Mit einer im März 2021 eingereichten parlamentarischen Initiative für die Einführung des Ius Soli verlangte Stefania Batou Prezioso (egsols, GE), dass jede Person, die in der Schweiz von ausländischen Eltern geboren wurde und auf dem Gebiet der Schweiz lebt, mit dem Erreichen der Volljährigkeit automatisch das Schweizer Bürgerrecht erhalten solle. Sie begründete ihre Forderung damit, dass die betroffenen Personen in der Schweiz sozialisiert worden seien, hier ein soziales Netzwerk und oft wenig Bezug zum Herkunftsland der Eltern hätten. Somit sei es angezeigt, mit der automatischen Einbürgerung diese Personen als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft anzuerkennen und ihnen entsprechende Rechte zuzugestehen.
Mit 17 zu 8 Stimmen empfahl die Mehrheit der SPK-NR ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Wie Kommissionssprecher Gerhard Pfister (mitte, ZG) im Ratsplenum erläuterte, gehe die geforderte Erleichterung der Einbürgerung zu weit und die blosse Geburt und Aufenthaltsdauer in der Schweiz ohne weitere Überprüfungen genügten nicht als Beweis für eine vollständige Integration, welche den Erhalt des Bürgerrechts rechtfertigen würde. Zudem würde ein verlangter Automatismus der föderalen Aufgabenverteilung widersprechen, obwohl die Behörden auf Gemeindeebene die Integrationsleistung am besten beurteilen können. Überdies benötige die Einführung des Ius Soli eine Verfassungsänderung, wofür eine Volksinitiative besser geeignet sei, und es seien weitere Vorstösse zur erleichterten Einbürgerung der zweiten Generation von Ausländerinnen und Ausländer pendent, welche abgewartet werden sollten.
Der Nationalrat folgte im Juni 2022 seiner Kommission und gab der Initiative mit 112 zu 75 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge. Dabei überstimmte eine bürgerliche Mehrheit das geschlossen stimmende links-grüne Lager und 8 Mitglieder der GLP-Fraktion, aus der auch die drei Enthaltungen stammten. Das Geschäft war somit erledigt.