Zwischen Juni und November 2025 reichten die Kantone Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Appenzell Innerrhoden vier weitgehend gleichlautende Standesinitiativen zum Ausbau der Nationalstrassen in der Ostschweiz ein. Konkret forderten die Standesinitiativen den Bundesrat auf, die dritte Röhre des Rosenbergtunnels inklusive des Zubringers «Güterbahnhof» und die zweite Röhre des Fäsenstaubtunnels in den nächsten Ausbauschritt der Nationalstrassen aufzunehmen. Gemäss der Initiativen der Kantone St. Gallen und Schaffhausen sollten zudem in einem zweiten Schritt die Projekte «Zubringer Appenzellerland» und «Bodensee-Thurtalstrasse» priorisiert werden. Der Kanton Thurgau forderte, alle vier Projekte definitiv in den nächsten Ausbauschritt aufzunehmen.
Laut den Begründungen zu den Standesinitiativen sind die Nationalstrassen in der Ostschweiz in den letzten Jahrzehnten kaum ausgebaut worden, wobei die Tunnel-Projekte primär Sanierungen ohne Eingriff in die Landschaft umfassten. Weiter sei die Zustimmung zum Nationalstrassen-Ausbauschritt 2023 – welcher im November 2024 an der Urne abgelehnt wurde – in der Ostschweiz gross gewesen. Dies unterstreiche die Wichtigkeit der Ausbauvorhaben für die gesamte Region. Mit den beiden Nationalstrassenprojekten sollte der Verkehrsüberlastung in der Ostschweiz entgegengewirkt und ein bedeutsamer Mehrwert für die betroffenen Kantone geschaffen werden.

Die KVF-SR befasste sich im Januar 2026 erstmals mit den Standesinitiativen. Die Kommission anerkannte dabei laut einer Medienmitteilung das Potential der Sanierung sowie die Möglichkeit, durch die vorgesehenen Projekte die Kapazitäten auf dem Ostschweizer Nationalstrassennetz zu erhöhen. Um die Ausbauvorhaben in einem nationalen Kontext zu gewichten, beschloss die ständerätliche Verkehrskommission jedoch, mit der weiteren Beratung bis zum Vorliegen einer Vernehmlassungsvorlage für den nächsten Nationalstrassen-Ausbauschritt zuzuwarten.