Nachdem die SVP-Fraktion im Jahr 2023 im Parlament mit verschiedenen Motionen gescheitert war, die eine Durchführung von Asylverfahren im Ausland forderten (Mo. 21.3785; Mo. 21.3992; Mo. 22.4397; Mo. 23.3086; Mo. 23.3851; Mo. 23.3950), ebenso wie eine Motion Müller (fdp, LU), die eine Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden in einen Drittstaat bezweckt hätte (Mo. 23.3176), reichte Andrea Caroni (fdp, AR) ein Postulat ein, das eine Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland verlangt. Da die Thematik in verschiedenen Ländern an Aktualität gewinne, zeigte sich der Bundesrat zur Annahme des neuen Anliegens bereit, das in Form eines etwas weniger verbindlichen parlamentarischen Instruments vorlag. Gleichzeitig verwies er jedoch auf seinen im Jahr 2017 in Erfüllung eines Postulats Pfister (damals cvp, ZG) erschienen Bericht, worin er zum Schluss gekommen war, dass eine Verfahrensabwicklung im Ausland sowohl aus juristischen als auch aus praktischen Gründen nicht umsetzbar sei. Der Ständerat nahm das Postulat Caroni in der Frühjahrssession 2024 stillschweigend an.