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Der Nationalrat behandelte in der Wintersession 2024 als Zweitrat eine Standesinitiative des Kantons Wallis, welche eine Verjährungsfrist auch ausserhalb der Bauzone forderte. Die UREK-NR erachtete das Bestreben der Initiative bereits durch eine entsprechende Gesetzesanpassung im Rahmen der zweiten Etappe der Totalrevision des RPG als umgesetzt, da in ebendiesem eine Verjährungsfrist von maximal 30 Jahren für Bauten in der Nichtbauzone festgelegt worden war. Aus diesem Grund beantragte die Kommission einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Der Nationalrat kam diesem Antrag stillschweigend nach.

Für eine Verjährungsfrist auch ausserhalb der Bauzone (Kt. Iv. 22.305)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

In der Wintersession 2024 beugte sich der Nationalrat über eine Motion Imboden (gp, BE), welche nach dem Ausscheiden der Motionärin aus dem Rat von Manuela Weichelt (al, ZG) übernommen worden war. Die Motionärin forderte ein Vorkaufsrecht für Gemeinden auf nichtlandwirtschaftliche Grundstücke und Immobilien, um Aufgaben im öffentlichen Interesse einfacher zu ermöglichen. Bundesrat Albert Rösti hob in der parlamentarischen Debatte hervor, dass es den Kantonen bereits freistehe, den Gemeinden ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Ebenso würden entsprechende Massnahmen auf Bundesebene im Rahmen des Aktionsplans Wohnungsknappheit geprüft. Vorerst gelte es, die Erkenntnisse ebendieser Abklärungen abzuwarten, so der Umweltminister. Wie bereits eine Motion Badran (sp, ZH; Mo. 23.3336) mit der gleichen Forderung in der Frühjahrssession lehnte der Nationalrat auch die Motion Imboden mit 125 zu 59 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) ab. Dabei votierten lediglich die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und Grünen für den Vorstoss.

Vorkaufsrecht von Grundstücken und Immobilien für Gemeinden für Aufgaben im öffentlichen Interesse ermöglichen (Mo. 22.4301)

In der Wintersession 2024 beugte sich der Ständerat als Erstrat über eine Motion Würth (mitte, SG), welche mehr Flexibilität beim Rodungsersatz forderte. So ist im WaG vorgesehen, dass für jede Rodung «in derselben Gegend mit standortgerechten Arten Realersatz zu leisten [ist]», wobei alternativ in einigen Gebieten auch «gleichwertige Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes» getroffen werden können. Der Motionär führte in der parlamentarischen Debatte aus, dass ein Realersatz des gerodeten Bestandes – besonders im Mittelland und in Talböden – nicht immer möglich sei und in diesen Fällen die Ausgleichsmassnahmen fortan zu mindestens der Hälfte in der Form von Aufwertungsmassnahmen des Waldes erfolgen sollten. Denn gerade bestehende qualitative Ausgleichsmassnahmen würden meist zu Ungunsten des Kulturlandes gehen und somit wichtige Landwirtschaftsfläche reduzieren. Des Weiteren räumte Würth ein, dass insbesondere im Falle von temporären Rodungen weiterhin Eins-zu-eins-Realersatz geleistet werden müsse und auch künftig bei nicht-temporären Rodungen geprüft werden sollte, ob ein Realersatz möglich ist. Da der Wald gerade im Mittelland in einer direkten Konkurrenz zum Landwirtschaftsland stehe, beantragte Bundesrat Albert Rösti die Annahme der Motion. Maya Graf (gp, BL) stellte sich – gestützt auf Empfehlungen der KWL und Wald Schweiz – gegen den Vorstoss. Mit der Annahme der Motion würde der Schweizer Wald zusätzlich unter Druck geraten und es könne davon ausgegangen werden, dass dann bei rund einem Drittel der definitiven Rodungen auf einen Rodungsersatz verzichtet werden könnte, wobei dies nicht dem in der BV verbrieften Walderhaltungsgebot entspreche. Ist ein Realersatz nicht möglich, stünden bereits im geltenden Recht zur Genüge Lösungen zur Verfügung, so Graf. Auch der Präsident von Wald Schweiz, Daniel Fässler (mitte, AI), meldete sich in der parlamentarischen Debatte zu Wort. Obschon die gesamtschweizerische Walderhaltung kaum in Gefahr schwebe, wünschte sich der Innerrhoder Ständerat, dass die Motion nach einer allfälligen Annahme im Stöckli durch die zuständige Kommission des Zweitrates vertieft geprüft werden würde. Schliesslich nahm der Ständerat die Motion mit 30 zu 13 Stimmen (bei einer Enthaltung) an.

Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz (Mo. 24.3983)

In der Herbstsession 2024 nahm sich der Ständerat als Zweitrat der Beratung einer Änderung des FIFG an. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung soll die Grundlage zur Erstellung eines Sachplans für Bauten und Anlagen des CERN erschaffen werden, wobei die Planungskompetenz strategisch bedeutender Bauten oder Bauten, die im Rahmen der Erweiterung des CERN eine räumliche Entwicklung mit sich bringen, neu dem Bund zustehen soll. Die WBK-SR beantragte ihrem Rat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und diese mit zwei Differenzen in untergeordneten Punkten im Vergleich zum nationalrätlichen Beschluss anzunehmen. Erstens konkretisierte die WBK-SR, dass die Planungskompetenz ebenfalls dem Bund zufallen soll, wenn die betroffenen Bauten sowohl von strategischer Bedeutung sind als auch eine räumliche Entwicklung mit sich bringen. Bei der zweiten Differenz wurde der Begriff «hauptsächlich» gestrichen, so dass das kantonale Recht bei allen Bauten, die nicht eine räumliche Entwicklung mit sich bringen, zur Anwendung kommt. Eintreten auf die Vorlage wurde ohne Gegenantrag beschlossen und der Ständerat nahm die die angepasste Gesetzesvorlage einstimmig an.

Im Nationalrat rühmte Kommissionssprecher Fabien Fivaz (gp, NE) den angepassten Entwurf, da dieser die Legitimität des Bundes stärke und gleichermassen die Bauten, welchem dem Bundesrecht unterstünden, besser einschränke. Somit empfahl die WBK-NR die Vorlage einstimmig zur Annahme und der Nationalrat kam dieser Empfehlung stillschweigend nach.

In den Schlussabstimmungen nahmen der Ständerat mit 41 zu 1 Stimmen und der Nationalrat mit 105 zu 65 Stimmen (bei 25 Enthaltungen) die Vorlage an. Wie bereits in der Erstberatung im Nationalrat votierte die SVP-Fraktion geschlossen gegen den Vorstoss und die gesamte Grünen-Fraktion enthielt sich der Abstimmung.

Förderung der Forschung und der Innovation (Sachplan und Plangenehmigungsverfahren) (BRG 24.029)

In der Herbstsession 2024 widmete sich der Ständerat erstmals einem Entwurf der UREK-NR zur Anpassung des Verbandsbeschwerderechts. Dieses soll laut Vorlage bei «kleineren Bauvorhaben von geringer Bedeutung» eingeschränkt werden können.

Eine Minderheit Stocker (sp, SH) zweifelte an der Notwendigkeit der Vorlage und beantragte Nichteintreten. Der Minderheitensprecher räumte zwar ein, dass zahlreiche Einsprachen Bauvorhaben verhindern würden und hier Handlungsbedarf bestehe. Diese Einsprachen würden jedoch mehrheitlich von Anwohnenden statt von Umweltverbänden stammen. Die vorgeschlagene Lösung treffe hingegen lediglich die Umweltverbände, deren Anliegen jedoch häufig gerechtfertigt seien, wie die hohe Erfolgsquote der Verbandsbeschwerden vor dem Bundesgericht zeige. Der Ständerat folgte jedoch der Kommissionsmehrheit und trat mit 30 zu 14 Stimmen auf die Vorlage ein.

In der Detailberatung beantragte die Mehrheit der zuständigen UREK-SR insgesamt zwei Differenzen zur Version des Nationalrats: Erstens solle das Verbandsbeschwerderecht lediglich bei Ortsbildern nationaler, nicht aber kantonaler und kommunaler Bedeutung, aufrechterhalten bleiben. Gemäss Einschätzungen der Kommissionsmehrheit seien die kantonalen und kommunalen Ortsbilder durch die verantwortlichen Behörden bereits zur Genüge geschützt. Eine Minderheit Vara (gp, NE) weibelte dafür, das Verbandsbeschwerderecht analog zum Entscheid des Nationalrats weiterhin auch auf alle bedeutsamen Ortsbilder anzuwenden. Trotz Unterstützung des Bundesrats für die Minderheit folgte der Ständerat mit 28 zu 15 Stimmen der Mehrheit. Zweitens wollte die Mehrheit der Kommission das Verbandsbeschwerderecht im Gewässerraum abschaffen. Lediglich beibehalten bleiben soll es im Falle von Biotopen nationaler, kantonaler und kommunaler Bedeutung. Auch hier argumentierte die Kommissionsmehrheit, dass Kantone und Gemeinden die Interessenabwägungen jeweils angemessen vornehmen würden und das Verbandsbeschwerderecht nicht notwendig sei. Eine zweite Minderheit Vara forderte auch hier, auf die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts zu verzichten. Die Minderheitensprecherin betonte, dass Gewässerräume zu den am stärksten bedrohten Ökosystemen zählen und Profit nicht über den Naturschutz gestellt werden solle. Doch auch dieser Antrag fand vergleichsweise wenig Anklang im Ständerat und wurde mit 28 zu 16 Stimmen abgelehnt. Mit 30 zu 15 Stimmen scheiterte schliesslich auch eine Minderheit Stocker, die den Antrag unterbreitete, dass das Verbandsbeschwerderecht nur bei Wohnbauten von einer Geschossfläche unter 250 Quadratmetern anstelle der vorgesehenen 400 Quadratmeter ausgesetzt werden dürfte. Derselbe Antrag war zuvor ebenfalls im Nationalrat abgelehnt worden. In der Gesamtabstimmung sprach sich die kleine Kammer mit 30 zu 14 Stimmen für den angepassten Entwurf aus.

Zurück im Nationalrat wurden die bestehenden Differenzen zum Ständerat auf Antrag der Mehrheit der UREK-NR aus dem Weg geräumt. Ein Einzelantrag Munz (sp, SH), welcher forderte, dass das Verbandsbeschwerderecht weiterhin aufrechterhalten bleiben solle, wenn sich die Wohnbauten im Gewässerraum befinden und mehr als geringfügig in diesen hineinragen, scheiterte trotz Unterstützung der Fraktionen der SP, Grünen und GLP mit 118 zu 72 Stimmen. Auch Umweltminister Albert Rösti hatte dem Einzelantrag seine Unterstützung zugesagt.

In den Schlussabstimmungen nahmen der Ständerat und der Nationalrat die Gesetzesvorlage mit 29 zu 13 Stimmen (keine Enthaltungen), beziehungsweise mit 124 zu 67 Stimmen (bei 4 Enthaltungen), an. Gegen Annahme stellten sich die geschlossen stimmenden Fraktionen der Grünen und der SP sowie eine Mehrheit der Mitglieder der GLP-Fraktion.

Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts im NHG bei Einzelprojekten innerhalb der Bauzone (Pa.Iv. 19.409)

In der Herbstsession 2024 beschäftigte sich der Nationalrat als Zweitrat mit einer Änderung des Geoinformationsgesetzes, auf welche der Ständerat in der vorangehenden Sommersession nicht eingetreten war. Anders als ihre Schwesterkommission sah die UREK-NR davon ab, das Geschäft gänzlich zu verwerfen und stellte stattdessen einen Rückweisungsantrag, welchen Kommissionssprecher Christian Wasserfallen (fdp, BE) einen «letzten Rettungsversuch für dieses Gesetz» nannte. Der Bundesrat solle unter anderem überprüfen, welchen verfassungsmässigen Grundlagen die Gesetzesänderung unterliege. Weiter solle in diesem Rahmen der Begriff «Daten nationalen Interesses» gesetzlich verankert und die geforderte Bereitstellungspflicht auf ebendiese Daten beschränkt werden. Zusätzlich solle laut UREK-NR-Mehrheit die Entschädigung bei der Weitergabe der Daten privater Anbieterinnen und Anbieter geregelt und eine Verstaatlichung privater Daten vermieden werden.
Eine Minderheit Kolly (svp, FR) stellte einen Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage. Minderheiten- und SVP-Fraktionssprecher Nicolas Kolly hob hervor, dass die Kantone bereits über eine «qualitativ hochwertige» Gesetzgebung im Bereich des Untergrunds verfügten oder dabei seien, diese zu erlassen, weshalb auch bei dieser Angelegenheit die Souveränität der Kantone geachtet werden solle. Auch die «Enteignung» der Daten privater Anbieterinnen und Anbieter wurde seitens der Minderheit kritisiert. Vor diesem Hintergrund habe die SVP-Fraktion nicht vor, auf die Vorlage einzutreten. Bei einem Beschluss auf Eintreten werde man dagegen der Kommissionsmehrheit Folge leisten, so Nicolas Kolly. Keine andere Fraktion bestand auf Nichteintreten und die grosse Kammer trat mit 122 zu 63 Stimmen auf die Vorlage ein. Während sich neben der SVP- auch die Mitte-Fraktion für den Rückweisungsantrag ausgesprochen hatte, äusserte sich einzig die SP dagegen, wobei die übrigen Fraktionen keine Stellung bezogen. Eine Minderheit Pult (sp, GR) forderte Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates; Jon Pult bezeichnete die Argumente der Gegenseite in Bezug auf die Kompetenz der Kantone als «an den Haaren herbeigezogen», da unter anderem klar in der Verfassung verankert sei, dass die Landesvermessung eine Bundesaufgabe darstelle. Bundesrätin Viola Amherd weibelte vor der Volkskammer für den bundesrätlichen Entwurf, wandte aber ein, dass der Bundesrat auch mit einer Rückweisung leben könne und bei einer allfälligen Überarbeitung der Vorlage den Bedenken der beiden Kammern Rechnung tragen werde. Mit 147 zu 41 Stimmen begrüsste die Mehrheit der grossen Kammer den Rückweisungsantrag der UREK-NR und schickte das Geschäft somit zurück an den Bundesrat.

Geoinformationsgesetz. Änderung (BRG 23.060)

In der Herbstsession 2024 beugte sich der Ständerat über ein Postulat Caroni (fdp, AR), welches den Bundesrat aufforderte zu prüfen, inwiefern Einsprachen bei Bauten wieder auf schutzwürdige Interessen der Einreichenden zu beschränken seien. Der Postulant erklärte, dass es bis 2011 Praxis gewesen sei, lediglich Einsprachen über Punkte, bei welchen die Interessen der Einreichenden direkt tangiert wurden, vor dem Bundesgericht geltend zu machen. Heute sei es dagegen gang und gäbe, dass auch Punkte, welche die Interessen der Einsprache erhebenden Partei nicht direkt einschränken, zur Rüge gebracht werden und somit Bauvorhaben verzögern könnten, so Andrea Caroni. Der Bundesrat solle nun präsentieren, inwiefern zu der vergangenen gesetzgeberischen Praxis zurückgekehrt werden könne. Die Landesregierung unterstützte die Forderung Caronis, da sie es als sinnvoll empfand, eine Auslegeordnung in Bezug auf das Beschwerderecht auszuarbeiten. Infolgedessen empfahl er das Postulat zur Annahme. Der Ständerat folgte dieser Empfehlung und hiess das Geschäft stillschweigend gut.

Einsprachen sind wieder auf schutzwürdige Interessen zu beschränken (Po. 24.3637)

