Im Dezember 2023 hatte das Parlament im Rahmen der Beratungen des Voranschlags 2024 beschlossen, dass die finanziellen Mittel für den Nahen Osten für das Jahr 2024 in Tranchen ausgezahlt werden sollen und zuerst die beiden Aussenpolitischen Kommissionen konsultiert werden müssen. Diesem Anliegen kam der Bundesrat nun nach; die beiden APK befassten sich Ende April respektive Anfang Mai 2024 mit der Thematik. Der Bundesrat schlug vor, für eine erste Tranche CHF 56.2 Mio. vorzusehen; damit sollen Organisationen aus der Schweiz, das IKRK, UNO-Organisationen sowie internationale und einige wenige lokale NGO mitfinanziert werden. Die beiden APK stimmten dieser Auszahlung jeweils einstimmig zu. Während die APK-NR dem Bundesrat mit 13 zu 11 Stimmen empfahl, einen Teilbeitrag unter der Einhaltung strikter Bedingungen für die Nothilfe der UNRWA vorzusehen, sah die APK-SR vor, sich erst auf Vorschlag des Bundesrates mit der finanziellen Unterstützung der UNRWA zu befassen.
Gleichzeitig beschloss die APK-NR mit 12 zu 9 Stimmen und einer Enthaltung, eine Kommissionsmotion einzureichen, mit welcher sie festhalten wollte, dass der Schweizer Sockelbeitrag im Jahr 2024 nicht an die UNRWA, sondern an andere Organisationen, welche humanitäre Nothilfe für die palästinensische Zivilbevölkerung leisten, ausbezahlt wird.