In der Sondersession im Mai 2025 befasste sich der Nationalrat mit einer Motion der KVF-NR, welche forderte, dass auch Navigationssysteme einen Beitrag für die Sicherheit im Nord-Süd-Verkehr leisten müssen. Das hohe alpenquerende Verkehrsaufkommen führt laut der Kommission oft dazu, dass auf Kantons- und Nebenstrassen ausgewichen wird, die für den Durchgangsverkehr eigentlich gesperrt wären. Dies führe zu Einschränkungen des Lokalverkehrs und beeinträchtige die Sicherheit der Lokalbevölkerung. Die Kommission schlug darum vor, dass Betreiber von Navigationsgeräten fortan Verkehrsbeschränkungen abbilden müssen und Autos nicht auf für den Durchgangsverkehr geschlossene Ausweichstrecken umleiten sollen. Gemäss den Kommissionssprechern Martin Candinas (mitte, GR) und Bruno Storni (sp, TI) ist eine solche Datenübermittlung an die Betreiber von Navigationsgeräten technisch möglich.
In der Kommission hatte es eine Mehrheit von 14 zu 11 Stimmen für die Motion gegeben. Als Sprecher der Minderheit beantragte Peter Schilliger (fdp, LU) die Ablehnung der Motion. Die geforderte Massnahme sei nicht umsetzbar, weshalb auch der Bundesrat in einem Bericht zur Verkehrssituation auf der Nord-Süd-Achse gegen die Regulierung von Navigationssystemen argumentiert habe. Bundesrat Albert Rösti beantragte dem Nationalrat ebenfalls, die Motion abzulehnen. Die geforderte Massnahme sei einerseits nicht notwendig, da neuere Navigationssysteme Strassensperrungen bereits abbilden würden. Andererseits zweifelte der Verkehrsminister an der Durchsetzbarkeit des Anliegens, da sich die Navigationssystemanbieter grösstenteils im Ausland befänden und das Schweizer Recht somit nicht direkt angewandt werden könnte.
Der Nationalrat stellte sich schliesslich mit knapper Mehrheit hinter das Anliegen der KVF-NR: Er überwies die Motion mit 96 zu 93 Stimmen (4 Enthaltungen) an den Ständerat. Die Ja-Mehrheit setzte sich aus den Fraktionen von SP, GLP und Grünen sowie der Mehrheit der Mitte-Fraktion zusammen.