Das BöB regelt im Bereich des Schienenverkehrs das öffentliche Beschaffungswesen und soll dabei den Wettbewerb fördern. Mit einer Motion forderte Fabio Regazzi (mitte, TI) 2024, dass auch der Schienengüterverkehr dem BöB unterstellt wird. Gemäss dem Motionär ist bisher der Personenverkehr auf der Normalspur dem BöB unterstellt, der Güterverkehr auf der Normalspur hingegen nicht. Eisenbahnunternehmen müssen somit das BöB im Personenverkehr anwenden, im Güterverkehr jedoch nicht. Das sei insofern problematisch, als beispielsweise die SBB für die Instandhaltung von Rollmaterial für Güter- und Personenzüge auf der Normalspur zwei verschiedene Werkstätten betreiben müssen. Bei einer gemischten Werkstätte könnte es laut Regazzi so zu Vollzugsproblemen kommen und es gebe keine plausiblen Gründe, diese Trennung des Schienenverkehrs im BöB beizubehalten.
Nachdem der Ständerat in der Sommersession 2024 einem Ordnungsantrag Zopfi (grüne, GL) zugestimmt und die Motion zur Vorprüfung an die WAK-SR überwiesen hatte, befasste sich die kleine Kammer in der Wintersession 2024 materiell mit Regazzis Anliegen. Der Bundesrat sowie die Mehrheit der WAK-SR beantragten die Ablehnung der Motion: Die Trennung sei sinnvoll, da im konzessionierten Personenverkehr – anders als im Grossteil des Güterverkehrs – kein wirksamer Wettbewerb bestehe. Zudem würde für die 21 im Schweizer Güterverkehr tätigen Unternehmen, welche neu das BöB einhalten müssten, unnötige Bürokratie entstehen.
Der Ständerat schloss sich dieser Sicht an und lehnte die Motion mit 26 zu 12 Stimmen (2 Enthaltungen) ab, womit diese erledigt war. Zustimmung hatte Regazzis Anliegen bei der Mehrheit der Mitte-Fraktion sowie bei je einem SVP- und GLP-Mitglied gefunden.