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Die WBK-NR beschloss Ende Januar 2025 mit 14 zu 11 Stimmen die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags zur Feuerwerksinitiative in Form einer parlamentarischen Initiative. Mit Gesetzesänderungen – insbesondere im Sprengstoffgesetz – soll gewährleistet werden, dass bei der Anwendung von Feuerwerkskörpern Mensch und Tier nicht übermässig gefährdet werden. Weiter soll der Bund die Bewilligung zum Kauf und zur Anwendung von übertrieben lautem Feuerwerk regeln.
Die WBK-SR beantragte im April 2025 mit 10 zu 1 Stimme, ihrer Schwesterkommission zuzustimmen. Bei der Ausarbeitung des Gegenvorschlags solle besonders darauf geachtet werden, dass Feuerwerkskörper nicht allgemein verboten oder nur eingeschränkt gekauft werden könnten, sondern dass die geplante Regelung nur für «Knallkörper ohne visuelle Effekte» gelte. In der Folge machte sich die WBK-NR daran, einen Entwurf auszuarbeiten.

Indirekter Gegenvorschlag zur Feuerwerksinitiative (Pa. Iv. 25.402)

Jahresrückblick 2024: Verbände

Im Machtgefüge der Schweizer Verbandslandschaft kam es 2024 gemäss Einschätzungen in der Presse zu Gewichtsverschiebungen. So konnten die Gewerkschaften ihre Position stärken: An der Urne feierten sie mit der Annahme der von ihnen selbst lancierten Initiative für eine 13. AHV-Rente sowie mit der Ablehnung der BVG-Reform und der Mietrechtsreformen bedeutende Erfolge. Auch in der innenpolitischen Diskussion um ein neues Vertragswerk mit der EU blieben die Gewerkschaften eine prägende Stimme; ihre Zustimmung machten sie von ausreichenden flankierenden Massnahmen zum Lohnschutz und zu Arbeitsmarktkontrollen abhängig. Dass die Gewerkschaften trotz einer seit Längerem erodierenden Mitgliederbasis in der mehrheitlich bürgerlichen Schweiz eine so einflussreiche Position erlangten, wurde in den Medien mitunter dem strategischen Geschick und der bodenständigen Art des Spitzenpersonals insbesondere beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund zugeschrieben. Die gestiegene (wahrgenommene) Bedeutung der Gewerkschaften spiegelte sich auch darin wider, dass sie eine höhere Medienpräsenz hatten als in den Vorjahren (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse).

In einer geschwächten Position sah die Presse derweil die traditionellen Gegenspieler der Gewerkschaften: Die Wirtschaftsverbände, angeführt von der Economiesuisse, mussten 2024 wie schon in den Vorjahren mehrere empfindliche Abstimmungsniederlagen hinnehmen – ausser bei den AHV-, BVG- und Mietrechtsvorlagen auch beim abgelehnten Autobahnausbau. Manche Medienkommentare orteten eine fundamentale Entfremdung zwischen Wirtschaft und Bevölkerung, und einige sahen den Stuhl der Economiesuisse-Direktorin wackeln. Der Verband selbst beschloss eine neue Strategie für seine politischen Kampagnen. Im Herbst musste Economiesuisse zudem einen Austritt hinnehmen: Nachdem der Dachverband mitgeteilt hatte, den Bundesratsvorschlag für die Aufhebung des AKW-Neubauverbots zu unterstützen, kehrte ihm der Stromkonzern Alpiq den Rücken.

Für Beachtung sorgte ein europapolitischer Kurswechsel des Schweizerischen Gewerbeverbands: Der Verband, der sich in den letzten Jahren kritisch zur Zusammenarbeit mit der EU positioniert hatte – namentlich beim Rahmenabkommen –, äusserte sich mit Blick auf ein neues EU-Vertragspaket nun dezidiert positiv und kompromissbereit. Die Verbandsspitze kündigte an, mit dem neuen Verbandsdirektor generell einen konzilianteren Stil pflegen zu wollen als in den letzten Jahren. An der Abstimmungsurne fuhr der SGV unter anderem mit der von ihm angeführten Ja-Kampagne zum Autobahnausbau eine schmerzhafte Niederlage ein. Und gegen die BVG-Reform, bei der der SGV mit seiner Ja-Parole letztlich ebenfalls unterlag, regte sich auch in den eigenen Reihen Widerstand, etwa bei GastroSuisse oder beim Coiffeurverband.

Stark thematisiert wurde in den Medien die Rolle der Umwelt- und Naturschutzverbände in der Energiepolitik, weil einige Ausbauprojekte für Solar-, Wasser- und Windkraftwerke mit Verbandsbeschwerden bekämpft wurden. Kritikerinnen und Kritiker warfen den Verbänden vor, die Energiewende zu propagieren und gleichzeitig zu hintertreiben, und Forderungen nach einer Schwächung des Verbandsbeschwerderechts wurden laut. Die Umweltverbände hielten dem entgegen, dass sie nur gegen wenige, besonders problematische Energieprojekte vorgingen und aus Sicht des Naturschutzes durchaus schmerzhafte Kompromisse zugunsten der Energiewende eingingen, wie auch ihre fast einhellige Unterstützung des Energie-Mantelerlasseszeige. Um den Ausbau von Windkraftprojekten politisch zu unterstützen, trat 2024 mit Pro Wind Schweiz ein neuer Verband auf den Plan; er vereinigte eine Reihe kantonaler Organisationen, die sich mit demselben Zweck in den letzten Jahren gegründet hatten.

Zu den bedeutenden strukturellen Entwicklungen in der Schweizer Verbandslandschaft gehörte sodann die Gründung des neuen Krankenkassenverbands Prioswiss, der der politisch exponierten Branche nach Jahren einer konfliktreichen Spaltung zwischen Santésuisse und Curafutura wieder eine geeinte Stimme geben soll. Eine Wiedervereinigung kleineren Ausmasses gab es beim Versicherungsverband, indem die Axa in dessen Reihen zurückkehrte. Demgegenüber kochten beim Frauendachverband Alliance F wie schon im Vorjahr Spaltungsdiskussionen hoch; weil der Verband die Ja-Parole zur BVG-Reform ausgab und nach Darstellung von Kritikerinnen in den letzten Jahren generell nach rechts gerückt sei, erwägen die SP-Frauen einen Austritt.

Bei zahlreichen Verbänden kam es zu personellen Neuerungen. Diese wurden teilweise von internen Konflikten begleitet, so etwa der Präsidiumswechsel beim VCS, der von manchen als partei- und regionalpolitisch motivierter «Putsch» interpretiert wurde. Auch beim Schweizer Tierschutz wurde die bisherige Präsidentin gegen ihren Willen abgewählt; die Konflikte um organisatorische Reformen setzten sich indessen auch unter ihrem interimistischen Nachfolger fort. Zu Turbulenzen kam es auch in der Operation Libero, deren Co-Präsidentin Sanija Ameti mit einem Instagram-Post heftige öffentliche Kritik auf sich zog. Weil der nationale Vorstand an ihr festhielt, trat der Ostschweizer Regionalvorstand aus Protest geschlossen zurück. Einen neuen Präsidenten erhielt GastroSuisse. Dass sich dabei in einer Kampfwahl ein Reformkandidat von ausserhalb des bisherigen Vorstands durchsetzte, wurde in der Presse als Signal für einen Neuanfang interpretiert, nachdem der bisherige Amtsinhaber den Verband politisch stark exponiert und eher im rechtsbürgerlichen Lager positioniert hatte. Ohne öffentliche Kontroversen wurden derweil die Spitzenämter bei der SGG, dem HEV und dem SIA neu besetzt, nachdem in den letzten Jahren auch in diesen Organisationen um die politische Ausrichtung gestritten worden war. Für einige mediale Aufmerksamkeit sorgten schliesslich die Neubesetzung der Präsidien bei Swiss Olympic und beim Israelitischen Gemeindebund sowie die Tatsache, dass die neue Direktorin von HotellerieSuisse wegen Diskussionen um mögliche Interessenkonflikte nach wenigen Monaten im Amt bereits wieder ihren Rücktritt ankündigte.

Jahresrückblick 2024: Verbände
Dossier: Jahresrückblick 2024

Rétrospective annuelle 2024 : Énergie

En 2024, le thème de l'énergie a fonctionné sur courant alternatif. Après quelques années sous haute tension, l'année 2024 se résume essentiellement à la votation sur la Loi fédérale relative à un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables (dite Loi sur l'électricité) du 9 juin 2024. Cette campagne a phagocyté les discussions politiques. Mais, alors que les énergies renouvelables indigènes s'imposaient tout en haut de l'agenda politique, l'énergie nucléaire a su s'immiscer dans le débat pour finalement (presque) voler la vedette aux énergies renouvelables.

Après avoir dessiné une réforme de l'énergie à force de compromis, le ministre de l'énergie Albert Rösti n'a pas eu le choix que de défendre cette réforme dans les urnes. La loi sur l'électricité a donné lieu à une campagne intense. La thématique de l'énergie a représenté, lors du mois de mai, jusqu'à cinq pour cent des articles de presse sur la politique suisse alors que cette thématique n'a occupé que deux à trois pour cent des articles de presse le reste de l'année (voir l'analyse APS des journaux, Figure 1). Au final, cette loi a été largement adoptée par la population helvétique (68.72%). Le score sans appel a impressionné la sphère politique, la presse helvétique saluant un «plébiscite» ou un «coup de fouet» pour les énergies vertes.

Cela n'a, pour autant, pas éteint le débat sur l'approvisionnement énergétique. Au contraire, l'adoption de la loi sur l'électricité n'a fait qu'attiser les braises du débat politique avec notamment le retour en force de l'énergie nucléaire. Depuis l'adoption de la Stratégie énergétique 2050 en mai 2017, l'interdiction de construire des nouvelles centrales nucléaires avait relégué l'énergie nucléaire dans l'ombre. Or, autant le PLR que l'UDC ont su, à force d'escarmouches, relancer l'atome. En mars 2024, ce sont d'abord la validation de l'initiative populaire «De l’électricité pour tous en tout temps (Stop au blackout)» et l'adoption du postulat sur l'exploitation et la construction de centrales nucléaires qui ont levé le tabou de l'énergie nucléaire. Puis, deux autres objets, sur les conditions nécessaires à la construction de nouvelles centrales nucléaires et sur le rôle à long-terme de l'énergie nucléaire dans le mix énergétique helvétique ont été rejetés. Il est intéressant de noter que ces objets ont été le théâtre de nombreuses prises de paroles. Le postulat adopté en mars par le Conseil national est d'ailleurs le postulat qui a généré les plus longues prises de parole au Parlement en 2024 pour un postulat. Au total, 7885 mots ont été prononcés à la tribune (voir l'analyse APS des interventions). C'est finalement le ministre de l'énergie qui a plaidé en juillet pour une énergie en ruban avant d'officialiser, fin août 2024, le retour de l'atome dans le débat politique en annonçant un contre-projet indirect à l'initiative populaire «De l’électricité pour tous en tout temps». Cette annonce a eu un écho notoire dans la presse. Près de 2 pour cent des articles de journaux sur la politique suisse ont traité spécifiquement de l'énergie nucléaire au mois d'août (voir l'analyse APS des journaux, Figure 1). La procédure de consultation s'est ouverte fin décembre. Dans son contre-projet indirect, le Conseil fédéral recommande de modifier la loi sur l'énergie nucléaire (LEnu) afin d'abroger les interdictions d'autorisation et de modifications des centrales nucléaires. En outre, la demande d'autorisation de la Nagra pour le stockage en profondeur des déchets radioactifs sur le site de Stadel (ZH) a également fait couler beaucoup d'encre à la mi-novembre (voir l'analyse APS des journaux, Figure 1).

En parallèle, le gouvernement a continué d'avancer ses pions sur deux projets majeurs de la politique énergétique helvétique: les marchés de gros de l'énergie (MCF 23.083) et les infrastructures énergétiques stratégiques (Iv.pa. 16.498). Ces deux projets de loi ont donné lieu a un ping-pong parlementaire entre les chambers fédérales. Du côté des commissions thématiques, la tendance était au refus de donner suite aux différentes initiatives parlementaires et cantonales sur l'accélération des procédures (l'accélération du développement du réseau électrique, l'accélération des procédures et la modification du droit de recours des organisations). En outre, le Conseil fédéral a répété qu'un accord sur l'électricité avec l'UE demeurait l'une de ses priorités. Dans cette perspective, deux motions du groupe du Centre sur un socle de sécurité juridique et des conventions techniques internationales ont été adoptées dans leur version amendée. Finalement, un accord de solidarité sur le gaz entre la Suisse, l'Allemagne et l'Italie a été signé. Sur ce thème, les chambres fédérales ont adopté trois motions sur la production indigène de biogaz, la création des bases légales pour un approvisionnement en gaz renouvelable et la taxation des combustibles en fonction de leur densité énergétique.

Pour conclure, si l'on regarde vers l'avenir, le Parlement a adopté sept postulats sur la promotion de la consommation de méthanol, sur des dérogations pour des installations solaires sur les bâtiments agricoles, sur la production internationale d'agents énergétiques renouvelables et synthétiques, sur le potentiel de la géothermie, sur la situation des installations hydroélectriques historiques, sur l'accélération du développement des technologies de stockage et sur une feuille de route pour sécuriser l'approvisionnement électrique. Les rapports qui découleront de ces postulats seront autant de thèmes à empoigner pour le futur de la politique énergétique helvétique.

Rétrospective annuelle 2024: Énergie
Dossier: Jahresrückblick 2024

Da die erste Phase des Aktionsplans Biodiversität gegen Ende 2024 auslief, beschloss der Bundesrat im November 2024, die zweite Phase des Aktionsplans Biodiversität (2025–2030) zu verabschieden.
Die Schweiz soll mit der zweiten Phase des Aktionsplans zum Erreichen der Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) sowie des neuen globalen Biodiversitätsrahmens beitragen. Insgesamt sollen gemäss Bundesrat 15 neue Massnahmen umgesetzt werden. Darunter fallen beispielsweise die Aufwertung von für Insekten wichtigen Flächen, Massnahmen für Tier- und Pflanzenarten sowie für Lebensräume zur Anpassung an den Klimawandel, die Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum sowie die Vernetzung von wertvollen Lebensräumen. Für diese Massnahmen sollen bis Ende 2030 insgesamt CHF 24 Mio. aufgewendet werden. Für den Schutz und Erhalt der Biodiversität müssten aber alle relevanten Sektoren in die Pflicht genommen werden, wie der Bundesrat weiter ausführte. Daher seien die betroffenen Bundesämter angehalten, zusätzliche Massnahmen auszuarbeiten und dem Bundesrat bis Ende 2025 zu unterbreiten. Der Bundesrat rief auch in Erinnerung, dass im Rahmen der Direktzahlungen für die Landwirtschaft und der Programmvereinbarungen im Umweltbereich bereits jährlich rund CHF 600 Mio. für die Biodiversität ausgegeben würden.
In den Medien übten viele Umweltverbände scharfe Kritik am Vorhaben des Bundesrates. Sie beklagten, dass die vorgesehenen Mittel bei weitem nicht reichten, um die notwendigen Massnahmen umzusetzen. Dieser Plan werde nicht dazu beitragen, den Erhalt der Biodiversität in der Schweiz voranzubringen, zeigten sie sich überzeugt.

