Probleme bei der zwangsweisen Rückführung nach Algerien angehen (Mo. 23.3032)

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Ebenso wie im Falle von Eritrea sorgte sich Damian Müller (fdp, LU) auch um Probleme bei der zwangsweisen Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden nach Algerien. Müller forderte den Bundesrat im Februar 2023 mittels einer Motion auf, in Brüssel mit Bezug auf den Schengener Kodex zu intervenieren und Massnahmen gegen Algerien wegen fehlender Kooperation bei der zwangsweisen Rückführung zu verlangen. In seiner Stellungnahme widersprach der Bundesrat dem Motionär und empfahl dem Parlament, die Motion abzulehnen. Nach zwei bilateralen Migrationsdialogen im Jahr 2022 zwischen der Schweiz und Algerien hätten entsprechende, bereits vorher begonnene Verhandlungen abgeschlossen werden können, womit die Rückkehr «auf allen Vollzugsstufen» nun funktioniere. Mittlerweile seien die Rückkehrwerte nicht nur so hoch wie noch nie für Algerien, sondern im Jahr 2022 sogar so hoch wie für fast kein anderes Land – abgesehen von den zahlenmässig noch höheren Ausreisen in die Ukraine.
In der ständerätlichen Ratsdebatte, die in der Sommersession 2023 stattfand, widersprach der Motionär jedoch der zuständigen Bundesrätin: Man müsse die Zahlen nicht nur absolut, sondern auch relativ betrachten. Aufgrund der stark zunehmenden Asylgesuche aus Algerien sei die Zahl der Fälle im Rückführungsunterstützungsprozess gar leicht gestiegen. Zudem erwähne die Regierung in ihrer Stellungnahme nicht, ob auch Rückführungen via Sonderflüge oder über den Seeweg möglich seien – Letzteres fordere eine überwiesene Motion aus seiner Feder (Mo. 20.4477), die noch nicht erfüllt sei. Die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider war auch der Ansicht, dass die Asylgesuche aus Algerien zum gegebenen Zeitpunkt «extrêmement nombreuses» seien. Sie verwies jedoch auf die weiterhin positiven Entwicklungen bei den Ausreisen. Die geforderte Intervention könne sich aufgrund der stark verbesserten Situation kontraproduktiv auf die Beziehungen mit Algerien auswirken. Im Anschluss sprach sich jedoch eine klare bürgerliche Ratsmehrheit mit 28 zu 11 Stimmen (3 Enthaltungen) für die Motion aus.

Da sich die Zusammenarbeit mit Algerien seit 2022 stark verbessert habe und die Annahme einer Motion Müller (fdp, LU), welche die Forcierung der Zusammenarbeit mit Algerien zwecks Erhöhung der Rückführungen forderte, daher nicht mehr erforderlich sei, beantragte die mit 13 zu 9 Stimmen gefällte Mehrheit der SPK-NR ihrem Rat die Ablehnung der Motion. In der Wintersession 2023 folgte der Nationalrat jedoch dem Ständerat und der Kommissionsminderheit und nahm die Motion mit 93 zu 91 Stimmen (6 Enthaltungen) an. Für die Motion stimmten die geschlossenen Fraktionen der SVP und FDP, unterstützt von einem Mitglied der Mitte-Fraktion. Gemäss der obsiegenden Minderheit Glarner (svp, AG) soll mit Annahme der Motion ein Signal an den Bundesrat gesendet werden, dass die «Ausschaffungsquote von abgewiesenen Asylsuchenden [...] unbefriedigend» sei.