Zu Beginn der Wintersession 2024 nahm der Nationalrat die Beratung des Voranschlags 2025 mit integriertem Finanzplan 2026–2028 auf. Anna Giacometti (fdp, GR) und Jacques Nicolet (svp, VD) präsentierten dem Rat den Budgetentwurf sowie die Änderungsanträge der FK-NR. Sie betonten für die Kommissionsmehrheit, dass der Bundeshaushalt angesichts der strukturellen Defizite der letzten Jahre weiterhin unter grossem Druck stehe. Zwar könnten die Vorgaben der Schuldenbremse dank Bereinigungsmassnahmen des Bundesrates in der Höhe von rund CHF 2 Mrd. eingehalten werden, doch seien weitere Schritte erforderlich, um den Bundeshaushalt langfristig ins Gleichgewicht zu bringen. Die Kommissionsmehrheit beantragte zudem insgesamt Mehrausgaben von CHF 95.9 Mio., denen Mehreinnahmen von CHF 22 Mio. gegenüberstanden, womit die Schuldenbremse noch immer eingehalten werden könne.
Die Fraktionsvoten machten in der Folge die unterschiedlichen finanzpolitischen Prioritäten im Nationalrat deutlich. Lars Guggisberg (svp, BE) kritisierte das anhaltende Wachstum des Staates und forderte eine Neuausrichtung der Schwerpunkte, weg von der internationalen Zusammenarbeit hin zu Ernährungssicherheit und Landesverteidigung. Im Namen der FDP-Fraktion erklärte Alex Farinelli (fdp, TI), dass die Schweiz nicht ein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem habe, was eine klare Prioritätensetzung und einen stärkeren Fokus auf die nationale Sicherheit nötig mache. Für die Mitte-Fraktion forderte Pius Kaufmann (mitte, LU) eine konsequente Ausgabendisziplin, in der neue Ausgaben nur getätigt werden, wenn sie entsprechend gegenfinanziert seien.
Andere Akzente setzte etwa Corina Gredig (glp, ZH) für die GLP-Fraktion. Sie warnte vor einem Verlust der humanitären Schweizer Tradition, sollten Kürzungen in der internationalen Zusammenarbeit bei gleichzeitiger Aufstockung des Armeebudgets um CHF 500 Mio. vorgenommen werden. Ähnlich argumentierte Felix Wettstein (gp, SO) für die Grüne Fraktion, die das Budget als unausgewogen bezeichnete, da es von einer überproportionalen Erhöhung der Rüstungsausgaben geprägt sei. Für die SP-Fraktion kritisierte Sarah Wyss (sp, BS) die Haushaltsplanung als einseitige Abbaupolitik, die zu stark an der Schuldenbremse ausgerichtet sei und dringend benötigte Investitionen verhindere. Stattdessen forderte sie gezielte Investitionen in Bildung, Kultur, Kinderbetreuung, öffentlichen Verkehr und Umweltschutzmassnahmen.
Die Beratung des Budgets erfolgte im Nationalrat in sieben Blöcken, beginnend mit dem ersten Block zu den Ausgaben im Eigenbereich des Bundes. Die Kommissionsmehrheit stellte drei Kürzungsanträge: eine Reduktion um CHF 7 Mio. beim Eigenaufwand des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung, eine Kürzung um CHF 0.9 Mio. beim Budget des Büros für Konsumentenfragen sowie eine departementsübergreifende Kürzung der Personalausgaben um CHF 70 Mio. zur Senkung des Personalkostenwachstums. Diesen Kürzungsanträgen standen jeweils Minderheitsanträge Funiciello (sp, BE) gegenüber, welche die Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und somit einen Verzicht auf die Kürzungen forderte. Die Kommissionsmehrheit setzte sich dank den Stimmen der bürgerlichen Fraktionen in allen Punkten durch. Chancenlos blieben hingegen weitergehende Kürzungsanträge aus den Reihen der SVP, die sich ebenfalls auf Personalaufwendungen bezogen, ausserhalb der eigenen Fraktion jedoch keine Unterstützung fanden.
Im zweiten Block zur Sicherheit und Justiz lagen sowohl Kürzungs- als auch Aufstockungsanträge der Kommissionsmehrheit vor. So beantragte die Mehrheit der FK-NR eine Reduktion der Bundesbeiträge an Modellversuche im Straf- und Massnahmenvollzug um CHF 1 Mio., während die Minderheit Zybach (sp, BE) dafür plädierte, analog zum Entwurf des Bundesrates hier nicht zu kürzen. Eine weitere Kürzung um CHF 2.6 Mio. sah die Kommissionsmehrheit bei den ausserordentlichen Schutzaufgaben der Kantone und Städte vor, deren Mittel beim Bundesamt für Polizei entsprechend reduziert werden sollten. Diese Anträge fanden allesamt eine Mehrheit im Rat. Hingegen beantragte die Mehrheit der FK-NR erfolgreich eine Erhöhung der Mittel beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit um CHF 22 Mio.: Neu sollten die Flughäfen Genf und Basel dem Bund eine Entschädigung für Personenkontrollen durch das Grenzwachtkorps bezahlen müssen. Ein Minderheitsantrag Götte (svp, SG) für jährlich zusätzliche CHF 20 Mio. für mehr Personal zum Grenzschutz fand ausserhalb der SVP jedoch keine Unterstützung und wurde abgelehnt.
Ein weiterer umstrittener Punkt betraf die Cybersicherheit. Die Kommissionsmehrheit beantragte eine Erhöhung der Mittel um CHF 10 Mio. auf insgesamt CHF 26 Mio. auf Kosten der Armee. Der Nationalrat folgte jedoch einem Minderheitsantrag Schilliger (fdp, LU), der sich für eine Beibehaltung der vom Bundesrat vorgesehenen CHF 16 Mio. aussprach, u.a. zumal die Armee bereits andere Leistungen kompensieren müsse. Dank der Unterstützung von SVP, FDP und Mitte-Fraktion setzte sich die Minderheit in diesem Punkt durch.
Besonders kontrovers verlief schliesslich die Diskussion über die Verteidigungsausgaben. Die Kommissionsmehrheit beantragte eine Erhöhung der Mittel für Rüstungsinvestitionen um CHF 530 Mio., damit bis 2030 ein Prozent des BIP für die Verteidigung aufgewendet werden kann – der Bundesrat hatte vorgesehen, bis 2035 ein Prozent des BIP für die Verteidigung auszugeben. Gegen diesen Antrag lagen verschiedene Minderheitsanträge aus den Reihen der SP und Grünen vor, die allesamt scheiterten. So verlangte etwa eine Minderheit Kälin (gp, AG) eine Plafonierung der Rüstungsausgaben bei CHF 2 Mrd. und eine Minderheit Wyss (sp, BS) gar eine Reduktion des Verteidigungsbudgets um CHF 23 Mio., während eine Minderheit Andrey (gp, FR) dem Bundesrat folgen wollte. Hingegen beantragte die Kommissionsmehrheit selbst Einsparungen beim Globalbudget zur Verteidigung (CHF 45 Mio.) sowie beim Betriebsaufwand der Armasuisse (CHF 5 Mio.) mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung in diesen Bereichen.
Im dritten Block zu den Beziehungen zum Ausland schlug die Mehrheit der FK-NR weitreichende Kürzungen in der Höhe von insgesamt CHF 250 Mio. vor. Besonders betroffen waren dabei die wirtschaftliche Zusammenarbeit (CHF -50 Mio.), die Entwicklungszusammenarbeit (CHF -140 Mio.) sowie die Beiträge an multilaterale Organisationen (CHF -52 Mio.). Gegen diese Kürzungen wehrte sich eine Minderheit Gredig (glp, ZH), die dem Entwurf des Bundesrates folgen wollte. Darüber hinaus forderten weitere Minderheiten zusätzliche Mittel: Eine Minderheit Fehlmann Rielle (sp, GE) beantragte etwa eine Erhöhung der Mittel für die internationale Zusammenarbeit auf 0.5 Prozent des BIP, während eine Minderheit Funiciello (sp, BE) 0.7 Prozent des BIP für die öffentliche Entwicklungshilfe ausgeben wollte. Die Kommissionsmehrheit setzte sich gegen sämtliche Minderheitsanträge durch. Zusätzlich stimmte der Nationalrat einem Einzelantrag Zuberbühler (svp, AR) zu, wonach keine Bundesbeiträge mehr an das Hilfswerk UNRWA geleistet werden dürfen, was bereits früher zu kontroversen Diskussionen geführt hatte.
Im vierten Block zur Migration standen vier Anträge der Kommissionsmehrheit sowie sechs Minderheitsanträge zur Diskussion. Ein zentraler Punkt war die Effizienzsteigerung im Asylverfahren. Die Kommissionsmehrheit schlug vor, in den Planungsgrössen die maximale Anzahl der erstinstanzlichen Gesuche bei Asyl und Rückkehr, die älter als ein Jahr sein dürfen, von 2100 auf 1000 zu senken. Zudem sollte die Gesamtzahl der hängigen erstinstanzlichen Gesuche von 8400 auf 5800 reduziert werden. Gleichzeitig soll zukünftig im Bereich Unterbringung ein Qualitätsstandard von 90 Prozent erreicht werden – der Bundesrat hatte einen Standard von 85 Prozent vorgesehen. Der Nationalrat nahm diese Anträge einstimmig an.
Daneben setzte die Kommissionsmehrheit auf Kürzungen: Sie beabsichtigte, CHF 85 Mio. bei den Betriebsausgaben für die Bundesasylzentren zu streichen – eine Massnahme, die mit der rückläufigen Zahl an Asylsuchenden begründet wurde. Zudem sollte die Sozialhilfe an Asylsuchende um CHF 20 Mio. gekürzt werden, wobei diese Einsparungen gezielt bei der Arbeitsintegration von Schutzsuchenden aus der Ukraine ansetzen sollten. Gegen diese Kürzungen sprachen sich mehrere Minderheiten aus. So forderte eine Minderheit Kälin (gp, AG) einen Verzicht auf die Sparmassnahmen, während eine Minderheit Wyss (sp, BE) vorschlug, die entsprechenden Ausgaben ausserordentlich zu verbuchen, wie es bei «nicht steuerbare[n] Ausgaben» möglich ist. Eine Minderheit Sollberger (svp, BL) schlug umgekehrt vor, die gesamten Ausgaben für den Schutzstatus S ordentlich zu verbuchen, da eine ausserordentliche Verbuchung nach drei Jahren Krieg nicht mehr zulässig sei. Der Nationalrat folgte jedoch auch hier jeweils der Kommissionsmehrheit.
Auch bei den Integrationsmassnahmen für Ausländerinnen und Ausländer lagen verschiedene Minderheitsanträge auf Kürzungen und Erhöhungen vor, welche der Nationalrat jedoch allesamt zugunsten der Position der Kommissionsmehrheit, die dem Bundesrat folgen wollte, ablehnte.
Im umfangreichen fünften Block, der die Themen Landwirtschaft, Standortförderung, Arbeitsmarktpolitik und Wohnungswesen umfasste, setzte sich durchwegs die Kommissionsmehrheit durch. So wurde die gezielte Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials bei den Planungsgrössen als neues Ziel definiert, was insbesondere durch eine Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen sowie durch eine Steigerung ihres durchschnittlichen Arbeitspensums erreicht werden soll. Zudem wurden die Finanzhilfen an Schweiz Tourismus in den Finanzplanjahren 2026–2028 um jährlich 5 Prozent und die Finanzierung des Förderinstruments «Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus» in den Jahren 2025 und 2026 um jeweils CHF 1 Mio. reduziert.
Ein kontrovers diskutierter Punkt betraf die Mittel der Regionalpolitik: Die Kommissionmehrheit sprach sich erfolgreich für eine Erhöhung um CHF 12.5 Mio. aus, während eine Minderheit Gredig auf diese Erhöhung verzichten wollte. Der am intensivsten diskutierte Bereich war jedoch die Landwirtschaft. Die Kommissionsmehrheit beantragte, die Direktzahlungen auf dem bisherigen Niveau zu belassen und die vom Bundesrat geplante Kürzung um CHF 42 Mio. rückgängig zu machen. Ein Minderheitsantrag Wermuth (sp, AG), der eine vorrangige Zuteilung dieser Mittel an Betriebe in Berggebieten vorsah, wurde ebenso abgelehnt wie der Minderheitsantrag Funiciello (sp, BE), der sich für eine Zustimmung zum Bundesratsentwurf aussprach. Auch mehrere Minderheitsanträge aus den Reihen der GLP, die Kürzungen bei der Absatzförderung, der Entsorgung tierischer Nebenprodukte und den Beihilfen für die Tierproduktion forderten, sowie ein Minderheitsantrag Gafner (edu, BE), der eine Erhöhung der Beihilfen für die pflanzliche Produktion um CHF 1 Mio. verlangte, fanden keine Mehrheit.
In sechsten Block (Bildung, Kultur, Digitalisierung, Familie, Sport und Gesundheit) setzte sich die Mehrheit der FK-NR mit dem Antrag durch, die Anschubfinanzierung für «Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse» (jeweils CHF 2 Mio. im Voranschlag und in den Finanzplanjahren) zu streichen. Eine Minderheit Andrey (gp, FR) wollte diese Mittel beibehalten. Erfolgreich war hingegen eine Minderheit Stadler (mitte, UR), die eine Kürzung von CHF 1.5 Mio. bei Pro Helvetia durchsetzte – insbesondere bei den Aussenstellen im Ausland. Es sei unverständlich, so der Minderheitssprecher, dass seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine weiterhin eine Aussenstelle von Pro Helvetia in Russland bestehe.
Die übrigen Minderheitsanträge blieben in diesem Block jedoch erfolglos: So scheiterte eine Minderheit Pahud (svp, VD) mit dem Antrag, das Budget des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung um CHF 1 Mio. zu kürzen. Erfolglos blieben auch Minderheitsanträge im Kulturbereich, etwa eine weitere Minderheit Pahud zur Reduktion der Filmförderung oder die Minderheit Wettstein (gp, BS) mit der Forderung nach mehr Mitteln für die Jenischen, Sinti und die nomadische Lebensweise. Hingegen setzte sich die Kommissionsmehrheit mit einer Erhöhung der Museumsmittel für Erinnerungskultur um CHF 0.5 Mio. durch.
Im Gesundheitsbereich forderten Minderheiten der SP und Grünen erfolglos zusätzliche Mittel für die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (CHF +1.8 Mio.), für die Überwachung übertragbarer Krankheiten (CHF +5.9 Mio.) und für die Förderung sexueller Gesundheit (CHF +0.1 Mio.). In der Sozialpolitik setzte sich die Kommissionsmehrheit mit einer Budgeterhöhung für familienergänzende Kinderbetreuung (CHF +6.9 Mio.) sowie mit der Aufstockung der Förderung ausserschulischer Aktivitäten für Kinder und Jugendliche (CHF +0.33 Mio.) durch. Schliesslich sprach sich der Nationalrat einstimmig gegen eine Kreditsperre für internationale Sportveranstaltungen aus und unterstützte die Erhöhung des Budgets für den ETH-Bereichs von CHF 2.44 Mrd. auf CHF 2.45 Mrd.
Im letzten, siebten Block zu Umwelt, Energie und Verkehr setzte sich die Mehrheit der FK-NR gegenüber verschiedenen Minderheitsanträgen mit ihrem Antrag durch, die vom Bundesrat beschlossene Kreditsperre für Nachtzüge im grenzüberschreitenden Schienenverkehr aufzuheben. Zudem obsiegte die Kommissionsmehrheit mit einer Erhöhung der Mittel für den regionalen Personenverkehr um CHF 7.75 Mio., um die vom Bundesrat vorgesehenen Kürzungen für strukturschwache Kantone zu vermeiden, sowie mit der Aufstockung der Waldmittel um CHF 70 Mio. über vier Jahre. Ausserdem war eine Minderheit Stadler (mitte, UR) mit ihrem Antrag erfolgreich, die Kreditsperre für alternative Antriebssysteme bei Bussen und Schiffen aufzuheben. Erfolglos blieben im Bereich Energie hingegen eine Minderheit Nicolet (svp, VD) mit dem Kürzungsantrag der Mittel für «Programme Energie Schweiz» um CHF 3.6 Mio. sowie eine Minderheit Wettstein beim BAFU mit der Forderung nach einer Erhöhung der Mittel für Revitalisierungsprojekte um CHF 4 Mio. pro Jahr sowie CHF 16 Mio. für die Finanzplanjahre.
Nach der Bereinigung des Voranschlags durch den Nationalrat betrugen die beschlossenen Ausgaben CHF 1.5 Mio. weniger als die Mehrheit der Finanzkommission beantragt hatte. Damit könne die Schuldenbremse eingehalten werden, wie diverse Kommissionssprechende betonten. In der Folge hiess der Nationalrat den Voranschlag in der Gesamtabstimmung mit 120 zu 73 Stimmen gut. Die ablehnenden Stimmen stammten von den Fraktionen der SP, Grünen und GLP. Angenommen wurden in der Folge auch der Bundesbeschluss über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2025 (161 zu 31 Stimmen bei 1 Enthaltung; abgelehnt hatten ihn die geschlossenen stimmenden Fraktionen der Grünen und der GLP), der Bundesbeschluss über den Finanzplan für die Jahre 2026–2028 (188 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung; abgelehnt hatten ihn die Mitglieder der SVP-Fraktion) sowie der Bundesbeschluss über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2025 (193 zu 0 Stimmen).