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Da nach der Beratung des Ständerats zum Voranschlag 2025 noch 54 Differenzen offengeblieben waren, nahm der Nationalrat die erste Runde der Differenzbereinigung in zwei Blöcken vor. Im ersten Block, der die Departemente EDA, EJPD, VBS und WBF umfasste, folgte die grosse Kammer grösstenteils ihrer Kommissionsmehrheit und räumte nur wenige Differenzen aus. Sie übernahm unter anderem die vom Ständerat vorgeschlagene Kürzung der Sozialhilfe für Asylsuchende um CHF 100 Mio. sowie die Erhöhung der Mittel für die Sportverbände um CHF 2.2 Mio. und verzichtete auf die ursprünglich geplanten Kürzungen im Finanzplan 2026–2028 bei ausserordentlichen Schutzaufgaben von Kantonen und Städten. Bei der internationalen Zusammenarbeit schlug der Nationalrat einen Kompromiss vor, indem er seine Kürzung von ursprünglich CHF 250 auf 170 Mio. reduzierte. Auch bei der Erwerbstätigkeit von Frauen kam er dem Ständerat entgegen und senkte den jährlichen Soll-Wert der Steigerung von 5 auf 1 Prozentpunkt. Im zweiten Block, der die Departemente EDI, EFD und UVEK betraf, folgte der Nationalrat seinem Schwesterrat bei verschiedenen Sparmassnahmen: So stimmte er den Kürzungen der kleinen Kammer bei den Ausgaben für Güter und Dienstleistungen, beim elektronischen Patientendossier, bei der AHV sowie beim Güterverkehr zu. Gleichzeitig unterstützte er die Erhöhung der Mittel zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit im Veterinärwesen um CHF 10 Mio. Kompromissvorschläge formulierte der Nationalrat beim grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr, wo er die Kürzung von CHF 30 auf 15 Mio. reduzierte, sowie bei den Betriebsausgaben, bei denen er statt der ursprünglich vorgesehenen CHF 20 Mio. nur noch CHF 13 Mio. einsparen wollte.

Der Ständerat zeigte sich in dieser ersten Runde bereit, auf einige der Kompromissvorschläge einzugehen, etwa bei den Lohnmassnahmen für Frauen oder bei den Ausgaben für Güter und Dienstleistungen. Bei der internationalen Zusammenarbeit schlug er jedoch seinerseits einen neuen Kompromiss vor, indem er seine Kürzung von ursprünglich CHF 30 auf 71 Mio. erhöhte, um einen finanziellen Ausgleich zur geplanten Erhöhung der Rüstungsausgaben zu schaffen. Im Bereich Bildung und Forschung bereinigte der Ständerat ebenfalls einige Differenzen, insbesondere im ETH-Bereich und beim SBFI. Nicht durchsetzen konnte sich jedoch die Mehrheit des Nationalrats mit ihrem Vorschlag, die Beiträge an ausländische Studierende in der Schweiz um CHF 4.8 Mio. zu kürzen; hier obsiegte die Minderheit Herzog (sp, BS), die auf die Kürzung verzichten wollte.

Zu Beginn der zweiten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens bestanden weiterhin über zwanzig offene Differenzen. Der Nationalrat räumte in dieser Phase einige Differenzen aus, etwa bei den Beiträgen an multilaterale Organisationen, wo er sich dem Kürzungsvorschlag des Ständerats in der Höhe von CHF 10 Mio. anschloss. Auch bei der Baukultur übernahm die grosse Kammer die Kürzung des Ständerats in Höhe von CHF 3 Mio. Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit unterbreitete sie weitere Kompromissvorschläge: Die Kürzung wurde von CHF 170 auf 125 Mio. reduziert, was jedoch weiterhin eine Differenz von CHF 54 Mio. zum Ständerat bedeutete. In ähnlicher Weise reduzierte der Nationalrat bei der Entwicklungszusammenarbeit seine ursprünglich vorgesehene Kürzung von CHF 135 auf 90 Mio., um dem Vorschlag des Ständerats von CHF 25 Mio. entgegenzukommen. Auch bei den Stipendien für ausländische Studierende schlug der Nationalrat neu eine Kürzung um CHF 2 Mio. vor. Bei den Lohnmassnahmen im eidgenössischen Personalamt wollte er im Vergleich zur kleinen Kammer mit einer Kürzung um CHF 30 Mio. statt CHF 45 Mio. auskommen. Die zahlreichen Kompromissvorschläge führten im Rat sowie in den Medien zu Vergleichen mit einem Basar.

Der Ständerat ging in der Folge unter anderem auf den Vorschlag des Nationalrats zu den Lohnmassnahmen ein. Gleichzeitig machte er aber bei der internationalen Zusammenarbeit einen weiteren neuen Vorschlag, indem er seine Kürzung auf CHF 98 Mio. erhöhte. Auch bei den Beiträgen an ausländische Studierende kam er dem Nationalrat entgegen, indem er eine Kürzung von CHF 1 Mio. vorschlug.

Somit bestand in der Einigungskonferenz viel Raum für Kompromisse: Bei der internationalen Zusammenarbeit einigte man sich auf eine Kürzung um CHF 110 Mio., die Beiträge an ausländische Studierende wurden um CHF 1.5 Mio. gekürzt und der Beitrag an die «Neue Regionalpolitik» um CHF 6 Mio. erhöht. Der Ständerat setzte sich bei der Erhöhung der Mittel für familienergänzende Kinderbetreuung um CHF 10 Mio. sowie bei den zusätzlichen Beiträgen für den Bereich «Wildtiere und Jagd» um CHF 0.5 Mio. durch. Der Nationalrat war hingegen mit seinem Antrag, im Bundesamt für Bauten und Logistik keine Kürzung vorzunehmen, erfolgreich. In der Folge hiessen beide Kammern die Anträge der Einigungskonferenz mit deutlichen Mehrheiten gut.

Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026–2028 (BRG 24.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2025: Voranschlag und Staatsrechnung

Im Rahmen der Beratungen zum Voranschlag 2025 nahm der Ständerat umfangreiche Änderungen am Entwurf des Nationalrates vor. Die FK-SR konzentrierte sich darauf, Spielraum für eine zügige Erhöhung des Armeebudgets zu schaffen, da man die Ausgaben für die militärische Landesverteidigung bereits bis 2032 auf 1 Prozent des BIP steigern wolle, nicht erst bis 2035, wie es der Bundesrat geplant hatte – wie Kommissionssprecher Jakob Stark (svp, TG) dem Rat erklärte. Für den Voranschlag 2025 bedeute dies konkret eine Erhöhung der Rüstungsinvestitionen um CHF 530 Mio. auf insgesamt CHF 2.71 Mrd. – analog zum Beschluss des Nationalrats. Zur Gegenfinanzierung schlug die Kommission deshalb Entlastungsmassnahmen in Höhe von CHF 344 Mio. vor, die alle Departemente betrafen.

Der Ständerat nahm in der Folge sämtliche Kürzungsanträge seiner Kommission an, darunter unter anderem Kürzungen im VBS (CHF -20 Mio.), im Asylwesen (CHF -185 Mio.), bei den Investitionen in Bundesbauten (CHF -31 Mio.) sowie in den Bundesämtern für Kultur, Gesundheit und Sozialversicherungen (insgesamt CHF -28 Mio.). Zudem wurde eine Querschnittskürzung von CHF 10 Mio. bei den Eigenausgaben und eine Reduktion von CHF 40 Mio. bei der Ressortforschung des Bundes beschlossen. Aufgrund des Schätzfehlers bei der AHV konnte zudem der Betrag für die AHV um CHF 3 Mio. nach unten korrigiert werden. Zudem revidierte der Ständerat die Aufstockung des Nationalrats um CHF 22 Mio. für die Zoll- und Grenzsicherheit an den Flughäfen Basel und Genf.
Auch bei den «Güterverkehrsanlagen und technischen Neuerungen im Güterverkehr» sowie bei den alternativen Antriebssystemen für Busse und Schiffe nahm die kleine Kammer Kürzungen von CHF 62 Mio. beziehungsweise CHF 31 Mio. vor, da der Bedarf hier geringer sei als budgetiert. Mit Stichentscheid von Ständeratspräsident Andrea Caroni (fdp, AR) kürzte der Ständerat zudem den Kredit zu den Umweltschutzmassnahmen des BAZL um CHF 14 Mio. mit der Begründung, dass der vorgesehene Betrag ohnehin nicht ausgeschöpft werden könne. Beim grenzüberschreitenden Personenverkehr folgte die kleine Kammer schliesslich einem Einzelantrag Rieder (mitte, VS) für eine Mittelkürzung von CHF 30 Mio.; auch Rieder begründete diese Kürzung damit, dass die SBB nicht über die Kapazität verfüge, die für dieses Geld vorgesehenen Nachtzugfahrten nach Rom und Barcelona durchzuführen.

Zu mehr Diskussionen führten Kürzungsanträge in anderen Bereichen: So beantragte die Kommissionsmehrheit eine Budgetkürzung um CHF 45 Mio. beim EPA, womit nur noch ein Teuerungsausgleich von 0.75 Prozent (anstatt 1.5%) möglich wäre. Eine Minderheit um Eva Herzog (sp, BS) wehrte sich mit Verweis auf eine berechnete Teuerung von 1.1 bis 1.2 Prozent vergeblich gegen diese Kürzung. Zudem machte der Ständerat die vom Nationalrat beschlossene Erhöhung der Mittel für die Regionalpolitik um CHF 12.5 Millionen rückgängig und lehnte dabei einen Minderheitsantrag Rieder (mitte, VS) ab, der hier dem Nationalrat folgen wollte. Erfolgreich war hingegen ein Minderheitsantrag Maillard (sp, VD), der im Gegensatz zur Kommissionsmehrheit die vom Nationalrat beschlossene Kürzung der Mittel für Pro Helvetia rückgängig machen wollte. Auch beim SBFI obsiegte der Minderheitsantrag Ettlin (mitte, OW), der die Zustimmung zum bundesrätlichen Entwurf und damit die Einhaltung der Querschnittskürzungen auch im Bildungsbereich forderte. Einer Mehrheit der Kommission wollte dem Nationalrat folgen und in diesem Bereich auf die Querschnittskürzungen verzichten.

Neben diesen Kürzungen beschloss der Ständerat auch einige Budgeterhöhungen: So machte er die Kürzung des Nationalrats beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung rückgängig und stellte die vom Bundesrat vorgesehenen Mittel für nationale Sportanlagen in Höhe von CHF 2.2 Mio. wieder her. Weiter stockte er die Mittel des BLV um CHF 10 Mio. auf, um Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit zu beschaffen. Auch dieser Antrag der Kommission wurde diskussionslos angenommen, ebenso wie ein Antrag zur Aufstockung der Mittel um CHF 0.5 Mio. bei der Arten- und Lebensraumförderung in Jagdbanngebieten. Die kleine Kammer beschloss zudem eine Kürzung der Mittel für die internationale Entwicklungszusammenarbeit um CHF 30 Mio., während der Nationalrat in diesem Bereich eine Reduktion von CHF 250 Mio. vorgesehen hatte. Die Mehrheit setzte sich dabei gegenüber verschiedenen Einzel- und Minderheitsanträgen durch, die insbesondere stärkere Kürzungen bei der internationalen Zusammenarbeit oder eine schnellere Erhöhung der Rüstungsausgaben forderten.

Nach der Detailberatung im Ständerat wies der Voranschlag 2025 ein Finanzierungsdefizit von CHF 491.9 Mio. – CHF 20 Mio. weniger, als es die Schuldenbremse erlaubt hätte, und CHF 7.4 Mio. weniger, als die FK-SR zuvor beantragt hatte. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Voranschlag 2025 sowie die Bundesbeschlüsse über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2025 und über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2025 einstimmig an. Ohne Gegenstimme (42 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) hiess er auch die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2025 gut.

Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026–2028 (BRG 24.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2025: Voranschlag und Staatsrechnung

Zu Beginn der Wintersession 2024 nahm der Nationalrat die Beratung des Voranschlags 2025 mit integriertem Finanzplan 2026–2028 auf. Anna Giacometti (fdp, GR) und Jacques Nicolet (svp, VD) präsentierten dem Rat den Budgetentwurf sowie die Änderungsanträge der FK-NR. Sie betonten für die Kommissionsmehrheit, dass der Bundeshaushalt angesichts der strukturellen Defizite der letzten Jahre weiterhin unter grossem Druck stehe. Zwar könnten die Vorgaben der Schuldenbremse dank Bereinigungsmassnahmen des Bundesrates in der Höhe von rund CHF 2 Mrd. eingehalten werden, doch seien weitere Schritte erforderlich, um den Bundeshaushalt langfristig ins Gleichgewicht zu bringen. Die Kommissionsmehrheit beantragte zudem insgesamt Mehrausgaben von CHF 95.9 Mio., denen Mehreinnahmen von CHF 22 Mio. gegenüberstanden, womit die Schuldenbremse noch immer eingehalten werden könne.

Die Fraktionsvoten machten in der Folge die unterschiedlichen finanzpolitischen Prioritäten im Nationalrat deutlich. Lars Guggisberg (svp, BE) kritisierte das anhaltende Wachstum des Staates und forderte eine Neuausrichtung der Schwerpunkte, weg von der internationalen Zusammenarbeit hin zu Ernährungssicherheit und Landesverteidigung. Im Namen der FDP-Fraktion erklärte Alex Farinelli (fdp, TI), dass die Schweiz nicht ein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem habe, was eine klare Prioritätensetzung und einen stärkeren Fokus auf die nationale Sicherheit nötig mache. Für die Mitte-Fraktion forderte Pius Kaufmann (mitte, LU) eine konsequente Ausgabendisziplin, in der neue Ausgaben nur getätigt werden, wenn sie entsprechend gegenfinanziert seien.
Andere Akzente setzte etwa Corina Gredig (glp, ZH) für die GLP-Fraktion. Sie warnte vor einem Verlust der humanitären Schweizer Tradition, sollten Kürzungen in der internationalen Zusammenarbeit bei gleichzeitiger Aufstockung des Armeebudgets um CHF 500 Mio. vorgenommen werden. Ähnlich argumentierte Felix Wettstein (gp, SO) für die Grüne Fraktion, die das Budget als unausgewogen bezeichnete, da es von einer überproportionalen Erhöhung der Rüstungsausgaben geprägt sei. Für die SP-Fraktion kritisierte Sarah Wyss (sp, BS) die Haushaltsplanung als einseitige Abbaupolitik, die zu stark an der Schuldenbremse ausgerichtet sei und dringend benötigte Investitionen verhindere. Stattdessen forderte sie gezielte Investitionen in Bildung, Kultur, Kinderbetreuung, öffentlichen Verkehr und Umweltschutzmassnahmen.

Die Beratung des Budgets erfolgte im Nationalrat in sieben Blöcken, beginnend mit dem ersten Block zu den Ausgaben im Eigenbereich des Bundes. Die Kommissionsmehrheit stellte drei Kürzungsanträge: eine Reduktion um CHF 7 Mio. beim Eigenaufwand des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung, eine Kürzung um CHF 0.9 Mio. beim Budget des Büros für Konsumentenfragen sowie eine departementsübergreifende Kürzung der Personalausgaben um CHF 70 Mio. zur Senkung des Personalkostenwachstums. Diesen Kürzungsanträgen standen jeweils Minderheitsanträge Funiciello (sp, BE) gegenüber, welche die Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und somit einen Verzicht auf die Kürzungen forderte. Die Kommissionsmehrheit setzte sich dank den Stimmen der bürgerlichen Fraktionen in allen Punkten durch. Chancenlos blieben hingegen weitergehende Kürzungsanträge aus den Reihen der SVP, die sich ebenfalls auf Personalaufwendungen bezogen, ausserhalb der eigenen Fraktion jedoch keine Unterstützung fanden.

Im zweiten Block zur Sicherheit und Justiz lagen sowohl Kürzungs- als auch Aufstockungsanträge der Kommissionsmehrheit vor. So beantragte die Mehrheit der FK-NR eine Reduktion der Bundesbeiträge an Modellversuche im Straf- und Massnahmenvollzug um CHF 1 Mio., während die Minderheit Zybach (sp, BE) dafür plädierte, analog zum Entwurf des Bundesrates hier nicht zu kürzen. Eine weitere Kürzung um CHF 2.6 Mio. sah die Kommissionsmehrheit bei den ausserordentlichen Schutzaufgaben der Kantone und Städte vor, deren Mittel beim Bundesamt für Polizei entsprechend reduziert werden sollten. Diese Anträge fanden allesamt eine Mehrheit im Rat. Hingegen beantragte die Mehrheit der FK-NR erfolgreich eine Erhöhung der Mittel beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit um CHF 22 Mio.: Neu sollten die Flughäfen Genf und Basel dem Bund eine Entschädigung für Personenkontrollen durch das Grenzwachtkorps bezahlen müssen. Ein Minderheitsantrag Götte (svp, SG) für jährlich zusätzliche CHF 20 Mio. für mehr Personal zum Grenzschutz fand ausserhalb der SVP jedoch keine Unterstützung und wurde abgelehnt.
Ein weiterer umstrittener Punkt betraf die Cybersicherheit. Die Kommissionsmehrheit beantragte eine Erhöhung der Mittel um CHF 10 Mio. auf insgesamt CHF 26 Mio. auf Kosten der Armee. Der Nationalrat folgte jedoch einem Minderheitsantrag Schilliger (fdp, LU), der sich für eine Beibehaltung der vom Bundesrat vorgesehenen CHF 16 Mio. aussprach, u.a. zumal die Armee bereits andere Leistungen kompensieren müsse. Dank der Unterstützung von SVP, FDP und Mitte-Fraktion setzte sich die Minderheit in diesem Punkt durch.
Besonders kontrovers verlief schliesslich die Diskussion über die Verteidigungsausgaben. Die Kommissionsmehrheit beantragte eine Erhöhung der Mittel für Rüstungsinvestitionen um CHF 530 Mio., damit bis 2030 ein Prozent des BIP für die Verteidigung aufgewendet werden kann – der Bundesrat hatte vorgesehen, bis 2035 ein Prozent des BIP für die Verteidigung auszugeben. Gegen diesen Antrag lagen verschiedene Minderheitsanträge aus den Reihen der SP und Grünen vor, die allesamt scheiterten. So verlangte etwa eine Minderheit Kälin (gp, AG) eine Plafonierung der Rüstungsausgaben bei CHF 2 Mrd. und eine Minderheit Wyss (sp, BS) gar eine Reduktion des Verteidigungsbudgets um CHF 23 Mio., während eine Minderheit Andrey (gp, FR) dem Bundesrat folgen wollte. Hingegen beantragte die Kommissionsmehrheit selbst Einsparungen beim Globalbudget zur Verteidigung (CHF 45 Mio.) sowie beim Betriebsaufwand der Armasuisse (CHF 5 Mio.) mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung in diesen Bereichen.

Im dritten Block zu den Beziehungen zum Ausland schlug die Mehrheit der FK-NR weitreichende Kürzungen in der Höhe von insgesamt CHF 250 Mio. vor. Besonders betroffen waren dabei die wirtschaftliche Zusammenarbeit (CHF -50 Mio.), die Entwicklungszusammenarbeit (CHF -140 Mio.) sowie die Beiträge an multilaterale Organisationen (CHF -52 Mio.). Gegen diese Kürzungen wehrte sich eine Minderheit Gredig (glp, ZH), die dem Entwurf des Bundesrates folgen wollte. Darüber hinaus forderten weitere Minderheiten zusätzliche Mittel: Eine Minderheit Fehlmann Rielle (sp, GE) beantragte etwa eine Erhöhung der Mittel für die internationale Zusammenarbeit auf 0.5 Prozent des BIP, während eine Minderheit Funiciello (sp, BE) 0.7 Prozent des BIP für die öffentliche Entwicklungshilfe ausgeben wollte. Die Kommissionsmehrheit setzte sich gegen sämtliche Minderheitsanträge durch. Zusätzlich stimmte der Nationalrat einem Einzelantrag Zuberbühler (svp, AR) zu, wonach keine Bundesbeiträge mehr an das Hilfswerk UNRWA geleistet werden dürfen, was bereits früher zu kontroversen Diskussionen geführt hatte.

Im vierten Block zur Migration standen vier Anträge der Kommissionsmehrheit sowie sechs Minderheitsanträge zur Diskussion. Ein zentraler Punkt war die Effizienzsteigerung im Asylverfahren. Die Kommissionsmehrheit schlug vor, in den Planungsgrössen die maximale Anzahl der erstinstanzlichen Gesuche bei Asyl und Rückkehr, die älter als ein Jahr sein dürfen, von 2100 auf 1000 zu senken. Zudem sollte die Gesamtzahl der hängigen erstinstanzlichen Gesuche von 8400 auf 5800 reduziert werden. Gleichzeitig soll zukünftig im Bereich Unterbringung ein Qualitätsstandard von 90 Prozent erreicht werden – der Bundesrat hatte einen Standard von 85 Prozent vorgesehen. Der Nationalrat nahm diese Anträge einstimmig an.
Daneben setzte die Kommissionsmehrheit auf Kürzungen: Sie beabsichtigte, CHF 85 Mio. bei den Betriebsausgaben für die Bundesasylzentren zu streichen – eine Massnahme, die mit der rückläufigen Zahl an Asylsuchenden begründet wurde. Zudem sollte die Sozialhilfe an Asylsuchende um CHF 20 Mio. gekürzt werden, wobei diese Einsparungen gezielt bei der Arbeitsintegration von Schutzsuchenden aus der Ukraine ansetzen sollten. Gegen diese Kürzungen sprachen sich mehrere Minderheiten aus. So forderte eine Minderheit Kälin (gp, AG) einen Verzicht auf die Sparmassnahmen, während eine Minderheit Wyss (sp, BE) vorschlug, die entsprechenden Ausgaben ausserordentlich zu verbuchen, wie es bei «nicht steuerbare[n] Ausgaben» möglich ist. Eine Minderheit Sollberger (svp, BL) schlug umgekehrt vor, die gesamten Ausgaben für den Schutzstatus S ordentlich zu verbuchen, da eine ausserordentliche Verbuchung nach drei Jahren Krieg nicht mehr zulässig sei. Der Nationalrat folgte jedoch auch hier jeweils der Kommissionsmehrheit.
Auch bei den Integrationsmassnahmen für Ausländerinnen und Ausländer lagen verschiedene Minderheitsanträge auf Kürzungen und Erhöhungen vor, welche der Nationalrat jedoch allesamt zugunsten der Position der Kommissionsmehrheit, die dem Bundesrat folgen wollte, ablehnte.

Im umfangreichen fünften Block, der die Themen Landwirtschaft, Standortförderung, Arbeitsmarktpolitik und Wohnungswesen umfasste, setzte sich durchwegs die Kommissionsmehrheit durch. So wurde die gezielte Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials bei den Planungsgrössen als neues Ziel definiert, was insbesondere durch eine Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen sowie durch eine Steigerung ihres durchschnittlichen Arbeitspensums erreicht werden soll. Zudem wurden die Finanzhilfen an Schweiz Tourismus in den Finanzplanjahren 2026–2028 um jährlich 5 Prozent und die Finanzierung des Förderinstruments «Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus» in den Jahren 2025 und 2026 um jeweils CHF 1 Mio. reduziert.
Ein kontrovers diskutierter Punkt betraf die Mittel der Regionalpolitik: Die Kommissionmehrheit sprach sich erfolgreich für eine Erhöhung um CHF 12.5 Mio. aus, während eine Minderheit Gredig auf diese Erhöhung verzichten wollte. Der am intensivsten diskutierte Bereich war jedoch die Landwirtschaft. Die Kommissionsmehrheit beantragte, die Direktzahlungen auf dem bisherigen Niveau zu belassen und die vom Bundesrat geplante Kürzung um CHF 42 Mio. rückgängig zu machen. Ein Minderheitsantrag Wermuth (sp, AG), der eine vorrangige Zuteilung dieser Mittel an Betriebe in Berggebieten vorsah, wurde ebenso abgelehnt wie der Minderheitsantrag Funiciello (sp, BE), der sich für eine Zustimmung zum Bundesratsentwurf aussprach. Auch mehrere Minderheitsanträge aus den Reihen der GLP, die Kürzungen bei der Absatzförderung, der Entsorgung tierischer Nebenprodukte und den Beihilfen für die Tierproduktion forderten, sowie ein Minderheitsantrag Gafner (edu, BE), der eine Erhöhung der Beihilfen für die pflanzliche Produktion um CHF 1 Mio. verlangte, fanden keine Mehrheit.

In sechsten Block (Bildung, Kultur, Digitalisierung, Familie, Sport und Gesundheit) setzte sich die Mehrheit der FK-NR mit dem Antrag durch, die Anschubfinanzierung für «Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse» (jeweils CHF 2 Mio. im Voranschlag und in den Finanzplanjahren) zu streichen. Eine Minderheit Andrey (gp, FR) wollte diese Mittel beibehalten. Erfolgreich war hingegen eine Minderheit Stadler (mitte, UR), die eine Kürzung von CHF 1.5 Mio. bei Pro Helvetia durchsetzte – insbesondere bei den Aussenstellen im Ausland. Es sei unverständlich, so der Minderheitssprecher, dass seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine weiterhin eine Aussenstelle von Pro Helvetia in Russland bestehe.
Die übrigen Minderheitsanträge blieben in diesem Block jedoch erfolglos: So scheiterte eine Minderheit Pahud (svp, VD) mit dem Antrag, das Budget des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung um CHF 1 Mio. zu kürzen. Erfolglos blieben auch Minderheitsanträge im Kulturbereich, etwa eine weitere Minderheit Pahud zur Reduktion der Filmförderung oder die Minderheit Wettstein (gp, BS) mit der Forderung nach mehr Mitteln für die Jenischen, Sinti und die nomadische Lebensweise. Hingegen setzte sich die Kommissionsmehrheit mit einer Erhöhung der Museumsmittel für Erinnerungskultur um CHF 0.5 Mio. durch.
Im Gesundheitsbereich forderten Minderheiten der SP und Grünen erfolglos zusätzliche Mittel für die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (CHF +1.8 Mio.), für die Überwachung übertragbarer Krankheiten (CHF +5.9 Mio.) und für die Förderung sexueller Gesundheit (CHF +0.1 Mio.). In der Sozialpolitik setzte sich die Kommissionsmehrheit mit einer Budgeterhöhung für familienergänzende Kinderbetreuung (CHF +6.9 Mio.) sowie mit der Aufstockung der Förderung ausserschulischer Aktivitäten für Kinder und Jugendliche (CHF +0.33 Mio.) durch. Schliesslich sprach sich der Nationalrat einstimmig gegen eine Kreditsperre für internationale Sportveranstaltungen aus und unterstützte die Erhöhung des Budgets für den ETH-Bereichs von CHF 2.44 Mrd. auf CHF 2.45 Mrd.

Im letzten, siebten Block zu Umwelt, Energie und Verkehr setzte sich die Mehrheit der FK-NR gegenüber verschiedenen Minderheitsanträgen mit ihrem Antrag durch, die vom Bundesrat beschlossene Kreditsperre für Nachtzüge im grenzüberschreitenden Schienenverkehr aufzuheben. Zudem obsiegte die Kommissionsmehrheit mit einer Erhöhung der Mittel für den regionalen Personenverkehr um CHF 7.75 Mio., um die vom Bundesrat vorgesehenen Kürzungen für strukturschwache Kantone zu vermeiden, sowie mit der Aufstockung der Waldmittel um CHF 70 Mio. über vier Jahre. Ausserdem war eine Minderheit Stadler (mitte, UR) mit ihrem Antrag erfolgreich, die Kreditsperre für alternative Antriebssysteme bei Bussen und Schiffen aufzuheben. Erfolglos blieben im Bereich Energie hingegen eine Minderheit Nicolet (svp, VD) mit dem Kürzungsantrag der Mittel für «Programme Energie Schweiz» um CHF 3.6 Mio. sowie eine Minderheit Wettstein beim BAFU mit der Forderung nach einer Erhöhung der Mittel für Revitalisierungsprojekte um CHF 4 Mio. pro Jahr sowie CHF 16 Mio. für die Finanzplanjahre.

Nach der Bereinigung des Voranschlags durch den Nationalrat betrugen die beschlossenen Ausgaben CHF 1.5 Mio. weniger als die Mehrheit der Finanzkommission beantragt hatte. Damit könne die Schuldenbremse eingehalten werden, wie diverse Kommissionssprechende betonten. In der Folge hiess der Nationalrat den Voranschlag in der Gesamtabstimmung mit 120 zu 73 Stimmen gut. Die ablehnenden Stimmen stammten von den Fraktionen der SP, Grünen und GLP. Angenommen wurden in der Folge auch der Bundesbeschluss über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2025 (161 zu 31 Stimmen bei 1 Enthaltung; abgelehnt hatten ihn die geschlossenen stimmenden Fraktionen der Grünen und der GLP), der Bundesbeschluss über den Finanzplan für die Jahre 2026–2028 (188 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung; abgelehnt hatten ihn die Mitglieder der SVP-Fraktion) sowie der Bundesbeschluss über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2025 (193 zu 0 Stimmen).

Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026–2028 (BRG 24.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2025: Voranschlag und Staatsrechnung

Die BFI-Botschaft 2025-2028 ging in der Herbstsession 2024 in die Differenzbereinigung. Als erstes schloss sich der Nationalrat beim Bundesbeschluss über die Unterstützung für den Schweizerischen Innovationspark der Linie des Ständerats an. Damit wurde in diesem Bereich die Schaffung eines neuen Finanzierungstatbestands abgelehnt. Als nächstes konnte der Ständerat einige Differenzen eliminieren. So schloss er sich bei der Finanzierung der Berufsbildung dem Nationalrat an, womit eine Erhöhung der Mittel gegenüber der Botschaft beschlossen wurde. Auch bei der Finanzierung nach dem HFKG schloss sich der Ständerat dem Vorschlag des Nationalrates an. Dadurch kam es in diesem Bereich zu einer Mittelumschichtung zu Gunsten der Grundbeiträge für Hochschulen und Fachhochschulen. Im Rahmen desselben Bundesbeschlusses debattierte der Ständerat ein weiteres Mal über die Förderung der Ausbildung in Humanmedizin. Nachdem er dafür in einer ersten Lesung CHF 75 Mio. zur Verfügung stellen wollte, reduzierte er den Betrag nun auf CHF 50 Mio. Beim Bundesbeschluss über die Finanzierung der Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung sowie beim Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation schloss sich der Ständerat ebenfalls den Entscheiden des Nationalrates an.

