Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement gab im Berichtsjahr das Bundesgesetz über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite und über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge in die Vernehmlassung. Dieser Gesetzesentwurf entstand aus zwei Motionen der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats (APK-SR; 10.3354) und der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR; 10.3366), welche Anpassungen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes sowie im Parlamentsgesetz forderten. Als Folge daraus wäre der Bundesrat beim Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen in Zukunft eingeschränkt, respektive könnte diese nur auf Ermächtigung abschliessen.
Dossier: Kompetenzen des Bundesrates zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge- Schlagworte
- Datum
- 1. Dezember 2011
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
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- BBl, 2011, S. 9017 ff.; Medienmitteilung Bundesrat vom 1.12.11.
von Anita Käppeli
Aktualisiert am 23.03.2023
Aktualisiert am 23.03.2023