Revision des Aussenwirtschaftsgesetzes (Pa. Iv. 23.426)

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Die APK-NR entschied im März 2023 mit 14 zu 10 Stimmen, eine parlamentarische Initiative einzureichen, mit welcher sie eine Revision des Aussenwirtschaftsgesetzes verlangte. Die geforderte Gesetzesänderung müsse die Definition von materiellen und prozessualen Prinzipien für die Aufnahme von Vertragsverhandlungen sowie für den Abschluss von Abkommen enthalten, da die jetzigen rechtlichen Grundlagen «den veränderten Ansprüchen der Bevölkerung in Bezug auf Nachhaltigkeit und staatspolitischen Grundsätzen der demokratischen Abstützung von wichtigen Abkommen mit rechtssetzendem Charakter» nicht mehr genügten.
Die APK-SR befasste sich im August 2023 mit dem Anliegen und beschloss mit 10 zu 3 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission befand, dass die Forderungen der Initiative entweder bereits umgesetzt würden oder zu weit gingen, da dadurch die Regierung in der Aussenwirtschaftspolitik zu stark eingeschränkt würde.
Dieser Entscheid der APK-SR führte wiederum dazu, dass die APK-NR im Oktober 2023 entschied, die Initiative zu sistieren und dafür ein Postulat einzureichen, welches die Forderungen der Initiative in einen Prüfauftrag umwandelte.

Ende April 2024 korrigierte die APK-NR ihren ursprünglichen Entscheid, mittels einer parlamentarischen Initiative die Revision des Aussenwirtschaftsgesetzes vorantreiben zu wollen. Die Kommission beschloss, ihrer Initiative keine Folge zu geben; diese ist damit definitiv vom Tisch. Die dort aufgeworfenen Fragestellungen sollen zuerst durch den Bericht in Erfüllung des im Dezember 2023 überwiesenen Postulats «Revision des Aussenwirtschaftsgesetzes» beantwortet werden. Die APK-NR werde sich allenfalls nach Erscheinen des Berichts erneut mit dem Thema befassen.