Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026–2028 (BRG 24.041)

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Im August 2024 legte der Bundesrat die Botschaft zum Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026–2028 vor. Der Voranschlag sah laufende Einnahmen von CHF 84.7 Mrd. und Ausgaben von CHF 80.5 Mrd. vor, was nach Abzug der Bewertungsänderungen des Verwaltungsvermögens ein Jahresergebnis von CHF 1 Mrd. ergab, während für das Jahr 2024 noch ein Verlust von CHF 0.3 Mrd. budgetiert worden war. Diese positive Entwicklung führte der Bundesrat vor allem auf das Wachstum der direkten Bundessteuern sowie auf Entlastungsmassnahmen bei den Ausgaben zurück. Der Finanzierungssaldo (also der ordentliche und ausserordentliche Finanzierungssaldo zusammen) blieb jedoch mit CHF -0.7 Mrd. negativ, da die Nettoinvestitionen von CHF 4.9 Mrd., die insbesondere auf steigende Ausgaben bei der Rüstung und der Strasseninfrastruktur zurückzuführen waren, die Selbstfinanzierung von CHF 4.2 Mrd. überstiegen. Das ordentliche Finanzierungsdefizit von CHF 397 Mio. lag jedoch CHF 115 Mio. unter dem konjunkturell zulässigen Wert, womit die Schuldenbremse eingehalten werden konnte. Laut Bundesrat war dies nur dank Bereinigungsmassnahmen in der Höhe von CHF 2 Mrd. möglich. Dazu zählten unter anderem die lineare Kürzung bei den schwach gebundenen Ausgaben um 1.4 Prozent, die Kürzung des Beitrags an die ALV (um CHF -589 Mio.), die Reduktion der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (um CHF -300 Mio.) sowie eine einmalige Kürzung des Beitrags im ETH-Bereich (um CHF 100 Mio.). Diese Massnahmen dienten dazu, gestiegene Ausgaben für AHV, Armee und individuelle Prämienverbilligungen zu kompensieren. Darüber hinaus wurden weiterhin CHF 0.7 Mrd. für Schutzsuchende aus der Ukraine ausserordentlich budgetiert, während erstmals weitere CHF 0.55 Mrd. für Schutzsuchende aus der Ukraine ordentlich budgetiert wurden. Dennoch bestehe im integrierten Finanzplan für die Jahre 2026–2028 weiterhin Bereinigungsbedarf, schrieb der Bundesrat weiter. Bis 2028 werde ein strukturelles Finanzierungsdefizit von CHF 2.6 Mrd. erwartet. Daher seien weitere Konsolidierungsmassnahmen vorgesehen, insbesondere mit Blick auf die 13. AHV-Rente und die steigenden Rüstungsausgaben.

Dossier: Bundeshaushalt 2025: Voranschlag und Staatsrechnung

Zu Beginn der Wintersession 2024 nahm der Nationalrat die Beratung des Voranschlags 2025 mit integriertem Finanzplan 2026–2028 auf. Anna Giacometti (fdp, GR) und Jacques Nicolet (svp, VD) präsentierten dem Rat den Budgetentwurf sowie die Änderungsanträge der FK-NR. Sie betonten für die Kommissionsmehrheit, dass der Bundeshaushalt angesichts der strukturellen Defizite der letzten Jahre weiterhin unter grossem Druck stehe. Zwar könnten die Vorgaben der Schuldenbremse dank Bereinigungsmassnahmen des Bundesrates in der Höhe von rund CHF 2 Mrd. eingehalten werden, doch seien weitere Schritte erforderlich, um den Bundeshaushalt langfristig ins Gleichgewicht zu bringen. Die Kommissionsmehrheit beantragte zudem insgesamt Mehrausgaben von CHF 95.9 Mio., denen Mehreinnahmen von CHF 22 Mio. gegenüberstanden, womit die Schuldenbremse noch immer eingehalten werden könne.

Die Fraktionsvoten machten in der Folge die unterschiedlichen finanzpolitischen Prioritäten im Nationalrat deutlich. Lars Guggisberg (svp, BE) kritisierte das anhaltende Wachstum des Staates und forderte eine Neuausrichtung der Schwerpunkte, weg von der internationalen Zusammenarbeit hin zu Ernährungssicherheit und Landesverteidigung. Im Namen der FDP-Fraktion erklärte Alex Farinelli (fdp, TI), dass die Schweiz nicht ein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem habe, was eine klare Prioritätensetzung und einen stärkeren Fokus auf die nationale Sicherheit nötig mache. Für die Mitte-Fraktion forderte Pius Kaufmann (mitte, LU) eine konsequente Ausgabendisziplin, in der neue Ausgaben nur getätigt werden, wenn sie entsprechend gegenfinanziert seien.
Andere Akzente setzte etwa Corina Gredig (glp, ZH) für die GLP-Fraktion. Sie warnte vor einem Verlust der humanitären Schweizer Tradition, sollten Kürzungen in der internationalen Zusammenarbeit bei gleichzeitiger Aufstockung des Armeebudgets um CHF 500 Mio. vorgenommen werden. Ähnlich argumentierte Felix Wettstein (gp, SO) für die Grüne Fraktion, die das Budget als unausgewogen bezeichnete, da es von einer überproportionalen Erhöhung der Rüstungsausgaben geprägt sei. Für die SP-Fraktion kritisierte Sarah Wyss (sp, BS) die Haushaltsplanung als einseitige Abbaupolitik, die zu stark an der Schuldenbremse ausgerichtet sei und dringend benötigte Investitionen verhindere. Stattdessen forderte sie gezielte Investitionen in Bildung, Kultur, Kinderbetreuung, öffentlichen Verkehr und Umweltschutzmassnahmen.

Die Beratung des Budgets erfolgte im Nationalrat in sieben Blöcken, beginnend mit dem ersten Block zu den Ausgaben im Eigenbereich des Bundes. Die Kommissionsmehrheit stellte drei Kürzungsanträge: eine Reduktion um CHF 7 Mio. beim Eigenaufwand des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung, eine Kürzung um CHF 0.9 Mio. beim Budget des Büros für Konsumentenfragen sowie eine departementsübergreifende Kürzung der Personalausgaben um CHF 70 Mio. zur Senkung des Personalkostenwachstums. Diesen Kürzungsanträgen standen jeweils Minderheitsanträge Funiciello (sp, BE) gegenüber, welche die Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und somit einen Verzicht auf die Kürzungen forderte. Die Kommissionsmehrheit setzte sich dank den Stimmen der bürgerlichen Fraktionen in allen Punkten durch. Chancenlos blieben hingegen weitergehende Kürzungsanträge aus den Reihen der SVP, die sich ebenfalls auf Personalaufwendungen bezogen, ausserhalb der eigenen Fraktion jedoch keine Unterstützung fanden.

Im zweiten Block zur Sicherheit und Justiz lagen sowohl Kürzungs- als auch Aufstockungsanträge der Kommissionsmehrheit vor. So beantragte die Mehrheit der FK-NR eine Reduktion der Bundesbeiträge an Modellversuche im Straf- und Massnahmenvollzug um CHF 1 Mio., während die Minderheit Zybach (sp, BE) dafür plädierte, analog zum Entwurf des Bundesrates hier nicht zu kürzen. Eine weitere Kürzung um CHF 2.6 Mio. sah die Kommissionsmehrheit bei den ausserordentlichen Schutzaufgaben der Kantone und Städte vor, deren Mittel beim Bundesamt für Polizei entsprechend reduziert werden sollten. Diese Anträge fanden allesamt eine Mehrheit im Rat. Hingegen beantragte die Mehrheit der FK-NR erfolgreich eine Erhöhung der Mittel beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit um CHF 22 Mio.: Neu sollten die Flughäfen Genf und Basel dem Bund eine Entschädigung für Personenkontrollen durch das Grenzwachtkorps bezahlen müssen. Ein Minderheitsantrag Götte (svp, SG) für jährlich zusätzliche CHF 20 Mio. für mehr Personal zum Grenzschutz fand ausserhalb der SVP jedoch keine Unterstützung und wurde abgelehnt.
Ein weiterer umstrittener Punkt betraf die Cybersicherheit. Die Kommissionsmehrheit beantragte eine Erhöhung der Mittel um CHF 10 Mio. auf insgesamt CHF 26 Mio. auf Kosten der Armee. Der Nationalrat folgte jedoch einem Minderheitsantrag Schilliger (fdp, LU), der sich für eine Beibehaltung der vom Bundesrat vorgesehenen CHF 16 Mio. aussprach, u.a. zumal die Armee bereits andere Leistungen kompensieren müsse. Dank der Unterstützung von SVP, FDP und Mitte-Fraktion setzte sich die Minderheit in diesem Punkt durch.
Besonders kontrovers verlief schliesslich die Diskussion über die Verteidigungsausgaben. Die Kommissionsmehrheit beantragte eine Erhöhung der Mittel für Rüstungsinvestitionen um CHF 530 Mio., damit bis 2030 ein Prozent des BIP für die Verteidigung aufgewendet werden kann – der Bundesrat hatte vorgesehen, bis 2035 ein Prozent des BIP für die Verteidigung auszugeben. Gegen diesen Antrag lagen verschiedene Minderheitsanträge aus den Reihen der SP und Grünen vor, die allesamt scheiterten. So verlangte etwa eine Minderheit Kälin (gp, AG) eine Plafonierung der Rüstungsausgaben bei CHF 2 Mrd. und eine Minderheit Wyss (sp, BS) gar eine Reduktion des Verteidigungsbudgets um CHF 23 Mio., während eine Minderheit Andrey (gp, FR) dem Bundesrat folgen wollte. Hingegen beantragte die Kommissionsmehrheit selbst Einsparungen beim Globalbudget zur Verteidigung (CHF 45 Mio.) sowie beim Betriebsaufwand der Armasuisse (CHF 5 Mio.) mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung in diesen Bereichen.

Im dritten Block zu den Beziehungen zum Ausland schlug die Mehrheit der FK-NR weitreichende Kürzungen in der Höhe von insgesamt CHF 250 Mio. vor. Besonders betroffen waren dabei die wirtschaftliche Zusammenarbeit (CHF -50 Mio.), die Entwicklungszusammenarbeit (CHF -140 Mio.) sowie die Beiträge an multilaterale Organisationen (CHF -52 Mio.). Gegen diese Kürzungen wehrte sich eine Minderheit Gredig (glp, ZH), die dem Entwurf des Bundesrates folgen wollte. Darüber hinaus forderten weitere Minderheiten zusätzliche Mittel: Eine Minderheit Fehlmann Rielle (sp, GE) beantragte etwa eine Erhöhung der Mittel für die internationale Zusammenarbeit auf 0.5 Prozent des BIP, während eine Minderheit Funiciello (sp, BE) 0.7 Prozent des BIP für die öffentliche Entwicklungshilfe ausgeben wollte. Die Kommissionsmehrheit setzte sich gegen sämtliche Minderheitsanträge durch. Zusätzlich stimmte der Nationalrat einem Einzelantrag Zuberbühler (svp, AR) zu, wonach keine Bundesbeiträge mehr an das Hilfswerk UNRWA geleistet werden dürfen, was bereits früher zu kontroversen Diskussionen geführt hatte.

Im vierten Block zur Migration standen vier Anträge der Kommissionsmehrheit sowie sechs Minderheitsanträge zur Diskussion. Ein zentraler Punkt war die Effizienzsteigerung im Asylverfahren. Die Kommissionsmehrheit schlug vor, in den Planungsgrössen die maximale Anzahl der erstinstanzlichen Gesuche bei Asyl und Rückkehr, die älter als ein Jahr sein dürfen, von 2100 auf 1000 zu senken. Zudem sollte die Gesamtzahl der hängigen erstinstanzlichen Gesuche von 8400 auf 5800 reduziert werden. Gleichzeitig soll zukünftig im Bereich Unterbringung ein Qualitätsstandard von 90 Prozent erreicht werden – der Bundesrat hatte einen Standard von 85 Prozent vorgesehen. Der Nationalrat nahm diese Anträge einstimmig an.
Daneben setzte die Kommissionsmehrheit auf Kürzungen: Sie beabsichtigte, CHF 85 Mio. bei den Betriebsausgaben für die Bundesasylzentren zu streichen – eine Massnahme, die mit der rückläufigen Zahl an Asylsuchenden begründet wurde. Zudem sollte die Sozialhilfe an Asylsuchende um CHF 20 Mio. gekürzt werden, wobei diese Einsparungen gezielt bei der Arbeitsintegration von Schutzsuchenden aus der Ukraine ansetzen sollten. Gegen diese Kürzungen sprachen sich mehrere Minderheiten aus. So forderte eine Minderheit Kälin (gp, AG) einen Verzicht auf die Sparmassnahmen, während eine Minderheit Wyss (sp, BE) vorschlug, die entsprechenden Ausgaben ausserordentlich zu verbuchen, wie es bei «nicht steuerbare[n] Ausgaben» möglich ist. Eine Minderheit Sollberger (svp, BL) schlug umgekehrt vor, die gesamten Ausgaben für den Schutzstatus S ordentlich zu verbuchen, da eine ausserordentliche Verbuchung nach drei Jahren Krieg nicht mehr zulässig sei. Der Nationalrat folgte jedoch auch hier jeweils der Kommissionsmehrheit.
Auch bei den Integrationsmassnahmen für Ausländerinnen und Ausländer lagen verschiedene Minderheitsanträge auf Kürzungen und Erhöhungen vor, welche der Nationalrat jedoch allesamt zugunsten der Position der Kommissionsmehrheit, die dem Bundesrat folgen wollte, ablehnte.

Im umfangreichen fünften Block, der die Themen Landwirtschaft, Standortförderung, Arbeitsmarktpolitik und Wohnungswesen umfasste, setzte sich durchwegs die Kommissionsmehrheit durch. So wurde die gezielte Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials bei den Planungsgrössen als neues Ziel definiert, was insbesondere durch eine Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen sowie durch eine Steigerung ihres durchschnittlichen Arbeitspensums erreicht werden soll. Zudem wurden die Finanzhilfen an Schweiz Tourismus in den Finanzplanjahren 2026–2028 um jährlich 5 Prozent und die Finanzierung des Förderinstruments «Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus» in den Jahren 2025 und 2026 um jeweils CHF 1 Mio. reduziert.
Ein kontrovers diskutierter Punkt betraf die Mittel der Regionalpolitik: Die Kommissionmehrheit sprach sich erfolgreich für eine Erhöhung um CHF 12.5 Mio. aus, während eine Minderheit Gredig auf diese Erhöhung verzichten wollte. Der am intensivsten diskutierte Bereich war jedoch die Landwirtschaft. Die Kommissionsmehrheit beantragte, die Direktzahlungen auf dem bisherigen Niveau zu belassen und die vom Bundesrat geplante Kürzung um CHF 42 Mio. rückgängig zu machen. Ein Minderheitsantrag Wermuth (sp, AG), der eine vorrangige Zuteilung dieser Mittel an Betriebe in Berggebieten vorsah, wurde ebenso abgelehnt wie der Minderheitsantrag Funiciello (sp, BE), der sich für eine Zustimmung zum Bundesratsentwurf aussprach. Auch mehrere Minderheitsanträge aus den Reihen der GLP, die Kürzungen bei der Absatzförderung, der Entsorgung tierischer Nebenprodukte und den Beihilfen für die Tierproduktion forderten, sowie ein Minderheitsantrag Gafner (edu, BE), der eine Erhöhung der Beihilfen für die pflanzliche Produktion um CHF 1 Mio. verlangte, fanden keine Mehrheit.

In sechsten Block (Bildung, Kultur, Digitalisierung, Familie, Sport und Gesundheit) setzte sich die Mehrheit der FK-NR mit dem Antrag durch, die Anschubfinanzierung für «Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse» (jeweils CHF 2 Mio. im Voranschlag und in den Finanzplanjahren) zu streichen. Eine Minderheit Andrey (gp, FR) wollte diese Mittel beibehalten. Erfolgreich war hingegen eine Minderheit Stadler (mitte, UR), die eine Kürzung von CHF 1.5 Mio. bei Pro Helvetia durchsetzte – insbesondere bei den Aussenstellen im Ausland. Es sei unverständlich, so der Minderheitssprecher, dass seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine weiterhin eine Aussenstelle von Pro Helvetia in Russland bestehe.
Die übrigen Minderheitsanträge blieben in diesem Block jedoch erfolglos: So scheiterte eine Minderheit Pahud (svp, VD) mit dem Antrag, das Budget des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung um CHF 1 Mio. zu kürzen. Erfolglos blieben auch Minderheitsanträge im Kulturbereich, etwa eine weitere Minderheit Pahud zur Reduktion der Filmförderung oder die Minderheit Wettstein (gp, BS) mit der Forderung nach mehr Mitteln für die Jenischen, Sinti und die nomadische Lebensweise. Hingegen setzte sich die Kommissionsmehrheit mit einer Erhöhung der Museumsmittel für Erinnerungskultur um CHF 0.5 Mio. durch.
Im Gesundheitsbereich forderten Minderheiten der SP und Grünen erfolglos zusätzliche Mittel für die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (CHF +1.8 Mio.), für die Überwachung übertragbarer Krankheiten (CHF +5.9 Mio.) und für die Förderung sexueller Gesundheit (CHF +0.1 Mio.). In der Sozialpolitik setzte sich die Kommissionsmehrheit mit einer Budgeterhöhung für familienergänzende Kinderbetreuung (CHF +6.9 Mio.) sowie mit der Aufstockung der Förderung ausserschulischer Aktivitäten für Kinder und Jugendliche (CHF +0.33 Mio.) durch. Schliesslich sprach sich der Nationalrat einstimmig gegen eine Kreditsperre für internationale Sportveranstaltungen aus und unterstützte die Erhöhung des Budgets für den ETH-Bereichs von CHF 2.44 Mrd. auf CHF 2.45 Mrd.

Im letzten, siebten Block zu Umwelt, Energie und Verkehr setzte sich die Mehrheit der FK-NR gegenüber verschiedenen Minderheitsanträgen mit ihrem Antrag durch, die vom Bundesrat beschlossene Kreditsperre für Nachtzüge im grenzüberschreitenden Schienenverkehr aufzuheben. Zudem obsiegte die Kommissionsmehrheit mit einer Erhöhung der Mittel für den regionalen Personenverkehr um CHF 7.75 Mio., um die vom Bundesrat vorgesehenen Kürzungen für strukturschwache Kantone zu vermeiden, sowie mit der Aufstockung der Waldmittel um CHF 70 Mio. über vier Jahre. Ausserdem war eine Minderheit Stadler (mitte, UR) mit ihrem Antrag erfolgreich, die Kreditsperre für alternative Antriebssysteme bei Bussen und Schiffen aufzuheben. Erfolglos blieben im Bereich Energie hingegen eine Minderheit Nicolet (svp, VD) mit dem Kürzungsantrag der Mittel für «Programme Energie Schweiz» um CHF 3.6 Mio. sowie eine Minderheit Wettstein beim BAFU mit der Forderung nach einer Erhöhung der Mittel für Revitalisierungsprojekte um CHF 4 Mio. pro Jahr sowie CHF 16 Mio. für die Finanzplanjahre.

Nach der Bereinigung des Voranschlags durch den Nationalrat betrugen die beschlossenen Ausgaben CHF 1.5 Mio. weniger als die Mehrheit der Finanzkommission beantragt hatte. Damit könne die Schuldenbremse eingehalten werden, wie diverse Kommissionssprechende betonten. In der Folge hiess der Nationalrat den Voranschlag in der Gesamtabstimmung mit 120 zu 73 Stimmen gut. Die ablehnenden Stimmen stammten von den Fraktionen der SP, Grünen und GLP. Angenommen wurden in der Folge auch der Bundesbeschluss über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2025 (161 zu 31 Stimmen bei 1 Enthaltung; abgelehnt hatten ihn die geschlossenen stimmenden Fraktionen der Grünen und der GLP), der Bundesbeschluss über den Finanzplan für die Jahre 2026–2028 (188 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung; abgelehnt hatten ihn die Mitglieder der SVP-Fraktion) sowie der Bundesbeschluss über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2025 (193 zu 0 Stimmen).

Dossier: Bundeshaushalt 2025: Voranschlag und Staatsrechnung

Im Rahmen der Beratungen zum Voranschlag 2025 nahm der Ständerat umfangreiche Änderungen am Entwurf des Nationalrates vor. Die FK-SR konzentrierte sich darauf, Spielraum für eine zügige Erhöhung des Armeebudgets zu schaffen, da man die Ausgaben für die militärische Landesverteidigung bereits bis 2032 auf 1 Prozent des BIP steigern wolle, nicht erst bis 2035, wie es der Bundesrat geplant hatte – wie Kommissionssprecher Jakob Stark (svp, TG) dem Rat erklärte. Für den Voranschlag 2025 bedeute dies konkret eine Erhöhung der Rüstungsinvestitionen um CHF 530 Mio. auf insgesamt CHF 2.71 Mrd. – analog zum Beschluss des Nationalrats. Zur Gegenfinanzierung schlug die Kommission deshalb Entlastungsmassnahmen in Höhe von CHF 344 Mio. vor, die alle Departemente betrafen.

Der Ständerat nahm in der Folge sämtliche Kürzungsanträge seiner Kommission an, darunter unter anderem Kürzungen im VBS (CHF -20 Mio.), im Asylwesen (CHF -185 Mio.), bei den Investitionen in Bundesbauten (CHF -31 Mio.) sowie in den Bundesämtern für Kultur, Gesundheit und Sozialversicherungen (insgesamt CHF -28 Mio.). Zudem wurde eine Querschnittskürzung von CHF 10 Mio. bei den Eigenausgaben und eine Reduktion von CHF 40 Mio. bei der Ressortforschung des Bundes beschlossen. Aufgrund des Schätzfehlers bei der AHV konnte zudem der Betrag für die AHV um CHF 3 Mio. nach unten korrigiert werden. Zudem revidierte der Ständerat die Aufstockung des Nationalrats um CHF 22 Mio. für die Zoll- und Grenzsicherheit an den Flughäfen Basel und Genf.
Auch bei den «Güterverkehrsanlagen und technischen Neuerungen im Güterverkehr» sowie bei den alternativen Antriebssystemen für Busse und Schiffe nahm die kleine Kammer Kürzungen von CHF 62 Mio. beziehungsweise CHF 31 Mio. vor, da der Bedarf hier geringer sei als budgetiert. Mit Stichentscheid von Ständeratspräsident Andrea Caroni (fdp, AR) kürzte der Ständerat zudem den Kredit zu den Umweltschutzmassnahmen des BAZL um CHF 14 Mio. mit der Begründung, dass der vorgesehene Betrag ohnehin nicht ausgeschöpft werden könne. Beim grenzüberschreitenden Personenverkehr folgte die kleine Kammer schliesslich einem Einzelantrag Rieder (mitte, VS) für eine Mittelkürzung von CHF 30 Mio.; auch Rieder begründete diese Kürzung damit, dass die SBB nicht über die Kapazität verfüge, die für dieses Geld vorgesehenen Nachtzugfahrten nach Rom und Barcelona durchzuführen.

Zu mehr Diskussionen führten Kürzungsanträge in anderen Bereichen: So beantragte die Kommissionsmehrheit eine Budgetkürzung um CHF 45 Mio. beim EPA, womit nur noch ein Teuerungsausgleich von 0.75 Prozent (anstatt 1.5%) möglich wäre. Eine Minderheit um Eva Herzog (sp, BS) wehrte sich mit Verweis auf eine berechnete Teuerung von 1.1 bis 1.2 Prozent vergeblich gegen diese Kürzung. Zudem machte der Ständerat die vom Nationalrat beschlossene Erhöhung der Mittel für die Regionalpolitik um CHF 12.5 Millionen rückgängig und lehnte dabei einen Minderheitsantrag Rieder (mitte, VS) ab, der hier dem Nationalrat folgen wollte. Erfolgreich war hingegen ein Minderheitsantrag Maillard (sp, VD), der im Gegensatz zur Kommissionsmehrheit die vom Nationalrat beschlossene Kürzung der Mittel für Pro Helvetia rückgängig machen wollte. Auch beim SBFI obsiegte der Minderheitsantrag Ettlin (mitte, OW), der die Zustimmung zum bundesrätlichen Entwurf und damit die Einhaltung der Querschnittskürzungen auch im Bildungsbereich forderte. Einer Mehrheit der Kommission wollte dem Nationalrat folgen und in diesem Bereich auf die Querschnittskürzungen verzichten.

Neben diesen Kürzungen beschloss der Ständerat auch einige Budgeterhöhungen: So machte er die Kürzung des Nationalrats beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung rückgängig und stellte die vom Bundesrat vorgesehenen Mittel für nationale Sportanlagen in Höhe von CHF 2.2 Mio. wieder her. Weiter stockte er die Mittel des BLV um CHF 10 Mio. auf, um Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit zu beschaffen. Auch dieser Antrag der Kommission wurde diskussionslos angenommen, ebenso wie ein Antrag zur Aufstockung der Mittel um CHF 0.5 Mio. bei der Arten- und Lebensraumförderung in Jagdbanngebieten. Die kleine Kammer beschloss zudem eine Kürzung der Mittel für die internationale Entwicklungszusammenarbeit um CHF 30 Mio., während der Nationalrat in diesem Bereich eine Reduktion von CHF 250 Mio. vorgesehen hatte. Die Mehrheit setzte sich dabei gegenüber verschiedenen Einzel- und Minderheitsanträgen durch, die insbesondere stärkere Kürzungen bei der internationalen Zusammenarbeit oder eine schnellere Erhöhung der Rüstungsausgaben forderten.

Nach der Detailberatung im Ständerat wies der Voranschlag 2025 ein Finanzierungsdefizit von CHF 491.9 Mio. – CHF 20 Mio. weniger, als es die Schuldenbremse erlaubt hätte, und CHF 7.4 Mio. weniger, als die FK-SR zuvor beantragt hatte. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Voranschlag 2025 sowie die Bundesbeschlüsse über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2025 und über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2025 einstimmig an. Ohne Gegenstimme (42 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) hiess er auch die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2025 gut.

Dossier: Bundeshaushalt 2025: Voranschlag und Staatsrechnung

Da nach der Beratung des Ständerats zum Voranschlag 2025 noch 54 Differenzen offengeblieben waren, nahm der Nationalrat die erste Runde der Differenzbereinigung in zwei Blöcken vor. Im ersten Block, der die Departemente EDA, EJPD, VBS und WBF umfasste, folgte die grosse Kammer grösstenteils ihrer Kommissionsmehrheit und räumte nur wenige Differenzen aus. Sie übernahm unter anderem die vom Ständerat vorgeschlagene Kürzung der Sozialhilfe für Asylsuchende um CHF 100 Mio. sowie die Erhöhung der Mittel für die Sportverbände um CHF 2.2 Mio. und verzichtete auf die ursprünglich geplanten Kürzungen im Finanzplan 2026–2028 bei ausserordentlichen Schutzaufgaben von Kantonen und Städten. Bei der internationalen Zusammenarbeit schlug der Nationalrat einen Kompromiss vor, indem er seine Kürzung von ursprünglich CHF 250 auf 170 Mio. reduzierte. Auch bei der Erwerbstätigkeit von Frauen kam er dem Ständerat entgegen und senkte den jährlichen Soll-Wert der Steigerung von 5 auf 1 Prozentpunkt. Im zweiten Block, der die Departemente EDI, EFD und UVEK betraf, folgte der Nationalrat seinem Schwesterrat bei verschiedenen Sparmassnahmen: So stimmte er den Kürzungen der kleinen Kammer bei den Ausgaben für Güter und Dienstleistungen, beim elektronischen Patientendossier, bei der AHV sowie beim Güterverkehr zu. Gleichzeitig unterstützte er die Erhöhung der Mittel zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit im Veterinärwesen um CHF 10 Mio. Kompromissvorschläge formulierte der Nationalrat beim grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr, wo er die Kürzung von CHF 30 auf 15 Mio. reduzierte, sowie bei den Betriebsausgaben, bei denen er statt der ursprünglich vorgesehenen CHF 20 Mio. nur noch CHF 13 Mio. einsparen wollte.

Der Ständerat zeigte sich in dieser ersten Runde bereit, auf einige der Kompromissvorschläge einzugehen, etwa bei den Lohnmassnahmen für Frauen oder bei den Ausgaben für Güter und Dienstleistungen. Bei der internationalen Zusammenarbeit schlug er jedoch seinerseits einen neuen Kompromiss vor, indem er seine Kürzung von ursprünglich CHF 30 auf 71 Mio. erhöhte, um einen finanziellen Ausgleich zur geplanten Erhöhung der Rüstungsausgaben zu schaffen. Im Bereich Bildung und Forschung bereinigte der Ständerat ebenfalls einige Differenzen, insbesondere im ETH-Bereich und beim SBFI. Nicht durchsetzen konnte sich jedoch die Mehrheit des Nationalrats mit ihrem Vorschlag, die Beiträge an ausländische Studierende in der Schweiz um CHF 4.8 Mio. zu kürzen; hier obsiegte die Minderheit Herzog (sp, BS), die auf die Kürzung verzichten wollte.

Zu Beginn der zweiten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens bestanden weiterhin über zwanzig offene Differenzen. Der Nationalrat räumte in dieser Phase einige Differenzen aus, etwa bei den Beiträgen an multilaterale Organisationen, wo er sich dem Kürzungsvorschlag des Ständerats in der Höhe von CHF 10 Mio. anschloss. Auch bei der Baukultur übernahm die grosse Kammer die Kürzung des Ständerats in Höhe von CHF 3 Mio. Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit unterbreitete sie weitere Kompromissvorschläge: Die Kürzung wurde von CHF 170 auf 125 Mio. reduziert, was jedoch weiterhin eine Differenz von CHF 54 Mio. zum Ständerat bedeutete. In ähnlicher Weise reduzierte der Nationalrat bei der Entwicklungszusammenarbeit seine ursprünglich vorgesehene Kürzung von CHF 135 auf 90 Mio., um dem Vorschlag des Ständerats von CHF 25 Mio. entgegenzukommen. Auch bei den Stipendien für ausländische Studierende schlug der Nationalrat neu eine Kürzung um CHF 2 Mio. vor. Bei den Lohnmassnahmen im eidgenössischen Personalamt wollte er im Vergleich zur kleinen Kammer mit einer Kürzung um CHF 30 Mio. statt CHF 45 Mio. auskommen. Die zahlreichen Kompromissvorschläge führten im Rat sowie in den Medien zu Vergleichen mit einem Basar.

Der Ständerat ging in der Folge unter anderem auf den Vorschlag des Nationalrats zu den Lohnmassnahmen ein. Gleichzeitig machte er aber bei der internationalen Zusammenarbeit einen weiteren neuen Vorschlag, indem er seine Kürzung auf CHF 98 Mio. erhöhte. Auch bei den Beiträgen an ausländische Studierende kam er dem Nationalrat entgegen, indem er eine Kürzung von CHF 1 Mio. vorschlug.

Somit bestand in der Einigungskonferenz viel Raum für Kompromisse: Bei der internationalen Zusammenarbeit einigte man sich auf eine Kürzung um CHF 110 Mio., die Beiträge an ausländische Studierende wurden um CHF 1.5 Mio. gekürzt und der Beitrag an die «Neue Regionalpolitik» um CHF 6 Mio. erhöht. Der Ständerat setzte sich bei der Erhöhung der Mittel für familienergänzende Kinderbetreuung um CHF 10 Mio. sowie bei den zusätzlichen Beiträgen für den Bereich «Wildtiere und Jagd» um CHF 0.5 Mio. durch. Der Nationalrat war hingegen mit seinem Antrag, im Bundesamt für Bauten und Logistik keine Kürzung vorzunehmen, erfolgreich. In der Folge hiessen beide Kammern die Anträge der Einigungskonferenz mit deutlichen Mehrheiten gut.

Dossier: Bundeshaushalt 2025: Voranschlag und Staatsrechnung