In der Herbstsession 2024 läutete der Nationalrat die Differenzbereinigung bei der Änderung des OR hinsichlich der Verlängerung der Meldefrist von Baumängeln ein. Florence Brenzikofer (gp, BL) stellte die Forderungen der Kommissionsmehrheit in der Ratsdebatte vor. So habe sich die Mehrheit der RK-NR bereit erklärt, teilweise einen Kompromiss mit dem Ständerat anzustreben. Zwar wolle man an einer Abschaffung der 60-tägigen Rügefrist zur Meldung von Mängeln festhalten, aber die Verjährungsfrist analog zum Ständerat auf fünf statt zehn Jahre beschränken. Eine Minderheit Mahaim (gp, VD) forderte hingegen an einer Verjährungsfrist von zehn Jahren festzuhalten. Eine erste Minderheit Gianini (fdp, TI) plädierte betreffend die Rügefrist für eine fast vollkommene Adhäsion zum ständerätlichen Entschluss, sah aber von der darin enthaltenen Schadensminderungspflicht ab. Eine zweite Minderheit Gianini forderte zusätzlich, dass die Vereinbarung kürzerer Fristen nur während der ersten zwei Jahre der Gewährleistung nicht möglich sein sollte. Die RK-NR hielt an einer weiteren Differenz zum Ständerat fest und plädierte weiterhin für eine Ausweitung des Nachbesserungsrechts auf Bauten mit umfangreichen Renovierungsarbeiten. Dagegen entschied die Rechtskommission bei der Sicherstellung der Verzugszinsen dem Ständerat entgegenzukommen und die Frist der Sicherstellung auf 10 Jahre zu beschränken. Eine letzte Minderheit Dandrès (sp, GE) plädierte hier auf Festhalten an einer fünfjährigen Frist.
Die SVP-Fraktion sprach sich in allen Belangen für die Anträge der Kommissionsmehrheit aus. Die FDP.Liberalen-Fraktion unterstützte die erste Minderheit Gianini und in den sonstigen Belangen den Mehrheitsantrag. Die Fraktionen der Grünen und SP forderten Festhalten am nationalrätlichen Beschluss und folgten damit den Minderheiten Mahaim und Dandrès. Kein Votum im Rat äusserten die Fraktionen der Mitte und der GLP. Bundesrat Beat Jans beantragte den Mitgliedern der Volkskammer, den Antrag der ersten Minderheit Gianini anzunehmen, da dieser dem Konzept des Stände- und Bundesrates in den meisten Punkten entspreche und die Schadenminderungspflicht nicht explizit im Gesetz erwähnt werden müsse. In den anderen Differenzpunkten empfahl der Bundesrat, der Kommissionsmehrheit zu folgen, obschon Jans unter anderem die von der Kommissionsmehrheit geforderte, zwingende Nachbesserung als «problematisch» bezeichnete.
In der Abstimmung konnte der erste Minderheitsantrag Gianini brillieren und wurde mit 118 zu 74 Stimmen dem zweiten Minderheitsantrag Gianini vorgezogen, wobei sich eine Mehrheit der SVP-Fraktion, die geschlossen stimmende GLP-Fraktion und einige Mitglieder der FDP.Liberalen- und Mitte-Fraktion für den zweiten Antrag aussprachen. Auch den Mehrheitsantrag übertrumpfte der Antrag der ersten Minderheit Gianini mit 102 zu 91 Stimmen mittels der geschlossen stimmenden FDP.Liberalen- und GLP-Fraktionen sowie einer Mehrheit der SVP-Fraktion und einer Minderheit der Mitte-Fraktion. Die Anträge der Minderheiten Mahaim und Dandrès waren dagegen trotz Unterstützung der geschlossen stimmenden SP-Fraktion und einer Mehrheit der Grünen-Fraktion in der Volkskammer chancenlos.
Damit ging das Geschäft mit zwei verbleibenden Differenzen, einerseits dem erweiterten Geltungsbereich des Nachbesserungsrechts und andererseits der Nichteinführung einer Schadenminderungspflicht, zurück an den Ständerat.

Obligationenrecht (Baumängel). Änderung (BRG 22.066)

Im Juni 2024 publizierte das Bundesamt für Statistik einen Bericht zu zwei neuen statistischen Raumeinheiten für die Schweiz. Mithilfe dieser neuen räumlichen Gliederungen im Rahmen des USPAT-Projekts soll die Nutzung regionaler Statistiken vereinfacht werden. Da räumliche statistische Informationen heutzutage auf Gemeindeebene erfasst werden, stellt die zunehmende Anzahl an Gemeindefusionen und die damit einhergehende Reduktion an Gemeinden eine Herausforderung dar: So leidet laut BFS der räumliche Detaillierungsgrad gerade in Gemeinden mit verschiedenen Siedlungsformen unter der statistischen Untersuchung auf Gemeindeebene. Zudem könnten gerade kleine Gemeinden in der Schweiz durch eine zu geringe Anzahl an Einwohnenden nicht bei allen statistischen Hochrechnungen berücksichtigt werden. Um diese Probleme anzugehen, sollen mithilfe der Definition der neuen statistischen Raumeinheiten vier Ziele verfolgt werden: Erstens sollen die statistischen Raumeinheiten über einen Zeitraum von rund 20 bis 30 Jahren stabil bleiben, um auch eine historische Betrachtung der Siedlungsstruktur zu ermöglichen. Zweitens sollen insbesondere die oftmals speziellen Gebietsmerkmale in ländlichen und Bergregionen – so unter anderem eine dünne Besiedelung und der Zusammenschluss verschiedener Siedlungsstrukturen in den Gemeinden – realitätstreu abgebildet werden. Drittens sollen grössere städtische Gebiete in etwa gleich grosse – gemessen an der Bevölkerungsanzahl – Einheiten unterteilt werden. Viertens sollen ausreichend grosse Einheiten für statistische Untersuchungen gebildet werden. Da sich die ersten drei Zielsetzungen und das vierte Unterteilungskriterium grundsätzlich ausschliessen, wurde ein zweistufiges Konzept der Raumeinheiten entwickelt. Die erste Konzeptstufe beziehungsweise Unterteilung (USPAT1) stellt eine zeitlich stabile Untersuchung von räumlichen Gliederungen unter Wahrung ihrer Feinstruktur sicher, während die zweite Konzeptstufe (USPAT2) die gesamte Schweiz anhand der USPAT1 in Einheiten mit rund 10'000 Einwohnerinnen und Einwohnern unterteilt. So lassen sich schliesslich 3'607 USPAT1 in der Schweiz erkennen, wobei rund zwei Drittel der Gemeinden mit einer einzelnen USPAT1-Einheit identisch sind. Dagegen lassen sich in der Schweiz 751 USPAT2 verorten. Die USPAT1 weisen eine durchschnittliche Einwohnerzahl von 2'434 Einwohnerinnen und Einwohnern auf, während USPAT2 durchschnittlich über 11'721 Einwohnende verfügen.

Neue statistische Raumeinheiten für die Schweiz

In der Sommersession 2024 behandelte der Ständerat als Zweitrat einen Entwurf der RK-NR zu einer Änderung des OR, um unter anderem die Frist der Meldung von Baumängeln zu verlängern. Der Nationalrat hatte zuvor den Entscheid seiner Rechtskommission bestätigt und nicht zuletzt für eine gänzliche Abschaffung der Verwirkungsfolge für verspätete Mangelrügen und eine Anhebung der Verjährungsfrist auf zehn statt fünf Jahre gestimmt. Weiter sollen Mängel neu innerhalb der gesamten Verjährungsfrist gerügt werden können, wobei eine Schadensminderungspflicht seitens der Käuferin oder des Käufers bestehe.

Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. In der Detailberatung lagen mehrere Anträge der Kommission oder der Kommissionsmehrheit sowie ihnen gegenübergestellt zwei Minderheitsanträge und vier Einzelanträge seitens Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) vor. Kommissionssprecher Matthias Michel (fdp, ZH) stellte die Vorlage dem Stöckli vor und erläuterte, dass die RK-SR nach vier Sitzungen zum Entwurf eine Lösung gefunden habe. So stelle die nach geltendem Recht kurze Rügefrist das Kernproblem der Vorlage dar. Jedoch wolle man sich genau bei dieser Rügefrist am Entwurf des Bundesrats orientieren, welcher die Frist für die Mangelrüge auf 60 Tage angesetzt habe, und schaffe diesbezüglich eine erste Differenz zum Nationalrat. Ebenso sprach sich die Mehrheit der RK-SR dafür aus, dass – analog zum Entwurf des Bundesrats – die Verjährungsfrist weiterhin bei fünf Jahren belassen wird. Auch Bundesrat Beat Jans bekräftigte den Mehrheitsentscheid und hob hervor, dass eine komplette Ausweitung der Rügefrist das geltende System gänzlich aushebeln würde. In einer weiteren Differenz zum Nationalrat schlug die RK-SR analog zum Bundesrat vor, ganz auf ein Nachbesserungsrecht bei Bauten mit umfangreichen Renovierungsarbeiten zu verzichten. Weiter sprach sich die Kommission – erneut entgegen des Entscheids des Nationalrats aber in Einklang mit dem Bundesrat – für eine Ersatzsicherheit seitens der Bauherrschaft aus, welche Verzugszinsen für mindestens zehn Jahre decken solle.
Ein Minderheitsantrag Sommaruga (sp, GE) forderte die Ausdehnung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre und somit Zustimmung zum Nationalrat. Der Vorschlag der Minderheit konnte im Stöckli jedoch nicht obsiegen: Eine Mehrheit des Ständerats sprach sich mit 33 zu 10 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gegen eine Ausweitung der Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre aus. Auch ein weiterer Minderheitsvorschlag Sommarugas, der ebenso wie der Nationalrat forderte, dass die Verjährungsfrist nicht zulasten des Käufers oder der Käuferin abgeändert werden darf, lehnte der Ständerat mit 28 zu 16 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ab. Die obsiegende Kommissionsmehrheit befürwortete auch hier die Version des Bundesrates, der eine Abänderung der Verjährungsfrist nicht verbieten wollte.
Darüber hinaus stellten sich vier Einzelanträge seitens Brigitte Häberli-Koller gegen die Kommissionsanträge und forderten eine vollständige Zustimmung zu den Beschlüssen des Nationalrats. Die Einzelanträge umfassten eine Abschaffung der Rügefrist für Baumängel, eine zwingende Nachbesserungspflicht, eine Ausweitung ebendieser Nachbesserungspflicht auf umfassend renovierte Bauten und eine Begrenzung der im Rahmen der Ersatzsicherheit zu deckenden Verzugszinsen auf fünf Jahre. Häberli-Koller betonte in erster Linie, dass unter anderem die Nachbarländer keine Rügefristen implementieren würden und die Rügefrist als Spezialfall im schweizerischen Vertragsrecht heraussteche, weshalb sie auch das Absehen von ebendieser empfahl. Der Ständerat entschied sich trotzdem mit 35 zu 8 Stimmen (bei 2 Enthaltungen), an der 60-tägigen Rügefrist gemäss Vorschlag der RK-SR festzuhalten. Auch stimmte die Mehrheit des Ständerats mit 29 zu 12 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gegen einen zwingenden Charakter des Nachbesserungsrechts und mit 30 zu 13 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gegen eine Ausdehnung der Nachbesserungspflicht auf umfassend renovierte Bauten. Schliesslich scheiterte auch der letzte Einzelantrag Häberli-Koller und damit der nationalrätliche Vorschlag, die im Rahmen der Ersatzsicherheit zu deckenden Verzugszinsen auf fünf Jahre zu begrenzen, mit 30 zu 13 Stimmen (bei 1 Enthaltung) im Stöckli.
In der Gesamtabstimmung wurde die so abgeänderte Vorlage einstimmig angenommen, womit sie zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat geht.

Obligationenrecht (Baumängel). Änderung (BRG 22.066)

In seinem Bericht über die Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte 2023 beantragte der Bundesrat die Abschreibung eines Postulats der UREK-SR zur Erleichterung der Verdichtung und energetischen Sanierung. Der Bundesrat erachtete das Anliegen des Postulats im Rahmen der zweiten Teilrevision des RPG als erfüllt. In der Sommersession 2024 kam der Ständerat diesem Antrag stillschweigend nach.

Erleichterung der Verdichtung
Dossier: 2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes und damit zu erfüllende Vorstösse

In der Sommersession 2024 entschied der Ständerat über eine Änderung des Geoinformationsgesetzes in Erfüllung einer Motion Vogler (cps, OW; Mo. 19.4059), welche einen Aktionsplan zur Digitalisierung des geologischen Untergrundes gefordert hatte. Infolge dieser Änderung müssten Inhaberinnen und Inhaber (prozessierter) primärer geologischer Daten diese dem Bund und den Kantonen kostenlos zur Verfügung stellen, um die Planung der Nutzung des Untergrunds zu vereinfachen. Kommissionssprecher Daniel Fässler (mitte, AI) stellte die Vorlage und den Entscheid der UREK-SR in der kleinen Kammer vor. Er hob unter anderem hervor, dass die Vorlage bereits im Vernehmlassungsverfahren auf Vorbehalte gestossen war und die UREK-SR den Bedarf für eine Gesetzesänderung und die damit einhergehende Verlagerung der Kompetenzen zur Datenbereitstellung auf Bundesebene anzweifelte. Zwar unterliege die topographische Landesvermessung in der Kompetenz des Bundes, doch diese umfasse explizit nur die Erdoberfläche und nicht den in dieser Vorlage tangierten Untergrund. Weiter sah die Kommission die grundsätzlich kostenlose Zurverfügungstellung der Daten als einen Eingriff in die Eigentumsgarantie und damit als verfassungswidrig an. Schliesslich sei bei der Erfüllung der Motion Vogler die Erarbeitung eines Aktionsplans gefordert. Es sei deshalb voreilig, eine Gesetzesänderung vorzunehmen, ohne die Veröffentlichung ebenjenes Aktionsplans abzuwarten, führte Fässler die Begründung der Kommission weiter aus.
So beschloss die Kommission, dass die gesetzliche Grundlage auf Kantonsebene für den Austausch geologischer Daten ausreiche und empfahl dem Ständerat mit 10 zu 3 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Diesem Antrag stand ein Einzelantrag von Peter Hegglin (mitte, ZG) auf Eintreten entgegen. Der Zuger Ständerat betonte, dass der Untergrund keine Kantonsgrenzen kenne und eine entsprechende Gesetzesänderung auf Bundesebene die Lücken zwischen der kantonalen Gesetzgebung zu schliessen vermöge. Weiter könnten durch die einheitliche Handhabung von Geodaten nationale Interessen in Bereichen wie der Bahn und Rohstoffgewinnung besser verfolgt werden. Bundesrätin Viola Amherd bestärkte Hegglin in seiner Begründung und fügte an, dass eine nationale Regelung auch den Willen eines Grossteils der Kantone treffe. Mit 28 zu 14 Stimmen (bei 1 Enthaltung) entschied der Ständerat jedoch, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Geoinformationsgesetz. Änderung (BRG 23.060)

In der Sommersession 2024 beugte sich der Nationalrat als Erstrat über eine Änderung des FIFG. Im Zuge derer soll unter anderem eine Gesetzesgrundlage zur Erstellung eines Sachplans für Bauten und Anlagen des CERN erschaffen werden. Weiter soll die Planungsgenehmigungskompetenz für Bauten des CERN, welche entweder eine räumliche Entwicklung mit sich ziehen oder von strategischer Bedeutung sind, auch dem Bund zustehen. Nach heutigem Recht ist diese Befugnis ausschliesslich dem Kanton Genf vorbehalten, was oftmals lang andauernde Verfahren verursache, so Kommissionssprecher Dominik Blunschy (mitte, SZ). Mithilfe dieser Änderung soll das Planungsverfahren von CERN-Bauten beschleunigt und besser koordiniert werden.

Eintreten auf die Vorlage war in der Volkskammer umstritten. Fabien Fivaz (gp, NE) stellte als Kommissionssprecher die Vorlage vor. Insbesondere in Anbetracht zukünftiger Ausbauten des CERN, welche mit grosser Wahrscheinlichkeit mehrheitlich auf französischem Grund durchgeführt werden würden, habe der Kanton Genf den Wunsch nach einem vom Bund ausgearbeiteten Sachplan geäussert. So könne insbesondere der Verwaltungsaufwand des Kantons reduziert und das Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Jedoch hielt der Kommissionssprecher fest: «[L]es possibilités de participation et de contestation du canton, des communes et des citoyennes et des citoyens restent importantes à chaque étape du processus». Die Kommissionsmehrheit sprach sich mit 17 zu 8 Stimmen für die Gesetzesänderung und den Entwurf des Bundesrats aus. Eine Minderheit Riem (svp, BE) stellte einen Antrag auf Nichteintreten. Die Antragstellerin begründete ihr Vorhaben damit, dass auch bei einer wichtigen Institution wie dem CERN der föderalistische Kern der Raumplanung eingehalten werden solle. Es bestehe das Risiko, dass die Vorlage in der Raumplanung als Präzedenzfall für Bauten von nationaler und internationaler Bedeutung dienen könnte. Zusätzlich wurde seitens der Grünen-Nationalrätin Delphine Klopfenstein Broggini (gp, GE) ein Rückweisungsantrag an den Bundesrat gestellt. Diesen begründete sie damit, dass zuerst eine Machbarkeitsstudie zum neuen Teilchenbeschleuniger durchgeführt werden sollte, bevor eine entsprechende Gesetzesänderung in Frage käme. Unterstützung erhielten die beiden Antragstellerinnen je lediglich seitens ihrer Fraktionen. So wurde Eintreten auf die Vorlage schliesslich unter Widerstand der fast geschlossen stimmenden SVP-Fraktion mit 122 zu 59 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) beschlossen. Der von der Grünen-Fraktion unterstützte Rückweisungsantrag unterlag daraufhin mit 165 zu 20 Stimmen (bei 2 Enthaltungen).

Anders als bei der Eintretensdebatte lagen in der Detailberatung keine Anträge vor, womit der Nationalrat sogleich zur Gesamtabstimmung überging. In dieser wurde der Entwurf des Bundesrats mit 116 zu 59 Stimmen (bei 11 Enthaltungen) angenommen. Die Gegenstimmen entstammten allesamt dem Lager der SVP-Fraktionen und fast die Hälfte der Mitglieder der Grünen-Fraktion enthielt sich der Stimme. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Förderung der Forschung und der Innovation (Sachplan und Plangenehmigungsverfahren) (BRG 24.029)

In der Sondersession 2024 widmete sich der Nationalrat in Erfüllung einer parlamentarischen Initiative Bregy (mitte, VS), welche eine Anpassung des NHG im Bereich des Verbandbeschwerderechts forderte, einem Entwurf seiner UREK zur Änderung des besagten Bundesgesetzes. Die Vorlage beabsichtigte eine punktuelle Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei «kleineren Bauvorhaben von geringer Bedeutung» und war in der Vernehmlassung stark umstritten gewesen. Konkret soll das Verbandsbeschwerderecht laut Kommissionssprecherin Simone de Montmollin (fdp, GE) für Bauvorhaben von weniger als 400 Quadratmetern nicht angewendet werden, ausser das Bauvorhaben betreffe unter anderem besonders empfindliche Gebiete, wie beispielsweise Biotope und Wassergebiete nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung, oder historische Stätten. Dem Nationalrat lagen vier Minderheiten aus dem links-grünen Lager vor: Eine erste Minderheit Masshardt (sp, BE) plädierte dafür, nicht auf die Vorlage einzutreten, da schlicht kein Handlungsbedarf bestehe. Eine Mehrheit der Beschwerden gegen Bauprojekten werde von Privatpersonen eingereicht, weshalb also meist Nachbarinnen und Nachbarn statt Umweltverbänden Bauvorhaben behinderten. Sich genau auf die Verbandsbeschwerden zu fokussieren, welche lediglich rund 50 Beschwerden pro Jahr ausmachten, sei der falsche Ansatz, so Masshardt. Die zweite Minderheit Munz (sp, SH) forderte, das Gesetz lediglich auf Erstwohnungen zu beschränken und das Verbandsbeschwerderecht bei Bauvorhaben, welche dem Zweitwohnungsgesetz unterliegen, weiterhin in gleicher Form aufrechtzuerhalten. Zwei weitere Minderheiten, angeführt von Christophe Clivaz (gp, VS), forderten zum einen, dass das Verbandsbeschwerderecht nur bei einer Bruttogeschossfläche von weniger als 250 Quadratmetern ausgesetzt werden können solle und zum anderen dass das Beschwerderecht ebenfalls bei Bauvorhaben innerhalb von Bauzonen weiterbestehen solle, die als für eine Auszonung geeignet empfunden werden.

Die Volkskammer sah sich in zwei klare Lager gespalten. Während die Fraktionssprecherinnen und -sprecher der SP, Grünen und GLP auf Nichteintreten pochten, beabsichtigten die Fraktionen der FDP, SVP und der Mitte, auf die Vorlage einzutreten. So beschloss der Nationalrat Eintreten mit 116 zu 67 Stimmen (bei einer Enthaltung). Auch in der Detailberatung blieben die Fronten ähnlich verhärtet. Der Minderheitsantrag Munz wurde unter anderem seitens der Mehrheitssprecherin Monika Rüegger (svp, OW) kritisiert, da dieser eine Ungleichbehandlung von Zweit- und Erstwohnungen mit sich bringe, und vom Nationalrat schliesslich mit 123 zu 62 Stimmen abgelehnt. In dieser Abstimmung unterstützte auch die GLP-Fraktion den Antrag der Kommissionsmehrheit. Der Initiant Philipp Matthias Bregy bemängelte die beiden Minderheitsanträge Clivaz: Damit könnten erstens beinahe alle Zonen von einer potenziellen Auszonung betroffen sein, was die Gesetzesrevision obsolet mache, und zweitens stellten die in der Vorlage festgehaltenen 400 Quadratmeter Bruttogeschossfläche bereits einen Kompromiss dar. Die Minderheitsanträge Clivaz scheiterten schliesslich mit 112 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung (Bruttogeschossfläche), respektive mit 113 zu 72 Stimmen ohne Enthaltungen (Auszonung). Neben den geschlossen dafür stimmenden Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP sprachen sich auch die beiden EVP-Nationalräte Marc Jost (evp, BE) und Niklaus-Samuel Gugger (evp, ZH) sowie FDP-Nationalrat Matthias Samuel Jauslin (fdp, AG) für die Minderheiten Clivaz aus, während sich FDP-Nationalrätin Giacometti (fdp, GR) der Abstimmung über eine Einschränkung der Bruttogeschossfläche enthielt. Die gleichen Ratsmitglieder, welche sich auch den Minderheiten Clivaz angeschlossen hatten, stellten sich in der Gesamtabstimmung gegen die Vorlage, welche somit mit 113 zu 72 Stimmen unverändert angenommen wurde.

Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts im NHG bei Einzelprojekten innerhalb der Bauzone (Pa.Iv. 19.409)

Die UREK-NR entschied im April 2024, einer Standesinitiative des Kantons St. Gallen für «Massvolle Entwicklungen in Weilerzonen» mit 14 zu 8 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) Folge zu geben und bestätigte somit den Beschluss des Ständerats. Die Standesinitiative forderte eine Anpassung des RPG, um Neubauten innerhalb von Weilerzonen zu erlauben, insbesondere, um bestehende Baulücken zu schliessen. Die Kommission erklärte in einer Medienmitteilung, dass bei diesem Entscheid vor allem die Siedlungsverdichtung von Weilern unter Wahrung des Trennungsgrundsatzes im Vordergrund stehe. Ein Teil der Kommission bemängelte jedoch, dass der Vorstoss Nutzungskonflikte ausserhalb der Bauzone befeuern und die Bedeutung der Landwirtschaft in Weilerzonen gefährden könnte. Somit liegt es nun an der UREK-SR, eine entsprechende Gesetzesänderung auszuarbeiten.

Massvolle Entwicklung in Weilerzonen (Kt. Iv. 22.319)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Im November 2023 reichte die UREK-NR ein Postulat ein, um die Versorgungssicherheit mit inländischen Baumaterialien zu untersuchen. Der Bundesrat solle – in Zusammenarbeit mit den Kantonen – raumplanerische Lösungen entwerfen, um die Versorgungs- und Entsorgungssicherheit von Baumaterialien sicherzustellen. Unter anderem in Angesicht der Annahme des Klimagesetzes im Juni 2023, solle auch in der Baubranche vermehrt auf eine Kreislaufwirtschaft gesetzt und in erster Linie Rohstoffe aus der Schweiz verwendet werden.
Der Bundesrat konterte, dass die Raumplanung fast vollumfänglich in den Kompetenzbereich der Kantone falle und empfahl das Postulat zur Ablehnung. Weiter gebe es bereits aktuelle Berichte, die aufzeigen würden, dass es unter anderem bei den primären Zementrohstoffen und Hartstein keine Engpässe gäbe. Kommissionssprecher Michael Graber (svp, VS) hob in der parlamentarischen Debatte während der Frühjahrssession 2024 hervor, dass der Bund trotzdem die Grundsätze der Raumplanung festlegen könne und mit entsprechenden Grundlagen die Arbeit der Kantone im Bereich der Versorgungs- und Entsorgungssicherheit erleichtert werden könnte. Der Nationalrat nahm das Postulat in der Folge mit 176 zu 6 Stimmen (bei 1 Enthaltungen) an.

Raumplanerische Grundlagen für die Versorgungssicherheit mit inländischen Baumaterialen schaffen (Po. 23.4332)

In der Frühjahrssession 2024 pflichtete die grosse Kammer einem Entscheid des Ständerats zur Anpassung des NHG bei und nahm eine entsprechende Motion Stark (svp, TG) auf Antrag ihrer UREK-NR an. Die Mehrheit ebendieser empfand, dass die vom ISOS-Inventar geforderten Verpflichtungen mit den kantonalen und lokalen Interessen oftmals schwer vereinbar seien und infolgedessen relativiert werden sollten. Eine Kommissionsminderheit Clivaz (gp, VS) war der Ansicht, dass das ISOS-Inventar Bauvorhaben nicht so stark einschränke wie von den Befürworterinnen und Befürwortern der Motion behauptet. Der Nationalrat nahm den Vorstoss schliesslich mit 161 zu 24 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) an. Dabei stammten die Gegenstimmen mehrheitlich von der geschlossen stimmenden Grünen-Fraktion.

Das Isos soll die bauliche Entwicklung und Verdichtung lenken, aber nicht verhindern (Mo. 23.3435)

Der Nationalrat beriet in der Frühjahrssession 2024 eine Motion Burgherr (svp, AG) zu mehr Freiraum beim Umbau landwirtschaftlicher Bauten. Der Motionär bemängelte, dass ungenutzte Bauten in landwirtschaftlichen Zonen aufgrund von Hürden im RPG oftmals ihrem Verfall gewidmet seien und plädierte dafür, dass voll erschlossene, stillgelegte Bauernhöfe einfacher als Wohnraum umgenutzt werden sollten. Insbesondere angesichts des Strukturwandels und daraus resultierenden leerstehenden Landwirtschaftsbauten sei es nötig, über eine Gesetzgebung zu verfügen, welche effiziente und zeitgemässe Umbauten zulasse. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Vorstosses, der bereits in der Herbstsession 2023 auf der Agenda des Nationalrats stand. Dort wurde er jedoch von einer Minderheit Flach (glp, AG) bekämpft und somit auf die folgende Frühjahrssession verschoben. Beat Flach kritisierte in der parlamentarischen Debatte im März 2024 die Ungenauigkeit des Vorstosses Burgherr, da kaum ersichtlich sei, welche Bauten denn genau als stillgelegte Bauernhöfe klassifiziert werden würden. Vor allem sei aber genau die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude ausserhalb der Bauzone bereits ausgiebig im Rahmen der Behandlung der zweiten Etappe der RPG-Revision besprochen worden, äusserte sich Flach. Umweltminister Rösti konterte, dass der Vorstoss weniger weit gehe als die von Flach erwähnten Anträge im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Revision und anders als bei ebendiesen auch keine Bauernhäuser aktiver Landwirte und Landwirtinnen betreffen würde. Der Nationalrat nahm die Motion mit 95 zu 93 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) an. Für den Vorstoss sprachen sich jeweils beinahe einstimmig die Fraktionen der FDP und SVP aus, wobei sie Unterstützung von einigen Mitgliedern der Mitte-Fraktion erhielten.

Mehr Freiraum beim Umbau landwirtschaftlicher Bauten (Mo. 23.3717)

Jahresrückblick 2023: Raumplanung und Wohnungswesen

Das Thema Mietwesen erhielt im Jahr 2023 deutlich mehr mediale Aufmerksamkeit als in den Jahren zuvor. Zum einen dominierte der durch die Erhöhung des Referenzzinssatzes ausgelöste Anstieg der Mieten den Themenbereich «Raumplanung und Wohnungswesen»: Im Juni 2023 stieg der Referenzzinssatz erstmals seit seiner Einführung im Jahre 2008 an (+0.25 Prozentpunkte auf 1.5 Prozent). Dies hatte für rund die Hälfte der Mieterinnen und Mieter in der Schweiz eine Mietzinserhöhung von durchschnittlich rund drei Prozent zur Folge. Gegen Ende Jahr gab das BWO bekannt, dass der Referenzzinssatz per 2. Dezember 2023 erneut um 0.25 Prozentpunkte auf 1.75 Prozent ansteige. Folglich kündigte der Bundesrat im November mietzinsdämpfende Massnahmen an, um die Mieterinnen und Mieter zu entlasten. Zum anderen schürte die stetige Reduktion der Leerwohnungsziffer im Verlauf des Jahres weiter die Angst vor einer Wohnungsnot, insbesondere in den grösseren Städten. Zusätzliche Medienaufmerksamkeit erhielt diese Problematik im Zusammenhang mit der Asyldebatte, nachdem es Medienberichte gegeben hatte, dass Mietenden zugunsten von Asylbewerbenden die Wohnung gekündigt worden sei. Die meisten dieser Berichte stellten sich in der Folge jedoch als falsch heraus.

Um die Wohnungsknappheit anzugehen, berief Bundesrat Guy Parmelin im Mai einen Runden Tisch mit Vertretenden der Kantone, Gemeinden und Städten sowie der Immobilien- und Baubranche ein. Einige Akteurinnen und Akteure vermuteten die Ursache der potenziellen Wohnungsnot in der Schweiz im fehlenden Wohnungsbau. Im Parlament waren die Meinungen indes gespalten, ob und wie gegen den fehlenden Wohnungsbau vorgegangen werden sollte. Einerseits überwies das Parlament ein Postulat zur Schaffung eines Kostenrisikos bei Einsprachen gegen Baubewilligungsverfahren an den Bundesrat, andererseits lehnte es einen Vorstoss zur Schaffung standardisierter Prozesse für die Ausarbeitung von Vollzugshilfen in der Baubranche ab.

Zudem verabschiedete das Parlament im Berichtsjahr vier Gesetzesvorlagen im Mietbereich, die allesamt auf parlamentarische Initiativen zurückgingen und Verbesserungen zugunsten der Vermieterinnen und Vermieter mit sich brachten. So beschloss das Parlament Revisionen für eine Reduktion des Verwaltungsaufwands und der Lockerung der Formularpflicht bei Staffelmieten, für eine Zulassung von Nachbildungen der handschriftlichen Unterschrift, für ein beschleunigtes Kündigungsverfahren wegen Eigenbedarf sowie für ein Mitspracherecht bei Untermieten. Auf der anderen Seite lehnte das Parlament die meisten Vorstösse von Vertretenden der Mieterinnen und Mieter ab, etwa gegen Mietzinserhöhungen, für eine bessere Durchsetzung des Mietrechts oder für ein Kündigungsverbot von Mietverträgen von über 65-Jährigen.

Einen Meilenstein stellt die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) dar, die nach mehreren Jahren intensiver Arbeiten und Diskussionen in der Herbstsession 2023 vom Parlament verabschiedet werden konnte. Die ausgedehnten parlamentarischen Beratungen zum Geschäft fanden insbesondere in der Sommersession starken Widerhall in den Printmedien (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). In der Differenzbereinigung mussten die Räte insbesondere Fragen zur Umnutzung von Landwirtschaftsgebäuden zu Wohnungen sowie zu Sonderregelungen für die Bergregionen klären. Schliesslich einigten sich die Räte unter anderem auf ein Anreizsystem zum Abbruch von Bauten ausserhalb der Bauzone. Nach Verabschiedung der Gesetzesrevision, die auch einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative darstellt, zogen die Initiantinnen und Initianten ihr Anliegen im Oktober bedingt zurück.

Mit der Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts bleibt hingegen eine weitere Grossreform auch nach 2023 in parlamentarischer Beratung. Auch in der zweiten Behandlungsrunde scheint noch keine Einigung in Sicht zur Frage, ob auch Zweitwohnungen vom Eigenmietwert befreit werden sollen. Starke Differenzen zwischen National- und Ständerat bestehen auch bei der Höhe des Schuldzinsenabzugs.

Im Berichtsjahr als ebenfalls umstritten entpuppte sich ein im Rahmen einer parlamentarischen Initiative erarbeiteter Entwurf für eine Revision des Zweitwohnungsgesetzes, das durch Annahme der Zweitwohnungsinitiative geschaffen worden war. Konkret beabsichtigt die Revision, die Zweitwohnungs-Beschränkungen dahingehend zu lockern, dass in Gemeinden mit einem hohen Anteil an Zweitwohnungen sowohl Erweiterungen als auch Wiederaufbauten altrechtlich erbauter Gebäude als Zweitwohnungen genutzt werden dürfen. In der Herbstsession nahm der Entwurf nach längeren Diskussionen eine erste Hürde im erstberatenden Nationalrat.

Jahresrückblick 2023: Raumplanung und Mietwesen
Dossier: Jahresrückblick 2023

Nachdem die Behandlungsfrist für eine parlamentarische Initiative Bregy (mitte, VS) in der Wintersession 2022 verlängert worden war, hatte die UREK-NR im März 2023 einen Gesetzesentwurf zur Anpassung des NHG fertiggestellt und diesen in die Vernehmlassung geschickt.
Das BAFU veröffentlichte die Vernehmlassungs-Ergebnisse im Dezember 2023 in einem Bericht. Der Entwurf der UREK-NR sah eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei Wohnbauten mit einer Geschossfläche von unter 400 Quadratmetern vor, vorausgesetzt, das Bauvorhaben sei nicht in einem sensiblen Gebiet geplant. Ein Kommissionsminderheitsantrag Jauslin (fdp, AG) forderte, dass das Verbandsbeschwerderecht lediglich bei einer Geschossfläche von unter 250 Quadratmetern eingeschränkt werden solle. Ebenso solle das Beschwerderecht aufrechterhalten werden, falls die betroffene Bauzone auch für eine Auszonung geeignet wäre. Eine Kommissionsminderheit Munz (sp, SH) setzte sich für ein Fortbestehen des Verbandsbeschwerderechts bei Wohnbauten ein, die in einer Gemeinde mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent erbaut werden sollten.

