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  • Vermot-Mangold, Ruth-Gaby (sp/ps, BE) NR/CN

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2006 hatte Vermot-Mangold (sp, BE) eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche ein Gesetz verlangte, das Kinder vor Körperstrafe und anderen demütigenden Behandlungen schützt, welche ihre physische oder psychische Integrität verletzen. Die Rechtskommission des Nationalrats wollte der Initiative in der ersten Phase Folge geben; nachdem die Schwesterkommission des Ständerates aber Ablehnung signalisiert hatte, übernahm sie deren Argumentation, wonach die straf- und zivilrechtlichen Instrumente bereits genügend seien, es vielmehr um deren Umsetzung gehe, weshalb ein neues Spezialgesetz unnötig sei. Auf ihren Antrag wurde die Initiative mit 102 zu 71 Stimmen abgelehnt.

Kinder vor Körperstrafe schützt

Im Einvernehmen mit dem Bundesrat nahm der Nationalrat ein Postulat Vermot-Mangold (sp, BE) an, welches ihn auffordert, bei den 260 schweizerischen Zivilstandsämtern die Zahl der Geburtsregistrierungen ausländischer Kinder zu eruieren, die wegen fehlender Papiere der Eltern problematisch sind. In seiner Stellungnahme erklärte der Bundesrat, es gebe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Fälle, in denen Neugeborenen die Aufnahme in die Zivilstandsregister dauerhaft verweigert werde. Auch sei es möglich, selbst ohne gültige Ausweispapiere die Ausrichtung von Kinderzulagen zu beantragen.

fehlender Papiere

Nachdem in den letzten Jahren die strafrechtlichen Voraussetzungen zur Bekämpfung von Gewalt in der Familie und in eheähnlichen Partnerschaften ausgebaut worden sind, beantragte die Rechtskommission des Nationalrats nun auch noch zivilrechtliche Massnahmen zum Schutz von unter Gewalt leidenden, bedrohten oder verfolgten Personen. Sie tat dies in Umsetzung einer 2001 von der grossen Kammer angenommenen parlamentarischen Initiative Vermot (sp, BE). Konkret geht es darum, dass ein Gericht einem Täter verbieten kann, eine gemeinsame Wohnung zu betreten, sich dieser oder dem Opfer zu nähern, oder sich an bestimmten Orten, an denen das Opfer verkehrt, aufzuhalten. Strafbar wird neu auch das so genannte Stalking (Verfolgen oder Belästigen eines Opfers durch physische Präsenz oder Telefonate). Damit die Opfer nicht auf die Durchführung eines Gerichtsverfahrens warten müssen, sollen die Kantone eine Stelle bezeichnen, welche eine Wohnungsausweisung sofort anordnen kann. In einigen Kantonen (u.a. St. Gallen) sind derartige Bestimmungen bereits eingeführt worden. Der Nationalrat stimmte den Anträgen zu; dagegen sprach sich in der Gesamtabstimmung nur eine Mehrheit der SVP-Fraktion aus. Die Forderung der Linken, ausländischen Opfern, deren Aufenthaltsstatus von demjenigen des Täters (z.B. des Ehepartners) abhängt, während der ganzen Verfahrensdauer eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen, fand hingegen keine Mehrheit. Der Nationalrat überwies den Teil eines Postulats Stump (sp, AG), der einen Bericht über die Ursachen von Gewalt gegen Frauen und Kindern in Familien verlangte; die Entwicklung und Umsetzung eines Aktionsplans zur Bekämpfung dieser Gewalttaten lehnte er hingegen mit finanziellen Argumenten ab.

