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Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2024 mit der von Raphaël Mahaim (gp, VD) eingereichten parlamentarischen Initiative zum Wassermanagement in der Schweiz. Mahaim und die Sprecherin der Kommissionsminderheit Aline Trede (gp, BE) argumentierten, dass der Initiative Folge gegeben werden soll. Die Frage des überkantonalen Wassermanagements werde in Zeiten des Klimawandels immer wichtiger. Der Bundesrat habe jedoch bereits im Bericht in Erfüllung des Postulats 18.3610 von Beat Rieder (mitte, VS) festgestellt, dass es auf dieser Ebene nur unzureichende Planungsmassnahmen gebe. Gerade in Notsituationen wie bei Wasserknappheit müsse dem Bundesrat daher die Kompetenz gegeben werden, zielgerichtet zu handeln. Diesen Handlungsbedarf negierte die Mehrheit der UREK-NR. Nicolas Kolly und Michael Graber plädierten dafür, die Verantwortlichkeiten in Sachen Wassermanagement bei den Kantonen zu belassen. Sie seien am Besten dazu in der Lage, in Trockenperioden für die «Direktbetroffenen vor Ort unbürokratische und faire Lösungen» zu finden. Ausserdem sei der Bund bereits heute in gewissen Gebieten aktiv, etwa indem er daran arbeite, ein nationales Früherkennungs- und Warnsystem zur Trockenheit aufzubauen. In der Abstimmung gab der Nationalrat der Initiative mit 110 zu 59 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge. Damit ist diese parlamentarische Initiative erledigt.

Der Umgang mit dem blauen Gold in der Schweiz und der Wassermangel – mit einer Verfassungsänderung vorausschauend handeln, statt zu reagieren (Pa. Iv. 23.447)

In der Herbstsession 2024 befasste sich der Nationalrat mit den Verpflichtungskrediten im Umweltbereich für die Periode 2025-2028. Der Bundesrat hatte dafür rund CHF 2.2 Mrd. vorgesehen; der Ständerat hatte den Kredit für den Bereich Wald um CHF 100 Mio. aufgestockt. Im Nationalrat war man sich zwar weitgehend einig, dass die Gelder im Umweltbereich gebraucht werden, angesichts der finanzpolitischen Lage und der Schuldenbremse sprachen sich viele Mitglieder der grossen Kammer aber gegen die zusätzlichen CHF 100 Mio. und gegen weitere Aufstockungen aus, auch wenn es «sehr weh» tue, dass nicht mehr Mittel ausgegeben werden sollen, wie sich UREK-NR-Sprecher Stefan Müller-Altermatt (mitte, SO) in der parlamentarischen Debatte ausdrückte.
Nach dem unbestrittenen Eintreten stimmte der Nationalrat über die verschiedenen Mehr- und Minderheitsanträge ab. Beim Verpflichtungskredit für den Wald lagen neben der Kommissionsmehrheit, welche dafür plädierte, beim vom Bundesrat vorgeschlagenen Betrag zu bleiben, zwei Anträge auf Erhöhung der Mittel vor. Während Felix Wettstein (gp, SO) eine Erhöhung um CHF 70 Mio. verlangte, forderte der Antrag von Monika Rüegger (svp, OW) die vom Ständerat gutgeheissene Erhöhung um CHF 100 Mio. Der Nationalrat entschied sich in zwei knapp ausgefallenen Abstimmungen, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Danach wurden drei Anträge von Links-Grün behandelt. Der Antrag von Martina Munz (sp, SH) verlangte eine deutliche Erhöhung des Kredits für Natur- und Landschaftschutz, der Antrag von Christophe Clivaz (gp, VS) zielte auf eine leichte Erhöhung des Kredits für den Bereich der Gewässerrevitalisierungen ab und Gabriela Suter (sp, AG) wollte mehr Mittel für den Lärmschutz. Alle drei Anträge wurden abgelehnt; sie fanden über das links-grüne Lager hinaus keine Unterstützung.
In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf sodann deutlich angenommen.

In der Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten, die ebenfalls noch in der Herbstsession 2024 vonstatten ging, lag sodann nur noch eine Differenz zum Verpflichtungskredit Wald vor. Der Ständerat stimmte hierbei auf Antrag der UREK-SR für einen Kompromiss, der in einer Erhöhung des Wald-Kredits um CHF 70 Mio. bestand. Der Nationalrat stimmte diesem Kompromiss einige Tage später ebenfalls zu.

Verpflichtungskredite im Umweltbereich (2025-2028) (BRG 23.081)

Die kleine Kammer befasste sich in der Herbstsession 2024 als Zweitrat mit der Umweltverantwortungsinitiative. Dabei präsentierte sich ein ähnliches Bild wie bereits im Nationalrat: Dem Ständerat lagen Kommissionsanträge auf Ablehnung der Initiative sowie auf Nichteintreten auf den direkten Gegenentwurf und ein Minderheitsantrag der Grünen auf Annahme der Initiative und des Gegenentwurfs vor. Thierry Burkart (fdp, AG) erläuterte seitens der UREK-SR, dass mit der Initiative und dem Gegenentwurf zwar ein hehres Ziel verfolgt werde, die vorgeschlagene Vorgehensweise jedoch zu weit gehe. Wenn die Umweltbelastung so stark und so schnell wie verlangt reduziert würde, müssten in der Folge «rigorose Regulierungs- und Anreizmassnahmen» getroffen werden, was immense wirtschaftliche und soziale Folgen mit sich bringen würde. Es drohe gar eine veritable «Wohlstandsvernichtung». Die Kommissionsmehrheit wolle lieber den bereits eingeschlagenen Weg via Gesetzesänderungen weitergehen, wo in letzter Zeit etwa in den Bereichen Klimapolitik und Kreislaufwirtschaft bereits einiges unternommen worden sei. Demgegenüber warb Céline Vara (gp, NE) als Minderheitssprecherin für die Initiative und ihren direkten Gegenentwurf, welcher im Gegensatz zur Initiative keine Umsetzungsfrist vorsah. Vara erklärte, dass nicht wie bislang weitergewirtschaftet werden könne. Wenn die planetaren Belastungsgrenzen weiterhin überschritten würden, würden zuerst die menschlichen Zivilisationen verschwinden, so Vara. Jetzt sei aber noch Zeit, auf Überproduktion und Überkonsum zu verzichten, eine effektive Kreislaufwirtschaft zu entwickeln und die Verschwendung von Nahrungsmitteln, Energie und weiteren Ressourcen zu stoppen. Auch Umweltminister Albert Rösti gingen Initiative und Gegenentwurf zu weit. Er argumentierte ähnlich wie Thierry Burkart mit einem drohenden Wohlstandsverlust. Ausserdem verletzten Initiative und Gegenentwurf das Prinzip der Nachhaltigkeit, da der wirtschaftliche Aspekt der Nachhaltigkeit völlig aussen vor gelassen werde. Es gehe aber nicht an, dass man zwar etwas für die Natur mache, «aber nichts für den Menschen».
Anschliessend entschied der Ständerat zuerst mit 33 zu 11 Stimmen, nicht auf den direkten Gegenentwurf einzutreten. Für Eintreten votierten die Mitglieder der Grünen- und der SP-Fraktion. Danach empfahl die kleine Kammer die Initiative der Stimmbevölkerung mit 34 zu 9 Stimmen und 1 Enthaltung zur Ablehnung, wobei die Mitglieder der Grünen-Fraktion, nicht aber diejenigen der SP-Fraktion geschlossen für die Initiative votierten.
In den Schlussabstimmungen Ende der Herbstsession 2024 nahm der Ständerat den Bundesbeschluss zur Umweltverantwortungsinitiative mit 31 zu 11 Stimmen an, der Nationalrat mit 133 zu 61 Stimmen und einer Enthaltung. Die ablehnenden Voten stammten jeweils von der SP und den Grünen, welche sich für die Empfehlung auf Annahme der Initiative stark gemacht hatten.

«Pour une économie responsable respectant les limites planétaires (initiative pour la responsabilité environnementale)» (MCF 24.021)

Raphaël Mahaim (gp, VD) reichte im Juni 2023 eine parlamentarische Initiative zum Wassermanagement in der Schweiz ein. Mit einer Verfassungsänderung wollte Mahaim dem Bund mehr Kompetenzen im Umgang mit Wasser zukommen lassen. Mahaim führte aus, dass die Zuständigkeit der Kantone für das Wassermanagement nicht wegfallen solle, es sei aber notwendig, dass der Bund «Instrumente für die regionale oder nationale Ressourcenplanung sowie Instrumente und Mindestanforderungen für die Vorbeugung und Bekämpfung von Wassermangel» erhalte.
Die zuständige UREK-NR behandelte das Anliegen Mitte August 2024. Sie kam dabei mehrheitlich zum Schluss, dass der Initiative keine Folge zu geben sei, da der Bundesrat zum einen bereits Arbeiten aufgegleist habe, damit die kantonalen Planungen betreffend Wasserknappheit verbessert werden. Zum anderen habe das Parlament dem Bundesrat im Rahmen der Legislaturplanung 2023-2027 den Auftrag erteilt, eine nationale Strategie zum Wassermanagement zu erstellen. Eine Minderheit der Kommission empfahl, der Initiative Folge zu geben, da es notwendig sei, Probleme rund um Trockenheit und Wasserknappheit national koordiniert anzugehen.

Der Umgang mit dem blauen Gold in der Schweiz und der Wassermangel – mit einer Verfassungsänderung vorausschauend handeln, statt zu reagieren (Pa. Iv. 23.447)

Im Rahmen des Berichts über die Motionen und Postulate 2023 beantragte der Bundesrat die Abschreibung des Postulats Schneider Schüttel (sp, FR) mit dem Titel «Reifenabrieb als grösste Quelle von Mikroplastik. Massnahmen zur Verminderung». Er erachtete das Anliegen mit der Publikation des gleichnamigen Postulatsberichts als erfüllt. Der Nationalrat stimmte diesem Ansinnen in der Sommersession 2024 zu.

Reifenabrieb
Dossier: Pollution plastique

Die grosse Kammer debattierte in der Sommersession 2024 als Erstrat über die Umweltverantwortungsinitiative der jungen Grünen. Dem Rat lag dabei der Kommissionsantrag auf Empfehlung zur Ablehnung der Initiative sowie ein Minderheitsantrag von Aline Trede (gp, BE) vor, welcher einen direkten Gegenentwurf vorschlug.
Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) und Monika Rüegger (svp, OW) berichteten seitens der UREK-NR, dass dieser die Initiative zu weit gehe. Die Initiative verlange grosse wirtschaftliche und gesellschaftliche Umwälzungen, die gar zu einem «massiven Wohlstandsverlust» (Rüegger) führen würden. Entsprechend lehnte die Kommission die Initiative mit 15 zu 8 Stimmen ab. Mit demselben Stimmenverhältnis lehnte sie auch den Antrag Trede ab, der die Umsetzungsfrist von 10 Jahren hätte streichen wollen und damit einen Kompromiss in Form eines direkten Gegenentwurfs dargestellt hätte.
In der intensiv geführten Debatte zeigte sich bald, dass die Initiative (und der Gegenentwurf) einen schweren Stand hatten. Die Initiative wurde von der Mitte-, der FDP.Liberalen- sowie von der SVP-Fraktion mit scharfer Kritik eingedeckt; sie wurde als «Entwicklungsland-Initiative» (Wasserfallen; fdp, BE) sowie als «kommunistisches Anliegen» (Burgherr; svp, AG) bezeichnet und deren Konsequenzen bei Annahme mit «Wohlstandsvernichtung und massivste[r] soziale[r] Unruhe» (Paganini; mitte, SG) beschrieben. Die GLP brachte der Initiative mehr Sympathie entgegen, Beat Flach (glp, AG) plädierte aber dafür, den Wandel hin zu einer nachhaltigeren Schweiz nicht auf Kosten des Wohlstandes zu vollbringen und die Initiative daher trotzdem zur Ablehnung zu empfehlen. Die SP und die Grünen hingegen sprachen sich für die Initiative aus. Jon Pult (sp, GR) sah in der Umformulierung der Verfassung einen Mehrwert für die Schweiz, weil damit zum ersten Mal festgehalten würde, dass es das Ziel der Schweiz sei, innerhalb der planetaren Grenzen zu leben und zu wirtschaften. Und Florence Brenzikofer (gp, BL) argumentierte, dass die Annahme der Initiative ein Signal der Hoffnung an die junge Generation sei. Dadurch würde den Jugendlichen und jungen Erwachsenen gezeigt, dass das Parlament bereit sei, «der jungen Generation eine lebenswerte Zukunft zu sichern.»
Nach einer langen Diskussion schritt der Nationalrat zu den Abstimmungen. Er empfahl die Initiative zur Ablehnung und wollte ihr auch keinen Gegenentwurf gegenüberstellen. Einzig die SP und die Grünen votierten jeweils dafür.