Die Hälfte der 68 Stellungnehmenden in der Vernehmlassung unterstützte den Mehrheitsantrag der UREK-NR. 13 Kantone (AI, BE, GL, GR, JU, LU, NW, SO, SZ, TI, VD, VS, ZG) konnte die Vorlage überzeugen, während der Kanton Obwalden sich für die Minderheitsanträge Jauslin und Munz aussprach. Der Kanton Bern unterstützte zusätzlich den Minderheitsantrag Munz. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone befürwortete den Mehrheitsantrag der UREK-NR – trotz der divergierenden Stellungnahme zweier Mitgliedskantone (OW, UR) – ohne Vorbehalte. Eine Mehrheit der stellungnehmenden Dachverbände (Baumeisterverband, economiesuisse, SAB, SBV, SGV), die bürgerlichen Parteien (SVP, FDP.Liberalen, Mitte) und weitere Verbände aus der Bau- und Immobilienbranche (bspw. HEV, metal.suisse) begrüssten die Vorlage. Mit deren Hilfe könnte ein Ungleichgewicht beim Verbandsbeschwerderecht zwischen dem NHG und dem USG behoben werden, da bei letzterem lediglich UVP-pflichtige Bauvorhaben vom Beschwerderecht betroffen seien, lautete die Argumentation der Unterstützerinnen und Unterstützer. Einige Stellungnehmenden wünschten sich eine Erhöhung der Schwelle der Geschossfläche auf 600 Quadratmeter (bspw. USPI, FRI, HEV), während die Handelskammer beider Basel gar eine Erhöhung des Grenzwerts auf 1'000 Quadratmeter forderte.

Gegen den Mehrheitsantrag äusserten sich zehn Kantone (AG, AR, BL, GE, FR, NE, SG, TG, UR, ZH), welche unter anderem keinen Handlungsbedarf sahen, da das Verbandsbeschwerderecht ohnehin nur selten genutzt werde. Auch die BPUK und der KSD sowie die Grünen und die SP lehnten die Vorlage ab, da sie den Umwelt- und Denkmalschutz schwäche. Auf Unverständnis stiess die Vorlage bei den stellungnehmenden Umwelt- und Denkmalschutzorganisationen (bspw. Pro Natura, Greenpeace, NIKE), welche sich allesamt gegen den Mehrheitsantrag positionierten. Als Begründung ihrer Haltung nannten die Organisationen unter anderem die «Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze», da Wohnbauprojekte mit einer geringeren Geschossfläche privilegiert behandelt werden würden. Die Denkmalschutzorganisationen (AKD, AS, SHS, NIKE) störten sich insbesondere daran, dass eine Mehrzahl der schützenswerten Ortsbilder nicht mehr dem Verbandsbeschwerderecht unterstellt wären. Falls die Gesetzesänderung jedoch angenommen werden würde, sicherten alle Umwelt- und Denkmalschutzorganisationen sowie die KSD, SP, SGB und der sia dem Minderheitsantrag Munz ihre bedingte Unterstützung zu. Dem Minderheitsantrag Jauslin würde wohl ebenfalls eine bedingte Zustimmung seitens der Gesamtheit der Umwelt- und Denkmalschutzorganisationen sowie der SP, KSD und SGB zuteilwerden, wobei drei Kantone (AG, SG, TG) ihre bedingte Unterstützung nur für die Senkung des Grenzwerts der Geschossfläche auf 250 Quadratmeter aussprachen.

Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts im NHG bei Einzelprojekten innerhalb der Bauzone (Pa.Iv. 19.409)

Nach mehrfacher Verlängerung der Behandlungsfrist befasste sich der Nationalrat in der Wintersession 2023 als Zweitrat mit der Landschaftsinitiative, welche zum Ziel hat, die Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet zu verstärken und die Anzahl Bauten ausserhalb der Bauzone zu plafonieren. Die Initiative war im November 2023 im Rahmen der zweiten Etappe der Teilrevision des RPG bedingt zurückgezogen worden. Die Mehrheit der nationalrätlichen UREK beantragte ihrem Rat, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Kommissionssprecher Mike Egger (svp, SG) hob insbesondere die Verabschiedung der zweiten Etappe der Teilrevision des RPG als ausschlaggebenden Grund für den Entschluss der UREK-NR vor. Insbesondere das darin verankerte Stabilisierungsziel und die klare Trennung zwischen Bau- und Nichtbauzone würden die Forderungen der Landschaftsinitiative umsetzen, weshalb die Vorlage auch zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative erklärt worden sei. Eine Minderheit Clivaz (gp, VS) weibelte in der grossen Kammer für eine Ja-Empfehlung, da der indirekte Gegenvorschlag zu wenig ehrgeizig sei.
Die SP und Grünen sicherten der Initiative in der Ratsdebatte ihre Unterstützung zu, zogen aber deren bedingten Rückzug zugunsten des indirekten Gegenvorschlags vor. Grünen-Fraktionssprecher Bastien Girod (gp, ZH) lobte die Arbeit der Räte in der Teilrevision des RPG, mit der die Grundziele der Initiative aufgegriffen worden seien. Man habe genügend Vertrauen in den Bundesrat, dass das Gesetz rasch und akkurat umgesetzt werde. Im unwahrscheinlichen Falle einer «Wiederbelebung» der Volksinitiative rate die Mitte-Fraktion zu deren Ablehnung, erklärte Mitte-Fraktionssprecher Nicolo Paganini (mitte, SG). Auch die Grünliberale Fraktion beantragte, die Initiative abzulehnen, da die Umsetzung des Begehrens aufwändiger wäre als die bereits angenommene RPG-Revision. Auch die Fraktionen der FDP und SVP erachteten die in der RPG-Revision vorgesehenen Gesetzesanpassungen als ausreichend. Dabei betonte unter anderem Martin Hübscher (svp, ZH), dass die Initiative die Entwicklung in ländlichen Gebieten stark behindern würde.

Da das Eintreten auf die Vorlage obligatorisch war, entschied der Nationalrat direkt über die Abstimmungsempfehlung. Mit 123 zu 59 Stimmen (bei 1 Enthaltung) bestätigte die grosse Kammer den Entscheid des Ständerats und empfahl die Initiative – entgegen den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und Grünen – zur Ablehnung. In der Schlussabstimmung sprachen sich der Nationalrat mit 132 zu 65 Stimmen (bei 1 Enthaltung) und der Ständerat mit 37 zu 6 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) für eine Ablehnungsempfehlung aus.

Volksinitiative zur Einschränkung des Bauens ausserhalb der Bauzonen (Landschaftsinitiative; BRG 21.065)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Eine vom Kanton St. Gallen im Oktober 2022 eingereichte Standesinitiative forderte eine Präzisierung der zulässigen Bautätigkeit in Weilerzonen im RPG. Nach geltendem Recht gehören Weilerzonen nicht zur Bauzone und dienen in erster Linie der Erhaltung der traditionellen Siedlungsstruktur ausserhalb der Bauzone. So sind Weilerzonen nicht explizit von der Bautätigkeit ausgenommen, wie eine solche tatsächlich aussehen könnte, wird jedoch nicht näher beschrieben. So müsse das zulässige Ausmass der baulichen Tätigkeit in Weilerzonen nach Ansicht des Kantons St. Gallen im RPG präzisiert werden, insbesondere um für Rechtssicherheit bei der Schliessung von Baulücken zu sorgen.
Die UREK-SR gab sich zurückhaltend bei ihren Erwägungen zum Vorstoss des Kantons St. Gallen. Es müsse verhindert werden, dass Weilerzonen zu «Ausweichzonen» mutieren und die Erhaltung des traditionellen Ortsbildes könnte durch Neubauten in diesen Zonen gefährdet werden. Zusätzlich liege die Standesinitiative dem Rat zu einem schlechten Zeitpunkt vor, da erst in der Herbstsession 2023 – nach jahrelanger Arbeit – die zweite Revision des RPG angenommen worden sei, äusserte sich Kommissionssprecherin Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) in der Wintersession 2023. In dieser Revision habe man entschieden, dass in der Nichtbauzone besonders das landwirtschaftliche Interesse priorisiert werden soll. Eine erneute Änderung des RPG so kurz nach der lange umkämpften Einigung würde deren Glaubwürdigkeit einschränken. Vor diesem Hintergrund empfehle die UREK-SR, der Standesinitiative keine Folge zu geben, so die Kommissionssprecherin. In einem Einzelantrag argumentierte Esther Friedli (svp, SG), dass es in diesem Vorstoss nicht darum gehe, die Trennung zwischen Bau- und Nichtbauzone in Frage zu stellen. Vielmehr sei durch die aktuelle Rechtsprechung die Bautätigkeit in bereits erschlossenen Gebieten auf dem Land stark eingeschränkt, womit auch eine allfällige Verdichtung innerhalb der Weilerzone nicht möglich sei. Deshalb sollte das RPG dahingehend angepasst werden, dass Neubauten zur Schliessung von Baulücken zulässig sein sollten. Auf dieses Votum hin entschied der Ständerat mit 23 zu 17 Stimmen, der Standesinitiative Folge zu geben.

Massvolle Entwicklung in Weilerzonen (Kt. Iv. 22.319)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Der Ständerat beschäftigte sich in der Wintersession 2023 mit einer Standesinitiative des Kantons Wallis für eine Verjährungsfrist auch ausserhalb der Bauzone. Die Verjährungsfrist beschreibt den Endzeitpunkt, bei welchem die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes von Bauten endet. Diese Pflicht verjährt im Falle von Bauten ausserhalb der Bauzone nicht. Die Standesinitiative zielte darauf ab, die Verjährungsfrist für Bauten in der Nichtbauzone auf maximal 30 Jahre anzusetzen. Eine knappe Mehrheit der UREK-SR beantragte ihrem Rat, der Standesinitiative keine Folge zu geben, da das Anliegen bereits zur Genüge in die zweite Etappe der Revision des RPG integriert worden und — falls kein Referendum zustande kommen sollte — bald schon Gesetz sei. Ein Minderheitsantrag, welcher vor der Verabschiedung des revidierten RPG eingereicht worden war, war in der Zwischenzeit zurückgezogen worden. Der Ständerat entschied stillschweigend, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Für eine Verjährungsfrist auch ausserhalb der Bauzone (Kt. Iv. 22.305)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Im November 2023 gab die Bundeskanzlei den bedingten Rückzug der Landschaftsinitiative bekannt. Eine Mehrheit des Initiativkomitees hatte angesichts der Verabschiedung der zweiten Etappe der Revision des RPG – dem offiziellen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative – eine rechtsverbindliche Rückzugserklärung unterschrieben. Dies, obschon sich bis zu diesem Zeitpunkt lediglich der Ständerat mit der Initiative beschäftigt hatte und die Behandlung durch den Nationalrat noch ausstand. Der Rückzug tritt freilich erst in Kraft, wenn die Referendumsfrist der Änderungen des RPG im Februar 2024 ungenützt verstreicht. In diesem Falle sehe der Bundesrat von einer Abstimmung über die Volksinitiative ab, so die BK.
Der Entscheid des Initiativkomitees blieb nicht ohne Kritik. So äusserte etwa Mitinitiant Heribert Rausch gegenüber den AZ-Medien seinen Unmut. Unter anderem erfülle die verabschiedete Revision den Trennungsgrundsatz zwischen Bau- und Nichtbauzone nur ungenügend und der Rückzug sei in erster Linie seitens Trägerverein ins Rollen gebracht worden. Man habe sich geradezu «vor der Volksabstimmung gedrückt», berichtete der emeritierte Rechtsprofessor. Die Geschäftsleiterin des Trägervereins «Landschaftsinitiative», Elena Strozzi, wies die Kritik ihres Mitinitianten von sich. Der indirekte Gegenvorschlag sei der schnellste Weg, um den Zielen der Initiative gerecht zu werden.

Volksinitiative zur Einschränkung des Bauens ausserhalb der Bauzonen (Landschaftsinitiative; BRG 21.065)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

In der Herbstsession 2023 begann die Differenzbereinigung der zweiten Etappe der Teilrevision des RPG im Ständerat. Der Nationalrat hatte in der vorhergehenden Sommersession den vom Ständerat angenommenen Entwurf, der auch einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative darstellen soll, in verschiedenen Punkten abgeändert.

Im Grossen und Ganzen zeigte sich der Ständerat kompromissbereit und stimmte in verschiedenen Differenzen auf Antrag seiner UREK dem Nationalrat zu. An einigen Entscheiden hielt der Ständerat hingegen fest, wobei er jeweils den Anträgen seiner Kommissionsmehrheit folgte – so etwa betreffend die Abgaben bei Um- und Aufzonungen. Der Nationalrat hatte eine Bestimmung ergänzt, gemäss welcher die Gemeinden für Um- und Aufzonungen einen Mehrwertausgleich festlegen dürften, sofern die Kantone keinen bestimmten. Die Mehrheit der UREK-SR beantragte, die Bestimmung wieder zu streichen, da eine solche Regelung die Kompetenzordnung verletzen würde. Eine Minderheit Zanetti (sp, SO) und der Bundesrat unterstützten dagegen die Version des Nationalrats, da diese laut dem Minderheitensprecher eine «vernünftige, pragmatische Lösung» darstelle, um angepasste Massnahmen auf lokaler Ebene zu ermöglichen. Schliesslich konnte sich der Minderheitsantrag im Ständerat nicht behaupten. Weiter hielt der Ständerat auf Anraten seiner Kommission an seinem Entscheid fest, dass bei touristischer und landwirtschaftlicher Nutzung auch Abbruchprämien geltend gemacht werden können, wenn auf dem gleichen Gelände später ein Ersatzneubau erstellt wird. Dagegen hatte sich Heidi Z'Graggen (mitte, UR) erfolglos mit einem Einzelantrag gewehrt. Dieser wollte dem Entscheid des Nationalrats folgen, der im Falle eines Ersatzneubaus keine Abbruchprämien vorsah. Schliesslich hielt der Ständerat an seinem Entscheid fest, dass die Kantone in ihren Richtplänen gewisse Gebiete bestimmen könnten, in welchen eine Umnutzung von landwirtschaftlichen Bauten zum vollständigen Wohnzweck zulässig wäre. Auch hielt er an seinem Entscheid fest, Sonderzonen für nicht-standortgebundene Bauten in der ganzen Schweiz zu ermöglichen. Der Nationalrat hatte sich in der vorherigen Session für eine Beschränkung der Sonderzonen auf Berggebiete entschieden. Auch sprach sich der Ständerat erneut dafür aus, dass Mobilfunkanlagen ausserhalb der Bauzone bewilligt werden können, insofern dies zur Sicherstellung der ausreichenden Versorgung der Mobilkommunikation unerlässlich sei. So verzichtete die kleine Kammer darauf, sich dem Entscheid des Nationalrats, welcher eine Bündelung von Infrastrukturanlagen dem Entwurf des Ständerats vorgezogen hatte, zu beugen. Angesicht der Annahme einer Motion zur Ermöglichung von Gebieten mit Geruchsbelastung im Richtplan fügte der Ständerat zusätzlich eine Bestimmung hinzu, wonach die Kantone bei Ein- und Umzonungen Gebiete bezeichnen können, in denen die vorherige Geruchsbelastung erhalten bleiben kann.

Auch die UREK-NR zeigte sich in der Folge in vielen Punkten kompromissbereit und beantragte dem Nationalrat, die meisten Differenzen zum Ständerat aus der Welt zu schaffen, was dieser denn auch tat. Insbesondere lenkte der Nationalrat, entgegen einer Minderheit Wismer-Felder (mitte, LU), bei der Umnutzung landwirtschaftlicher Bauten zum vollständigen Wohnzweck ein. Einzig an den Entscheiden des Nationalrats, dass Sonderzonen lediglich in Berggebieten zum Einsatz kommen könnten und dass Infrastrukturanlagen und Mobilfunkanlagen gebündelt werden sollten, entschied die Kommissionsmehrheit festzuhalten. Eine erfolglose Minderheit Egger (gp, TG) hatte gefordert, dass die Abbruchprämien nicht beim Ersatzneubau von Bauten ohne landwirtschaftlichen Nutzen ausgerichtet werden solle, womit eine weitere Differenz aufrecht erhalten worden wäre. Auf der anderen Seite hatte eine Minderheit Graber (svp, VS) plädiert, betreffend Mobilfunkanlagen dem ständerätlichen Weg zu folgen, konnte sich aber in der grossen Kammer nicht behaupten. Auch eine Minderheit Vincenz-Stauffacher (fdp, SG), welche im Sinne des Ständerats für eine gesamtschweizerische Anwendung von Sonderzonen präferierte, war zuvor im Nationalrat unterlegenen.

Noch in der gleichen Session beugte sich der Ständerat zum zweiten Mal über die Vorlage, wobei nur noch wenige Differenzen zum Nationalrat verblieben. Weiterhin entschied der Ständerat, an seiner Entscheidung bezüglich des Gebietsansatzes festzuhalten und zonenfremde Nutzungen in der gesamten Schweiz statt lediglich in Berggebieten zu erlauben. Dagegen lenkte die kleine Kammer betreffend die Bündelung von Mobilfunkanlagen ein und passte sich dem Entscheid des Nationalrats an. Eine weitere formelle Änderung seitens des Nationalrats übernahm der Ständerat stillschweigend. Schliesslich lenkte der Nationalrat bei der letzten verbleibenden Differenz ein und stimmte dem Entscheid des Ständerats zu, zonenfremde Nutzung auch ausserhalb von Berggebieten zu erlauben. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage daraufhin in beiden Räten einstimmig angenommen.

Nach der Verabschiedung der Vorlage, welche von den Räten als offizieller indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative betitelt wurde, gaben die Initiantinnen und Initianten im November 2023 den bedingten Rückzug der Landschaftsinitiative bekannt.

2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 18.077)
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG
Dossier: 2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes und damit zu erfüllende Vorstösse
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen