Doppelbesteuerung. Abkommen mit Jordanien (BRG 24.062)

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Im August 2024 publizierte der Bundesrat die Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Jordanien. Der Bundesrat zeigte sich erfreut, dass damit das Netz von Doppelbesteuerungsabkommen im Nahen Osten erweitert werden könne. Mit dem Abkommen, das weitgehend dem BEPS-Projekt der OECD entspreche, könne einerseits Doppelbesteuerung von natürlichen und juristischen Personen verhindert werden und anderseits solle auch Missbrauch verhindert werden, indem dafür gesorgt werde, dass Personen, die weder in Jordanien noch in der Schweiz ansässig sind, nicht von im DBA vorgesehenen Vergünstigungen profitieren können. Das Abkommen enthalte ausserdem eine Amtshilfeklausel. Insgesamt soll das DBA für mehr Rechtssicherheit sorgen und sich positiv auf die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen der beiden Staaten auswirken.

Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2024 mit vier Doppelbesteuerungsabkommen (DBA mit Serbien, DBA mit Angola, DBA mit Deutschland sowie DBA mit Jordanien). WAK-SR-Sprecher Erich Ettlin (mitte, OW) ging kurz auf alle vier in der Kommission unbestrittenen DBA ein und beantragte für die WAK-SR Eintreten sowie die Genehmigung der Abkommen. Nachdem der Ständerat ohne Gegenantrag auf das Geschäft eingetreten war, genehmigte er das Abkommen mit Jordanien einstimmig mit 36 zu 0 Stimmen.

Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen