Der Nationalrat beriet in der Herbstsession 2024 als Erstrat die Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028. Die Mehrheit der KVF-NR beantragte ihrem Rat, auf alle drei Teile der Vorlage einzutreten und dem bundesrätlichen Entwurf abgesehen von einer Anpassung im dritten Teil des Erlassentwurfs zu folgen. Für die Kommission unterstrichen Brenda Tuosto (sp, VD) und Simon Stadler (mitte, UR), wie wichtig der kontinuierliche Substanzerhalt der Bahninfrastruktur sei, um die Qualität des Eisenbahnnetzes in der Schweiz langfristig zu sichern. Auch die Mehrheit der mitberichtenden FK-NR begrüsste den bundesrätlichen Erlassentwurf und empfahl ihn ohne Änderungsvorschläge zur Annahme, wie Felix Wettstein (grüne, SO) und Alex Farinelli (fdp, TI) in deren Namen erklärten. Die Kommission sehe es als Herausforderung, dass mit jedem Ausbau der Bahninfrastruktur anschliessend auch deren Erhalt finanziert werden muss, erachte die vorliegenden Investitionen aber als notwendig. Im Grundsatz unterstützten auch alle Fraktionen die Stossrichtung der Vorlage. Für die einzelnen Teile der dreiteiligen Vorlage lagen jedoch verschiedene Minderheitsanträge vor.
Auf den ersten Teil der Vorlage, welcher den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts bei CHF 16.442 Mrd. ansetzte, trat der Nationalrat ohne Gegenantrag ein. In der Detailberatung schlug eine Kommissionsminderheit Candinas (mitte, GR) vor, den Zahlungsrahmen um CHF 500 Mio. zu erhöhen. Mit den zusätzlichen Mitteln könne der Substanzerhalt langfristig gesichert werden und 70 statt wie im bundesrätlichen Entwurf vorgesehen 53 Bahnhöfe barrierefrei ausgestaltet werden. Die Mehrheit der KVF-NR hingegen sprach sich gegen diesen Antrag aus, da der Zahlungsrahmen im Zuge der Vernehmlassung bereits um CHF 1.3 Mrd. aufgestockt worden sei. Auch Bundesrat Albert Rösti lehnte den Minderheitsantrag ab, da damit lediglich Mittel für die kommenden Ausbauschritte blockiert würden, aber noch keine Sicherheit bestehe, dass tatsächlich mehr Projekte realisiert würden. Die Mehrheit der grossen Kammer – bestehend aus den Fraktionen der SVP und GLP, der Mehrheit der FDP.Liberalen-Fraktion sowie einer Minderheit der Mitte-Fraktion – lehnte den Minderheitsantrag Candinas schliesslich mit 105 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Somit wurde am bundesrätlichen Vorschlag von CHF 16.442 Mrd für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur festgehalten. Einen zweiten Minderheitsantrag, welcher die Reduktion des Zahlungsrahmens um CHF 2.643 Mrd. gefordert hatte, zog Minderheitssprecher Imark (svp, SO) im Rat zurück. Laut Imark haben die SBB bestätigt, dass die Durchführung der Projekte mit dem vorgeschlagenen Zahlungsrahmen grossmehrheitlich umsetzbar sei. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat dann den unveränderten Erlassentwurf mit 192 zu 3 Stimmen (0 Enthaltungen) gut. Die ablehnenden Stimmen stammten von drei SVP-Ratsmitgliedern.
Den zweiten Teil der Botschaft bildete ein Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 in der Höhe von CHF 185 Mio., mit welchem der schienenseitige Güterverkehr sowie die Verkehrsverlagerung gefördert werden sollten. Auch hier beantragte die KVF-NR ihrem Rat, dem bundesrätlichen Entwurf unverändert zuzustimmen. Ein Antrag auf Nichteintreten von einer Kommissionsminderheit der FK-NR vor. Die Minderheit Pahud (svp, VD) störte sich daran, das CHF 185 Mio. in den schienenseitigen Güterverkehr investiert werden, während die tatsächliche Kapazität für Gütertransporte auf der Schiene wegen dem zunehmenden Personenverkehr kontinuierlich sinke. Den Gütertransportunternehmen würden so falsche Signale gesendet, da die zusätzlichen Güter laut Pahud schlussendlich ohne Ausbau der Schieneninfrastruktur gar nicht transportiert werden könnten. Zudem kritisierte die Minderheit die Finanzierung der Investition über den NAF, welcher eigentlich für die Finanzierung von Strassen gedacht sei. Unterstützung fand Pahud schliesslich einzig in seinen eigenen Reihen: Der Nationalrat stimmte mit 129 zu 64 Stimmen (1 Enthaltung) für Eintreten, alle ablehnenden Stimmen stammten aus der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion. In der Detailabstimmung hiess der Nationalrat den bundesrätlichen Entwurf auf Antrag seiner KVF-NR unverändert gut. Die Ausgabenbremse für den Verpflichtungskredit löste die grosse Kammer mir 135 zu 61 Stimmen, wobei die SVP-Fraktion fast geschlossen gegen die Ausgabe stimmte. Die Gesamtabstimmung fiel mit 131 zu 63 Stimmen zugunsten dieses zweiten Vorlagenteils aus. Die Gegenstimmen fanden sich wiederum unter den Vertreterinnen und Vertretern der SVP, welche mit einer Ausnahme allesamt Nein stimmten.
Mit dem dritten Teil der Vorlage wollte der Bundesrat den Rahmenkredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2021–2024 um ein Jahr bis 2025 verlängern. Die KVF-NR beantragte ihrem Rat indessen eine Verlängerung um ein weiteres Jahr bis 2026. Gemäss den Kommissionssprechenden war der 2020 gesprochene Kredit bisher noch nicht komplett ausgelastet worden, da verschiedene Projekte verzögert worden seien. Die bereits beschlossenen, aber noch nicht abgeschlossenen Projekte könnten so noch über den alten Rahmenkredit finanziert werden. Alle Fraktionen stellten sich hinter die Kommission und der Rat nahm den bundesrätlichen Entwurf inklusive der Verlängerung des Rahmenkredits um zwei Jahre stillschweigend an. Die Gesamtabstimmung fiel ebenso deutlich aus: Der Nationalrat befürwortete den Entwurf mit 194 zu 1 Stimmen ohne Enthaltung, einzig Erich Hess (svp, BE) votierte gegen die Vorlage.
Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 (BRG 24.045)