«Pour une économie responsable respectant les limites planétaires (initiative pour la responsabilité environnementale)» (MCF 24.021)

Die Verpflichtungskredite im Umweltbereich für die Periode 2025-2028 standen in der Sommersession 2024 auf der Agenda des Ständerats, der das umfassende Geschäft als Erstrat behandelte.
Beat Rieder (mitte, VS) präsentierte die Vorlage und ging bereits kurz auf die Anträge aus der UREK-SR ein, welche im Bereich Wald sowie im Bereich Revitalisierung von Gewässern gestellt wurden. Alle übrigen Verpflichtungskredite waren unbestritten und wurden sodann auch ohne Änderungen vom Rat angenommen.
Für den Verpflichtungskredit «Wald» lag ein Mehrheitsantrag der Kommission auf Erhöhung der Mittel um CHF 100 Mio. auf insgesamt CHF 551 Mio. vor, sowie ein Antrag der Minderheit Thierry Burkart (fdp, AG) auf Zustimmung zur Version des Bundesrats, welcher den Kredit auf CHF 451 Mio. festlegen wollte. Minderheitssprecher Burkart verwies auf die klammen Bundesfinanzen, aufgrund derer es angezeigt sei, in allen möglichen Bereichen zu sparen respektive nicht mehr Geld als budgetiert auszugeben. Von diesem Grundsatz dürfe auch beim Wald nicht abgewichen werden. Für die Mehrheit argumentierte Daniel Fässler (mitte, AI), dass die Kantone insbesondere zusätzliche Mittel für die Bereiche Stabilitätswaldpflege, Sicherheitsholzschläge in Erholungswäldern und klimaangepasste Waldverjüngung benötigten. Dieses Anliegen habe Fässler mit seiner vom Ständerat bereits angenommenen Motion 23.4155 «Wald. Rasche Anpassung an den Klimawandel ist dringend» aufgenommen. Auch vom Nationalrat sei eine Annahme der Motion zu erwarten, mutmasste Fässler. Es sei vor diesem Hintergrund nur logisch, den Verpflichtungskredit für den Bereich Wald um CHF 100. Mio zu erhöhen. Obschon sich auch Umweltminister Rösti aus finanzpolitischen Gründen gegen die Aufstockung des Verpflichtungskredits aussprach, nahm die kleine Kammer den Antrag ihrer Kommission mit 26 zu 16 Stimmen und einer Enthaltung an. Die Gegenstimmen stammten von Vertreterinnen und Vertretern der SVP, der FDP.Liberalen und der Mitte.
Die zweite Debatte drehte sich um den Kredit für die Revitalisierung von Gewässern, wo eine Minderheit um Simon Stocker (sp, SH) eine Erhöhung des Kredits um CHF 40 Mio. forderte. Diese Erhöhung sei notwendig, um die budgetierten Revitalisierungsprojekte noch im laufenden Jahr umzusetzen. Ansonsten müssten diese Projekte wieder überarbeitet und gekürzt werden. Diese Meinung teile auch die FK-SR, welche sich für die entsprechende Erhöhung der Mittel ausgesprochen habe. Abschliessend erinnerte Albert Rösti den Rat noch einmal daran, dass es der Bundeshaushalt derzeit kaum zulasse, die finanziellen Mittel generell oder bei diesem spezifischen Posten aufzustocken. Der Rat folgte hier der Exekutive und lehnte den Minderheitsantrag Stocker mit 23 zu 17 Stimmen ab. Zustimmung fand der Antrag Stocker insbesondere im links-grünen Lager.
In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Entwurf einstimmig an.

Verpflichtungskredite im Umweltbereich (2025-2028) (BRG 23.081)

Die ehehaften Wasserrechte und die diesbezügliche Anwendung der Restwasserbestimmungen beschäftigten den Ständerat in der Frühjahrssession 2024. Bei den ehehaften Wasserrechten handelt es sich um einst gewährte private Nutzungsrechte an öffentlichen Gewässern, die nach heutiger Rechtslage keine Grundlage mehr haben. Die Motion verlangte erstens, dass der Bestand ehehafter Wasserrechte und die Möglichkeit der « Aufnahme als selbständige und dauernde Rechte ins Grundbuch gesichert» werden. Zweitens solle geregelt werden, bis wann die Wasserkraftwerke mit ehehaften Wasserrechten die Sanierungspflichten gemäss GSchG erfüllen müssen.
Nach umfangreichen Ausführungen seitens des UREK-SR-Sprechers Daniel Fässler (mitte, AI), der sich im Namen der Kommissionsmehrheit von der Motion insbesondere mehr Rechtssicherheit für die Betreiberinnen und Betreiber der mit einem ehehaften Recht betriebenen Wasserkraftanlagen erhoffte, von Umweltminister Albert Rösti, der für Annahme des zweiten Lemmata plädierte, damit die Eigentümer ehehafter Rechte ihre bereits getätigten Investitionen amortisieren können, sowie von Minderheitensprecherin Céline Vara (gp, NE), die den zweiten Punkt der Motion zur Ablehnung empfahl, nahm die kleine Kammer den zweiten Punkt der Motion mit 31 zu 12 Stimmen an. Die SP-Vertretenden, sowie die Mitglieder der Grünen und der GLP stimmten gegen Annahme der Motion. Mit diesem Entscheid wurde der erste Punkt der Motion verworfen und der zweite Punkt definitiv an den Bundesrat überwiesen.

La CEATE-CN veut protéger les droits immémoriaux et clarifier les conditions s'agissant des débits résiduels

Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2024 als Zweitrat mit der Revision des Wasserbaugesetzes. Kommissionssprecher Beat Rieder (mitte, VS) stellte die Vorlage vor und betonte, dass sich die UREK-SR unter anderem mit den finanziellen Auswirkungen des revidierten Gesetzes auseinandergesetzt habe. Im Grundsatz stimme die Kommission der Revision zu; sie sei einstimmig auf die Vorlage eingetreten und habe nur punktuelle Änderungen vorgenommen. Bundesrat Albert Rösti ergänzte, dass die Revision auf ein Postulat Darbellay (cvp, VS; 12.4271) respektive den Bericht in Erfüllung dieses Vorstosses «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» zurückgehe. Die Gesetzesrevision ziele nun darauf ab, das in der Praxis bereits angewendete integrale Risikomanagement im Wasserbaugesetz zu verankern.
Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. In der Detailberatung schuf der Ständerat drei kleinere Differenzen zum Nationalrat. Die erste Differenz betraf die Pflege neu gestalteter Gewässerräume. Die zweite Differenz wurde bei den Bestimmungen zum Zusammenspiel von Wasserbau und Gewässerschutz geschaffen. Die dritte Differenz schliesslich betraf den Passus zu den technischen Massnahmen für den Schutz vor Naturereignissen.
In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen.

Der Nationalrat schloss sich wenige Tage später stillschweigend den Beschlüssen des Ständerats an und machte somit den Weg für die Schlussabstimmungen frei. Auch dort stimmten beide Räte dem Geschäft einstimmig zu.

Révision de la loi fédérale sur l’aménagement des cours d’eau (MCF. 23.030)

Der Bundesrat beantragte dem Parlament im Februar 2024 mehrere Verpflichtungskredite im Umweltbereich für die Periode 2025-2028 im Umfang von insgesamt CHF 2,207 Mrd.
Im Bereich Umweltschutz wird ein grosser Teil der Aufgaben über Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen angegangen. In diesen Programmvereinbarungen handeln die beiden Partner Ziele in den verschiedenen Umweltbereichen aus und der Bund unterstützt die Kantone sodann finanziell bei der Erreichung dieser Ziele. Die vom Bundesrat beantragten Mittel für die Programmvereinbarungen – oder bei manchen dringlichen oder komplexen Projekten auch für Einzelprojekte – wurden wie folgt aufgeschlüsselt:

- Schutz von Wildtieren und deren Lebensräumen: CHF 32 Mio;
- Sicherstellung der verschiedenen Funktionen des Waldes: CHF 451 Mio;
- Schutz vor Naturgefahren: CHF 153 Mio;
- Förderung der Landschaftsqualität, Unterstützung der Pärke von nationaler Bedeutung sowie der Stätten des Weltnaturerbes: CHF 384 Mio;
- Schutzbauten und -anlagen gegen die Gefahren des Hochwassers: CHF 481 Mio;
- Revitalisierung von Gewässern, um einen naturnahen Zustand herzustellen: CHF 146 Mio;
- Lärmschutz-Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung: CHF 102 Mio.

Die finanziellen Mittel wurden in den genannten Bereichen bereits in den früheren Perioden meist über Programmvereinbarungen verteilt; die entsprechenden Kredite wurden jedoch mit der jeweiligen Botschaft über den Voranschlag unterbreitet. Aufgrund der grossen beantragten Summe wollte der Bundesrat diese Mittel künftig in einer eigenen Botschaft vorstellen.
Des Weiteren unterbreitete der Bundesrat dem Parlament zudem je einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 450 Mio. zur Elimination von organischen Spurenstoffen bei ARA sowie in der Höhe von CHF 8 Mio. für Projekte der Restwassersanierung von bestimmten Fliessgewässern.

Verpflichtungskredite im Umweltbereich (2025-2028) (BRG 23.081)

Im Januar 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)», welche von den Jungen Grünen initiiert worden war. Der Bundesrat hielt in seiner Botschaft fest, dass die Initiative mit der langfristigen Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ein wichtiges Ziel verfolge. Das von der Initiative geforderte Vorgehen ging der Exekutive jedoch zu weit, sie kritisierte insbesondere die gesteckte Umsetzungsfrist von 10 Jahren. Um diese Frist einhalten zu können, müsste die Schweiz Regulierungen einführen, die weitreichende, negative Folgen und Kosten für Wirtschaft und Gesellschaft mit sich bringen würden. Der Bundesrat rechnete mit hohen Investitionskosten für Produktentwicklungen, mit generellen Preissteigerungen sowie mit einem eingeschränkten Angebot an verschiedenen Produkten. Er verwies des Weiteren auf bereits beschlossene Ziele und Massnahmen in der BV sowie in verschiedenen Gesetzen (bspw. Klimagesetz), um die natürlichen Ressourcen zu schonen. Aus diesen Gründen beantragte der Bundesrat, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

«Pour une économie responsable respectant les limites planétaires (initiative pour la responsabilité environnementale)» (MCF 24.021)

Jahresrückblick 2023: Umweltschutz

Die Klimapolitik bildete 2023 einmal mehr den Schwerpunkt im Themenbereich «Umweltschutz», so wurde im Berichtsjahr in über 60 Prozent der Presseartikel, die der Thematik «Umweltschutz» gewidmet waren, über die Klimapolitik berichtet.
Im März reichten die Jungen Grünen genügend Unterschriften für das Zustandekommen der Umweltverantwortungsinitiative ein. Diese Initiative fordert, dass die natürlichen Lebensgrundlagen durch die wirtschaftlichen Aktivitäten nicht gefährdet werden dürfen. In einem viel weiter fortgeschrittenen Stadium befand sich hingegen die Gletscherinitiative: Im Juni nahm die Schweizer Stimmbevölkerung in einem fakultativen Referendum den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative an. Das damit neu geschaffene Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit wurde von zwei Bundesbeschlüssen über die Förderung neuer Technologien und über ein Programm zum Heizungsersatz ergänzt. Die Berichterstattung zu Klimafragen verzeichnete im Zusammenhang mit dieser Abstimmung einen veritablen Peak: Im Mai befassten sich fast 7 Prozent aller Zeitungsartikel mit dem Klimaschutz (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Das Parlament begann sodann im Berichtsjahr auch mit der Beratung der Revision des CO2-Gesetzes für die Periode 2025–2030, bei welcher es um die Konkretisierung und Umsetzung der im Klima- und Innovationsgesetz gesteckten Reduktionsziele geht.
Deutlich weniger stark war die Zeitungsberichterstattung über diesen Themenbereich 2023 verglichen mit der Zeit vor den eidgenössischen Wahlen 2019, sowohl absolut als auch relativ (vgl. APS-Inserateanalyse zu den eidgenössischen Wahlen 2023). Kurz vor den eidgenössischen Wahlen 2023 organisierten Umweltschutzorganisationen eine grosse Klimademonstration in Bern. Bei den Wahlen erzielten die Parteien, die sich prominent für den Klima- und Umweltschutz einsetzten, jedoch unterschiedliche Resultate (vgl. Jahresrückblick zu den Parteien): Während die Grünen und die Grünliberalen herbe Verluste einstecken mussten, vermochte die SP einige Sitze hinzuzugewinnen. Die Medien machten unter anderem die so genannten Klimakleber für das schlechte Abschneiden der Grünen mitverantwortlich.

Neben der Klimapolitik fanden auch der Schutz und die Stärkung der Biodiversität 2023 einige Beachtung. National- und Ständerat wurden sich dabei jedoch über den richtigen Weg nicht einig: Während die grosse Kammer einen indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative ausarbeiten wollte, trat der Ständerat in der Wintersession endgültig nicht auf diesen ein. Die kleine Kammer präferierte stattdessen den Weg über ein Postulat, mit dem der Vollzug im Bereich des Biodiversitätsschutzes mit den bestehenden rechtlichen Grundlagen verbessert werden soll. Hingegen hiess das Parlament eine Motion sowie ein Postulat gegen langlebige Chemikalien (PFAS) gut. Auch im Bereich des Naturschutzes kann die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» angesiedelt werden. Diese will Verkauf und Verwendung von lärmerzeugendem Feuerwerk generell verbieten und kam im Dezember offiziell zustande.

Schliesslich beschäftigte auch die Kreislaufwirtschaft die Schweizer Politik im Jahr 2023. Anfang März erschien ein umfangreicher Bericht zum Abfallmanagement und Recycling in der Schweiz in Erfüllung von sechs Postulaten. Dieser wollte nicht nur das Rezyklieren verbessern, sondern auch die Vermeidung, Teilung, Wiederverwendung oder Reparation von Abfällen fördern. Im Bericht wurde jedoch darauf verzichtet, konkrete Massnahmen zu fordern, da beide Parlamentskammern im Berichtsjahr auch die umfassende Revision des Umweltschutzgesetzes erstmals berieten: Der Entwurf der UREK-NR wollte die Schonung der natürlichen Ressourcen und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft als Grundsätze im USG verankern. Gleichzeitig wurden eine gewisse Liberalisierung bei der Sammlung von Kunststoffabfällen, mögliche Anforderungen an das Design von Produkten und Verpackungen sowie die Förderung des ressourcenschonenden Bauens diskutiert.

Jahresrückblick 2023: Umweltschutz
Dossier: Rétrospective annuelle 2023

Eine Strategie zur Sicherung der Schweizer Trink- und Mineralwasserquellen sowie der Wasserversorgungsanlagen forderte die WAK-NR im Oktober 2023. Der entsprechende Postulatsbericht solle unter anderem folgende Elemente umfassen: Eine Übersicht über die heutigen Besitzverhältnisse der einheimischen Trink- und Mineralwasserquellen und der Wasserversorgungsanlagen sowie den Stand der aktuell vorhandenen gesetzlichen Instrumente, um die inländische Kontrolle über die Quellen und die Versorgungsanlagen sicherzustellen. Weiter solle im Bericht dargelegt werden, wie verhindert werden könne, dass Einnahmen aus der kommerziellen Nutzung von inländischen Quellen und Versorgungsanlagen ins Ausland gelangen. Schliesslich solle auch analysiert werden, welchen Einfluss das starke Bevölkerungswachstum in der Schweiz auf die Quellen respektive auf deren Reserven zeitige.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats, da die Vertiefung der aufgeworfenen Fragen nicht notwendig sei. So liege die Hoheit über die Nutzung der Wasservorkommen bereits bei den Kantonen und nicht bei Privaten. Den Gemeinwesen stehe es zudem offen, den Verkauf von Rechten an wichtigen Quellen und Grundwasservorkommen generell zu verbieten. Darüber hinaus gebe es keinen Hinweis darauf, dass der Verkauf kleinerer Quellen und Grundwasserströme an ausländische Personen derzeit ein Problem darstelle.
Der Vorstoss wurde in der Wintersession 2023 allerdings mit 179 zu 11 Stimmen und 1 Enthaltung angenommen. Die wenigen Gegenstimmen stammten aus den Reihen der SVP- und der FDP.Liberalen-Fraktion.

Strategie zur Sicherung der Schweizer Trink- und Mineralwasserquellen sowie der Wasserversorgungsanlagen (Po. 23.4331)

Etwa in der Hälfte der Laufzeit des Aktionsplans 2020–2025 zur Anpassung an den Klimawandel zog der Bundesrat eine Zwischenbilanz. Diese Bilanz zeigte, dass viele der seit 2012 ergriffenen Massnahmen Früchte tragen. So seien die sektorübergreifenden Wissensgrundlagen – beispielsweise die Klimaszenarien oder die hydrologischen Grundlagen – stark weiterentwickelt worden. Die Kantone und Gemeinden verwenden diese bei der Ausgestaltung ihrer Klimaanpassungsprojekte. Es bestehe jedoch die Notwendigkeit, die Anpassungsmassnahmen zu intensivieren, schloss der Bericht.
Infolgedessen beauftragte der Bundesrat das UVEK, die Anpassungsstrategie der Schweiz bis 2025 in Zusammenarbeit mit dem EDI, dem WBF und dem VBS zu überarbeiten und einen neuen Aktionsplan für die Periode bis 2030 vorzulegen. Damit soll auch der Auftrag aus dem im Sommer 2023 genehmigten Klimaschutzgesetz erfüllt werden, das weitere Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel verlangt.

Strategie des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz
Dossier: le changement climatique en Suisse

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2023 als Erstrat mit der vergleichsweise umfangreichen Revision des Wasserbaugesetzes. Diese Revision verfolgte den Zweck, das in der Praxis bereits angewandte integrale Risikomanagement im Bereich des Hochwasserschutzes auch gesetzlich zu verankern. Kommissionssprecherin Ursula Schneider Schüttel (sp, FR) stellte die Vorlage vor und erläuterte den einzigen Antrag der vorberatenden UREK-NR. Dieser sah eine initiale Mitfinanzierung des Bundes bei der Pflege neu gestalteter Gewässerräume vor. Anschliessend begründete Christophe Clivaz (gp, VS) seinen Minderheitsantrag zum Zweckartikel des Gesetzes. Clivaz forderte dazu auf, den Zweck des WBG um die Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Wasserläufen auszuweiten. In den darauf folgenden Fraktionsvoten zeigte sich, dass der Antrag Clivaz ausserhalb der eigenen und der SP-Fraktion keine Zustimmung finden würde. So argumentierte etwa Mitte-Vertreter Nicolo Paganini (mitte, SG), dass der Zweck des WBG im Hochwasserschutz liege; ökologische Anliegen würden demgegenüber bereits im GSchG geregelt. Nach dem Votum von Umweltminister Rösti, welcher sich gegen die Ausweitung der Finanzierung auf den Bund aussprach, wandte sich die grosse Kammer den Abstimmungen zu und sprach sich dabei ohne Gegenantrag für Eintreten aus. Mit 175 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) nahm der Nationalrat den Antrag der Kommission zur Mitfinanzierung durch den Bund an und lehnte den Minderheitsantrag Clivaz mit 113 zu 65 Stimmen (1 Enthaltung) ab. In der Gesamtabstimmung votierte der Nationalrat einstimmig für die Annahme des Entwurfes.

Révision de la loi fédérale sur l’aménagement des cours d’eau (MCF. 23.030)

Im August 2023 verabschiedete der Bundesrat seinen Bericht zur Verminderung von Reifenabrieb als Quelle von Mikroplastik in Erfüllung des Postulats Schneider Schüttel (sp, FR). Der Bericht hielt fest, dass es in Bezug auf den Reifenabrieb noch viele Wissenslücken gibt. So sei etwa noch nicht klar, wie gefährlich der Reifenabrieb für Mensch und Umwelt tatsächlich ist. Fest stehe jedoch, dass der Reifenabrieb hauptverantwortlich für Mikroplastikeinträge in die Umwelt ist. Er verbreite sich via Verwehungen über die Luft oder über das Strassenabwasser. Bis zu 39 Prozent des Reifenabriebs ende in den Oberflächengewässern (also bspw. Flüsse und Seen) und bis zu 57 Prozent gelange in die Böden. Der restliche Anteil könne über die Strassenentwässerung und in Kläranlagen entsorgt werden. Der Bundesrat legte nun im Bericht vier Handlungsfelder fest, in denen er Massnahmen ergreifen möchte: Die Regierung wolle als erstes die Wissenslücken zum Reifenabrieb schliessen. Zweitens seien Massnahmen nötig, um den Reifenabrieb an der Quelle, also beim Fahren, zu reduzieren und drittens solle das Abfangen des Reifenabriebs, bevor er in die Umwelt gelangt, verbessert werden. Viertens möchte der Bundesrat auch stärker in die Information und Sensibilisierung des Themas investieren.

Reifenabrieb
Dossier: Pollution plastique

La CEATE-CN a procédé à la discussion par article, après être entrée en matière sur le projet du Conseil fédéral quant à la gestion des dangers liés aux cours d'eau. La commission a décidé de soutenir l'ensemble des propositions de l'exécutif, et, à l'unanimité, de permettre à la Confédération de «cofinancer l’entretien initial des espaces réservés aux eaux nouvellement aménagés pendant cinq ans». Une minorité s'est formée pour défendre un financement de la Confédération de l'entretien écologique des cours d'eau. La majorité (13 voix contre 11 et 1 abstention) milite pour s'en cantonner à une participation financière des mesures d'entretien permettant d'éviter les crues. Le projet a été adopté à l'unanimité au vote final et sera traité par le Conseil national.

Révision de la loi fédérale sur l’aménagement des cours d’eau (MCF. 23.030)

Rückblick auf die 51. Legislatur: Umweltschutz

Autorinnen und Autoren: Bernadette Flückiger, Karel Ziehli und Marlène Gerber

Stand: 17.08.2023

Die nach der sogenannten Klimawahl angetretene 51. Legislatur war im Bereich des Umweltschutzes stark geprägt von der Klimapolitik, die wiederum einem wechselhaften politischen Klima ausgesetzt war. Das totalrevidierte CO2-Gesetz, das zur Erreichung eines 50-prozentigen Reduktionsziels bis 2030 gegenüber 1990 etwa zentrale Massnahmen für Eigentümerinnen und Eigentümer mit Ölheizungen, Treibstoffimporteure und Flugreisende eingeführt hätte, wurde von der Stimmbevölkerung im Juni 2021 an der Urne knapp abgelehnt. Um das mit dem Pariser Abkommen vereinbarte Reduktionsziel der Schweiz dennoch zu erreichen, lancierte die UREK-NR unmittelbar nach Ablehnung an der Urne erfolgreich eine Kommissionsinitiative, mit der die wichtigsten Massnahmen des bisherigen CO2-Gesetzes bis 2024 verlängert werden sollten. Die Räte verabschiedeten die so ausgestaltete Teilrevision des CO2-Gesetzes bereits in der Wintersession 2021. Im September 2022 präsentierte der Bundesrat zudem seine neue Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz für 2025 bis 2030, worin er im Unterschied zur letzten Revision auf neue und höhere Abgaben verzichtete.

Bereits im August 2019 hatte der Bundesrat aufgrund aktuellster Erkenntnisse des Weltklimarates eine Verschärfung seines Klimaziels beschlossen; bis 2050 soll die Schweiz klimaneutral werden. Dieses Netto-Null-Ziel bis 2050 sowie dazugehörige Massnahmen – in erster Linie zur Förderung innovativer Technologien und finanzielle Anreize zur Umstellung auf klimaschonende Heizungen – nahm das Parlament in der 51. Legislatur in den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative auf. Gegen den indirekten Gegenvorschlag in Form des Klima- und Innovationsgesetzes wurde das Referendum ergriffen. Nachdem die Vorlage im Juni 2023 an der Urne angenommen worden war, zogen die Initiantinnen und Initianten die Volksinitiative definitiv zurück.

Auch dem Gewässerschutz wurde in der 51. Legislatur ein hoher Stellenwert beigemessen. Mit der Trinkwasser- und der Pestizid-Initiative kamen in diesem Bereich gleich zwei Volksanliegen zur Abstimmung. Nach einem hitzigen Abstimmungskampf lehnte die Stimmbevölkerung beide Initiativen an der Urne ab. Zu Änderungen im Gewässerschutz kam es in besagter Legislatur dennoch: Neben den im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik (AP22+) beschlossenen Massnahmen verlangte auch eine parlamentarische Initiative eine Verminderung des Risikos beim Einsatz von Pestiziden: Mit entsprechenden Änderungen des Chemikaliengesetzes, des Landwirtschaftsgesetzes und des Gewässerschutzgesetzes wurden die im «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» festgehaltenen Reduktionsziele gesetzlich verankert. Darüber hinaus forderte die Initiative die Verringerung der Nährstoffverluste. Durch Annahme einer Motion verlangte das Parlament indes, das diesbezüglich vom Bundesrat auf dem Verordnungsweg festgelegte Reduktionsziel nachträglich anzupassen. Zuspruch im Parlament fand ferner eine Motion mit der Forderung, den Schutz der Trinkwasserfassungen zu verstärken. Ebenfalls nahm das Parlament zwei Motionen an, die die Wasserqualität durch einen Ausbau respektive eine Aufrüstung von Abwasserreinigungsanlagen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen respektive zur Verbesserung der Stickstoffeliminierung erhöhen wollen.

Nachdem das Thema Kreislaufwirtschaft nach Ablehnung der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft» an der Urne im Jahr 2016 und nach Nichtzustandekommen eines indirekten Gegenvorschlags etwas in den Hintergrund getreten war, erhielt es in der 51. Legislatur neuen Schub. In der Sondersession vom Mai 2023 behandelte der Nationalrat als Erstrat eine durch eine parlamentarische Initiative initiierte Änderung des Umweltschutzgesetzes zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, mit der die Umweltbelastung durch Verpackungen und Abfälle massgeblich reduziert werden soll. In ebendieser Legislatur wurden auch einige Motionen überwiesen, die sich zwecks Abfallverminderung Änderungen der gesetzlichen Grundlagen wünschten, so eine Motion zur Wiederverwendung von Baumaterialien, zur Stärkung des Plastikrecyclings, zur Verstärkung von Massnahmen gegen Littering sowie zur Verringerung von Food Waste.

Ausserhalb des Parlaments berichteten die Medien häufig über ungewöhnliche Demonstrationen von Klimaaktivistinnen und -aktivisten, so auch über Klebeaktionen, die Besetzung eines Verkehrsknotens in der Stadt Zürich oder diejenige des Bundesplatzes. Medial stark begleitet wurde nicht zuletzt auch ein im Waadtland geführter Gerichtsprozess gegen Aktivistinnen und Aktivisten, die in einer Lausanner Filiale der Credit Suisse in einer Aktion auf die umweltschädlichen Investitionen der CS in Milliardenhöhe aufmerksam machten. Insbesondere 2022 widmeten die Medien auch dem vermeintlichen oder tatsächlichen Konflikt zwischen Landschaftsschutz und erneuerbaren Energieträgern viel Druckerschwärze, was sich etwa in kontroversen Diskussionen um einen Photovoltaikpark im Walliser Hochgebirge äusserte.

Darüber hinaus war das Verhältnis zwischen Biodiversität und Landwirtschaft Gegenstand der ausführlichen parlamentarischen Debatte zur Biodiversitätsinitiative und zu deren indirektem Gegenvorschlag. Das Volksanliegen wird die Politik wohl auch während der 52. Legislatur noch beschäftigten, hat doch der Ständerat in der Sommersession 2023 im Unterschied zum Nationalrat entschieden, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Umweltschutz
Dossier: Rétrospective sur la 51e législature

La CEATE-CN a décidé, à l'unanimité, d'entrer en matière sur le projet de modification de loi du Conseil fédéral. La loi fédérale sur l'aménagement des cours d'eau (LACE) serait ainsi modifiée de telle sorte à améliorer la gestion des risques naturels, en renforçant notamment la collaboration entre les cantons. Ces derniers profiteraient du soutien de la Confédération.

Révision de la loi fédérale sur l’aménagement des cours d’eau (MCF. 23.030)

La motion Bischofberger (pdc, AI) a été classée dans le cadre de la Politique agricole 22+. Peu après l'acceptation du texte par le Parlement, le Conseil fédéral avait lancé une procédure de consultation afin d'avoir l'avis des milieux concernés sur l'abrogation de l'art. 14, al. 4 de la loi sur la protection des eaux (LEaux) et non l'art. 24 de l'Ordonnance sur la protection des eaux (OEaux) comme demandé dans la motion. En effet, les autorités ont remarqué que pour aller dans le sens du motionnaire – à savoir, ne plus prendre en considération le rayon d’exploitation de 6 kilomètres s'agissant des engrais de ferme excédentaires – il fallait s'attaquer à l'art. 14, al. 4. Après consultation, les milieux concernés se sont majoritairement prononcés contre l'abrogation de cet alinéa, amenant donc le Conseil fédéral à proposer de classer la motion sans procéder à une modification de la loi.

Rayon d'exploitation usuel. Abrogation de l'article 24 de l'ordonnance sur la protection des eaux (Mo. 14.3095)

Les matières plastiques oxodégradables sont désormais interdites en Suisse, comme le souhaitait Isabelle Chevalley (pvl, VD). Le Conseil fédéral a, en effet, procédé à une modification d'ordonnance allant en ce sens. La motion a donc été classée par le Parlement.

Wann werden oxo-abbaubare Kunststoffe verboten? (Mo. 19.4182)
Dossier: Pollution plastique

Le Conseil national a suivi sa chambre sœur et s'est prononcé en faveur de la motion Maret (centre, VS). La commission compétente s'était, au préalable, exprimée en faveur du texte par 18 voix contre 7, Martina Munz (ps, SH) – rapporteuse de commission – faisant remarquer qu'une majorité des membres s'étaient même étonnés de l'absence de valeurs limites pour les PFAS. Celles-ci – également nommées «Forever chemicals» en raison de leur persistance une fois dans l'environnement – sont utilisées dans beaucoup de produits qui font notre modernité (pesticides, cosmétiques, mousses contre les incendies, habits imperméables), alors que les risques pour la santé sont particulièrement préoccupants et bien plus sérieux qu'admis jusqu'à présent, selon la rapporteuse de commission. Fixer des valeurs limites pour l'élimination des matériaux, les sites contaminés, les sols et le déversement dans les eaux permettrait aux cantons d'agir et de procéder à des dépollutions.
Défendant la minorité de la commission, Pierre-André Page (udc, FR) considère justement qu'il «appartient aux cantons d'assainir ces zones polluées», que certains d'entre eux ont déjà pris les devants et qu'il n'est donc pas nécessaire de légiférer au niveau suisse.
Profitant du soutien du Conseil fédéral, la motion a récolté les voix de 134 parlementaires, tous partis confondus, en sa faveur, tandis que 53 député.e.s de l'UDC s'y sont opposé.e.s. Le Conseil fédéral est donc chargé de modifier les ordonnances en conséquence.

A noter qu'une majorité de la CEATE-CN aurait voulu aller plus loin et agir sur la source du problème, exigeant, avec une autre motion (Mo. 23.3499), du Conseil fédéral qu'il présente des composés de substitutions et que des catégories en fonction du niveau d'essentialité des différents PFAS soient élaborées. Tous les produits n'ont en pas besoin, selon la commission, qui pointe du doigt leur usage parfois superflu (par exemple dans les emballages de restauration rapide). Mais le Conseil national n'a pas voulu de cette motion complémentaire au texte de Marianne Maret, ses opposant.e.s faisant remarquer que le Parlement a d'ores et déjà accepté un postulat Moser (pvl, ZH) à ce sujet. Il s'agit donc de ne pas brûler les étapes. De plus, des décisions au niveau européen sur une limitation des PFAS sont attendues par la Suisse. C'est par 98 voix contre 80 (5 abstentions) que cette seconde motion a été rejetée.

Festlegung von PFAS-spezifischen Werten in Verordnungen (Mo. 22.3929 und Mo. 23.3499)
Dossier: Mieux réguler la présence des PFAS, des PCB et de la dioxine dans l'environnement

La CEATE-CN veut protéger les droits immémoriaux et clarifier les conditions s'agissant des débits résiduels comme elle le demande dans une motion défendue en chambre par Pierre-André Page (udc, FR) et Nicolo Paganini (centre, SG). S'agissant du premier aspect, les rapporteurs ont rappelé que les droits immémoriaux — qui concernent l'octroi à des particuliers de droits sans limitation de temps sur des cours d'eau ou des anciennes concessions — étaient originellement protégés par la Constitution d'avant 1999. Selon divers avis de droit présentés par la majorité de la commission, ce droit, qui concerne les propriétaires de certaines centrales hydroélectriques, serait à considérer comme un droit constitutionnel non écrit. Ce n'est pas l'avis du Tribunal fédéral qui, dans un arrêt, l'a, au contraire, jugé anticonstitutionnel, au vu de la Constitution de 1999. Cette position est également partagée par le Conseil fédéral, pour qui «un droit d'eau perpétuel sans limitation temporelle contreviendrait au principe de la souveraineté de l'Etat sur les eaux publiques garanti par la Constitution». Il a donc proposé à la chambre basse de rejeter ce premier point. En cas d'acceptation, le conseiller fédéral Albert Rösti a toutefois promis qu'une solution serait trouvée et discutée avec la commission de la deuxième chambre pour respecter la Constitution.
Quant au deuxième aspect, la majorité de la commission de l'environnement de l'aménagement du territoire et de l'énergie souhaite que les détenteurs de droits immémoriaux respectent les prescriptions en matière d'assainissement et en matière de débit résiduel minimal, afin de les mettre sur un pied d'égalité avec les concessions de droit public. Ce point-là est soutenu par le Conseil fédéral.
S'opposant à l'entier du projet, Beat Flach (pvl, AG), au nom de la forte minorité (12 voix contre 13), a exposé son scepticisme quant à la préservation d'un droit provenant de l'ère industrielle. La plupart des cantons l'ont aboli pour faire place à un régime de concession qui fonctionne parfaitement. Le fait que ce droit ait disparu de la Constitution de 1999 permet, d'une part, de clarifier les choses – les cours d'eau appartiennent aux cantons – et, d'autre part, de faire marcher la concurrence lors de l'attribution des concessions.
A l'issu des votes, le premier point de la motion a été refusé par 97 voix contre 94, tandis que le deuxième a été accepté par 97 voix contre 95. Les voix de quelques élu.e.s des groupe du Centre et du PLR ont fait la différence.

La CEATE-CN veut protéger les droits immémoriaux et clarifier les conditions s'agissant des débits résiduels

Les anguilles et leur protection sont au centre des préoccupations d'une motion déposée par la socialiste Claudia Friedl (SG). Ce poisson longiligne connait un parcours migratoire peu commun, comme expliqué par la députée saint-galloise dans l'hémicycle. En effet, l'anguille fraie dans la mer des Sargasses, proche de la Floride, avant que sa progéniture ne migre jusqu'en Europe et remonte différents fleuves. Cet animal, inscrit par la Confédération sur la liste rouge des espèces menacées, repart en direction de la mer des Sargasses une fois sa maturité sexuelle atteinte (entre 15 et 30 ans). Les obstacles mortels sur sa route sont multiples, à l'image des nombreuses stations hydroélectriques ne possédant pas les infrastructures nécessaires à son libre passage. Claudia Friedl demande donc aux autorités de mettre en place des mesures afin de remédier au « carnage ». La Confédération a prévu une adaptation des infrastructures d'ici à 2030 mais les défis à relever sont grands, comme souligné par Albert Rösti, ministre en charge de l'environnement. Il a toutefois expliqué que des projets pilotes sont en cours et devraient bientôt livrer de premiers résultats. Bien que le Conseil fédéral se soit opposé à cette motion, le Conseil national l'a finalement acceptée par une courte majorité de 92 voix contre 90 et 7 abstentions. Les 3 voix de l'UDC ainsi que les 5 voix du Centre ont contribué à cette issue favorable, alors que les groupes socialiste, vert-e-s et vert'libéral ont voté en bloc pour l'acceptation du texte.

Pour une meilleure protection des anguilles (Mo. 21.3746)

L'initiative pour la responsabilité environnementale a abouti, alors que les Jeunes Vert-e-s ont concédé avoir eu des difficultés à récolter suffisamment de signatures valables. Alors qu'en règle générale 5 à 10 pour cent des paraphes récoltées ne sont pas valables (doublon, pas de droit de vote, signature manquante), Julia Küng, co-présidente du parti des jeunes écologistes a estimé que ce niveau atteignait probablement les 25 pour cent. Cette dernière a émis l'hypothèse qu'avec la crise du Covid-19 qui a interrompu la récolte de signatures lors de l'hiver 2021, certaines personnes ont probablement oublié avoir déjà signé l'initiative lors de la reprise de la récolte au printemps 2022. Il est, peut-être, plus difficile de se rappeler de ce sujet, plus vague qu'une initiative contre les avions de combat par exemple. Mais finalement, l'initiative, qui veut réduire l'impact environnemental de l'économie en imposant le respect des limites planétaires (climat, biodiversité, consommation d'eau, utilisation des sols, pollution atmosphérique, apports d'azote et de phosphore) dans les dix ans, a récolté plus de 105'000 paraphes.
Suite au dépôt du texte, le Conseil fédéral a chargé le DETEC de rédiger un message pour s'opposer à cette initiative populaire, considérée comme trop radicale et dangereuse pour l'économie. Différentes mesures politiques allant vers une plus grande préservation des ressources ont déjà été mises en place ou sont traitées par le Parlement, à l'image de l'initiative parlementaire sur l'économie circulaire, la stratégie de développement durable 2030, la stratégie climatique à long terme, ou encore de la stratégie climatique pour l'alimentation et l'agriculture.

«Pour une économie responsable respectant les limites planétaires (initiative pour la responsabilité environnementale)» (MCF 24.021)