Schutzstatus S. Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern (Mo. 23.3968)

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In der Wintersession 2023 befürwortete der Nationalrat eine Motion seiner SPK, die den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S erleichtern wollte, indem die Bewilligungs- in eine Meldepflicht umgewandelt würde.
Der Bundesrat hatte ebenfalls die Annahme des Vorstosses beantragt. Dennoch kam es im Nationalrat zu einer Abstimmung, da eine Minderheit Bircher (svp, AG) auf Ablehnung plädierte. Diese fand jedoch über die geschlossen dagegen stimmende Fraktion der SVP hinaus keine Unterstützung, womit die Motion mit 128 zu 64 Stimmen vom Erstrat angenommen wurde.

Dossier: Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine

Die SPK-SR empfahl dem Ständerat mit 7 zu 4 Stimmen, der Motion ihrer Schwesterkommission zuzustimmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S erleichtern wollte. Die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, dass die dazu notwendige Anpassung – Anstellungen von Personen mit Schutzstatus S wären nicht mehr länger bewilligungs-, sondern lediglich meldepflichtig – die administrativen Hürden für Arbeitgebende verringern sowie die Flexibilität bei der Einstellung erhöhen würde. Eine Kommissionsminderheit beantragte die Ablehnung der Motion, da sie das heutige Verfahren bereits als ausreichend einfach erachtete und weil durch die Umstellung eine vorgängige und systematische Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen entfallen würde. In der Frühjahrssession 2024 folgte der Ständerat mit 29 zu 15 Stimmen (1 Enthaltung) seiner Kommissionsmehrheit und überwies den Vorstoss somit an den Bundesrat.

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