Ende Juni 2023 gab der Bundesrat bekannt, dass er die totalrevidierten Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Maturität verabschiedet habe. Die Ziele dieser Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität lagen insbesondere in der Stärkung der Studierfähigkeit der Maturandinnen und Maturanden sowie in der besseren interkantonalen Vergleichbarkeit der gymnasialen Maturitätszeugnisse.
Im Sommer 2022 war zur Revision, welche die Änderung der entsprechenden Bundesratsverordnung sowie das gleichlautende Reglement der EDK umfasst, eine breite Vernehmlassung durchgeführt worden. Anschliessend waren in einzelnen Themenfeldern, wie etwa dem Grundlagen- und Schwerpunktfächerkatalog sowie der Gewichtung der Maturitätsprüfung, entsprechend den Rückmeldungen Anpassungen vorgenommen worden. Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen lagen in der Stärkung der Kompetenzen in Mathematik und in der Unterrichtssprache, in der Aufwertung der Fächer Informatik sowie Wirtschaft/Recht, in der Öffnung des Katalogs an Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern, in der Förderung der Chancengerechtigkeit und des Austauschs und schliesslich auch in der Festlegung der gymnasialen Mindestdauer von vier Jahren. Keine Änderung gab es hingegen bei den Regeln für das Bestehen der Maturitätsprüfung.
In einem nächsten Schritt werde nun der Rahmenlehrplan der EDK überarbeitet, so die Medienmitteilung des Bundesrats. Sämtliche revidierten Texte sollen dann am 1. August 2024 in Kraft treten.