Nachdem eine Motion von Damian Müller (fdp, LU; Mo. 23.3176) mit ähnlicher Stossrichtung in der Wintersession 2023 vom Nationalrat erledigt worden war, unternahm Petra Gössi (fdp, SZ) unmittelbar darauffolgend mit einer eigenen Motion einen erneuten Versuch, eine beschleunigte Ausreise von abgewiesenen Asylsuchenden aus Eritrea zu fordern. Der Vorschlag der Schwyzer Ständerätin bestand dabei im Abschluss eines Transitabkommens mit einem Drittstaat. Ein solches hätte für die Schweiz Pioniercharakter, nachdem ein Versuch zum Abschluss eines Transitabkommens mit Senegal im Jahr 2003 gescheitert war. Das damals ausgehandelte Abkommen sah vor, dass das Transitland innert 72 Stunden nach Einreise den abgewiesenen Asylsuchenden identifizieren und entsprechende Reisedokumente beim Konsulat des Herkunftsstaates organisieren müsste. Sollte dies scheitern und könnte eine Weiterreise ins Herkunftsland somit nicht garantiert werden, müsste die Person wieder in die Schweiz zurückgeschickt werden.
In seiner ablehnenden Antwort zeigte sich der Bundesrat skeptisch, ob ein solches Modell tatsächlich funktionieren könnte. Erstens sei sei es fraglich, ob Eritrea eine Rückübernahme von einem Transitland akzeptieren würde und zweitens bezweifelte der Bundesrat aufgrund der damaligen Erfahrungen mit Senegal, ob ein Transitland überhaupt gefunden werden könnte. Zudem relativierte er die Problematik mit Verweis auf die stark rückläufigen Asylanträge aus Eritrea.
Mit 26 zu 16 Stimmen (1 Enthaltung) entschied der Ständerat in der Frühjahrssession 2024 hingegen im Sinne der Motionärin und nahm den Vorstoss an.