Der Bundesrat soll eine Vorlage oder andere geeignete Massnahmen präsentieren, um mit der Aufsicht über die Verwaltung der Schweizerischen Nationalbank die Einhaltung der Bundesverfassung sicherzustellen, forderte Manuela Weichelt (gp, ZG) mittels Motion. Die BV sehe vor, dass die SNB unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes verwaltet werden müsse. Diese Aufsichtspflicht werde gegenwärtig allerdings von keinem Aufsichtsgremium umgesetzt. Wie die Motionärin klarstellte, gehe es keineswegs darum, in die Währungs- und Geldpolitik der SNB einzugreifen, sondern vielmehr um die Aufsicht über die Verwaltung der Bank. Damit soll eine Lücke bei der Überwachung der kritischen Infrastrukturen geschlossen werden, die von der SNB betrieben werden – so etwa dem Swiss Interbank Clearing, dem zentralen Zahlungssystem der Schweiz.
Der Bundesrat lehne die Motion ab, da er gewisse Aufsichts- und Kontrollfunktionen an den Bankrat übertragen habe, womit die Geschäftsleitung der SNB dessen Aufsicht unterstehe. Diese Motion sei daher aus Sicht der Regierung nicht notwendig, erklärte Karin Keller-Sutter im Ratsplenum während der Frühlingssession 2024. Diesem Argument stimmte der Nationalrat mehrheitlich zu; die Fraktionen der FDP, der SVP, der Mitte und der GLP lehnten die Motion mit 129 zu 61 Stimmen der SP- und Grünen-Fraktionen sowie einer Person aus der Mitte-Fraktion ab.