Strategie Biodiversität Schweiz

Mitte Oktober 2024 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Feuerwerksinitiative vor. Er erläuterte darin, dass mit der Initiative der Schutz von Mensch und Umwelt gestärkt würde, da dadurch die Luft- und Bodenverschmutzung vermindert würde und es auch zu weniger Unfällen durch Feuerwerkskörper kommen dürfte. Es gelte jedoch zu berücksichtigen, dass die Gemeinden und Kantone bereits über die notwendigen rechtlichen Grundlagen verfügten, den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerk zu begrenzen. Zudem stelle Feuerwerk für viele Personen am Nationalfeiertag und an Silvester eine erhaltenswerte Tradition dar, was auch das Bundesgericht in einem Urteil bestätigt habe. Schliesslich komme ein Verbot von lautem Feuerwerk einem Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Unternehmen, welche diese vertreiben, gleich.
Aus diesen Gründen beantragte der Bundesrat die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» zur Ablehnung zu empfehlen.

Volksinitiative 'Für eine Einschränkung von Feuerwerk'

Le Grand Conseil du canton de St-Gall a déposé une initiative cantonale pour modifier le droit de recours des organisations. Selon le canton de St-Gall, le droit de recours met non seulement en difficulté l'Etat de droit et la capacité d'innovation helvétique mais, depuis quelques années, entrave la sécurité de l'approvisionnement en Suisse. Ce fardeau supplémentaire pour les projets de production d'énergie renouvelable, comme l'éolien, le solaire ou l'hydraulique, et les projets de développement du réseau électrique, serait un frein majeur pour le développement de la production d'énergie renouvelable indigène. L'initiative cantonale indique ainsi qu'il est parfois impossible de concilier la sécurité énergétique et la protection du paysage et de l'environnement. Dans son initiative, le canton de St-Gall précise que l'objectif n'est «en aucun cas» de supprimer le droit de recours des organisations, mais simplement de le modifier en fonction de la situation actuelle.
La Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil des Etats (CEATE-CE) s'est penchée sur la question. Par 9 voix contre 3, la CEATE-CE a recommandé de donner suite à l'initiative parlementaire, même si elle a reconnu que les travaux législatifs en cours allaient déjà dans cette direction.

Verbandsbeschwerderecht bei Energieprojekten anpassen (Kt. Iv. 23.318)

Dans une motion, Philipp Matthias Bregy (centre, VS) demande au Conseil fédéral d'adapter la loi fédérale sur la protection des eaux (LEaux) afin que les gains financiers, liés à une éventuelle dérogation sur la protection des eaux pour produire de l'énergie en cas de pénurie, soient reversés au consommateur final. Il cite notamment la levée temporaire des débits résiduels. En effet, cette question des débits résiduels avait enflammé les débats parlementaires sur la Loi fédérale sur l'approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables (21.047).
Le Conseil fédéral a préconisé le rejet de la motion. Il a non seulement expliqué que la LEaux ne permet pas de prendre des mesures préventives, mais également que la décision d'augmenter temporairement les débits résiduels pour renforcer la production d'hydroélectricité se base sur la loi sur approvisionnement du pays (LAP) et non sur la LEaux.
La motion a été classée car elle n'a pas été examinée dans le délai imparti.

Oui à plus d'électricité en situation d'urgence, mais à moindre coût (Mo. 22.4070)

In der Herbstsession 2024 befasste sich der Nationalrat mit den Verpflichtungskrediten im Umweltbereich für die Periode 2025-2028. Der Bundesrat hatte dafür rund CHF 2.2 Mrd. vorgesehen; der Ständerat hatte den Kredit für den Bereich Wald um CHF 100 Mio. aufgestockt. Im Nationalrat war man sich zwar weitgehend einig, dass die Gelder im Umweltbereich gebraucht werden, angesichts der finanzpolitischen Lage und der Schuldenbremse sprachen sich viele Mitglieder der grossen Kammer aber gegen die zusätzlichen CHF 100 Mio. und gegen weitere Aufstockungen aus, auch wenn es «sehr weh» tue, dass nicht mehr Mittel ausgegeben werden sollen, wie sich UREK-NR-Sprecher Stefan Müller-Altermatt (mitte, SO) in der parlamentarischen Debatte ausdrückte.
Nach dem unbestrittenen Eintreten stimmte der Nationalrat über die verschiedenen Mehr- und Minderheitsanträge ab. Beim Verpflichtungskredit für den Wald lagen neben der Kommissionsmehrheit, welche dafür plädierte, beim vom Bundesrat vorgeschlagenen Betrag zu bleiben, zwei Anträge auf Erhöhung der Mittel vor. Während Felix Wettstein (gp, SO) eine Erhöhung um CHF 70 Mio. verlangte, forderte der Antrag von Monika Rüegger (svp, OW) die vom Ständerat gutgeheissene Erhöhung um CHF 100 Mio. Der Nationalrat entschied sich in zwei knapp ausgefallenen Abstimmungen, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Danach wurden drei Anträge von Links-Grün behandelt. Der Antrag von Martina Munz (sp, SH) verlangte eine deutliche Erhöhung des Kredits für Natur- und Landschaftschutz, der Antrag von Christophe Clivaz (gp, VS) zielte auf eine leichte Erhöhung des Kredits für den Bereich der Gewässerrevitalisierungen ab und Gabriela Suter (sp, AG) wollte mehr Mittel für den Lärmschutz. Alle drei Anträge wurden abgelehnt; sie fanden über das links-grüne Lager hinaus keine Unterstützung.
In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf sodann deutlich angenommen.

In der Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten, die ebenfalls noch in der Herbstsession 2024 vonstatten ging, lag sodann nur noch eine Differenz zum Verpflichtungskredit Wald vor. Der Ständerat stimmte hierbei auf Antrag der UREK-SR für einen Kompromiss, der in einer Erhöhung des Wald-Kredits um CHF 70 Mio. bestand. Der Nationalrat stimmte diesem Kompromiss einige Tage später ebenfalls zu.

Verpflichtungskredite im Umweltbereich (2025-2028) (BRG 23.081)

Die Biodiversitätsinitiative gelangte im September 2024 zusammen mit der Reform der Beruflichen Vorsorge an die Urne. Die Volksinitiative, die offiziell «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft» heisst, wurde 2019 von Naturschutzkreisen lanciert. Sie forderte die stärkere Verankerung der Biodiversität in der Verfassung sowie genügend Flächen und finanzielle Mittel für den Erhalt der Biodiversität. Des Weiteren wollte die Initiative schutzwürdige Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler bewahren. In der parlamentarischen Beratung wurden sowohl die Initiative als auch ein möglicher Gegenvorschlag verworfen. Daher gelangte die Initiative ohne Alternativvorschlag zur Abstimmung.
Die Abstimmungskampagne war geprägt durch einen tiefen Graben zwischen den beiden Lagern. Auf der Pro-Seite positionierten sich die Initiantinnen und Initianten rund um die Naturschutzorganisationen Pro Natura, BirdLife und Schweizer Heimatschutz sowie die Grünen, die SP und die GLP. Bei den Gegnerinnen und Gegnern stand vor allem der SBV im Fokus. Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative argumentierten, dass es um die Biodiversität sowie um die Vernetzung der entsprechenden Flächen und Gebiete in der Schweiz schlecht stehe und sie durch die intensive Landwirtschaft und die Siedlungsausdehnung noch mehr unter Druck gerate. Nur mit einer intakten Natur könne überhaupt Landwirtschaft betrieben werden und ein höheres Mass an Biodiversität verbessere die Wasser- und Bodenqualität. Die Gegnerschaft widersprach diesen Argumenten mit der Behauptung, dass es der Biodiversität in der Schweiz besser gehe, als vom Initiativkomitee behauptet. Ausserdem unternehme die Landwirtschaft schon genug für den Schutz der Biodiversität. Anstatt noch mehr Flächen unter Schutz zu stellen, sollten die bestehenden Flächen besser aufgewertet werden. Zudem seien noch mehr Schutzflächen gleichbedeutend mit weniger landwirtschaftlicher Produktion und mehr Importen landwirtschaftlicher Güter. Von Seiten der Energiebranche wurde argumentiert, dass mit Annahme der Initiative zahlreiche Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, beispielsweise Freiflächen-Solaranlagen oder Windparks, gar nicht mehr oder nur mit grossen zeitlichen Verzögerungen realisiert werden könnten.
In den Medien erregte eine Studie des Biologen Marcel Züger einige Aufmerksamkeit. Diese Studie, die vom SBV in Auftrag gegeben worden war, legte dar, dass es in der Schweiz keine Krise der Biodiversität zu verzeichnen gebe, in den letzten Jahrzehnten sei vielmehr eine Trendwende hin zu mehr Artenschutz geschafft worden. Zahlreiche andere Naturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler kamen aber zu einem anderen Schluss, denn die Verbesserungen hätten auf einem sehr tiefen Niveau stattgefunden und träfen längst nicht auf alle Arten zu, so die Argumente.
Bemerkenswertes resultierte aus der Inserateanalyse von Année Politique Suisse: Im Unterschied zu den Vergleichsvorlagen wie der Trinkwasserinitiative schalteten die Befürwortenden der Biodiversitätsinitiative mehr Inserate in den Zeitungen als die Gegnerschaft. Die starke Inseratekampagne des Pro-Lagers widerspiegelte sich aber nicht im Ergebnis der Vorumfragen, wo sich das bekannte Muster zeigte, dass eine Volksinitiative am Anfang eine relative grosse Anzahl Stimmberechtigte zu begeistern vermag, mit der Zeit jedoch an Zustimmung verliert. Während die Biodiversitätsinitiative Anfang August noch 51 Prozent der Befragten zu überzeugen vermochte, sank dieser Wert innert vier Wochen auf 46 Prozent. So vermochte es nicht zu erstaunen, dass die Initiative am Abstimmungssonntag vom 22. September abgelehnt wurde, wobei die niedrige Zustimmung von rund 37 Prozent aber schon eher überraschte.


Abstimmung vom 22. September 2024

Beteiligung: 45.19%
Ja: 36.96%
Nein: 63.04%

Parolen:
Ja: EVP, GLP, GPS, PdA, SD, SPS, VCS, Kleinbauernvereinigung, WWF, Greenpeace, Fondation Franz Weber, STS und diverse weitere Umwelt- und Naturschutzorganisationen, Schweizer Heimatschutz
Nein: EDU, FDP, Lega, MCG, Mitte (2*), SVP, SBV, SGV, Schweizer Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, Centre Patronal, WaldSchweiz, GastroSuisse, HotellerieSuisse, Baumeisterverband, Swissmem, Schweizer Wasserwirtschaftsverband, Verband Schweizer Elektrizitätsunternehmen, aeesuisse (Dachverband der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz), Bäuerinnen- und Landfrauenverband, HEV
Stimmfreigabe: GLP GR, GLP JU, Mitte ZH, PdA BE
* in Klammern die Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Die Nachbefragung zeigte einen starken links-rechts-Graben mit einer gespaltenen GLP, einen deutlichen Stadt-Land-Unterschied (die beiden Stadtkantone Basel-Stadt und Genf hatten die Initiative als einzige Kantone angenommen) sowie eine Differenz bei den Geschlechtern, wobei Männer die Initiative stärker ablehnten als Frauen.
Verschiedenen Akteurinnen und Akteure waren sich nicht einig, was das Abstimmungsergebnis für die Zukunft bedeutet. SBV-Präsident Markus Ritter (mitte, SG) betrachtete das Resultat als Bestätigung des bislang eingeschlagenen Weges und Umweltminister Albert Rösti ergänzte, dass die Massnahmen zugunsten der Biodiversität wie bis anhin «mit Umsicht und Augenmass» (Tages-Anzeiger) getroffen werden müssten. Nein-Komitee-Mitglied Thierry Burkart (fdp, AG) wiederum sah nun vor allem die Städte beim Erhalt und der Förderung der Biodiversität am Zuge. Jaqueline de Quattro (fdp, VD), die ebenfalls im Nein-Komitee war, zeigte sich überzeugt, dass auch die Baubranche und die Energiebranche ins Boot geholt werden müssen, um Erfolge in Sachen Biodiversitätsschutz zu erzielen. Für Heidi Z'graggen (mitte, UR), die auch bereits Vorstösse zum Thema eingereicht hatte, war der Handlungsbedarf unbestritten. Sie forderte, dass Gelder für konkrete Projekte zur Stärkung der Biodiversität an die Kantone fliessen.
Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative zeigten sich naturgemäss enttäuscht über das Ergebnis der Abstimmung. Hasan Candan, SP-Nationalrat und Mitarbeiter bei Pro Natura, vertrat die Ansicht, dass der «Kampf um die Biodiversität» (Aargauer Zeitung) noch nicht zu Ende sei, nun sei jedoch Bundesrat Rösti gefordert, der in Bälde den zweiten Aktionsplan in Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz vorlegen werde.

Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» (BRG 22.025)

Die Motion Hegglin (mitte, ZG) zur Insektenbestäubung durch Wild- und Honigbienen beschäftigte den Nationalrat in der Sommersession 2024. Priska Wismer-Felder (mitte, LU) erläuterte seitens der UREK-NR das Anliegen der Motion, die Pflanzenbestäubung nachhaltig zu sichern und dafür allenfalls neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Wismer-Felder wies weiter darauf hin, dass das Parlament bereits die beiden Motionen 19.3207 und 20.3010 zum Thema Bienen überwiesen habe und dass die vorberatende Kommission die vorliegende Motion Hegglin als gute Ergänzung zu diesen beiden Vorstössen sehe. Entsprechend beantrage die Kommission die Annahme der Motion.
Umweltminister Albert Rösti hingegen bat den Rat darum, den Vorstoss abzulehnen. Dies weil der Bundesrat das Thema Insekten einerseits ohnehin angehe, beispielsweise indem er im zweiten Aktionsplan Biodiversität einen Schwerpunkt zur Bekämpfung des Insektensterbens setze. Andererseits würde die Umsetzung der Motion Hegglin aufgrund der Einführung neuer Monitorings zu erheblichen Kostenfolgen führen, welche angesichts des angespannten Bundeshaushalts nicht adäquat seien.
Trotz dieser mahnenden Worte des Bundesrates nahm der Nationalrat die Motion mit 125 zu 65 Stimmen und 6 Enthaltungen an. Die ablehnenden Stimmen stammten von Mehrheiten der SVP- sowie der FDP.Liberalen-Fraktion.

Sicherung der Insektenbestäubung, insbesondere durch Wild- und Honigbienen (Mo. 23.4028)

Comme la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil national (CEATE-CN) n'a pas donné suite à l'initiative parlementaire du sénateur Werner Salzmann (udc, BE), la CEATE-CE s'est à nouveau penchée sur le rôle des inventaires fédéraux. Elle conclut que les nouvelles dispositions introduites par l'acte modificateur unique (21.047), et surtout les avantages accordés au 15 projets hydroélectriques désignés lors d'une table ronde sur l'énergie hydraulique, ou encore les mesures relatives à l'offensive solaire permettent une pesée des intérêts entre la protection de la nature et du paysage et les enjeux économiques relatifs à la sécurité d'approvisionnement énergétique. La CEATE-CE s'est donc alignée sur sa commission sœur et préconise désormais de ne pas donner suite à l’initiative parlementaire par 9 voix contre 0 et 1 abstention.
À la tribune, Werner Salzmann (udc, BE) a reconnu que le premier point de son initiative parlementaire était désormais rempli par l'acte modificateur unique. En revanche, il considère que, vu l'impact des inventaires fédéraux sur les intérêts privés, des mesures devraient être inscrites dans la loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage (LPN) et non dans l'annexe d'une ordonnance.
Le Conseil des Etats n'a pas donné suite à l'initiative parlementaire.

Accorder plus d'importance aux énergies renouvelables et au développement économique qu'aux inventaires réalisés par des autorités sans légitimité démocratique (Iv. Pa. 21.487)
Dossier: Energie - Versorgungssicherheit

Die Verpflichtungskredite im Umweltbereich für die Periode 2025-2028 standen in der Sommersession 2024 auf der Agenda des Ständerats, der das umfassende Geschäft als Erstrat behandelte.
Beat Rieder (mitte, VS) präsentierte die Vorlage und ging bereits kurz auf die Anträge aus der UREK-SR ein, welche im Bereich Wald sowie im Bereich Revitalisierung von Gewässern gestellt wurden. Alle übrigen Verpflichtungskredite waren unbestritten und wurden sodann auch ohne Änderungen vom Rat angenommen.
Für den Verpflichtungskredit «Wald» lag ein Mehrheitsantrag der Kommission auf Erhöhung der Mittel um CHF 100 Mio. auf insgesamt CHF 551 Mio. vor, sowie ein Antrag der Minderheit Thierry Burkart (fdp, AG) auf Zustimmung zur Version des Bundesrats, welcher den Kredit auf CHF 451 Mio. festlegen wollte. Minderheitssprecher Burkart verwies auf die klammen Bundesfinanzen, aufgrund derer es angezeigt sei, in allen möglichen Bereichen zu sparen respektive nicht mehr Geld als budgetiert auszugeben. Von diesem Grundsatz dürfe auch beim Wald nicht abgewichen werden. Für die Mehrheit argumentierte Daniel Fässler (mitte, AI), dass die Kantone insbesondere zusätzliche Mittel für die Bereiche Stabilitätswaldpflege, Sicherheitsholzschläge in Erholungswäldern und klimaangepasste Waldverjüngung benötigten. Dieses Anliegen habe Fässler mit seiner vom Ständerat bereits angenommenen Motion 23.4155 «Wald. Rasche Anpassung an den Klimawandel ist dringend» aufgenommen. Auch vom Nationalrat sei eine Annahme der Motion zu erwarten, mutmasste Fässler. Es sei vor diesem Hintergrund nur logisch, den Verpflichtungskredit für den Bereich Wald um CHF 100. Mio zu erhöhen. Obschon sich auch Umweltminister Rösti aus finanzpolitischen Gründen gegen die Aufstockung des Verpflichtungskredits aussprach, nahm die kleine Kammer den Antrag ihrer Kommission mit 26 zu 16 Stimmen und einer Enthaltung an. Die Gegenstimmen stammten von Vertreterinnen und Vertretern der SVP, der FDP.Liberalen und der Mitte.
Die zweite Debatte drehte sich um den Kredit für die Revitalisierung von Gewässern, wo eine Minderheit um Simon Stocker (sp, SH) eine Erhöhung des Kredits um CHF 40 Mio. forderte. Diese Erhöhung sei notwendig, um die budgetierten Revitalisierungsprojekte noch im laufenden Jahr umzusetzen. Ansonsten müssten diese Projekte wieder überarbeitet und gekürzt werden. Diese Meinung teile auch die FK-SR, welche sich für die entsprechende Erhöhung der Mittel ausgesprochen habe. Abschliessend erinnerte Albert Rösti den Rat noch einmal daran, dass es der Bundeshaushalt derzeit kaum zulasse, die finanziellen Mittel generell oder bei diesem spezifischen Posten aufzustocken. Der Rat folgte hier der Exekutive und lehnte den Minderheitsantrag Stocker mit 23 zu 17 Stimmen ab. Zustimmung fand der Antrag Stocker insbesondere im links-grünen Lager.
In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Entwurf einstimmig an.

Verpflichtungskredite im Umweltbereich (2025-2028) (BRG 23.081)

En juin 2023, le député écologiste Christophe Clivaz (vert-e-s, VS) a déposé une initiative parlementaire demandant la modification de la loi fédérale sur les installations à câbles (LICa), afin d'y introduire l'obligation, pour les propriétaires d'installations de remontées mécaniques, d'alimenter un fonds servant au financement du démantèlement des installations hors service.
Une année plus tard, au printemps 2024, la Commission des transports et des télécommunications (CTT-CN) a déclaré par voie de communiqué de presse avoir procédé à l'examen préalable de cette initiative parlementaire. La CTT-CN a ainsi décidé qu'il serait plus judicieux de procéder, dans un premier temps, à une évaluation globale de la mise en oeuvre de la LICa. De ce fait, la CTT-CN a validé par 15 voix contre 9 le dépôt du postulat de commission 24.3468 qui demande un état de lieux de la mise en œuvre de la LICa. A la suite du dépôt de ce postulat, Christophe Clivaz (vert-e-s, VS) a retiré son initiative parlementaire.

Schaffung eines Fonds für den Rückbau von stillgelegten Seilbahnanlagen (Pa. Iv. 23.440)

Die ehehaften Wasserrechte und die diesbezügliche Anwendung der Restwasserbestimmungen beschäftigten den Ständerat in der Frühjahrssession 2024. Bei den ehehaften Wasserrechten handelt es sich um einst gewährte private Nutzungsrechte an öffentlichen Gewässern, die nach heutiger Rechtslage keine Grundlage mehr haben. Die Motion verlangte erstens, dass der Bestand ehehafter Wasserrechte und die Möglichkeit der « Aufnahme als selbständige und dauernde Rechte ins Grundbuch gesichert» werden. Zweitens solle geregelt werden, bis wann die Wasserkraftwerke mit ehehaften Wasserrechten die Sanierungspflichten gemäss GSchG erfüllen müssen.
Nach umfangreichen Ausführungen seitens des UREK-SR-Sprechers Daniel Fässler (mitte, AI), der sich im Namen der Kommissionsmehrheit von der Motion insbesondere mehr Rechtssicherheit für die Betreiberinnen und Betreiber der mit einem ehehaften Recht betriebenen Wasserkraftanlagen erhoffte, von Umweltminister Albert Rösti, der für Annahme des zweiten Lemmata plädierte, damit die Eigentümer ehehafter Rechte ihre bereits getätigten Investitionen amortisieren können, sowie von Minderheitensprecherin Céline Vara (gp, NE), die den zweiten Punkt der Motion zur Ablehnung empfahl, nahm die kleine Kammer den zweiten Punkt der Motion mit 31 zu 12 Stimmen an. Die SP-Vertretenden, sowie die Mitglieder der Grünen und der GLP stimmten gegen Annahme der Motion. Mit diesem Entscheid wurde der erste Punkt der Motion verworfen und der zweite Punkt definitiv an den Bundesrat überwiesen.

La CEATE-CN veut protéger les droits immémoriaux et clarifier les conditions s'agissant des débits résiduels

Baptiste Hurni (ps, NE) a déposé, en septembre 2022, une motion visant l'interdiction du gyrobroyage en Suisse ; l'objet a été repris en décembre 2023 par Martine Docourt (ps, NE) puis débattu par la chambre basse lors de la session d'hiver 2024. La pratique du gyrobroyage consiste à concasser le sol sur une profondeur allant jusqu'à 20 centimètres, afin d'élargir les surfaces agricoles ou leur accessibilité. Le parlementaire demandait au Conseil fédéral de présenter un projet de normes légales permettant d'interdire cette pratique à des fins agricoles en Suisse. L’élu socialiste justifiait sa demande en raison des effets dévastateurs du gyrobroyage sur l'environnement, tels que la destruction des roches, de la flore, ainsi que des microhabitats naturels présents dans les irrégularités du sol. Martine Docourt (ps, NE) a également invité le Conseil fédéral, lors de sa prise de parole, à trouver des alternatives et des compensations pour les agriculteurs et agricultrices. Elle a ajouté que les pratiques différaient trop selon les cantons et qu’une interdiction fédérale préserverait mieux la biodiversité et les sols.
Guy Parmelin, pour le Conseil fédéral, s'est opposé à la motion, qu'il a estimé être superflue, affirmant que la loi sur l'agriculture (LAgr) interdisait déjà l'utilisation des gyrobroyeurs dans les zones de promotion de la biodiversité, les exploitations agricoles à l'année, ainsi que les régions d'estivage. De plus, les cantons disposent de la compétence de restreindre, voire d'interdire le gyrobroyage dans leurs législations respectives, conformément à la loi sur la protection de la nature et du paysage (LPN).
A l'issue du vote, la motion a été refusée par 129 voix contre 62. Seuls le groupe socialiste, les Vert-e-s et deux parlementaires du PEV y étaient favorables.

Pour l'interdiction du gyrobroyage en Suisse (Mo. 22.3974)

La récolte des signatures pour l'Initiative populaire fédérale «Contre la destruction de nos forêts par des éoliennes (initiative pour la protection des forêts)» a débuté le 30 janvier 2024. Cette initiative populaire a l'intention de modifier la Constitution afin d'interdire la construction d'éoliennes d'une hauteur supérieure à 30 mètres dans les forêts ainsi que dans un périmètre de 150 mètres autour des forêts ou des pâturages boisés. Selon le comité, l'initiative n'a pas pour vocation d'interdire les éoliennes en Suisse, mais plutôt d'anticiper leur planification, en évitant les forêts et les pâturages boisés. Le comité se compose de citoyens et citoyennes, notamment actives dans des associations de protection de la nature et du paysage.

Initiative populaire fédérale «Contre la destruction de nos forêts par des éoliennes (initiative pour la protection des forêts)»

La récolte des signatures pour l'Initiative populaire fédérale «Pour la protection de la démocratie directe par rapport aux parcs éoliens (initiative pour la protection des communes)» a débuté le 30 janvier 2024. L'objectif de l'initiative populaire est de soumettre à votation populaire, au niveau communal, les projets de construction d'éoliennes d'une hauteur supérieure à 30 mètres. Une votation populaire serait également organisée dans les communes limitrophes concernées par le projet. Selon le comité, cette initiative populaire est une réponse à l'offensive éolienne, adoptée au Parlement en juin 2023, qui vise une accélération des procédures pour la construction d'éoliennes d'intérêt national. Le comité d'initiative se compose de citoyens et citoyennes helvétiques, avec par exemple de nombreux conseillers et conseillères municipales de différents cantons.

Initiative populaire fédérale «Pour la protection de la démocratie directe par rapport aux parcs éoliens (initiative pour la protection des communes)»

Der Bundesrat äusserte sich im Januar 2024 erstmals zur Feuerwerksinitiative. Er sei sich im Klaren darüber, dass viele Menschen und Tiere lautes Feuerwerk als störend empfänden; die Kantone und Gemeinden könnten jedoch bereits heute eine zeitliche und/oder örtliche Einschränkung des Feuerwerks anordnen und machten davon auch Gebrauch. Zudem erfreuten sich auch zahlreiche Menschen ob dem Feuerwerk. Insgesamt sei er daher zum Schluss gekommen, dass eine landesweite Einschränkung des Verkaufs und der Verwendung von Feuerwerkskörpern nicht verhältnismässig sei. Er empfahl die Initiative daher zur Ablehnung und wollte ihr weder einen direkten Gegenentwurf noch einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen.

Volksinitiative 'Für eine Einschränkung von Feuerwerk'

Peter Hegglin (mitte, ZG) forderte den Bundesrat in seiner im September 2023 eingereichten Motion dazu auf, die Insektenbestäubung, insbesondere durch Wild- und Honigbienen, zu sichern und die dafür notwendigen Gesetzesanpassungen vorzunehmen. Der Zuger Ständerat wies insbesondere darauf hin, dass ein Monitoring von Honig- und Wildbienen nötig sei und der Nahrungsbedarf von Bienen sowie der Bestäubungsbedarf von Pflanzen nicht genügend erforscht seien. Zudem mangle es an Unterstützung für die Verbände (z.B. Imker- und Imkerinnen-Verbände). Hinsichtlich der rechtlichen Anpassungen verlangte Hegglin eine «[ v]erstärkte Berücksichtigung der bienenspezifischen Eigenheiten».
Auch der Bundesrat sorge sich um das Wohlergehen der Bienen und anderen bestäubenden Insekten, liess dieser in seiner Stellungnahme verlauten. Er beantragte jedoch Ablehnung der Motion und verwies stattdessen auf die Arbeiten im Rahmen der beiden überwiesenen Motionen 19.3207 und 20.3010, der Agrarpolitik 22+, des indirekten Gegenvorschlags zur Biodiversitätsinitiative sowie des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz.
In der Wintersession 2023 nahm sich der Ständerat der Motion an. Peter Hegglin wiederholte seine Forderungen und warf dem Bundesrat mangelnden politischen Willen vor, das Thema Insektenbestäubung strategisch anzugehen. Die allgemeinen Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität seien wichtig und richtig, es gehe ihm aber in der vorliegenden Motion um die Sicherstellung der Bestäubung. Diese sei mit allgemeinen Massnahmen für die Biodiversität noch nicht umgesetzt.
Umweltminister Rösti wies noch einmal darauf hin, dass der Bundesrat bereits aktiv sei und gab zu bedenken, dass die Umsetzung der Motion auch mit gewissen Kosten verbunden sei.
Anschliessend sprach sich die kleine Kammer mit 35 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen für Annahme der Motion aus.

Sicherung der Insektenbestäubung, insbesondere durch Wild- und Honigbienen (Mo. 23.4028)

Noch in der Wintersession 2023 nahm das Parlament die Bereinigung der zwölf verbliebenen Differenzen im Voranschlag 2024 in Angriff. Bereits in der ersten Runde bereinigte der Ständerat auf Empfehlung seiner FK-SR fünf offene Differenzen. So stimmte die kleine Kammer ohne Diskussion der geplanten Querschnittskürzung von 2 Prozent bei der Bundesversammlung zu und genehmigte eine Kürzung der Betriebskosten des Bundeshauses um CHF 1 Mio., wodurch auf eine Aufstockung der Sicherheitspatrouillen rund um das Bundeshaus verzichtet wurde. Gleichzeitig wurde eine Erhöhung des Globalbudgets der Mehrwertsteuerverwaltung um CHF 2.1 Mio. bewilligt, mit der die Kontrollen der Mehrwertsteuerabrechnungen verstärkt und damit höhere Einnahmen generiert werden sollten. Auch die vom Nationalrat vorgeschlagene Streichung von CHF 4 Mrd. für die Axpo bestätigte die kleine Kammer, da das Unternehmen bereits auf diese Mittel verzichtet hatte. Für Diskussionen sorgte hingegen der Vorschlag der Mehrheit der FK-SR, dem Nationalrat bei der Reduktion der Personalkosten des UVEK um CHF 1.8 Mio. zu folgen. Minderheitssprecherin Maya Graf (gp, BL) argumentierte vergeblich, dass diese Mittel für zehn zusätzliche Vollzeitstellen vorgesehen seien, um parlamentarische Aufträge, wie beispielsweise zum Herdenschutz, zu erfüllen.

Der Nationalrat bereinigte daraufhin drei weitere Differenzen. So erhöhte er oppositionslos die Beihilfen zur Förderung des Zuckerrübenanbaus um CHF 2 Mio., an denen der Ständerat zuvor festgehalten hatte. Zudem verzichtete die grosse Kammer auf Budgeterhöhungen für den Nationalpark (um CHF 90'000) sowie für Naturpärke und Biosphärengebiete (um CHF 540'000), welche sie selbst in der ersten Behandlungsrunde vorgeschlagen hatte, die aber vom Ständerat abgelehnt worden waren.

In der zweiten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens waren damit nur noch vier Differenzen offen: die Beiträge an die UNRWA, an die Neue Regionalpolitik, an den Bahninfrastrukturfonds sowie das Armeebudget, wobei die ursprünglich geplante Einlage in den BIF so reduziert werden sollte, dass die Schuldenbremse würde eingehalten werden können. Der Ständerat schlug beim UNRWA-Beitrag einen Kompromiss vor: Neu sollte der Betrag nicht mehr gänzlich gestrichen, wie es eine Minderheit Stark (svp, TG) weiterhin bevorzugt hätte, sondern halbiert (auf CHF 10 Mio.) werden. Auch bei der Neuen Regionalpolitik nahm der Ständerat einen Kompromissantrag auf Halbierung (auf CHF 12.5 Mio.) anstelle einer Streichung des Betrags vor. Beim Armeebudget bestand der Ständerat hingegen auf eine Erhöhung der Ausgaben auf 1 Prozent des BIP bis 2030 (anstelle von 2035), was für das Jahr 2025 Mehrausgaben von CHF 243 Mio. bedeutete. Da der Nationalrat in sämtlichen Punkten an seiner Position festhielt, ging das Budget in die Einigungskonferenz.

In der Einigungskonferenz kamen die Kompromissanträge des Ständerats doch noch durch: Sie entschied sich für eine Halbierung des Beitrags an die UNRWA sowie an die Neue Regionalpolitik, folgte jedoch dem Nationalrat bei der Erhöhung der Armeeausgaben bis ins Jahr 2035. Entsprechend wurde die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates um CHF 38 Mio. reduziert. Trotz dreier Minderheitsanträge Friedli (svp, SG) auf Ablehnung hiess der Ständerat die Vorschläge der Einigungskonferenz jeweils mit 31 zu 12 Stimmen (2 Enthaltungen; UNRWA, Neue Regionalpolitik, BIF) respektive mit 32 zu 9 Stimmen (3 Enthaltungen; Armeebudget) gut. Im Nationalrat obsiegten die Mehrheitsanträge auf Annahme der Anträge der Einigungskonferenz mit 109 zu 85 Stimmen (UNRWA, Neue Regionalpolitik, BIF) respektive 115 zu 78 (1 Enthaltung; Armeebudget).

Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 (BRG 23.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2024: Voranschlag und Staatsrechnung

Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2023 ein letztes Mal mit der Biodiversitätsinitiative sowie mit dem indirekten Gegenvorschlag. Aus der Kommission lag der Mehrheitsantrag auf erneutes Nichteintreten auf den Gegenvorschlag, sowie ein von links-grün getragener Minderheitsantrag Mazzone (gp, GE) auf Eintreten vor. Letzterer wurde auch von Jakob Stark (svp, TG) unterstützt.
Seitens der Kommission stellte Beat Rieder (mitte, VS) die Vorgeschichte und den Inhalt der Vorlage vor. Er bezeichnete den indirekten Gegenvorschlag als «fehlgeschlagene[n ] Versuch, einer extremen Initiative mit im Endeffekt noch einschneidenderen Massnahmen zu begegnen». Rieder kritisierte auch den Bericht der Verwaltung, den diese im Herbst 2023 auf Wunsch der UREK-NR erarbeitet hatte. Dieser habe gemäss Kommissionssprecher Rieder keine verlässliche Grundlage für einen valablen indirekten Gegenvorschlag dargestellt, da insbesondere noch keine Definition von Begrifflichkeiten vorgenommen und die Problematik der kantonalen Hoheiten nicht gelöst worden sei. Daniel Fässler (mitte, AI) ergänzte, dass sich einige Punkte, die im Verwaltungsbericht erwähnt worden seien, bereits in Umsetzung befänden. So hätten Bund und Kantone beispielsweise Programmvereinbarungen zum Schutz der Waldbiodiversität abgeschlossen. Für Werner Salzmann (svp, BE) schränkte der Gegenvorschlag ausserdem den «Handlungsspielraum der Kantone, der Landwirtschaft, des Energiesektors und des Tourismus massiv» ein. Heidi Z'graggen (mitte, UR) und Damian Müller (fdp, LU) plädierten zwar auf Nichteintreten, anerkannten aber einen gewissen Handlungsbedarf. Die Urner Standesvertreterin schlug vor, mittels einer parlamentarischen Initiative «den Weg noch einmal neu [zu] begehen», denn um eine seriöse Gesetzesvorlage zu erarbeiten, brauche das Parlament mehr Zeit. Für die links-grüne Minderheit stand ebenfalls die Zeit im Fokus. Im Gegensatz zu Heidi Z'graggen argumentierte Céline Vara (gp, NE) aber, dass für den Schutz der Biodiversität nicht mehr viel Zeit übrig bleibe. Es sei nötig, jetzt zu handeln und noch in dieser Session einen indirekten Gegenvorschlag zu verabschieden. Jakob Stark und Maya Graf (gp, BL) fügten hinzu, dass die vom Ständerat kritisierten Punkte Eingang in den Bericht der Verwaltung gefunden hätten; der Bericht fokussiere auf die funktionale Vernetzung und die Qualitätssteigerung bestehender Biodiversitätsgebiete sowie auf die Stärkung der Biodiversität im Siedlungsraum. Auch Umweltminister Rösti verteidigte die Arbeit der Verwaltung. Es sei ein Bericht, der nicht in aller Eile geschrieben worden sei, sondern auf der Debatte im Ständerat fusse. Rösti plädierte dafür, auf den Gegenvorschlag einzutreten.
In der Gesamtabstimmung entschied der Ständerat allerdings erneut, nicht auf die Vorlage einzutreten (18 zu 25 Stimmen, 1 Enthaltung). Ebenso wurde die Initiative – entgegen einem Antrag der Minderheit Crevoisier Crelier (sp, JU) – zur Ablehnung empfohlen.

In den Schlussabstimmungen äusserten sich beide Räte noch einmal abschliessend über die Volksinitiative. Der Nationalrat entschied mit 124 zu 72 Stimmen (2 Enthaltungen), das Begehren zur Ablehnung zu empfehlen. Die SP- und die Grünen-Fraktion, die Mehrheit der GLP-Fraktion und einige wenige Mitte-Mitglieder empfahlen die Volksinitiative zur Annahme. Der Ständerat empfahl die Initiative mit 33 Stimmen zu 12 Stimmen ebenfalls zur Ablehnung.

Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» (BRG 22.025)

Anfang Dezember 2023 informierte die Bundeskanzlei, dass die erforderlichen Unterschriften für das Zustandekommen der «Feuerwerksinitiative» eingereicht worden waren. Die Prüfung ergab, dass insgesamt 137’193 gültige Unterschriften zusammengekommen waren.

Volksinitiative 'Für eine Einschränkung von Feuerwerk'

Der Bundesrat beschloss im November 2023, den Export von CO2 zur Speicherung im Meeresboden ab 2024 zuzulassen.
Wie der Bundesrat bereits in seinem 2022 erschienenen Bericht zu den NET festgehalten hatte, brauche die Schweiz zur Erreichung des Netto-Null-Ziels nebst der deutlichen Reduktion der Emissionen auch die permanente Speicherung von CO2. Eine Möglichkeit dazu bietet die Speicherung im Meeresboden. Bis 2009 war der Export von Abfällen zur Entsorgung im Meer jedoch generell verboten. Mit der Änderung des Londoner Protokolls (SR 0.814.287.1) von 2009 wurde CO2, welches im Meeresboden gespeichert werden soll, von diesem Exportverbot aber ausgenommen. Der Bundesrat beschloss im November 2023, die entsprechende Änderung des Londoner Protokolls zu ratifizieren.

CO2 zur Speicherung im Meeresboden ins Ausland exportieren

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2023 ein zweites Mal mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative, nachdem sich der Ständerat noch in der Frühjahrssession 2023 gegen Eintreten auf die Vorlage ausgesprochen hatte.
Dem Rat lagen zu Beginn der Debatte zwei Minderheitsanträge von Markus Ritter (mitte, SG) und Alois Huber (svp, AG) auf Nichteintreten sowie ein Mehrheitsantrag der UREK-NR auf Eintreten vor. Obwohl die grosse Kammer in dieser Session lediglich über Eintreten oder Nichteintreten entscheiden konnte, diskutierte sie bereits eine mögliche Anpassung des indirekten Gegenvorschlags. Wie Kommissionssprecher Matthias Jauslin (fdp, AG) erläuterte, hatte das BAFU nämlich im Auftrag der nationalrätlichen UREK einen Entwurf erstellt, wie der Gegenvorschlag abgeändert werden könnte, um den Bedenken des Ständerates Rechnung zu tragen. Der Entwurf umfasste im Wesentlichen die folgenden Punkte: den Verzicht auf die Verankerung von neuen Begrifflichkeiten im Gesetz (beispielsweise ökologische Infrastruktur); keine Einführung von Biodiversitätsgebieten nationaler Bedeutung; keine Anpassung der Rechtsgrundlagen im Bereich der Landwirtschaft, bessere Vernetzung und Qualitätssteigerung in den bereits bestehenden Biodiversitätsgebieten sowie Fokus auf das Siedlungsgebiet in Agglomerationen und Städten als Hort der Biodiversität. Die SP, die Grünen, die GLP und die Mehrheit der FDP sprachen sich in ihren Voten für Eintreten und auch für den von der Verwaltung vorgeschlagenen Entwurf aus. Bastien Girod (gp, ZH) bezeichnete den Entwurf gar als «Kunststück», da er sowohl das Initiativkomitee zum Rückzug der Volksinitiative bewegen könnte als auch die Anliegen der Landwirtschaft und des Ständerates berücksichtige. Die grosse Kammer folgte dem Antrag ihrer Kommissionsmehrheit in der Folge mit 99 zu 77 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) und beschloss somit, an einem indirekten Gegenvorschlag festzuhalten. Nicht auf die Vorlage eintreten wollten die SVP-Fraktion sowie einige Mitglieder der Mitte- und der FDP-Fraktionen.

Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» (BRG 22.025)

Während sich der Nationalrat in der Herbstsession 2023 zum zweiten Mal dafür entschied, auf den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative einzutreten, behandelte der Ständerat das Postulat Z'graggen (mitte, UR), mit welchem geprüft werden soll, wie der Schutz der Biodiversität ohne Gesetzesanpassungen, jedoch mit freiwilligen Vereinbarungen und weiteren finanziellen Mitteln des Bundes verbessert werden kann. Die Genfer Ständerätin Lisa Mazzone (gp, GE) wies darauf hin, dass sie sich nicht gegen dieses Postulat wehre, jedoch weiterhin den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative bevorzuge und hoffe, dass der Ständerat doch noch auf die Vorlage eintreten werde. Nicht zuletzt weil nun bald eine Version vorliegen werde, die den Anliegen des Ständerates entgegenkomme. In ein ähnliches Horn blies auch Bundesrat Rösti, der die Annahmeempfehlung dieses Postulates nicht als Ablehnung des Gegenvorschlags verstanden wissen wollte. Anschliessend wurde das Postulat stillschweigend angenommen.

Biodiversität auf den bestehenden rechtlichen Grundlagen verbindlich stärken und erhöhen (Po. 23.3676)