Mitte September 2024 legte der Bundesrat die Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der EBWE zugunsten der Ukraine und über die Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE vor. Der Bundesrat erläuterte, dass die Anteilseigner der EBWE (also die Mitgliedstaaten) im Dezember 2023 beschlossen hatten, eine Kapitalerhöhung um EUR 4 Mrd. zugunsten der Ukraine durchzuführen. Die einzelnen Mitgliedstaaten seien nun dazu aufgerufen, sich an dieser Kapitalerhöhung zu beteiligen; diesem Aufruf wollte der Bundesrat mit einem Kredit von rund CHF 96 Mio. nachkommen. Dem entsprechenden Bundesbeschluss war zu entnehmen, dass rund CHF 92 Mio. tatsächlich einbezahlt würden, der Restbetrag diene als Reserve bei Wechselkursschwankungen. Der Bundesrat argumentierte, dass die Kapitalerhöhung das Engagement der Schweiz für die Ukraine weiterführe und auch auch für den Schweizer Privat- und Finanzsektor lukrativ sein könnte, wenn sich Schweizer Unternehmungen bei von der Bank finanzierten Projekten beteiligten.
In einem zweiten Bundesbeschluss, der inhaltlich nicht mit dem Bundesbeschluss zur Ukraine verknüpft war, beantragte der Bundesrat die Ermächtigung, der Änderung des ersten Artikels des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE zustimmen zu dürfen, wonach die Geschäftstätigkeit der Bank auf die Subsahara-Region sowie auf den Irak ausgeweitet wird.