Herzliche Gratulation an die Gewinnerinnen und Gewinner unseres Quiz an der Nacht der Forschung!

Die ersten Plätze belegen die Personen mit folgenden Pseudonymen:
1. Platz: Fischli mit 87% bei 3 gespielten Blöcken
2. Platz: Kichererbsen mit 80% bei 1 gespielten Block
2. Platz: Joël mit 80% bei 1 gespielten Block
2. Platz: SpaeNor mit 80% bei 1 gespielten Block
2. Platz: TM mit 80% bei 1 gespielten Block
2. Platz: jonas gantenbein mit 80% bei 1 gespielten Block
3. Platz: Daniel:-) mit 75% bei 5 gespielten Blöcken

Die Gewinnerinnen und Gewinner, die uns ihre E-Mailadresse nicht angegeben haben, können sich gerne bei anja.heidelberger[at]unibe.ch melden, damit wir Ihnen ihren Preis schicken können. Die anderen werden wir in Kürze kontaktieren.

Gewinnerinnen und Gewinner des NdF-Quiz

Am 7. Mai 2025 bestätigte die Bundeskanzlei das Zustandekommen des fakultativen Referendums gegen das neue Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz). Die Gegnerschaft der Vorlage reichte Mitte April 55'683 Unterschriften ein, wovon laut Bundeskanzlei 55'344 gültig waren. Somit werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger abschliessend über das E-ID-Gesetz entscheiden. Die Einreichung der Unterschriften führte indessen innerhalb der am Referendum beteiligten Organisationen zu heftigen Konflikten. So hatte laut SRF Online ein Komitee, bestehend aus den Covidmassnahmen-kritischen Vereinigungen Freunde der Verfassung, Aufrecht Schweiz und dem Verfassungsbündnis Schweiz, bereits 20'000 Unterschriften eingereicht, ohne Absprache mit Mass-Voll und der Piratenpartei, welche ebenfalls getrennt Unterschriften gesammelt hatten. Dies führte zu gegenseitigen öffentlich erhobenen Vorwürfen über den Zeitpunkt und die Art und Weise der Unterschriftenübergabe. Auch über die Gründe für das Ergreifen des Referendums herrschte Uneinigkeit: Während die Piratenpartei laut Tages-Anzeiger vor allem generelle Datenschutzbedenken geltend machte und sich von einigen Aussagen der Referendumspartner distanzierte, warnten die anderen Organisationen vor einer «elektronischen Überwachung» durch den Staat.

Loi fédérale sur l'identité électronique et d'autres moyens de preuves électroniques (MCF 23.073)

In der Wintersession 2024 beugte sich der Ständerat erstmals über die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften. Die WAK-NR hatte die entsprechende Verfassungsänderung als Kompromisslösung für die Tourismus- und Bergkantone zur Kompensation von Ertragsausfällen bei einer vollständigen Abschaffung des Eigenmietwerts konzipiert. Die RKGK hatte im November 2024 eine Medienmitteilung veröffentlicht, in der sie sowohl gegen die vorgeschlagene Objektsteuer als auch gegen einen vollständigen Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung Stellung bezogen hatte. Dementsprechend schwer gestaltete sich die Ausgangslage für die Vorlage in der kleinen Kammer. Dazu kam, dass sich die Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts zum Zeitpunkt der ständerätlichen Beratung der Objektsteuer noch immer im Differenzbereinigungsverfahren befand und noch unklar war, ob der Eigenmietwert auch für Zweitliegenschaften abgeschafft werden soll. Während der Nationalrat dies befürwortete, stellte sich der Ständerat dagegen, da er grosse Einkommensausfälle für Tourismuskantone befürchtete.

Die WAK-SR hatte im Vorfeld mit 8 zu 4 Stimmen beschlossen, den Entwurf ihrer Schwesterkommission zur Objektsteuer anzunehmen. In Zusammenhang mit den Beratungen zur Abschaffung des Eigenmietwerts fügte sie jedoch dem Entwurf eine Klausel an, dass ein vollständiger Systemwechsel, also die Abschaffung des Eigenmietwerts sowohl auf Erst- als auch auf Zweitwohnungen, nur in Kraft treten darf, wenn die Vorlage zur Objektliegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften die obligatorische Volksabstimmung passiert. Im Stöckli wurde die Vorlage zur Objektsteuer in der Wintersession 2024 dennoch kritisch aufgenommen. Einige Ratsmitglieder kritisierten eine solche Liegenschaftssteuer als sehr komplex und fürchteten, dass eine solche Verfassungsänderung an der Urne nicht mehrheitsfähig sein werde, womit die Abschaffung des Eigenmietwerts als Ganzes auf der Kippe stehe. Vor diesem Hintergrund stellte eine Minderheit Schmid (fdp, GR) einen Antrag auf Nichteintreten, welchem der Ständerat mit 26 zu 15 Stimmen (1 Enthaltung) nachkam.

In der darauffolgenden Woche widmete sich der Nationalrat erneut der Objektsteuer und gleichzeitig auch der Abschaffung des Eigenmietwerts. Dabei entschied er aber mit 160 zu 30 Stimmen (5 Enthaltungen), einem Ordnungsantrag Aeschi (svp, ZG) zu folgen und die Vorlage zur Objektsteuer bis zum Abschluss der Beratungen zur Abschaffung des Eigenmietwerts zu sistieren. Somit nahm er die Beratung der Objektsteuer erst zwei Tage später wieder auf, nachdem sich bei der Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts die Einigungskonferenz dafür entschieden hatte, einen vollständigen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vorzunehmen und diesen mit der Einführung einer Objektsteuer zu verknüpfen. Der Nationalrat bestätigte seine vergangenen Entschlüsse und nahm den Bundesbeschluss stillschweigend an. Obschon einige Ständeratsmitglieder weiterhin Vorbehalte bezüglich dieser Lösung äusserten, stimmte die Mehrheit im Stöckli mit 22 zu 16 Stimmen (6 Enthaltungen) für Annahme der Vorlage zur Objektsteuer auf Zweitwohnungen. Zuvor hatte der Ständerat einen erneuten Nichteintretensantrag, dieses Mal von Eva Herzog (sp, BS), mit 21 zu 18 Stimmen (5 Enthaltungen) abgelehnt.

In den Schlussabstimmungen bot sich ein ähnliches Bild: Der Nationalrat nahm den Entwurf mit 123 zu 57 Stimmen (14 Enthaltungen) an. Wieder positionierte sich die SP geschlossen gegen die Vorlage, wobei ihr bei dieser Abstimmung die Unterstützung vereinzelter Mitglieder aus allen anderen Fraktionen zuteil wurde. Der Ständerat befürwortete die Vorlage mit 25 zu 15 Stimmen (4 Enthaltungen). Nach dem erfolgreichen Passieren des Parlaments wird sich die Verfassungsänderung zur Objektsteuer nun noch im Rahmen eines obligatorischen Referendums vor der Stimmbevölkerung behaupten müssen.

Introduction d'un impôt réel sur les résidences secondaires (Iv.pa. 22.454)