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Der Aussenpolitische Bericht 2024 erschien im Februar 2025 und widmete sich in einem ersten Teil schwerpunktmässig den BRICS-Staaten, womit er die Forderungen des Postulats 23.3970 erfüllte. Das Kapitel zu den BRICS-Staaten ging auf die Entstehung und die Weiterentwicklung des losen Staatenbundes, auf ihre gemeinsamen Ziele (beispielsweise die Reform der UNO sowie der globalen Finanzinstitutionen) aber auch auf ihre Unterschiede, etwa in Bezug auf ihre geopolitischen Interessen oder auch auf die Gesellschaftspolitik, ein. Zudem beleuchtete der Bundesrat auch die Rolle der Staatengruppe hinsichtlich der Weltwirtschaft, aber auch bezüglich der globalen Sicherheitsarchitektur. Wichtig für die Schweiz sei insbesondere, die Beziehungen zu den aufstrebenden Volkswirtschaften innerhalb und ausserhalb von BRICS zu stärken sowie diese Staaten zu ermuntern, für Frieden und Sicherheit sowie für einen funktionierenden Multilateralismus Verantwortung zu tragen.
Im zweiten Teil des Berichts stellte der Bundesrat die aussenpolitischen Aktivitäten der Schweiz entlang der 28 Ziele der Aussenpolitischen Strategie 2024-2027 vor. Ins Auge fielen im Berichtsjahr unter anderem die Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU, wo Ende Jahr der Mandatsentwurf für den so genannten Paketansatz verabschiedet wurde, aber auch die anhaltende humanitäre und diplomatische Unterstützung für die Ukraine, oder auch die Aktivitäten im Bereich der internationalen Klimapolitik, wo die Schweiz im Berichtsjahr insbesondere bei Projekten zur Emissionsreduktion mit Kenia und Mosambik mitgewirkt habe.

Aussenpolitischer Bericht 2024 (BRG 25.009)

In Anbetracht der schwierigen humanitären Lage im Gazastreifen und weil die Bevölkerung in Gaza stark von der Hilfe der UNRWA abhängig sei, verlangte der Kanton Genf in einer Standesinitiative, dass die Schweiz ihren Beitrag an die UNRWA überweist. Einzig die UNRWA verfüge über die notwendigen Strukturen und Kapazitäten, um der palästinensischen Bevölkerung die notwendigsten Hilfsgüter und Dienstleistungen zukommen zu lassen. Entsprechend führe die Schwächung der UNRWA zu einer noch desaströseren Lage im Gazastreifen und könne daher «als Beihilfe zum Völkermord bezeichnet werden», so der Kanton Genf. Die APK-SR diskutierte die Standesinitiative sowie drei Motionen zur UNRWA (Mo. 24.3194; Mo. 24.3469 und Mo. 24.3815) im Februar 2025 und entschied, der Initiative des Kantons Genf mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge zu geben.

Die Schweiz soll ihren Beitrag an die UNRWA umgehend überweisen (Kt.Iv. 24.309)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Die erste Auslandsreise der neugewählten Bundesratspräsidentin führte Karin Keller-Sutter Mitte Januar 2025 traditionsgemäss nach Österreich. Bei den Gesprächen zwischen den beiden Ländern, welche sich gegenseitig zu den wichtigsten Handels- und Investitionspartnern zählen, standen Fragen der Wirtschaft, der Finanzen, der Migration und der Sicherheit im Fokus. Daneben tauschten sich die beiden Seiten über die kürzlich abgeschlossenen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU, über die Sicherheitslage auf dem europäischen Kontinent sowie über die Beziehung mit den transatlantischen Partnern aus.

Karin Keller-Sutter in Österreich

Der Bundesbeschluss zur Anpassung der Beiträge der Schweiz an die Mittel des IWF wurde in der Wintersession 2024 vom zweitberatenden Ständerat diskutiert. Seitens der APK-SR berichtete Marco Chiesa (svp, TI), dass die Genehmigung der 16. allgemeinen Quotenreform des IWF in der Kommission unbestritten war und diese mit 6 zu 0 Stimmen und 1 Enthaltung empfahl, das Geschäft anzunehmen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter stellte dem Rat den Inhalt der Vorlage vor und betonte, dass die Schweiz von der vom IWF sichergestellten «effizienten internationalen Wirtschafts- und Finanzkooperation», profitiere. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Geschäft mit 38 zu 0 Stimmen und 2 Enthaltungen an.

IWF. Genehmigung der 16. Allgemeinen Quotenreform (BRG 24.050)

Das Übereinkommen Nr. 191 der ILO zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als fünftes grundlegendes ILO-Prinzip wurde in der Wintersession 2024 vom Nationalrat als Erstrat behandelt. Dem Rat lag dabei einerseits der Mehrheitsantrag der WAK-NR auf Eintreten und auf Rückweisung an den Bundesrat vor. Letzterer solle dem Parlament in einem Bericht aufzeigen, welche Regeln des Abkommens in der Schweiz direkt oder indirekt anwendbar seien. Danach solle er eine Vernehmlassung zum Abkommen durchführen und es anschliessend zusammen mit dem ILO-Abkommen Nr. 190 zur Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt erneut den Räten vorlegen. Kommissionssprecher Sidney Kamerzin (mitte, VS) begründete den Rückweisungsantrag mit dem Umstand, dass Verbindungs- und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen den Abkommen bestünden. Damit wies er auf den Umstand hin, dass das Übereinkommen Nr. 191 eine Aktualisierung der ILO-Instrumente vorsieht, die sich auf die grundlegenden Arbeitsprinzipien und -rechte beziehen. Daher poche die Kommissionsmehrheit darauf, dass eine breite Vernehmlassung durchgeführt und ein Zusatzbericht erstellt wird.
Andererseits standen ein Minderheitsantrag Buffat (svp, VD) auf Nichteintreten sowie ein Minderheitsantrag Flach (glp, AG) auf Ablehnung der Rückweisung an den Bundesrat im Raum. Die Minderheit Buffat sah in der Ratifizierung des Abkommens keinen Mehrwert für die Schweiz, da sie bereits über Gesetze und Praktiken im Bereich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verfüge. Das Übereinkommen könne vielmehr das ausgeklügelte Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Arbeitnehmenden und der Flexibilität der Arbeitgebenden durcheinanderbringen. Beat Flach wiederum wies darauf hin, dass das Schweizer Recht bereits den Anforderungen des Abkommens entspreche, daher seien keine diesbezüglichen neuen Bestimmungen oder Anpassungen von Nöten. Die Schweiz trage durch die Ratifikation des Übereinkommens aber dazu bei, das Prinzip der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz international zu stärken und setze ein wichtiges Zeichen für die Arbeitnehmendenrechte. Wirtschaftsminister Guy Parmelin wies in seinem Votum schliesslich darauf hin, dass es als Folge einer Nicht-Ratifikation für die Schweiz schwierig werden könne, diese Kriterien des Arbeitnehmendenschutzes in künftigen Freihandelsabkommen (beispielsweise mit China) unterzubringen. Überdies unterstützten die Sozialpartner die Ratifizierung und erachteten, wie auch der Bundesrat, die von der Kommissionsmehrheit geforderte Rückweisung an den Bundesrat als unverhältnismässig.
In der Folge sprach sich der Nationalrat mit 125 zu 65 Stimmen für Eintreten und damit gegen die Minderheit Buffat aus. Anschliessend folgte die grosse Kammer ihrer Kommissionsmehrheit und wies den Entwurf mit 117 zu 73 Stimmen und 1 Enthaltung an den Bundesrat zurück. Für die Minderheit Flach stimmten die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP, der GLP, der Grünen sowie zwei Mitglieder der Mitte-Fraktion.

Internationale Arbeitsorganisation. Übereinkommen Nr. 191 (BRG 24.047)

In der Wintersession 2024 war es am Nationalrat, über den Migrationspakt der UNO zu diskutieren. SPK-NR-Sprecher Christian Wasserfallen (fdp, BE) führte aus, dass die Mehrheit der Kommission (16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung) dem Entschluss des Ständerates folgen wolle, die Leitprinzipien und Ziele des Pakts zur Kenntnis zu nehmen, dem Pakt aber insgesamt nicht zuzustimmen. Die Kommission erachte es als Problem, dass im Pakt alle Arten der Migration gleich behandelt würden. Es sei aber nun mal so, dass in der Schweiz nicht alle Migrantinnen und Migranten die gleichen Rechte hätten. So erhalte ein «Asylmigrant» (Wasserfallen) beispielsweise nicht dieselben Rechte und nicht denselben Status wie Handwerkerinnen und Handwerker, die für die Arbeit in die Schweiz kommen. Zudem sei die Kommission überzeugt, dass der Pakt zwar keine rechtliche, jedoch eine politische Wirkung entfalten werde. Dadurch werde der Handlungsspielraum der Schweiz insbesondere bei der Migration von Asylsuchenden eingeschränkt.
Anschliessend stellten Andreas Glarner (svp, AG) sowie Balthasar Glättli (gp, ZH) ihre Minderheiten vor – in ähnlicher Form fanden sich diese bereits im Ständerat als Minderheit Chiesa (svp, TI) und Minderheit Jositsch (sp, ZH). Glarner sprach davon, dass der Pakt beabsichtige, die Migration in das jeweilige «Wunschland» klar zu erleichtern und dies «ungeachtet [der] Qualifikation oder Herkunft» der Migrantinnen und Migranten. Ausserdem werde mit der Zustimmung zum Pakt die Ausschaffungshaft zumindest in Frage gestellt und der Informationsaustausch zwischen den Sozial- und Migrationsbehörden gar untersagt. Schliesslich widerspreche der Pakt auch der Verfassung, indem er die eigenständige Regelung der Zuwanderung verhindere. Daher beantragte Glarner, die Leitprinzipien und Ziele des Migrationspaktes explizit abzulehnen und dem Pakt als Ganzes nicht zuzustimmen. Balthasar Glättli sah die Sache anders. Er betonte, dass die Schweiz auch bei Zustimmung zum Pakt weiterhin zwischen regulärer und irregulärer Migration differenzieren könne. Der Pakt enthalte lediglich Gedanken dazu, wie mit einer international abgestimmten Strategie die Hilfe vor Ort verbessert werden könne. Glättli stellte daher den Antrag, dem Entwurf des Bundesrates und damit auch dem Pakt zuzustimmen. Anschliessend äusserten sich die Fraktionen zum Geschäft. Währenddem sich die Fraktionen von SP, Grünen und GLP dem Antrag Glättli anschlossen und sich die SVP-Fraktion für den Antrag Glarner stark machte, forderten die Mitte- und die FDP.Liberalen-Fraktionen Zustimmung zum Antrag der Kommissionsmehrheit und somit zum Ständerat.
Abschliessend argumentierte Aussenminister Ignazio Cassis, dass der Migrationspakt kein Allheilmittel in Krisensituationen darstelle, er verfolge vielmehr das Ziel, ein gemeinsames Verständnis von Migration zu schaffen. Damit werde zudem der Grundsatz der geteilten Verantwortung zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländern postuliert. Die Erfahrungen anderer Länder hätten gezeigt, dass mit dem Pakt die Verständigung zwischen den betroffenen Staaten erleichtert werden kann. Aus diesen Gründen bitte der Bundesrat darum, seinem Antrag zu folgen und dem Pakt zuzustimmen.
Eintreten wurde sodann ohne Gegenantrag beschlossen. In den zwei Abstimmungen obsiegte der Mehrheitsantrag der Kommission gegenüber den beiden Minderheitsanträgen, wobei die Fraktionen gemäss ihren Voten in der Debatte abstimmten. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 124 zu 66 Stimmen (0 Enthaltungen) angenommen. Die Gegenstimmen stammten von der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion.

Botschaft zum UNO-Migrationspakt (BRG 21.018)
Dossier: Uno-Migrationspakt

Der Ständerat widmete sich in der Wintersession 2024 dem Geschäft zur Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der EBWE zugunsten der Ukraine und der Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE.
Franziska Roth (sp, SO) berichtete seitens der APK-SR, dass der erste Beschluss zur Kapitalerhöhung zu Gunsten der Ukraine unbestritten war; die Kommission habe die Annahme mit 9 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung empfohlen. Der zweite Beschluss zur Ausweitung der Geschäftstätigkeit der EBWE auf die Subsahara-Region sowie auf den Irak sei hingegen auf Widerstand gestossen und von der Kommission nur knapp zur Annahme empfohlen worden. Die Kommissionssprecherin und der Wirtschaftsminister Guy Parmelin führten die Gründe auf, die aus ihrer Sicht für die Ausdehnung des Wirkungsbereichs sprachen: Zum einen sei es wichtig, dass Europa in den Subsahara-Ländern präsent sei, dort einen gewissen geopolitischen Einfluss ausüben könne und das Feld nicht China überlasse. Zum anderen helfe die angestrebte wirtschaftliche Entwicklung in der Region, Migrationsbewegungen aus diesen Ländern nach Europa zu verhindern. Zudem komme der Schweiz die Zustimmung der Ausweitung des Geltungsbereichs zu Gute, indem die Glaubwürdigkeit und der Einfluss der Schweiz innerhalb der EBWE gestärkt würden. Schliesslich werde die EBWE subsidiär zu anderen multilateralen Entwicklungsbanken agieren und sich auf die Bereitstellung von Krediten in der Lokalwährung konzentrieren, um die Überschuldung aufgrund von Fremdwährungskrediten zu verhindern. Die EBWE werde sich im Übrigen auch im Irak auf spezifische Bereiche wie etwa die Reform des Energiesektors hin zu mehr Nachhaltigkeit konzentrieren, betonten Roth und Parmelin. Minderheitensprecher Beat Rieder (mitte, VS) begründete den Widerstand gegen die Ausdehnung des Wirkungsbereichs durch den Umstand, dass die Afrikanische Entwicklungsbank bereits in Subsahara-Afrika tätig sei und die EBWE daher in dieser Region nicht gebraucht werde.
Nachdem Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen worden war, votierte die kleine Kammer in der Abstimmung über die Kapitalerhöhung der EBWE zugunsten der Ukraine mit 36 zu 2 Stimmen und 2 Enthaltungen für die Annahme des Entwurfs. Die Abstimmung über die Erweiterung des Wirkungsbereichs fiel knapper aus: Der Ständerat stimmte diesem Entwurf mit 21 zu 19 Stimmen und 1 Enthaltung zu. Gegen diesen Entwurf stimmten Mitglieder der SVP, der Mitte und der FDP.

Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der EBWE zugunsten der Ukraine und über die Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE (BRG 24.076)
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

Im November 2024 fand in Budapest das fünfte Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) statt. Die Schweiz wurde dabei von Bundespräsidentin Viola Amherd vertreten; anwesend waren auch rund 45 weitere europäische Staaten, die Institutionen der EU sowie weitere Organisationen. Die Gespräche drehten sich insbesondere um die wirtschaftliche Vernetzung und die Zusammenarbeit unter den europäischen Staaten, um die Migrationspolitik, die Sicherheitslage auf dem Kontinent – insbesondere mit Blick auf die Ukraine – sowie die Beziehungen mit den transatlantischen Partnern. Gemäss Medienmitteilung nutzte die Schweizer Bundespräsidentin die Gelegenheit auch für Gespräche mit Amtskolleginnen und Amtskollegen zu bilateralen Themen.

Treffen der «Europäischen Politischen Gemeinschaft»
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2022

Der Bundesrat beantragte mit seiner Botschaft vom November 2024, der FIPOI ein Darlehen in der Höhe von CHF 44.7 Mio. zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Genf zu gewähren. Dieses zinslose Darlehen soll in Form eines Verpflichtungskredits vergeben und innerhalb von 50 Jahren wieder zurückbezahlt werden. In der Botschaft argumentierte der Bundesrat, dass die Schweiz mit diesem Geschäft seine Position als Gaststaat internationaler Organisationen festigen und ausbauen möchte, zumal das internationale Genf nicht ohne Konkurrenz dastehe und diese Sonderstellung daher nicht auf Dauer gesichert sei.

Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI). Darlehen zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Organisation für Migration in Genf (BRG 24.084)

In der Herbstsession 2024 folgte der Nationalrat der Mehrheit der APK-NR und gab der Standesinitiative des Kantons Genf für eine Durchführung einer der nächsten UNO-Klimakonferenzen in der Region Grand Genève keine Folge. Die Mehrheit der Kommission hatte ins Feld geführt, dass ein solcher Anlass durch seine schiere Grösse zu viele Ressourcen verbrauche und zu viele finanzielle Mittel benötige, wie Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) dem Plenum erläuterte. Demgegenüber argumentierte Nicolas Walder (gp, GE) für die Minderheit der APK-NR, dass die Schweiz und die Region Genf von einem solchen Anlass profitieren könnten und er insbesondere das internationale Genf stärken würde. Walder befürchtete, dass sich die Schweiz bei der Umwelt- und Klimapolitik immer weiter an den Rand drängen lasse und die Sichtbarkeit des internationalen Genfs darunter leide. In der Abstimmung sprachen sich 71 Mitglieder – v.a. der SP- und der Grünen-Fraktion sowie einer Mehrheit der GLP – für Folgegeben aus, 118 votierten dagegen, 4 Personen enthielten sich der Stimme. Mit diesem Ergebnis ist diese Standesinitiative vom Tisch.

Grand Genève soll eine der künftigen Klimakonferenzen der Vereinten Nationen ausrichten (Kt.Iv. 23.308)

Der Bundesrat beantragte Ende September 2024 einen Kredit für eine dritte Tranche über CHF 13 Mio. für humanitäre Hilfsprojekte im Nahen Osten. Aufgrund eines Entscheids des Parlaments vom Dezember 2023 soll die Auszahlung der Gelder erst nach Konsultation der beiden aussenpolitischen Kommissionen erfolgen. Die Gelder sollen Organisationen aus der Schweiz, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, Organisationen der Vereinten Nationen sowie internationalen Nichtregierungsorganisationen zu Gute kommen und sollen «in den Bereichen Wasser, Ernährung, Gesundheit, Bildung, Einkommen und gesellschaftlicher Zusammenhalt im Irak, in Jordanien, im Libanon, im Besetzten Palästinensischen Gebiet und in Syrien» eingesetzt werden. Wie der Bundesrat in der Medienmitteilung weiter ausführte, betrug das Gesamtbudget 2024 für humanitäre Hilfe im Nahen Osten rund CHF 79 Mio., wobei eine erste Tranche von CHF 56.2 Mio. im April 2024 beschlossen worden war und im Mai 2024 eine zweite Tranche in der Höhe von CHF 10 Mio. für die UNRWA bereitgestellt wurde. Die beiden aussenpolitischen Kommissionen hiessen diese dritte Tranche für humanitäre Hilfe im Nahen Osten an ihren Sitzungen im Oktober 2024 gut.

Bundesrat beantragt 13 Millionen Franken für humanitäre Hilfe im Nahen Osten
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Die parlamentarische Genehmigung eines möglichen WHO-Pandemie-Abkommens war Gegenstand eines Vorstosses der SVP-Fraktion, der in der Herbstsession 2024 auf der Agenda des Ständerates stand. Für die SGK-SR berichtete Esther Friedli (svp, SG), dass im internationalen Gesundheitsbereich derzeit zwei wichtige Geschäfte diskutiert würden, die auch in der Kommission immer wieder auf der Traktandenliste stünden: Zum einen handle es sich um die sogenannten internationalen Gesundheitsvorschriften. Hierbei habe es in den letzten Monaten Änderungen gegeben. Der Bundesrat werde diese Änderungen debattieren und die Anpassungen dem Parlament eventualiter zukommen lassen. Zum anderen beschäftigte sich die Kommission auch immer wieder mit dem WHO-Pandemieabkommen, wobei auf internationaler Ebene bislang noch keine Einigkeit für ein solches Abkommen erzielt werden konnte. Trotzdem wolle die SGK-SR, welche die Motion mit 8 zu 3 Stimmen guthiess, sicherstellen, dass das Abkommen sodann dem Parlament unterbreitet wird, auch wenn es sich lediglich um soft law handeln sollte, schloss Friedli. Anschliessend erläuterte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider, dass für die Anpassungen der internationalen Gesundheitsvorschriften keine Änderungen der nationalen Gesetzgebung notwendig sein werden, trotzdem werde Baume-Schneider dem Gesamtbundesrat vorschlagen, eine Vernehmlassung durchzuführen und die parlamentarischen Kommissionen zu informieren. Bezüglich des Pandemieabkommens der WHO informierte die Gesundheitsministerin darüber, dass sich die Schweiz aktiv in die Verhandlungen einbringt, um einen Abkommenstext zu erreichen, welcher die Interessen der Schweiz, beispielsweise im Bereich des Geistigen Eigentums, wahrt. Nach der Annahme des Abkommens durch die Weltgesundheitsversammlung sei es jedoch immer noch an der Schweiz – und aufgrund der politischen Tragweite werde das Abkommen auch dem Parlament vorgelegt – zu entscheiden, ob sie das Abkommen unterzeichnen möchte oder nicht. Weil der Bundesrat folglich ohnehin vorsehe, das Abkommen dem Parlament zu unterbreiten, bat Bundesrätin Baume-Schneider, die vorliegende Motion abzulehnen. Der Ständerat entschied sich jedoch dafür, die Motion mit 29 zu 8 Stimmen und 4 Enthaltungen anzunehmen. Die ablehnenden Stimmen sowie die Enthaltungen stammten von Mitgliedern der Mitte, der GLP, der SP sowie der Grünen.

Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung (Mo. 22.3546)
WHO-Pandemievertrag

In der Herbstsession 2024 fand auf Wunsch zahlreicher Mitglieder der SVP-Fraktion eine ausserordentliche Session zum Thema «Europäische Menschenrechtskonvention» und insbesondere zum Urteil des EGMR in Sachen Klimaseniorinnen vs. Schweiz statt. Dabei wurden im Ständerat unter anderem ein Postulat von Carlo Sommaruga (sp, GE; Po. 24.3508) zu den Folgen des EGMR-Urteils, eine Motion von Jakob Stark (svp, TG; Mo. 24.3513) zum Austritt aus der EMRK sowie eine Motion von Andrea Caroni (fdp, AR; Mo. 24.3485) betreffend die Kernaufgaben des EGMR diskutiert.
Während das Postulat Sommaruga zurückgezogen und die Motion Stark abgelehnt wurde, passierte die Motion Caroni den Ständerat. In dieser Motion forderte der FDP-Vertreter den Bundesrat dazu auf, in Zusammenarbeit mit den anderen Vertragsstaaten der EMRK zu erwirken, dass sich der EGMR wieder stärker auf seine Kernaufgabe, den Schutz der Menschenrechte, fokussiert und dass der EGMR «keine ideelle Verbandsbeschwerde zulassen» und «nicht mittels ausufernder Auslegung der Grundrechte den legitimen Ermessensspielraum der Staaten einschränken» soll. Caroni schlug als konkrete Massnahme die Erarbeitung eines Zusatzprotokolls zur EMRK vor, in welchem diese Punkte festgehalten werden sollen. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion Caroni.
In der Debatte forderten insbesondere Carlo Sommaruga, Franziska Roth (sp, SO) und Céline Vara (gp, NE) dazu auf, die Motion Caroni abzulehnen. Sommaruga wies darauf hin, dass der EGMR in den letzten Jahren und Jahrzehnten mit seiner Rechtsprechung erreicht habe, dass zahlreiche Minderheiten besser geschützt würden und die Grundrechte für Millionen von Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedsstaaten an die gesellschaftlichen und institutionellen Entwicklungen angepasst worden seien. Roth ergänzte, dass der Klimawandel zu diesen neuen Entwicklungen gehöre und der EGMR zu Recht entschieden habe, den Klimawandel respektive dessen Folgen mit dem Recht auf Leben und dem Recht auf Gesundheit in Verbindung zu bringen. Vara wiederum warnte davor, politischen Druck auf den Gerichtshof hinsichtlich seiner Rechtsprechung ausüben zu wollen, dadurch werde die Gewaltenteilung in Frage gestellt. Für Annahme der Motion Caroni plädierten unter anderem Daniel Jositsch (sp, ZH) sowie Hannes Germann (svp, SH). Sie forderten, dass dem EGMR aufgezeigt werden müsse, auf welche Themen seine Rechtsprechung abzielen dürfe und auf welche nicht, respektive dass er sich auf die Verletzung von Individualrechten konzentrieren solle und Gebiete, die nicht Bestandteil der EMRK sind, nicht berücksichtigen dürfe.
Justizminister Beat Jans pflichtete seitens des Bundesrates bei, dass die Rechtsprechung des EGMR «nicht zu einer dermassen grossen Ausweitung des Geltungsbereichs der EMRK führen» dürfe, da dieser in der Kompetenz der Vertragsstaaten liege. Entsprechend sei der Bundesrat bereit, das von Caroni vorgeschlagene Zusatzprotokoll zu fordern. Jans wies jedoch darauf hin, dass ein solches Zusatzprotokoll der Zustimmung aller Vertragsstaaten bedürfe und ein sehr langwieriger Prozess sei.
Anschliessend votierte die kleine Kammer mit 32 zu 12 Stimmen für die Annahme der Motion Caroni. Gegen die Motion stimmten insbesondere Mitglieder der SP und der Grünen.
Im Nationalrat wurde ebenfalls eine ausserordentliche Session zu diesem Thema abgehalten. Die SVP-Fraktion hatte dort einen identischen Vorstoss (Mo. 24.3503) zur Motion Stark eingereicht, diese Motion wurde in der grossen Kammer nach eingehender Debatte ebenfalls abgelehnt.

Der EGMR soll sich an seine Kernaufgabe erinnern (Mo. 24.3485)
Dossier: Urteil des EGMR zu den Klimaseniorinnen

In der Herbstsession 2024 befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit der Anpassung der Beiträge der Schweiz an die Mittel des IWF. Für die APK-NR, welche dem Geschäft einstimmig zugestimmt hatte, stellten Nicolas Walder (gp, GE) und Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) die Vorlage vor und berichteten, dass das Ziel darin bestehe, den IWF bei der Stabilität des internationalen Währungs- und Finanzsystems zu stärken. Dies sei auch für die Schweiz «als offene und innovative Volkswirtschaft mit eigener Währung und einem global verflochtenen Finanzsektor» (Bulliard-Marbach) von grosser Relevanz. Nachdem Finanzministerin Karin Keller-Sutter beteuerte, dass die Quotenüberprüfung und -anpassung im Interesse der Schweiz sei und auch international breit abgestützt werde, wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage wiederum einstimmig angenommen.

IWF. Genehmigung der 16. Allgemeinen Quotenreform (BRG 24.050)

Die beiden Räte stimmten in der Herbstsession 2024 möglicherweise ein letztes Mal für die einjährige Fristverlängerung der 2009 überwiesenen Motion Marty (fdp, TI) «Die UNO untergräbt das Fundament unserer Rechtsordnung». APK-SR-Sprecher Beat Rieder (mitte, VS) und Aussenminister Ignazio Cassis informierten den Ständerat darüber, dass die Schweiz in den letzten Monaten einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung der Motion erreichen konnte. Seit Juli 2024 seien aufgrund einer diplomatischen Initiative der Schweiz für die Sanktionsregimes der UNO (bspw. das Sanktionsregime für Jemen) verbesserte Anlaufstellen eingerichtet worden. An diese Anlaufstellen können sich Personen oder Gruppen wenden, wenn sie ein Listenstreichungsverfahren einleiten möchten. Darüber hinaus existiere für ein so genanntes «Delisting» von den Sanktionslisten des «Islamischen Staats» und Al-Kaida bereits seit 2009 eine Ombudsstelle. Anschliessend wurde die Behandlungsfrist durch die kleine Kammer um ein Jahr verlängert.
Im Nationalrat wurden die jüngsten Fortschritte nicht diskutiert; der Fristverlängerung wurde jedoch aufgrund der Informationen aus dem entsprechenden Kommissionsbericht zugestimmt.

Non-application des sanctions de l'ONU dans le cadre de la lutte contre le terrorisme (Mo. 09.3719)

Die bundesrätliche Botschaft zum UNO-Migrationspakt stand in der Herbstsession 2024 auf der Agenda des Ständerates. Dort informierte Kommissionssprecher Benedikt Würth (mitte, SG) über die Vorgeschichte und den Inhalt dieses Geschäfts. Nach der anfänglichen Sistierung hatte sich die APK-SR 2024 materiell mit dem Geschäft auseinandergesetzt. Dabei sei sich die Kommission über «den materiellen Gehalt des Paktes» sowie über dessen Wirkung auf das Schweizer Rechtssystem nicht einig geworden. Die Mehrheit der Kommission habe die Auffassung vertreten, dass der Migrationspakt Auswirkungen auf die Rechtsauslegung haben könne, obwohl der Bundesrat davon ausgehe, dass der Pakt keine unmittelbare Konsequenz für das Rechtssystem der Schweiz zeitige. Zudem vertrete die Kommissionsmehrheit die Auffassung, dass die Zielsetzung des Pakts – die Förderung der Migration – nicht im Interesse der Schweiz sei. Daher beantragte die Kommission, in Art. 1 des Bundesbeschlusses über den Migrationspakt zwar Kenntnis von den Leitprinzipien und Zielen des Paktes zu nehmen, in Art. 2 jedoch festzuhalten, dass die Schweiz dem Migrationspakt nicht zustimmt und sich der Stimme enthält.
Anschliessend begründeten Daniel Jositsch (sp, ZH) und Carlo Sommaruga (sp, GE) die Position der Minderheit I Jositsch auf Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates. Dieser hatte beantragt, dass die Bundesversammlung die Leitprinzipien und Ziele des Pakts befürwortet und der Unterstützung des Pakts zustimmt. Jositsch hielt fest, dass der Pakt lediglich ein «zaghafter Versuch» sei, eine Kooperation in der globalen Migrationspolitik herzustellen. Sommaruga ergänzte, dass die Schweiz weiterhin die Freiheit habe, ihre nationale Migrationspolitik eigenständig festzulegen.
Dies zog wiederum Marco Chiesa (svp, TI) in Zweifel, welcher mit seiner Minderheit II beantragte, dass die Bundesversammlung die Leitprinzipien und Ziele und auch die Zustimmung zum UNO-Migrationspakt seitens der Schweiz ablehnt. Chiesa legte dar, dass die Zustimmung zum Pakt gleichbedeutend sei mit der Bedrohung der Souveränität der Schweiz in Sachen Migrationspolitik. Zudem bringe die Integration einer zunehmenden Anzahl von Migrantinnen und Migranten grosse wirtschaftliche Belastungen mit sich.
Abschliessend gab Aussenminister Ignazio Cassis zu bedenken, dass es sich beim Migrationspakt lediglich um einen Referenzrahmen handle, mit dem ein gemeinsames Verständnis für Migration erreicht werden solle. Zudem werde im Pakt auch darauf hingewiesen, dass sich Herkunfts-, Transit- und Zielländer die Verantwortung für die Migration teilen. Schliesslich bestehe das wichtigste Ziel darin, die irreguläre Migration zu verringern.
In den anschliessenden Abstimmungen setzte sich der Mehrheitsantrag gegen die beiden Minderheiten Jositsch und Chiesa durch. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Entwurf mit 26 zu 7 Stimmen und 11 Enthaltungen an. Die Ablehnungen stammten von Mitgliedern der SVP, die Enthaltungen aus den Reihen von rot-grün.

Botschaft zum UNO-Migrationspakt (BRG 21.018)
Dossier: Uno-Migrationspakt

Mitte September 2024 legte der Bundesrat die Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der EBWE zugunsten der Ukraine und über die Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE vor. Der Bundesrat erläuterte, dass die Anteilseigner der EBWE (also die Mitgliedstaaten) im Dezember 2023 beschlossen hatten, eine Kapitalerhöhung um EUR 4 Mrd. zugunsten der Ukraine durchzuführen. Die einzelnen Mitgliedstaaten seien nun dazu aufgerufen, sich an dieser Kapitalerhöhung zu beteiligen; diesem Aufruf wollte der Bundesrat mit einem Kredit von rund CHF 96 Mio. nachkommen. Dem entsprechenden Bundesbeschluss war zu entnehmen, dass rund CHF 92 Mio. tatsächlich einbezahlt würden, der Restbetrag diene als Reserve bei Wechselkursschwankungen. Der Bundesrat argumentierte, dass die Kapitalerhöhung das Engagement der Schweiz für die Ukraine weiterführe und auch auch für den Schweizer Privat- und Finanzsektor lukrativ sein könnte, wenn sich Schweizer Unternehmungen bei von der Bank finanzierten Projekten beteiligten.
In einem zweiten Bundesbeschluss, der inhaltlich nicht mit dem Bundesbeschluss zur Ukraine verknüpft war, beantragte der Bundesrat die Ermächtigung, der Änderung des ersten Artikels des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE zustimmen zu dürfen, wonach die Geschäftstätigkeit der Bank auf die Subsahara-Region sowie auf den Irak ausgeweitet wird.

Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der EBWE zugunsten der Ukraine und über die Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE (BRG 24.076)
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

Die Aussenpolitische Strategie für die Jahre 2024 bis 2027 wurde in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat diskutiert und zur Kenntnis genommen. Christine Badertscher (gp, BE) und Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE) stellten die Strategie seitens der APK-NR vor, anschliessend äusserten sich die Fraktionen zu den ihnen am wichtigsten erscheinenden Aspekten. Betreffend die laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU bat Franz Grüter (svp, LU) für die SVP-Fraktion, keinen «Unterwerfungsvertrag» mit der EU anzunehmen, bei welchem automatisch EU-Recht übernommen werden müsste. Ausserdem müsse die Schweiz neutral auftreten, um glaubhaft ihre angestammte Rolle als Vermittlerin bei Konflikten wahrnehmen zu können. Roland Rino Büchel (svp, SG) fügte hinzu, dass sich die SVP für die Ausübung der Guten Dienste, der Vermittlungen sowie für die humanitäre Hilfe ausspreche, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit müssten hingegen gekürzt werden. Eine Mittelkürzung für Länder, welche «Wirtschaftsflüchtlinge», deren Asylgesuch abgelehnt wurde, nicht zurücknehmen, forderte auch Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) für die FDP.Liberale-Fraktion. Zudem sollen gemäss FDP.Liberale insgesamt mehr Mittel für die humanitäre Hilfe als für Entwicklungsprojekte ausgegeben werden, da sich die seit Jahrzehnten praktizierte Entwicklungspolitik nicht bewährt habe. Simon Michel (fdp, SO) fügte hinzu, dass die Beziehungen zur EU von grossem Nutzen für die Schweiz seien und unbedingt stabilisiert werden müssten. Corina Gredig (glp, ZH) von der GLP ging ebenfalls auf die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit ein und forderte für die GLP im Unterschied zu den beiden Vertretern der oben erwähnten Fraktionen, dass dafür mehr Geld mobilisiert werden soll. Die Solidarität mit weniger reichen Ländern müsse unbedingt aufrechterhalten werden, auch wenn die Schweiz ebenfalls in anderen Bereichen finanziell gefordert sei. Diese Haltung vertrat auch Sibel Arslan (basta, BS) von der Grünen-Fraktion. Auch die SP forderte dazu auf, mehr finanzielle Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit zu sprechen, die weltweite Armutsbekämpfung müsse eine Priorität der aussenpolitischen Strategie darstellen, so Claudia Friedl (sp, SG). Wichtig sei für die SP auch, dass das Engagement für die Agenda 2030 aufrechterhalten werde. Rumy Farah (sp, SO) fügte hinzu, dass die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU auch für die SP äusserst wichtig seien, da der Wohlstand in der Schweiz davon abhänge. Schliesslich präsentierte Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL) die aussenpolitischen Prioritäten der Mitte-Fraktion, welche unter anderem in der Stärkung der Beziehungen zur EU und des Multilateralismus, im Abschluss von weiteren FHA, in einer angemessenen Sicherheitspolitik sowie in der Verfolgung einer friedlichen und gerechten Weltordnung lagen. Abschliessend wies Aussenminister Ignazio Cassis anhand verschiedener Beispiele darauf hin, dass der Bund bereits mit der Umsetzung der Strategie begonnen habe.

Aussenpolitische Strategie 2024-2027 (BRG 24.022)
Dossier: Aussenpolitische Strategien

Nebst zweier Motionen zur Streichung der Finanzhilfen an die UNRWA (Motion 24.3469 und Motion 24.3194), befasste sich der Nationalrat in der Herbstsession 2024 auch mit einer Motion der APK-NR betreffend eine Reform der Flüchtlingshilfe für die palästinensische Bevölkerung. Die aussenpolitische Kommission des Nationalrates forderte den Bundesrat damit auf, sich bei der internationalen Staatengemeinschaft für eine Alternative zur UNRWA einzusetzen; diese könne beispielsweise in der Integration der UNRWA in das UNHCR liegen. Die Kommission argumentierte, dass die umfassende Unterstützung durch die UNRWA zum einen die wirtschaftliche, politische und soziale Selbstständigkeit der palästinensischen Bevölkerung quasi verhindere und mit der Hilfe auch «Raum für Korruption und die Umleitung von Mitteln in terroristische Kanäle» geschaffen werde.
Während der Bundesrat der Motion zustimmte, jedoch darauf hinwies, dass eine Änderung des UNRWA-Mandats einen Beschluss der UNO-Generalversammlung voraussetze, lehnte eine Kommissionsminderheit um Nicolas Walder (gp, GE) die Motion ab. Dieser führte in der Herbstsession 2024 im Nationalrat aus, dass die Motion zum einen auf Vorwürfen beruhe, die nicht bewiesen seien und zum anderen zu einem Risiko für die Glaubwürdigkeit der neutralen Schweiz führen könne.
Anschliessend votierte die grosse Kammer mit 126 zu 63 Stimmen (0 Enthaltungen) für Annahme der Motion. Die ablehnenden Stimmen stammten von den Grünen- und der SP-Fraktion.

Für eine Reform der Flüchtlingshilfe für Palästinenser (Mo. 24.3815)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Mitte Juli 2024 repräsentierte die Bundespräsidentin Viola Amherd die Schweiz am vierten Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft im Südenglischen Woodstock, an welchem rund 47 Staaten anwesend waren. Anlässlich der Eröffnung des Gipfels zog Amherd eine Bilanz der Konferenz zum Frieden in der Ukraine, welche Mitte Juni 2024 auf dem Bürgenstock stattgefunden hatte. Im Zentrum des Treffens standen einerseits die Verteidigung und Sicherung der Demokratie und andererseits Fragen zur Energiesicherheit und Migration, wie aus einer bundesrätlichen Medienmitteilung hervorgeht.

Treffen der «Europäischen Politischen Gemeinschaft»
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2022

Circa ein halbes Jahr nachdem Alain Berset als Bundesrat und Vorsteher des EDI zurückgetreten war, wurde er am 25. Juni 2024 zum neuen Generalsekretär des Europarates gewählt. Berset obliegt nun die Verantwortung für die strategische Planung, die Leitung des Arbeitsprogramms sowie des Budgets des Europarates. Ausserdem wird er mit seinem neuen Amt die Vertretung der Organisation gegen aussen übernehmen. In der Schweiz wurde seine Wahl vom Bundesrat sowie von zahlreichen Politikerinnen und Politikern mit einhelliger Freude aufgenommen. So hatte sich beispielsweise auch der Präsident der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Alfred Heer (svp, ZH), für Berset stark gemacht und seinen Wahlkampf als gut und kompetent bezeichnet. Die Medien waren sich bei aller Freude aber auch einig, dass grosse Herausforderungen auf den Ex-Bundesrat warteten. Nebst den internen Herausforderungen mit autoritär geführten Mitgliedstaaten drohe auch Ungemach an der «Heimatfront» (Tages-Anzeiger), da nach dem umstrittenen Urteil des EGMR zum Falle der Klimaseniorinnen von manchen Kreisen die Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat infrage gestellt werde. Alain Berset selber definierte an einem Point de Presse drei Themen, denen er sich als Generalsekretär prioritär widmen wolle: Erstens stehe für ihn der Krieg in der Ukraine im Fokus, wo er sich für die Wiederherstellung eines unabhängigen Landes und für Kompensationsmassnahmen für die Schäden des russischen Angriffskrieges einsetzen werde. Zweitens möchte er einen Fokus auf die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit legen. Drittens wolle er den Europarat sichtbarer machen und diesen international besser vernetzen.

Schweizer Kandidatur für das Amt des Generalsekretärs des Europarates

Der Ständerat nahm in der Sommersession 2024 von der Aussenpolitischen Strategie für die Jahre 2024 bis 2027 Kenntnis. Berichterstatter Matthias Michel (fdp, ZG) verwies darauf, dass die geopolitischen Krisen zunehmen und sich verschärfen, dabei gerieten die demokratischen und rechtsstaatlichen Werte immer stärker unter Druck. Dies sei sehr bedauerlich, gleichzeitig könne dieser Umstand für die Schweiz als Promotorin der Friedenspolitik, der Demokratie und von technologischen Errungenschaften auch eine Chance bieten. Das internationale Genf verfüge nämlich bereits über eine lange Tradition der internationalen technologischen Zusammenarbeit und in jüngster Vergangenheit hätten die Ansiedlung der Geneva Internet Platform, der Stiftung Gesda und des Open Quantum Institute dieser Tradition neuen Schub verliehen. Michel erhoffte sich davon, dass sich die Schweiz mit solchen Initiativen noch stärker als «Innovationshub für nachhaltige Entwicklungen etablieren» könne. Aussenminister Ignazio Cassis wiederum erläuterte dem Ratsplenum, dass die Ziele dieser Strategie im Vergleich zur vorangehenden Strategie von 45 auf 28 reduziert wurden. Dies erlaube «eine bessere Kontrolle und Rechenschaftsablegung über die Umsetzung der Strategie», was auch die GPK-SR in einem Bericht gefordert hatte.

Aussenpolitische Strategie 2024-2027 (BRG 24.022)
Dossier: Aussenpolitische Strategien

Der Bundesrat präsentierte Ende Mai 2024 seine Botschaft zur Anpassung der Beiträge der Schweiz an die Mittel des IWF, nachdem der IWF im Dezember 2023 eine allgemeine Quotenüberprüfung durchgeführt hatte. Mit der Umsetzung der Quotenreform werden die Beiträge der Schweiz umgeschichtet: Die ordentliche Schweizer Beteiligung steigt von 5'771 auf 8'657 Millionen Sonderziehungsrechte (SZR) – was etwa CHF 10.3 Mio. entspricht –, die Beteiligung an den sogenannten neuen Kreditvereinbarungen sinkt jedoch von 11'081 auf 9'276 Millionen SZR (CHF 11.1 Mio.) und die bilaterale Kreditvereinbarung der Schweiz von CHF 3.7 Mio. läuft ganz aus. Damit wird der Schweizer Beitrag um insgesamt circa 10 Prozent sinken. Die beiden Räte werden sich nun zur Quotenerhöhung und zur Reduktion des Beitrags an die neuen Kreditvereinbarungen äussern können. Die Beendigung der bilateralen Kreditvereinbarungen liegt hingegen in der Kompetenz des Bundesrates.

IWF. Genehmigung der 16. Allgemeinen Quotenreform (BRG 24.050)

Mitte Mai 2024 orientierte der Bundesrat das Parlament über sein Vorhaben, das Übereinkommen Nr. 191 der ILO zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip zu verabschieden. In der entsprechenden Botschaft liess der Bundesrat verlauten, dass das Übereinkommen das Ziel verfolge, die Klarheit und Kohärenz des über die Jahre stark angewachsenen Korpus der internationalen Arbeitsnormen sicherzustellen. Das Kernelement der Vorlage bildet die Aufnahme des grundlegenden Prinzips eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds in das Normenwerk der ILO.

Internationale Arbeitsorganisation. Übereinkommen Nr. 191 (BRG 24.047)

Die SVP-Fraktion reichte im Juni 2022 eine Motion ein, in welcher sie forderte, dass kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung abgeschlossen werden dürfe. Hintergrund der Motion waren die Bemühungen der WHO, ein Abkommen zur Vorsorge und Bereitschaft auf Pandemien und zur Stärkung der Internationalen Gesundheitsvorschriften auszuarbeiten.
Wie Andreas Glarner (svp, AG) anlässlich der Sondersession vom April 2024 ausführte, könnte mit dem «Pandemievertrag» eine grosse Zunahme der Einflussmöglichkeiten der WHO zulasten der einzelnen Mitgliedstaaten einhergehen. So genüge bereits eine potentielle gesundheitliche Notlage auf internationaler Ebene, um eine weltweite Gesundheitsnotlage auszurufen; eine Einigung mit den WHO-Vertragsstaaten sei dazu nicht mehr nötig. Als besonders stossend empfand Glarner den Umstand, dass sich die Staaten mit diesem Vertrag dazu verpflichteten, gegen falsche oder irreführende Informationen über Gesundheitsrisiken vorzugehen; dies widerspreche der in der BV garantierten Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Insgesamt komme es mit dieser Veränderung der WHO – von einem beratenden Organ zu einer Organisation, welche rechtsverbindliche Vorgaben machen könne – zu einer zu grossen Machtkonzentration, welche der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung der Schweiz grundsätzlich widerspreche.
Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider plädierte seitens des Bundesrats auf Ablehnung der Motion. Zum einen sei der Vertrag aktuell noch nicht fertig verhandelt; je nach Inhalt des Vertrags werde dieser ohnehin dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Zum andern werde der Vertrag nichts daran ändern, dass die Schweiz souverän über ihre eigene Gesundheitspolitik und über mögliche Massnahmen im Pandemiefall entscheiden könne.
Nach einigen Rückfragen seitens der SVP-Fraktion schritt die grosse Kammer zur Abstimmung. Die Motion stiess neben der SVP-Fraktion auch auf Zustimmung der Mitte und der FDP.Liberalen; sie wurde mit 116 zu 69 Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.

Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung (Mo. 22.3546)
WHO-Pandemievertrag