In der zweiten Runde der Differenzbereinigung konnte auch der Nationalrat bedeutende Schritte auf die kleine Kammer zugehen. Er schloss sich beim Finanzierungsbeschluss zur Berufsbildung, beim Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich sowie bei den Krediten für die internationale Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende dem Ständerat an. Finanziell fiel vor allem der Beschluss zum ETH-Bereich ins Gewicht; dieser erhielt nun CHF 50 Mio. mehr als ursprünglich vom Bundesrat vorgesehen. Bei der Unterstützung für die Ausbildung in Humanmedizin entschloss sich der Nationalrat, CHF 25 Mio. sprechen zu wollen, denen sich der Ständerat in der nächsten Debatte ebenfalls anschloss.

Da nach zwei Runden der Differenzbereinigung noch nicht alle Entwürfe bereinigt werden konnten, kam eine Einigungskonferenz zum Zuge. Diese schlug vor, die Mittel für die Weiterbildung nicht aufzustocken und damit bei der Version von Bundesrat und Ständerat zu bleiben. Bei der Finanzierung der Institutionen der Forschungsförderung (SNF sowie Akademien der Wissenschaften Schweiz) wollte die Einigungskonferenz einen Kompromiss zwischen den Vorschlägen von Nationalrat und Ständerat erreichen. Gemäss Kompromissvorschlag würden die entsprechenden Mittel um CHF 13.4 Mio. erhöht. Diese beiden Anträge aus der Einigungskonferenz wurden von beiden Räten gutgeheissen.

In den Schlussabstimmungen wurden die vier Bundesgesetze vom Ständerat wie auch vom Nationalrat gutgeheissen. Im Nationalrat stimmte die SVP-Fraktion gegen alle vier Vorlagen. Auch im Ständerat stammten die wenigen Gegenstimmen vorwiegend von Mitgliedern der SVP. Insgesamt bedeuteten diese Beschlüsse eine leichte Zunahme der Mittel gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf; diese Aufstockung fiel aber mit CHF 59 Mio. nicht so stark aus wie zu Beginn vom Nationalrat vorgesehen (CHF 152 Mio.).

BFI-Botschaft 2025-2028
BFI-Botschaft 2025-2028

In der Herbstsession 2024 befasste sich der Ständerat als Zweitrat mit der umfangreichen BFI-Botschaft 2025-2028. WBK-SR-Sprecher Matthias Michel (fdp, ZG) informierte die kleine Kammer darüber, dass die Kommission die vom Bundesrat vorgeschlagene Schwerpunktsetzung, wie etwa bei der kompetitiven Forschungs- und Innovationsförderung aber auch die vorgeschlagene Mittelverteilung, vor dem Hintergrund der klammen Bundesfinanzen als vernünftig erachte. Entsprechend lehne die Kommissionsmehrheit sowohl die Anträge auf Erhöhung als auch die Anträge auf Kürzungen ab. Danach informierte Peter Hegglin (mitte, ZG) seitens der FK-SR, dass auch diese mit 9 zu 4 Stimmen beantrage, den Entwurf des Bundesrates anzunehmen und keine Erhöhungen vorzunehmen. Anschliessend begründeten Simon Stocker (sp, SH) und Jakob Stark (svp, TG) ihre zahlreichen Anträge auf Erhöhung respektive Kürzung im Vergleich zu den bundesrätlichen Anträgen. Stocker argumentierte, dass die Schweizer Wirtschaft auf einen exzellenten Wissens- und Forschungsstandort Schweiz angewiesen sei. Zudem habe ein Wachstum im BFI-Bereich von 2 Prozent, die er mit seinen Anträgen fordere, in der Vernehmlassung noch breite Zustimmung gefunden. Der Bundesrat habe jedoch nach der Vernehmlassung eine Kürzung von 0.4 Prozent vorgenommen. Seine Anträge auf Aufstockung seien daher ein Kompromiss zwischen dem aktuellen Entwurf des Bundesrates und den Forderungen, die in der Vernehmlassung geäussert worden seien. Jakob Stark wiederum verwies darauf, dass in allen Bereichen gespart werden müsse. Den Kantonen und Institutionen müsse aufgezeigt werden, dass es «mit diesem Wachstum nicht mehr wie bis anhin weitergehen» könne, sondern dass geprüft werden müsse, wo die Aufgaben mit denselben Mitteln wie in den Jahren zuvor erledigt werden können. Danach erhielt Maya Graf (gp, BL) die Gelegenheit, ihre Anträge auf Zustimmung zu den nationalrätlichen Beschlüssen zu erläutern. Graf betonte, dass diese gezielten Korrekturen und Erhöhungen insbesondere für die Kantone als Träger der Hochschulen wichtig und notwendig seien.
Bildungsminister Guy Parmelin wiederum bat die kleine Kammer darum, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen, da es sich um eine ausgeglichene Vorlage handle, welche das bislang Erreichte konsolidiere und auch bei vielversprechenden Bereichen einen Fokus setze.
Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. In der Detailberatung befasste sich der Ständerat zuerst mit den vier Gesetzesänderungen. Während die kleine Kammer beim BBG, beim HFKG sowie beim ETH-Gesetz der nationalrätlichen Linie zustimmte und damit auch die Erhöhung der Studiengebühren für ausländische Studierende an den ETH guthiess, schuf sie beim FIFG eine Differenz zum Nationalrat: Das Stöckli entschied sich dagegen, bezüglich der Innovationspärke einen neuen Unterstützungstatbestand zu schaffen. Anschliessend wandte sich der Ständerat den Finanzierungsbeschlüssen 1-12 zu. Dabei folgte er in den meisten Fällen der Linie des Bundesrates und schuf damit zahlreiche Differenzen zum Nationalrat. Inhaltlich stach dabei der Entscheid des Stöckli heraus, sich im Rahmen des Finanzierungsbeschlusses nach dem HFKG für die Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsabschlüsse in der Humanmedizin einzusetzen und dafür einen Betrag von maximal CHF 75 Mio. zu sprechen. Einzig beim Finanzierungsbeschluss von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge, beim Finanzierungsbeschluss der Tätigkeiten der Innosuisse sowie beim Bundesbeschluss über die Kredite für die Zusammenarbeit in der Raumfahrt folge der Ständerat gänzlich dem Nationalrat.
Damit ging die Vorlage zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.

BFI-Botschaft 2025-2028
BFI-Botschaft 2025-2028

Im August 2024 legte der Bundesrat die Botschaft zum Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026–2028 vor. Der Voranschlag sah laufende Einnahmen von CHF 84.7 Mrd. und Ausgaben von CHF 80.5 Mrd. vor, was nach Abzug der Bewertungsänderungen des Verwaltungsvermögens ein Jahresergebnis von CHF 1 Mrd. ergab, während für das Jahr 2024 noch ein Verlust von CHF 0.3 Mrd. budgetiert worden war. Diese positive Entwicklung führte der Bundesrat vor allem auf das Wachstum der direkten Bundessteuern sowie auf Entlastungsmassnahmen bei den Ausgaben zurück. Der Finanzierungssaldo (also der ordentliche und ausserordentliche Finanzierungssaldo zusammen) blieb jedoch mit CHF -0.7 Mrd. negativ, da die Nettoinvestitionen von CHF 4.9 Mrd., die insbesondere auf steigende Ausgaben bei der Rüstung und der Strasseninfrastruktur zurückzuführen waren, die Selbstfinanzierung von CHF 4.2 Mrd. überstiegen. Das ordentliche Finanzierungsdefizit von CHF 397 Mio. lag jedoch CHF 115 Mio. unter dem konjunkturell zulässigen Wert, womit die Schuldenbremse eingehalten werden konnte. Laut Bundesrat war dies nur dank Bereinigungsmassnahmen in der Höhe von CHF 2 Mrd. möglich. Dazu zählten unter anderem die lineare Kürzung bei den schwach gebundenen Ausgaben um 1.4 Prozent, die Kürzung des Beitrags an die ALV (um CHF -589 Mio.), die Reduktion der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (um CHF -300 Mio.) sowie eine einmalige Kürzung des Beitrags im ETH-Bereich (um CHF 100 Mio.). Diese Massnahmen dienten dazu, gestiegene Ausgaben für AHV, Armee und individuelle Prämienverbilligungen zu kompensieren. Darüber hinaus wurden weiterhin CHF 0.7 Mrd. für Schutzsuchende aus der Ukraine ausserordentlich budgetiert, während erstmals weitere CHF 0.55 Mrd. für Schutzsuchende aus der Ukraine ordentlich budgetiert wurden. Dennoch bestehe im integrierten Finanzplan für die Jahre 2026–2028 weiterhin Bereinigungsbedarf, schrieb der Bundesrat weiter. Bis 2028 werde ein strukturelles Finanzierungsdefizit von CHF 2.6 Mrd. erwartet. Daher seien weitere Konsolidierungsmassnahmen vorgesehen, insbesondere mit Blick auf die 13. AHV-Rente und die steigenden Rüstungsausgaben.

Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026–2028 (BRG 24.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2025: Voranschlag und Staatsrechnung

Die BFI-Botschaft 2025-2028 gab im Nationalrat Anlass zu einer intensiv geführten Debatte. In vier Sitzungen diskutierte die grosse Kammer in der Sommersession 2024 insbesondere über das Dilemma zwischen Haushaltdisziplin (Stichwort Schuldenbremse) und dem Streben nach einer qualitativ hochwertigen Bildungs- und Forschungslandschaft. WBK-NR-Sprecherin Katja Christ (glp, BS) erläuterte, dass die FK-NR, die das Geschäft ebenfalls beraten hatte, eine Mittelerhöhung für die Berufsbildung, den ETH-Bereich, die kantonalen Hochschulen und die Forschungsförderungsinstitutionen fordere. Dies entspreche einem nominalen Wachstum von 1.7 Prozent statt des vom Bundesrat vorgesehenen Wachstums von 1.6 Prozent. Die WBK-NR-Mehrheit habe diesem Antrag zugestimmt, Minderheiten der WBK-NR wollten jedoch weniger oder mehr Mittel beantragen. Die WBK-NR habe zudem auch inhaltliche Anträge eingereicht, wie Christ berichtete. Die Mehrheit der Kommission sprach sich beispielsweise im Rahmen des ETH-Gesetzes für die Erhöhung der Studiengebühren für ausländische Studierende an der ETH aus.

Nach diesen Ausführungen äusserten sich die Fraktionen zur Vorlage: Für die SP-Fraktion kritisierte Matthias Aebischer (sp, BE) den geplanten «Abbau» bei der Bildung; dieser sei ruinös und unsinnig. Die Schweiz verfüge über keine andere derartig wichtige Ressource, daher müsse grosszügig in die Bildung und Forschung investiert werden. Aebischer rügte auch das Verhalten des Bundesrates. Es gehe nicht an, eine Vernehmlassung durchzuführen, dann aber die vielen Stellungnahmen, die sich für eine Mittelerhöhung ausgesprochen hätten, nicht zu berücksichtigen. Die Grünen hielten einen Ausbau um 2.5 Prozent für notwendig, um den Status quo in der Bildung halten zu können. Wie Katharina Prelicz (gp, ZH) für die Grüne-Fraktion weiter ausführte, bedeute eine bessere Bildung auch Armutsprävention, was wiederum langfristig die Sozialwerke entlaste. Da die Grünen sich darüber hinaus auch für mehr Bildungsgerechtigkeit engagierten, lehnten sie die Erhöhung der Studiengebühren für ausländische Studentinnen und Studenten ab. Auch die GLP-Fraktion wies auf die Bildung als wichtige Grundlage für die Schweiz hin. Dieses Land habe immer wieder gezeigt, «dass Wissen und Bildung die mächtigsten Werkzeuge sind, um Wohlstand und Fortschritt zu sichern», so Corina Gredig (glp, ZH). Auch die SVP betonte, dass die Bildungs- und Forschungslandschaft der Schweiz eine wichtige Ressource sei, gleichzeitig müsse aber aufgrund der finanziellen Lage auch in diesem Bereich gespart werden, so Sprecherin Katja Riem (svp, BE) in ihrem Votum. Die Bildung und Forschung habe in den letzten Jahren überproportional viele Mittel erhalten, entsprechend begrüsse die SVP, dass die aktuelle BFI-Botschaft adäquater ausgefallen sei. Regine Sauter (fdp, ZH) von der FDP.Liberalen-Fraktion hielt fest, dass ihre Fraktion die Anträge der Kommissionsmehrheit unterstütze, weil damit gezielte Änderungen am bundesrätlichen Vorschlag vorgenommen werden könnten und insgesamt ein guter Kompromiss aus vertretbaren Kürzungen und massvollen Mittelsteigerungen entstehe. So sei es für die FDP.Liberalen beispielsweise unerlässlich, dem ETH-Bereich genügend Mittel zukommen zu lassen. Schliesslich äusserte sich Regina Durrer (mitte, NW) für die Mitte-Fraktion zum Geschäft und erläuterte, dass ihre Fraktion die Vorlage ebenfalls unterstütze und den von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen Erhöhungs- respektive Kompensationsanträgen, womit sie wohl auf die Studiengebühren der ETH abzielte, folgen werde. Bildungsminister Parmelin erläuterte in seinem Votum, dass der Bundesrat mit dieser Botschaft das Ziel verfolge, dass die Schweiz in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation ihre Spitzenposition behalten könne. Leider zwinge die angespannte Finanzlage jedoch dazu, auch im BFI-Bereich zu kürzen. Die vorgesehenen 1.6 Prozent nominales Wachstum bedeuteten tatsächlich, dass es schwierig werde, die Ziele in all den verschiedenen Bildungsbereichen zu erreichen. Nach diesen Erklärungen wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen.

Anschliessend schritt die grosse Kammer zur Detailberatung. In zwei Blöcken wurden die zahlreichen Mehrheits- und Minderheitsanträge zu den verschiedenen Bundesbeschlüssen vorgestellt, diskutiert und darüber befunden. Meistens lagen dabei verschiedene Anträge von links-grün auf eine Erhöhung der Mittel sowie Anträge der SVP auf Minderung der Mittel vor. Der Rat folgte bei den meisten Entscheidungen seiner Kommissionsmehrheit. Folgende Beschlüsse wurden dabei gefasst: Die verschiedenen Beitragskategorien für die Berufsbildung wurden gegenüber der bundesrätlichen Version entweder etwas aufgestockt (Pauschalbeiträge) oder gemäss dem bundesrätlichen Vorschlag belassen (Höhere Berufsbildung, Projektförderung, Mittel für EHB). Hierbei setzte sich ein Mitte-Links Bündnis durch, welches dem Mehrheitsantrag von WBK-NR und FK-NR gefolgt war. Der Zahlungsrahmen für die Institutionen der Weiterbildung wurde gemäss Mehrheitsantrag der WBK-NR ebenfalls leicht erhöht. Bei den Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge entschied die grosse Kammer, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und damit gleichzeitig links-grüne Minderheitsanträge auf Erhöhung der Mittel abzulehnen. Beim viel diskutierten ETH-Bereich entschied die grosse Kammer, die Mittel gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates um CHF 100 Mio. zu erhöhen. Der Nationalrat tat dies entsprechend einer Mehrheit der WBK-NR und der FK-NR. Gleichzeitig entschied der Rat, im Rahmen der Änderung des ETH-Gesetzes die Studiengebühren für ausländische Studierende mindestens um das dreifache zu erhöhen. Entgegen eines Antrags aus den Reihen der SVP beschloss der Nationalrat im Rahmen der Beratung des HFKG, die Studiengebühren für ausländische Studierende an den weiteren Hochschulbetrieben auf derselben Höhe wie für Schweizer Studierende zu belassen. Weiter befasste sich der Rat auch mit der Finanzierung der kantonalen Hochschulen und der Fachhochschulen. Auch in diesem Bereich resultierte durch eine mitte-links Koalition eine Erhöhung der Mittel. Beim Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende beschloss der Rat, die Mittel für die internationale Zusammenarbeit gemäss Vorschlag des Bundesrates zu sprechen. Den vom Bundesrat vorgeschlagenen Kredit für die Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende kürzte er jedoch etwas, dies zum Widerwillen einer Minderheit von SP, Grünen und FDP.Liberalen. Die mitte-links Mehrheit des Nationalrates beschloss weiter, die Mittel für die Institutionen der Forschungsförderung um rund CHF 22 Mio. zu erhöhen und für die Innosuisse, wie vom Bundesrat beantragt, CHF 1291.6 Mio. bereitzustellen. Die Gelder für den Betriebsaufwand der Stiftung «Switzerland Innovation» wurden entgegen dem bundesrätlichen Antrag und gegen den Willen einer Minderheit von SVP und FDP. Liberale von CHF 3.8 Mio. auf CHF 12.8 Mio. aufgestockt. Gemäss Antrag der WBK-NR-Mehrheit wurden auch die Mittel für die Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung leicht erhöht. Die Gelder für die Internationale Zusammenarbeit in der Forschung wurden hingegen auf Antrag der WBK-NR-Mehrheit etwas gekürzt. Der letzte Bundesbeschluss beinhaltete die Mittel für die Zusammenarbeit in der Raumfahrt. Hierbei folgte die grosse Kammer dem bundesrätlichen Entwurf und beliess die Mittel für die Beteiligung an den Programmen der Europäischen Weltraumorganisation auf der vorgeschlagenen Höhe.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 135 zu 56 Stimmen und 3 Enthaltungen an. Die ablehnenden Stimmen und die Enthaltungen stammten dabei von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

BFI-Botschaft 2025-2028
BFI-Botschaft 2025-2028

Im März 2024 veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028. Diese Vorlage war äusserst umfangreich; der Bundesrat präsentierte insgesamt 12 Bundesbeschlüsse mit finanziellen Mitteln unter anderem für die Berufsbildung, die Weiterbildung, den Hochschulbereich, die Institutionen der Forschungsförderung oder auch für Innosuisse. Insgesamt beantragte der Bundesrat Mittel in der Höhe von CHF 29.2 Mrd. Er schlug zudem punktuelle Änderungen in vier Gesetzen des BFI-Bereichs (BBG; ETH‑Gesetz; HFKG, FIFG) vor. Der Bundesrat setzte sich das Ziel, auch in der kommenden BFI-Periode die hohe Qualität und die Durchlässigkeit des Schweizer Bildungssystems aufrecht zu erhalten, da sie die Basis für die persönliche Entwicklung jedes einzelnen darstellen. Zudem sollen durch den BFI-Standort Schweiz die dringend benötigten Fachkräfte für Wirtschaft und Wissenschaft ausgebildet werden. Mit der Überweisung der Botschaft an das Parlament beantragte der Bundesrat schliesslich die Abschreibung von vier Vorstössen (Po. 20.3462; Po. 20.3927; Po. 21.3008 und Mo. 21.3007).

Für die BFI-Botschaft 2025-2028 wurde erstmals eine Vernehmlassung durchgeführt, die auf grosses Interesse stiess. Auch sieben im Parlament vertretene Parteien äusserten sich im Rahmen der Vernehmlassung. Die SVP lehnte ein generelles reales Wachstum ab, mit Ausnahme des ETH-Bereichs und der Berufsbildung. Die FDP unterstützte das geplante nominale Wachstum. Die GLP wiederum verlangte, dass die finanziellen Mittel garantiert gesprochen werden und es sich bei den aufgeführten Mittel nicht um Obergrenzen handeln soll. SP und LDP forderten eine allgemeine Steigerung der vorgesehenen Mittel. Während sich die Mitte für ein reales jährliches Wachstum der Mittel um 2 Prozent aussprach, forderten die Grünen gar einen realen Mittelzuwachs um jährlich 2.5 Prozent. Auch viele weitere Vernehmlassungsteilnehmende forderten eine Erhöhung der finanziellen Mittel. Der Bundesrat konnte jedoch nicht darauf eingehen. Vielmehr musste er bekannt geben, dass er – aufgrund der anhaltenden schwierigen finanziellen Lage des Bundes – nach der Vernehmlassung gar noch Kürzungen am eigenen Entwurf habe vornehmen müssen. Dies hatte zur Folge, dass der Beitrag für den ETH-Bereich im Jahr 2025 um CHF 100 Mio. gekürzt wurde und auch alle schwach gebundenen Ausgaben eine Querschnittkürzung von 1.4 Prozent hinnehmen mussten. In der Folge resultierte in der Botschaft eine Streichung von insgesamt CHF 500 Mio. im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage.Einige materielle Anliegen, die im Rahmen der Vernehmlassung vorgebracht worden waren, fanden hingegen Eingang in die bundesrätliche Botschaft; so wurde etwa die einmalige Verlängerung der Bundesunterstützung für das Laufbahnprojekt «viamia» beschlossen.

In den Medien gaben diese Kürzungen viel zu reden. Die Presse griff insbesondere die Kritik des ETH-Rates auf, der darauf hinwies, dass dadurch national bedeutende Forschungsinfrastrukturprojekte und auch strategische Initiativen nicht wie geplant realisiert werden könnten. Der Präsident der ETH Zürich, Joël Mesot, doppelte nach und stellte in Aussicht, dass die ETHZ angesichts der knappen Mittel das Wachstum der Studierendenzahlen begrenzen müsse und dass die ETHZ auch über einen Einstellungsstopp nachdenke. Ende April 2024 und damit kurz vor Aufnahme der Beratungen in den zuständigen parlamentarischen Kommissionen äusserten sich der ETH-Rat, die kantonalen Universitäten, der Nationalfonds und die Akademien der Wissenschaften gemeinsam zu den geplanten Kürzungen. Aufgrund der generellen Streichung bei den schwach gebundenen Ausgaben und der Teuerung komme es in der Förderperiode 2025-2028 zu einem Nullwachstum oder gar zu einer Abnahme der Mittel bei den Hochschulen. Diese fehlenden Gelder würden zu Planungsunsicherheit führen und schränkten die Handlungsfähigkeit der Hochschulen ein, womit letztlich die Qualität von Lehre und Forschung gefährdet werde. In der Folge appellierten sie an das Parlament, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen.

BFI-Botschaft 2025-2028
BFI-Botschaft 2025-2028

Rückblick auf die 51. Legislatur: Bildung und Forschung

Autorinnen und Autoren: Bernadette Flückiger, Marco Ackermann und Marlène Gerber

Stand: 17.08.2023

Die Finanzierung sämtlicher Bereiche in Bildung, Forschung und Innovation wird alle vier Jahre in der sogenannten BFI-Botschaft geregelt – so auch in der 51. Legislatur. Für die Jahre 2021 bis 2024 sprach das Parlament insgesamt Mittel im Umfang von CHF 28.1 Mrd., zuvor hatte es die 14 Bundesbeschlüsse teilweise während drei Sessionen beraten. Damit entpuppte sich die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021-2024 auch zum am längsten debattierten Geschäft der Legislatur im vorliegenden Themenbereich.

Im Bereich der frühkindlichen Förderung bot ein vom Bundesrat verfasster Bericht zur Politik der frühen Kindheit unter anderem den Anstoss zur Einreichung einer Kommissionsinitiative, die eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den elterlichen Kosten der ausserfamiliären Kinderbetreuung fordert.

Während der 51. Legislatur wurden in den Medien verschiedene Diskussionen zur obligatorischen Schule intensiv geführt. So gab während des Lockdowns in der Corona-Pandemie etwa das für eine Zeit nötig gewordene Homeschooling oder die später eingeführte Maskentragepflicht zu reden. Doch auch nach Ende der Pandemie standen die Schulen vor grossen Herausforderungen: Nach Beginn des Ukraine-Kriegs stellte sich die Frage zur Integration geflüchteter ukrainischer Kinder in das Schweizer Schulsystem. Ab dem Jahr 2022 intensivierten sich die Diskussionen um den Mangel an Lehrpersonen, was auch in politische Vorstösse – etwa bezüglich des Zugangs zum Beruf oder zur Ausbildung – mündete.

Neben Diskussionen um die obligatorische Schule wurden in den Medien auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Berufsbildung diskutiert. Mit dem sogenannten EHB-Gesetz schuf der Bundesrat in der 51. Legislatur eine eigene gesetzliche Grundlage für die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung. Aufgrund des Widerstands des Ständerates nicht zustande kam hingegen die Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung.

In den Bereichen Forschung und Hochschulen beschäftigte die Revision des ETH-Gesetzes die Räte, mit der unter anderem Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu generellen Aufsichtskompetenzen des ETH-Rates umgesetzt wurden. Das Geschäft konnte schliesslich nach der Einigungskonferenz verabschiedet werden. Ebenfalls ausführlich debattiert worden war die Finanzierungsbotschaft für die Beteiligung am Horizon Paket 2021-2027 der EU – allerdings noch bevor es zum Abbruch der Verhandlungen über das Rahmenabkommen mit der EU kam. Nach besagtem Verhandlungsabbruch und der Schweizer Zurückhaltung in Sachen Kohäsionsmilliarde war es der Schweiz lediglich möglich, als nicht-assoziierter Drittstaat an «Horizon Europe» teilzunehmen, worauf Bundesrat und Parlament verschiedene Übergangsmassnahmen verabschiedeten. In Erfüllung zweier Standesinitiativen gab der Bundesrat Ende 2022 ferner einen Entwurf zur Schaffung eines Horizon-Fonds – ein befristeter Fonds für die finanzielle Unterstützung der internationalen Forschungszusammenarbeit für die Zeit der Nicht-Assoziierung an «Horizon Europe» – in die Vernehmlassung. Auch bleibt der Schweiz nach wie vor die Assoziierung an Erasmus+ versagt.

Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Bildung und Forschung
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Mit 97 zu 88 Stimmen bei 5 Enthaltungen lehnte es der Nationalrat in der Sommersession 2023 ab, die Einführung der «neuen Gendersprache» an den eidgenössischen Hochschulen und Forschungsanstalten zu verbieten. Die entsprechende parlamentarische Initiative von Therese Schläpfer (svp, ZH) fand nur bei der geschlossenen SVP-Fraktion sowie jeweils bei einer Mehrheit der FDP.Liberalen- und der Mitte-Fraktion Gehör. Im Rat torpedierten Initiantin Schläpfer und WBK-NR-Minderheitssprecherin Verena Herzog (svp, TG) die Gendersternchen und die komplizierten Sprachvorschriften an den Hochschulen. Letztere sollten sich stattdessen besser an dem Sprachleitfaden der Bundeskanzlei orientieren. Marianne Binder-Keller (mitte, AG) warf daraufhin die Frage in den Raum, ob die Lehranstalten nicht selber in der Lage seien, diese Angelegenheit eigenständig zu klären. Hier hakte auch Kommissionssprecher Christian Wasserfallen (fdp, BE) ein, der im Namen der Kommission den Handlungsbedarf zwar nicht grundsätzlich negierte, die Herangehensweise jedoch kritisierte. Eine Regelung zum Umgang mit Gendersprache sollte über alle Hochschulen hinweg gemeinsam getroffen werden und nicht nur im Bereich der ETH und EPFL, wo der Bund die Trägerschaft innehat. Bundesrat Guy Parmelin sei deshalb von der Kommission gebeten worden, sich für eine koordinierte, eigenständige Regelung unter den Hochschulen einzusetzen. Wie Kommissionssprecher Emmanuel Amoos (sp, VS) zudem erläuterte, wolle Bildungsminister Parmelin die Fragen an der Konferenz der Schweizer Hochschulen im November 2023 thematisieren. Eine Mehrheit zeigte sich damit zufrieden und die Initiative war erledigt.

Kein Gendern an den Hochschulen und Forschungsanstalten des Bundes (Pa. Iv. 22.475)

Der Bundesrat soll dazu angehalten werden, die Ursachen für die Stagnation der Studierendenanzahl in den Bereichen Architektur, Bauwesen und Geomatik an den ETH in einem Bericht darzulegen. Die Industrie beklage einen Fachkräftemangel in diesen Disziplinen, weshalb der Bundesrat Lösungen aufzeigen solle, um die Studierendenanzahl zu erhöhen und Abhilfe auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, erklärte Postulant Jean-Pierre Grin (svp, VD) in der Sondersession im Mai 2023 sein Anliegen. Bundesrat Guy Parmelin zeigte im Rat auf, dass die beiden ETH bereits heute viel Effort leisteten, um die MINT-Fächer anzupreisen. Das Bundesamt für Statistik gehe zudem davon aus, dass an den beiden ETH, der Università della Svizzera italiana sowie an den Fachhochschulen bis 2029 ein Anstieg der Studierendenzahlen in den entsprechenden Fächern von vier bis fünf Prozent zu erwarten sei. Aus diesem Grund erachte es der Bundesrat nicht als nötig, die Situation in einem Postulatsbericht darzulegen. Die Fraktionen der GLP und der FDP waren zusammen mit der beinahe geschlossen stimmenden SVP-Fraktion und wenigen Mitgliedern der Mitte-Fraktion hingegen der Ansicht, ein Bericht zur Klärung der Situation sei angebracht. Mit 99 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen nahm der Nationalrat das Postulat in der Folge an.

Eidgenössische Technische Hochschulen: Stagnation der Anzahl Studierenden in den Bereichen Architektur, Bauwesen und Geomatik! (Po. 21.3839)

Die Einführung der «neuen Gendersprache» sei bei den vom Bund geführten und finanzierten Hochschulen ETH und EPFL sowie in den Bundes-Forschungsanstalten zu verbieten. Das forderte Therese Schläpfer (svp, ZH) mit einer im September 2022 eingereichten parlamentarischen Initiative. Gendern gehöre nicht zur Ausbildung auf dem technischen Gebiet, verwirre die Studierenden, lenke diese von den eigentlichen Aufgaben ab und behindere den Austausch mit anderen Hochschulen im deutschsprachigen Raum, so die Zürcherin. Das generische Maskulin sei zudem, wie das generische Feminin für die Mehrzahl, eine Eigenheit der deutschen Sprache. Im April 2023 beschäftigte sich die WBK-NR mit der Initiative und beantragte ihrem Rat mit 14 zu 9 Stimmen, ihr keine Folge zu geben. Die Mehrheit begrüsste die sachgerechte, klare, bürgerfreundliche und geschlechtergerechte Sprache der Bundesbehörden und technischen Hochschulen, wie sie im Sprachengesetz festgehalten ist. Die Kommission bat indes Bildungsminister Guy Parmelin schriftlich, sich für «eine einheitliche Anwendung einer inklusiven Sprache im Schweizerischen Hochschulbereich einzusetzen». Eine Minderheit war hingegen der Ansicht, Gendern würde die Texte komplizierter machen und zu Diskriminierungen führen, weshalb der Initiative Folge zu geben sei.

Kein Gendern an den Hochschulen und Forschungsanstalten des Bundes (Pa. Iv. 22.475)

Im Dezember 2022 gab der ETH-Rat bekannt, dass der Frauenanteil bei den Neuernennungen von Professorinnen und Professoren im Jahr 2022 auf 41,7 Prozent gesteigert werden konnte. Bereits in den letzten Jahren lag dieser Wert immer über 30 Prozent, was den Frauenanteil an der Professorenschaft insgesamt immer weiter steigere. Dem ETH-Rat sei die Chancengleichheit und die Steigerung des Frauenanteils, insbesondere auf der Stufe der Professuren, ein wichtiges Anliegen. Diese Erhöhung stelle aber auch eine grosse Herausforderung dar, vornehmlich für die technischen Bereiche, erklärte der ETH-Rat weiter.

ETH-Bereich erhöht Frauenanteil

Im Oktober 2022 veröffentlichte der Bundesrat einen Ergebnisbericht zur Vernehmlassung eines Vorentwurfs zur Änderung des AIG. Die Gesetzesänderung beabsichtigt die Einführung erleichterter Zulassungsbedingungen in den Arbeitsmarkt für Personen ohne Schweizer Pass aber mit Schweizer Hochschulabschluss. 23 von 25 stellungnehmenden Kantonen stimmten dem Entwurf zu, während sich lediglich der Kanton Zug dagegen positionierte und der Kanton Bern der Vorlage nur unter der Bedingung Unterstützung zusagte, dass die Zulassung und der Aufenthalt tatsächlich an die Erwerbstätigkeit geknüpft werde. Der Kanton Zug bemängelte, dass die beabsichtigte Gesetzesänderung eine zu breite Bevölkerungsgruppe umfasse. Die FDP, die GLP und die Mitte unterstützten den Gesetzesentwurf vollends, die SP lediglich im Grundsatz und die SVP sprach sich vehement dagegen aus, da dadurch die Nettozuwanderung erhöht werden würde. Die SP war der Ansicht, dass die Hürden im vorliegenden Entwurf zu hoch gefasst seien und nicht nur Arbeitnehmende mit Hochschulabschluss berücksichtigt werden sollten. Weiter äusserten auch Dachverbände der Wirtschaft, namentlich der SAV, der SGV, der SGB und economiesuisse, Unterstützung für den Vernehmlassungsentwurf. Für Travail.Suisse fehlte hingegen in der Vorlage eine Einschätzung, welchen Einfluss die Gesetzesänderung in Zukunft auf den Schweizer Arbeitsmarkt haben könnte. Daneben bekundeten 32 interessierte Kreise Interesse an der Vorlage und begrüssten diese – darunter Organisationen aus dem Hochschul- und Wirtschaftsbereich und dem Gastgewerbe.
Obschon ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden die Vorlage also im Grunde unterstützte, wurde Kritik am Entwurf geäussert. Während eine Reihe von Teilnehmenden begrüsste, dass die Motion Dobler (fdp, SG; Mo. 17.3067) im Rahmen einer Änderung des AIG durchgesetzt werde, wünschte sich die FDP angesichts der zeitlichen Dringlichkeit lieber eine Umsetzung auf Verordnungsstufe. Unter anderem äusserte der SGB Bedenken, dass die Schweiz mit entsprechenden Bestimmungen ihren Status als «Brain-Drain-Profiteurin» weiter verstärken könnte und wünschte sich eine verstärkte Zusammenarbeit mit von Brain-Drain betroffenen Staaten sowie entsprechende bilaterale Austauschprogramme. Die SVP dagegen forderte, dass diese Personengruppe weiterhin in das Gesamtkontingent an erteilten Aufenthaltsbewilligungen fallen solle, ausländische Studierende mindestens die Hälfte der Kosten für das Studium selber tragen müssen und die erleichterte Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt ausschliesslich Absolvierenden aus dem MINT-Bereich offen stehen solle. Tourismus- und Gastgewerbeorganisationen sowie Hotelfachschulen schliesslich schlugen vor, den Geltungsbereich der Änderung auf «Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Abschluss der Tertiärstufe» auszuweiten, statt sich lediglich auf Hochschulabsolventinnen und -absolventen zu konzentrieren.

Erleichterte Zulassung zum Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss (BRG 22.067)
Dossier: Zulassung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Zwei Tage nach dem Erstrat setzte sich der Ständerat mit dem Nachtrag Ia zum Voranschlag 2022 auseinander, wobei Johanna Gapany (fdp, FR) die Vorlage im Namen der Kommission darlegte. Auf keinen Widerstand in der FK-SR waren die drei ausserordentlichen Covid-19-Kredite für den Erwerbsersatz (CHF 1.7 Mrd.), für die kantonalen Härtefallmassnahmen (CHF 900 Mio.) und für die ALV (CHF 800 Mio.) gestossen. Stillschweigend hiess auch der Ständerat diese in der Folge gut. Auch die CHF 11 Mio. für die Fertigstellung eines ETH-Gebäudes genehmigte der Ständerat ohne Minderheitsantrag, auch wenn sich die Kommission mit der Situation unzufrieden zeigte: «Des questions ont été posées concernant la procédure d'adjudication des travaux», betonte die Kommissionssprecherin.
Neu lag dem Rat nun aber auch ein Antrag der Kommission auf zwei zusätzliche Kredite über insgesamt CHF 100 Mio. vor, mit denen der Bundesrat Abnahmegarantien für Medikamente für immunsupprimierte Personen abschliessen und diese Medikamente in der Folge beschaffen wollte. Dies war in drei Motionen (Mo. 21.4632, Mo. 22.3005, Mo. 22.3018) gefordert worden, wobei eine davon bisher vom Nationalrat angenommen worden war. Kommissionssprecherin Gapany betonte, dass zur Verwendung der entsprechenden Kredite zuerst die nötige gesetzliche Grundlage geschaffen werden müsse. Finanzminister Maurer beantragte die zwei Kredite zur Ablehnung. Mit deren Annahme würde man den Nationalrat überrumpeln – die FK-NR könne diese vor der Ratssitzung nicht mehr debattieren –, zudem lege der Bundesrat in der Sommersession einen zusätzlichen Nachtragskredit für Impfungen vor, wobei man eine Gesamtbeurteilung vornehmen werde. Mit 36 zu 5 Stimmen (bei 1 Enthaltung) nahm der Ständerat die entsprechenden Kredite dennoch an, nachdem verschiedene Sprechende deren Dringlichkeit unterstrichen hatten.
Abschliessend diskutierte auch der Ständerat über die Krediterhöhung für Notschutzmassnahmen gegen den Wolf. Die Kommission hatte diesen vom Nationalrat ergänzten Kredit nicht vorberaten, ein Einzelantrag Engler (mitte, GR) verlangte jedoch Zustimmung. Wie bereits Mike Egger (svp, SG) im Nationalrat betonte auch Stefan Engler die Relevanz dieser zusätzlichen Gelder und unterstrich die bestehende gesetzliche Grundlage. Nach verschiedenen unterstützenden Wortmeldungen sprach sich der Ständerat mit 41 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung für die temporären Notschutzmassnahmen gegen den Wolf aus. Mit einer Differenz bezüglich der Kredite für die Medikamente für immunsupprimierte Personen musste der Nachtrag Ia somit ins Differenzbereinigungsverfahren.

Nachtrag I zum Voranschlag 2022 (BRG 22.007)
Dossier: Bundeshaushalt 2022: Voranschlag und Staatsrechnung

Die Forderung von Martina Munz (sp, SH), den ETH-Bereich zu einem international führenden Nachhaltigkeitsnetzwerk zu entwickeln, stand in der Wintersession 2021 auf der Traktandenliste des Ständerates. Die kleine Kammer entschied sich für die Ablehnung der entsprechenden Motion, nachdem WBK-SR-Sprecher Jakob Stark (svp, TG) und Bildungsminister Parmelin dargelegt hatten, dass das Anliegen der Motion bereits erfüllt sei. So sei die ETH bezüglich der nachhaltigen Entwicklung einerseits bereits mustergültig unterwegs und andererseits habe der Bundesrat im Rahmen seiner Kompetenzen den Aspekt der Nachhaltigkeit bereits an verschiedenen Stellen in die strategischen Ziele für den ETH-Bereich für die Periode 2021-2024 aufgenommen.

ETH zum weltweit führenden Nachhaltigkeitsnetzwerk mit Best-Practice-Anwendungen entwickeln (Mo. 19.3612)

In Erfüllung einer Motion Dobler (fdp, SG; Mo. 17.3067) eröffnete der Bundesrat Ende Oktober 2021 die Vernehmlassung zu seinem Vorentwurf zu einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, mit der er Personen ohne Schweizer Pass aber mit Schweizer Hochschulabschluss (Master oder Doktorat) den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern will. Dadurch, dass diese Personengruppe zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Bereichen mit «ausgewiesenem Fachkräftemangel» von geltenden Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen ausgenommen werden, soll besagter Fachkräftemangel abgeschwächt werden. Die Vernehmlassung dauert bis Februar 2022.

Erleichterte Zulassung zum Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss (BRG 22.067)
Dossier: Zulassung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Der Ständerat befasste sich in der Sommersession 2021 mit der Forderung nach einer Sensibilisierungskampagne gegen Belästigungen an den ETH. Dieses von der WBK-NR eingebrachte Anliegen stiess grundsätzlich auch in der WBK-SR auf Zuspruch, wie Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) erläuterte. Die Kommissionsmehrheit beantragte jedoch die Ablehnung der Motion, weil der ETH-Bereich bereits zahlreiche Schritte zur Sensibilisierung unternommen habe. Marina Carobbio Guscetti (sp, TI) deutete eine allfällige Ablehnung der Motion als falsches Signal. Sie forderte im Namen der Kommissionsminderheit die Annahme des Vorstosses, da es notwendig sei, einen umfassenden kulturellen Wandel herbeizuführen. Auch müssten die Studierenden stärker einbezogen werden, dies sei bis anhin nicht geschehen.
Die kleine Kammer folgte in der anschliessenden Abstimmung der Kommissionsmehrheit und lehnte die Motion mit 22 zu 14 Stimmen ab.

