Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) sollen bis zum Alter von 25 Jahren geschützt werden (Kt.Iv. 23.301)

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Im Dezember 2022 begann ein 18-jähriger afghanischer Asylsuchender, der als unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender (UMA) in die Schweiz eingereist war, in einem Flüchtlingszentrum in Genf Suizid. Dieses tragische Ereignis führte in Genf nicht nur zu einer Demonstration von ungefähr 400 Personen aus dem Umfeld des Verstorbenen, sondern bewegte den Kanton auch dazu, eine Standesinitiative einzureichen, in der dieser vom Bund forderte, UMA bis zum Alter von 25 Jahren und nicht nur bis zu ihrer Volljährigkeit zu schützen. Der Kanton begründete seine Forderung insbesondere mit besagtem Suizid und ganz generell mit der fragilen psychischen Gesundheit von UMA. Der abrupte, durch den 18. Geburtstag erfolgende Statuswechsel erschwere zudem die Planung der individuellen Integration des UMA, die der Kanton als notwendig erachte, da «in der Praxis eine Rückführung so gut wie unmöglich» sei.
Im November 2023 beantragte die SPK-SR mit 6 zu 0 Stimmen (3 Enthaltungen), der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Kommission erachtete es als «willkürlich», die Minderjährigkeit nur für eine bestimmte Kategorie von Personen neu zu definieren. Darüber hinaus äusserte die SPK-SR die Befürchtung, dass dadurch die Attraktivität der Schweiz als Zielland für junge Asylsuchende erhöht werden könnte. Zuletzt nahm sie die Kantone in die Pflicht und argumentierte, dass es vorderhand in deren Verantwortung liege, Lösungen für eine angemessene Betreuung von jungen Asylsuchenden zu suchen.
Nach dem abschlägigen Antrag der Kommission befasste sich der Ständerat in der Wintersession 2023 mit der Standesinitiative. Da kein Gegenantrag vorlag, stimmte die kleine Kammer dem Antrag der Kommission stillschweigend zu und gab der Standesinitiative keine Folge.

Im Februar 2024 beschloss auch die SPK-NR, einer Standesinitiative aus dem Kanton Genf, welche UMA bis zum Alter von 25 Jahren und nicht nur bis zu ihrem 18. Geburtstag schützen möchte, mit 17 zu 7 Stimmen keine Folge zu geben. Sie fügte dabei dieselben Gründe wie zuvor ihre Schwesterkommission an: Sie wolle kein abweichendes Volljährigkeitsalter für eine bestimmte Kategorie von Personen und sehe die Zuständigkeit in der Betreuung von UMA bei den Kantonen. Eine solche Betreuung würde von zahlreichen Kantonen von Fall zu Fall bereits angeboten; eine Unterstützung für alle UMA «nach dem 'Giesskannenprinzip'» sei indes nicht nötig.