundesratswahlen 2022

Nachdem der Nationalrat in der Sommersession 2022 der parlamentarischen Initiative von Matthias Jauslin (fdp, AG), die einen vollständigen Zugriff auf alle Kommissionsunterlagen forderte, einstimmig zugestimmt hatte, wurde sie in der darauffolgenden Herbstsession im Ständerat beraten. Die zuständige SPK-SR stand dem Geschäft skeptisch gegenüber und empfahl mit 10 zu 3 Stimmen, keine Folge zu geben. Kommissionssprecher Mathias Zopfi (gp, GL) führte die Gründe für das Nein der SPK-SR aus. Es gehe hier nicht wie im Nationalrat diskutiert um eine Digitalisierungs-, sondern um eine rechtliche Frage. Seit der Reform des Parlamentsrechts von 2019 sei geregelt, wer Zugriff auf welche Dokumente haben solle. Explizit keinen Zugriff habe man damals für Dokumente aus kommissionsinternen Geschäften gewähren wollen, die lediglich von den entsprechenden Kommissionsmitgliedern und den Fraktionssekretariaten einsehbar sein sollen. Damals wie in der heutigen Empfehlung gehe es der SPK-SR um den Schutz des Kommissionsgeheimnisses. Es müsse zudem möglich bleiben, dass Themen zuerst einmal kommissionsintern beraten würden, ohne dass zugehörige Dokumente bereits von allen Ratsmitgliedern einsehbar seien. In einem Einzelantrag plädierte Hannes Germann (svp, SH) für Folgegeben. Es könne nicht angehen, dass Parlamentsmitglieder schlechter gestellt würden als Angestellte der Fraktionssekretariate. Es sei der Arbeit eines Parlamentariers oder einer Parlamentarierin unwürdig, wenn Dokumente im Fraktionssekretariat bestellt werden müssten, wenn man sie einsehen wolle. Für das Problem mit dem Fraktionsgeheimnis würden sich bei der Umsetzung der Initiative Lösungen finden – so Germann. Man sei ja erst «in Phase eins». Mit 26 zu 18 Stimmen folgte der Ständerat allerdings seiner Kommissionsmehrheit und versenkte damit das Geschäft.

Zugriff auf Kommissionsunterlagen (Pa.Iv. 20.461)

Nachdem der Nationalrat eine Motion Silberschmidt (fdp, ZH) mit dem Titel «Einführung einer digitalen Patientenadministration» in der Wintersession 2021 stillschweigend angenommen hatte, tat es ihm der Ständerat in der Herbstsession 2022 gleich. Kommissionssprecher Hannes Germann (svp, SH) hatte zuvor erklärt, dass die SGK-SR der Ansicht sei, dass es sich bei der digitalen Patientenadministration um eine essentielle Grundlage für die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringenden handle, und das Geschäft daher zur Annahme empfehle. Gesundheitsminister Berset hatte der Motion die bundesrätliche Unterstützung ebenfalls zugesichert.

Einführung einer digitalen Patientenadministration (Mo. 21.4374)
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen

In der Herbstsession 2022 kam eine Motion Silberschmidt (fdp, ZH), welche die Einführung eines eindeutigen Patientenidentifikators zum Ziel hatte, in den Ständerat. Hannes Germann (svp, SH) beantragte im Namen der SGK-SR die Annahme des Geschäfts, da die eindeutige Identifikation als Basis für die Digitalisierung im Gesundheitswesen diene. Gesundheitsminister Berset sprach sich ebenfalls für die Motion aus, erinnerte allerdings daran, dass der Bund nicht über die Kompetenz verfüge, alle Bereiche des Vorstosses zu regeln, und es daher einer Zusammenarbeit mit den Kantonen bedürfe. Stillschweigend nahm die kleine Kammer die Motion an.

Einführung eines eindeutigen Patientenidentifikators (Mo. 21.4373)
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen