Infolge ihres Untersuchungsberichts über die Geschäftsführung der Behörden in der CS-Krise stellte die PUK im Dezember 2024 einen Prüfantrag betreffend die Vermeidung von Interessenskonflikten bei der Revision von Banken. Konkret soll der Bundesrat die bestehende Regulierung zur Revisionsaufsicht von SIB überprüfen und dabei die Verminderung von Interessenskonflikten ins Zentrum stellen. Hierzu sollen verschiedene Massnahmen, wie etwa eine Direktmandatierung durch die Finma oder eine zwingende Rotation der Revisionsgesellschaften geprüft werden. In der Frühjahrssession 2025 stellte Kommissionssprecherin Maya Graf (gp, BL) seitens der PUK grundsätzlich infrage, ob das heutige System der dualen Aufsicht, in welchem Banken ihre Revisionsgesellschaft selbst wählen und entlöhnen, noch zielführend sei. Diese berge laut PUK-Bericht nämlich das Risiko von Interessenskonflikten, was die Objektivität und Stringenz der Revisionen gefährde. Der Bundesrat unterstützte das Postulat und wies darauf hin, dass das Anliegen bereits im Rahmen des im Bericht zur Bankenstabilität in Auftrag gegebenen Massnahmenpakets geprüft werde. Im Anschluss der Behandlung im Ratsplenum, die zeitgleich mit dem PUK-Bericht sowie neun weiteren Vorstössen (Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4544, Po. 24.4543, Mo. 24.4529, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528) erfolgte, stimmte der Ständerat dem Postulat schliesslich stillschweigend zu.