Kampagne gegen Belästigungen an den ETH (Mo. 21.3010)

Nationalrätin Martina Munz (sp, SH) beabsichtigte mit einer im Juni 2019 eingereichten Motion, den ETH-Bereich zu einem international führenden Nachhaltigkeitsnetzwerk zu entwickeln, dies sowohl in Lehre und Forschung als auch im operativen Bereich. Munz war der Ansicht, dass die Institutionen der ETH noch mehr leisten müssten, um sich zu einem «international herausragenden Netzwerk» mit Best-Practice-Anwendungen zu mausern. Der Campus Hönggerberg in Zürich würde sich beispielsweise besonders eignen, um in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Konsumation und Beschaffung vorbildliche, nachhaltige Lösungen zu entwickeln, argumentierte die Motionärin.
Der Bundesrat zeigte viel Verständnis für das Anliegen der Sozialdemokratin, beantragte aber dennoch die Ablehnung der Motion, da der ETH-Bereich bereits heute grosse Anstrengungen bei der Erforschung und der Umsetzung nachhaltiger Lösungen erbringe. Gute Beispiele seien etwa das PSI, welches wichtige Impulse für den nachhaltigen Wandel des Schweizer Energiesystems liefere, oder auch der ETH-Mensabereich, der konsequent von Einweg- auf Mehrwegverpackungen umgestellt worden sei.
Der Nationalrat beschäftigte sich in der Sommersession 2021 mit dem Vorstoss. In diesem Rahmen bekräftigte Martina Munz ihre Haltung, dass der ETH-Bereich noch nachhaltiger werden müsse; das erklärte Ziel von 50 Prozent weniger Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Jahr 2006 sei zu wenig ambitioniert. Nachdem Bildungsminister Guy Parmelin noch einmal die Haltung des Gesamtbundesrates dargelegt hatte, kam der Vorstoss zur Abstimmung. Die grosse Kammer sprach sich mit 105 zu 85 Stimmen (bei vier Enthaltungen) für die Annahme der Motion aus. Die ablehnenden Stimmen stammten von der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion, von einer grossen Mehrheit der FDP.Liberalen-Fraktion sowie von einigen Mitgliedern der Mitte-Fraktion.

ETH zum weltweit führenden Nachhaltigkeitsnetzwerk mit Best-Practice-Anwendungen entwickeln (Mo. 19.3612)

Der Bundesrat publizierte im April 2021 die strategischen Ziele für den ETH-Bereich für die Periode 2021-2024. Der ETH-Bereich umfasst die ETHZ, die EPFL sowie die vier Forschungsanstalten EAWAG, WSL, EMPA und PSI.
Die Regierung erwartete, dass der ETH-Bereich weiterhin eine ausgezeichnete Lehre anbietet. Auf dem Gebiet der Forschung solle der ETH-Bereich seine internationale Spitzenposition halten, seine Forschungsinfrastrukturen weiterentwickeln und sie der Forschungscommunity anbieten. Auch soll er die Zusammenarbeit mit den kantonalen Hochschulen, mit privaten Schweizer Forschungsinitiativen sowie mit international führenden Institutionen intensivieren. Betreffend die Studierenden und die Angestellten machte der Bundesrat die Vorgabe, dass der ETH-Bereich für die besten Studierenden und Forschenden attraktiv bleiben müsse. Des Weiteren solle im Personalbereich dafür gesorgt werden, dass der Frauenanteil in Lehre und Forschung weiter gesteigert und jegliche Art von Diskriminierung und Belästigung beseitigt werden. Überdies sollen die Querschnittthemen Digitalisierung, Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit priorisiert werden.

strategische Ziele für den ETH-Bereich für die Periode 2021-2024

National- und Ständerat einigten sich in der Frühjahressession 2021 auf die Änderung des ETH-Gesetzes. Dafür war eine Einigungskonferenz nötig geworden, da sich die beiden Kammern nach dem Differenzbereinigungsverfahren bei einigen wenigen Punkten noch immer nicht einig waren. Die Einigungskonferenz schloss sich bei allen offenen Punkten dem Vorschlag des Ständerates an. Sie schlug vor, dass den beiden ETH und den Forschungsanstalten in wichtigen Bereichen kein Beschwerderecht gegen Entscheide des ETH-Rates zustehen soll. Zudem soll der Bundesrat (und nicht der ETH-Rat) die Mitglieder der ETH-Beschwerdekommission wählen; auch soll es dem Bundesrat obliegen, die Geschäftsordnung der Beschwerdekommission zu erlassen. Dabei müssen aber mindestens vier Mitglieder der Kommission dem ETH-Bereich angehören. In den Schlussabstimmungen stimmten die beiden Räte dem Vorschlag der Einigungskonferenz jeweils einstimmig zu.

Botschaft zur Änderung des ETH-Gesetzes (BRG 19.065)

Im Januar 2021 reichte die WBK-NR eine Motion ein, in welcher sie forderte, dass der ETH-Rat beauftragt wird, rasch eine Sensibilisierungskampagne gegen Belästigungen an den ETH umzusetzen.
Der Bundesrat erklärte, dass er das Anliegen unterstütze und empfahl folglich die Annahme der Motion.
Der Nationalrat nahm den Vorstoss in der Frühjahrssession 2021 diskussionslos an.

Kampagne gegen Belästigungen an den ETH (Mo. 21.3010)

Im März 2021 verabschiedete der ETH-Rat seine neue Gender Strategie für die Jahre 2021-2024. Die Strategie gilt für den ganzen ETH-Bereich (ETHZ und EPFL) und verfolgt das Ziel, den Frauenanteil in Lehre und Forschung, allen voran in den Führungspositionen, weiter zu steigern. Die Strategie beinhaltet fünf Schwerpunkte: Für die Verankerung der Chancengleichheit in den Institutionen sieht die Strategie vor, dass alle Institutionen des ETH-Bereichs einen eigenen Equal Opportunities Plan beziehungsweise einen Gender Action Plan erstellen. Anhand von Monitoringberichten soll analysiert werden, ob die von den einzelnen Institutionen gesetzten Ziele erreicht wurden. Des Weiteren werden alle Institutionen dazu angehalten, Massnahmen zu ergreifen (beispielsweise Workshops durchzuführen), um die Mitarbeitenden bezüglich Geschlechterstereotypen und geschlechtsbezogenen Vorurteilen zu sensibilisieren. Diskriminierung, Mobbing, Drohungen, Gewalt und sexuelle Belästigung müssten entschieden zurückgewiesen und sanktioniert werden. Auch solle stets die Lohngleichheit sowie die Gleichbehandlung des Zugangs zu Ressourcen gewährleistet sein. Für die Erhöhung des Frauenanteils wurden die verschiedenen ETH-Institutionen dazu angehalten, quantitative Ziele festzulegen. Um diese Zielwerte zu erreichen, wurden die beiden Hochschulen aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, um mehr Frauen für ihre Bachelor- und Master-Studiengänge zu begeistern, in denen Frauen zurzeit untervertreten sind. Währenddem soll bei den anderen Institutionen des ETH-Bereichs der Frauenanteil auf Doktorats- und Postdoc-Stufe sowie bei Leitungspositionen erhöht werden. Zudem soll auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter gestärkt werden. Im Schwerpunkt Life-Domain-Balance werden als Ziel flexible Arbeitsmodelle und eine Steigerung der Familienfreundlichkeit angestrebt, um eine gute Balance der verschiedenen Lebensbereiche zu ermöglichen. Schliesslich wird auch die Lehre und Forschung beauftragt, Genderfragen zu thematisieren. Personen, die in der Lehre tätig oder für Beurteilungen oder Laufbahnentwicklung zuständig sind, sollen dahingehend sensibilisiert werden, dass es zu geschlechtsspezifischen Differenzen betreffend Lernstrategien oder der Selbstwirksamkeitserwartung kommen kann.
Die Institutionen des ETH-Bereichs wollen für die Umsetzung dieser Strategie insgesamt rund CHF 13 Mio. ausgeben.

ETH-Rat verabschiedet die neue Gender Strategie

In der Wintersession 2020 beugten sich sowohl National- als auch Ständerat je ein zweites Mal über die Änderung des ETH-Gesetzes. Die Räte konnten sich dabei im Bereich Videoüberwachung einigen. Es soll von nun an möglich sein, Videoaufnahmen nicht nur in Verfahren, sondern auch in anonymisierter Form zur Schulung und zur Unfallverhütung zu gebrauchen. Es bestehen jedoch weiterhin zwei Differenzen: Die Räte waren sich uneins, wer die Mitglieder der internen ETH-Beschwerdekommission wählen soll. Der Nationalrat und der Bundesrat sprachen sich für den ETH-Rat aus, der Ständerat präferierte den Bundesrat als Wahlbehörde. Bei der Frage des Beschwerderechts gegen Entscheide des ETH-Rates brachte Benedikt Würth (cvp, SG) im Ständerat erfolgreich einen Antrag ein, der dem Nationalrat entgegenkommen soll. Dieser Antrag sieht vor, dass in einigen Bereichen eine Beschwerde gegen Entscheide des ETH-Rates eingereicht werden kann, in anderen Gebieten, etwa beim Personalwesen, müsse der ETH-Rat aber endgültig entscheiden können. Als nächstes wird sich wieder der Nationalrat mit der Gesetzesrevision befassen.

Botschaft zur Änderung des ETH-Gesetzes (BRG 19.065)

Der Ständerat behandelte in der Herbstsession 2020 die Änderung des ETH-Gesetzes und schuf dabei einige Differenzen zum Nationalrat, der das Geschäft im Sommer 2020 diskutiert hatte. Die kleine Kammer hiess die Revision des Gesetzes grundsätzlich gut, Eintreten wurde denn auch ohne Gegenantrag beschlossen und in der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz einstimmig gutgeheissen.
Eine erste Differenz schuf der Ständerat bei der Beschwerdemöglichkeit gegen aufsichtsrechtliche Massnahmen des ETH-Rates vor dem Bundesverwaltungsgericht. Er entschied hier auf Linie Bundesrat und schloss diese Beschwerdemöglichkeit gegen verbindliche Weisungen des ETH-Rates aus. Eine Minderheit Baume-Schneider (sp, JU), welche dem Entscheid des Nationalrates folgen wollte, blieb chancenlos. Eine weitere Differenz schuf das Stöckli mit der Annahme eines Einzelantrags von Thomas Hefti (fdp, GL), gemäss welchem die ETH-Beschwerdekommission künftig vom Bundesrat und nicht vom ETH-Rat selber gewählt werden soll. Schliesslich entschied der Ständerat auch, dass die Aufnahmen, welche im Rahmen der Videoüberwachung entstehen, nicht nur in Verfahren, sondern anonymisiert auch zur Schulung und zur Unfallverhütung verwendet werden dürfen. Die grosse Kammer hatte diese weitere Nutzung aus der Vorlage gestrichen. Als nächstes wird sich wiederum der Nationalrat mit der Vorlage befassen.

Botschaft zur Änderung des ETH-Gesetzes (BRG 19.065)