Die Fraktion der Grünliberalen forderte mit einer im September 2022 eingereichten Motion den Bundesrat dazu auf, den Schutz der Zivilbevölkerung im Kontext von bewaffneten Konflikten bei der Ausfuhr von Schutzmaterialien höher zu gewichten und diesen damit gegenüber dem Gleichbehandlungsgebot der Konfliktparteien im Kontext des Neutralitätsrechts zu priorisieren. Konkret prangerte die GLP die Praxis des SECO und des Bundesrats an, der Ukraine keine Schutzgüter wie etwa Helme oder Schutzwesten zu liefern. Das SECO und der Bundesrat stützten sich dabei auf eine enge Definition des Neutralitätsrechts, wonach nicht nur Schutzgüter für die Armee, sondern auch Schutzgüter für die Zivilbevölkerung unter das Gleichbehandlungsgebot der Konfliktparteien fielen. Diese Schutzgüter könnten gemäss dieser Definition nämlich auf Umwegen doch noch den Streitkräften zugutekommen und die Kampffähigkeit der Ukraine beeinflussen.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion und begründete dies auch mit den geltenden rechtlichen Grundlagen wie etwa der Güterkontrollverordnung, die es verböten, sogenannte besondere militärische Güter auszuführen.
In der Frühjahrssession 2024 befand sich das Geschäft auf der Traktandenliste der grossen Kammer. Dort plädierte GLP-Vertreter Beat Flach (glp, AG) für eine breitere Auslegung des Völkerrechts, damit die Lieferung von Schutzmaterial an ein Land, das völkerrechtswidrig angegriffen worden ist, möglich wird. Darüber hinaus bestünden bereits Möglichkeiten, solche Schutzgüter farblich zu markieren, damit diese tatsächlich nur der Zivilbevölkerung zu Gute kommt. Anschliessend nahm der Nationalrat die Motion mit 94 zu 91 Stimmen und 7 Enthaltungen an. Die geschlossen stimmenden SVP- und FDP.Liberalen-Fraktionen lehnten den Vorstoss ab.