Die WBK-NR beschloss Ende Januar 2025 mit 14 zu 11 Stimmen die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags zur Feuerwerksinitiative in Form einer parlamentarischen Initiative. Mit Gesetzesänderungen – insbesondere im Sprengstoffgesetz – soll gewährleistet werden, dass bei der Anwendung von Feuerwerkskörpern Mensch und Tier nicht übermässig gefährdet werden. Weiter soll der Bund die Bewilligung zum Kauf und zur Anwendung von übertrieben lautem Feuerwerk regeln.
Die WBK-SR beantragte im April 2025 mit 10 zu 1 Stimme, ihrer Schwesterkommission zuzustimmen. Bei der Ausarbeitung des Gegenvorschlags solle besonders darauf geachtet werden, dass Feuerwerkskörper nicht allgemein verboten oder nur eingeschränkt gekauft werden könnten, sondern dass die geplante Regelung nur für «Knallkörper ohne visuelle Effekte» gelte. In der Folge machte sich die WBK-NR daran, einen Entwurf auszuarbeiten.