Zivilrechtliche Bekämpfung von Gewalt in der Familie und in eheähnlichen Partnerschaften
Dossier: Zivil- und Strafrichtliche Bekämpfung von Gewalt in der Familie 1996 - 2006

Der Nationalrat stimmte einer Änderung des Zivilgesetzbuches zu, mit der die Opfer von Gewalt, Drohungen und Nachstellungen im Familien- und Bekanntenkreis besser geschützt werden sollen. Die Vorlage, die auf eine parlamentarische Initiative Vermot (sp, BE) zurückgeht, sieht als Schutzmassnahmen unter anderem ein Kontakt- und Annäherungsverbot vor sowie die Ausweisung des Täters aus der gemeinsamen Wohnung. Der Nationalrat überwies den Teil eines Postulats Stump (sp, AG), der einen Bericht über die Ursachen von Gewalt gegen Frauen und Kinder in Familien verlangte; die Entwicklung und Umsetzung eines Aktionsplans zur Bekämpfung dieser Gewalttaten lehnte er hingegen mit finanziellen Argumenten ab.

Zivilrechtliche Bekämpfung von Gewalt in der Familie und in eheähnlichen Partnerschaften
Dossier: Zivil- und Strafrichtliche Bekämpfung von Gewalt in der Familie 1996 - 2006

Bereits im Vorjahr hatte es Vorstösse von asylpolitischen Hardlinern gegeben, den Fürsorgestopp auch auf jene Personen auszudehnen, die einen negativen Asylentscheid erhalten haben; aus Rücksicht auf die Bedenken der Kantone waren sie abgelehnt worden. Die zur Vorbereitung des EP 03 eingesetzte Spezialkommission hatte Ende Jahr aber eine Motion eingereicht, die vom Bundesrat verlangt, im nächsten Sanierungsprogramm das Asylgesetz so zu ändern, dass in Bezug auf Nothilfe rechtskräftig abgewiesene Asylbewerber den Personen mit einem Nichteintretensentscheid gleichgestellt werden, um so den im EP 03 vorgenommenen Paradigmenwechsel in einem zweiten Schritt vollständig umzusetzen. Der Bundesrat beantragte, der Motion zuzustimmen. Diese wurde vorerst von Vermot (sp, BE) bekämpft, in der Maisession aber praktisch diskussionslos mit 93 zu 67 Stimmen angenommen.

Fürsorgestopp negativen Asylentscheid

Der Friedensnobelpreis, der bisher über 80 Mal verliehen wurde, ging fast ausschliesslich an Männer und Organisationen und nur vereinzelt an Frauen. Dies bewog Nationalrätin Vermot (sp, BE), die vor allem in der Entwicklungspolitik aktiv ist, den Verein „1000 Frauen für den Friedensnobelpreis 2005“ zu gründen. 14 Koordinatorinnen aus allen Weltteilen suchen – vor allem in Krisengebieten, aber nicht ausschliesslich – nach Frauen, die sich an der Basis, in grossen oder kleinen Projekten für den Frieden engagieren.

„1000 Frauen für den Friedensnobelpreis 2005“

Politbeobachter waren sich einig, dass die Asyl- und Ausländerpolitik ein Hauptthema im Wahlkampf 2003 sein wird. Das (und die gleichzeitig anstehende Revision von Ausländer- und Asylrecht) veranlasste alle Bundesratsparteien, sich mit Positionspapieren zu Wort zu melden, wobei zum Teil vom bisherigen ideellen Gedankengut der Partei abgewichen wurde, um Forderungen nach einer restriktiveren Ausländer- und Asylpolitik nicht kampflos der SVP zu überlassen. Als erste der Bundesratsparteien legte die Geschäftsleitung der SP ihr neues Konzept für die künftige Migrationspolitik der Schweiz vor. Das unter der Federführung von Nationalrätin Aeppli (ZH) entstandene Papier sorgte in der Partei zum Teil für hitzige Diskussionen, wurde darin doch eine Abkehr von der bisherigen SP-Haltung postuliert, wonach alle Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz zugelassen werden sollen, die hier Arbeit finden. Aeppli begründete die Neuausrichtung mit der Angst vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor ausländischer Konkurrenz. Jenen Parteimitgliedern, die Zulassungsbegrenzungen als Tabubruch empfinden, entgegnete sie, wichtiger als neue Arbeitskräfte ins Land zu holen, sei es, die Chancen der hier lebenden zu verbessern. Eine Diskriminierung bei der Zulassung müsse mittelfristig in Kauf genommen werden, dafür sei aber die Gleichbehandlung aller Zugelassenen zu garantieren, etwa was den Familiennachzug betrifft, die Berufsbildung oder die Arbeitsbedingungen. Das Papier wurde von der Delegiertenversammlung gegen die Opposition der beiden Nationalrätinnen Vermot (BE) und Garbani (NE) angenommen.

