Der Hilfsappell der UNRWA vom April 2024 blieb in der Schweiz nicht ungehört; Anfang Mai 2024 beschloss der Bundesrat, einen Beitrag in der Höhe von CHF 10 Mio. für die Finanzierung der dringendsten Lebensbedürfnisse im Gazastreifen zu sprechen (beispielsweise für Ernährung, Wasser und Beherbergung). Diese Mittel sollen die Ende April 2024 gesprochenen Hilfszahlungen für die die humanitären Bedürfnisse der Länder im Nahen Osten ergänzen.
Aufgrund des Entscheides des Parlaments im Rahmen der Budgetdebatte 2024 konsultierte der Bundesrat die beiden aussenpolitischen Kommissionen zu diesen weiteren CHF 10 Mio. Die APK-NR sprach sich Mitte Juni 2024 mit 12 zu 11 Stimmen knapp für die Unterstützung des bundesrätlichen Beschlusses aus. Die Kommission drängte aber darauf, dass die Gelder nur für lebensnotwendige Güter verwendet und unter keinen Umständen «für die Deckung der allgemeinen Betriebs- und Administrationskosten der UNRWA» ausgegeben werden dürfen. Die APK-SR unterstützte das Vorgehen des Bundesrates ebenfalls mehrheitlich (7 zu 5 Stimmen). Auch die ständerätliche APK betonte, dass die Gelder ausschliesslich für die Deckung der humanitären Bedürfnisse verwendet werden sollen. Sie vertrat darüber hinaus die Ansicht, dass derzeit nur die UNRWA in der Lage sei, das Leiden der Zivilbevölkerung in Gaza zu mindern; andere Organisationen wie etwa das IKRK verfügten nicht über die notwendigen logistischen und personellen Kapazitäten.

Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA