Adoptionen und Herkunftssuche (Pa. Iv. 22.428)

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Im April 2022 lancierte die RK-NR eine parlamentarische Initiative mit dem Ziel, eine Gesetzesgrundlage zur Bundesfinanzierung der Herkunftssuche bei Auslandsadoptionen zu schaffen. Damit könnte der Bund private Organisationen bei der Herkunftssuche finanziell unterstützen. Private Institutionen könnten im Ausland oft effektiver agieren als staatliche Akteure und hätten sich auch bereits ein spezifisches Know-How auf diesem Gebiet angeeignet, argumentierte die Kommission. Beim Einzelfall seien zwar weiterhin die Kantone verantwortlich, der Bund könne aber allgemeine Unterstützungsleistungen für kantonale Projekte bereitstellen. Die RK-SR überzeugte das Anliegen indes nicht, weshalb diese der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission im Herbst 2022 mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gab.

Entgegen dem Entscheid ihrer Schwesterkommission im Herbst 2022 wollte die RK-NR ihrer eigenen parlamentarischen Initiative zur Schaffung einer Gesetzesgrundlage zur Bundesfinanzierung der Herkunftssuche bei Auslandsadoptionen einstimmig Folge geben. Mit ihrem entsprechenden Antrag zuhanden des Nationalrats brachte sie die wahrgenommene Notwendigkeit einer Finanzierungsmöglichkeit auf Bundesebene abermals zum Ausdruck. In der Wintersession 2022 gelangte die Initiative in den Nationalrat, der ihr stillschweigend Folge gab.

Auch nach der zweiten Vorprüfung hielt die Mehrheit der RK-SR mit 6 zu 4 Stimmen (1 Enthaltung) an ihrem Antrag fest, einer parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission zur Schaffung einer Gesetzesgrundlage zur finanziellen Unterstützung privater Organisationen bei der Herkunftssuche bei Auslandsadoptionen keine Folge zu geben. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit anerkannte zwar die damaligen Fehler der Schweizer Behörden in Zusammenhang mit den während den Siebziger- bis Neunzigerjahren stattgefundenen illegalen Adoptionen von Kindern aus Sri Lanka. Sie zeigte sich jedoch überzeugt, dass diese Fehler in erster Linie den kantonalen Behörden zuzuschreiben seien, weswegen sie es nicht als angezeigt erachtete, dass der Bund für die Herkunftssuche finanzielle Mittel bereitstellt. Anders sah dies eine linke Kommissionsminderheit. Zwar seien die Kantone zuständig für die Adoptionsverfahren. Aber auch der Bund hätte die Möglichkeit gehabt, Beschwerde gegen die Entscheide der kantonalen Behörden einzulegen, so Minderheitensprecher Sommaruga (sp, GE) im Ständerat. Ebenfalls hätten die Bundesbehörden bei der Visaerteilung intervenieren können, spätestens nachdem die Problematik 1982 auch durch die Schweizer Presse publik gemacht worden sei, so Sommaruga weiter. Im Ständerat konnte die linke Kommissionsminderheit aber nicht über ihre Ränge hinaus punkten und die kleine Kammer gab der Initiative mit 31 zu 10 Stimmen keine Folge. Das Anliegen war damit erledigt.