Der Umgang mit dem blauen Gold in der Schweiz und der Wassermangel – mit einer Verfassungsänderung vorausschauend handeln, statt zu reagieren (Pa. Iv. 23.447)

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Raphaël Mahaim (gp, VD) reichte im Juni 2023 eine parlamentarische Initiative zum Wassermanagement in der Schweiz ein. Mit einer Verfassungsänderung wollte Mahaim dem Bund mehr Kompetenzen im Umgang mit Wasser zukommen lassen. Mahaim führte aus, dass die Zuständigkeit der Kantone für das Wassermanagement nicht wegfallen solle, es sei aber notwendig, dass der Bund «Instrumente für die regionale oder nationale Ressourcenplanung sowie Instrumente und Mindestanforderungen für die Vorbeugung und Bekämpfung von Wassermangel» erhalte.
Die zuständige UREK-NR behandelte das Anliegen Mitte August 2024. Sie kam dabei mehrheitlich zum Schluss, dass der Initiative keine Folge zu geben sei, da der Bundesrat zum einen bereits Arbeiten aufgegleist habe, damit die kantonalen Planungen betreffend Wasserknappheit verbessert werden. Zum anderen habe das Parlament dem Bundesrat im Rahmen der Legislaturplanung 2023-2027 den Auftrag erteilt, eine nationale Strategie zum Wassermanagement zu erstellen. Eine Minderheit der Kommission empfahl, der Initiative Folge zu geben, da es notwendig sei, Probleme rund um Trockenheit und Wasserknappheit national koordiniert anzugehen.

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2024 mit der von Raphaël Mahaim (gp, VD) eingereichten parlamentarischen Initiative zum Wassermanagement in der Schweiz. Mahaim und die Sprecherin der Kommissionsminderheit Aline Trede (gp, BE) argumentierten, dass der Initiative Folge gegeben werden soll. Die Frage des überkantonalen Wassermanagements werde in Zeiten des Klimawandels immer wichtiger. Der Bundesrat habe jedoch bereits im Bericht in Erfüllung des Postulats 18.3610 von Beat Rieder (mitte, VS) festgestellt, dass es auf dieser Ebene nur unzureichende Planungsmassnahmen gebe. Gerade in Notsituationen wie bei Wasserknappheit müsse dem Bundesrat daher die Kompetenz gegeben werden, zielgerichtet zu handeln. Diesen Handlungsbedarf negierte die Mehrheit der UREK-NR. Nicolas Kolly und Michael Graber plädierten dafür, die Verantwortlichkeiten in Sachen Wassermanagement bei den Kantonen zu belassen. Sie seien am Besten dazu in der Lage, in Trockenperioden für die «Direktbetroffenen vor Ort unbürokratische und faire Lösungen» zu finden. Ausserdem sei der Bund bereits heute in gewissen Gebieten aktiv, etwa indem er daran arbeite, ein nationales Früherkennungs- und Warnsystem zur Trockenheit aufzubauen. In der Abstimmung gab der Nationalrat der Initiative mit 110 zu 59 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge. Damit ist diese parlamentarische Initiative erledigt.