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Im Februar 2025 beriet die KVF-NR eine Standesinitiative des Kantons Jura, deren Ziel es war, durch einen attraktiveren öffentlichen Verkehr (ÖV) CO2-Emissionen zu reduzieren. Die zentrale Forderung der Initiative nach günstigeren Preisen bei den SBB lehnte die Kommissionsmehrheit ab. Die Transportunternehmen und nicht der Bund seien verantwortlich dafür, Ticketpreise im ÖV festzulegen. Auch würden die angespannte Lage des Bundeshaushalts und die kontinuierlich steigenden Nutzungszahlen des ÖV gegen die Annahme der Standesinitiative sprechen. «Mobilität soll und darf einen angemessenen Preis haben», so die KVF-NR in einer Medienmitteilung. Insgesamt gab die Kommission der Standesinitiative mit 16 zu 7 Stimmen (ohne Enthaltungen) keine Folge.

Transports publics plus attractifs (Iv. ct. 23.314)

Im Jahr 2024 forderten gleich vier Kantone mittels Standesinitiativen die Einführung einer Elternzeit; eine davon stammte vom Kanton Jura. Im Unterschied zu den Standesinitiativen der Kantone Wallis und Tessin liess dieser die Dauer der Elternzeit jedoch offen. Dabei präferierte der Kanton Jura eine Lösung für die Elternzeit auf Bundesebene. Dies im Unterschied zur vierten Standesinitiative aus dem Kanton Genf, die dem Titel ihrer Initiative zufolge den Weg über kantonale Lösungen beschreiten wollte, ansonsten jedoch ebenfalls offen formuliert war. Während die SGK-SR den beiden offen formulierten Standesinitiativen im Januar 2025 mit 10 zu 2 Stimmen (1 Enthaltung) grossmehrheitlich Folge gab, lehnte sie die beiden anderen Kantonsinitiativen, die weniger Spielraum bei der Ausgestaltung zuliessen, mit 7 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung) ab.

Congé parental. Vers une solution au niveau national (Iv.ct. 24.310)
Dossier: Objets parlementaires concernant le congé de paternité et le congé parental

Jahresrückblick 2024: Föderativer Aufbau

Autorinnen: Marlène Gerber und Marie Del Priore

Wichtige im Jahr 2024 geführte Diskussionen rund um den Föderalismus standen in Zusammenhang mit den angespannten Bundesfinanzen. Einer Kürzung des Kantonsanteils an den direkten Bundessteuern, die der Bundesrat ursprünglich in seinem Entwurf über erste Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 vorgesehen hatte, standen die Kantone klar ablehnend gegenüber, worauf der Bundesrat nach der Vernehmlassung auf diese Massnahme verzichtete. Im Gegenzug wollte er jedoch ebenfalls darauf verzichten, sich an den ausserfamiliären Betreuungskosten von Eltern zu beteiligen, da er eine solche Unterstützung als Aufgabe der Kantone verstand. Auch die im September vom Bund präsentierten umfassenden Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes dürften die Kantone wohl noch zu spüren bekommen. Dies unter anderem aufgrund eines Berichts, der dem Bund empfahl, auf die Übernahme von Kantonsaufgaben zu verzichten. Die Kantone werden sich im Rahmen der für 2025 in Aussicht gestellten Vernehmlassung zu den Massnahmen äussern können. Im Zusammenhang mit den geplanten Sparmassnahmen nahmen Bund und Kantone auch die Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung 2027 wieder in Angriff.

Die Jurafrage sorgte 2024 ab und zu für Ausschläge in der medialen Berichterstattung zum Themenbereich «Föderativer Aufbau» (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Im September sprachen sich die Stimmberechtigten der Kantone Bern und Jura jeweils deutlich für das Moutier-Konkordat aus, welches die zentralen Punkte zum Kantonswechsel der Gemeinde Moutier in den Jura regelt. Im November nahmen die Stimmberechtigten des Kantons Jura zudem deutlich eine Verfassungsänderung an, mit welcher der neue Bezirk Moutier geschaffen wird. Noch ausstehend ist die Gewährung der Änderung der Kantonsverfassung durch den Bund. Der Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura ist per 1. Januar 2026 vorgesehen.

National- und Ständerat gewährleisteten die meisten im Jahr 2024 diskutierten Änderungen der Kantonsverfassungen ohne grosse Diskussionen. Vorläufig nicht gewährleistet wurde jedoch eine Verfassungsänderung aus Genf, die den Kanton zur Einführung eines 24-wöchigen Elternurlaubs ermächtigen würde. Das Parlament sistierte die Gewährleistung dieser Änderung, um die Entwicklungen auf Bundesebene abzuwarten: Ende des Vorjahres hatte der Bundesrat eine Änderung der Erwerbsersatzordnung in die Vernehmlassung gegeben, mit der den Kantonen auch die entsprechende Kompetenz eingeräumt würde, weitergehende Lösungen als der Bund zu beschliessen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung lagen bis Jahresende noch nicht vor.

Was innerkantonale Gemeindefusionen anbelangt, gingen die Printmedien unter anderem der Frage nach, ob die Kantone Gemeindefusionen durch finanzielle Unterstützung aktiv fördern sollen. Während der Berner Grossrat im Berichtsjahr ein entsprechendes totalrevidiertes Gemeindefusionsgesetz verabschiedete, kam diese Möglichkeit im Baselbieter Landrat im Rahmen der Beratung eines Vorstosses zur Sprache. Die geplante Grossfusion um Gruyère (FR) beanspruchte 2024 von allen konkreten Fusionsprojekten in den Zeitungen am meisten Druckerschwärze. Die Planung dieses Projektes, das 25 Gemeinden umfasst hätte, wurde im Juni nach Konsultativabstimmungen in den Gemeinden jedoch bereits in einem frühen Stadium beendet.

Insgesamt fanden die Föderalismus-Diskussionen auch im Jahr 2024 überwiegend ausserhalb der Bundeshausmauern statt. Dennoch befasste sich das Parlament auch mit politischen Geschäften in diesem Themengebiet, wenn auch ohne konkrete Wirkung. So scheiterte eine parlamentarische Initiative mit der Forderung nach einem öffentlichen Register für die Interessenvertretung der Kantone mit Zugangsberechtigung zum Bundeshaus im Vorprüfungsverfahren. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Postulat, das die Prüfung des vollen Ständerechts für beide Basel gefordert hätte. Zu guter Letzt blieb auch eine Motion mit der Forderung nach einer stärkeren Beteiligung ressourcenstarker Kantone am Finanz- und Lastenausgleich ergebnislos.

Jahresrückblick 2024: Föderativer Aufbau
Dossier: Rétrospective annuelle 2024

Im September 2023 reichte der Kanton Jura eine Standesinitiative ein, die durch eine «deutliche Preissenkung bei den Angeboten der SBB» einen attraktiveren ÖV in der Schweiz schaffen wollte. Aufgrund des «Klimanotstandes» ist es gemäss der Begründung des Kantons Jura dringend notwendig, die CO2-Emissionen zu reduzieren, was unter anderem durch das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr (ÖV) möglich sei. Laut dem Initiativtext halten aktuell aber zu hohe Preise viele von diesem Umstieg ab. Die Einführung eines sogenannten «Klimatickets» in Österreich habe gezeigt, dass ein günstiges Generalabonnement grossen Anklang finde und die Nutzung des ÖV erhöhe.

Die vorprüfende KVF-SR erteilte der Standesinitiative eine Absage: mit 8 zu 0 Stimmen (2 Enthaltungen) beschloss die Verkehrskommission, der Initiative keine Folge zu geben. So sei es einerseits Aufgabe der Transportunternehmen, die Preise für ihre Angebote festzulegen. Andererseits unterstütze die Kommission eine finanzielle Förderung der ÖV-Preise zu Zeiten eines angespannten Bundeshaushalts nicht. Weiter hätten die Kantone ihrerseits bereits die Möglichkeit, Tarifvergünstigungen für den ÖV anzubieten.

Im Ständerat wiederholte Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) den Standpunkt der KVF-SR. Daraufhin beschloss die kleine Kammer stillschweigend, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Transports publics plus attractifs (Iv. ct. 23.314)

Dans son message du 27 novembre 2024, le Conseil fédéral propose au Parlement d'approuver la modification du territoire des cantons de Berne et du Jura, ainsi que d'accorder la garantie fédérale de la Constitution révisée du canton du Jura.
Cette modification territoriale découle du transfert de la commune de Moutier vers le canton du Jura. En effet, lors du vote du 28 mars 2021, le corps électoral de la commune bernoise de Moutier a approuvé le changement d'appartenance cantonale impliquant son transfert vers le canton du Jura. En novembre 2023, les gouvernements bernois et jurassiens ont ensuite signé un concordat qui règle les modalités du transfert. Ce concordat a été accepté par les corps électoraux des deux cantons le 22 septembre 2024.
Après examen, cette modification territoriale remplit les exigences de l'article 53, al. 3 (Cst.) de la Constitution fédérale et peut donc être approuvée. De plus, l'article 169 (cst. JU) de la Constitution jurassienne a été abrogé. Intégré en 2013, cet article visait à permettre l’examen de la création d’une nouvelle entité cantonale réunissant le canton du Jura et le Jura bernois. Cependant, la population du Jura bernois ayant rejeté d'ouvrir un processus de création d'un nouveau canton lors de la votation populaire du 24 novembre 2013, l’article est devenu caduc. Par ailleurs, l'abrogation de cet article constituait une exigence du canton de Berne pour approuver le concordat. Après examen, cette modification constitutionnelle est conforme au droit fédéral et peut donc également être approuvée.
Le transfert de la commune de Moutier et l'abrogation de l'article 139 de la constitution du Jura marquent la fin de la Question jurassienne. Si l'arrêté fédéral est accepté par les Chambres, il entrera en vigueur au 1er janvier 2026.

Modification du territoire des cantons de Berne et du Jura (Transfert de la commune bernoise de Moutier). Approbation (MCF 24.083)
Dossier: Moutier et le conflit jurassien
Dossier: Garantie des constitutions cantonales

Im Oktober 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente. Die Volksinitiative war im März 2024 von Volk und Ständen angenommen worden, wobei der Initiativtext keine konkreten Angaben zur Kostendeckung der Zusatzrente enthielt. Der Bundesrat schrieb in seiner Botschaft, «dass die 13. Altersrente nicht über längere Zeit durch die bisherigen Mittel der AHV finanziert werden kann», weswegen er vier Finanzierungsvorschläge ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt habe. Alle Varianten sahen eine Erhöhung der Beitragssätze vor, die teilweise mit einer zusätzlichen Erhöhung der Mehrwertsteuer kombiniert würden. Zudem soll der Bundesbeitrag an die AHV reduziert werden, damit die Bundesfinanzen durch die Finanzierung nicht noch mehr in Schieflage gerieten. Dieser Ausfall des Bundesbeitrags werde je nach Variante unterschiedlich über die Lohnbeiträge, die Mehrwertsteuer oder das AHV-Vermögen kompensiert. Weiter soll die 13. AHV-Rente – analog zur Forderung der überwiesenen Motion Stark (svp, TG; Mo. 24.3221) – erstmals im Dezember 2026 und anschliessend jährlich in toto ausbezahlt und bei der Berechnung der EL nicht berücksichtigt werden.

Die Vernehmlassung fand von Ende Mai 2024 bis Anfang Juli 2024 statt, wobei insgesamt 100 Stellungnahmen (26 Kantone, 7 Parteien, 67 Organisationen und Weitere) eingereicht wurden. Die Vernehmlassungsteilnehmenden waren damit einverstanden, dass die 13. AHV-Rente bei der Berechnung der EL unberücksichtigt bleiben soll. Den angedachten Fahrplan, wonach die 13. AHV-Rente fristgerecht im Jahr 2026 zum ersten Mal ausbezahlt werden soll, beurteilten sechzehn Kantonen (AR, BL, FR, GE, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TI, VS, ZG, ZH) «als äusserst knapp». Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden sprach sich für eine jährliche Auszahlung aus; drei Kantone (FR, SG, SZ), die SP60+, der SGV sowie sieben weitere Organisationen und Interessierte befürworteten jedoch eine monatliche Auszahlung, da diese administrativ einfacher zu handhaben sei oder «weil Rentnerinnen und Rentner mit finanziellen Schwierigkeiten dadurch stärker entlastet würden», so beispielsweise die Stellungnahme des Kantons St. Gallen. Für viel Diskussionsstoff sorgten die verschiedenen Finanzierungsvarianten, denn obschon «[d]er Bedarf an zusätzlichen Einnahmen zur Finanzierung der 13. Altersrente [ ... ] grundsätzlich anerkannt» wurde, gingen hier die Meinungen teils weit auseinander. Während die Mitte und die SP betonten, dass möglichst schnell eine Finanzierungsmöglichkeit für die 13. AHV-Rente gefunden werden müsse, verlangten FDP, GLP und SVP sowie zwei Dachverbände der Wirtschaft (SGV und KFMV), dass die Finanzierung «im Rahmen der nächsten AHV-Reform» erfolgen müsse. Aus diesem Grund forderten einige Vernehmlassungsteilnehmende – darunter zwei Kantone (TG, OW), die FDP und einige Verbände – die vorliegende Finanzierungsvorlage vollständig abzulehnen und einen gänzlich neuen Weg einzuschlagen. Viel Kritik erntete in der Vernehmlassung die Senkung des Bundesbeitrags an die AHV: Die Kosten würden so zu stark auf die Bevölkerung abgewälzt und der Bund entziehe sich seiner Verantwortung. Die Vernehmlassungsteilnehmenden, bei denen der Vorschlag auf offene Ohren stiess, begründeten ihre Unterstützung mit dem wachsenden Defizit der Bundesfinanzen. Die Finanzierung über eine reine Erhöhung der Lohnbeiträge fand einzig im linken Lager Anklang, wurde aber von sämtlichen Kantonen und von der Grossmehrheit der weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden abgelehnt, «weil dabei ausschliesslich die erwerbstätige Bevölkerung zur Kasse gebeten» würde. Die Finanzierungsvariante, welche eine Erhöhung der AHV-Beitragssätze und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorsah, erhielt hingegen viel Zuspruch: Dabei würde die 13. AHV-Rente generationenübergreifend finanziert und die Arbeitnehmenden nicht überproportional finanziell belastet. Ein Grossteil der teilnehmenden Wirtschaftsverbände zeigte sich mit allen vorgeschlagenen Finanzierungsvarianten unzufrieden und forderte «eine ausschliessliche Erhöhung der Mehrwertsteuer». Dies schone die Wirtschaft und verteile die Kosten auf die gesamte Gesellschaft. Einige Parteien wollten bei der Finanzierung alternative Wege gehen. So machten sich beispielsweise die Mitte, die EVP und die Grünen für eine Finanztransaktionssteuer stark.

Der Bundesrat entschied sich schliesslich in seiner Botschaft dazu, keinen der unterbreiteten Finanzierungsvorschläge weiterzuverfolgen und wählte stattdessen eine alleinige Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Konkret wolle «der Bundesrat den Normalsatz um 0.7 Prozentpunkte, den reduzierten Satz um 0.2 Prozentpunkte und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0.4 Prozentpunkte» erhöhen. Da für eine Änderung der Mehrwertsteuer die BV angepasst werden müsse, werde die Stimmbevölkerung über die Erhöhung in einer Volksabstimmung entscheiden. An der Senkung der Bundesbeiträge an die AHV, die in der Vernehmlassung auf viel Kritik gestossen war, hielt der Bundesrat fest. Diese sollen aber nur von 20.2 Prozent auf 19.5 Prozent und nicht wie ursprünglich vorgesehen auf 18.7 Prozent gesenkt werden. Bei den Modalitäten bezüglich der Auszahlung der 13. AHV-Rente gab es keine Überraschungen: Die Rente soll wie geplant im Dezember 2026 das erste mal und danach jährlich ausbezahlt und bei der Berechnung der EL nicht berücksichtigt werden.

Application et financement de l'initiative pour une 13e rente AVS (MCF 24.073)

In der Herbstsession 2024 nahm sich die kleine Kammer als Erstrat der Standesinitiative des Kantons Jura an, die forderte, dass die Krankenkassenprämien bei der Berechnung des LIK berücksichtigt werden. Der LIK sei ein Preisindex für Konsumgüter und es sei wenig sinnvoll, die Krankenkassenprämien – eine «Transferleistung» – darin abzubilden, erläuterte Kommissionssprecher Erich Ettlin (mitte, OW). Ausserdem flössen medizinische Leistungen wie beispielsweise Medikamente oder Versorgungsmaterialien bereits heute in den Index ein, wodurch die Prämien indirekt abgebildet würden. Eine Minderheit um Baptiste Hurni (sp, NE) entgegnete, dass der Index weder die administrativen Leistungen der Versicherer, noch den massiven Anteil der Prämien berücksichtige, den die Versicherer in die Bildung von Reserven investierten. Ausserdem berücksichtige man bei der Berechnung des LIK die Eigenleistung der nicht obligatorischen Versicherungen – beispielsweise der UV – und es gebe keinen Grund, dies bei der OKP nicht zu tun. Unterstützung erhielt Hurni von seiner jurassischen Parteikollegin Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU), die in ihrem Votum darauf hinwies, dass die Massnahme die Kaufkraft ankurbeln würde, die aktuell im Kanton Jura speziell ein Problem sei. Mit 24 zu 11 Stimmen (3 Enthaltungen) entschied der Ständerat, der Initiative keine Folge zu geben. Einzig die Mitglieder der Grünen- und der SP-Fraktion stimmten für den Vorstoss des Kantons Jura.

Intégration des primes LAMal dans le calcul de l'indice des prix à la consommation, deuxième tentative (Iv.ct. 23.315)

Le concordat fixant les modalités du transfert de la commune de Moutier dans le canton du Jura a été approuvé le 6 mars 2024, par le Parlement jurassien et le Grand Conseil bernois, puis a été soumis à votation le 22 septembre 2024 par la population des deux cantons.
Une première étape cruciale a été franchie au sein des parlements cantonaux. Après plus de deux ans de travail en profondeur de la part des délégations de négociation bernoise et jurassienne pour rédiger le concordat, il a dû être formellement accepté par les parlements respectifs. Le 6 mars 2024, le concordat a été accepté du côté jurassien par 57 voix contre 1 et 2 abstentions. Tandis que du côté bernois, alors que certains craignaient un refus des députés alémaniques bernois, il a également été accepté par 112 voix, contre 19 et 26 abstentions. Les quelques voix en défaveur, provenant majoritairement de l'UDC, n'ont pas suffi à faire pencher la balance. Le concordat, jugé «équilibré» par les parties impliquées, a été désigné comme «acte de paix» par le maire de Moutier (QJ, 07.08).
La deuxième étape concernait la campagne auprès de la population en vue de la votation du 22 septembre. Une large coalition politique coordonnée par le MAJ a œuvré en faveur du oui dans le canton du Jura. La question des finances a été au cœur des débats, plus particulièrement la crainte que le canton du Jura n'ait pas les moyens d'accueillir la ville prévôtoise. En effet, le système de péréquation financière fédérale prend en compte la population de Moutier seulement six ans après le transfert, laissant le canton face à un manque à gagner de CHF 65 millions. Selon Pierre-André Compte, secrétaire général du MAJ, les craintes financières étaient «totalement exagérées au vu de l'enjeu historique» (QJ, 20.07). La plupart des partis jurassiens et bernois ont apporté leur soutien au texte qui est le fruit d'un consensus entre les deux cantons. L'UDC bernoise, menée par son président cantonal Manfred Bühler (udc), a été le seul parti à recommander un rejet du concordat, défendant l'intégrité territoriale du canton de Berne. L'UDC Jura a elle décidé à une voix près de soutenir le concordat.
Le dimanche 22 septembre 2024, les citoyennes et citoyens jurassiens ont accepté le concordat réglant le transfert de la cité prévôtoise par 72.9 pour cent des voix. Malgré quelques voix dissidentes, les Bernoises et Bernois y étaient encore plus favorables avec 83.2 pour cent des voix. Selon la ministre jurassienne Nathalie Barthoulot (ps), «Berne a exprimé son envie de tourner la page» (LT, 23.09). Dans le Jura bernois, le oui était moins marqué avec 60.2 pour cent des voix et 11 des 25 communes ont rejeté l'accord. Finalement, dans la commune de Moutier, 56.2 pour cent des votantes et des votants ont approuvé l'objet. Selon le conseiller national ajoulot, Pierre-Alain Fridez (ps), il y a trois types de personnes qui ont voté non: les antiséparatistes, celles qui s'inquiètent des conséquences financières et «les personnes qui ont quelques états d’âme à voir des postes de l’administration cantonale déplacés à Moutier» (LT, 23.09). De plus, dans le canton du Jura, la population a également approuvé l'abrogation de l'article 139 de la Constitution jurassienne, qui prévoyait de permettre l’examen de la création d’une nouvelle entité cantonale réunissant le canton du Jura et le Jura bernois. Ceci était une condition nécessaire fixée par Berne pour que le concordat puisse entrer en vigueur. A la suite des résultats, les autorités jurassiennes se sont félicitées de l'issue du vote et se sont dit prêtes à accueillir la commune de 7'200 habitants. Si l'effusion était moins grande qu'en 2021, plusieurs centaines de militantes et militants autonomistes se sont tout de même rassemblés pour accueillir les résultats. La participation a atteint 50.3 pour cent dans le canton du Jura et 49.1 pour cent dans le Jura bernois, des résultats considérablement plus faibles que lors de la votation de 2013 pour la création d'un nouveau canton (64.2% et 72.5%). Pour officialiser le transfert, il ne reste plus aux Chambres fédérales qu'à approuver la modification des frontières cantonales lors de la session de printemps 2025.
Pour lancer le processus d'intégration de Moutier dans le Jura, la Constitution jurassienne a été modifiée afin de faire de Moutier le quatrième district du canton à partir de 2026. La population a accepté cette modification à 81.8 pour cent lors de la votation cantonale du 24 novembre 2024. La ville prévôtoise formera ainsi une circonscription et élira 7 députés au Parlement lors des élections d'automne 2025. En contrepartie, les trois autres districts perdront des élus: 4 à Delémont, 2 à Porrentruy et 1 dans les Franches-Montagnes.

Mise en œuvre du transfert de Moutier du canton de Berne au canton du Jura après la votation du 28 mars 2021
Dossier: Moutier et le conflit jurassien

Les 10 et 18 septembre 2024, les deux Chambres fédérales se sont prononcées sur la garantie fédérale aux Constitutions de quatre cantons après que celles-ci aient été révisées. Le Conseil des États a décidé de séparer l'arrêté fédéral en deux projets distincts. Les deux Chambres ont ainsi accordé la garantie fédérale au premier projet concernant les modifications constitutionnelles des cantons de Berne, de Vaud, du Jura et de Genève sans la modification concernant l'assurance parentalité.
L'assurance parentalité du canton de Genève a été traitée séparément dans un deuxième projet. Pour cette dernière, le Conseil des États a décidé tacitement de suspendre l'examen de la garantie des dispositions de la Constitution genevoise relatives à l'assurance de parentalité, en attendant que l'Assemblée fédérale se prononce sur le projet de modification de la LAPG visant à harmoniser les prestations du régime des allocations pour perte de gain. La CIP-CN a recommandé à sa chambre, par 14 voix contre 10 et 1 abstention, de suivre la décision du Conseil des États. La minorité de la commission partageait l'avis que la conformité des dispositions genevoises avec le droit fédéral devrait déjà être examinée sur la base légale fédérale en vigueur.
Le Conseil national s'est finalement prononcé en faveur de la décision de son homologue par 120 voix contre 50 et 1 abstention. Seuls le groupe PLR (26 voix) et une majorité du groupe du Centre (24 voix) s'y sont opposés, ce qui n'a pas suffi à faire pencher la balance.

Garantie des constitutions cantonales (BE, VD, GE, JU) (MCF 24.052)
Dossier: Garantie des constitutions cantonales

In Erfüllung einer Motion Bulliard-Marbach (mitte, FR) präsentierte der Bundesrat im September 2024 seine Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuches zur Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung. Darin griff er den bereits zwei Jahre zuvor in Erfüllung eines Postulats Bulliard-Marbach skizzierten Weg auf und schlug vor, im ZGB den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung als programmatische Norm festzuschreiben. Diese Norm soll Leitbildcharakter haben, aber keinen neuen Rechtsanspruch des Kindes auf gewaltfreie Erziehung begründen. Konkret sollen die Bestimmungen zur elterlichen Erziehung im Artikel 302 ZGB durch ein Verbot von Körperstrafen und die Ausübung anderer erniedrigender Handlungen erweitert werden. Zudem sollen niederschwellige Hilfs- und Beratungsangebote für Eltern und Kinder ausgebaut werden.

Im Rahmen der Vernehmlassung zum Vorentwurf waren 77 Stellungnahmen (26 Kantone, 7 Parteien, 44 Organisationen und Weitere) eingegangen, die den Entwurf mehrheitlich begrüssten. Als einzige Vernehmlassungsteilnehmende lehnte die SVP den Entwurf vollumfänglich ab, da sie die Schaffung einer Norm mit Leitbildcharakter als nicht notwendig erachtete. Auf der anderen Seite begrüssten die Parteien die Mitte, FDP, GLP und die Grünen sowie 11 Kantone und 2 Organisationen den Entwurf vollumfänglich. Auch wenn sie die grundsätzliche Stossrichtung unterstützten, hatten viele Vernehmlassungsteilnehmende Änderungen am Entwurf gefordert. So verlangten unter anderem die SP, die EVP, sechs Kantone (BL, GE, OW, SO, TI, VD), die EKKJ, die SODK, die Vereinigung der Kinderärzt:innen (pädiatrie schweiz) und diverse Kinderrechts- und -schutzorganisationen die explizite Verankerung eines Rechts des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung oder zumindest dessen Erwähnung in der Botschaft zur Gesetzesvorlage. Besagte Organisationen sowie etwa die SODK, die EKFF, die EKKJ und zwei Kantone (FR, JU) bemängelten zudem die im Vorentwurf enthaltene Formulierung von «anderen Formen entwürdigender Gewalt» – gewisse Gewaltformen würden so nicht als entwürdigend und somit vermeintlich als erlaubt angesehen. Um Klarheit zu schaffen, sei der Bundesrat angehalten, in seiner Botschaft auszuführen, was genau unter gewaltfreier Erziehung gemeint sei. Diese Forderung wurde neben den genannten Organisationen auch von der SP, sechs Kantonen (BS, GR, LU, SH, VD, ZH) und den Universitäten Lausanne und Genf sowie von pädiatrie schweiz unterstützt. Auch psychische (SP; BS, GR, SH, VD, ZH sowie 20 Organisationen/Interessierte) und sexuelle Gewalt (12 Organisationen) oder das Miterleben von Gewalt (insieme Schweiz; pädiatrie schweiz) sollten nach deren Willen namentlich aufgeführt werden.

Als Reaktion auf die Vernehmlassungsergebnisse ersetzte der Bundesrat in seiner Botschaft den Begriff «entwürdigende Gewalt» durch «andere Formen erniedrigender Behandlung», um einen Auffangtatbestand zu schaffen. Auf die explizite Nennung des Verbots von psychischer Gewalt verzichtete der Bundesrat nach wie vor, stellte in seiner Botschaft jedoch klar, dass diese sowohl unter das generelle Gewaltverbot als auch unter die anderen Formen erniedrigender Behandlung fallen könne. Einer expliziten Verankerung des Rechts des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung stand der Bundesrat ablehnend gegenüber und verwies auf seine Ausführungen im eingangs erwähnten Postulatsbericht. Auch bezüglich der Beratungsangebote blieb der Bundesrat bei seiner ursprünglichen Fassung. Er stellte in seiner Botschaft jedoch klar, dass diese Formulierung umfassend zu verstehen und somit eine breite Form von fachgerechter Unterstützung mitgemeint sei. In der Vernehmlassung hatten verschiedene Teilnehmende gefordert, dass die entsprechende Formulierung zu den Hilfs- und Beratungsangeboten ausgeweitet werden sollte.

Code civil suisse (Éducation sans violence). Révision (MCF 24.077)
Dossier: Introduction du droit à une éducation sans violence dans le code civil

Mitte September 2024 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des UVG vor, mit der die Suva künftig die EFA mitfinanzieren kann. Die EFA – Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer – leistet finanzielle Unterstützung für Personen, die durch den Kontakt mit Asbest erkrankt sind und bei denen die Asbestexposition nicht beruflich bedingt war, sodass die Berufsunfallversicherung nicht für die erlittenen Schäden aufkommt. Am Runden Tisch Asbest, aus dem die EFA hervorgegangen war, war 2016 vereinbart worden, dass der Fonds durch freiwillige Zahlungen aus der Wirtschaft geäufnet werden soll. Diese finanzielle Unterstützung sei aber zunehmend in Gefahr, da «[s]eit dem Jahr 2020 [...] keine namhaften Zahlungen mehr registriert werden [konnten]». Die Suva sei obligatorischer Unfallversicherer für viele Branchen, die mit Asbest hantieren, dürfe aber heute aus rechtlichen Gründen keine finanziellen Beiträge an die EFA leisten, erklärte der Bundesrat. Dies wolle er nun ändern. Für künftige Zahlungen solle die Suva lediglich Ertragsüberschüsse der obligatorischen Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten verwenden dürfen, wobei dem Suva-Rat die vollständige Kompetenz zur Verwaltung dieser Zuschüsse obliege.

Die Vernehmlassung dauerte von Ende November 2023 bis Anfang März 2024, wobei 43 Stellungnahmen (24 Kantone, 3 Parteien, 16 Organisationen und Weitere) eingereicht wurden. Mit Ausnahme der SVP sprachen sich sämtliche Vernehmlassungsteilnehmenden für den bundesrätlichen Entwurf aus. Einige Vernehmlassungsteilnehmende – darunter zwei Kantone (AG, SG), die SP und Travail.Suisse – bedauerten jedoch, dass die Gesetzesänderung aufgrund mangelnder Zuwendungen aus der Wirtschaft überhaupt nötig sei. Auch die SVP monierte «die fehlende Bereitschaft der problemverursachenden Branchen, zusätzliche Zahlungen zu leisten». Ihre Ablehnung der vorgeschlagenen Gesetzesänderung begründete sie damit, dass sich bei einer Umsetzung auch Unternehmen beteiligten müssten, die sich nichts hätten zuschulden kommen lassen. Der SGV stimmte der Finanzierung zwar zu, warf aber die Frage auf, «ob die Suva und deren Versicherte nicht überdurchschnittlich stark zur Kasse gebeten würden». Zudem forderte der Verband die Prüfung einer Mischfinanzierung aus Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung, da es ja um die nicht-berufliche Asbestexposition gehe. Der Verein für Asbestopfer und Angehörige (VAO) und der Verein «Lunge Zürich» hielten dem entgegen, dass eine Finanzierung über die NBUV «dem Verursacherprinzip entgegenstehen würde».

LAA (financement de la fondation Fonds d'indemnisation des victimes de l'amiante). Modification (MCF 24.074)

Ende August 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des IVG hinsichtlich der Kostenbeteiligung der IV an der intensiven Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen. Die intensive Frühintervention (IFI) ist eine wissenschaftlich breit anerkannte und äusserst effektive Behandlungsmethode für frühkindlichen Autismus, die sich durch einen hohen zeitlichen Aufwand und eine interdisziplinäre Arbeitsweise ihrer Expertinnen und Experten aus Medizin und Pädagogik auszeichnet, erklärte der Bundesrat in seiner Botschaft. Diese interdisziplinäre Arbeitsweise in den Bereichen Medizin und Pädagogik führte jedoch in der Vergangenheit dazu, dass die Zuständigkeiten bei der Finanzierung einer Intervention nicht eindeutig geregelt waren, da innerhalb eines Therapieblocks medizinische und pädagogische Massnahmen schwer zu differenzieren sind, deren Kosten aber von unterschiedlichen Akteuren finanziert werden – Pädagogik von den Kantonen und Medizin von der IV. Deswegen war 2019 vom BSV ein Pilotversuch mit dem Ziel ins Leben gerufen worden, «ein Modell für die IFI und ein Konzept für die Evaluation und Finanzierung der Interventionen zu entwickeln und zu konkretisieren». Der noch bis Ende 2026 laufende Pilotversuch hatte gezeigt, dass eine Mischfinanzierung zwischen Bund und Kantonen besonders effektiv sei, bei der die IV den Kantonen regelmässig Fallpauschalen entrichtet. Dieses Vorgehen soll nun mit der vorliegenden IVG-Revision gesetzlich verankert werden. Insgesamt werden Kosten von ungefähr CHF 60 Mio. pro Jahr erwartet, von denen die IV maximal 30 Prozent – also ca. CHF 18 Mio. pro Jahr – übernehmen soll. Die restlichen Kosten werden von den Kantonen getragen. Die Kantone sind verantwortlich für die Zusammenarbeit und die Bezahlung der Leistungserbringer der IFI.

Die Vernehmlassung hatte von Ende September bis Ende Dezember 2023 stattgefunden und es waren insgesamt 70 Stellungnahmen eingereicht worden. Der Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden – darunter 24 Kantone sowie drei Parteien (Mitte, SP und Grüne) – hatte sich mehrheitlich damit einverstanden gezeigt, dass sich die IV durch regelmässige Fallpauschalen an die Kantone an den IFI-Kosten beteiligt. Gegen die Revision hatten sich die Kantone Aargau und Appenzell Innerrhoden ausgesprochen, die unter anderem die «eng umgrenzte Zielgruppe» oder den grossen Aufwand für kleinere Kantone bemängelt hatten, sowie der SGV, der die IV nicht noch mehr in Bedrängnis bringen wollte, da diese bereits finanziell angeschlagen sei. Einige Vernehmlassungsteilnehmende hatten die Befürchtung geäussert, dass es zu einer «Ungleichbehandlung» kommen könnte, wenn die betroffenen Kinder in einem Kanton wohnten, der keine Vereinbarung mit dem BSV abschliesse, wodurch sich das Therapieangebot verkleinere. Auf viel Kritik war die Kostenobergrenze der IV gestossen, die entweder zu tief sei oder grundsätzlich zwischen den Kantonen und dem Bund ausgehandelt werden müsse.

