Die Fusion der Schweizer Zweige der Credit Suisse und der UBS im Sommer 2024 rief auch verschiedene Aufsichtsbehörden in der Schweiz auf den Plan. Anfang Juli fand ein erster formeller Austausch zu den Folgen der Übernahme der CS durch die UBS zwischen dem Preisüberwacher, der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht, der Wettbewerbskommission sowie der Nationalbank statt. Das Treffen diente in erster Linie dazu, den Grundstein für die Koordination der notwendigen Zusammenarbeit zur Erfüllung der unterschiedlichen gesetzlichen Aufträge der Akteurinnen und Akteure zu legen.
Wie der Preisüberwacher in einer Medienmitteilung darlegte, sei ein Bericht der WEKO zum Schluss gekommen, «dass die fusionierte UBS neu in einigen Märkten marktmächtig bzw. marktbeherrschend ist». Darin begründe sich auch seine Zuständigkeit in der Preismissbrauchsüberwachung dieser Märkte. Der Preisüberwacher habe die Vorbereitungsarbeiten für die vorgesehenen Marktbeobachtungen bereits vor einer Weile aufgenommen und stelle die neu fusionierte UBS nun unter Beobachtung. Wie die Aargauer Zeitung im Nachgang dieser Mitteilung ergänzte, sei der Preisüberwacher damit die einzige Aufsichtsbehörde, die in Anbetracht der Fusion Massnahmen ergreife. Denn obschon die WEKO Anhaltspunkte für eine Intervention sehe, war die FINMA zwei Wochen zuvor zum Schluss gekommen, dass die Behörden «keinen Anlass für einen Eingriff» hätten.