Mitte Juni 2024 schloss die Finanzmarktaufsicht ihr kartellrechtliches Kontrollverfahren zum Zusammenschluss der UBS mit der CS ab, wie sie in einer Medienmitteilung bekannt gab. Bei Zusammenschlüssen, bei denen es aus Gründen des Schutzes der Interessen von Gläubigerinnen und Gläubigern notwendig erscheine, trete die FINMA im Kontrollverfahren gewöhnlicherweise an die Stelle der Wettbewerbskommission, erklärte die Aufsichtsbehörde. Wie die FINMA in ihrer Medienmitteilung berichtete, sei sie nach Durchführung umfassender Abklärungen – die mit Unterstützung der WEKO erfolgt seien – zum Schluss gekommen, dass die Fusion der beiden Grossbanken den Wettbewerb in keinem Marktsegment zu beseitigen vermöge. Dies obschon die UBS ihre Marktposition in gewissen Segmenten durch die Übernahme ihrer Konkurrentin habe stärken können. Die Voraussetzungen für einen Eingriff im Rahmen der Gesetzgebung der Fusionskontrolle seien damit nicht gegeben, weshalb die FINMA das Verfahren ohne Bedingungen, Auflagen und weitere Prüfungen abgeschlossen habe.
Die Verfügung der FINMA war allerdings nicht unumstritten, auch wenn ein «sanfter Finma-Entscheid» (TA) aufgrund der aktiven Rolle der FINMA in der Notrettung der CS erwartet worden war. Wie die Presse berichtete, habe selbst die WEKO die Folgen der Fusion für den Wettbewerb in ihrem Bericht generell kritischer beurteilt. Sie habe etwa verschiedene Bereiche identifiziert – insbesondere das Firmenkundengeschäft und die institutionelle Vermögensverwaltung – in welchen die fusionierte UBS nun eine marktbeherrschende Position innehabe und daher Raum für eine Ausweitung der Marge erhalte. In ihrem Bericht hatte die WEKO nicht zuletzt verschiedene Handlungsempfehlungen zur Wettbewerbsförderung und -Kontrolle aufgeführt, so der Tages-Anzeiger. Obschon die WEKO betreffend die Fusion selbst über keine weitergehende Kompetenzen verfügt, untersteht die fusionierte UBS nach Abschluss des Kontrollverfahrens der FINMA den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften und damit der Aufsicht der Wettbewerbskommission. Diese habe gemäss Presse bereits in Aussicht gestellt, dass sie basierend auf dem Kartellgesetz bei Missbräuchen der neuen marktbeherrschenden Stellung der UBS auch nachträglich eingreifen könne und werde. Wie die NZZ ergänzte, hätten sich zudem jüngst bereits Vorwürfe gehäuft, dass sich die «Wettbewerbssituation auf dem Bankenplatz Schweiz seit dem Zusammenschluss [auf Holding-Ebene] verschlechtert habe» und die UBS ihre Marktmacht ausnutze, indem sie ihre Margen bei grossen Hypothekar- und Firmenkrediten erhöht habe.

Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS