Eine parlamentarischen Initiative Vermot (sp, BE) verlangte die Schaffung eines Gewaltschutzgesetzes, das die von häuslicher Gewalt betroffenen Personen (insbesondere Frauen und Kinder) schützt und die sofortige Wegweisung von gewalttätigen Personen aus der gemeinsamen Wohnung sowie ein zeitlich limitiertes Betretungsverbot festlegt. Heute sind Frauen und Kinder häufig gezwungen, ausser Haus Schutz zu suchen, während der gewalttätige Mann in der Wohnung bleibt. Diskussionslos gab der Nationalrat der Initiative Folge und wies die Vorlage zur konkreten gesetzlichen Umsetzung der Rechtskommission zu. Der Kanton St. Gallen schritt hier bereits zur Tat. Das Polizeigesetz wurde dahingehend revidiert, dass die Polizei künftig ermächtigt ist, den Täter auf der Stelle aus der Wohnung zu weisen und ihm die Rückkehr für bis zu zwei Wochen zu verbieten. Ähnliche Regelungen werden in weiteren Kantonen vorbereitet.
Dossier: Zivil- und Strafrichtliche Bekämpfung von Gewalt in der Familie 1996 - 2006- Schlagworte
- Datum
- 7. Juni 2001
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 00.419
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 2001, S. 615 f. In der Vernehmlassung stiessen die angestrebten Schutzmassnahmen auf breite Zustimmung (NZZ, 11.7.01).
- TG, 23.1.01; NLZ, 23.2.01; TA, 24.11. und 30.11.01.49
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 08.05.2017
Aktualisiert am 08.05.2017