In der Wintersession 2024 beugte sich der Ständerat als Erstrat über eine Motion Würth (mitte, SG), welche mehr Flexibilität beim Rodungsersatz forderte. So ist im WaG vorgesehen, dass für jede Rodung «in derselben Gegend mit standortgerechten Arten Realersatz zu leisten [ist]», wobei alternativ in einigen Gebieten auch «gleichwertige Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes» getroffen werden können. Der Motionär führte in der parlamentarischen Debatte aus, dass ein Realersatz des gerodeten Bestandes – besonders im Mittelland und in Talböden – nicht immer möglich sei und in diesen Fällen die Ausgleichsmassnahmen fortan zu mindestens der Hälfte in der Form von Aufwertungsmassnahmen des Waldes erfolgen sollten. Denn gerade bestehende qualitative Ausgleichsmassnahmen würden meist zu Ungunsten des Kulturlandes gehen und somit wichtige Landwirtschaftsfläche reduzieren. Des Weiteren räumte Würth ein, dass insbesondere im Falle von temporären Rodungen weiterhin Eins-zu-eins-Realersatz geleistet werden müsse und auch künftig bei nicht-temporären Rodungen geprüft werden sollte, ob ein Realersatz möglich ist. Da der Wald gerade im Mittelland in einer direkten Konkurrenz zum Landwirtschaftsland stehe, beantragte Bundesrat Albert Rösti die Annahme der Motion. Maya Graf (gp, BL) stellte sich – gestützt auf Empfehlungen der KWL und Wald Schweiz – gegen den Vorstoss. Mit der Annahme der Motion würde der Schweizer Wald zusätzlich unter Druck geraten und es könne davon ausgegangen werden, dass dann bei rund einem Drittel der definitiven Rodungen auf einen Rodungsersatz verzichtet werden könnte, wobei dies nicht dem in der BV verbrieften Walderhaltungsgebot entspreche. Ist ein Realersatz nicht möglich, stünden bereits im geltenden Recht zur Genüge Lösungen zur Verfügung, so Graf. Auch der Präsident von Wald Schweiz, Daniel Fässler (mitte, AI), meldete sich in der parlamentarischen Debatte zu Wort. Obschon die gesamtschweizerische Walderhaltung kaum in Gefahr schwebe, wünschte sich der Innerrhoder Ständerat, dass die Motion nach einer allfälligen Annahme im Stöckli durch die zuständige Kommission des Zweitrates vertieft geprüft werden würde. Schliesslich nahm der Ständerat die Motion mit 30 zu 13 Stimmen (bei einer Enthaltung) an.