Indem sie einer parlamentarischen Initiative Amaudruz (svp, GE) keine Folge gab, bestärkte die RK-NR im November 2024 ihren vor zweieinhalb Jahren gefällten Bescheid bei der Beratung einer identischen parlamentarischen Initiative derselben Urheberin (Pa.Iv. 21.488). Die Initiativen verlangten eine Verschärfung des Strafmasses bei Körperverletzungen gegen Frauen. Die Kommission fällte ihren jüngsten Entscheid mit 16 zu 6 Stimmen (3 Enthaltungen). Sie begründete diesen erneut damit, dass sie das Strafmass nicht vom Geschlecht des Opfers abhängig machen wolle, da dies eine «grundrechts- und verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Opfern im Strafgesetzbuch» einführen würde. Die Initiantin hatte ihre zweite Initiative insbesondere mit einer Formulierung zu einem in der Zwischenzeit gefällten Bundesgerichtsurteil begründet, die vermuten liess, dass sich eine «relativ kurze» Dauer einer Vergewaltigung strafmildernd auswirken könne. Vor der Beratung in der Kommission hatte das Bundesgericht seine eigene Formulierung indes als unangemessen kritisiert und in einem weiteren Urteil klargestellt, dass sich eine kurze Dauer einer Vergewaltigung nie zu Gunsten des Täters auswirken darf.
- Schlagworte
- Datum
- 7. November 2024
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 23.480
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Marlène Gerber
Aktualisiert am 04.03.2025
Aktualisiert am 04.03.2025