Tänzerinnen aus dem Ausland in anderen Berufen

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Mit einer Motion wollte Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot (sp, BE) den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Möglichkeiten zu schaffen, damit Tänzerinnen aus dem Ausland, die bereits in der Schweiz sind, nicht nur als Artistinnen arbeiten können, sondern auch die Möglichkeit erhalten, in anderen Berufen Arbeit zu finden. Der Bundesrat verwies auf die bereits getroffenen Massnahmen und vertrat die Ansicht, die Möglichkeit des Berufswechsels würde dazu führen, dass diese Frauen bei der Zulassung gegenüber anderen ausländischen Personen bevorzugt wären, weshalb er beantragte, die Motion zu verwerfen. Die Überweisung der Motion erfolgte allerdings nur knapp mit 59 zu 55 Stimmen.

Der Ständerat lehnte eine Motion des Nationalrates, wonach ausländischen Cabaret-Tänzerinnen, die sich bereits in der Schweiz aufhalten, die Möglichkeit zu geben sei, auch in anderen Berufen Arbeit zu finden, als zu weit gehend ab. Insbesondere würde dies zu einer Bevorzugung dieser Frauen führen, da andere Ausländerinnen mit begrenzter Aufenthaltsbewilligung keinen Anspruch auf Berufswechsel haben. Hingegen nahm er eine Empfehlung seiner staatspolitischen Kommission (SPK-SR) an, die den Bundesrat einlädt, die Aufnahme einer anderen Tätigkeit zumindest in Härtefällen zuzulassen.