Modification de la loi fédérale sur l’assurance-invalidité LAI (intervention précoce intensive en cas de troubles du spectre de l’autisme, IPI) (MCF 24.066)

Mit einer Standesinitiative forderte der Kanton Jura im September 2023, dass man die Krankenkassenprämien bei der Berechnung des LIK berücksichtigt. Die Kaufkraft der Haushalte reduziere sich durch den Anstieg der Prämien kontinuierlich, wobei die Kosten für die OKP – anders als die übrigen Ausgaben eines Haushalts wie beispielsweise die Wohnungsmiete oder die Lebensmittelpreise – bei der Berechnung des LIK nicht berücksichtigt werden. Ende Juni 2024 beschloss die SGK-SR mit 9 zu 4 Stimmen der Initiative keine Folge zu geben, da man bei der Umsetzung «Probleme mit der Systematik und bei der internationalen Vergleichbarkeit» sehe.

Intégration des primes LAMal dans le calcul de l'indice des prix à la consommation, deuxième tentative (Iv.ct. 23.315)

Im November 2023 schickte die WAK-NR eine aus ihrer eigenen Kommissionsinitiative entstandene Vorlage zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften in die Vernehmlassung. Bis zum Fristende im März 2024 waren insgesamt 54 Stellungnahmen zur Vorlage eingegangen. Der Entwurf stiess in der Vernehmlassung auf erhebliche Kritik: Über zwei Drittel der Stellungnehmenden gaben ihre grundsätzliche Ablehnung zu den vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen bekannt. Insgesamt positionierten sich 19 Kantone (AI, AR, BE, BS, FR, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS) und 19 Verbände, so unter anderem die Allianz Zweitwohnungen Schweiz, der SBV, der Schweizerische Gemeindeverband und Organisationen aus der Bau- und Immobilienbranche, gegen die Vorlage. Einige Stellungnehmende (AI, BS, FR, GL, GR, JU, SG, UR, VD, VS; RKGK, SBV) sprachen sich grundsätzlich gegen eine Änderung des geltenden Systems der Wohneigentumsbesteuerung aus und andere (GR, OW, SH, TG, TI, VS; FDK, RKGK, SAB) zeigten sich unsicher darüber, ob eine Objektsteuer bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts tatsächlich die Steuereinbussen der Berg- und Tourismuskantone zu kompensieren vermöge. Weiter befürchteten einige Stellungnehmende (AI, FR, JU, NE, SZ, TG, TI, VS; SSK) einen administrativen Mehraufwand statt der vorgesehenen Vereinfachung der Wohneigentumsbesteuerung. Zudem wurde die Vorlage etwa von Dachverbänden der Wirtschaft als «rechtsstaatlich problematisch» (Economiesuisse) und «inakzeptabel» (SGV) betitelt.
16 Stellungnehmende zeigten sich vom Entwurf grundsätzlich überzeugt, darunter sieben Kantone (AG, BL, GE, LU, SO, ZG, ZH), die drei stellungnehmenden Parteien (Grüne, SP, SVP) und sechs Organisationen und Verbände (u.a. HEV, SGB, SVIT). Die Grünen sahen in der Vorlage insbesondere eine Möglichkeit, «kalte Betten» in Tourismusgebieten zu reduzieren, da durch die Steuer neue Anreize zur Vermietung von Zweitliegenschaften gesetzt werden würden. Einige Stellungnehmende (ZH; SP, SVP) erkannten im Entwurf eine geeignete Massnahme, um kantonale Einnahmeausfälle im Falle einer Abschaffung des Eigenmietwerts auszugleichen. Der HEV Schweiz machte seine Unterstützung an zweierlei Voraussetzungen fest: Erstens müsse der Eigenmietwert auf alle selbstgenutzten Liegenschaften abgeschafft werden. Zweitens müsse die Steuer in der Bundesverfassung begrenzt werden. Letztere Voraussetzung unterstützten auch der Kanton Zürich und der SVIT Schweiz. Der SGB dagegen betonte, dass sich der Verband gegen einen Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung stemme, aber insbesondere die offen gehaltene Formulierung der Verfassungsbestimmung auf Zustimmung stosse. Der Kanton Zürich befürwortete, dass durch die Objektsteuer der administrative Aufwand der Behörden signifikant reduziert werden könne.

Die WAK-NR nahm die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beschloss mit 25 zu 0 Stimmen und der eingegangenen Kritik zum Trotz, am Entwurf festzuhalten. Dieser wird als nächstes dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.

Introduction d'un impôt réel sur les résidences secondaires (Iv. pa. 22.454)

Anfang Juni 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des KVAG, mit der er die Kantone stärker in das Prämiengenehmigungsverfahren einbeziehen und bei der Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen besser vergüten will. Die Änderung geht auf eine überwiesene Motion Lombardi (ehemals cvp, TI; Mo. 19.4180) mit der gleichen Forderung zurück, welche nun abgeschrieben werden soll. Dieselbe Forderung hatten auch sechs lateinischsprachige Kantone gestellt. Bislang haben die Kantone das Recht, vor der Genehmigung der Prämientarife Stellung zur Kostenschätzung in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu nehmen. Dafür erhielten sie vom Bund und den Versicherungen die entsprechenden Unterlagen. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen die Kantone zukünftig zusätzlich Stellung zu den Prämieneingaben der Versicherungen in ihrem Hoheitsgebiet nehmen können, wofür sie von den Versicherungen sämtliche zusätzlich relevanten Informationen erhielten – namentlich die entsprechenden Prämieneingaben, welche die Versicherer beim BAG einreichen. Neu sollen die Kantone ihre Stellungnahme zur Kostenschätzung und zu den Prämieneingaben nicht wie bisher direkt bei den Versicherungen, sondern bei der Aufsichtsbehörde des Bundes deponieren. Gleichzeitig soll überdies auch der Umgang mit zu hohen Prämieneinnahmen angepasst werden. Konkret sollen Rückvergütungen neu an die Kantone statt an die versicherte Person ausbezahlt werden, wenn die Kantone die Prämien der versicherten Person vollständig über Prämienverbilligungen finanziert haben.

Die Vernehmlassung hatte von Ende Mai bis Mitte September 2023 stattgefunden, wobei insgesamt 38 Stellungnahmen eingegangen waren. Beide Teile der Botschaft – der verstärkte Einbezug der Kantone in das Prämiengenehmigungsverfahren und der Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen – waren in der Vernehmlassung insgesamt auf breite Zustimmung gestossen. Jedoch hatten die Mehrheit der Kantone und die GDK gefordert, dass die Liste der von den Versicherungen einzureichenden Unterlagen um einige Positionen erweitert werden soll. Zudem war die Streichung der Möglichkeit, bei den Versicherungen eine Stellungnahme einzureichen, unter anderem von der SP, den Grünen und dem SGB kritisiert worden. Die FDP, Curafutura und Groupe Mutuel hatten den verstärkten Einbezug der Kantone in das Prämiengenehmigungsverfahren als einzige Vernehmlassungsteilnehmende abgelehnt, da dies das Verfahren zusätzlich verkomplizieren und keinen grossen Mehrwert bringen würde.
Auch den Ausgleich der zu hohen Prämieneinnahmen hatten Curafutura und Groupe Mutuel abgelehnt. Zusammen mit fast allen Kantonen hatten sie sich daran gestört, dass die Rückerstattung nur bei vollständiger Kostenübernahme den Kantonen zugutekommen sollten. Dies würde zu einer Ungleichbehandlung der Versicherten und derjenigen Kantone führen, die lediglich Teilverbilligungen gewähren und somit keine Rückerstattungen erhielten. Die sich dazu äussernden Kantone hatten als Alternative vorgeschlagen, dass die Kantone die «Rückerstattung bis maximal zur Höhe der gewährten Prämienverbilligung» erhalten sollten. Zudem sollten nicht nur die Prämienverbilligungen, sondern auch die Ergänzungsleistungen in die Regelung einbezogen werden. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hatte der Bundesrat in der Folge entschieden, die Ergänzungsleistungen in die Rückerstattung einzubeziehen. Jedoch hatte er daran festgehalten, dass die Kantone nur bei einer vollständigen Prämienübernahme eine Rückvergütung erhalten sollten. Und auch auf die Wiederaufnahme der Möglichkeit, als Kanton bei den Versicherungen eine Stellungnahme einzureichen, hatte er verzichtet.

Participation des cantons à la procédure d’approbation des primes, compensation des primes encaissées en trop; modification de la LSAMal (MCF 24.055)

Dans un message du Conseil fédéral, le gouvernement propose au Parlement d'accorder la garantie fédérale aux Constitutions de quatre cantons après que celles-ci aient été révisées.
Dans le canton de Berne, la modification constitutionnelle concerne les freins à l'endettement. Adoptés en votation populaire le 18 juin 2023, les articles modifiés (art. 101a et art. 101b al. 2 à 5, cst. BE) permettent au canton d'attribuer les montants des excédents dégagés au cours des années précédentes au financement des investissements.
De son côté, la constitution du canton du Jura a été dotée d'un article concernant la destitution des membres des autorités cantonales et communales (art. 66a cst. JU). Cette disposition permet la destitution des membres du Gouvernement, des autorités judiciaires et des conseils communaux en cas de faute grave ou d’incapacité durable à exercer la fonction.
Dans le canton de Vaud, la protection du climat et de la biodiversité a fait l'objet de modifications constitutionnelles. L'ajout de différents articles (art. 6 al.1 et al.2, art.179b, art. 179c, cst. VD) a pour objectif de lutter contre le réchauffement climatique, comme demandé par l'État. Ces dispositions obligent le canton et les communes à atteindre la neutralité carbone d'ici 2050 au plus tard.
Enfin, plusieurs modifications ont eu lieu dans le canton de Genève. Les changements concernent l'ajout du droit à l'alimentation (art. 38a, cst. GE) et l'ajout du droit à l'intégrité numérique (art. 21a, cst. GE), qui protège de l'emploi abusif des données. De plus, l'instauration d'une assurance de parentalité (art. 205 al. 3 et 4, cst. GE) a été acceptée en votation populaire le 18 juin 2023. Cette assurance parentale prévoit sous la forme d'allocation, en complément des seize semaines au moins en cas de maternité prévues par le canton (14 semaines dans la législation fédérale), huit semaines au moins pour l'autre parent.
Après vérification par les instances fédérales, ces modifications, à l'exception de la modification de la constitution du canton de Genève concernant l’assurance de parentalité, sont conformes au droit fédéral. Le Conseil fédéral recommande ainsi leur adoption. Pour sa part, la modification concernant l’assurance de parentalité ne peut être que partiellement garantie. En effet, les modalités de financement prévues – des cotisations paritaires des employeurs et des employés – ne sont pas compatibles avec le droit fédéral. Toutefois, une révision de la LAPG a été soumise à consultation par le Conseil fédéral, ce qui pourrait aligner la disposition constitutionnelle genevoise sur le droit fédéral.

Garantie des constitutions cantonales (BE, VD, GE, JU) (MCF 24.052)
Dossier: Garantie des constitutions cantonales

Über das Jahr 2023 verteilt reichten vier Kantone je eine Standesinitiative ein, in welcher sie die Wiederassoziierung der Schweiz an das EU-Forschungsprogramm «Horizon Europe» forderten (Kt.Iv. FR 23.306; Kt.Iv. JU 23.316; Kt.Iv. VD 23.323; Kt.Iv. TI 23.324). Sie knüpften damit an die Forderungen der Standesinitiativen der beiden Basel und Genf an.
Die vier Kantonsinitiativen riefen die aktuelle Situation in Erinnerung, in welcher die Schweiz als nicht assoziiertes Drittland gilt und daher Forschende von Schweizer Hochschulen nur beschränkt an den Ausschreibungen für europäische Verbundprojekte teilnehmen können und diese auch nicht mehr koordinieren dürfen. Problematisch sei etwa auch der Umstand, dass Schweizer Start-ups und KMU keine Mittel mehr vom Europäischen Innovationsrat erhalten. Die Nichtassoziierung schade den Schweizer Hochschulen, den Forschenden sowie auch privaten Einrichtungen und isoliere das Schweizer Forschungsnetz. Diese Sorgen würden alle Akteurinnen und Akteure der Schweizer Wissenschaft teilen, so etwa der Kanton Waadt in seiner Begründung.
Die WBK-SR befasste sich im April 2024 mit den vier Initiativen und stellte erfreut fest, dass sich mit der Verabschiedung des Verhandlungsmandats mit der EU in Form des Paketansatzes Fortschritte eingestellt hätten. So sei es für Schweizer Forschende möglich, an den Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrates für das Jahr 2024 und an der Ausschreibung des ERC Advanced Grant teilzunehmen. Nichtsdestotrotz beantragte sie mit 11 zu 0 Stimmen und 1 Enthaltung, den Initiativen Folge zu geben, um damit ihre Unterstützung für die Schweizer Forschung auszudrücken.

Vier Standesinitiativen zur Wiederassoziierung der Schweiz an das Forschungsprogramm «Horizon Europe» (Kt.Iv. FR 23.306; Kt.Iv. JU 23.316; Kt.Iv. VD 23.323; Kt.Iv. TI 23.324)
Dossier: Erasmus et Horizon

Auch die Mehrheit der SGK-NR entschied sich dafür zu empfehlen, der Standesinitiative des Kantons Jura, die forderte, dass ein weltweiter Zugang zu Covid-19-Impfstoffen gewährleistet wird, keine Folge zu geben.
In der Frühjahrsession 2024 argumentierte eine Minderheit Porchet (gp, VD) im Nationalrat gegen diese Empfehlung. Es stimme, dass die Situation heute anders sei, als zur Zeit der Pandemie, in der die Initiative lanciert worden sei. Jedoch sei das Anliegen, dass die Schweiz während Pandemien ihrer humanitären Pflicht nachkomme, unabhängig von der Covid-19-Pandemie gültig. Eine solidarischere Verteilung der Impfstoffe und eine Lockerung des Patentschutzes, wie sie die Initiative fordere, hätte aber auch im Hinblick auf Covid-19 Leben retten können, so Porchet. Kommissionssprecher Benjamin Roduit (mitte, VS) lobte das Anliegen der Initiative, jedoch sei die geforderte Umsetzung problematisch: Lockerungen beim Patentschutz führten zu Hemmungen bei der Innovation, was die Situation eher verschlimmere. Zudem habe die Covid-19-Pandemie gezeigt, dass nicht der Zugang, sondern die Logistik der Impfstoffe und die Skepsis ihnen gegenüber die eigentlichen Probleme darstellten. Die grosse Kammer gab der Standesinitiative in der Folge mit 123 zu 55 Stimmen (2 Enthaltungen) keine Folge. Einzig die geschlossen stimmenden Fraktionen der Grünen und der SP waren gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit.

Impfungen von öffentlichem Interesse müssen für alle zugänglich sein (Kt.Iv. 21.319)

Im Januar 2023 trat die SGK-NR mit 16 zu 7 Stimmen auf den Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Silberschmidt (fdp, ZH; Pa.Iv. 20.406) ein. Diese forderte, dass Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung besser gegen Arbeitslosigkeit versichert werden sollen, wenn sie ALV-Beiträge bezahlen.
Sechs Monate später stimmte die SGK-NR mit 18 zu 6 Stimmen (1 Enthaltung) für ihren Vorentwurf: Dieser ermögliche – analog zum Initiativtext – Betroffenen «einfacher und rascher ALE» zu beziehen, wobei Kurzeitentschädigungen davon ausgeschlossen sein sollen. Nach einer Frist von 20 Tagen entstehe neu ein Anspruch auf ALE unter den Bedingungen, dass bereits zwei Jahre im Betrieb gearbeitet wurde und kein engeres Verhältnis zur Unternehmung, beispielsweise in Form einer Anstellung oder eines Verwaltungsratsmandats, mehr bestehe. Dabei bemängelte eine Minderheit die zu lasche Restriktion der Kriterien, während eine zweite Minderheit forderte, dass Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Anspruch auf ALE neu keine ALV-Beiträge mehr verrichten müssen. Die Kommission entschied in der Folge, zwei Varianten in die Vernehmlassung zu geben. Die Minderheitsvariante, die von Thomas Aeschi (svp, ZG) initiiert wurde, enthielt die Befreiung der Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung von den ALV-Beiträgen, während die Mehrheitsvariante diese beibehielt.

Von Mitte August 2023 bis Ende November 2023 lief das Vernehmlassungsverfahren. Von den 61 angeschriebenen Akteuren trafen insgesamt 58 Stellungsnahmen ein, wobei 28 der Mehrheitsvariante, 4 der Minderheitsvariante und 26 keiner der beiden Varianten zustimmten. Die grosse Mehrheit der Kantone (AG, AI, AR, BL, BE, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) lehnte die Vorlage gänzlich ab und präferierte «die Beibehaltung des Status Quo», da die heute geltende Regelung ausreiche. Drei Kantone (JU, NE, SH) unterstützten die Mehrheitsvariante, jedoch mit Änderungsvorschlägen. Einzig der Kanton Genf stand ohne weitere Ergänzungen hinter der Mehrheitsvariante. Die Minderheitsvariante wurde von allen Kantonen abgelehnt, da sie den Versicherungsschutz mindere und «wenig praktikabel» sei. Mehr Anklang fand die Vorlage bei den Parteien: Von den insgesamt vier eingegangenen Stellungsnahmen der Parteien, unterstützten drei (FDP, Grüne, SP) die Mehrheitsvariante. Einzig die SVP lehnte die Variante der Kommissionsmehrheit ab und begrüsste die Minderheitsvariante, da diese die Diskriminierung von Unternehmerinnen und Unternehmern mindere. Bei den Dachverbänden, den weiteren interessierten Kreisen und den spontan eingereichten Stellungnahmen sprach sich der Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden für die Mehrheitsvariante und gegen die Minderheitsvariante aus. Ähnlich wie bei den Kantonen lehnten ein paar Stakeholder (UNIA, VDK, VAK, SGB, Travail.Suisse) beide Varianten ab und befürworteten den Status Quo. Von den Kantonen und den Dachverbänden, welche die Mehrheitsvariante ablehnten, wurde zudem öfters gefordert, eine «vertiefte Kosten-Nutzen-Analyse» durchzuführen, sollte die Variante dennoch weiterverfolgt werden.
Aufgrund der Ergebnisse aus der Vernehmlassung nahm die Kommission zwei Änderungen am Entwurf vor: Erstens sollen Personen mit häufig wechselnden oder befristeten Arbeitsverhältnissen von der zweijährigen Frist und der Rückzahlungspflicht ausgenommen werden. Zweitens solle der Bundesrat fünf Jahre nach der Gesetzesänderung Bericht erstatten und etwaige Gesetzesanpassungen unterbreiten.
Ende Februar 2024 verabschiedete die SGK-NR mit 13 zu 12 Stimmen ihren Entwurf zuhanden des Rates.

Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein (Pa.Iv. 20.406)

Svizra27, un des quatre projets d'exposition nationale en lice, a présenté son plan de faisabilité. Avec la thématique de «Labor Ludens», le projet s'installe dans cinq cantons du nord ouest de la Suisse (Argovie, Soleure, Jura, Bâle-Ville et Bâle-Campagne). Les différents satellites évoqueront des questions sociétales, techniques et technologiques en suivant les cours d'eaux qui relient les sites. Ainsi, à Stein il sera question de l'agriculture et de l'alimentation du futur, à Baden de ressources et de pistes pour atteindre la neutralité carbone et à Aarau il sera question de démocratie et de la question du vivre ensemble. La sécurité et la résilience seront évoquées à Olten et la globalisation et le commerce mondial occuperont Grenchen. A Sainte-Ursanne, la robotique et l'IA seront au centre de l'attention et à Delémont les questions: «Quel regard portons-nous sur les autres et comment nous regardent-ils ? – et qui fait partie de nous ?» seront posées. Laufen traitera de la virtualité et de l'univers, alors qu'Arlesheim s'attaquera aux questions de santé et de l'aide sociale. A Bâle, les relations entre la Suisse et le monde seront évoquées. Les organisateur.trice.s estiment attirer 12.6 millions de personnes en 6 mois. Ils ont souligné que la météo et les pics d'affluence influenceront ce chiffre. Toutefois, le comité à la tête du projet a rappelé que le Conseil fédéral laisse planer l'incertitude en ne prenant pas de décision claire sur la planification d'une future exposition nationale, invoquant ses finances serrées. Pour ne pas perdre les dix ans de travaux et les CHF 4 millions engagés dans le projet, les organisateur.trice.s attendent une réponse au plus tard en 2026. Sans le soutien du Conseil fédéral à hauteur de CHF 500 millions, ce projet, estimé à CHF 1 milliard, ne verra pas le jour.

Exposition nationale 2024

En 2023, le Conseil fédéral a annoncé ne pas souhaiter se prononcer sur son soutien financier pour une nouvelle exposition nationale avant 2028, empiétant sur les délais prévus des divers projets en cours. En effet, les plus ambitieux prévoyaient une exposition pour 2027 ou même 2032. Le Conseil fédéral s'est justifié en avançant que la situation financière était tendue. De plus, suite à l'échec financier d'Expo.02 – la dernière exposition nationale en date – les Sept sages misent sur une préparation réfléchie. Citant comme exemple le budget d'Expo.02 qui avait été multiplié par dix pour atteindre finalement près d'CHF 1 million.
Toutefois, suite à l'engouement populaire de 2002, avec près de 10 millions d'entrées, 4 idées sont en lice pour retenter l'expérience: Svizra27, NEXPO, X27 et Muntagna. Svizra27 mise sur 5 cantons du nord-ouest helvétique – les deux Bâle, Argovie, Soleure et le Jura. Avec un projet qui relie les sites symboliquement par les cours d'eaux, le Svizra27 vise à mettre en avant ces régions peu connues pour leur tourisme et qui pourraient se sentir parfois «négligées», comme souligné par Doris Leuthard lors de la présentation des lignes directrices devant trente entrepreneurs conviés par la Chambre de commerce et d'industrie du Jura (CCIJ) et par FER-Arcju en avril 2023.
Les médias ont surtout évoqué NEXPO qui a présenté sa vision d'une future exposition en mai 2023. Le projet se veut novateur et inédit avec une proposition durable, orientée vers l'avenir et surtout décentralisée. Concrètement, les sites seraient répartis dans toute la Suisse, entre ville, campagne et montagne. Au moment de la présentation, 18 cantons et 26 villes étaient comptés dans le programme. Suite à la pandémie, les initiant.e.s ont souhaité mettre l'accent sur l'échange s'opposant au message alors répandu qui demandait de «rester à la maison». Ainsi, pour promouvoir les discussions entre les habitant.e.s, en plus des divers sites prévus, 3'000 bancs seraient répartis dans toute la Suisse pour que les passant.e.s s'y arrêtent et y partagent une discussion. NEXPO vise à réduire les fossés et à renforcer la cohésion nationale, suivant la devise: «comment vivre ensemble dans le futur». «On constate en effet dans le monde entier que la cohésion sociale telle que nous la connaissons ne va pas de soi et qu'elle nécessite d'être constamment entretenue» a souligné Corine Mauch – maire de ZH et présidente de NEXPO. De plus, NEXPO souhaite minimiser son impact sur l’environnement et le climat en utilisant des bâtiments existants non-utilisés plutôt que d'en construire des nouveaux et de les détruire après les festivités. Enfin, relativement aux nombreuses idées en discussion, NEXPO a annoncé avoir signé une coopération avec X27, une des autres initiatives, axée sur l'innovation et constituée d'environ 50 groupes. Du côté de Muntagna, dernier projet en lice qui souhaite placer l'événement dans les Alpes pour promouvoir les régions de montagne, une collaboration avec d'autres projets serait accueillie positivement. Seul Svizra27, en raison d'une ligne de mire très différente, n'a pas officiellement envisagé de collaboration en 2023.
Finalement, bien que le Conseil fédéral se positionne contre la motion de la CSEC-CE, si celle-ci est acceptée par la deuxième chambre parlementaire en 2024, les discussions autour de la prochaine exposition nationale pourraient se dérouler plus vite que proposé par le Conseil fédéral.

Expo 2027 – évolution des divers projets en lice
Dossier: Exposition nationale Expo 2027

Insgesamt vier Kantonalparteien der Mitte bestimmten im Lauf des Jahres 2023 ein neues Parteipräsidium, wobei es nirgends zu einer Kampfwahl kam. Vielmehr musste ein Teil der Wechsel hinausgezögert werden, weil keine Nachfolgelösung zu finden war.
An der Spitze der Mitte Glarnerland folgte mit Landrat Hans Schubiger ein früherer BDP-Politiker auf den vormaligen CVP-ler Ruedi Tschudi, der die Mitte seit der Parteifusion im Mai 2021 geführt hatte. Gegenüber der Presse gab Schubiger bei seinem Amtsantritt indessen an, er spüre zwei Jahre nach der Fusion nichts mehr davon, dass seine Partei aus zwei verschiedenen Formationen entstanden sei.
Die Zuger Kantonalpartei wählte Kantonsrat Peter Rust als neuen Präsidenten. Er trat die Nachfolge von Laura Dittli an, die ihr Parteiamt wegen ihrer Wahl in den Regierungsrat abgegeben hatte.
Bei der Mitte Appenzell Innerrhoden stellte sich der bisherige Co-Präsident Dominik Ebneter nunmehr als alleiniger Präsident zur Verfügung. Sein bisheriger Partner im Co-Präsidium, Stefan Ledergerber, konnte damit seinen Rücktritt vollziehen, den er eigentlich schon für 2022 angekündigt hatte. Als Hauptaufgabe, die er mit dem Vorstand anpacken wolle, nannte Ebneter den Einsatz dafür, dass die auf 105 Personen gesunkene Mitgliederzahl seiner Kantonalpartei wieder steige.
Bei der Mitte Jura trat Pascal Eschmann nach fünfjähriger Amtszeit gemäss Presseberichten mit einem Gefühl der «Verbitterung» als Präsident zurück, nachdem seine Partei bei den eidgenössischen Wahlen ihren Sitz im Nationalrat eingebüsst hatte. Interimsweise übernahm Marcel Meyer die Parteileitung, eine langfristige Lösung soll im Jahr 2024 gefunden werden.
Derweil fand die CVP/Mitte Obwalden im Berichtsjahr weiterhin keine Nachfolge für ihre Spitze. Bruno von Rotz, der eigentlich bereits auf Frühling 2022 als Parteipräsident hatte zurücktreten wollen, blieb somit noch bis ins Jahr 2024 hinein im Amt.
Zwei weitere Kantonalpräsidenten der Mitte gaben 2023 ihren Rücktritt für das Folgejahr bekannt: Christian Ineichen wird 2024 nach sieben Jahren die Führung der Mitte Luzern abgeben, Joachim Rausis nach vierjähriger Amtszeit jene des Centre Valais romand.

Kantonale Parteipräsidien bei der Mitte 2023
Dossier: Postes de direction dans les partis cantonaux valaisans
Dossier: Postes de direction dans les partis cantonaux d'Appenzell Rhodes-Intérieures
Dossier: Postes de direction dans les partis cantonaux jurassiens
Dossier: Postes de direction dans les partis cantonaux zougois
Dossier: Postes de direction dans les partis cantonaux lucernois
Postes de direction dans les partis cantonaux d'Obwald
Postes de direction dans les partis cantonaux du Centre
Dossier: Postes de direction dans les partis cantonaux glaronnais

Jahresrückblick 2023: Föderativer Aufbau

Autorinnen: Marlène Gerber und Catalina Schmid

Das Medieninteresse an Föderalismus und Territorialfragen war 2023 deutlich geringer als noch während der Covid-19-Pandemie, wie Abbildung 2 der angehängten APS-Zeitungsanalyse 2023 zeigt. Auch Diskussionen über den Stadt-Land-Graben wurden im Unterschied zu 2021 kaum intensiv geführt. Aufmerksamkeit erhielt er vor allem im Zusammenhang mit den eidgenössischen Wahlen und insbesondere im Kanton Zürich, wo erneut Forderungen nach der Abspaltung der Stadt Zürich vom Kanton laut wurden.

Die Aufgabenteilung zwischen den unterschiedlichen föderalen Ebenen wurde vorwiegend in der Asylpolitik virulent diskutiert. Wie bereits im Vorjahr war das Asylwesen als Verbundaufgabe zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten auch im Jahr 2023 einer besonderen Belastungsprobe ausgesetzt. Die stark ansteigenden Asylgesuchszahlen sowie die Unterbringung von zahlreichen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine führten teilweise zu Kapazitätsengpässen bei der Unterbringung und schufen neue Herausforderungen für alle Beteiligten. Der im Juni erschienene Schlussbericht zur Evaluation des Schutzstatus S empfahl denn auch, dass Bund und Kantone eine konkretere Notfallplanung ausarbeiten und dass darin die Rolle aller beteiligten Akteure bei Unterbringung und Erstversorgung geklärt wird. Auf Widerstand bei den Kantonen stiess ausgerechnet der abschlägige Entscheid des Ständerats während der Sommersession gegen den Bau von Containern auf dem Armeegelände für die Erstunterbringung von Asylsuchenden. Daraufhin befürchteten die Kantone, dass der Bund ihnen im Herbst erneut Personen mit laufendem Asylverfahren zustellen werde. So weit kam es indes nicht: Im Unterschied zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr konnten die Asylverfahren im Herbst 2023 in den Bundesasylzentren abgeschlossen werden.

Übereinstimmung zwischen den Kantonen zeigte sich im Frühling anhand einer neuen europapolitischen Standortbestimmung der KdK. Die Kantonsregierungen sprachen dem Bundesrat für erneute Verhandlungen mit der EU einstimmig ihre Unterstützung zu und äusserten sich zudem zu den einzelnen Streitpunkten bei den bilateralen Verhandlungen der Schweiz und der EU. Die Presse zeigte sich verblüfft über die subnationale Einigkeit, hatte sich doch eine Reihe von Kantonen in den vorherigen Jahren noch gegen ein Rahmenabkommen unter diesen Bedingungen ausgesprochen.

Im Herbst scheiterten bedeutende Projekte für innerkantonale Gemeindefusionen, darunter nach fünfjährigen intensiven Vorarbeiten auch die Fusion der Stadt Bern mit der Gemeinde Ostermundigen. Ende November lehnte die Ausserrhodener Stimmbevölkerung eine Grossfusion von 20 auf 3 bis 5 Gemeinden ab, befürwortete jedoch einen Eventualantrag, gemäss welchem eine zu erarbeitende gesetzliche Grundlage einzelne Gemeindefusionen ermöglichen soll.

Ein zentraler Meilenstein wurde hingegen in der Frage des Kantonswechsels von Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura erreicht: Die beiden Kantone einigten sich im März nach zwei Jahren Verhandlungen im letzten verbliebenen Streitpunkt, den interkantonalen Ausgleichszahlungen, und präsentierten im Mai schliesslich einen Konkordats-Entwurf zum Kantonswechsel, der Ende November von den kantonalen Regierungen unterzeichnet wurde und der 2024 den beiden Kantonsparlamenten zur Ratifizierung vorgelegt werden soll.

Jahresrückblick 2023: Föderativer Aufbau
Dossier: Rétrospective annuelle 2023

An der Spitze mehrerer SP-Kantonalparteien kam es im Jahr 2023 zu Wechseln, wobei alle ohne Kampfwahlen über die Bühne gingen:
Die SP Freiburg wählte im Januar Thomas Gremaud zu ihrem neuen Präsidenten. Der 24-Jährige war davor Co-Präsident der Freiburger Juso gewesen, ein öffentliches Amt hatte er nicht inne. Seine Vorgängerin Alizée Rey hatte die Kantonalpartei seit September 2020 geleitet. Ihren Rücktritt begründete sie damit, dass sie sich ganz auf ihre – letztlich erfolglose – Ständeratskandidatur konzentrieren wolle. In ihre Amtszeit fiel das Überschreiten der Marke von 1'000 Parteimitgliedern, aber auch der Verlust des SP-Ständeratssitzes, eines Regierungsratssitzes und eines Fünftels der Grossratssitze.
In Basel-Stadt wurde die Grossrätin und bisherige Co-Präsidentin Lisa Mathys im Mai zur alleinigen Präsidentin der Kantonalpartei bestimmt. Ihre bisherige Kollegin im Co-Präsidium, Jessica Brandenburger, war zurückgetreten, nachdem ihre Beziehung zum Mitte-Kantonalpräsidenten Balz Herter bekannt geworden war. Dabei wurden in der regionalen Presse unterschiedliche Einschätzungen geäussert, ob wie von Brandenburger kommuniziert potenzielle Interessenkonflikte aufgrund dieser Beziehung der ausschlaggebende Rücktrittsgrund waren oder Brandenburger vielmehr wegen ihres Führungs- und Kommunikationsstils in der Partei unter Druck geraten war. Mathys und Brandenburger waren im April 2021 gemeinsam in das Co-Präsidium gewählt worden.
Den Schritt zu einem Co-Präsidium machte dagegen zum ersten Mal in ihrer Parteigeschichte die SP des Kantons Zug. Drin Alaj, Kantonsrat und Gemeinderat in Cham, sowie Zari Dzaferi, alt Kantonsrat und Gemeinderat in Baar, traten im Mai die Nachfolge von Barbara Gysel an, die die Partei 15 Jahre lang geleitet hatte.
Bei zwei weiteren SP-Kantonalparteien kam es derweil nicht zu Wechseln im Parteipräsidium, sondern an der Spitze der Parteisekretariate: In Bern wurde Zora Schindler, die schon seit 2015 im mehrköpfigen Parteisekretariat arbeitete, im Dezember per 1. März 2024 zur Nachfolgerin von David Stampfli als Geschäftsführerin bestimmt. Die Obwaldner SP wiederum schuf im November erstmals überhaupt ein bezahltes Parteisekretariat. Das 20%-Pensum übernahm im November Dario Bellwald, der auch Co-Präsident der kantonalen Juso ist.

Kantonale Parteiämter bei der SP 2023
Postes de direction dans les partis cantonaux du PS
Dossier: Postes de direction dans les partis cantonaux zougois
Dossier: Postes de direction dans les partis cantonaux bernois
Postes de direction dans les partis cantonaux d'Obwald
Dossier: Postes de direction dans les partis cantonaux fribourgeois
Dossier: Postes de direction dans les partis cantonaux de Bâle-Ville

Der Parti Chrétien-Social Indépendant du Jura (PCSI) bestimmte im November 2023 Sophie Guenot, Suppleantin im Kantonsparlament, zu seiner neuen Präsidentin. Guenot war die einzige Kandidatin für das Amt, das nach der Rücktrittsankündigung von Thomas Schaffter per Anfang 2024 neu zu besetzen war. Schaffter hatte der Kantonalpartei seit Februar 2016 vorgestanden.

PCSI Jura
Dossier: Postes de direction dans les partis cantonaux du Centre Gauche - PCS