Mit ihrer Motion wollte Jacqueline Badran (sp, ZH) die Pflicht zur Veröffentlichung der Wohnadressen von Parlamentsmitgliedern und anderen Personen des öffentlichen Lebens abschaffen, wenn diese einem Initiativkomitee angehören. Niemand im Rat, so die Zürcher Sozialdemokratin bei der Debatte in der Sondersession im April, veröffentliche seine Wohnadresse im Internet. Dies sei in Anbetracht der zunehmenden Aufrufe für Gewalt an Personen des öffentlichen Lebens durchaus verständlich. Nun sei es aber so, dass Angehörige eines Initiativkomitees zur eindeutigen Identifizierung der Urheberschaft die Wohnadresse angeben müssten. Diese wird dann nicht zuletzt im Bundesblatt veröffentlicht. Die Veröffentlichung sei stossend und nicht verhältnismässig. Sie fordere darum den Bundesrat auf, alternative Identifikatoren wie etwa das Geburtsdatum zu verwenden.
Die Regierung wurde durch Bundeskanzler Viktor Rossi vertreten, der die ablehnende Haltung des Bundesrats damit begründete, dass Stimmberechtigte wissen müssten, wer Mitglied eines Initiativkomitees sei. Die bisherige Regelung bereite kaum Probleme und es sei möglich, von dieser Pflicht befreit zu werden, wenn man etwa seine Geschäftsadresse oder ein Postfach angebe. Würden nun Personen des öffentlichen Lebens und Parlamentsmitglieder von dieser Pflicht ausgeschlossen, entstünden Ungleichbehandlung und Abgrenzungsprobleme, so Rossi. Auch wenn Jacqueline Badran im Anschluss an die Ausführungen des Bundeskanzlers bekräftigte, dass die Motion auch so verstanden werden könne, dass alle Initiativkomiteemitglieder von der Pflicht zur Angabe der Wohnadresse befreit werden könnten, lehnte der Nationalrat die Motion mit 113 zu 63 Stimmen ab. Unterstützung erhielt Badran von den geschlossen stimmenden SP- und GP-Fraktionen sowie von einem Mitglied der Mitte-EVP-Fraktion.