Céline Amaudruz (svp, GE) zeigte sich schockiert über ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2023, gemäss welchem sich eine «relativ kurze» Dauer einer Vergewaltigung strafmildernd auswirken könne. Zur Korrektur dieses Urteils verlangte sie mit einer parlamentarischen Initiative eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches, die festschreibt, dass eine relativ kurze Dauer einer Vergewaltigung keinen mildernden Einfluss auf das Urteil haben darf. Umgekehrt soll eine lang andauernde oder wiederholte Vergewaltigung hingegen als erschwerender Umstand der Grausamkeit eingestuft werden können. Für die Opfer fühle sich eine Vergewaltigung in jedem Fall wie eine Ewigkeit an und durch eine Strafmilderung könne ein Opfer den Eindruck erhalten, das ihr oder ihm zugefügte Leid werde relativiert, wie die Genfer Nationalrätin in einer verwandten parlamentarischen Initiative ausführte. Auch die Mehrheit der RK-NR teilte diese Ansicht: Sie gab der Initiative im August 2024 mit 11 zu 4 Stimmen (10 Enthaltungen) Folge.
Einen Monat später stufte das Bundesgericht die beim besagten Urteil gewählte Formulierung selber als unangemessen ein und stellte in einem weiteren Urteil klar, dass die Dauer einer Vergewaltigung nie zu Gunsten des Täters ausgelegt werden dürfe.