ein Hauptthema im Wahlkampf 2003 SP

Eine parlamentarischen Initiative Vermot (sp, BE) verlangte die Schaffung eines Gewaltschutzgesetzes, das die von häuslicher Gewalt betroffenen Personen (insbesondere Frauen und Kinder) schützt und die sofortige Wegweisung von gewalttätigen Personen aus der gemeinsamen Wohnung sowie ein zeitlich limitiertes Betretungsverbot festlegt. Heute sind Frauen und Kinder häufig gezwungen, ausser Haus Schutz zu suchen, während der gewalttätige Mann in der Wohnung bleibt. Diskussionslos gab der Nationalrat der Initiative Folge und wies die Vorlage zur konkreten gesetzlichen Umsetzung der Rechtskommission zu. Der Kanton St. Gallen schritt hier bereits zur Tat. Das Polizeigesetz wurde dahingehend revidiert, dass die Polizei künftig ermächtigt ist, den Täter auf der Stelle aus der Wohnung zu weisen und ihm die Rückkehr für bis zu zwei Wochen zu verbieten. Ähnliche Regelungen werden in weiteren Kantonen vorbereitet.

Zivilrechtliche Bekämpfung von Gewalt in der Familie und in eheähnlichen Partnerschaften
Dossier: Zivil- und Strafrichtliche Bekämpfung von Gewalt in der Familie 1996 - 2006

Schliesslich forderte Fehr (sp, ZH) in einer von der ehemaligen Basler SP-Nationalrätin Keller eingereichten Motion eine mildere Besteuerung von Kinderalimenten, solange ein zu bestimmendes Einkommen nicht überschritten wird. Bis 1995 konnten Alimente vom leistenden Elternteil nicht von der Steuer abgezogen werden und mussten daher vom erhaltenden Elternteil auch nicht als Einkommen versteuert werden. Die Volkskammer überwies den Vorstoss als Postulat. Auch der Berner Nationalrätin Vermot (sp) war die Besteuerung von Kinderalimenten ein Dorn im Auge. Ihrem Vorschlag (Mo. 99.3482), Unterhaltsbeiträge in der Höhe des halben Kinderabzugs beim leistenden Elternteil zum Abzug zuzulassen und beim empfangenden entsprechend geringer zu besteuern, hielt der Bundesrat entgegen, dass nicht mehr vorhandenes Einkommen nicht besteuert werden sollte. Der Rat überwies den Vorstoss als Postulat.

mildere Besteuerung von Kinderalimenten

Im Rahmen der Legislaturplanung wollte Nationalrat Pfister (svp, SG) den Bundesrat verpflichten, trotz der bilateralen Verträge mit der EU Bestimmungen in das neue Ausländergesetz aufzunehmen, mit denen eine Stabilisierung des Ausländeranteils erreicht werden soll. Trotz anfänglicher Opposition von Vermot (sp, BE) und Garbani (sp, NE) wurde der Vorstoss schliesslich als Postulat verabschiedet.

