Während der Ständerat in der Herbstsession 2022 einer Motion Stark (svp, TG; Mo. 22.3516), welche eine nach Herkunftsregion differenzierte Anwendung des Schutzstatus S verlangte, noch abgelehnt hatte, stimmte er in der Sommersession 2024 einer ähnlichen Forderung von Esther Friedli (svp, SG) zu. Er tat dies mit 23 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung. Konkret forderte die Ständerätin die Aufhebung des Status S für Personen aus Regionen der Ukraine, in denen zum gegebenen Zeitpunkt keine Kampfhandlungen stattfinden, sowie generell die Beschränkung des Status auf ukrainische Staatsangehörige – also Personen mit ukrainischem Pass – und von der Ukraine anerkannte Flüchtlinge. Der Bundesrat hatte sich ablehnend zur Motion gestellt, da er nach wie vor von einer volatilen Kriegssituation ausging und eine mit der EU koordinierte Lösung weiterverfolgen wollte. Zudem wies er darauf hin, dass bisher nur Personen mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung in der Ukraine und unter der Voraussetzung, dass sie nicht sicher und dauerhaft in ihr Heimatland zurückkehren können, anspruchsberechtigt seien.
Dossier: Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine