In der Herbstsession 2023 überwies der Ständerat ein Postulat Müller (fdp, LU) an den Bundesrat, mit der Forderung, die Wiedereinführung der unbürokratischen Anordnung der Administrativhaft durch die Bundesasylzentren zu prüfen. Seit der Neustrukturierung des Asylbereichs, die am 1. März 2019 in Kraft getreten war, können nur noch die Kantone eine Administrativhaft anordnen, auch direkt ab Bundeszentren. Der Postulant begründete seine Forderung mit der stark ansteigenden Anzahl Geflüchteter, was effizientere Lösungen verlange, die eine Entlastung für die Kantone bringen würden.
In seiner ablehnenden Stellungnahme zum Postulat betonte der Bundesrat, dass es damals im Sinne der Kantone gewesen sei, dass die Anordnung der Administrativhaft neu nur noch durch sie vorgenommen werden könne. Der Bundesrat befürchtete für die Rückkehr zur ursprünglichen Regel, in der auch der Bund eine Haft anordnen könnte, zudem einen erhöhten Koordinationsaufwand, da Vollzug und Wegweisung den Kantonen obliege. Nicht zuletzt wären mit der ursprünglichen Regel auch wieder verschiedene Beschwerdewege möglich, was auch Rechtsunsicherheit berge, so der Bundesrat. Würde das SEM wieder Haften anordnen, ginge der Beschwerdeweg über das Bundesverwaltungsgericht, während im Falle einer Haftanordnung durch die Kantone die kantonalen Gerichte, respektive letztinstanzlich das Bundesgericht zuständig wären.
Der Ständerat sprach sich trotz der bundesrätlichen Argumentation mit 26 zu 12 Stimmen (1 Enthaltung) für Annahme des Postulats aus.