Ausnahmebewilligungen für ausländische Ärzte bei nachgewiesenem Bedarf (Kt.Iv. 24.300)

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Der Ständerat behandelte in der Herbstsession 2024 eine Standesinitiative des Kantons Wallis, welche Ausnahmeregelungen für ausländische Ärztinnen und Ärzte bei nachgewiesenem Bedarf forderte. Konkret verlangte der Alpenkanton, dass kantonale Behörden in Fällen medizinischer Unterversorgung befugt sein sollen, ausländischen Fachärzten und Fachärztinnen mit anerkannten Titeln eine Zulassung zu erteilen, auch wenn sie die bisher vorgeschriebene dreijährige Tätigkeit an einer schweizerischen Weiterbildungsstätte nicht vorweisen können. Die Kantone sollen dabei die Qualität und die Konsultation ihrer Ärztegesellschaften sicherstellen. Damian Müller (fdp, LU) sprach sich im Namen der SGK-SR, die geschlossen gegen Folgegeben gestimmt hatte, gegen die Initiative aus. Zwar anerkenne die Kommission den bestehenden Versorgungsengpass, von dem insbesondere ländliche Gebiete betroffen seien. Jedoch seien mit der seit März 2023 geltenden Regelung bereits Ausnahmen für zentrale Bereiche der Grundversorgung wie Allgemeinmedizin, Pädiatrie oder Kinderpsychiatrie geschaffen worden. Eine generelle Ausweitung auf alle Fachgebiete würde indes die 2022 eingeführte Zulassungsbeschränkung unterlaufen. Dem widersprach sein Walliser Ratskollege Beat Rieder (mitte, VS). Er verwies auf den akuten und sich zuspitzenden Mangel in verschiedenen medizinischen Fachbereichen. Zudem äusserte Rieder Unverständnis dafür, dass viele junge Schweizerinnen und Schweizer, die mangels Studienplatz im Ausland Medizin studierten, in der Schweiz nicht arbeiten dürften, während gleichzeitig erfahrene ausländische Ärztinnen und Ärzte dringend benötigt würden. Die Initiative sei ein geeignetes Mittel, um kurzfristig Entlastung zu schaffen, bis langfristige Massnahmen griffen. Trotz dieser Argumente entschied die kleine Kammer mit 24 zu 12 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

Nachdem der Ständerat einer Walliser Standesinitiative zu Ausnahmebewilligungen für ausländische Ärztinnen und Ärzte bei nachgewiesenem Bedarf keine Folge gegeben hatte, beantragte die SGK-NR ihrem Rat mit 16 zu 5 Stimmen (bei 3 Enthaltungen), das Gleiche zu tun. Die Standesinitiative kam in der Frühjahrssession 2025 in die grosse Kammer. Während sich eine Kommissionminderheit um Brigitte Crottaz (sp, VD) für die Initiative aussprach und betonte, dass die aktuellen Vorgaben – drei Jahre Arbeit an einer Schweizer Weiterbildungsstätte – den Fachkräftemangel intensiviere und Ausnahmen für erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten dringend angezeigt seien, war die Kommissionsmehrheit, vertreten durch Manuela Weichelt (al, ZG), der Auffassung, dass es anstelle von mehr Ausnahmen einer besseren Verteilung der Ärzteschaft sowie einer Stärkung der Ausbildung im Inland bedürfe. Mit 163 zu 18 Stimmen (bei 11 Enthaltungen) gab der Nationalrat der Standesinitiative keine Folge, womit das Walliser Anliegen erledigt war. Die 18 Stimmen für Folgegeben stammten mehrheitlich aus der SP-Fraktion sowie vereinzelt aus den Reihen der SVP, der Mitte und der Grünen.

Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)