Die eigene Wohnadresse soll nicht publiziert werden müssen, wenn man politisch aktiv sei, argumentierte Jacqueline Badran (sp, ZH) in ihrer Motion, mit der sie für einen Verzicht auf die Nennung der privaten Wohnadresse als Identifikator von Urhebenden bei Volksinitiativen plädierte. Der Grund dafür seien die zunehmenden Drohungen gegen Politikerinnen und Politiker, etwa auch in Form von Aufrufen, diesen «‹einen Hausbesuch› abzustatten». So sei die Pflicht für Mitglieder eines Initiativkomitees, ihre Wohnadresse anzugeben, damit sie als Urhebende identifiziert werden können, aus sicherheitstechnischen Überlegungen unzumutbar. Sie sei aber auch ungeeignet, weil ein Umzug die Identifikation verunmögliche. Sie schlug als «bessere Möglichkeit» das Geburtsdatum als Identifikator vor. Der Bundesrat müsse andere Identifikationsmöglichkeiten finden und darauf hinwirken, dass die Wohnadresse von Urhebenden eines Volksbegehrens nicht mehr veröffentlicht werde, so die konkrete Forderung. Mit einer ähnlichen Forderung, die allerdings lediglich Parlamentsmitglieder und Personen des öffentlichen Lebens von der Pflicht zur Veröffentlichung der Wohnadresse ausnehmen wollte, war Badran noch ein paar Monate zuvor gescheitert. Da der Bundesrat das Anliegen vorbehaltlos unterstützte und es von niemandem bekämpft wurde, überwies es der Nationalrat in der Herbstsession 2024 stillschweigend an die kleine Kammer.