Im Februar 2025 nahm der Bundesrat Stellung zum Entwurf der RK-SR zur Verankerung der Unverjährbarkeit von Mord im StGB und im MStG. Obwohl er die Eingrenzung der Unverjährbarkeit ausschliesslich auf Mord begrüsste, lehnte der Bundesrat den Entwurf dennoch ab. Die Regierung schloss sich dabei den Argumenten der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden an, wonach dadurch zu hohe Erwartungen bei Opferangehörigen geweckt würden, der technologische Fortschritt heute Delikte schneller aufklären liesse und der Verjährung eine wichtige Rolle bei der Wiederherstellung des gesamtgesellschaftlichen Rechtsfriedens zukomme. Die Regierung kritisierte den Entscheid der ständerätlichen Rechtskommission, den Entwurf dem Ständerat nach der Vernehmlassung unverändert zu unterbreiten, obwohl mehrfach eine vertiefte Prüfung der grossen Differenzen zwischen den Verjährungsfristen von Mord, vorsätzlicher Tötung und Totschlag angeregt worden war. Der Bundesrat schlug daher vor, die 15-jährige Frist zur Verfolgungsverjährung von Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren sanktioniert würden, im Sinne der Vernehmlassungseingaben zu prüfen.
Die RK-SR nahm die Stellungnahme des Bundesrats zur Kenntnis, entschied aber mit 6 zu 3 Stimmen (2 Enthaltungen), den Entwurf weiterhin unverändert dem Ständerat zu unterbreiten.