Stabilisierung

Konkrete Forderungen stellte auch der Berner FP-Nationalrat Scherrer. Nach seinen Vorstellungen sollte eine Ehefür nichtig erklärt werden, wenn ein Ehepartner nicht eine Lebensgemeinschaft begründen, sondern die Vorschriften über den ausländerrechtlichen Aufenthalt umgehen will. Der Bundesrat verwies auf bereits bestehende Regelungen im Ausländer- und Bürgerrecht, gestand aber ein, dass es dennoch zu Missbräuchen kommen könne, weshalb er bereit war, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen. Der Vorstoss wurde aber von den SP-Nationalrätinnen Maury Pasquier (GE), von Felten (BS) und Thanei (ZH) bekämpft und damit vorderhand der Diskussion entzogen. Gegen ein Postulat Heim (cvp, SO), welches die Einsetzung einer Arbeitsgruppe verlangte, die Vorschläge ausarbeiten sollte, wie der Rechtsmissbrauch bei der Eheschliessung zwecks Erlangen und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung wirkungsvoll bekämpft werden kann, wurde von Thanei (sp, ZH) und Vermot (sp, BE) opponiert und dessen Behandlung so ebenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Ehe für nichtig erklärt Rechtsmissbrauch bei der Eheschliessung zwecks Erlangen und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung

Der NR überwies eine Motion Hasler (svp, AG), die eine bessere Information der Migrationswilligen in den Herkunftsländern verlangte, als Postulat. Eine Motion Freund (svp, AR), welche die Voraussetzungen für den Familiennachzug drastisch verschärfen wollte, wurde auf Antrag des Bundesrates abgelehnt. Strengere Massnahmen gegen Scheinehen forderte eine Motion Baumann (svp, TG), die von Garbani (sp, NE), Goll (sp, ZH) und Vermot(sp, BE) bekämpft und deshalb im Nationalrat noch nicht behandelt wurde.

Revision Ausländergesetz 2005

Nationalrätin Vermot (sp, BE) wollte mit einer Motion erreichen, dass der Bund enge Rahmenbedingungen für die Erbringung von Spitex-Leistungen setzt, insbesondere in den Bereichen Wirtschaftlichkeit sowie Aus- und Weiterbildung. Sie argumentierte, Spitex gehöre zwar strukturell zum ambulanten Bereich, führe jedoch dazu, dass die Kantone Kosten im stationären Bereich sparen können, weshalb nicht einzusehen sei, weshalb nicht auch hier eine Globalbudgetierung zum Zug kommen sollte. Der Bundesrat replizierte, heute gelte der Grundsatz, dass Spitex eben gerade nicht der Planung unterworfen werde, um so ihr volles Entwicklungspotential auszuschöpfen; er erklärte sich aber bereit, die Frage im Rahmen neuer Formen der Spitalfinanzierung mit zu prüfen. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss in Postulatsform überwiesen.

Motion Spitex

Mit einer Motion wollte Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot (sp, BE) erreichen, dass der Bundesrat die für die Prävention der Kindsmisshandlungen eingesetzten CHF 150'000 auf CHF eine Mio. pro Jahr erhöht. Die Landesregierung räumte ein, dass das genannte Budget tatsächlich sehr bescheiden sei. Angesichts der prekären Finanzlage des Bundes sei eine Aufstockung im jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht denkbar. Er zeigte sich aber bereit, Möglichkeiten zur Verlagerung von Prioritäten zu prüfen. Auf seinen Antrag wurde die Motion als Postulat überwiesen.

Prävention der Kindsmisshandlungen

Zwei Interpellationen Langenberger (fdp, VD; Ip. 97.3105) und Vermot (sp. BE; Ip. 97.3090) zur nach wie vor unterproportionalen Vertretung der Frauen in den Expertenkommissionen des Bundes sowie den internen Arbeitsgruppen der Bundesverwaltung wurden vom Bundesrat etwas ausweichend mit dem Argument der relativ wenigen zur Verfügung stehenden Frauen beantwortet. Immerhin habe sich der Anteil der Frauen in Expertenkommissionen in den letzten zehn Jahren von 8 Prozent auf 28 Prozent gesteigert.

in den Expertenkommissionen des Bundes sowie den internen Arbeitsgruppen der Bundesverwaltung

Mit einer Motion wollte Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot (sp, BE) den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Möglichkeiten zu schaffen, damit Tänzerinnen aus dem Ausland, die bereits in der Schweiz sind, nicht nur als Artistinnen arbeiten können, sondern auch die Möglichkeit erhalten, in anderen Berufen Arbeit zu finden. Der Bundesrat verwies auf die bereits getroffenen Massnahmen und vertrat die Ansicht, die Möglichkeit des Berufswechsels würde dazu führen, dass diese Frauen bei der Zulassung gegenüber anderen ausländischen Personen bevorzugt wären, weshalb er beantragte, die Motion zu verwerfen. Die Überweisung der Motion erfolgte allerdings nur knapp mit 59 zu 55 Stimmen.

Tänzerinnen aus dem Ausland in anderen Berufen

Massnahmen zur Verbesserung des Wirtschaftsstandorts Schweiz werden zwar von praktisch allen Politikern verlangt, über die konkreten Schritte sind die Meinungen allerdings geteilt. Die deutliche Ablehnung der Lockerung der Arbeitszeitbestimmungen in der Volksabstimmung vom 1. Dezember zeigte auf jeden Fall, dass die Deregulierungsrezepte der bürgerlichen Parlamentsmehrheit und der Unternehmerverbände beim Volk auf grosse Skepsis stossen. Im Nationalrat verlangte der Freisinnige Cavadini (TI) mit einer Motion namentlich eine steuerliche Entlastung für Holdinggesellschaften, eine Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren sowie Erleichterungen für die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte. Da der Vorstoss aber von Goll (frap, ZH) und Vermot (sp, BE) als zu marktwirtschaftlich ausgerichtet bekämpft wurde - Vermot lehnte sogar eine Überweisung in Postulatsform ab -, verschob der Nationalrat seinen Entscheid.

Lockerung der Arbeitszeitbestimmungen

Im Kanton Bern waren nach den Rücktritten der Regierungsräte Siegenthaler und Augsburger (beide svp), dem seine Partei nicht zuletzt wegen den Milliardenverlusten der Kantonalbank das Vertrauen entzogen hat und der sich schliesslich gegen eine wilde Kandidatur entschloss, zwei Regierungssitze neu zu besetzen. Dabei hat sich das traditionelle Wahlbündnis zwischen SVP und FDP ein weiteres Mal bewährt; die fünf Kandidaten auf der gemeinsamen Liste wurden mit klarem Vorsprung auf die zwei Sozialdemokraten gewählt. Die Regierung setzt sich nun weiterhin aus drei SVP-Mitgliedern, zwei Freisinnigen und zwei Sozialdemokraten zusammen: Mit dem Spitzenresultat wiedergewählt wurde der Vertreter des Berner Juras, Mario Annoni (fdp), der sich als Jura-Vermittler profiliert hatte, gefolgt von SVP-Nationalrätin Elisabeth Zölch. Mit ihr verfügt nun auch die SVP - als letzte Bundesratspartei - über eine Regierungsrätin. Wiedergewählt wurden auch Peter Schmid (svp) und Peter Widmer (fdp). Dazu kommt neu Oberzolldirektor Hans Lauri (svp), womit die SVP erstmals ohne Landwirt in der Regierung vertreten ist. Das Wahlziel klar verfehlt haben die SP und die zur GPS gehörende Freie Liste, die mit Unterstützung des Landesrings und der links-grünen Parteien die Mehrheit in der bernischen Regierung anstrebten. Gewählt wurden auf der rot-grünen Vierer-Liste lediglich die beiden bisherigen SP-Regierungsratsmitglieder Dori Schaer und Hermann Fehr, während Nationalrat Ruedi Baumann (fl) die Wahl knapp und Ruth-Gaby Vermot (sp) deutlich verfehlte. Weit abgeschlagen landeten die Kandidaten der EVP, EDU, SD und der Auto-Partei. Mit Elisabeth Zölch und Dori Schaer sitzen erstmals zwei Frauen in einer Kantonsregierung.

Regierungsratswahlen Bern 1994
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1994